Wettanbieter mit paysafecard: die beiden Schweizer Veranstalter im Vergleich
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und Interkantonale Geldspielaufsicht).
Boni und Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern
Wer nach einem «Wettbonus mit paysafecard» sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Lage: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos und die Loterie Romande, und beide schreiben ihre Aktionen nicht in derselben Sprache wie ausländische Buchmacher. Was hier «Bonus» heisst, ist fast immer Gratisspielguthaben, also ein Betrag auf dem Spielerkonto, der nicht auszahlbar ist und mit dem Einsatz verfällt.
Swisslos bewirbt auf der eigenen Seite hin und wieder solche Aktionen, mal als saisonale Kampagne, mal als Sporttip-Aktion mit zusätzlichem Spielguthaben auf das Wallet. Die Bedingungen stehen jeweils in den Teilnahmebedingungen der Kampagne, die im Voraus publiziert werden. Wer eine Aktion nutzt, muss die Frist für die Gutschrift und die Gültigkeit des Gratisspielguthabens beachten, sowie den Mindesteinsatz, der nötig ist, damit der Bonus überhaupt ausgelöst wird.

Die Loterie Romande handhabt Promotionen ähnlich. Im Winter 2025/26 lief unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion über sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto einlöste, bekam CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück solcher Gutschriften verfügbar, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Beiden Angeboten gemeinsam ist die entscheidende Klausel: Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen. Gewinne, die mit dem Gratisspielguthaben erzielt werden, werden dem Wallet normal gutgeschrieben, das Bonusguthaben selbst verfällt. Wer also mit einer CHF-10-Aktion der Loterie Romande eine Wette zu Quote 5.00 gewinnt, bekommt CHF 40 auf das Wallet, der CHF-10-Bonus bleibt weg.
Das ist der wichtigste Unterschied zu den Bonus- und Freebet-Konstrukten internationaler Buchmacher, die in der Werbung als «risikofrei» oder «100 % Bonus» verkauft werden. Bei einem internationalen Anbieter kommt eine Gratiswette (Freebet) typischerweise mit Umsatzbedingungen: Der Bonus muss einige Male zu einer Mindestquote umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es diesen Mechanismus schlicht nicht, dafür aber eine andere Einschränkung, nämlich die fehlende Auszahlbarkeit des Bonus selbst.
Wer mit paysafecard einzahlt, fragt am Schalter oder online ohnehin nach Gratisspielguthaben-Aktionen, weil eine klassische Bonus-Aktion mit Einzahlungs-Multiplikator bei beiden Veranstalterinnen fehlt. Die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und Interkantonale Geldspielaufsicht) muss Gratiswetten und Gratisgelder gemäss Art. 75 Abs. 2 BGS (Bundesgesetz über Geldspiele, SR 935.51) vorgängig genehmigen, im Jahr 2025 erteilte sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt die vergleichsweise niedrige Frequenz.
Wer sich als Wettender in der Schweiz also einen «Wettbonus mit paysafecard» wünscht, sollte verstehen, dass er hier nicht den Mechanismus bekommt, den internationale Anbieter verkaufen. Er bekommt ein nicht auszahlbares Guthaben auf dem Wallet, das er für Wetten der beiden Schweizer Veranstalterinnen einsetzen kann. Wer einen Multiplikator-Bonus sucht, ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, was im folgenden Abschnitt ausführlicher behandelt wird.
Zahlungsabwicklung mit paysafecard und Auszahlungswege
Bei paysafecard handelt es sich um ein Prepaid-System ohne Bankkonto und ohne Ausweisprüfung am Schalter. Man kauft einen 16-stelligen Code an einer Verkaufsstelle, gibt ihn online ein, und das Guthaben wird dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Das macht die Methode für Wettende interessant, die kein Konto für Online-Zahlungen haben oder bewusst auf die Abbuchung vom Bankkonto verzichten.

Die Gebühren, die paysafecard nimmt
paysafecard wurde im März 2000 in Wien gegründet, gehört seit August 2015 zur Paysafe Group und wird in der EU seit dem 29. Oktober 2019 unter einer irischen E-Geld-Lizenz ausgegeben. Die Kosten fallen nicht beim Kauf an einer Schweizer Verkaufsstelle an, sondern später.
Die wichtigste Gebühr ist die monatliche Guthabengebühr: 30 Tage nach dem Kauf eines Gutscheins werden CHF 4, beziehungsweise EUR 4, pro Monat fällig, wenn das Restguthaben noch nicht aufgebraucht ist. Wer sein Guthaben innerhalb eines Monats aufbraucht, zahlt nichts. Wer ein Restguthaben länger liegen lässt, zahlt jeden weiteren Monat. Diese Gebühr entfällt, wenn man ein PaysafeCard-Konto registriert und das Guthaben dorthin überträgt, denn für das Konto gilt eine andere Regelung, nämlich 2 € pro Monat ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion.
Das heisst: Wer paysafecard gelegentlich nutzt und keine Lust hat, sich zu registrieren, sollte das Guthaben zügig ausgeben. Wer ein Konto anlegt, vermeidet die 4-Euro-Gebühr, bekommt aber ab dem 13. Monat ohne Transaktion eine 2-Euro-Gebühr. Im Alltag verschwindet das Thema, sobald man das Konto aktiv nutzt.
Anders liegt der Fall beim Rücktausch: Wer sich paysafecard-Guthaben zurück aufs Bankkonto auszahlen lassen will, zahlt 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens aber CHF 5 pro Rücktausch. Wer also ein Restguthaben von CHF 50 zurücktauschen will, bekommt CHF 47.50 ausgezahlt. Wer CHF 200 zurücktauscht, bekommt CHF 190. Der Rücktausch ist also nur bei grösseren Beträgen attraktiv, und er lohnt sich nur, wenn man das Geld auf dem Bankkonto statt auf dem Spielerkonto haben will.
Wo Gewinne ausgezahlt werden
Beide Schweizer Veranstalterinnen zahlen ausschliesslich auf Konten aus, die auf den eigenen Namen lauten. Bei Swisslos sind das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das bekannte Konto überwiesen.
Auch für Auszahlungen vom Wallet gilt: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar, das bedeutet, dass nur Gewinne, die mit Echtgeld-Einsätzen erzielt wurden, ausgezahlt werden können. Bei der Loterie Romande ist die Regelung ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die hinterlegte IBAN (International Bank Account Number), und auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Für Wettende, die mit paysafecard einzahlen, hat das eine klare Konsequenz: Wer mit paysafecard einzahlt, kann sich Gewinne nur auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto auszahlen lassen. Wer kein solches Konto hat, kann mit paysafecard nur spielen, aber nicht auszahlen. Die Auszahlung auf eine paysafecard selbst ist bei beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht möglich, weil das gegen die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen verstossen würde, die Art. 50 Abs. 2 VGS (Verordnung über Geldspiele) vorschreibt.
Was bei der Loterie Romande stattdessen läuft
Die Loterie Romande bietet für ihre Westschweizer Kundschaft ein eigenes Prepaid-Produkt an, die «Pre-pay»-Tickets. Es gibt sie zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Damit unterscheidet sich die Loterie Romande von Swisslos: Hier ist das Prepaid-Guthaben Teil des eigenen Angebots, nicht ein externer Zahlungsdienst.
Bei beiden Veranstalterinnen gilt zusätzlich eine Einzahlungslimite: Bei der Loterie Romande dürfen maximal CHF 10’000 pro 30 Tage eingezahlt werden, das Wallet darf maximal CHF 10’000 halten. Bei Swisslos ebenfalls höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wer mit paysafecard bei einer Verkaufsstelle einkauft und den Code online bei Swisslos einlöst, zahlt also nicht einfach beliebig, sondern hat die gleichen CHF-10’000-Limits, die auch für andere Zahlungsmethoden gelten. Die Limits sind regulatorisch durch Art. 87 VGS gedeckt, der die Veranstalterinnen verpflichtet, eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Welche Werte genau gelten, ist im Gesetz nicht festgelegt, nur dass die Limits obligatorisch sind.
Die zwei Schweizer Wettanbieter im direkten Vergleich
Die Schweiz kennt auf dem Sportwettenmarkt nur zwei Anbieterinnen mit Bewilligung, und beide schulden sich Vergleichbarkeit, weil sie die geschlossene Auswahl sind. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat faktisch nur Swisslos Sporttip zur Auswahl, wer in der Romandie wohnt, hat nur die Loterie Romande Jouez Sport. Wer in beiden Sprachregionen aktiv ist, kann bei beiden ein Konto führen.
Einordnung
| Anbieter | Swiss permit status (Bewilligung or none) | organiser or reported licence |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Die Tabelle zeigt die formale Seite: Beide Veranstalterinnen haben die Bewilligung, die das Geldspielgesetz für Grossspiele vorsieht. Das ist im Markt keine Selbstverständlichkeit, weil die Schweiz mit dieser Bewilligung sehr restriktiv umgeht. Die Gespa nennt nur diese beiden Anbieterinnen, weil das die beiden sind, die das interkantonale Recht zulässt.
Was Swisslos Sporttip ausmacht
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie betreibt Sporttip als Produkt für die Deutschschweiz und das Tessin. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, das Konto wäre ortsfremd.
Die Sportwetten heissen bei Swisslos Sporttip. Es gibt sie als Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, vor Spielbeginn und live, sowie mit Cash-Out. Cash-Out funktioniert nur als vollständiges Cash-Out, das heisst, die ganze Wette wird vorzeitig abgerechnet, ein Teil-Cash-Out ist nicht möglich. Einmal ausgeführt, ist der Cash-Out nicht mehr rückgängig zu machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettausgang, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Die Einsatzlimits sind fix: Mindestens CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette, die über dem Limit liegt, wird nicht angenommen.
Wetten darf, wer volljährig ist (ab 18 Jahren), im Vertragsgebiet wohnt und keine Spielsperre hat. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Wettrecht endet mit Eintritt einer Spielsperre, und wer gesperrt ist, kann keine Wetten mehr platzieren.
Was Loterie Romande Jouez Sport ausmacht
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, mit Sitz in Lausanne an der Avenue de Provence 14.
Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Zur Registrierung sind eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und je nach Fall ein Wohnsitznachweis von nicht älter als vier Monaten nötig.
Die Wetten heissen hier Jouez Sport und laufen auf Wetttippscheinen. Die Einsätze sind ähnlich gestaffelt wie bei Swisslos, mit identischen Maximalbeträgen pro Wette. Die Auszahlung läuft über das Wallet oder die hinterlegte IBAN, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Bankkonto.
Die Loterie Romande hat einen Vorteil für Kundinnen und Kunden, die bar zahlen wollen: Sie betreibt ein dichtes Netz an Verkaufsstellen, und dort lassen sich auch Wettscheine mit Gewinnen bis CHF 200 direkt einlösen. Mit genügend Bargeld kann eine Verkaufsstelle sogar bis CHF 2’000 auszahlen. Über CHF 200 läuft die Auszahlung über das eigene Bankkonto.
Welche Verlierer die Anbieter sind
Beide Veranstalterinnen verlieren gegenüber internationaler Konkurrenz in drei Punkten:
- Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Die Liste vom 10. September 2026 enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Wer auf Eckbälle wetten will, kann das bei Swisslos und Loterie Romande nicht.
- Die Quote enthält eine Marge, weil das jeder Buchmacher tut. Bei Sporttip lässt sich die Marge im Wettprogramm an den angebotenen Quoten ablesen, sie ist nicht pauschal dokumentiert. Wer die Quote vergleicht, sieht den Unterschied, ohne ihn quantifizieren zu können.
- Wer ein Systemwetten-Limit von CHF 10’000 reizt, hat keine andere Veranstalterin in der Schweiz, an die er ausweichen kann. Bei internationalen Anbietern sind Systemwetten-Limits im fünfstelligen Bereich üblich, aber in der Schweiz gibt es nur diese beiden.
Diese Punkte sind keine Schwächen im Vergleich zueinander, weil es die zwei Konkurrenten innerhalb der Schweiz nicht gibt. Sie sind Schwächen gegenüber der Erwartungshaltung, die mitgebrachte Wettende aus dem Ausland vielleicht haben.
Wie Sportwetten in der Schweiz aufgestellt sind
Wer aus dem Ausland in die Schweiz kommt und online wetten will, landet bei einer überraschenden Auswahl. Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt durch das Geldspielgesetz und das interkantonale Konkordat auf zwei Veranstalterinnen reduziert. Das ist eine bewusste ordnungspolitische Entscheidung, die Suchtprävention und Geldwäscherei-Prävention begründen soll.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterin, die ein Grossspiel anbietet, also eine Lotterie, eine Sportwette oder ein Geschicklichkeitsspiel um Geld. Art. 3 lit. c und e BGS definieren Grossspiele, Art. 21 bis 25 BGS regeln die Bewilligung, die je aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel besteht. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide führen Sportwetten unter eigenem Markennamen, Sporttip und Jouez Sport. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wie Art. 4 BGS festhält.
Die Konsequenz für die Wettenden: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einer dieser beiden Veranstalterinnen, die ihm wohnsitzmässig zugeordnet ist. Wer in Genf wohnt, wettet bei Loterie Romande, wer in Zürich wohnt, wettet bei Swisslos, wer in Bern wohnt, wettet bei Swisslos. Das Doppelsystem ist absichtlich restriktiv.
Die Gespa führt keine offene Liste aller bewilligten Anbieterinnen, weil die Liste so kurz ist, dass sie ohne weiteres bekannt sind. Was sie führt, ist eine Sperrliste, also eine Liste von Domains, die in der Schweiz gesperrt sind, weil dort ausländische Anbieterinnen ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele, bet365 ist ebenfalls auf der Liste.
Welche Sportarten und Märkte verfügbar sind
Die Gespa veröffentlicht eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die auf den Stand vom 10. September 2026 datiert ist. Die Liste ist abschliessend: Was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden.
Diese Liste enthält nur Sportveranstaltungen, also keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Qualifikationsrunden sind nur wetbar, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgenommen sind. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind generell nicht wetbar.
Was zudem fehlt: Eckball-Märkte und Karten-Märkte gibt es nicht auf der Liste, und es gibt auch keine eigene Esports-Sektion. Esports taucht zwar als Begriff in der Welt der Buchmacher auf, in der Schweiz ist es im Sportwettenrecht nicht zugelassen.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gemäss Art. 25 Abs. 2 BGS nicht bewilligungsfähig. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine grundsätzliche Sperre bestimmter Live-Märkte.
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, weil es eine Veranstalterfunktion ist: Die Veranstalterin bestimmt, ob und wie sie Cash-Out anbietet. Bei Sporttip ist es vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, die Veranstalterin kann Cash-Out jederzeit ändern.
Virtual Sports, also computergenerierte Sportereignisse, sind im Schweizer Recht nicht etabliert. Die Gespa-Liste kennt sie nicht in dieser Form, und über ihre rechtliche Zulässigkeit ist im Rahmen dieser Recherche nichts dokumentiert. Hier schweigt die Seite ausdrücklich.
Welche Spielregeln am Schalter und online gelten
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Wer eine Wette über der Limite absenden will, bekommt sie nicht angenommen. Swisslos kann diese Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Bei der Loterie Romande sind die Wetten auf Wetttippscheinen ähnlich gestaffelt. Auf dem Wettschein kann man zwischen Einzel- und Kombinationswetten wählen, dazu kommen Systeme über die im Wettschein hinterlegten Felder.
Die Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer gegen diese Regeln verstösst, riskiert die Annullierung der Wette und den Ausschluss von der Veranstalterin.
Gewinne, die innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung nicht geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung verweigert sieht, kann innert zehn Tagen mit eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Wer Einnahmen aus Sportwetten versteuern muss
Auf Gewinne aus Grossspielen fällt grundsätzlich keine Einkommenssteuer an, solange der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleibt. Der Freibetrag ist pro Kanton unterschiedlich und ändert sich regelmässig. Bundesrechtlich liegt die Schwelle bei einem Gewinn ab CHF 1’071’000 (ab dem 1. Januar 2026), kantonal ist sie tiefer. Wer den Freibetrag pro Kanton kennen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer (eine bundesrechtliche Sicherungssteuer auf bestimmten Kapitalerträgen und Gewinnen) ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bei typischen Wettgewinnen weit unter dem Freibetrag fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt die Schweiz nicht.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt: Sie sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber die kantonale Praxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Auch hier gilt: Die kantonale Steuerverwaltung weiss, wie der konkrete Fall zu behandeln ist.
Werbung: was erlaubt ist und was nicht
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Für die beiden Schweizer Veranstalterinnen gilt: Sie dürfen für ihre eigenen Produkte werben, sie brauchen aber für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Eine Promo-Code-Liste, wie sie internationale Buchmacher pflegen, gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine konkrete Aktion sucht, schaut auf der Anbieterinnen-Seite oder im Newsletter der Veranstalterin.
Offshore-Anbieter: was die Verlockung kostet
Wer in der Schweiz wohnt und nach Wettanbietern mit paysafecard sucht, findet im Internet Curacao-lizenzierte oder maltesische Anbieter. Sie sind auf den ersten Blick verlockend: höhere Quoten, mehr Märkte, mehr Bonus-Aktionen. Auf den zweiten Blick fehlt die Schweizer Bewilligung.
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Rechtskraft, weil Art. 4 BGS die Anwendung auf die Schweiz beschränkt. Die Veranstalterin, die ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar (Art. 130 BGS), bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Die Spielenden werden in der Schweiz nicht bestraft, das ist die Haltung des Bundesamts für Justiz. Aber: Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Spielerschutz, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht. Was bleibt, ist das ausländische Recht der Anbieterin und die Frage, ob das eigene Geld im Streitfall zurückkommt.
Die Sperrliste der Gespa sperrt Domains ausländischer Anbieterinnen über DNS (Domain Name System) bei Schweizer Internetprovidern. Seit 2019 wurden 671 Domains gesperrt, neue Anbieterinnen kommen über Domain-Hopping auf neue Adressen, und die Gespa reagiert jeweils innert Stunden. Auf der Liste stehen auch grosse Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Was bedeutet das für paysafecard-Nutzende konkret? Wer bei einem ausländischen Anbieter mit paysafecard einzahlt, läuft Gefahr, dass die Schweizer Provider den Zugang sperren, und muss im Streitfall vor ausländisches Recht. Die Schweizer Sperrliste gibt es nicht, weil die Anbieterin bewusst umgangen wird, sondern weil sie ohne Bewilligung operiert.
Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande
Die Schweiz hat den Spielerschutz im Geldspielgesetz zentral verankert: Limits, Sperren, Identitätsprüfung und Minderjährigenschutz sind nicht Marketingversprechen, sondern gesetzliche Pflichten. Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen funktionieren diese Mechanismen konkret und ohne Kostenfolge für die Spielenden.
Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Zeitraum, für unter 21-Jährige gilt eine zusätzliche Limite von CHF 1’000 pro Zeitraum. Wer die Limite senkt, tritt sie sofort in Kraft. Wer sie erhöht, wartet 72 Stunden.
Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die Loterie Romande setzt diese auf höchstens CHF 10’000, das Wallet darf maximal CHF 10’000 halten. Swisslos ebenfalls: höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt.
Das Senken einer Limite tritt sofort in Kraft, das Erhöhen erst nach 72 Stunden. Diese Schutzfunktion ist im Gesetz verankert: Art. 87 VGS verpflichtet die Veranstalterinnen, Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen, und die Schwelle für eine Erhöhung muss einen Kontrollmoment einbauen, damit eine Suchtkarriere nicht durch ein «Ich setze mal eben alles höher» beschleunigt wird. Im Schweizer Recht gilt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande haben 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen festgelegt.
Spielsperre, die im Register landet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Wer diese Sperre setzt, kann sie vor Fristablauf nicht selbst aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre bedeutet: Kein Zugang zu Sporttip mehr, kein Zugang zu Swisslos-Lotterieprodukten, kein Zugang zu Casinos.
Wer im Register steht, kann sich nicht einfach abmelden und neu anmelden, das Register ist konsolidiert. Die Aufhebung einer Sperre ist nur nach Ablauf der Frist oder mit fachlicher Begleitung möglich, je nach Dauer und Art der Sperre. Die Spielbankengesetzgebung sieht eine Aufhebungsfrist von mindestens drei Monaten vor (Art. 84 VGS) und die Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS).
Eine beispielhafte Selbstsperre kann für die National-League-Saison sinnvoll sein, wenn die Spielenden merken, dass sie in der Hektik der Spiele mehr setzen als geplant. Eine befristete Sperre von 30 Tagen verhindert, dass die nächste Welle von National-League-Spielen unkontrolliertes Wetten auslöst.
Eine Selbstsperre aufheben: nur mit Wartezeit
Eine selbstgewählte Spielsperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Bei einer einmonatigen Sperre muss der Monat abgewartet werden, bei einer einjährigen Sperre das Jahr. Nur so kann das Gesetz seine Schutzfunktion entfalten, ein vorzeitiges Aufheben würde den Mechanismus zunichtemachen.
Wer eine unbefristete Sperre setzt, kann sie nur mit Unterstützung einer Fachstelle aufheben. Das verhindert, dass die Sperre in einem Moment der Schwäche wieder aufgehoben wird, und stellt sicher, dass die Aufhebung begleitet verläuft.
Warum Prepaid-Zahlungen den Überblick nicht ersetzen
Paysafecard schafft einen begrenzten Geldbeutel, der pro Gutschein so viel Guthaben enthält, wie man am Schalter bezahlt hat. Das ist hilfreich für Wettende, die ihre Bankkonto-Disziplin nicht selbst durchsetzen können, weil die Verlockung, die nächste Wette zu platzieren, nicht an die Bankkarte gebunden ist.
Es ersetzt aber keine Verlustlimite. Wer mit paysafecard einzahlt, hat nach wie vor die gesetzliche Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen. Wer mehr Geld ausgibt, als die Limite erlaubt, kann zwar paysafecard nicht weiter einsetzen, aber das hilft nicht, wenn die Wetten mit anderen Mitteln fortgesetzt werden.
Die Schweiz kennt kein landesweites Einzahlungslimit. Die Veranstalterinnen bestimmen ihre eigenen Limits, die Gespa setzt nur den Rahmen. Wer das schärfste Limit sucht, kann das für Swisslos auf CHF 1 pro Tag setzen, was de facto das Wetten blockiert. Wer mit einem höheren Limit nicht zurechtkommt, kann sich produktbezogen sperren lassen.
Wo Spielende in der Schweiz Hilfe finden
Für spielsuchtgefährdete Personen gibt es in der Schweiz ein Netz von Fachstellen. Die Gespa verweist auf die Fachstelle Sucht und auf die kantonale Suchthilfe. Die Anonymen Spielerinnen und Spieler (GA, Gamblers Anonymous) bieten schweizweit Treffen an.
Das freiwillige Selbst-Sperren funktioniert, wenn die Person sich selbst eingesteht, dass das Wetten ausser Kontrolle geraten ist. Wer das nicht schafft, kann auf Antrag der Ehepartnerin oder des Ehepartners, von Verwandten, von der Kesb (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) oder von der Gespa gesperrt werden, wenn Hinweise auf Überschuldung oder Sucht bestehen (Art. 80-82 BGS).
Wenn der Testkauf zeigt: Schutz am Schalter ist nicht perfekt
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt, geprüft wird, ob die Verkaufsstelle Minderjährigen Sportwetten verkauft. Die Quote ist hoch: in 47,5 % der 200 Testfälle wurde tatsächlich an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Spitzenwert, und das bedeutet für Wettende: Auch am physischen Schalter ist der Minderjährigenschutz nicht garantiert.
Wer Wert auf strenge Alterskontrollen legt, sollte das wissen. Die Verkaufsstellen sind personalintensiv, aber der Schutz funktioniert im Alltag nicht perfekt. Die Online-Teilnahme ist in dieser Hinsicht strenger, weil das Konto an die Identitätsprüfung gebunden ist.
Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Detail
Die formalen Grundlagen sind im vorhergehenden Abschnitt gelegt. Hier geht es um die konkreten Produkte, Eigenheiten und Verlierer jeder Veranstalterin, also um die Punkte, die für eine persönliche Wahl zwischen den beiden (oder für die Entscheidung, ob das eigene Wettverhalten zu einem internationalen Anbieter passt) zählen.
Swisslos Sporttip: das Deutschschweizer Angebot
Swisslos betreibt Sporttip seit Jahrzehnten, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein.
Wer hier ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Pro Person ist ein Konto zulässig. Die Online-Registrierung erfordert eine Ausweisprüfung, die gegen Adressdatenbanken validiert wird, dazu die Erfassung der persönlichen Daten.
Sporttip ist vollständig ins Swisslos-Online-Angebot eingebettet. Wer ein Konto hat, kann Sporttip, Lotterieprodukte und, wo bewilligt, andere Spiele über dasselbe Wallet nutzen. Die Vorteile liegen in der Bündelung: ein Login für alle Produkte, einheitliche Limiten, einheitliche Spielsperre. Wer im Wallis wohnt und nicht in der Deutschschweiz, kann sich hier nicht registrieren.
Die Zahlungsmethoden sind vielfältig: paysafecard, PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Kreditkarte, Banküberweisung. Bei paysafecard ist die Einzahlung sofort, das Geld liegt innert Sekunden im Wallet. Bei PostFinance Pay wird die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt, was eine zusätzliche Sicherheit gibt.
Bei den Limits gilt das oben gesagte: Mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Die Limits können von Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Wer Sporttip mit paysafecard nutzt, zahlt bequem und ohne Bankkonto, muss aber wissen, dass die Auszahlung von Gewinnen nicht zurück auf eine paysafecard geht, sondern auf das Schweizer Bank- oder Postkonto. Wer kein solches Konto hat, kann mit paysafecard nur setzen, aber nicht abheben.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Angebot
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen und einen Online-Auftritt unter jeux.loro.ch.
Das Westschweizer Angebot hat einen Vorteil in der Vertriebsdichte: Wer in Genf wohnt und einen Wettschein abgeben will, findet eine Verkaufsstelle in Gehdistanz. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist auf die nächste Swisslos-Verkaufsstelle angewiesen, und die Dichte variiert je nach Kanton.
Für die Online-Nutzung gilt: Wer volljährig ist, im Vertragsgebiet wohnt und nicht gesperrt ist, kann ein Konto eröffnen. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Die Registrierung verlangt eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Die Bezahlung läuft ähnlich wie bei Swisslos. Loterie Romande hat zusätzlich die «Pre-pay»-Tickets, die in den Verkaufsstellen gekauft und online gutgeschrieben werden. Das ist das hauseigene Prepaid-Produkt der Loterie Romande, das die Lücke zu paysafecard schliesst, wo Swisslos auf Drittanbieter setzt.
Wetten dürfen Personen ab 18 Jahren. Wer als Sportler oder Sportlerin an einem Ereignis teilnimmt, kann auf dieses Ereignis nicht wetten. Höchstbeträge pro Einzelwette sind ähnlich wie bei Swisslos.
Die Loterie Romande hatte in der Wintersaison 2025/26 eine nationale Aktion mit 7 Aktionstagen, an denen in National-League-Stadien Codes verteilt wurden, die zu CHF 10 Gratisspielguthaben führten. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein typisches Beispiel dafür, wie Bonus-Aktionen in der Schweiz funktionieren: kein Multiplikator auf die Einzahlung, sondern Gratisspielguthaben für eine konkrete Aktion.
Welche Verlierer im Vergleich bestehen
Beide Anbieterinnen verlieren gegenüber internationaler Konkurrenz im Wettprogramm: Die Schweizer Gespa-Liste schränkt ein, was gewettet werden darf. Was die zwei Schweizer Veranstalterinnen untereinander unterscheidet, ist eine Frage der regionalen Zuteilung, der Verkaufsstellendichte und der Sprachversion.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keine Wahl: Er ist faktisch bei Swisslos, weil Loterie Romande ihn nicht aufnimmt. Wer in der Romandie wohnt, hat faktisch keine Wahl: Er ist bei der Loterie Romande, weil Swisslos ihn nicht aufnimmt. Wer grenzüberschreitend lebt, etwa in Genf mit Wochenendarbeit in Lausanne, hat die Wahl.
Wer Wert auf eine breite Bonus-Landschaft legt, wird von beiden Veranstalterinnen enttäuscht sein. Die Schweizer Regulierung begrenzt die Aktionen, und die Gespa muss jede einzelne bewilligen. Wer die «typische» Buchmacher-Bonus-Landschaft mit wöchentlichen Freebet-Aktionen, Quotenboosts und Reload-Boni sucht, wird in der Schweiz nicht fündig.
Wer die höchsten Quoten sucht, kann sie nicht direkt vergleichen, weil beide Anbieterinnen ihre Margen intern festlegen. Was eine Quote von 1.85 auf den Heimsieg im Vergleich zu 1.90 bei einem anderen Anbieter bedeutet, hängt von der Marge ab, die beide Anbieterinnen einbehalten.
Wofür sich eine Veranstalterin mehr eignet
Für Deutschschweizer Wettende, die ein deutschsprachiges Angebot wollen und Sporttip kennen, ist Swisslos die richtige Veranstalterin. Für Westschweizer Wettende, die Französisch lesen und dichte Verkaufsstellen schätzen, ist die Loterie Romande richtig. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen den Sprachregionen ist es sinnvoll, beide Konti zu führen und je nach Wohnsitz das passende Konto zu nutzen.
Für Wettende, die spezifische Märkte suchen, etwa Kartenwetten oder Eckballwetten, ist keine der beiden Veranstalterinnen richtig: Solche Märkte stehen nicht auf der Schweizer Bewilligungsliste. Wer solche Märkte braucht, ist auf das internationale Angebot angewiesen und damit auf eine Anbieterin ohne Schweizer Bewilligung.
Für Wenigwettende, die ab und zu einen Tipp abgeben wollen, ist das Wallet-Modell beider Anbieterinnen angenehm: einmal einzahlen, Wetten platzieren, Gewinne gutschreiben lassen. Für Vielwettende, die täglich mehrere Wetten platzieren, sind die Limits eher eng: Höchstens CHF 10’000 pro Systemwette ist bei grossen Wetten ein Limit.
Worauf Wettende vor der Kontoeröffnung achten sollten
Die Kontoeröffnung verlangt eine Ausweisprüfung. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert die Sperrung des Kontos und die Einziehung von Gewinnen. Die Veranstalterinnen prüfen die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adressdatenbanken.
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten gesetzt werden. Wer das überspringt, kann nicht wetten. Die Limits müssen bewusst gewählt werden, eine spätere Erhöhung dauert 72 Stunden.
Paysafecard als Zahlungsmethode ist möglich, aber die Auszahlung erfolgt auf das Bank- oder Postkonto, nicht zurück auf paysafecard. Wer nur paysafecard hat und keine andere Auszahlungsmethode, kann keine Gewinne beziehen.
Die Verkaufsstelle als Zahlungs- und Auszahlungsort ist eine Alternative für Personen, die kein Online-Konto eröffnen wollen. Swisslos hat ein Verkaufsstellennetz, das die meisten Deutschschweizer Kantone abdeckt, Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. An den Verkaufsstellen kann man tippen, einlösen, mit Bargeld bezahlen.
Wann das Spielen aufhören sollte
Wer regelmässig mehr Geld ausgibt, als er sich leisten kann, sollte sich selbst sperren. Die Schweizer Veranstalterinnen bieten 1 bis 180 Tage Sperre ohne vorzeitige Aufhebung. Wer eine längere Sperre braucht, wechselt in die unbefristete Sperre mit Eintrag ins Register.
Die zentralen Warnzeichen sind: Wetten, die über die ursprüngliche Limite hinausgehen; Wetten, die mit geborgtem Geld bezahlt werden; Wetten, die man vor anderen versteckt; Versuche, Verluste durch mehr Wetten wettzumachen. Bei solchen Anzeichen ist eine Sperre der nächste logische Schritt.
Die Fachstellen sind unter telefonischem Kontakt erreichbar, etwa die Fachstelle Sucht Schweiz oder die kantonalen Suchtberatungsstellen. Bei akuter finanzieller Not kann die Sozialberatung der Wohngemeinde ein erster Anlaufpunkt sein.
Das eine Zahlenwerk, das hier zählt: Marge und Kombiwette
Die Schweiz hat keine pauschale Wettsteuer, und die Veranstalterinnen publizieren keine Tabelle der Quotenmargen. Was bleibt, ist das Verständnis, wie eine Quote entsteht und was die Kombiwette daraus macht. Wer das versteht, sieht, warum eine Quote von 1.90 nicht immer das ist, was sie verspricht.
Wie die Marge in jeder Quote steckt
Eine Wette ist ein Vertrag: Die Veranstalterin bietet eine Quote auf ein Ergebnis an, und die Wettenden setzen Geld darauf. Ist die Quote 1.90 für Heimsieg, bekommt man bei einem Einsatz von CHF 10 im Erfolgsfall CHF 19 zurück, den Einsatz inklusive. Das ist die Bruttorückzahlung, das Brutto-Return.
Die Marge der Veranstalterin ist in dieser Quote schon eingerechnet. Bei einem fiktiven Spiel mit drei möglichen Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und Quoten von 1.90, 3.40 und 4.20 lässt sich die Auszahlungsquote berechnen. Die Auszahlungsquote ist der Anteil der Einsätze, den die Veranstalterin über alle Ausgänge hinweg zurückzahlt, wenn jeder Ausgang fair bedient würde, ausgedrückt als Dezimalbruch der Summe der Kehrwerte der Quoten.
Setzt man die Zahlen ein, ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 0.91, also 91 %. Die Marge ist 100 % minus 91 %, also rund 9 %. Bei einem Markt mit nur zwei Ausgängen und Quoten von 1.90 und 1.90 wäre die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge 5 %. Bei Quoten von 2.00 und 2.00 wäre die Auszahlungsquote 1.00, die Marge 0 %, was nur passiert, wenn die Veranstalterin keine Marge nimmt.
Eine niedrigere Marge ist günstiger für die Wettenden, weil mehr vom Einsatz als Gewinn zurückkommt. Eine Marge von 5 % bei einem Markt mit zwei Ausgängen bedeutet: Pro CHF 100 Einsatz zahlt die Veranstalterin statistisch CHF 95 zurück. Eine Marge von 9 % bedeutet: Pro CHF 100 Einsatz zahlt die Veranstalterin statistisch CHF 91 zurück.
Bei Schweizer Veranstalterinnen ist die Marge im Wettprogramm sichtbar, weil die Quoten direkt angegeben werden. Wer konsequent dieselbe Auszahlungsquote prüft, sieht den Unterschied zwischen Märkten. Die Gespa schreibt keine maximale Marge vor; die Margen sind Veranstalterinnen-spezifisch und marktabhängig.
Wie eine Kombiwette die Marge vervielfacht
Bei einer Kombiwette werden mehrere Einzelwetten kombiniert, und die Quoten multiplizieren sich. Eine Einzelwette mit Quote 1.90 und eine zweite mit Quote 1.90 ergeben zusammen eine Kombiquote von 1.90 × 1.90 = 3.61. Wer CHF 10 auf die Kombiwette setzt, bekommt bei beiden richtigen Tipps CHF 36.10 zurück.
Was die meisten Wettenden nicht sehen, ist die Marge. Bei zwei Einzelwetten mit je 5 % Marge hat die Kombiwette eine Marge von etwa 9.75 %, weil sich die Margen multiplizieren: 1 − (0.95 × 0.95) = 0.0975. Bei drei Wetten mit je 5 % Marge liegt die Kombi-Marge schon bei rund 14.3 %, bei vier Wetten mit je 5 % Marge bei 18.5 %.
Je länger die Kombiwette, desto höher die Marge, und desto weniger ist die Kombiwette «aus Sicht der Wettenden» lohnend, selbst wenn alle Tipps richtig sind. Was die Werbung als «Mega-Gewinn mit kleiner Wette» verkauft, ist statistisch ein schlechteres Geschäft als die Einzelwette.
Bei Sporttip sind Kombiwetten mit zwei, drei oder mehr Tipps möglich, dazu Systemwetten, die Kombinationen abdecken. Wer eine 10er-Kombiwette platziert, zahlt nicht nur das Risiko, dass ein Tipp falsch sein kann, sondern auch eine kombinierte Marge, die sich aus den Einzelmargen zusammensetzt.
Warum Quotenvergleiche die Margen aufdecken
Wer Quoten vergleicht, vergleicht implizit die Margen. Wenn eine Veranstalterin konsequent höhere Quoten bietet, ohne dass die Verlässlichkeit leidet, hat sie tendenziell eine tiefere Marge. Das ist ein Grund, warum professionelle Wettende gerne Quotenvergleichsportale nutzen.
Bei Schweizer Veranstalterinnen ist der direkte Quotenvergleich schwieriger, weil es nur zwei Anbieterinnen gibt und der Vergleich sich auf Märkte beschränkt, die beide anbieten. Für Wetten auf die Schweizer Eishockeyliga oder die Super League kann der Vergleich lohnen.
Wer die Quoten bei Sporttip oder Jouez Sport prüft, prüft damit auch die Marge. Wer bei einem internationalen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung höhere Quoten findet, sollte die fehlende Schweizer Bewilligung mitbedenken.
Häufig gestellte Fragen
Ist paysafecard bei Swisslos oder der Loterie Romande einsetzbar, oder gibt es eigene Prepaid-Tickets?
Swisslos akzeptiert paysafecard als Zahlungsmittel für das Online-Spielerkonto, die Loterie Romande hat zusätzlich eigene Prepaid-Tickets («Pre-pay»-Tickets) in CHF 20, 50, 100 und 200, die ein Jahr gültig sind.
Welche Gebühren entstehen bei einem Prepaid-Gutschein wie paysafecard?
Ohne Registrierung eines PaysafeCard-Kontos fallen ab dem 31. Tag nach Kauf monatlich CHF 4 an, ein registriertes Konto ohne Transaktion kostet ab dem 13. Monat CHF 2 monatlich. Der Rücktausch kostet 5 %, maximal CHF 5.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, wenn mit paysafecard eingezahlt wurde?
Gewinne werden ausschliesslich auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto ausgezahlt, nicht zurück auf eine paysafecard. Bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen ab CHF 1’000, darunter direkt aufs Wallet.
Was bedeutet es für den Spielerschutz, wenn ein Wettanbieter keine Schweizer Bewilligung hat?
Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Auszahlung auf eigene Konten im Schweizer Schutzrahmen. Gewinne sind in einem Strafverfahren gegen die Anbieterin einziehungsfähig, Curacao und Malta haben in der Schweiz keine Rechtskraft.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Kombiwette, und wo steckt die Marge?
Die Quoten der Einzelwetten multiplizieren sich zur Kombiquote, der Gewinn ist Einsatz × Kombiquote. Die Marge der Einzelmärkte vervielfacht sich mit jeder weiteren Wette, ab der dritten Wette steigt die Marge deutlich, eine 4er-Kombi mit 5 % Einzelmarge hat etwa 18.5 % Marge.
Wie funktionieren Limiten und Spielsperre, wenn Einzahlungen ohne Bankkonto erfolgen?
Auch bei paysafecard-Einzahlungen gelten die vorab gesetzten Verlustlimiten und Einzahlungslimiten, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist vom Zahlungsweg unabhängig und greift kontobezogen.
Wer taugt besser für wen?
Wer in der Deutschschweiz lebt und ein deutschsprachiges Angebot erwartet, ist bei Swisslos richtig. Das Produkt heisst Sporttip, die Seite ist auf Deutsch, das Wallet funktioniert mit den gewohnten Zahlungsmethoden einschliesslich paysafecard. Wer in der Romandie lebt und Französisch liest, ist bei Loterie Romande richtig, die Seite heisst jeux.loro.ch, das Produkt Jouez Sport.
Wer zwischen den beiden wechseln will, muss ein zweites Konto eröffnen, mit Wohnsitznachweis im jeweils anderen Vertragsgebiet. Beide Konti lassen sich parallel führen, was für Wettende mit Wohnsitz in beiden Regionen interessant ist, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Wer ein dichten Verkaufsstellen-Netz schätzt und auch mal bar einzahlt, hat bei der Loterie Romande mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mehr Anlaufpunkte als bei Swisslos. Die Verkaufsstellen der Swisslos verteilen sich auf ein grösseres Gebiet, aber weniger dicht pro Kanton.
Beide Anbieterinnen sind sicher, was Auszahlung, Spielerschutz und steuerliche Behandlung angeht. Wer Wert auf Verlässlichkeit bei Cash-Out legt, sollte prüfen, ob der Markt, auf den er wetten will, Cash-Out anbietet. Bei Sporttip ist das nicht für jeden Markt garantiert.
Zahlungen – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
