Radsport Wetten in der Schweiz – was Tour, Klassiker und Auslandsseiten wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Wer auf Radrennen wetten will, landet in der Schweiz schneller bei einer rechtlichen Frage als bei einer Quote. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten überhaupt durchführen, das Angebot an Rennen und Wettarten steht auf einer geschlossenen Liste, und jede Wette trägt eine Marge, die der Buchmacher einbehält, bevor überhaupt jemand strampelt. Dieser Text geht die Seite des Radsports von den Quoten und der Marge über die Tour de France und die Frühjahrsklassiker bis zu den zehn Anbietern durch – mit dem Schwerpunkt darauf, was jede Wette, jede Limite und jede ausländische Seite den Lesenden kostet.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

*Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip (Swisslos), die Gespa-Liste zulässiger Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026) sowie die Bewilligungspraxis der Eidgenössischen Spielbankenkommission und der Gespa.*

Was Quoten im Radsport überhaupt sind – und was die Marge darin versteckt

Eine Quote ist keine Vorhersage, sondern ein Preis. Sie sagt, wie viel der Buchmacher für einen investierten Franken zurückzahlt, falls die Wette gewinnt. Eine Quote von 3.00 auf einen Aussenseiter bedeutet: Einsatz CHF 10, Rückzahlung CHF 30, Nettogewinn CHF 20. Das ist im Radsport nicht anders als im Fussball, hat aber zwei Eigenheiten.

Erstens dauert ein Etappenrennen drei Wochen, und die Quoten bewegen sich täglich. Eine Wette auf den Gesamtsieger der Tour de France wird in der Regel Wochen vor dem Grand Départ platziert, weil die Quoten dann am höchsten stehen. Wer erst auf der vorletzten Etappe wettet, hat entweder eine sehr klare Vorstellung vom Ausgang oder zahlt drauf – die Quote ist im Verlauf der Rundfahrt fast immer gesunken.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Zweitens steckt in jeder Quote eine Marge. Der Buchmacher baut in alle Quoten eines Marktes einen Abschlag ein, sodass die Summe der reziproken Wahrscheinlichkeiten grösser als 1 ist. Diese Differenz ist der Anteil, den der Buchmacher pro eingesetztem Franken behält, unabhängig vom Ausgang. Sie ist der Preis, den jede Wette kostet, und sie ist im Radsport nicht einheitlich.

Ein Beispiel: Ein fiktiver Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 wirft eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500 aus – also 95.00 % Auszahlungsquote und eine Marge von 5.00 %. Bei einer Wette von CHF 10 erwartet der Buchmacher im statistischen Mittel CHF 9.50 zurück und behält CHF 0.50. Bewegt sich die Marge in den typischen Bereich von 4 bis 6 %, was für Eintagesrennen mit vielen Ausgängen eher am unteren Ende liegt, kostet jede zweite Wette im Schnitt etwa 5 % des Einsatzes, bevor irgendetwas passiert. Bei Märkten mit drei oder mehr Optionen, etwa Etappensieger-Wetten mit fünfzehn Fahrern, liegt die Marge höher, im Bereich von 8 bis 12 %.

Die Marge ist der Grund, warum ein «sicherer Tipp» auf einen 1.10-Favoriten nicht automatisch Gewinn bringt: Bei einer Quote von 1.10 und einem Einsatz von CHF 1000 werden nur CHF 1100 ausbezahlt, sobald der Favorit gewinnt – aber der Buchmacher hat die Quote so kalibriert, dass die implizite Wahrscheinlichkeit bei rund 90 % liegt und der reale Marktanteil dieses Fahrers meist niedriger ist. Ein Leser, der das versteht, wettet nicht auf das, was wahrscheinlich ist, sondern auf das, was der Markt über- oder unterschätzt.

Drei Quellen, die der Lesende kennen sollte:

Für die Schweiz bedeutet das: Die Quoten bei Swisslos und Loterie Romande sind aus den Spielregeln und der Gespa-Genehmigung abgeleitet, die Margen werden nicht offengelegt, sind aber im Bereich von 5 bis 8 % für Hauptmärkte (Gesamtsieger, Etappensieger der grossen Rundfahrten) zu vermuten. Ausländische Buchmacher werben mit «besseren Quoten», aber wer auf der Gespa-Sperrliste steht, hat in der Schweiz keine Handhabe und keine Auszahlungsgarantie.

Tour de France, Klassiker und Eintagesrennen: was es im Radsport überhaupt zu wetten gibt

Etappenrennen versus Eintagesrennen

Das erste Eintagesrennen fand am 8. Dezember 1867 in Paris statt, mit rund 100 Startern über etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles. Das erste Etappenrennen war die Tour de France im Jahr 1903. Seitdem hat sich der Radsport in zwei Grundformen aufgeteilt, die unterschiedliche Wettmöglichkeiten eröffnen.

Eintagesrennen sind Wetten auf ein einziges Ereignis: ein Start, ein Ziel, ein Sieger. Klassiker wie Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) oder Mailand–San Remo (seit 1907) gehören in diese Kategorie, ebenso Weltmeisterschaftsrennen und die grossen Eintagesrennen Herbstklassiker. Wer hier wettet, setzt auf den Sieger oder einen Podestplatz. Die Quote ist das Ergebnis einer einzelnen Rennsituation.

Etappenrennen sind dreiwöchige Wettmarathons. Die Grand Tours (Tour de France im Juli, Giro d’Italia im Mai, Vuelta a España im September seit Mitte der 1990er-Jahre) sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen. Sie bieten ein ganzes Bündel an Wettmärkten, die sich im Verlauf des Rennens entwickeln:

Etappenrennen sind für Wettende interessant, weil sie über Wochen gehen und Informationen mitfliessen. Ein Sturz auf der achten Etappe der Vuelta 2026 schied Tadej Pogačar aus und veränderte die Quoten für den Gesamtsieg fundamental. Wer früh wettet, trägt mehr Risiko, bekommt aber oft die bessere Quote. Wer spät wettet, hat mehr Sicherheit, zahlt aber einen hohen Preisaufschlag.

Tour de France im Detail

Die Tour de France wurde erstmals am 1. Juli 1903 in Montgeron bei Paris gestartet. Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). An der Tour nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams. Die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern; bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Das Gelbe Trikot, 1919 eingeführt, ist heute das Symbol der Gesamtwertung. Rekordsieger mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar. Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026. Wer in der Schweiz auf Pogačar wettet, wettet auf einen Fahrer, dessen Quote an seinem ersten Tour-Sieg 2020 noch im Bereich von 6.00 lag und sich bei späteren Siegen jeweils deutlich nach unten bewegt hat.

Die Vuelta a España 2026 ist im Radsport ein Sonderfall: Der Österreicher Felix Gall wurde Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Podium der Vuelta überhaupt. Zuvor war nur Adolf Christian 1957 auf dem dritten Platz der Tour de France als österreichischer Fahrer auf einem Grand-Tour-Podium gestanden. Gall war 2026 auch Zweiter beim Giro d’Italia. Diese Dichte an Spitzenplätzen verändert die Quoten für die nächste Saison – Gall ist nicht mehr Aussenseiter.

Die UCI WorldTour als Radsport-Kalender

Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour. Die WorldTour listet 36 Rennen der aktuellen Saison und bildet den Rahmen, an dem sich auch die Wettprogramme der Buchmacher orientieren. Für die Schweiz bedeutet das: Welche Rennen auf der Gespa-Liste stehen, ist der entscheidende Hebel, nicht was im WorldTour-Kalender steht.

Bahnradsport, Mountainbike, Cyclocross und BMX

Zum Radsport zählen neben dem Strassenradsport auch Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport sowie Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Bei den Schweizer Buchmachern sind diese Disziplinen nur soweit im Wettprogramm, wie sie auf der Gespa-Liste stehen. Wer auf Bahnrad, BMX oder Cyclocross wetten will, ist bei den zugelassenen Schweizer Veranstaltern oft auf wenige Wettmärkte beschränkt; ausländische Anbieter bieten hier mehr Märkte an, aber ohne Schweizer Bewilligung.

Die Rechtslage: nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten

Die zwei Bewilligungen, die es gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Sie werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Was beworben wird: die Gespa-Liste

Welche Rennen, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen, ist nicht offen: Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich erfasst, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nicht erlaubt. Ecken- oder Kartenmärkte wie im Fussball gibt es im Radsport nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ebenfalls nicht zugelassen.

Für den Radsport heisst das konkret: Welche Eintagesrennen, welche Etappen der Tour de France, welche Klassiker, welche Weltcup-Stationen im Mountainbike auf der Liste stehen, wechselt von Version zu Version. Wer auf ein bestimmtes Rennen wetten will, prüft die aktuelle Liste. Was nicht auf der Liste steht, kann bei Swisslos oder Loterie Romande nicht gewettet werden – und genau hier liegt der Hauptunterschied zu ausländischen Buchmachern, die ein breiteres Wettprogramm anbieten.

Service-Gebiete und Zugangsbedingungen

Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur möglich für Spielende mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Sitz Lausanne.

Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und ein Konto dort, kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen – und umgekehrt. Diese geografische Trennung ist nicht ein Nebenschauplatz, sondern Teil der Bewilligungslogik: Die zwei Veranstalter bedienen klar getrennte Hoheitsgebiete.

Was bei Sporttip an Wetten zur Verfügung steht

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind – im Radsport entspricht das Etappenziel und Zeitmessung, wobei Sprintentscheid und Fotoziel die regulären Mittel sind. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Mindesteinsatz bei Sporttip: CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der potenzielle Wettegewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Wer in der Schweiz ausländisch wettet – und was das kostet

Eine ausländische Bewilligung (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden in der Schweiz nicht bestraft (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, BJ), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairness-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt (Domain-Hopping – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und bet365 als gelistet). Wer auf eine blockierte Domain klickt, landet auf einer Gespa-Informationsseite statt auf dem Buchmacher.

Was das für eine Wette auf die Tour de France bei einem ausländischen Buchmacher heisst: Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht – das ist der Preis. Gegenrechnung: Ausländische Anbieter bieten oft ein breiteres Wettprogramm (mehr Märkte pro Rennen, Wetten auf Trainingsläufe, Spezialmärkte), tiefere Margen auf Hauptmärkten und Cash-Out in verschiedenen Varianten. Was sie nicht bieten: Schweizer Verbraucherschutz, Schweizer Selbstsperre, Schweizer Steuerfreibetrag und Schweizer Beschwerdewege.

Werbung, Boni und die CHF 500’000-Grenze

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den AGB des jeweiligen Anbieters. Es gibt keine Werbezeitenbeschränkung.

Für eine Sportwette auf die Vuelta heisst das: Wer mit einem Bonus oder einer Gratiswette wirbt, hat dafür eine Gespa-Bewilligung. Wer ohne Schweizer Bewilligung wirbt, kann mit einer Busse von bis zu einer halben Million Franken belangt werden. Diese Linie ist hart, und sie ist der Grund, warum ausländische Anbieter in der Schweiz nicht aktiv werben dürfen.

Spielerschutz: Limite, Sperre und Pause – was bei langen Rundfahrten zählt

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS); die Senkung gilt sofort, das gesetzliche Intervall für die Erhöhung ist 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren AGB 72 Stunden an.

Für den Radsport, wo eine Grand Tour drei Wochen dauert und Spielende pro Etappe setzen können, bedeutet das konkret: Eine Tageslimite von CHF 100 erlaubt 21 × CHF 100 = CHF 2’100 über die Tour, sofern die Tageslimite nicht durch tägliche Wetten ausgereizt wird. Eine Wochenlimite von CHF 500 erlaubt drei × CHF 500 = CHF 1’500 über die drei Wochen. Die 30-Tageslimite von CHF 2’000 deckt die ganze Grand Tour plus die Klassiker im Frühling in einem Monat ab. Wer über eine ganze Saison Tour de France, Giro und Vuelta spielt, braucht eine höhere Monatslimite oder muss sie bewusst setzen.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist gesetzlich verankert (Art. 80–82 BGS): Selbstsperre und Fremdsperre bei überschuldeten oder spielsüchtigen Personen, eingetragen in ein geteiltes Register. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Für den Radsport gilt: Wer bei einer Grand Tour mitten in der Rundfahrt merkt, dass das Wetten zur Belastung wird, kann die Selbstsperre sofort aktivieren. Eine 30-Tage-Sperre deckt die letzte Woche Tour und die erste Woche Vuelta ab; eine 90-Tage-Sperre reicht für die ganze Saison Grand Tours plus Klassiker. Bei unbefristeter Sperre wird der Eintrag im Register landesweit wirksam, was auch heisende Bononyme von Wetten bei Casinos im selben Haushalt betrifft.

Mindestalter und Identitätsprüfung

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – das ist kein Werbe- oder Online-Schutz, sondern eine Aussage zur Wirksamkeit der Kontrolle an der Ladenkasse. Wer als Leser dieses Textes Minderjährige im Haushalt hat: Der Verkauf an der Verkaufsstelle ist nicht sicher; das Online-Konto mit Ausweisprüfung ist es.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert – die ESTV zählt Sportwetten ausdrücklich dazu. Bundesseitig liegt die Schwelle bei CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Die kantonale Schwelle weicht ab, also «je nach Kanton», nie eine kantonale Zahl. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Ein typischer Leser gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone haben andere Praxen. Eine pauschale Aussage «ausländische Gewinne sind steuerfrei» ist falsch.

Was bei Zahlungen anders ist

Gewinne und Guthaben werden bei Schweizer Bewilligungsinhabern nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren bei Schweizer bewilligten Wetten nicht. Keine Kreditierung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine Sache und steht in seinen AGB. Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungs-Werkzeug gegen unbewilligte Wettseiten – die Aussage, dass Banken oder Kartenschemata solche Zahlungen blockieren, ist falsch.

Anbieter im Vergleich: was die zehn genannten Marken tatsächlich bieten

Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach Bewilligungsstatus und Eigenart ein. Die Spalte «Bewilligung» zeigt, ob der Anbieter eine Schweizer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach SR 935.51 hat oder nicht. Die Spalte «Veranstalter / Lizenz» nennt den Träger oder die berichtete Lizenz – das ist bei den ausländischen Anbietern explizit kein Schweizer Befund.

Anbieter Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa-Sperrliste
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)

Die Trennung ist nicht kosmetisch. Sie ist die einzige harte Linie, die das Schweizer Recht bei Wetten zieht. Die zwei lizenzierten Anbieter haben das gesamte Schutzsystem im Rücken: Spielsperre, Verlustlimiten, identitätsgeprüfte Auszahlung, ESTV-Verrechnungssteuer-Praxis und kantonalen Rechtsweg. Die acht ausländischen Anbieter haben keines davon.

Swisslos Sporttip

Swisslos veranstaltet Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. für kantonale Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.) – das sind 19 Prozent des Konzerngewinns. Sporttip ist ein Non-Profit-Produkt im Auftrag der Kantone.

Für Radwetten bedeutet das: Der Veranstalter ist nicht profitorientiert im klassischen Sinn, sondern fondsfinanziert. Die Margen auf Hauptmärkten bewegen sich im üblichen Bereich für bewilligte Anbieter, exakte Margen veröffentlicht der Sporttyp nicht. Sportliche Limits: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out, nur online, nicht garantiert pro Markt. Quotenboosts und Profitboosts sind einmalig pro Wettendem nutzbar. Bei Livewetten oder Überwachung kann Swisslos die Limiten jederzeit ändern.

Wem Sporttip passt: Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, das volle Schweizer Schutzsystem will und mit den Hauptmärkten Tour de France, Giro, Vuelta und die grossen Klassiker auskommt. Wem Sporttip nicht passt: Wer auf Trainingsläufe, Spezialmärkte oder Disziplinen ausserhalb der Gespa-Liste wetten will.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sitz Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Das Schutzsystem ist identisch mit dem von Swisslos (BGS, Gespa, Spielsperre-Register, Verlustlimiten), nur die regionale Zuständigkeit ist anders.

Für Radwetten gilt: Das Westschweizer Publikum ist kleiner, das Wettprogramm ähnlich wie bei Swisslos, beide Veranstalter bedienen die gleiche Gespa-Liste. Wer in Genf wohnt, kann nicht online bei Swisslos wetten und umgekehrt – die Service-Gebiete sind exklusiv.

WirWetten

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das heisst: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht (Thurgau: voll steuerbar), Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste.

Was WirWetten anbietet, ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wer WirWetten nutzt, sollte vor einer Einzahlung das aktuelle Wettprogramm, die AGB zu Quotenboosts und Cash-Out, die Limits sowie die Auszahlungspraxis direkt bei WirWetten prüfen.

Wem WirWetten passt: Wer bewusst eine ausländische Plattform wählt und das fehlende Schutzsystem in Kauf nimmt. Wem WirWetten nicht passt: Wer den vollen Schweizer Schutz, die Spielsperre im Register und Schweizer Rechtsweg will.

BC.Game

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Wer auf BC.Game auf Radrennen setzt, sollte die AGB direkt prüfen, insbesondere die Liste der ausgeschlossenen Länder, die Bedingungen für Quotenboosts und die Auszahlungswege.

Wem BC.Game passt: Wer auf Kryptowährungen auszahlen lassen will – diese Auszahlung gibt es bei Schweizer bewilligten Anbietern nicht. Wem BC.Game nicht passt: Wer Schweizer Schutz und Schweizer Auszahlung auf ein Bankkonto im eigenen Namen will.

BillyBets

BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Wer BillyBets nutzt, sollte vor der Einzahlung das aktuelle Wettprogramm, die AGB zu Limits, Quotenboosts und Cash-Out sowie die Auszahlungspraxis direkt prüfen. Wegen fehlender Schweizer Bewilligung gilt: kein Anschluss an die Spielsperre, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht.

Wem BillyBets passt: Wer bewusst eine ausländische Plattform mit breiterem Wettprogramm sucht und das fehlende Schutzsystem akzeptiert. Wem BillyBets nicht passt: Wer innerhalb der Schweiz bleibt.

Donbet

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer Donbet nutzt, sollte die AGB direkt prüfen.

Wem Donbet passt: Wer eine ausländische Plattform mit dem vom Anbieter kommunizierten Wettprogramm sucht. Wem Donbet nicht passt: Wer Schweizer Lizenz und Rechtsweg will.

bet365

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domain ist nach dem aktuellen Stand der Gespa-Sperrliste blockiert; Schweizer Internetprovider leiten Aufrufe typischerweise auf eine Gespa-Informationsseite um. Bet-at-Home und Interwetten sind in der Gespa-Publikation ebenfalls als gelistet erwähnt, mit dem Hinweis auf Domain-Hopping. Wer bet365 nutzt, sollte die AGB direkt prüfen, insbesondere die Behandlung von blockierten Domains und die Verfügbarkeit des Dienstes aus dem Schweizer Netz.

Wem bet365 passt: Wer Zugriff auf das Wettprogramm eines grossen internationalen Anbieters will und bereit ist, das Schutzsystem und die Schweizer Verfügbarkeit zu klären. Wem bet365 nicht passt: Wer in der Schweiz auf den vollen Schutz von Swisslos oder Loterie Romande angewiesen ist.

22Bet

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer 22Bet nutzt, sollte die AGB direkt prüfen.

Wem 22Bet passt: Wer bewusst eine ausländische Plattform sucht und das fehlende Schutzsystem in Kauf nimmt. Wem 22Bet nicht passt: Wer Schweizer Schutz will.

BetOnRed

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Wer BetOnRed nutzt, sollte die AGB direkt prüfen.

Wem BetOnRed passt: Wer eine ausländische Plattform mit dem vom Anbieter kommunizierten Wettprogramm sucht. Wem BetOnRed nicht passt: Wer Schweizer Lizenz will.

IviBet

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer IviBet nutzt, sollte die AGB direkt prüfen.

Wem IviBet passt: Wer eine ausländische Plattform sucht und das fehlende Schutzsystem akzeptiert. Wem IviBet nicht passt: Wer Schweizer Lizenz und Spielsperre im Register will.

Was die ausländischen Anbieter konkret kosten – die Gegenrechnung

Die zugelassenen Schweizer Anbieter kosten den Spielenden vor allem in dem, was sie nicht bieten: keine Spezialwetten, keine Wetten auf Trainingsläufe, keine breiten Disziplin-Programme, keine Krypto-Auszahlung, keine internationalen Livewetten ausserhalb der Gespa-Liste. Die ausländischen Anbieter kosten den Spielenden in dem, was sie nicht haben: keinen Schweizer Schutz, keine Spielsperre im Register, keinen Schweizer Rechtsweg, gegebenenfalls DNS-Block, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht (Thurgau: voll steuerbar).

Drei Punkte, die der Vergleich schärfen:

Wer wo wohnt, entscheidet. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande ein Online-Konto führen. Wer in Bern wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto führen. Wer im Thurgau wohnt, kann theoretisch bei beiden nicht online, weil Thurgau nicht im Vertragsgebiet liegt – in der Praxis führt das zu Verkaufsstellen und zur ausländischen Plattform.

Wer was wetten will, entscheidet auch. Wer auf das Bergtrio der Vuelta, den Sieger der Königsetappe der Tour, oder die Top-3 des Giro wetten will, findet das im Schweizer Wettprogramm. Wer auf Zeitfahr-Weltmeisterschaften, Cyclocross-Weltcup-Stationen, oder auf die Frage «überholt Fahrer X Fahrer Y auf der letzten Etappe?» wetten will, findet das bei den ausländischen Anbietern – mit dem Preis, den die fehlende Bewilligung bedeutet.

Wer wie viel ausgibt, entscheidet mit. Eine 30-Tageslimite von CHF 2’000 deckt bei einer Grand Tour drei Wochen × CHF 66 = CHF 1’980 ab, sofern die Etappenwetten unter dem Tagesschnitt bleiben. Wer sein Budget nicht begrenzt, läuft Gefahr, in der Erweiterung der Limite eine zusätzliche Hürde zu überschreiten – die 72-Stunden-Frist bei Swisslos ist der Schutz, der eine spontane Erhöhung verhindert.

Häufig gestellte Fragen

Ist Wetten auf die Tour de France in der Schweiz erlaubt?

Ja – bei den zwei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung: Swisslos (Sporttip) für die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande (Jouez Sport) für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Welche Etappen und welche Märkte angeboten werden, steht auf der Gespa-Liste. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Wie finde ich heraus, ob ein Rennen und eine Wettart auf der Gespa-Liste stehen?

Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Aufstellung bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Sie wird regelmässig aktualisiert und ist online zugänglich. Wer auf ein bestimmtes Rennen oder eine bestimmte Wettart wetten will, prüft die aktuelle Liste vor der Wette. Was nicht auf der Liste steht, kann bei Swisslos oder Loterie Romande nicht gewettet werden.

Was unterscheidet eine Wette auf den Gesamtsieger von einer auf den Etappensieg?

Eine Wette auf den Gesamtsieger erstreckt sich über die gesamte Rundfahrt (drei Wochen Tour de France, Giro, Vuelta) und wird nach der Schlussetappe abgerechnet – Stürze und Defekte trägt der Wettende. Eine Wette auf den Etappensieger wird pro Teilstück abgerechnet und richtet sich nach dem Zieleinlauf dieser einen Etappe. Kombiwetten kombinieren Etappensiege oder Etappen- und Gesamtsiege; die Quoten multiplizieren sich, aber alle Teile müssen gewinnen, damit die Wette insgesamt gewinnt.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Eine Wette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2,50 zahlt bei Gewinn CHF 25 zurück (Einsatz × Quote), Nettogewinn CHF 15 (Einsatz × (Quote − 1)). Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher pro eingesetztem Franken einbehält, unabhängig vom Ausgang. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen 100 Prozent und der Auszahlungsquote des Marktes (1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ)). Beispiel: ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 hat eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent und eine Marge von rund 5 Prozent.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird ins Schweizer Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle.

Was fehlt bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne werden nach kantonalem Steuerrecht behandelt – im Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert sein. Die zwei Schweizer Veranstalter sind die einzige legale Option; ausländische Anbieter bieten oft mehr Märkte, aber ohne das Schutzsystem.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»