Cookie-Richtlinie – rasentenniswetten
Wer auf rasentenniswetten nachliest, wie Wetten auf Rasenturniere funktionieren, soll dabei keine unnötigen Spuren im Browser hinterlassen. Die Website kommt deshalb mit wenigen Cookies und gleichartigen Techniken wie Local Storage, Session Storage und Zählpixeln aus; die folgenden Abschnitte sagen, welche das sind und wie sich die Auswahl ändern lässt.
Pflicht und Wahl
Pflicht sind die technisch notwendigen Cookies: Sie halten die Sitzung offen, verteilen den Datenverkehr auf mehrere Server, schützen Formulare gegen automatisierte Eingaben und merken sich, wie im Banner entschieden wurde. Sie brauchen keine Zustimmung. Sitzungs-Cookies laufen ab, sobald der Browser schliesst, und die Banner-Entscheidung bleibt längstens zwölf Monate bestehen.
Wahlweise gibt es zwei weitere Gruppen. Funktionale Cookies behalten die Sprache oder die zuletzt geöffnete Turnierübersicht, analytische Cookies zählen, welche Seiten gelesen werden. Beide setzt die Website erst, nachdem sie im Banner zugelassen wurden; für die Auswertung werden IP-Adressen gekürzt, und seitenübergreifende Profile entstehen nicht.
Drittinhalte und Werbung
Videos, Karten und andere eingebettete Angebote bringen unter Umständen Cookies ihrer Anbieter mit. Deren Datenschutzhinweise gelten dann zusätzlich, und ein Widerspruch richtet sich an den jeweiligen Anbieter. Werbe-Cookies, die Profile für personalisierte Anzeigen bilden, werden nur gesetzt, wenn im Banner ausdrücklich dafür entschieden wurde.
So lässt sich die Auswahl ändern
Wer eine Entscheidung revidieren will, öffnet «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile. Daneben können die Browser selbst Cookies sperren oder löschen; die Hersteller erklären es auf diesen Seiten:
- Google Chrome – support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox – support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Apple Safari – support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Microsoft Edge – support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
Mit den notwendigen Cookies verschwindet auch die gemerkte Entscheidung; das Banner erscheint dann erneut, und manche Funktionen sind bis zur neuen Auswahl eingeschränkt.
Rechtlicher Rahmen
Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) macht die Datenbearbeitung auf einem Endgerät davon abhängig, dass die Nutzerin oder der Nutzer über Vorgang und Zweck Bescheid weiss und ablehnen kann. Geht es um Personendaten, ist zusätzlich das revDSG (SR 235.1) anzuwenden, das seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung gilt. Wer aus der Europäischen Union zugreift, kann sich unter Umständen auch auf die DSGVO stützen.
Aufsichtsbehörde
Zuständig für Fragen und Anzeigen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Die Datenschutzerklärung enthält weitere Angaben dazu, wie Personendaten bearbeitet werden.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
