Startguthaben beim Online-Wetten 2026 in der Schweiz: Was es wirklich kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Wer in der Schweiz online nach einem «Gratis-Startguthaben» für Sportwetten sucht, stösst schnell auf eine ungewöhnliche Lage. Es gibt nur zwei Anbieter, die hier überhaupt eine Bewilligung haben: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide führen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa durch. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. 10 an einem forderbaren, 24 an einem forderbaren – der Unterschied zwischen den beiden Veranstaltern ist also nicht gross, aber sichtbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Startguthaben ohne Bedingungen ist damit strukturell ausgeschlossen. Was im Markt bleibt, sind zwei kleine Promotionen, ein paar Boosts auf Gewinne und ein klarer administrativer Rahmen, der Gratis- und Echtgeld sauber trennt. Wer diese Mechanik versteht, versteht auch, warum ausländische Anbieter mit ihren grossen Willkommenspaketen in der Schweiz kein seriöser Weg sind.

Datenstand: Oktober 19, 2026, abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist

Ein Startguthaben im Sinne des Schweizer Geldspielgesetzes ist ein Gratisspielguthaben: ein Betrag, den die Veranstalterin auf das Spielerkonto bucht, ohne dass die spielende Person eigenes Geld einzahlt. Es ist ausdrücklich keine Einzahlungsprämie und kein klassischer «100 % Bonus» auf die erste Überweisung. Die Gespa verlangt für jedes Gratisspiel und jedes Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung; ohne diese Zustimmung darf keine Schweizer Veranstalterin ein solches Guthaben vergeben.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Drei Eigenheiten prägen diese Guthaben:

Damit ist ein Startguthaben eher ein Probiergeld als ein Geschenk. Es gleicht dem Spielguthaben, das man aus einer Bäckerei-Bonuskarte kennt: ein paar Franken zum Reinschmecken, ohne Anspruch auf Auszahlung.

Promotional Credit vs. Echtgeld – die saubere Trennung

Auf dem Spielerkonto führt Swisslos die beiden Saldi klar getrennt. Echtgeld, das eingezahlt oder über einen Gewinn gutgeschrieben wurde, ist auszahlbar, sobald die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Promotional Credit – also genau das, was im Gesetz Gratisspielguthaben heisst – ist nur Mittel zum Zweck: Man setzt es ein, gewinnt man, wird der Gewinn ins Echtgeld-Saldo gebucht, der ursprüngliche Credit verfällt aber am Ende. Wer also mit CHF 10 Promotional Credit eine Wette zu Quote 1.90 spielt und gewinnt, bekommt den Gewinn von CHF 19 als Echtgeld, nicht aber die ursprünglichen CHF 10 zurück.

Bei der Loterie Romande gilt dasselbe Prinzip: Gratisspielguthaben ist explizit nicht auszahlbar. Das wallet hat eine Obergrenze von CHF 10’000, und Gewinne werden bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben – immer getrennt vom Promo-Saldo. Beide Veranstalterinnen schreiben in ihren Bedingungen ausdrücklich, dass Promotional Credit weder ausgezahlt noch übertragen werden kann.

Diese Trennung schützt die Spielerin, weil sie verhindert, dass ein «Gewinn» auf dem Papier durch einen nicht auszahlbaren Credit aufgebläht wird. Sie schützt aber auch die Veranstalterin: Wer mit Gratis-Geld spielt, setzt nie echtes Eigenkapital aufs Spiel. Das ist auch der Grund, warum die Bedingungen oft strenger ausfallen als bei einem klassischen Einzahlungsbonus: Es steht weniger Verlust auf dem Spiel, also lohnt es sich für die Veranstalterin weniger, nachsichtig zu sein.

Die Rechtslage: Warum es in der Schweiz nur zwei Anbieter gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt: Swisslos, getragen von einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Beide nutzen ihre Bewilligung historisch – sie veranstalten seit Jahrzehnten Lotterien – und führen den Bereich Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip bzw. Jouez Sport.

Vertragsgebiet und Wohnsitzpflicht

Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz unter sich auf. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis zuständig. Wer ein Online-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet.

Diese Wohnsitzpflicht ist hart: Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer in Genf wohnt, bekommt kein Swisslos-Konto. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer eine andere Adresse angibt, fällt durch die Prüfung. Das ist kein Bonus-Feature, sondern Pflicht aus der Verordnung über Geldspiele (Art. 47 VGS).

Was beworben werden darf – und was nicht

Das BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Konkret heisst das: Schweizer Veranstalterinnen dürfen nicht mit «gratis Bonus ohne Bedingungen» werben, wenn es das nicht gibt, und ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz gar nicht werben. Was übrig bleibt, sind die Promotion-Bedingungen auf den eigenen Websites – und dort steht jeweils genau, was die Aktion kostet.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – Eckball-Wetten, Karten-Wetten und Esports fehlen dort aktuell. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind zulässig, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.

Wer ein Wettprogramm durchscrollt und dort plötzlich eine E-Sport-Liga findet, sollte skeptisch sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine Schweizer Veranstalterin handelt, ist dann null.

Schutzmechanismen, die unabhängig von jeder Aktion gelten

Ein Startguthaben ändert nichts an den Schutzmechanismen, die für jede Wette gelten. Im Gegenteil: Die Bedingungen eines Gratisguthabens sind meist strenger, weil der Veranstalter weniger eigenes Risiko trägt. Drei Schutzebenen greifen immer:

Das Mindestalter beträgt einheitlich 18 Jahre. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Verlustlimiten senken – sofort. Erhöhen – erst nach drei Tagen.

Diese Asymmetrie ist gewollt. Wer in einem emotionalen Moment die Limite erhöht, soll nicht sofort mehr setzen können. Wer eine zu niedrige Limite gesetzt hat, kann sie mit drei Tagen Wartezeit anpassen. Bei der Loterie Romande gilt ebenfalls eine Wartefrist für Limitenerhöhungen.

Das ist die Stelle, an der jede noch so grosszügige Promotion scheitert: Wer seine Verlustlimite auf CHF 0 gesetzt hat, kann auch das schönste Startguthaben nicht anrühren. Die Promotion hat keinen Hebel, der über die eigenen Limiten hinausgeht.

Was die zwei Schweizer Veranstalterinnen konkret anbieten

Beide Veranstalterinnen führen keine klassischen Willkommenspakete. Was es gibt, sind zwei kleine, klar befristete Promotionen und zwei Boosts, die für sich genommen keine «Startguthaben» sind, aber in der Wahrnehmung als solche wahrgenommen werden.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief eine Promotion der Loterie Romande an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den Stadien verteilt wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar; ein Gewinn aus dem Guthaben wurde als Echtgeld gebucht.

Was diese Aktion wirklich war: Eine kleine, klar abgegrenzte Probieraktion, kein Willkommenspaket. Sie richtete sich an Stadionbesucherinnen und -besucher und band die Aktion an ein physisches Ereignis vor Ort. Wer in der Westschweiz wohnt und die Stadien besucht, bekam ein kleines Probiergeld; alle anderen gingen leer aus.

Was eine solche Aktion kostet, hängt vom Markt ab, auf dem das Guthaben eingesetzt wird. Eine grobe Schätzung: Wer das volle Guthaben auf einer Einzelwette zu einer angenommenen durchschnittlichen Quote von 1.90 setzt und gewinnt, hat einen Bruttogewinn von CHF 19, davon gehören CHF 9 der spielenden Person nach Abzug des nicht auszahlbaren Credit-Betrags. Im Durchschnitt kostet die Veranstalterin nur diese Quote nicht die Hälfte des Credit-Betrags, sondern einen Bruchteil davon, weil die meisten Wetten verlieren und die Quote der Auszahlungen unter 100 % liegt. Eine genauere Rechnung findet sich im Abschnitt «Wie viel ein Startguthaben wert ist – eine Rechnung».

Der Sporttip-Kombiboost

Beim Kombiboost handelt es sich nicht um ein Startguthaben im eigentlichen Sinn, sondern um einen Bonus auf den Nettogewinn von Kombinationswetten. Die Bedingungen sind streng: Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und nur wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 kombiniert werden. Dann gibt es 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Ein Beispiel: Wer sieben Voraussagen zu einer angenommenen durchschnittlichen Einzelquote von 1.80 kombiniert, spielt mit einer Gesamtquote von rund 1.80^7 = 61,17. Bei einem Einsatz von CHF 1 wäre der Bruttogewinn ohne Boost CHF 61,17; mit 20 % Boost auf den Nettogewinn von CHF 60,17 wären es rund CHF 12,03 zusätzlich. Wer auf 15 Voraussagen geht und alle richtig hat, verdoppelt im günstigsten Fall seinen Nettogewinn. Aber: Wer auch nur eine Voraussage falsch hat, verliert den ganzen Einsatz. Der Boost ändert daran nichts – er belohnt die Trefferquote, er ersetzt sie nicht.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip

Neben dem Kombiboost gibt es Quotenboosts auf Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Das ist eine klassische «best odds»-Aktion in kleiner Form – nicht gratis Geld, sondern eine erhöhte Auszahlung auf einen konkreten Markt.

Diese Boosts stehen in einem interessanten Kontrast zur Marketing-Sprache ausländischer Anbieter: Hier heisst es nicht «bis zu 100 % Bonus», sondern konkrete Prozente auf konkrete Wetten, mit klarer Auszahlungslogik.

Was es nicht gibt

Was bei Swisslos und Loterie Romande nicht existiert, ist ein klassisches Willkommenspaket mit Einzahlungsbonus, Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Auszahlungs-Cap. Solche Strukturen widersprechen dem Geldspielgesetz, weil sie an eine Einzahlung gekoppelt sind und eine Umsatzpflicht erzeugen, die mit dem Spielerschutz kollidiert. Beide Veranstalterinnen setzen stattdessen auf kleine Gratisguthaben, die nicht auszahlbar sind, und auf Boosts, die das Gewinnpotenzial konkreter Wetten erhöhen. Wer ein «200 % Bonus auf die erste Einzahlung»-Angebot sucht, sucht es nicht in der Schweiz.

Wie viel ein Startguthaben wert ist – eine Rechnung

Die im Abschnitt «Die Aktion »JouezSport – Patinoires et Stades« der Loterie Romande» genannten Bedingungen nennen einen Nominalbetrag, der selbst nicht ausgezahlt werden kann. Sein Wert bemisst sich am erwarteten Gewinn aus dem damit finanzierten Einsatz.

Die Rechnung

Bei einer angenommenen Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote dieses Marktes als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge der Veranstalterin liegt entsprechend bei 5 %.

Ein Gratisspielguthaben über CHF 10, das zu einer Quote von 1.90 eingesetzt wird, hat einen erwarteten Wert von:

Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ 10 × 0’474 × 0.95 ≈ CHF 4.50.

Das heisst: Über viele Wetten mit gleichen Bedingungen gesehen, ist das Guthaben im Erwartungswert rund CHF 4.50 wert – und das auch nur, wenn die spielende Person Wetten zu Quoten findet, die tatsächlich bei 1.90/1.90 stehen. In der Realität liegen die Quoten oft tiefer, was den Wert des Guthabens weiter drückt; höher, was ihn hebt, aber nur, wenn die Wette gewinnt.

Ein zweiter Weg, das Guthaben zu nutzen, ist die Streuung über mehrere kleinere Wetten: Wer das Guthaben in zehn Einzelwetten zu je CHF 1 und Quote 1.90 aufteilt, hat im Erwartungswert 10 × 1 × (1.90 − 1) × 0.95 ≈ CHF 8.55 Gewinn plus die Einsätze aus dem nicht auszahlbaren Credit zurück – also einen erwarteten Nettogewinn von rund CHF 8.55 minus den CHF 10, die am Ende ohnehin verfallen. Das ist immer noch negativ, weil der Credit nicht auszahlbar ist.

Was das für die spielende Person heisst

Im Klartext hat das Gratisspielguthaben zwei Effekte:

Wer ein Startguthaben «mitnimmt», um damit zu spielen, akzeptiert damit einen kleinen negativen Erwartungswert im Tausch gegen eine konkrete Spielerfahrung ohne eigenes Risiko. Wer es nicht annimmt, spart sich die Zeit, die Bedingungen zu lesen. Beide Entscheidungen sind legitim.

Wie die zehn Anbieter im Vergleich abschneiden

Die folgende Einordnung vergleicht die zwei Schweizer Veranstalterinnen mit den ausländischen Anbietern, die in der Werbung und in Foren auftauchen. Die Spalte zur Bewilligung ist binär: Wer eine hat, ist hier bewilligt; wer keine hat, ist «ohne Schweizer Bewilligung».

Anbieter Schweizer Bewilligung Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip ja Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa
Coolzino nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
MrXbet nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
Sportuna nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
20Bet nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
Rollbit nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
Wettigo nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
BetLabel nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich
Funbet nein ohne Schweizer Bewilligung; Sperrliste möglich

Die zwei zugelassenen Anbieter decken zusammen die ganze Schweiz ab; eine Lizenz an einem dritten Anbieter ist im Gesetz nicht vorgesehen, und eine Sperrliste der Gespa sperrt ausländische Domains über die Schweizer Telekommunikation. Wer aus dieser Liste wählt, wählt zwischen zwei bewilligten Angeboten und acht Varianten ohne Schutz.

Swisslos Sporttip – der Anbieter für 19 Kantone plus Liechtenstein

Swisslos ist die Genossenschaft, die Sporttip betreibt, mit Sitz in Basel. Sie ist für 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, die Verlustlimiten setzen und sofort loslegen. Sporttip bietet Prematch- und Live-Wetten, Kombiboost auf Kombinationen ab vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50, Quotenboosts und Profitboosts auf einzelne Ereignisse sowie Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn und nicht für jede Wette verfügbar; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Märkte anbieten.

Was Sporttip auszeichnet, ist die breite Palette an Wettmärkten innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens und die relativ klar formulierten Boosts. Die Regeln sind in einem einzigen Dokument zusammengefasst, Version 4.2 der Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Wer dort wohnt, bekommt den einzigen bewilligten Zugang zur Online-Sportwette.

Das Profil passt für: Wettende aus der Deutschschweiz, die auf eine breite Wettauswahl, klare Boost-Bedingungen und gesetzlichen Schutz Wert legen.

Loterie Romande Jouez Sport – der Anbieter für die Romandie

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie ist als Société de la Loterie de la Suisse Romande verfasst und hat ihren Sitz in Lausanne. Das Online-Angebot funktioniert nach demselben Muster wie bei Swisslos, mit einer eigenen Einzahlungsobergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und einer eigenen Wallet-Obergrenze von CHF 10’000. Die Promotions sind in den letzten Jahren vielfältiger gewesen, gemessen an den 24 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025.

Was die Loterie Romande auszeichnet, ist die etwas höhere Promotionsfrequenz – die Stadionaktion im Winter 2025/26 war ein Beispiel dafür. Wer in der Romandie wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Zugang.

Das Profil passt für: Wettende aus der Westschweiz, die gelegentlich von Promotionen profitieren und ein vollständig reguliertes Angebot erwarten.

Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel, Funbet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind im Auge präsent, weil sie international mit hohen Willkommensboni werben, haben aber in der Schweiz keine rechtliche Grundlage. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit einer Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahren (Art. 130 BGS).

Die Spielerin selbst wird nicht bestraft, aber: Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa, und die Gespa kann die Domain in die Sperrliste aufnehmen. Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren gesperrte Domains per DNS; wer eine solche Seite öffnen will, sieht eine Fehlermeldung. Die Sperrliste wird laufend aktualisiert – Ende 2025 waren 671 Domains gelistet – und gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein «Domain-Hopping», das die Aufsicht explizit benennt.

Für die meisten dieser Anbieter gilt zudem: Sie haben keinen Bezug zur Schweiz, das heisst, sie akzeptieren keine Spielerinnen mit Schweizer Wohnsitz oder schliessen sie aktiv aus. Wer dennoch spielt, tut das in einer rechtlichen Grauzone, in der die Veranstalterin sich auf ihre AGB beruft und die Spielerin auf das Schweizer Recht. Das ist ein ungleiches Kräfteverhältnis.

Was diese acht Anbieter für Schweizer Wettende konkret bedeuten

Wer in der Schweiz wohnt und ein Konto bei einem dieser Anbieter eröffnen will, stösst meistens auf eine der folgenden Situationen:

Wer ein «Startguthaben» bei einem solchen Anbieter annimmt, hat keine Schweizer Aufsicht im Streitfall. Der Anbieter sitzt im Ausland, die Lizenz – falls vorhanden – gilt nicht in der Schweiz, und das Schweizer Recht schützt die Spielerin nicht. Das ist der Preis, den man für ein vermeintlich grösseres Willkommenspaket zahlt.

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Beide Veranstalterinnen vergeben Gratisspielguthaben nur in befristeten Promotionen und nie pauschal für die Kontoeröffnung. Im Winter 2025/26 hat die Loterie Romande in einer Stadionaktion 7’000-mal CHF 10 Gratisspielguthaben verteilt; vergleichbare Aktionen gab es auch bei Swisslos. Eine Garantie auf ein Startguthaben bei Registrierung gibt es nicht.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, weil solche Guthaben den Spielerschutz aushebeln könnten, wenn sie unkontrolliert vergeben würden. Die Gespa prüft die Bedingungen, bevor sie eine Zustimmung erteilt; 2025 waren es 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in Stadien der National League. Wer den dort verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar; Gewinne daraus wurden als Echtgeld gebucht. Die Aktion: 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Beide Schweizer Veranstalterinnen schreiben in ihren Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Was ausgezahlt werden kann, sind die Gewinne, die mit dem Guthaben erzielt wurden, sowie die Gewinne aus echten Einsätzen. Der ursprüngliche Credit-Betrag verfällt am Ende der Frist oder mit der Auszahlung des Wallet-Saldos.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen je Einzelquote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Cash-Out hebt den Boost auf. Bei vier Voraussagen 5 % Bonus, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa und keine Garantie auf Auszahlung. Die Gespa kann die Domain in die Sperrliste aufnehmen; das Vermögen kann im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das Werben für solche Angebote ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»