Schweizer Sportwetten: was Gratiswetten tatsächlich kosten
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Eine «Gratiswette» klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist sie das kleine, streng regulierte Geschwisterchen eines Bonus. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa, und nur zwei interkantonale Veranstalter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten.
Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip und das Règlement Général der Loterie Romande.
Einordnung: was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist
In der Schweizer Sprache der Veranstalter heisst sie «Gratisspielguthaben»; im Markt spricht man von «Gratiswette», seltener von «Freiwette». Beide meinen dasselbe: einen Betrag, mit dem man eine Wette platzieren kann, dessen Einsatz aber bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird. Das ist der erste, oft übersehene Punkt. Wer eine Gratiswette über zehn Franken auf Quote 3.00 setzt und gewinnt, erhält zwanzig Franken, nicht dreissig.

Der zweite Punkt betrifft die Zahl der Anbieter. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos mit dem Produkt Sporttip und von der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport veranstaltet werden. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, Swisslos für die Deutschcanton, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen.
Der dritte Punkt betrifft die Bewilligungspflicht. Eine Gratiswette ist nach dem Geldspielgesetz ein Gratisspiel und braucht eine vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solche Zustimmungen und Swisslos 8 ausgestellt. Die Zahl sagt weniger über die Grosszügigkeit der Aktionen als über die Seltenheit solcher Bewilligungen — pro Veranstalter sind das wenige Male pro Monat, und die meisten betreffen Lotterien, nicht Sportwetten.
Aus dieser Ausgangslage folgt alles Weitere: das Angebot an Gratiswetten ist klein, die Bedingungen sind eng, und ausländische Plattformen, die mit «Free Bets» werben, fallen nicht unter diese Aufsicht.
Was eine Gratiswette technisch von einem Bonus unterscheidet
Ein Bonus ist ein zusätzliches Guthaben, das nach einer Einzahlung gewährt wird und meist eigene Umsatzbedingungen mitbringt. Eine Gratiswette im engeren Sinn kostet den Empfänger nichts und verlangt keine Einzahlung; sie wird gegen einen Code oder eine Aktion gutgeschrieben. Beiden gemeinsam ist die Bedingung, dass sie in den meisten Fällen nicht ausgezahlt werden können — das Geld bleibt Spielguthaben und kann nur für Wetten verwendet werden. Wer mit einer Gratiswette gewinnt, sieht den Reingewinn auf dem Wallet oder dem Bankkonto; der ursprüngliche «Einsatz» aus dem Guthaben ist perdu.
Die Loterie Romande hat das in der Wintersaison 2025/26 mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» konkret gezeigt: An sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 wurden insgesamt 7’000 Spielguthaben à zehn Franken verteilt, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar, einsetzbar nur nach Code-Eingabe im verifizierten Konto. Das ist die typische Form einer Schweizer Gratiswette: kleiner Betrag, kurze Frist, klare Sperre gegen Auszahlung.
Rechtslage: warum ausländische Anbieter in der Schweiz nicht mitziehen
Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, regelt Grossspiele in der ganzen Schweiz. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel. Die beiden interkantonalen Lotterien Swisslos und Loterie Romande haben diese Bewilligungen; sie sind die einzigen Veranstalter von Sportwetten in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wer in der Schweiz wohnt und auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung wettet, bewegt sich in einer Grauzone. Strafbar macht sich nach bundesgerichtlicher Praxis die Person, die spielt, in der Regel nicht; aber die Plattform kann in der Schweiz belangt werden, und die Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schweizer Schutzregeln greifen nicht: kein Anschluss an das Schweizer Spielersperr-Register, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Verrechnungssteuer, dafür je nach Kanton eine andere Steuerpraxis.
Die Gespa führt eine Liste gesperrter Domains. Schweizer Telekomanbieter blockieren diese Domains per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wenn ein Anbieter heute eine neue Domain aufmacht, kann die Gespa innert Stunden reagieren; das sogenannte Domain-Hopping hilft kurzfristig, ist aber kein Ausweg. Wer eine ausländische Plattform benutzt, muss damit rechnen, dass der Zugang von heute auf morgen unterbrochen wird.
Wer darf in der Schweiz überhaupt spielen
Voraussetzung sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, Vollendung des 18. Lebensjahrs und keine offene Spielsperre. Bei Swisslos werden die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine alte, klare Regel gegen Insiderwetten, die in der Schweiz wie anderswo gilt.
Für die Loterie Romande gilt Entsprechendes: ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura möglich. Die Westschweizer Verkaufsstellen — 2’350 an der Zahl — sind zusätzlich eine Vertriebsschiene, die der Deutschschweizer Swisslos fehlt; sie sind aber kein Ort für Gratiswetten, sondern für die Annahme von Wettscheinen.
Spielerschutz: Limiten und Sperren gelten auch für Gratiswetten
Wer in der Schweiz Sportwetten spielt, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken; für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, obwohl das Geldspielgesetz nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage setzen.
Eine Sperre ist jederzeit möglich. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von einem bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Diese Sperre kann erst nach Ablauf von drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Was das mit Gratiswetten zu tun hat? Wer gesperrt ist, bekommt keine. Wer eine Senkung der Limite aktiviert hat, sieht seine Gratiswette denselben Regeln unterworfen wie eine normale Wette. Das Schutzsystem kennt keine Ausnahme für Gratisspielguthaben — und genau das ist der Punkt: Gratiswetten sind keine Werbegeschenke ausserhalb des Spielregelwerks, sondern Teil davon.
Testkäufe zeigen die Lücke
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 Prozent von 200 Fällen ist das gelungen. Das ist kein Grund, auf den Spielerschutz zu schimpfen — der Test misst die stationäre Vertriebsschiene, nicht den Online-Kanal. Er ist aber ein Hinweis, dass der Schutz im Alltag nicht luftdicht ist und dass Spielerinnen und Spieler auch selbst Verantwortung tragen.
Neukundenangebote und Gratiswetten: was die Schweizer Veranstalter tatsächlich bieten
Das Angebot an Gratiswetten in der Schweiz ist klein. Beide Veranstalter veröffentlichen ihre Aktionen auf der eigenen Plattform, und die meisten sind zeitlich befristet. Die Form ist jeweils ähnlich: kleiner Betrag, kurze Frist, kein Barauszahlungsanspruch.
Die Loterie Romande verteilte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 über die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» insgesamt 7’000 Spielguthaben à zehn Franken. Pro Aktionstag standen tausend Stück bereit, jedes einzelne sieben Tage nach Code-Aktivierung gültig, einsetzbar nur auf das verifizierte Konto und nicht auszahlbar. Wer in der Westschweiz wohnt und den Code rechtzeitig einlöste, bekam effektiv zehn Franken zusätzliches Spielguthaben, das an eine konkrete Wette gebunden war.
Swisslos hat im selben Zeitraum Aktionen rund um Swisslos Sporttip veröffentlicht, aber keine breite Gratiswette für Neukunden in derselben Form. Stattdessen gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Der Quotenboost erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette einmalig um einen angegebenen Prozentsatz; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Kombiboost statt Gratiswette
Neben den punktuellen Aktionen gibt es bei Sporttip einen Kombiboost, der die Funktion einer Gratiswette teilweise ersetzt. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je 1.50 oder höher. Auf den Nettogewinn der Kombiwette gibt es dann einen Bonus von 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Ein Beispiel: Wer sieben Voraussagen à Quote 2.00 kombiniert und das Ergebnis mit 100 Franken Einsatz anspielt, hat bei einem Gewinn auf der normalen Rechnung einen Bruttogewinn von 100 Franken × 128 = 12’800 Franken (Einsatz + 12’700 Reingewinn). Mit dem 20-Prozent-Bonus von Sporttip erhöht sich der Reingewinn um 2’540 Franken auf 15’240 Franken Brutto. Der Bonus kostet den Veranstalter weniger als eine Gratiswette, weil er an eine Kombiwette gebunden ist, die der Spieler selbst bezahlt.
Warum die Bedingungen nicht in Prospekten stehen
Gratiswetten sind in der Schweiz so klein, dass die Werbung nicht mit denen in anderen Märkten vergleichbar ist. Wer mit «100 Prozent Bonus bis 200 Franken» aus dem Ausland kommt, sucht etwas, das es hier strukturell nicht gibt. Die Gründe sind die Bewilligungspflicht der Gespa und die Konzentration auf zwei Veranstalter. Beide veröffentlichen ihre Aktionen in den AGB, auf der Startseite und gelegentlich auf Plakaten in den Verkaufsstellen. Wer eine laufende Aktion sucht, prüft die Startseite von Sporttip oder Jouez Sport, nicht die generischen Bonuslisten.
Was eine Gratiswette im Schnitt wert ist
Nehmen wir die Aktion der Loterie Romande als Rechenbeispiel: Zehn Franken Spielguthaben, einsetzbar auf eine fiktive Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90, die nicht auszahlbar sind. Wer gewinnt, erhält 10 × 1.90 = 19 Franken Bruttogewinn, also 9 Franken Reingewinn, weil der ursprüngliche Einsatz aus dem Guthaben nicht zurückbezahlt wird. Wäre die Wette verloren, ist der ganze Einsatz weg. Bei Quote 1.90 und einem fairen Markt liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, die implizite Marge des Buchmachers bei rund 47.4 Prozent — bei einer hypothetischen Zwei-Wege-Wette, die es so in dieser Form bei den Schweizer Veranstaltern nicht gibt.
Der Erwartungswert der Aktion, gemittelt über sehr viele eingelöste Codes, liegt bei 10 Franken × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote ≈ 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.5263 ≈ 2.49 Franken pro eingelöstem Code, vorausgesetzt der Code wird für die beispielhafte Zwei-Wege-Wette verwendet. Das ist ein Band, kein Fixwert: Bei höherer Quote steigt der Erwartungswert linear mit (Quote − 1) ÷ Quote, bei niedrigerer Quote sinkt er, und bei Märkten mit kleinerer Marge (Quote 1.50 / 1.50 auf eine ausgeglichenere Wette) ist der Wert entsprechend höher.
Eine ausländische «10-Franken-Gratiswette ohne Einzahlung» an dieselben Bedingungen gehängt sieht nominell gleich aus, ist aber eingebettet in eine Plattform ohne Schweizer Schutz, mit höherer Auszahlungsquote des Buchmachers, dafür aber ohne Rechtsweg im Streitfall. Die 2.49 Franken Erwartungswert sind derselbe; was sich unterscheidet, ist die Verlässlichkeit der Auszahlung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Eine Vergleichstabelle hilft, die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Plattformen, die in der Schweiz beworben werden, sauber zu trennen. Bewilligung heisst hier «Schweizer Veranstalterbewilligung unter dem Geldspielgesetz»; eine solche haben nur zwei Anbieter.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz wie angegeben |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| GG.BET | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| Bahigo | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
| BillyBets | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle macht einen Punkt, der in der Werbung gerne verwischt wird. «Lizenz» heisst in anderen Märkten etwas anderes als in der Schweiz. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority oder der Curaçao Gaming Control Board ändert nichts daran, dass die Plattform in der Schweiz ohne Bewilligung arbeitet; die Gespa-Sperrliste kennt keine ausländische Lizenz als Befreiungsgrund.
Swisslos Sporttip — der Platzhirsch der Deutschschweiz
Swisslos Sporttip ist die eine Hälfte des Schweizer Sportwettenmarkts. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Bewilligung stützt sich auf das Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, muss aber zuerst Verlustlimiten setzen. Der Mindesteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten liegt bei einem Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer unter 21 ist, kann nur bis 1’000 Franken Verlustlimite setzen — eine zusätzliche Schicht über der generellen 9’999-Franken-Obergrenze.
Das Sporttip-Angebot umfasst Prematch-Wetten, Livewetten, Systemwetten, Quotenboosts, Profitboosts, den Kombiboost und Cash-Out. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nicht für jeden Markt garantiert; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreten des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos darf das auch in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid anwenden.
Für eine Gratiswette bietet Sporttip weniger Angriffsfläche als die Loterie Romande, weil der Kombiboost die Funktion teilweise ersetzt und Cash-Out und Boost-Aktionen kleine laufende Boni darstellen. Wer in der Deutschschweiz nach einer klassischen Gratiswette sucht, wird auf den Schweizer Markt hin wenig finden und auf den ausländischen Markt ausweichen müssen.
Loterie Romande Jouez Sport — der Platzhirsch der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Veranstalters ist Lausanne, gemäss eigener Angabe Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und an Aktionen wie der erwähnten Patinoires-Aktion teilnehmen.
Die Loterie Romande beschränkt Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf ebenfalls 10’000 Franken. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Spielguthaben ist, wie bei Swisslos, nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele erhalten — dreimal so viele wie Swisslos, was sich in der grösseren Anzahl bewilligter Aktionen wie Patinoires niederschlägt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat statistisch die grössere Chance, überhaupt einmal im Jahr eine Gratiswette zu Gesicht zu bekommen; die einzelnen Beträge sind aber genauso klein wie bei Swisslos.
Roobet, GG.BET, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit, BillyBets — die ausländische Klasse
Die acht ausländischen Plattformen, die in der Vergleichsliste auftauchen, haben gemeinsam, dass sie in der Schweiz keine Bewilligung haben. Ihre Lizenzierungen, wo vorhanden, sind Lizenzierungen anderer Aufsichtsbehörden und haben in der Schweiz keine Wirkung. Wer eine dieser Plattformen öffnet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, kein Schweizer Verbraucherschutz, und die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, was den Zugang über Schweizer Internetanschlüsse unterbricht.
Diese Plattformen sind in der Schweiz verboten zu bewerben. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel kann mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken geahndet werden. Das gilt den Anbieter, nicht den Spieler; der Spieler wird in der Praxis nicht strafrechtlich verfolgt, riskiert aber die Einziehung von Einsatz und Gewinn im Verfahren gegen den Anbieter und, je nach Kanton, eine andere steuerliche Behandlung seiner Gewinne. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen versteuert; in anderen Kantonen gilt die bundesrechtliche Freibetragsregel.
Was diese Plattformen bieten, ist hier nicht zu beurteilen, weil der Vergleichsgegenstand — eine Schweizer Gratiswette — bei ihnen strukturell anders liegt. Sie werben mit Free Bets, Boni ohne Einzahlung, Quotenboosts; sie sind in Märkten aktiv, in denen sie eine Lizenz haben oder zu haben glauben. Für die Frage, was eine Schweizer Gratiswette kostet und unter welchen Regeln sie steht, sind sie Randfiguren: der Hinweis «keine Schweizer Bewilligung» ist alles, was die Tabelle über sie aussagen muss.
Welche Plattform für wen
Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keine Wahl: nur Swisslos Sporttip ist erreichbar. Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine Wahl: nur die Loterie Romande mit Jouez Sport ist erreichbar. Wer eine ausländische Plattform benutzt, hat keine Schweizer Bewilligung zur Hand und muss mit den rechtlichen Einschränkungen leben. Die Wahl ist also keine Wahl zwischen Anbietern im herkömmlichen Sinn; sie ist eine Wahl zwischen dem Schweizer System und einem System ausserhalb.
Für die meisten Spielerinnen und Spieler ist das kein praktisches Problem. Die zwei Schweizer Veranstalter decken das Wettangebot ab, das sie brauchen; die Begrenzung auf zwei hat zur Folge, dass die Margen nicht im Wettbewerb gedrückt werden, aber das ist eine andere Diskussion. Für Spieler, die ein breiteres Wettangebot oder eine andere Wettkultur suchen, ist die ausländische Plattform eine reale Alternative, aber eine mit anderen Risiken.
Einzahlungen, Auszahlungen und Fristen
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, zahlt auf das eigene Spielerkonto ein. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag 20 Franken, maximal 10’000 Franken in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay wird von Swisslos direkt unterstützt; die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis 1’000 Franken automatisch auf das Wallet, darüber per IBAN-Überweisung. Bei Swisslos gehen Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet, darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Spielguthaben aus Werbeaktionen ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Das ist die wichtigste Regel im Umgang mit einer Gratiswette, und sie gilt auf beiden Seiten der Saane.
Fristen, die das Angebot bestimmen
Die Patinoires-Aktion der Loterie Romande war 30 Tage gültig; die sieben Aktionstage waren auf eine Wintersaison verteilt. Andere Aktionen sind kürzer. Wer eine Gratiswette einlöst, sollte die Frist im Auge behalten — nach Ablauf verfällt das Guthaben ersatzlos.
Swisslos zahlt Gewinne automatisch nach der Auswertung; die Frist für Spieler, Gewinne geltend zu machen, ist 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung. Danach verfällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat 10 Tage Zeit, schriftlich per Einschreiben.
Wettangebot, Märkte und Cash-Out
Cash-Out bei Sporttip ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung, und nicht garantiert. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei Nicht-Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt ein allfälliger Quoten- oder Profitboost.
Wetten auf ein und dasselbe Ereignis aus derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; Swisslos darf eine solche Kombination, falls irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine klare Trennung gegen korrelierte Märkte.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten werden Wetten, die nach Eintreten des Ausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos das auch ohne Bezug auf die eigene Live-Übertragung tun.
Was es in der Schweiz nicht gibt
Das Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa pflegt eine Liste beizudeter sportarten, Spiele und Wetttypen, die Sporttip und Jouez Sport abdecken. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden. Corner-Märkte, Kartenmärkte, Esports — vieles, was auf ausländischen Plattformen Standard ist, fehlt in der Schweiz. Eine Sportwette auf das Wetter, auf politische Wahlen oder auf TV-Shows ist im Geldspielgesetz ausdrücklich nicht zugelassen.
Wer ein breiteres Wettangebot sucht, ist mit der Schweizer Plattform unterversorgt und muss auf eine ausländische Plattform ausweichen — mit den rechtlichen Folgen für Schutz und Besteuerung.
Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt
In der Schweiz sind Gewinne aus Grossspielen, zu denen Sportwetten gehören, einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt diesen Freibetrag auf 1’071’000 Franken ab dem 1. Januar 2026 (zuvor 1’070’400 Franken). Oberhalb dieses Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; die Faustregel «je nach Kanton» schützt vor falschen Angaben.
Die meisten Spielerinnen und Spieler gewinnen weit unter dem Freibetrag. Eine typische Gratiswette über zehn Franken, gewonnen mit Quote 3, ergibt 20 Franken Brutto- und 10 Franken Nettogewinn; keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, keine Deklaration.
Gewinne aus ausländischen Plattformen sind nach bundesrechtlicher Praxis nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, fallen aber je nach Kanton in die Einkommensteuer. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll als Einkommen besteuert; in anderen Kantonen gilt eine andere Praxis. Wer eine ausländische Plattform benutzt, fragt im Zweifel die kantonalen Steuerbehörden oder eine Steuerberatung.
Werbung und ihre Grenzen
Werbung für Glücksspiel in der Schweiz darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken geahndet werden. Im Alltag bedeutet das, dass eine «Gratiswette» in der Schweiz nur von einem der zwei Veranstalter stammen kann, und dass eine «Free Bet»-Werbung, die in einem Schweizer Medium erscheint, sehr genau auf den Veranstalter und die Bewilligung zu prüfen ist.
Eine Promo- oder Mechanik-Vermittlung gehört nicht in diesen Text. Wer eine Aktion sucht, prüft die Startseite von Sporttip oder Jouez Sport, nicht eine generische Bonusliste.
Wann sich eine Gratiswette rechnet — und wann nicht
Eine Gratiswette ist eine Werbechnung eines Veranwalterers, die unter Schweizer Regeln nicht ausgezahlt werden kann. Ihr Wert ist im Markt der Erwartungswert der Wette, die mit ihr platziert wird. Für die Patinoires-Aktion der Loterie Romande liegt dieser Wert, über sehr viele eingelöste Codes gemittelt und auf eine fiktive Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 angewendet, in der Grössenordnung von etwa 2.50 Franken pro eingelöstem Code. Wer damit eine Wette zu höherer Quote abschliesst, hebt den Wert; wer zu tieferer Quote wettet, senkt ihn.
Eine ausländische Gratiswette ohne Einzahlung sieht nominell gleich aus. Der Erwartungswert ist rechnerisch derselbe, sofern der Markt vergleichbar ist. Was sich unterscheidet, ist die Verlässlichkeit: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Sperre. Der Wert einer Gratiswette ist die Wette, nicht der Anbieter.
Wer in der Schweiz wettet, wettet mit Swisslos oder mit der Loterie Romande. Alles andere ist eine andere Diskussion.
Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Gratiswetten sind in der Schweiz Gratisspielguthaben, das die Gespa bewilligt hat. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die solche Aktionen durchführen dürfen; die Beträge sind klein, die Fristen kurz, die Codes sind auf der Plattform oder am Aktionsort erhältlich. Die Bedingungen stehen in den Spielregeln, nicht in einer Werbebroschüre.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur Swisslos und Loterie Romande, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung und das Geldspielgesetz. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung; die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit bis zu 500’000 Franken Busse bestraft werden.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Bei einer typischen Gratiswette wird der Gewinn ausgezahlt, der ursprüngliche Einsatz aus dem Guthaben aber nicht. Wer mit zehn Franken Gratiswette zu Quote 3.00 gewinnt, erhält zwanzig Franken, nicht dreissig. Dieses Prinzip gilt sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande und ist im Geldspielgesetz verankert.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Swisslos Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten einen Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und verteilte insgesamt 7’000 Spielguthaben à zehn Franken. Jedes Guthaben war nach Code-Eingabe 30 Tage gültig, einsetzbar nur im verifizierten Konto und nicht auszahlbar.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Ausländische Plattformen haben in der Schweiz keine Bewilligung. Die Lizenz, mit der sie werben, gilt in einem anderen Rechtsraum und schützt Schweizer Spieler nicht. Wer auf einer solchen Plattform wettet, riskiert die Sperrung der Domain durch die Schweizer Telekomanbieter, die fehlende Anbindung an das Schweizer Sperrregister und je nach Kanton eine andere Besteuerung der Gewinne. Wer in der Schweiz wettet, ist mit Swisslos oder Loterie Romande auf der bewilligten Seite.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
