Online-Sportwetten in der Schweiz: Anbieter, Regeln und Kosten im Überblick

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe Sportschuhe steht auf einer Bank in einer Umkleide, Licht fällt aus einem hohen Fenster.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; abgeglichen mit den Bewilligungsregistern der Gespa sowie den Teilnahmebedingungen der Schweizer Veranstalter.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz online Sport wetten will, landet schnell bei einer kurzen, harten Auswahl. Das Geldspielgesetz lässt auf dem Schweizer Markt nur zwei Veranstalter zu, und beide sind Lotteriegesellschaften, keine klassischen Buchmacher. Alles, was im Internet mit einem grösseren Markennamen wirbt, ist entweder Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport – oder ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Domain auf der Sperrliste stehen kann. Die folgende Übersicht prüft das Angebot der Schweizer Veranstalter und vergleicht es mit dem Auftreten ausländischer Marken, denen man bei der Suche im Internet begegnet.

Der Blickwinkel dieser Seite ist Konsequenz: Was folgt aus der Schweizer Regelung, wenn ein Wettkonto eröffnet wird, wenn ein Bonus beworben wird, wenn eine Quote angenommen wird, wenn eine Auszahlung angefordert wird. Die Zahlen in den Bedingungen sind nicht zur Unterhaltung da, sie entscheiden, was eine Wette kostet.

Boni, Startguthaben und Gratisspiele bei Schweizer Veranstaltern

Was erlaubt ist, und was nicht

Das Geldspielgesetz kennt eine eigene Kategorie für Werbeguthaben: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die grosse «100-Prozent-Willkommensbonus»-Branche, die in anderen Märkten das Werbebild prägt, hat in der Schweiz keinen Platz, und alles, was ein «Startguthaben ohne Einzahlung» verspricht, ist entweder von der Gespa bewilligt – oder bewegt sich am Rand des Gesetzes. Art. 75 Abs. 2 BGS macht Gratisspiele zustimmungspflichtig, und Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel; Verstösse können mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Eine Hängebrücke spannt sich über eine tiefe Schlucht, unten rauscht ein Fluss zwischen bewaldeten Felswänden.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Für Spielende bedeutet das: Wer einen Bonus «ohne Einzahlung» sucht, sucht etwas, das in dieser Form in der Schweiz kaum vorkommt. Wer es findet, sollte prüfen, ob es überhaupt von einem Schweizer Veranstalter kommt. Ausländische Anbieter werben damit, sie fallen aber nicht unter Schweizer Recht, sondern unter ihre eigene Lizenz und ihr eigenes Hausrecht.

Was Sporttip konkret anbietet

Bei Sporttip gibt es keinen klassischen Einzahlungsbonus. Stattdessen gibt es Funktionen, die den Gewinn mechanisch erhöhen, ohne dass der Einsatz wächst. Sie sind an die Wette gebunden, nicht an ein Konto-Guthaben.

Die Mechanik dahinter

Diese Angebote sind buchhalterisch dasselbe wie ein Bonus mit Umsatzbedingung, nur ohne die Bedingung. Sie zahlen nur, wenn die Wette gewinnt, und der Boost wird oben drauf gelegt. Was fehlt, ist die Hausaufgabe: keine «35x umsetzen», keine Mindestquote, kein Ablaufdatum für ein noch nicht genutztes Guthaben. Genau das, was bei ausländischen Anbietern den Unterschied zwischen Werbeversprechen und realem Wert ausmacht, fällt hier weg. Wer mit Sporttip-Boosts spielt, weiss vorher, was die Wette wert ist, und der Wert ist an ein konkretes Spiel gekoppelt, nicht an ein Kontosaldo.

Wirklich gratis ist davon nichts. Der Boost erhöht den Gewinn im Erfolgsfall, im Misserfolgsfall ist nichts da. Es ist eine Aufwertung einer normalen Wette, kein Geschenk an das Konto.

Was ein Gratisspielguthaben wert ist

Wenn die Gespa einem Veranstalter ein Gratisspiel bewilligt, ist das Volumen winzig im Vergleich zum Werbeaufwand, den internationale Buchmacher fahren. Die Promotions, die Swisslos und Loterie Romande auf ihren Seiten anbieten, sind stark zeitlich und thematisch begrenzt. Wer auf den offiziellen Seiten beider Veranstalter regelmässig vorbeischaut, findet über das Jahr einzelne Aktionen, in der Regel kleine Quotenboosts auf Prematch-Spiele oder eine zusätzliche Auszahlung auf bestimmte Wettarten, keine Dauerbaustelle mit «Bonuscode».

Das ist kein Zufall. Die Schweizer Regulierung will Werbung für Glücksspiel kleinzhalten und lenken, nicht befeuern. Die ausländischen Anbieter, die in der Google-Suche ganz oben stehen, werben genau dort, wo die Schweizer Veranstalter nicht dürfen, und sie werben mit Versprechen, die unter Schweizer Recht schlicht nicht erlaubt wären.

Zahlungsmethoden, Auszahlungen und Geschwindigkeit

Was Swisslos an Zahlungswegen anbietet

Das Swisslos-Spielkonto lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein laden. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Damit ist die Aufladung bewusst gedeckelt, nicht offen.

Unter den Online-Zahlungswegen ist PostFinance Pay namentlich genannt: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Damit ist PostFinance der einzige namentlich genannte Online-Weg, der Rest der Aufladung läuft über das, was Swisslos selbst unter «Online-Zahlungsmöglichkeit» führt. Welche Karten oder E-Wallets dazugehören, ändert sich mit den Zahlungsdienstleistern, die Swisslos jeweils einbindet; eine vollständige Liste ist auf der Swisslos-Bezahlseite zu finden.

Lastschrift und PayPal tauchen in den Swisslos-Bedingungen nicht auf. Beide sind in der Schweiz verbreitete Zahlungsmethoden, aber sie sind kein Bestandteil des Swisslos-Angebots, und die Werbung ausländischer Anbieter mit «mit PayPal einzahlen» trifft auf den Schweizer Markt nicht zu.

Wie Auszahlungen laufen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt der Gewinn darüber, wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung vom Wallet aufs eigene Konto ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Mechanik ist klar: Spielguthaben und Echtgeld-Guthaben sind nicht dasselbe. Was als Bonus oder als Promotion eingebucht wird, bleibt auf dem Spielkonto und kann nur verspielt werden, was als Gewinn aus einer bezahlten Wette eingeht, ist auszahlbar. Die Trennung ist nicht in jedem ausländischen Anbieter so sauber.

Wohin ausgezahlt wird

Das Geldspielrecht verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden fliessen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf ein Konto einer anderen Person oder in Kryptowährungen sind bei den Schweizer Veranstaltern nicht möglich. Das ist kein Service-Argument, sondern gesetzliche Pflicht. Wer aus einem ausländischen Buchmacher in Bitcoin auszahlen lässt, bewegt sich ausserhalb dieses Schutzes.

Was das in der Praxis heisst

Wer bei Sporttip spielt, lädt das Konto in der Regel mit PostFinance Pay oder per Einzahlungsschein auf. Wer gewinnt, lässt sich den Gewinn in der Wallet gutschreiben und löst ihn einmal pro Jahr gratis auf das eigene Bankkonto aus. Die Geschwindigkeit ist mit 5 bis 10 Arbeitstagen solide, nicht blitzschnell, und sie gilt nur, solange die Auszahlung aufs eigene Konto geht. Wer nach 3 Arbeitstagen auf das Geld wartet, wartet richtig.

Was die Schweizer Veranstalter nicht bieten, ist die Vielfalt an E-Wallets, die ausländische Buchmacher aufzählen. Das ist kein Versäumnis, sondern die Folge des kleinen Marktes und der Anforderung, dass jede Zahlung identifizierbar sein muss. Wer mit PayPal wetten will, ist in der Schweiz schlicht am falschen Markt.

Was die zweite Schweizer Plattform macht

Die Loterie Romande bedient die Westschweiz und folgt demselben regulatorischen Rahmen. Die konkreten Zahlungsmittel und Auszahlungswege sind in ihren eigenen Bedingungen geregelt und nicht deckungsgleich mit Swisslos, weil die beiden Veranstalter eigene technische Plattformen betreiben. Was identisch ist, ist das Prinzip: Auszahlung nur auf den eigenen Namen, kein anonymer Bezug, keine Kryptowährung.

Die Top-Anbieter im Vergleich

Was in den Vergleich gehört

Ein Vergleich in der Schweiz kann nicht das leisten, was er in einem offenen Markt leistet. Es gibt zwei Veranstalter, beide mit Schweizer Bewilligung, beide an klar definierte Kantone gebunden, und beide sind in der Spielmechanik und im Spielerschutz vom Geldspielgesetz geprägt. Daneben stehen ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Domains auf der Sperrliste stehen können. Sie zu vergleichen heisst, sie nebeneinander zu nennen, ohne sie gleichwertig zu behandeln. Der wichtigste Trennstrich im Vergleich ist die Spalte «Schweizer Bewilligung», und die hat nur bei zwei Einträgen einen Wert.

Die folgende Tabelle ordnet die im Schweizer Markt relevanten Marken nach Bewilligungsstatus und Veranstalter. Die Spalte «Bewilligung» nennt die Schweizer Grossspiel-Bewilligung, wo vorhanden, und «keine» für die übrigen. Die Spalte «Veranstalter / gemeldete Lizenz» nennt den Veranstalter und, wo vorhanden, eine gemeldete Lizenz.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne
Betovo keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Coolzino keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Donbet keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
HornetBet keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Bettilt keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
FortuneJack keine nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte «gemeldete Lizenz» ist absichtlich kurz: Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Nennung einer maltesischen, curaçaoischen oder anderen Lizenz in den AGB eines ausländischen Anbieters begründet keine Schweizer Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Spielerschutz und ohne Schweizer Rekurs.

Worauf die Reihenfolge baut

Innerhalb der Schweizer Veranstalter entscheidet das Wettangebot, die Quoten, die Bedienung und das Sportprogramm, nicht die Bewilligung, denn die ist bei beiden identisch. Sporttip deckt ein breiteres Sportprogramm ab, weil das Vertragsgebiet von Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein umfasst, was einen deutlich grösseren Markt abbildet als die sechs Westschweizer Kantone, die Loterie Romande bedient. Beide tragen dasselbe BGS-Regime und beide haben identische Pflichten beim Spielerschutz.

Die ausländischen Marken in der Liste sind in der Reihenfolge ihres Auftretens in der Sportwetten-Suche sortiert, nicht nach irgendwelchen Schweizer Kriterien, weil es keine Schweizer Kriterien gibt, nach denen sie sortiert wären. Sie sind Referenz, nicht Empfehlung.

Was Online-Sportwetten sind und wie sie in der Schweiz funktionieren

Die Grundlagen

Eine Online-Sportwette ist ein Vertrag zwischen einem Veranstalter und einer spielenden Person über einen Geldbetrag, der an den Ausgang eines Sportereignisses gekoppelt ist. Bei Swisslos heisst das Produkt Sporttip, bei der Loterie Romande heisst es Jouez Sport. Beide nehmen Wetten online entgegen, dazu an Verkaufsstellen und über eine App. Eine Wette besteht aus einer Auswahl, einer Quote und einem Einsatz. Gewinnt die Auswahl, wird der Einsatz mit der Quote multipliziert und der Gewinnbetrag ausgezahlt; verliert die Auswahl, ist der Einsatz weg. Bei einer Kombiwette müssen alle Voraussagen eintreffen, die Quoten werden multipliziert.

Ein Sofa mit Wolldecke steht vor einem grossen Fenster, draussen Regen und in der Ferne ein Fussballplatz.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was auf den ersten Blick trivial klingt, hat in der Schweiz zwei harte Rahmenbedingungen: Die Quote ist die einzige Information, an der das Verhältnis zwischen Einsatz und Gewinn hängt, und die Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter einbehält. Was die Quote wirklich bedeutet, zeigt sich im Vergleich zweier Quoten für dasselbe Ereignis.

Wie Quoten einen Preis verstecken

Eine Quote von 1.90 auf jede Seite eines Zweier-Marktes – etwa Sieg Heimmannschaft oder Sieg Auswärtsmannschaft – sieht auf beiden Seiten fair aus. Sie ist es nicht. Die Auszahlungsquote des Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), was rund 0.9512 ergibt. Anders gesagt: Von jedem Franken Einsatz zahlt der Markt rund 95 Rappen zurück, die restlichen rund 5 Rappen behält der Veranstalter. Das ist die Marge, sie ist in jede einzelne Quote eingebacken, und sie ist der Grund, weshalb auch eine «faire» 1.90/1.90-Wette auf Dauer gegen den Spielenden arbeitet.

Eine Quote von 1.85 auf beiden Seiten ergäbe 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.85) = 0.9259, also eine Marge von rund 7.4 %. Eine Quote von 2.00 auf beiden Seiten ergäbe 0.5000, also eine Marge von 50 % – niemand würde das annehmen, aber an der Mechanik ändert sich nichts, und die Marge kann je nach Markt und Veranstalter in dieser Grössenordnung schwanken. Die Marge ist der Lärm, der in jeder Wette steckt, und ein Vergleich von Quoten ohne diesen Gedanken ist Augenwischerei.

Bei den Schweizer Veranstaltern sind die Margen typischerweise enger als bei kleineren ausländischen Anbietern, weil das Volumen grösser ist und weil das Wettprogramm eine geschlossene Liste ist. Sie sind aber nicht null, und die Faustregel – je niedriger die Quoten, desto höher die Marge – gilt überall.

Wie ein Wettkonto entsteht

Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer das nicht tut, kann nicht spielen, denn die Limiten sind Pflicht und nicht Vorschlag.

Loterie Romande verlangt im Wesentlichen dasselbe, mit eigenen technischen Schritten. Wer im Gebiet der Westschweiz wohnt, durchläuft die Registrierung auf jeux.loro.ch und gibt die gleichen persönlichen Daten an.

Wie eine Wette technisch abläuft

Bei Sporttip lässt sich eine Wette online bei Swisslos oder über die Sporttip-App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Eine Livewette wird genauso abgegeben wie eine Prematch-Wette, mit dem Unterschied, dass das Ereignis bereits läuft und die Quoten sich bewegen.

Der Gewinnbetrag berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Wer auf Cash-Out setzt, bekommt einen Betrag, der tiefer ist als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, abhängig vom Stand der Sportereignisse und jederzeit änderbar durch den Veranstalter. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Welche Wetten erlaubt sind

Das Geldspielgesetz erlaubt nur Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wettereignisse, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; nur was auf dieser Liste steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Diese Liste ist der engste Rahmen, in dem sich die Schweizer Veranstalter bewegen. Sie ist auch der Grund, weshalb das Wettprogramm bei Sporttip kleiner wirkt als bei einem internationalen Buchmacher: Es ist nicht alles erlaubt, was weltweit an Wetten existiert.

Limits, die das Spiel in Form halten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limits sind Anbieter-AGB, nicht Gesetz, aber sie sind im Sporttip-Reglement verbindlich.

Wer mit CHF 1 spielen will, kann es. Wer mit mehr als CHF 1’000 auf eine Einzelwette gehen will, wird ausgebremst. Damit ist das Risiko pro Wette gedeckelt, und ein einzelner Tag mit Pech kann nicht das Konto leerfegen.

Rechtliche Lage und Bewilligung

Warum nur zwei Anbieter erlaubt sind

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Weitere Bewilligungen sind nicht möglich, und eine Liste weiterer Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, keine Positivliste weiterer Schweizer Anbieter. Wer auf der Suche nach «einem anderen Schweizer Buchmacher» ist, sucht etwas, das es nicht gibt.

Wie das Vertragsgebiet funktioniert

Swisslos bedient mit dem Produkt Sporttip die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Es ist keine Frage der Quote oder des Angebots, es ist eine Frage der Bewilligungsgeografie.

Diese Aufteilung ist historisch gewachsen und entspricht den Sprachregionen. Sie hat zur Folge, dass die zwei Anbieter sich nicht konkurrenzieren, sondern parallel laufen. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat genau eine Adresse, an die er sich wenden kann.

Wer keine Bewilligung hat

Jede ausländische Marke, gleich ob in Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo lizenziert, hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine ausländische Lizenz begründet keine Schweizer Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spielender dort spielt, wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schweizer Spielerschutz noch Schweizer Rekurs.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 standen 671 Domains drauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt («Domain-Hopping»), die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 steht auf der Liste. Wer eine ausländische Seite nicht erreicht, hat gerade die DNS-Sperre getroffen.

Werbung und was sie kostet

Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Eine Tageszeit-Werbebeschränkung existiert nicht.

Diese Punkte prägen den Werbealltag in der Schweiz spürbar. Es gibt keine Plakate mit «Jetzt 100 % Bonus», keine Affiliate-Streams, die mit Promo-Codes arbeiten, und keine Telegram-Bots, die Quotenboosts bewerben. Die Schweizer Veranstalter machen Werbung im Rahmen der Gespa-Vorgaben, die ausländischen Anbieter machen in der Schweiz keine oder riskieren eine Busse.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – das sind die Sportwetten – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer im Ausland spielt und gewinnt, muss das in der eigenen Steuererklärung prüfen lassen. Die Auskunft gehört zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht in eine pauschale Aussage.

Spielerschutz und Verantwortung

Verlustlimiten, die zuerst kommen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das Geldspielgesetz schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen muss (Art. 87 VGS); die Schweizer Veranstalter setzen das mit den genannten Werten um.

Eine schweizweite staatliche Einzahlungsobergrenze, wie sie in manchen anderen Ländern existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Die Limiten kommen vom Spielenden selbst und sind Pflicht. Wer seine Limite erhöhen will, muss drei Tage warten, was ein erster Schutz gegen Impulshandlungen ist.

Selbstsperre und Pause

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Das Sperrregister ist der Punkt, an dem das Schweizer System am dichtesten ist. Eine Spielsperre bei Swisslos gilt automatisch auch bei der Loterie Romande, in den Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, ist raus, und der Mechanismus greift in der ganzen Breite des Schweizer Marktes. Wer das nicht will, hat den Weg zurück erst nach drei Monaten und nur über eine Fachstelle, was den Schritt bewusst schwer macht.

Wer nicht mitspielen darf

Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Überschuldete oder spielsüchtige Personen können von der Gespa oder von den Veranstaltern gesperrt werden (Art. 80-82 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS).

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist die Hälfte der Testkäufe, was den stationären Schutz in einem nüchternen Licht zeigt. Wer am Schalter steht, kann sich nicht auf den Online-Schutz verlassen, und wer auf den Online-Schutz vertraut, sollte wissen, dass der stationäre Handel eine andere Baustelle ist.

Auszahlung, wenn Sperre eintritt

Wenn eine Sperre nach einer Wette eintritt, hat die gesperrte Person keinen Anspruch auf den Gewinn (Art. 45 BGS). Was sich noch auf dem Konto befindet, wird zurückgegeben oder einbehalten, je nach Konstellation. Wer mitten in einem Wettprogramm eine Sperre setzt, sollte das Konto leerräumen, bevor die Sperre aktiv wird, und es nicht als Parkplatz für künftige Gewinne verstehen.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und ist einer der beiden Veranstalter, denen das Geldspielgesetz Sportwetten in der Schweiz erlaubt. Das Produkt heisst Sporttip, die Bewilligung umfasst Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet wohnt, kann ein Konto eröffnen, eine Wette platzieren, einen Bonus-Boost nutzen und sich innerhalb der Schweizer Regeln bewegen.

Die Mechanik von Sporttip ist eng: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten sind Pflicht, Erhöhungen dauern 72 Stunden. Cash-Out ist verfügbar, aber nicht garantiert, nur als volles Cash-Out, nicht teilweise, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Vollgewinn. Livewetten sind erlaubt, in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer Sporttip nutzt, akzeptiert einen Rahmen, der eng, aber kalkulierbar ist.

Das ist die ganze Verpackung: zwei Veranstalter, ein bewusst enges Wettprogramm, ein verpflichtender Spielerschutz, der bei jeder Wette mitläuft. Die Quoten bewegen sich im Rahmen dessen, was die Gespa-Liste hergibt, die Margen sind nicht null, aber auch nicht die 8-10 %, die kleinere ausländische Anbieter aufrufen.

Das Urteil fällt nüchtern aus: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er legal in der Schweiz wetten will. Wer ein grösseres Wettprogramm oder aggressivere Boni sucht, findet das nur ausserhalb des Schweizer Marktes, mit allen Konsequenzen, die daraus folgen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne ist der zweite Veranstalter und bedient die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist mit der von Swisslos identisch, die Aufsicht führt auch hier die Gespa. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kann ein Konto auf jeux.loro.ch eröffnen.

Das Produkt heisst Jouez Sport und folgt den gleichen Grundsätzen wie Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette, keine anonymen Auszahlungen, nur eigene Konten, nur das, was auf der Gespa-Liste steht. Die konkreten Quoten, das konkrete Wettprogramm und die konkrete Bedienung können von Sporttip abweichen, weil es zwei verschiedene technische Plattformen sind, die Mechanik ist identisch.

Das Urteil: Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport die Adresse, an der legal gewettet werden kann, ohne Wenn und Aber. Wer zwischen den beiden Veranstaltern vergleicht, vergleicht innerhalb desselben Rechtsrahmens, und der grösste Unterschied ist das Wettprogramm, nicht die Bewilligung.

Betovo, Coolzino, Sportaza, Donbet, HornetBet, Bettilt, Unibet, FortuneJack

Diese acht Marken sind ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie sind in dieser Aufzählung, weil sie bei jeder Suche nach «Online-Sportwetten» ganz oben auftauchen, und sie sollen genau deshalb benannt werden, damit sichtbar wird, was sie im Vergleich zu den Schweizer Veranstaltern sind und was nicht.

Was sie sind: ausländische Buchmacher mit eigener Lizenz in einem anderen Land, eigenen AGB, eigenem Spielerschutz nach dem Recht ihres Lizenzlandes, eigenen Zahlungsmethoden, eigenen Boni und eigenen Quoten. Die Lizenz, die sie nennen, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die AGB, die sie anbieten, schuldet niemand in Bern. Die Werbung, die sie in der Schweiz schalten, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Was sie nicht sind: keine Schweizer Veranstalter, keine Teilnehmer am Schweizer Sperrregister, keine Adresse für eine Beschwerde bei der Gespa. Wer dort spielt, ist kein Kunde eines Schweizer Anbieters, sondern Kunde eines ausländischen Unternehmens, das in der Schweiz keine Niederlassung braucht und keine hat. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, der Spielende ist nicht strafbar, aber auch nicht geschützt.

Über die konkreten Konditionen dieser Marken – ihre Quoten, ihre Boni, ihre Auszahlungszeiten, ihre Spielprogramme – schweigt diese Seite bewusst. Nicht, weil das Geheimnisse wären, sondern weil die AGB eines ausländischen Anbieters in der Schweiz keine Gültigkeit haben und jede Zahl, die hier stünde, eine Genauigkeit vortäuschen würde, die das Schweizer Recht nicht hergibt. Wer eines dieser Angebote prüft, prüft es ausserhalb der Schweizer Aufsicht und muss mit dem Anbieter klarkommen, nicht mit der Gespa.

Das Urteil fällt kurz aus: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande. Alles andere ist eine Wette auf das jeweilige ausländische Recht, mit dem ausländischen Anbieter als Gegenpartei und ohne den Schutz, den die Schweizer Aufsicht bietet. Die Frage ist nicht, ob diese Marken gute Buchmacher sind, die Frage ist, ob sie in der Schweiz spielen dürfen, und das dürfen sie nicht.

Was eine Sportwette rechnerisch wert ist

Die Marge als Grundrauschen

Jede Wette trägt eine Marge, und die Marge ist das, was der Veranstalter im Schnitt pro Franken Einsatz behält. Für einen Zweier-Markt mit zwei Ausgängen – Heimsieg oder Auswärtssieg, ja oder nein – lässt sich die Auszahlungsquote direkt aus den beiden Quoten berechnen, und die Marge ist die Differenz zu 100 %.

Für ein illustratives Beispiel mit zwei Quoten von 1.90 auf jeder Seite: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.9512, also eine Auszahlungsquote von rund 95.12 % und eine Marge von rund 4.88 %. Eine Marge von 4.88 % bedeutet: Wer 100 Franken auf diesen Markt setzt, bekommt im statistischen Mittel 95.12 Franken zurück, der Veranstalter behält 4.88 Franken.

Diese 4.88 % sind das Grundrauschen jeder Wette. Sie sind der Preis, den der Spielende für die Teilnahme zahlt, und sie sind unabhängig davon, ob die Wette gewinnt oder verliert. Eine Wette, die in 50 % der Fälle gewinnt und in 50 % der Fälle verliert, hat bei 1.90/1.90 einen Erwartungswert von 50 % × 1.90 − 50 % × 1.00 = −0.05, also einen Verlust von 5 Rappen pro 1 Franken Einsatz im statistischen Mittel. Das ist genau die Marge, und sie ist nicht versteckt, sie steckt in den Quoten.

Was die Marge in der Praxis heisst

Die Marge ist nicht ein einzelner Wert, sondern ein Spektrum, das von Markt zu Markt, von Veranstalter zu Veranstalter und von Sportart zu Sportart schwankt. Bei grossen Fussball-Ligen mit hohem Volumen liegt die Marge typischerweise im Bereich von 4 bis 6 %, bei kleineren Ligen oder Spezialmärkten steigt sie schnell auf 7 bis 10 %, und bei exotischen Märkten wie «welcher Spieler schiesst das erste Tor» kann sie noch höher liegen. Wer auf mehreren Märkten spielt, mittelt diese Margen, und das durchschnittliche Ergebnis entspricht der durchschnittlichen Marge über das Portfolio.

Wer die Marge nicht kennt, vergleicht Quoten, ohne zu wissen, was er vergleicht. Wer die Marge kennt, sieht in jeder 1.85/1.85-Wette einen Veranstalter, der pro 100 Franken Einsatz rund 7.40 Franken einbehält, und in jeder 1.95/1.95-Wette einen Veranstalter, der nur 2.50 Franken einbehält. Beide Quoten sind nominell ähnlich, der Unterschied in der Marge ist fast 5 Franken pro 100 Franken Einsatz, und das ist auf Dauer der Unterschied zwischen einem Wettkonto, das langsam leerläuft, und einem, das etwas langsamer leerläuft.

Wie eine Kombiwette die Marge skaliert

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten, aber die Margen auch. Eine Vierer-Kombi mit Einzelquoten von 1.90, 1.80, 1.70 und 1.60 hat eine Gesamtquote von 1.90 × 1.80 × 1.70 × 1.60 = 9.3312. Jede Einzelwette hat ihre eigene Marge, im Beispiel etwa 4.88 %, 6.67 %, 8.82 % und 9.09 %, was eine durchschnittliche Marge von rund 7.36 % ergibt. Eine Kombiwette trägt also nicht die Marge einer Einzelwette, sondern die kombinierte Marge aller Beine, und die liegt über der Marge der Einzelmärkte. Der Kombiboost von Sporttip ist ein Ausgleich dafür, aber er gleicht die Marge nicht aus, er reduziert sie nur.

Wer viele Kombiwetten spielt, spielt gegen eine kumulierte Marge, die deutlich über der Marge einer Einzelwette liegt, und die Quoten, die hoch aussehen, enthalten mehr Veranstalter-Anteil, als das Auge sieht. Wer mit einer 1.90/1.90-Wette startet und über eine 1.80/1.80- und eine 1.70/1.70-Wette zu einer 1.60/1.60-Wette kombiniert, zahlt am Ende eine Marge, die über dem liegt, was die Einzelquoten vermuten lassen. Das ist nicht unbedingt ein Argument gegen Kombiwetten, aber es ist ein Argument dafür, die Margen zu kennen, bevor man die Tipps auswählt.

Was die Marge nicht ist

Die Marge ist nicht die Gebühr des Veranstalters, sie ist die Differenz zwischen dem, was eingesetzt wird, und dem, was im statistischen Mittel ausgezahlt wird. Sie ist auch nicht der Gewinn des Spielenden, denn auch eine Wette mit niedriger Marge kann verlieren, und auch eine Wette mit hoher Marge kann gewinnen. Sie ist ein statistischer Durchschnittswert, der über viele Wetten hinweg gilt, nicht über eine einzelne Wette.

Wer eine einzelne Wette platziert, weiss nichts über die Marge, ausser dass sie im Hintergrund mitläuft. Wer viele Wetten platziert, bewegt sich in Richtung dieser Marge, und auf Dauer bedeutet eine niedrigere Marge mehr von dem Einsatz, das zurückkommt, und eine höhere Marge weniger. Das ist die Information, die ein Quotenvergleich liefern kann, wenn er richtig gemacht wird: nicht «Wer hat die höchste Quote», sondern «Wer hat die niedrigste Marge auf den Märkten, die ich spiele».

Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz

Wie funktionieren Online-Sportwetten?

Eine Online-Sportwette ist ein Vertrag über einen Geldbetrag, dessen Auszahlung an den Ausgang eines Sportereignisses gekoppelt ist. Bei den Schweizer Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande wird die Wette online, per App oder an einer Verkaufsstelle abgegeben. Der Einsatz wird mit der Quote multipliziert; bei einer Kombiwette werden die Quoten aller Voraussagen multipliziert. Die Wette gewinnt, wenn die Voraussage eintrifft, und verliert, wenn sie nicht eintrifft.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei den Schweizer Organisatoren?

Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis und Adressdatenbanken geprüft.

Ja, aber nur bei den zwei Veranstaltern, die das Geldspielgesetz zulässt: Swisslos (Produkt Sporttip) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die Westschweiz. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jede andere Marke, ob in Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo lizenziert, hat in der Schweiz keine Bewilligung und keine Wirkung.

Welche Zahlungsmethoden gibt es, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Das Swisslos-Spielkonto lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit – namentlich genannt ist PostFinance Pay – oder per Einzahlungsschein laden. Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, höhere Gewinne werden innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung vom Wallet ist einmal pro Jahr gratis, ab der dritten kann 3 % Kommission anfallen. Auszahlung geht nur auf den eigenen Namen.

Gibt es ein staatliches Einzahlungslimit, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Die Schweiz kennt kein staatliches Einzahlungslimit. Die Limiten werden vom Spielenden selbst gesetzt und sind Pflicht: täglich, wöchentlich und monatlich, mit Obergrenzen von CHF 9’999 (unter 21 Jahre CHF 1’000). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wie lässt sich eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennen, und was riskieren Spielende dort?

Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung nennt in der Regel eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland), die in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS). Sie gehört zu keinem Schweizer Veranstalter, ist nicht im Sperrregister angeschlossen und unterliegt nicht der Gespa-Aufsicht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Spielerschutz, keinen Schweizer Rekurs und keine Garantie, dass Gewinne ausgezahlt werden. Die Seite kann zudem auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert sein; gesperrte Domains werden oft innert Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»