Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Wer in 2026 legal wetten lässt
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und die Bewilligungspraxis nach dem Geldspielgesetz.
Die Schweiz kennt für Sportwetten ein anderes Bild als der grosse internationale Markt. Nicht Dutzende lizenzierte Buchmacher treten gegeneinander an, sondern zwei Veranstalterinnen mit einer gemeinsamen Rechtsgrundlage: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in der Schweizerischen Farbpalette nach einem Bookmaker sucht, der mit Malta oder Curaçao lizenziert ist, sucht am Thema vorbei. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) führt keine Liste weiterer Schweizer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Was es gibt, ist eine Sperrliste ausländischer Domains, die der Schweizer Zugangsanbieter auf Druck der Aufsicht blockiert.
Diese Seite gibt einen Überblick über die beiden bewilligten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz – Swisslos und Loterie Romande – und erläutert die rechtliche Situation für Spieler im Vergleich zu ausländischen Plattformen. Wer in der Schweiz auf Sportereignisse wetten möchte, findet hier die Informationen zur Wahl des passenden Anbieters unter Berücksichtigung des eigenen Kantons und Spielprofils.
Rechtslage: Warum es nur zwei Veranstalter sind
Die interkantonale Vereinbarung als Grundlage
Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) hat den Markt für Lotterien und Sportwetten in der Schweiz neu geordnet. Seit dem 1. Januar 2021 setzt sie die Vorgaben des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51) auf interkantonaler Ebene um. Die Kantone haben sich darin auf zwei Veranstalterinnen geeinigt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine zusätzliche Konzession für einen privaten Buchmacher sieht das BGS nicht vor – Sportwetten sind ein «Grossspiel», das den kantonalen Veranstalterinnen vorbehalten bleibt.

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern beaufsichtigt die beiden Grossspiel-Veranstalterinnen. Sie führt nicht die ESBK, die nur die Schweizer Casinos überwacht, und sie publiziert keine Positivliste von Buchmachern. Stattdessen veröffentlicht sie eine Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten und die Schweizer Zugangsanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und die Gespa selbst nennt Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele für blockierte Anbieter.
Was eine Schweizer Bewilligung bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung (Art. 21–25 BGS) für die durchführende Gesellschaft und der Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz – eine Konzession aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Wer bei einem bewilligten Veranstalter wettet, ist Teil eines geregelten Marktes mit klaren Aufsichtsregeln: Identitätsprüfung, Spielerschutzmassnahmen, Aufsicht durch die Gespa und ein vollständiges Schweizer Rechtsschutzsystem.

Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, spielt ausserhalb dieses Rahmens. Die Spielsuchtaufsicht existiert hier nicht, eine Sperre im Schweizer Spielersperrregister greift nicht, und eine ausländische Lizenz schützt Schweizer Spieler vor ausländischer Willkür – aber nicht vor der fehlenden Schweizer Aufsicht. Wer dort gewinnt, kann theoretisch ausbezahlt werden, hat aber im Streitfall kein Schweizer Gericht, das ihm hilft. Eine ausländische Lizenz ist zudem nach Art. 130 BGS strafrechtlich relevant: Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, der Anbieter riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Spielerschutz: Limiten und Sperren vor der ersten Wette
Verlustlimiten, die der Spieler selbst setzt
Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande online registriert, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen. Die Statuten der Gespa schreiben in Art. 87 VGS vor, dass die Veranstalterin mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss. Die konkrete Ausgestaltung variiert sie selbst: Bei Sporttip sind drei Limite zu setzen, eines für einen Tag, eines für sieben Tage und eines für dreissig Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen (die ohnehin nicht teilnehmen dürfen) bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage gesetzt werden. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – bei Sporttip in den Spielregeln so festgelegt, während das Gesetz nur 24 Stunden verlangt. Diese Wartezeit ist bewusst: Sie verhindert, dass ein Spieler in einer Spielsituation eine Limite hochsetzt und sofort weiter spielt.
Spielsperre und das Schweizer Register
Wer sich selbst vom Wetten ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für eine Dauer von einem Tag bis 180 Tagen sperren. Während dieser Frist ist keine Aufhebung möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt nicht nur für Sporttip, sondern auch für die Schweizer Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Das Register wird von einer zentralen Stelle geführt und stellt sicher, dass eine einmal gesetzte Sperre nicht durch einen Wechsel des Anbieters umgangen werden kann.
Das Gesetz sieht weitere Schutzmassnahmen vor: Wer verschuldet oder spielsüchtig ist, kann von Amts wegen gesperrt werden. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Wer sich für eine Pause entscheidet, kann eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten einlegen, die der Anbieter anbieten muss (Art. 89 VGS). Wer ausgeschlossen ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen mit Testkäufen. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein vollständiger Schutz – wer im Kiosk spielt, sollte sich nicht auf die Alterskontrolle am Schalter verlassen.
Bonus und Aktionen: Was Swisslos und Loterie Romande bieten
Warum die Werbung kleiner ausfällt als im Ausland
Die Gespa genehmigt Gratisspiele und Gratisspielguthaben nur auf Antrag (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat sie 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum die Werbung bei beiden Veranstaltern deutlich zurückhaltender ausfällt als bei internationalen Buchmachern. Es gibt keinen 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung, keinen Willkommensbonus, keinen klassischen Anmeldebonus. Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist nach Art. 74 BGS verboten, und Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Konkrete Aktionen bei Sporttip
Bei Sporttip gibt es eine begrenzte Auswahl an Aktionen, die alle in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen festgelegt sind:
- Kombiboost: nur online, gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus auf den Nettogewinn ist im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Boost entfallen.
- Quotenboost und Profitboost: nur online und Prematch-Einzelwettaten. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Voraussage, Profitboosts den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
- Gratisspielguthaben: Aktionen, die ein Guthaben ohne Einzahlung gewähren, brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa und sind in der Werbung daher selten.
Wer eine Wette mit Cash-Out absichert, verliert einen möglichen Boost – der Boost ist an die reguläre Wette gebunden, nicht an den vorzeitigen Ausstieg. Das ist eine Einschränkung, die in der Werbung selten auftaucht.
Mobile, App und Verkaufsstelle
Drei Wege zur Wette
Eine Sporttip-Wette lässt sich auf drei Wegen platzieren: online über die Swisslos-Website, in der Sporttip-App für iOS und Android oder an einer der Sporttip-Verkaufsstellen. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an eine Verkaufsstelle übertragen und dort gespielt werden. Das ist die Brücke zwischen digitalem Wetten und dem Kiosk um die Ecke: Man baut die Wette zu Hause am Bildschirm zusammen, scannt sie an der Verkaufsstelle und bezahlt dort bar oder mit dem Wallet.
Die Loterie Romande betreibt 2 350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, davon die meisten in der Romandie. Wer dort wettet, geht zur Verkaufsstelle, füllt einen Wettschein aus oder bittet um Hilfe am Schalter, und die Annahme erfolgt dort, wo das Smartphone zusammenstellt.
Registrierung und Verifikation
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer einen Ausweis mit Wohnsitz in einem anderen Kanton hochlädt, wird abgelehnt – die Registrierung ist an das Vertragsgebiet gebunden. Wer im Wallis wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, sondern nur bei der Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, hat nur Zugang zu Jouez Sport.
Cash-Out als Funktion in der App
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit von Swisslos geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
An der Verkaufsstelle gibt es kein Cash-Out. Wer dort spielt, wartet bis zum Schlusspfiff oder lässt die Wette laufen.
Sportarten und Wettarten: Was auf dem Programm steht
Die Liste der Gespa bestimmt das Programm
Was bei Swisslos und Loterie Romande gewettet werden darf, steht nicht in deren eigenem Wettprogramm allein. Es steht in der Liste der Gespa über bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur was dort steht, darf angeboten werden. Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf TV-Shows sind in der Schweiz verboten.
Qualifikationsrunden dürfen nur dann gewettet werden, wenn sie in der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind ebenfalls nur dann zugänglich, wenn sie gelistet sind. Rangwetten gibt es nur, wenn die Rangierung für die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder für das Podium entscheidend ist. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich erscheinen in der Liste nicht – wer auf solche Märkte wetten will, findet sie bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS von Wetten ausgeschlossen.
Fussball, Eishockey, Tennis
Fussball, Eishockey und Tennis sind die drei Sportarten, die in der Schweizer Wettkultur am stärksten vertreten sind – was nicht überrascht, weil Fussball und Eishockey die populärsten Sportarten des Landes sind und Tennis über das ganze Jahr internationale Turniere liefert. Für Fussball gilt: Die reguläre Spielzeit umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit, Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für die anderen Sportarten gelten die entsprechenden Regeln der jeweiligen Wettbewerbe.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wenn eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen wird, kann die Veranstalterin die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Livewetten: Was bei laufendem Spiel gilt
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer live wettet, ohne das Spiel zu sehen, setzt trotzdem eine echte Wette. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheidung – kann die Veranstalterin Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das heisst: Wer in der 89. Minute nach einem Elfmeter noch schnell auf «nächstes Tor» klickt, riskiert eine Annullierung. Wer nach dem Schlusspfiff auf das Siegerteam der bereits entschiedenen Partie tippt, bekommt den Einsatz zurück, nicht den Gewinn.
Die zwei Veranstalter im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt, was die beiden bewilligten Veranstalter nach den vorliegenden Spielregeln und Bewilligungsdaten unterscheidet. Die Reihenfolge folgt keiner Wertung als «besser» oder «schlechter»; sie zeigt, wer für welche Situation der passende Veranstalter ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
Swisslos Sporttip
Swisslos mit Sitz in Basel ist eine der beiden interkantonalen Lotterie- und Wettgesellschaften der Schweiz. Das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip; die Gesellschaft führt ihre Geschäfte im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Für 2025 wies Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. für die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. – im Vorjahr CHF 122 Mio.
Der Anbieter eignet sich für alle, die in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und das grösste Wettprogramm der beiden Veranstalter suchen. Wer zwischen den Kantonen wechselt, etwa von Zürich in die Romandie zieht, verliert den Zugang zum Konto und muss sich neu registrieren – und zwar bei der Loterie Romande, nicht bei Swisslos. Die Sporttip-App, die QR-Code-Übertragung an Verkaufsstellen und die Livewetten mit Cash-Out sind die technischen Stärken. Wer einen Bonus in der Art internationaler Buchmacher sucht, wird hier nicht fündig – die Werbung ist durch die Gespa-Genehmigungspflicht begrenzt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Zentrale sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, die Gesellschaft beschäftigt 221 Mitarbeitende und zählt 2 350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Netz an Verkaufsstellen ist dichter als das Deutschschweizer Pendant, was für die Westschweiz ein anderes Wettverhalten ermöglicht: Wer im Wallis, in Genf oder in Neuenburg auf dem Handy wettet und das Ergebnis erst am Schalter abholt, ist in seinem gewohnten Umfeld.
Der Anbieter eignet sich für Westschweizer Wettende, die ein duales Vertriebsnetz aus Online und Verkaufsstelle schätzen und deren Wohnsitz in einem der sechs Romandie-Kantone liegt. Wer in Genf wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, ohne den Kanton zu verlassen. Die genauen Spielregeln und Aktionen entsprechen in der Struktur dem Sporttip-Pendant, sind aber in den Details eigenständig formuliert – wer parallel vergleicht, liest am Ende beide Regelwerke.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Was es bedeutet, «ohne Schweizer Bewilligung» zu sein
Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine in Malta lizenzierte Wettplattform darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie eine Schweizer Bewilligung hätte. Sie hat aber keine. Also darf sie es nicht. Die Anbieter, die im Netz Schweizer Kunden gewinnen, tun dies ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Das hat drei konkrete Folgen:
- Keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa beaufsichtigt diese Anbieter nicht. Es gibt kein Eingreifen bei unfairen Geschäftsbedingungen, keine Kontrolle der Auszahlungen, keine Pflicht zur Sperrung gesperrter Spieler.
- Kein Schweizer Rechtsschutz. Im Streitfall – eine Auszahlung wurde verweigert, ein Konto wurde gesperrt – gibt es kein Schweizer Gericht, das zuständig wäre. Der Spieler müsste vor einem ausländischen Gericht klagen, was in der Praxis selten funktioniert.
- DNS-Sperre möglich. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Zugangsanbieter blockieren diese Domains auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer über ein VPN oder einen anderen Umweg spielt, umgeht die Sperre – das ist nicht verboten, ändert aber nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung.
Welche Marken Schweizer Kunden im Netz begegnen
In der Werbung im Netz und in der Schweizer Wahrnehmung tauchen verschiedene internationale Marken auf, die in den letzten Jahren für Schweizer Kunden sichtbar waren. Keiner dieser Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung, und jeder kann auf der Gespa-Sperrliste stehen oder stehen. Die folgenden Namen tauchen in den einschlägigen Listen auf, ohne dass damit eine Wertung verbunden wäre:
- FortuneJack
- IviBet
- BC.Game
- X3Bet
- Wettigo
- Betwinner
- Donbet
- Rabona
Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Sperre im Schweizer Register. Die Frage ist nicht, ob diese Anbieter «böse» sind – die Frage ist, ob ein Schweizer Spieler die Bedingungen akzeptiert, unter denen dort gespielt wird.
Marge und Auszahlung: Was eine Quote wirklich bedeutet
Wie die Marge eines Marktes berechnet wird
Eine Quote ist nie ein objektiver Wert. Sie enthält die Marge des Veranstalters. Eine faire Wettquote ohne Marge würde für eine Zweiweg-Wette bei beiden Ausgängen 2.00 betragen. In der Realität liegen die Quoten niedriger, weil der Veranstalter einen Anteil als Marge einbehält.
Die Berechnung ist einfach: Für eine Zweiweg-Wette mit den Ausgängen A und B und den Quoten qA und qB ist die Auszahlungsquote das Verhältnis 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Das Ergebnis ist der Anteil der Einsätze, den der Veranstalter im Schnitt an die Spieler auszahlt. Die Marge ist die Differenz zu 100 %.
Für ein illustratives Beispiel mit zwei Quoten von 1.90 und 1.90 (ein Zweiweg-Markt, beide Seiten gleich wahrscheinlich eingeschätzt):
- Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500
- Marge = 1 − 0.9500 = 0.0500 = 5.00 %
Bei einer Zweiweg-Wette mit symmetrischen Quoten von 1.90 entspricht die Marge etwa 5 %. Das ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken im Durchschnitt einbehält – nicht von jeder einzelnen Wette, sondern über die Gesamtheit aller Wetten auf diesen Markt.
Die Marge variiert mit dem Markt und der Veranstaltung. Märkte mit hoher Liquidität (Top-Ligen, grosse Turniere) haben oft niedrigere Margen, exotische Märkte und kleine Ligen haben höhere. Wer auf grosse Fussball-Ligen wettet, bekommt im Schnitt mehr zurück als bei einem Spiel der dritten isländischen Liga.
Wie die Auszahlung im Einzelfall berechnet wird
Der Gewinn aus einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombinationswette Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette von CHF 10 auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 25.00, eine Kombination aus zwei Wetten mit den Quoten 1.80 und 2.20 ergibt eine Gesamtquote von 3.96 und einen Bruttogewinn von CHF 39.60.
Die Marge eines Marktes und die Auszahlung einer Wette sind zwei verschiedene Grössen. Die Marge sagt, was der Veranstalter im Durchschnitt über alle Wetten einbehält. Die Auszahlung sagt, was eine einzelne Wette bei einem Gewinn zurückzahlt. Beide gehören zur gleichen Rechnung, aber sie antworten auf verschiedene Fragen.
Was eine Erhöhung der Quote tatsächlich bedeutet
Eine verbesserte Quote von 2.10 statt 1.90 auf einem Zweiweg-Markt erhöht die Auszahlungsquote von 95.00 % auf etwa 97.56 % – und senkt die Marge von 5.00 % auf etwa 2.44 %. In absoluten Zahlen: Bei einem Einsatz von CHF 100 gewinnt der Spieler bei Quote 2.10 im Gewinnfall CHF 110 statt CHF 90, also CHF 20 mehr. Aber über alle Wetten gerechnet, gewinnt der Veranstalter 2.44 % statt 5.00 %, also CHF 2.44 statt CHF 5.00 pro CHF 100 Einsatz. Das ist der Unterschied zwischen «die Quote ist besser» und «der Markt ist günstiger».
Steuern: Was ein Gewinn in der Schweiz kostet
Wann ein Gewinn steuerfrei ist
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach dem ESTV einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Freigrenze für 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt. Wer weniger als diesen Freibetrag mit einer Einzelwette erzielt, zahlt keine Einkommensteuer auf den Gewinn. Wer mehr gewinnt, zahlt auf den übersteigenden Betrag die übliche Einkommensteuer.
Der Veranstalter hält auf Gewinne über dem Freibetrag 35 % Verrechnungssteuer ab. Diese Verrechnungssteuer wird zurückerstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Für die meisten Wettenden ist das irrelevant: Der typische Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag.
Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich vom Bundesfernfriefde. Wer im Kanton Thurgau wohnt und einen Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel erhält, muss diesen unabhängig von der Höhe als Einkommen versteuern – die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders als Gewinne aus Schweizer Grossspielen. Wer unsicher ist, fragt beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.
Was die Werbung verschweigt
Die Werbung der ausländischen Anbieter spricht selten über die steuerliche Situation. Wer dort gewinnt, ist nach den Regeln seines Wohnsitzkantons steuerpflichtig. Die meisten Kantone behandeln solche Gewinne als steuerfreie Einkünfte bis zu einem bestimmten Betrag, aber die Details unterscheiden sich. Wer einen grossen Gewinn aus einem ausländischen Anbieter erzielt, sollte sich vor der Auszahlung mit dem Steuerberater besprechen.
Die zehn Anbieter im Überblick
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Lizenz laut Drittquellen |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) laut Drittquellen |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
Die ersten beiden Reihen sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Alle anderen Reihen stehen entweder bereits auf der Gespa-Sperrliste, können darauf gesetzt werden oder fallen unter die Definition «ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung». Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
Einsatzlimits und Wettregeln
Wie viel pro Wette eingesetzt werden kann
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Loterie Romande gelten entsprechende Regeln, die in deren eigenen Spielregeln festgelegt sind.
Wer eine Wette über CHF 1’000 platzieren will, muss sie entweder auf mehrere Einzelwetten aufteilen oder als Systemwette spielen. Bei einer Systemwette können mehrere Kombinationen ausgewählt werden, was den Gesamteinsatz erhöht.
Wie ein Gewinn ausgezahlt wird
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer eine Auszahlung auf ein anderes Konto wünscht, muss die IBAN aktualisieren, was eine erneute Verifikation verlangt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das heisst: Wer auf ein Spiel wettet, das verschoben wird, bekommt bei einer Einzelwette den Einsatz zurück, bei einer Kombinationswette wird das verschobene Spiel aus der Kombination entfernt und die restliche Kombination ausgewertet.
Verjährung der Gewinnauszahlung
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer also einen Gewinn nicht innerhalb von rund einem halben Jahr einfordert, verliert ihn. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Zahlung: Wie das Wallet aufgeladen und ausbezahlt wird
Aufladung des Spielkontos
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Wer regelmässig spielt, behält das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999, sonst ist keine Aufladung mehr möglich. Das ist keine harte Grenze, sondern eine technische Schutzmassnahme: Ein hoher Wallet-Saldo verleitet zum Weiterspielen.
Auszahlung von Spielguthaben und Gewinnen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus bekommt, muss damit spielen, eine Auszahlung des Bonus-Betrags ist nicht möglich.
Wer eine Auszahlung auf ein Konto wünscht, das nicht auf den eigenen Namen lautet, wird abgelehnt – das ist eine Anforderung der Geldspielaufsicht, die sicherstellt, dass kein Geld in falsche Hände fliesst. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei Schweizer bewilligten Veranstaltern nicht.
Häufige Fragen zum Schweizer Sportwetten-Markt
Welche Sportwetten-Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten bewilligt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide benötigen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS), die Aufsicht führt die Gespa. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, bestimmt die Gespa-Liste der bewilligten Wetten. Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf TV-Shows sind nicht erlaubt. Eckball- oder Kartenmärkte und Esports erscheinen in der Liste nicht.
Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?
Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, registriert sich bei der Loterie Romande. Wer in Zürich wohnt, registriert sich bei Swisslos. Eine Registrierung beim nicht zuständigen Veranstalter wird abgelehnt.
Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?
Die interkantonale Vereinbarung von 2019 hat die Zahl der Grossspiel-Veranstalter auf zwei begrenzt. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) sieht keine zusätzlichen privaten Sportwetten-Konzessionen vor, da Sportwetten als Grossspiel den kantonalen Veranstalterinnen vorbehalten bleiben. Eine Schweizer Lizenz für einen privaten Buchmacher existiert nicht. Wer in der Schweiz eine Plattform für Sportwetten betreiben will, muss eine der beiden Veranstalterinnen sein.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbieten. Schweizer Zugangsanbieter blockieren diese Domains per DNS-Sperre. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer eine gesperrte Domain über ein VPN erreicht, kann die Seite technisch aufrufen – die fehlende Schweizer Bewilligung ändert sich dadurch nicht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz im Streitfall und keine Anbindung an das Schweizer Spielsperrregister.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Wer sich bei Sporttip online registriert, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande hat ein entsprechendes System mit eigenen Werten. Wer diese Limite nicht setzt, kann sich nicht registrieren – die Registrierung verlangt die Limite.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?
Der Gewinn aus einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombinationswette Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Eine Wette von CHF 10 auf Quote 2.50 bringt CHF 25 zurück. Die Marge eines Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken im Durchschnitt einbehält. Für eine Zwei-Weg-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95.00 % und eine Marge von rund 5.00 %. Eine niedrigere Marge bedeutet, dass der Veranstalter weniger einbehält und der Markt für den Spieler günstiger ist.
Vergleich – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
