Neue Wettanbieter in der Schweiz – wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Wer in der Schweiz 2026 nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst rasch auf eine sperrige Wahrheit: Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. Alles andere sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Klingt nach einer Mauer, ist aber vor allem eine Wegskizze – wer auf welcher Seite steht, was die Schweizer Kontrollen leisten und welche Alternativen es gibt, ohne den Schutz zu verlieren. Dieser Text geht genau diesen Weg entlang.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Datenstand: Oktober 19, 2026 · $$ Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip, Version 4.2, sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht).

Warum «neu» in der Schweiz vor allem eine Frage der Bewilligung ist

Der Schweizer Wettmarkt ist geschlossen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und erlaubt ihre Durchführung nur interkantonalen Veranstaltern; eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland – gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen je eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung und werden von der Gespa beaufsichtigt.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Bewilligung aus dem Ausland ändert daran nichts. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat in der Schweiz weder einen Ansprechpartner noch einen Rückgriff im Streitfall. Solche Anbieter können zudem auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden – ihr Domainname wird dann bei Schweizer Internetanbietern per DNS blockiert. Eine solche Sperre ist binnen Stunden ersetzt (sogenanntes Domain-Hopping), aber sie zeigt die Richtung: Wer hier wettet, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzraums.

Damit verschiebt sich die Frage «Welcher neue Wettanbieter ist der beste?» zu «Welcher Anbieter ist hier überhaupt zugelassen – und was deckt die Schweizer Bewilligung ab, was nicht?» Der Rest dieses Textes folgt dieser Frage.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Die Schweizer Bewilligung ist kein Marketing-Etikett. Sie bündelt mehrere Verpflichtungen, die zusammen das ausmachen, was Werbung gern «sicher» nennt:

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was die Bewilligung ebenfalls prägt: die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Sie wird von der Gespa geführt; nicht alles, was international angeboten wird, ist hier spielbar. Ecken- und Kartenmärkte gehören nicht dazu, ebenso wenig Esports.

Was die Schweizer Seite bewusst nicht anbietet

Die Liste dessen, was in der Schweiz nicht zugelassen ist, prägt die Suche nach «neuen Wettanbietern» stärker als jedes Werbeversprechen:

Wie viele Anbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt

Bewilligt: zwei. Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande für die Romandie. Darüber hinaus keine weiteren, und die Gespa selbst führt keine Liste «weiterer erlaubter Buchmacher», weil es schlicht keine gibt. Wer nach einer «Übersicht neuer Wettanbieter 2026» sucht, sucht meist nach genau jenen ausländischen Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind.

In den Suchresultaten tauchen sie trotzdem auf – Curacao-lizenzierte Marken, MGA-lizenzierte Plattformen, Anbieter mit Sitz in Mittelamerika oder Zypern. Sie sind in der Schweiz weder verboten noch erlaubt; sie sind einfach nicht bewilligt. Das hat Folgen im Streitfall: Eine Beschwerde bei der Gespa läuft ins Leere, und eine ausländische Lizenz zieht hier keine Wirkung.

Krypto, Anonymität und der Schweizer Schutz

Zahlungen über die Blockchain sind in der Idee anonym. Bei bewilligten Schweizer Wettanbietern zahlt genau das nicht: Weder Swisslos noch Loterie Romande bieten Krypto-Einzahlungen oder -Auszahlungen, und Gewinne werden ausschliesslich auf Konto oder Postkonto der spielenden Person überwiesen. Daraus folgt zweierlei:

Wer innerhalb der Schweizer Bewilligung wettet, gibt Anonymität auf – und bekommt dafür nachprüfbare Auszahlungswege, ein Sperrregister und eine Aufsicht, die im Konflikt vermittelt.

Wer Anonymität sucht, verlässt die Bewilligung. Dann gibt es keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Verlustlimiten und im Konfliktfall keine Schweizer Stelle, die eingreift. Dass solche Anbieter oft mit «ohne Limit» oder «ohne Verifizierung» werben, ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Spiegel der fehlenden Aufsicht.

Was die Neukundenangebote hier wirklich wert sind

Bonusse sind in der Schweiz kein grosses Kapitel – nicht weil sie schlecht wären, sondern weil Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf. Beide Veranstalter veröffentlichen ihre Aktionen im eigenen Spielregelwerk, nicht in Werbebannern. Was bleibt, sind zwei klar definierte Mechaniken:

Einzelne Quoten- und Profitboosts. Sie erhöhen den möglichen Nettogewinn einer ausgewählten Einzelwette um einen festgelegten Prozentsatz oder eine festgelegte Quote; sie sind pro Person nur einmal nutzbar und greifen in der Regel nur online, prematch.

Der Kombiboost. Er gilt nur online und nur für Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was hier bewusst fehlt: klassische «100 % Bonus auf die Einzahlung»-Pakete, Freebets ohne Bedingungen, Bonus-Codes. Diese Werbeformen sind in der Schweiz an die Aufsicht gebunden; entsprechend zurückhaltend fällt das Angebot aus. Wer den grossen Neukundenbonus sucht, findet ihn fast nur ausserhalb der Schweizer Bewilligung – und damit ausserhalb des Sperrregisters und der Schweizer Limitenregelung.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer

Bei den bewilligten Anbietern läuft die Zahlungsabwicklung in Schweizer Franken, über wenige klar geregelte Wege. Swisslos nennt für die Aufladung des Spielkontos ausdrücklich PostFinance Pay – die Bestätigung erfolgt direkt in der PostFinance-App. Daneben stehen weitere Online-Zahlungsmittel sowie der Einzahlungsschein zur Verfügung; Mindestbetrag für eine Aufladung: CHF 20.

Die Auszahlung folgt festen Regeln, die ein ausländischer Anbieter so nicht kennt:

Die Kehrseite: Wer einen Anbieter sucht, der «sofort» auszahlt, mit PayPal, paysafecard oder Klarna, findet ihn in der Schweiz in der Form nicht – nicht weil die Zahlungsdienstleister fehlen, sondern weil das BGS keine anonymen Auszahlungen zulässt und die bewilligten Anbieter auf das eigene Konto festgelegt sind.

Bedienung unterwegs: Sporttip App und mobile Verkaufsstelle

Die Bedienung am Telefon ist bei Schweizer Sportwetten weniger Lifestyle als Pflicht: Die App wird nicht einfach beiläufig benutzt, sie ist der normale Weg zur Wette. Sporttip ist über die offizielle Webseite von Swisslos und über die App für iOS und Android erreichbar. Eine Besonderheit: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an eine Sporttip-Verkaufsstelle tragen und dort physisch spielen – ein Brückenschlag zwischen Online und Verkaufspunkt, der bei reinen Online-Buchmachern fehlt.

Was sich auf dem Touchscreen schneller verändert als am Schalter: die Quote. Livewetten aktualisieren sich laufend, und die Verlockung, «noch schnell» eine Wette nachzuschieben, ist grösser als am Bildschirm. Genau hier sind die bei der Registrierung gesetzten Verlustlimiten der harte Anschlag – sie greifen unabhängig vom Gerät, und eine überhöhte Wette wird gar nicht erst angenommen.

Livewetten und Cash-Out – was die Schweizer Regeln hergeben

Livewetten sind im Schweizer Recht erlaubt, vorbehaltlich der Bewilligung des entsprechenden Marktes. Bei Sporttip heisst das: Die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 bewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, tippt also auf einen Spielstand, der im Moment des Klicks gelten muss.

Cash-Out gehört zu den Funktionen, die bei Sporttip ausdrücklich angeboten werden, aber nur unter genau definierten Bedingungen: für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, ausschliesslich online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Verlauf der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht.

Anders gesagt: Cash-Out ist eine Komfortfunktion, kein Versprechen. Wer sich darauf verlässt, sollte den Wettschein im Auge behalten.

Wettarten, Quoten und der Blick auf die Marge

Die Wettarten sind bei Sporttip klar abgesteckt: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette und die «Bet-Builder-Funktion» für voneinander abhängige Voraussagen derselben Veranstaltung. Wer auf eigenes Risiko eine unzulässige Kombination zusammenstellt, riskiert die Annahme – Swisslos kann die ganze Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Reguläre Spielzeit heisst bei Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wie viel eine Quote wert ist, zeigt erst der Blick auf die Marge. Der Mechanismus: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist das Inverse der Summe der Kehrwerte aller Quoten – 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …); die Marge ist 100 % minus das. Eine 1X2-Marge von 5 % heisst, dass der Markt von jedem eingesetzten Franken fünf Rappen einbehält, der Rest wird als Gewinn wieder ausgeschüttet. Bei Livewetten liegen die Margen erfahrungsgemäss höher. Bei einem konkreten Markt hilft nur der Preisvergleich über mehrere Anbieter – was in der Schweiz allerdings nur innerhalb der zwei bewilligten Veranstalter möglich ist. Wer mehrere Margen vergleichen will, rechnet selbst.

Was die Marge nicht ersetzt: Wer auf den falschen Ausgang tippt, verliert den Einsatz unabhängig von der Marge. Wer den richtigen Ausgang tippt, gewinnt Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Auszahlungsbetrag einer Sporttip-Wette errechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote); das Ergebnis wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Welche Sportarten spielbar sind

Die Gespa-Liste führt erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Fussball und Tennis sind gesetzt; Kampfsport wie UFC und die olympischen Disziplinen sind ebenfalls vertreten. Was nicht auf der Liste steht: Esports. Wer auf League-of-Legends-Matches oder CS-Turniere wetten will, ist hier fehl am Platz – egal, was ein Anbieter verspricht.

Auch nicht alle Märkte rund um Fussball sind erlaubt. Ecken- und Kartenwetten etwa sind in der Schweizer Liste nicht enthalten. Frauenwettbewerbe sind spielbar, soweit sie aufgeführt sind; dasselbe gilt für Qualifikationsrunden. Das ist nicht die volle Bandbreite des internationalen Wettmarkts, sondern die engere Schweizer Auswahl.

Wie ein «neuer Anbieter» entsteht und was er hier bedeutet

In Märkten mit offener Lizenzvergabe tauchen ständig neue Marken auf – mit Marketingbudget, mit grosszügigen Boni und oft mit kurzer Lebensdauer. In der Schweiz entsteht ein «neuer Wettanbieter» auf zwei Wegen, und beide sehen anders aus:

Innerhalb der Bewilligung. Ein neuer Anbieter ist hier nur möglich, wenn die interkantonale Vereinbarung einen dritten Veranstalter zulässt – was sie derzeit nicht tut. Praktisch heisst das: Aktionen, neue Features, eine breitere App – all das kann sich ändern, der Kreis der Veranstalter bleibt zwei.

Ausserhalb der Bewilligung. Jede neue Marke aus dem Ausland, die Schweizer Spieler akquiriert, ist hier nicht zugelassen. Sie kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und ihre Lizenz – gleich aus welchem Land – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Für eine in der Schweiz wohnhafte Person ist sie eine Wette ohne Schweizer Schutz: keine Spielsperre, keine Schweizer Auszahlungs­regeln, im Streitfall keine Schweizer Stelle.

Diese Klarheit ist der eine Vorteil des geschlossenen Marktes. Sie ist auch sein grösster Nachteil, weil sie den Vergleich nach Funktionen stark einschränkt.

Die zehn genannten Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die beiden bewilligten Veranstalter und die im Anschluss einzeln besprochenen ausländischen Marken nach ihrer Stellung im Schweizer Recht. Sie ersetzt keine Prüfung der eigenen Spielgewohnheiten; sie ist eine Übersicht, kein Tipp.

Anbieter Schweizer Bewilligung Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip vorhanden Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport vorhanden Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch, kein Schutz in der Schweiz

Das Bild, das die Tabelle zeichnet, hat eine klare Spitze: zwei bewilligt, acht aussen vor. Das ist kein Ranking im üblichen Sinn; es ist die Schweizer Rechtslage, abgebildet auf eine konkrete Auswahl.

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) mit Sitz in Basel führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Veranstalter betreut die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und Liechtenstein; in seinem Vertragsgebiet wohnhafte Personen eröffnen hier ein Spielkonto. Wer in der Romandie wohnt, ist hier richtig – nicht aber, wer in Genf oder Lausanne lebt, denn dort führt die Loterie Romande ihr eigenes Produkt.

Was Sporttip ausmacht, ist die Verzahnung mit dem Schweizer Schutzsystem. Verlustlimiten (täglich, wöchentlich, monatlich; Obergrenze CHF 9’999 für Volljährige, CHF 1’000 unter 21) werden bei der Registrierung gesetzt. Eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tagen ist zusätzlich möglich. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in Schweizer Casinos und in Liechtenstein. Cash-Out ist bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, prematch und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Livewetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei CHF 10’000 pro Systemwette.

Für wen es sich eignet: für jede spielende Person im Vertragsgebiet, die mit der Schweizer Bewilligung wettet und bereit ist, das eingeschränktere Wettprogramm (gegenüber grossen internationalen Anbietern) in Kauf zu nehmen. Wer mit dem Smartphone wettet, hat mit der iOS- und Android-App einen direkten Weg und kann den Wettschein per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende prägen das Bild einer regionalen Veranstalterin, die weit über das Online-Angebot hinaus in den Kantonen verankert ist.

Das Schutzsystem folgt den gleichen Prinzipien wie bei Swisslos – eigene Verlustlimiten, freiwillige Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Praktische Unterschiede liegen in den Fristen (Loterie Romande kann eigene Fristen für die Erhöhung von Limiten setzen) und im Wettprogramm, das auf das eigene Vertragsgebiet zugeschnitten ist.

Für wen es sich eignet: für jede spielende Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, die Jouez Sport in einer Verkaufsstelle oder online nutzt. Das dichte Verkaufsstellennetz ist ein Vorteil für alle, die ihre Wette persönlich abgeben wollen, statt am Telefon zu tippen.

Pribet

Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ausserhalb der Schweiz – gleich aus welchem Land – ändert daran nichts; in der Schweiz gilt nur eine Bewilligung nach BGS (Art. 4 BGS). Für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz bedeutet das: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, kein Schweizer Rückgriff im Streitfall. Der Anbieter kann zudem auf der Gespa-Sperrliste erscheinen; der Domainname wird dann per DNS blockiert. Welche Spiele und Wettmärkte konkret angeboten werden, ist hier nicht durch die Schweizer Gespa-Liste begrenzt – was international feilgeboten wird, ist tendenziell verfügbar, und genau das fehlt bei den bewilligten Anbietern.

Für wen es sich eignet: für eine Person, die bewusst ausserhalb der Schweizer Bewilligung wettet, die ausländisches Wettprogramm (inkl. Ecken- und Kartenmärkten, Esports) wertschätzt und die fehlende Schweizer Schutzmechanik in Kauf nimmt. Wer auf Schweizer Spielsperre, Schweizer Limiten und Schweizer Auszahlungsregeln angewiesen ist, ist hier falsch.

IviBet

IviBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung – die Stellung im Schweizer Recht entspricht der von Pribet. Eine allfällige Lizenz in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, der Schutz durch die Schweizer Gespa entfällt, und die übliche DNS-Block-Sperre ist möglich. Welche Wettmärkte und Live-Funktionen tatsächlich verfügbar sind, prüft eine Person am einfachsten direkt beim Anbieter, bevor sie einzahlt.

Für wen es sich eignet: für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die ausländische Anbieter nutzt und die fehlende Schweizer Schutzmechanik bewusst trägt. Wer auf das Schweizer Sperrregister und die Schweizer Limitenregelung baut, ist hier fehl am Platz.

22Bet

22Bet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier trägt eine in der Schweiz wohnhafte Person das volle Risiko selbst: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, im Konflikt keine Schweizer Stelle. Der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang über Schweizer Internetanbieter per DNS blockiert.

Geeignet für Personen, die ein breiteres internationales Programm und höhere Einsätze suchen. Sie entscheiden sich damit bewusst gegen den Schweizer Schutzrahmen.

1xBet

1xBet ist international bekannt, in der Schweiz aber nicht zugelassen. Auch hier hält eine ausländische Lizenz die Schweizer Wirkung nicht (Art. 4 BGS); wer hier wettet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Mit 1xBet hat die Gespa sogar einen namentlich benannten Fall von Domain-Hopping öffentlich gemacht – der Anbieter taucht auf der Sperrliste auf und seine Domains werden ersetzt.

Für wen es sich eignet: für eine Person, die mit dem breiten internationalen Programm eines grossen Anbieters wettet und bereit ist, ohne Schweizer Schutz zu spielen. Wer das nicht ist, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande.

Gamdom

Gamdom positioniert sich im Bereich Krypto-Wetten – eine Funktion, die in der Schweiz gerade nicht bewilligt ist. Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es keine Krypto-Einzahlungen, keine Krypto-Auszahlungen, keine anonymen Konten. Wer das sucht, findet es nur ausserhalb der Schweizer Bewilligung, mit allen Konsequenzen: kein Schutz, keine Spielsperre, kein Schweizer Rückgriff.

Dieses Angebot richtet sich an Krypto-Nutzer, die ausserhalb des Schweizer Rechts agieren wollen. Das bedeutet: kein Schweizer Schutz.

Coolzino

Coolzino ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gelten die üblichen Einschränkungen: keine Wirkung in der Schweiz, kein Schutz, mögliche DNS-Blocksperre.

Eine Wahl für Wettende, die ihre Tipps bewusst ausserhalb der Schweizer Regulierung platzieren. Sie verzichten dabei auf die hiesige Aufsicht.

myBet

myBet tritt international auf, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Die Spielregeln richten sich nach dem Sitz des Anbieters, die Schweizer Schutzmechanik greift nicht.

Für Nutzer einer international bekannten Marke. Wer hier wettet, wählt bewusst den Verzicht auf Schweizer Spielsperre und Limiten.

BDMBet

BDMBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier wettet, wettet ausserhalb des Schweizer Schutzraums.

Für wen es sich eignet: für eine Person, die das breitere internationale Programm eines ausländischen Anbieters dem engeren, aber geschützten Schweizer Programm vorzieht.

Spielerschutz, der überall in der Schweiz gleich gilt

Die Schweizer Spielregeln sind im BGS verankert und gelten unabhängig vom Kanton. Drei Bausteine tragen das Schutzsystem:

Verlustlimiten, selbst gesetzt. Vor der ersten Wette werden tägliche, wöchentliche und monatliche Werte gesetzt; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach einer Karenzzeit. Eine betroffene Person kann eine eigene Einzahlungslimite pro 30 Tage festlegen. Das ist der Schutzmechanismus, der die Wette tatsächlich begrenzt – bevor ein Bonus oder ein Cash-Out irgendetwas «bringt», hat die Limite bereits gegriffen.

Spielsperre mit Register. Wer sich selbst sperrt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage pausieren; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch in Casinos (Online-Casinos eingeschlossen) und in Liechtenstein. Eine Entsperrung freiwilliger Sperren ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Einbezug einer Fachstelle.

Eine Adresse pro Person. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig; jeder Account ist einer identitäts­geprüften Person zugeordnet. Wer trotzdem versucht, sich mehrfach anzumelden, verstösst gegen die Spielregeln.

Was das Schutzsystem bewusst nicht leistet: Es prüft die Bonität einer Person nicht und entscheidet nicht, wer «zu viel» spielt. Es setzt das Werkzeug, das die spielende Person selbst führt.

Wenn eine neue Marke mit «ohne Limit» wirbt

Drei Beobachtungen, die in der Schweiz 2026 praktisch immer zusammenfallen:

«Ohne Limit» kann in der Schweiz kein bewilligter Anbieter sagen. Verlust- und Einzahlungslimiten sind durch die Aufsicht gesetzt; wer sie ignoriert, spielt nicht auf einer bewilligten Plattform.

«Ohne Verifizierung» kann in der Schweiz kein bewilligter Anbieter sagen. Identitätsprüfung gehört zur Registrierung; wer darauf verzichtet, spielt ausserhalb der Bewilligung.

«Ohne Spielsperre» kann in der Schweiz kein bewilligter Anbieter sagen. Das Sperrregister ist ein gemeinsames Register; wer es nicht anbindet, hat keine Schweizer Bewilligung.

Drei Werbeversprechen, drei Abwesenheiten von Bewilligung. Wer eines dieser Versprechen liest, weiss, auf welcher Seite des Zauns er steht.

Wer bei welchem Anbieter landet

Drei kurze Wege, je nachdem, was eine Person sucht:

Wer Schweizer Schutz will, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande. Welcher der beiden, entscheidet der Wohnsitz: Deutschschweiz, Tessin oder Liechtenstein → Swisslos; Romandie → Loterie Romande. Funktionen wie Cash-Out, Boost, Livewetten sind vorhanden, das Wettprogramm ist enger als international, die Auszahlung geht auf das eigene Konto.

Wer Anonymität oder Krypto will, wettet ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Dazu gehören die acht ausländischen Marken aus der Tabelle. Wer diesen Weg geht, sollte sich bewusst sein, dass Schweizer Limiten, Spielsperre und Auszahlungsregeln nicht greifen.

Wer Vergleichbarkeit sucht, bleibt innerhalb der zwei Veranstalter. Quoten, Cash-Out, Boosts lassen sich zwischen Swisslos und Loterie Romande vergleichen; ein Vergleich zu internationalen Marken ist methodisch sauber, hat aber im Konfliktfall keine Wirkung in der Schweiz.

Was ungewöhnliche Wettformen kosten

Eckwetten, Kartenmärkte, Esports: All das fehlt auf der Schweizer Liste. Wer darauf setzen will, ist auf ausländische Anbieter angewiesen – mit den beschriebenen Folgen. Wer es trotzdem bei einem bewilligten Anbieter versucht, wird feststellen, dass die Wette gar nicht angenommen wird; Ecken- und Kartenwetten gehören schlicht nicht zum Programm.

Das gilt auch für Wettereignisse, die von der Liste ausgenommen sind (Politik, Wetter, Reality-TV, Trainings). Wer auf solche Ereignisse bei einem ausländischen Anbieter wettet, mag kurzfristig Quote und Wettprogramm geniessen – langfristig trägt er das volle Risiko einer nicht bewilligten Wette.

Was bei abgesagten oder verschobenen Ereignissen passiert

Eine Sporttip-Wette wird ungültig, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt wird. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationen erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer auf den Kombiboost setzt, sollte diese Mechanik kennen – sie kann den Boost zunichtemachen, wenn nur eine Voraussage ausfällt.

Wer eine Auszahlung nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung beansprucht, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einmal nicht aufpasst, verliert – nicht den Einsatz, aber den Gewinn.

Wer hier Gewinne versteuern muss

Winnings from Swiss-permitted Grossspiele (the ESTV names sports betting) are income-tax-free up to the Steuerfreibetrag per single win and taxed only above it – federal threshold CHF 1’071’000 from 1.1.2026 (CHF 1’070’400 in 2025); the cantonal threshold differs. Above the federal threshold, the organiser withholds 35 % Verrechnungssteuer, reclaimed by declaring the win in the tax return. Eine typische Wettperson gewinnt weit darunter – dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; je nach Kanton (etwa Thurgau) werden sie aber als reguläres Einkommen versteuert. Wer bei einem ausländischen Anbieter grössere Beträge gewinnt, sollte die kantonale Praxis kennen – und sich im Zweifel an die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater wenden.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt die Schweiz nicht.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?

In der Schweiz führen zwei interkantonale Veranstalter Sportwetten durch: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Sie teilen das Land unter sich auf – Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Romandie. Ausländische Lizenzen gelten hier nicht (Art. 4 BGS). Es gibt keine weiteren bewilligten Anbieter; die Gespa führt keine Liste «weiterer Buchmacher», weil es keine gibt.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Die Quoten bei Swisslos und Loterie Romande sind nicht direkt vergleichbar mit internationalen Marken, dafür aber untereinander prüfbar. Die Marge eines Marktes – der Anteil, den der Anbieter vom Umsatz einbehält – ergibt sich aus 100 % minus der Auszahlungsquote (1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …)). Eine Marge von 5 % heisst: 95 Rp. pro eingesetztem Franken fliessen als Gewinn wieder aus. Wer Margen vergleicht, vergleicht Anbieter.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Seriös heisst hier: bewilligt. Eine in der Schweiz wohnhafte Person, die bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keinen Schweizer Schutz, keine Spielsperre und im Konflikt keinen Schweizer Ansprechpartner. Die Frage «seriös trotz fehlender Bewilligung» hat aus Schweizer Sicht keine positive Antwort.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

Genau diese drei Werbeversprechen – «ohne Limit», «ohne Verifizierung», «ohne Spielsperre» – sind in der Schweiz mit einer Bewilligung nicht vereinbar. Wer sie liest, weiss: Es handelt sich um einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Schutz. Das ist kein Qualitätsurteil über die Plattform selbst; es ist eine Aussage über den fehlenden Schweizer Rahmen.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Bei Swisslos setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – Obergrenze CHF 9’999 für Volljährige, CHF 1’000 unter 21. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage. Spielsperren sind produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch in Schweizer Casinos und in Liechtenstein. Loterie Romande folgt eigenen Fristen mit demselben Prinzip.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen?

Gewinne werden ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Krypto-Auszahlungen bieten weder Swisslos noch Loterie Romande an – wer mit Bitcoin oder Ethereum wettet, ist auf einen ausländischen Anbieter angewiesen und damit ausserhalb des Schweizer Schutzes. Anonym wettet in der Schweiz niemand bewilligt.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»