Impressum – rasentenniswetten
rasentenniswetten informiert Leserinnen und Leser in der Schweiz über Tenniswetten, vor allem auf Rasen; das Impressum nennt die Betreiberin und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inhalte.
Kontakt und Anbieterangaben
Wer die Website betreibt, steht unter rasentenniswetten.com: mit Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und einer E-Mail-Adresse für direkte Anfragen. Das folgt aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post fordert.
Zweck der Website
Als redaktionelles Informationsangebot erklärt rasentenniswetten Sportwetten. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Gelder nicht entgegengenommen und keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage enthalten die Beiträge nicht.
Schweizer Geldspielrecht in Kürze
Geregelt sind Geldspiele im Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Online-Sportwetten gehören zu den Grossspielen, die die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern überwacht. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Die Gespa führt Angebote ohne Schweizer Bewilligung auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS); Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist untersagt (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Gewähr und Haftung
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen, doch Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen verändern sich laufend. Verbindlich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen, übernimmt rasentenniswetten keine Haftung. Links auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft; für deren spätere Inhalte ist allein die Betreiberin der jeweiligen Seite verantwortlich, und rechtswidrige Inhalte führen, sobald sie bekannt werden, zur Entfernung des Links.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Wer sie über das gesetzliche Zitatrecht hinaus nutzen möchte, braucht die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Mit Sportwetten ist ein Suchtrisiko verbunden. Wer bei sich oder Angehörigen Anzeichen exzessiven Geldspiels bemerkt, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Limiten und die Möglichkeit, eine Spielsperre zu beantragen.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
