Gratiswette bei Registrierung in der Schweiz: Kosten, Regeln, Realität
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Eine Gratiswette klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist sie Spielguthaben mit Auflagen, und der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Wer eine «Gratiswette bei Registrierung» sucht, landet in einem stark regulierten Markt: Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Summe versprechen, die nach einem grossen Werbespruch lockt, gibt es hier gar nicht. Wer Gratisspielguthaben in der Schweiz verstehen will, muss wissen, was es tatsächlich ist, was es kostet, und warum Angebote von Seiten ohne Schweizer Bewilligung anders zu bewerten sind.
Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Swisslos und gegen das Reglement der Loterie Romande.
Was eine Gratiswette bei Registrierung in der Schweiz überhaupt ist
Eine Gratiswette ist ein Spielguthaben, das der Veranstalter dem neuen Konto gutschreibt, ohne dass der Spielende dafür eigenes Geld einzahlt. Das klingt nach einem Geschenk. Die Mechanik hat aber zwei Eigentümlichkeiten, die jeder kennen muss, bevor er den Bonus annimmt.

Erstens: Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Setzt jemand eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 2.50, beträgt der Bruttogewinn 2.50 × 10 = CHF 25. Davon wird der «Einsatz» werden abgezogen, übrig bleibt ein Nettogewinn von CHF 15, der dem Wallet gutgeschrieben wird. Wer mit echtem Geld auf dieselbe Quote gesetzt hätte, hätte CHF 25 ausgezahlt bekommen und könnte den vollen Betrag auszahlen oder weiter spielen.
Zweitens: Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer mit dem Nettogewinn erfolgreich ist, kann das gewonnene Geld auf das Bankkonto überweisen lassen, das zugrundeliegende CHF 10 Guthaben aus der Aktion aber nicht. Bei Swisslos gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen; bei der Loterie Romande ist es im Reglement ebenso festgehalten.
In den Werbetexten internationaler Buchmacher steht oft «Free Bet» oder «Risk-Free Bet». Beide Begriffe bezeichnen Spielguthaben, kein Geldgeschenk. Wer das verwechselt, sitzt am Ende auf einem Gewinn, der kleiner ist als die Quote vermuten liess.
Die Mechanik in einem Satz
Eine Gratiswette verschenkt einen Einsatz, nicht einen Gewinn. Der Gewinn ist das, was nach Abzug des fiktiven Einsatzes übrig bleibt, und dieser Output ist immer kleiner als der Bruttowert, den dieselbe Quote bei echtem Geld produziert hätte.
Neukundenangebote mit Gratiswette: Wie die Schweizer Veranstalter das handhaben
Die Interkantonale Vereinbarung lässt in der Schweiz nur zwei Veranstalter für Sportwetten zu. Beide brauchen für Gratisspielguthaben-Aktionen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die hiesigen Angebote klein, selten und klar abgegrenzt ausfallen.
Bei Swisslos liefen im Geschäftsjahr 2025 wenige Aktionen, die meisten mit kleinen Beträgen und einer klaren Frist. Die Aktion, die einem Neukunden am nächsten kommt, ist die Weihnachts-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026: Wer innert 7 Tagen einen an National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eine fixe Aktion «CHF 50 oder mehr bei Registrierung» wie auf internationalen Plattformen gibt es im Schweizer Markt strukturell nicht, und ein Code für Neukunden ohne Einzahlung ist nicht etabliert.
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sollte also wissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Aktion überhaupt läuft, ist niedrig. Wenn sie läuft, ist sie typischerweise auf einen kleinen Betrag, eine klar befristete Aktion und einen vorab kommunizierten Verteilschlüssel begrenzt. Wer hier ein Cash-Äquivalent sucht, das mit einem EU-Buchmacher vergleichbar wäre, sucht etwas, das das Geldspielgesetz in dieser Form gar nicht vorsieht.
Die Rechtslage: Warum die Schweizer Aktionen klein bleiben
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten zählen als Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Andere Buchmacher dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Wer eine «Schweizer Gratiswette» von einem anderen Anbieter sieht, sieht eine Werbung, die sich an die Schweizer Adresse richtet, aber die Bewilligung dafür in der Schweiz nicht hat.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie prüft auch Gratisspielguthaben-Aktionen: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die kleine Zahl zeigt, wie eng der Rahmen ist.
Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist eine Widerhandlung gegen Art. 74 Abs. 3 BGS und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Werbung an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen ist verboten, ebenso irreführende Werbung. Diese Vorgaben begrenzen, was ein Veranstalter überhaupt bewerben darf: keine «gratis»-Botschaften, die den Mechanismus der Gratiswette verschleiern, kein Targeting auf Minderjährige, keine Versprechen, die das BGS nicht erlaubt.
Verlustlimiten, Spielsperre und Schutzregeln, die auch für Aktionen gelten
Eine Gratiswette ist kein Freibrief. Die Schutzregeln der beiden Veranstalter gelten unabhängig davon, ob mit echtem Geld oder mit Spielguthaben gewettet wird. Wer eine Aktion annimmt, tritt in einen Schutzrahmen ein, der schon bei der Registrierung greift.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für die Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind keine Empfehlung, sie sind Pflicht.
Bei der Loterie Romande sind die Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Auch Gratisspielguthaben läuft innerhalb dieses Rahmens.
Wer eine Pause braucht, kann sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Diese Regeln sind kein Detail am Rand. Sie entscheiden, ob eine Aktion überhaupt angenommen werden kann, und sie entscheiden, was mit einem Gewinn passiert, wenn ein gesperrtes Konto verwendet wurde.
Wer eine Aktion annimmt, akzeptiert die Limiten
Eine Gratiswette wird nur auf einem Konto gutgeschrieben, das die Verlustlimiten aktiv gesetzt hat. Wer keine Limite eingibt, kann nicht an der Aktion teilnehmen. Die Limite ist Teil der Spielregel und keine freiwillige Empfehlung.
Was eine Schweizer Gratiswette rechnerisch wert ist
Nehmen wir die Bedingungen aus der Weihnachts-Aktion der Loterie Romande als Beispiel: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Der Marktwert eines solchen Spielguthabens hängt davon ab, auf welche Quote es gesetzt wird.
Die Formel für den Erwartungswert einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, lautet:
Wert = Gratiswette-Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.
Für eine hypothetische Zweiweg-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0.95, der Markt hält also 5 % Marge. Daraus ergibt sich für die CHF 10 Gratiswette:
Wert ≈ 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = 10 × 0’474 × 0.95 ≈ CHF 4.50.
Das ist der Erwartungswert, also das, was die Gratiswette im statistischen Mittel über viele vergleichbare Wetten bringt. Die Spanne liegt je nach Markt und Quote zwischen rund CHF 4 und CHF 6 für ein typisches CHF 10 Spielguthaben auf ausgeglichenen Märkten. Auf ausgeprägteren Aussenseiter-Quoten kann der Erwartungswert höher ausfallen, weil der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote für hohe Quoten gegen 1 läuft; gleichzeitig sind die Wetten seltcher und der einzelne Ausgang riskanter.
Wichtig ist die Annahme hinter der Rechnung: Es wird nur das Aktionsguthaben gesetzt, kein zusätzliches Eigengeld, und der Markt ist liquide genug, dass die Auszahlungsquote stabil bleibt. Wer den Wert einer Aktion beurteilt, sieht also nicht den Nominalbetrag, sondern den Erwartungswert nach Marge und Mechanik.
Warum der Nominalbetrag nicht zählt
CHF 10 klingt nach wenig. Aber der Nominalbetrag ist nicht der Wert. Eine Gratiswette über CHF 50 auf einer Quote von 4.00 hat einen höheren Erwartungswert als eine Gratiswette über CHF 100 auf einer Quote von 1.50, auch wenn der zweite Eindruck grösser ist. Wer den Wert einer Aktion prüft, rechnet Quote und Marge mit.
Bonusarten in der Schweiz: Was die Veranstalter neben der Gratiswette anbieten
Wer nach einer Gratiswette sucht, stolpert fast zwangsläufig über angrenzende Aktionen. Drei Begriffe tauchen regelmässig auf und sollten sauber getrennt werden.
Der Sporttip-Kombiboost ist kein Gratisspielguthaben. Es ist eine Erhöhung des Nettogewinns auf Online-Kombiwetten, die mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 enthalten. Bei vier Voraussagen beträgt der Bonus 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 % auf den Nettogewinn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Boost gilt nur online und verfällt bei einem Cash-Out.
Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Eine dritte Form ist die Cashback. Die ist bei Swisslos und Loterie Romande nicht als breite Aktion etabliert. Wer eine «cash-back» auf eine Gratiswette sieht, sollte prüfen, ob der Anbieter überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat, denn Cash-back auf eine Gratiswette, die im Verlustfall als erneutes Spielguthaben zurückkommt, ist eine andere Konstruktion als eine Auszahlung in Geld.
Die Schweiz kennt zudem keine klassischen Einzahlungsboni, wie sie internationale Buchmacher anbieten. Das BGS verbietet die Gewährung von Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein «100 % Bonus bis CHF 200» auf die erste Einzahlung, wie er auf EU-Plattformen üblich ist, ist in der Schweiz strukturell nicht möglich.
Die wichtigste Trennlinie
Eine Gratiswette ist Spielguthaben mit Bedingungen, ein Kombiboost ist eine Gewinnerhöhung, ein Quotenboost ist eine angehobene Einzelquote, ein Profitboost ist eine Gewinnerhöhung auf ein einzelnes Ereignis. Wer das verwechselt, bewertet eine Aktion nach dem falschen Mechanismus.
Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und was eine Wette überhaupt kosten darf
Wer mit einer Gratiswette spielt, spielt auf demselben Wettschein und unter denselben Limits wie mit echtem Geld. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, and eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei der Loterie Romande liegt das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 10’000, die Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer hier also eine CHF 200 Gratiswette einsetzen will, kann das nur tun, wenn das Wallet-Guthaben die Limite nicht überschreitet und die Aktion einen solchen Betrag überhaupt vorsieht.
Diese Limits sind keine Randnotiz. Sie entscheiden, ob eine Aktion überhaupt sinnvoll angenommen werden kann: Eine Gratiswette, die nur auf Wetten unter CHF 5 gesetzt werden darf, ist auf einem Wettmarkt mit Höchsteinsatz CHF 1’000 kein Problem, aber ein Kombiboost auf einer 15er-Kombination erfordert einen Einsatz, der die Limite nicht sprengt.
Limits als Filter
Eine Aktion lässt sich nur sinnvoll bewerten, wenn die Limits des Veranstalters zum Aktionseinsatz passen. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Kombination mit 15 Voraussagen setzt, sollte wissen, dass der Kombiboost nur greift, wenn die Einzelquoten die Mindestgrenze von 1.50 erreichen und der Einsatz unter dem Höchsteinsatz bleibt.
Quoten, Auszahlungsquote und Marge: Wie der Markt tatsächlich rechnet
Die Auszahlungsquote eines Marktes gibt an, welchen Anteil aller Einsätze der Veranstalter im statistischen Mittel an die Spielenden zurückgibt. Die Marge ist das, was er behält. Für einen Zweiweg-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0.95, was einer Marge von 5 % entspricht. Bei einem Dreiweg-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 liegt die Auszahlungsquote bei rund 0.90, die Marge entsprechend bei etwa 10 %.
Die Marge gehört zum Preis. Sie ist der Grund, warum eine Gratiswette nicht ihren Nominalwert, sondern einen niedrigeren Erwartungswert hat. Wer auf einer Quote von 1.50 wirft und der Markt eine Auszahlungsquote von 0.93 hat, gewinnt im Erwartungsfall 0.50 × 0.93 = 0’465 pro Franken Gratisspielgakete. Auf einer Quote von 4.00 mit gleicher Marge ist der Erwartungswert 3.00 × 0.93 = 2.79 pro Franken. Die Quote schlägt die Marge.
Für den Vergleich zweier Aktionen bedeutet das: Eine Aktion mit kleinerem Nominalbetrag auf höherer Quote kann mehr wert sein als eine Aktion mit grösserem Nominalbetrag auf tiefer Quote. Wer das vor der Annahme prüft, bewertet nach dem, was am Ende ausgezahlt wird, nicht nach dem, was im Werbetext steht.
Der Nominalbetrag ist Werbung
CHF 10 Gratiswette ist ein Werbeversprechen. CHF 10 × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes ist das, was tatsächlich erwartet werden kann. Die Differenz ist die Marge, die der Veranstalter aus dem Spielguthaben zieht.
Was die Veranstalter im Vergleich bieten
Eine Tabelle kann die formelle Seite gegenüberstellen. Die Inhalte sind nicht vergleichbar in dem Sinn, dass man aus der Tabelle eine «bessere» Marke ableiten kann, denn die beiden Veranstalten sind in ihrem jeweiligen Vertragsgebiet die einzigen legalen Optionen, und die ausländischen Marken sind in der Schweiz nicht bewilligt. Die Tabelle zeigt, wer welche Bewilligung hat und wer als Veranstalter hinter dem Angebot steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; eines der zwei vom Gesetz zugelassenen Häuser |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); eines der zwei vom Gesetz zugelassenen Häuser |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Sitzstaat nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain auf der Gespa Sperrliste möglich |
Die Tabelle trennt sauber zwischen bewilligten Veranstalten und Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz spielt, sollte die Tabelle lesen wie eine Adressliste: Die ersten beiden Zeilen sind die einzigen, an die sich ein Schweizer Spieler mit Anspruch auf das Sperrregister und die Schweizer Aufsicht wenden kann. Die übrigen Zeilen sind Referenz, kein Ersatz.
Swisslos Sporttip: Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt das Produkt Sporttip. Die Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die als IKV 2020 in Kraft steht. Der Sporttip wird im Vertragsgebiet durchgeführt: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Die Online-Registrierung bei Swisslos erfordert mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer diese Hürde nimmt, kommt in einen Markt, dessen Wettprogramm sich an der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen orientiert.
Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limite erhöhen will, wartet drei Tage. Wer eine Pause braucht, kann sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 20000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen auf ein Bank- oder Postkonto sind in den ersten beiden Malen pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Sporttip im Bild
Sporttip ist die einzige legale Sportwetten-Adresse für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Der Kombiboost, die Quotenboosts, der Profitboost und der Cash-Out sind keine Gratisspielguthaben, sondern ergänzende Aktionen auf eigene Wetten. Wer eine Gratiswette sucht, bekommt sie hier nur in Aktionen, die die Gespa bewilligt hat, mit kleinem Betrag und klarer Frist.
Loterie Romande Jouez Sport: Veranstalter für die Romandie
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das Beispiel, an dem sich der Mechanismus einer Schweizer Gratiswette am klarsten zeigen lässt: 7’000 Stück Spielguthaben zu CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verteilt über 7 Aktionstage in National-League-Stadien. Der Code musste innert 7 Tagen in einem verifizierten Konto eingegeben werden. Wer ein solches Spielguthaben auf eine Zweiweg-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 setzte, hatte einen Erwartungswert von rund CHF 4.50.
Das Reglement der Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer hier spielt, spielt im selben Rahmen wie bei Swisslos: 18 Jahre Mindestalter, Wohnsitz im Vertragsgebiet, einmalige Registrierung pro Person, gesetzte Verlustlimiten, Zugang zur Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Der einzige Unterschied liegt in der Marke, dem Wettprogramm und den Aktionen, nicht in der Schutzstruktur.
Jouez Sport im Bild
Die Loterie Romande ist die einzige legale Sportwetten-Adresse für die Romandie. Ihre Aktionen sind klein, klar befristet und an den Ort gebunden, an dem sie verteilt werden. Wer in der Romandie wohnt, kommt an dieser Adresse nicht vorbei.
PowBet, 20Bet, myBet, ZotaBet, Bettilt, Unibet, Sportuna, Wettigo: Was «ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet
Die acht ausländischen Marken in diesem Vergleich haben eines gemeinsam: Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung im Sitzstaat dieser Anbieter ist nicht festgestellt; das bedeutet, dass selbst eine Lizenz in Curaçao, Malta oder Deutschland die Marke in der Schweiz nicht legal macht.
Die Folgen für eine Person, die dort spielt, sind vier: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall; Werbung für solche Angebote richtet sich an eine Schweizer Adresse und kann gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen; die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre durch Schweizer Telekom-Anbieter führt; und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Spielen.
Eine «Gratiswette bei Registrierung» auf einer dieser Seiten ist also Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Sie kommt häufig mit Nominalbeträgen, die auf den ersten Blick grösser sind als das, was die Schweizer Veranstalter je anbieten. Sie kommt auch mit Bedingungen, die auf den Schweizer Markt nicht zugeschnitten sind: Währungsumrechnung, andere Verlustlimiten, andere Aufsicht.
Die Plattformen PowBet, 20Bet, myBet, ZotaBet, Bettilt, Unibet, Sportuna und Wettigo sind hier nur Referenz, nicht Empfehlung. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens, mit dem Risiko, dass eine Streitigkeit in einem anderen Rechtsraum geklärt werden muss und dass eine Sperrung der Domain den Zugriff jederzeit unterbrechen kann.
Der entscheidende Unterschied
Die Schweizer Veranstalter bieten kleine Aktionen mit klarer Aufsicht und Schweizer Rechtsweg. Die ausländischen Marken bieten oft grössere Aktionen ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsweg. Wer in der Schweiz spielt, sollte wissen, an welchem Tisch er sitzt.
Steuern, Auszahlung und was mit einem Gewinn passiert
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der bundesrechtliche Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich je nach Kanton. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Wer darüber liegt, hat 35 % Verrechnungssteuer auf den Gewinn, die bei der Deklaration in der Steuererklärung rückforderbar ist. Der typische Spieler gewinnt weit unter dieser Grenze und hat auf den Gewinn aus einer Schweizer Sportwette keine Steuer.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Kanton als Einkommen behandelt. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Wer hier spielt, sollte den kantonalen Steueranwurf prüfen, bevor er einen Gewinn an die nächste Steuererklärung denkt.
Gewinne werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, bei Gewinnen bis CHF 1000 direkt auf das Wallet. Bei Swisslos sind die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen bei Swisslos zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Der Freibetrag ist nicht die Auszahlung
Wer eine Gratiswette gewinnt und unter dem Freibetrag bleibt, hat Glück und keine Steuerlast. Wer den Freibetrag überschreitet, hat eine Verrechnungssteuer, die in der Steuererklärung rückgefordert werden kann. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte die kantonale Praxis kennen, bevor er eine Auszahlung erwartet.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei Registrierung in der Schweiz
Erhalten Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz eine Gratiswette?
Eine fixe Gratiswette «bei Registrierung», wie sie internationale Buchmacher als Standard anbieten, gibt es in der Schweiz nicht. Die beiden Veranstalter können Gratisspielguthaben-Aktionen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa durchführen. Wenn solche Aktionen laufen, sind sie an klare Bedingungen geknüpft: kleiner Betrag, befristete Dauer, anlassbezogene Verteilung, nicht auszahlbar. Eine Person, die sich heute bei Swisslos oder Loterie Romande registriert, bekommt nicht automatisch ein Startguthaben.
Warum fallen Gratisaktionen der beiden Veranstalter klein aus?
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine kleine Zahl von Aktionen, jeweils mit kleinem Betrag, entspricht diesem Rahmen. Wer einen grosszügigen Neukundenbonus erwartet, sucht etwas, das das BGS so nicht vorsieht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?
Nein. Bei beiden Veranstaltern wird der Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Quote; davon wird der fiktive Einsatz abgezogen, und der Nettogewinn wird dem Konto gutgeschrieben. Auf einer Quote von 2.50 mit einem CHF 10 Spielguthaben bleibt also ein Nettogewinn von CHF 15, nicht CHF 25.
Wie hoch ist ein Spielguthaben aus der Aktion der Loterie Romande, und wie lange war sie gültig?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Insgesamt wurden 7’000 Stück eines CHF 10 Spielguthabens ausgegeben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Der Code musste innert 7 Tagen nach Erhalt in einem verifizierten Konto eingegeben werden.
Ab welchen Beträgen werden Gewinne bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Das Wallet-Guthaben selbst ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt, Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Wer auf einer solchen Seite spielt, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre führt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Spielen.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
