Pferderennen wetten in der Schweiz: Was erlaubt ist und was es kostet
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Ein paar Klicks auf ein Smartphone, und es scheint, als sei Wetten auf Pferderennen so selbstverständlich wie das Rennen selbst. In der Schweiz ist es das nicht. Wer hier auf ein Galopprennen oder einen Hindernislauf setzt, ist fast immer auf zwei Veranstalter beschränkt, deren Angebot auf einer geschlossenen Liste steht. Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter spielt, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes – auch wenn die Website seriös aussieht.
Wer sich für Pferderennen-Wetten interessiert, findet in der Schweiz ein begrenztes, aber geschütztes Angebot. Hier erfahren Sie, welche Anbieter eine Bewilligung haben, was die Gespa an Wettarten zulässt und wie Quoten im Rennsport entstehen – inklusive der Marge, die in jedem Preis steckt. Dazu kommen die Wettarten Siegwette, Platzwette und Einlaufwetten, das Wesen von Form und Handicap, die Limits bei Sporttip sowie die Konsequenzen eines Spiels bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung.
Datenstand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie gegen die Sporttip-Spielregeln und die Geschäftsberichte der beiden Schweizer Veranstalter.
Rechtslage: Wer in der Schweiz auf Pferderennen wetten darf
Die zwei Bewilligungen, die es in der Schweiz gibt
Das Geldspielgesetz vom 1. Januar 2019 teilt Glücksspiele in zwei Klassen ein, und Sportwetten fallen eindeutig in jene der Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS, in Verbindung mit Art. 4 BGS). Eine Grossspiel-Bewilligung braucht zwei Bausteine: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Das Geldspielkonkordat, mit dem die Kantone die Aufsicht gebündelt haben, gilt seit dem 1. Januar 2021.

Die Kantone haben in einem zahlenmässig engen Rahmen festgelegt, wer überhaupt als Veranstalter von Sportwetten auftreten darf: zwei Organisationen, nicht mehr. Die eine ist SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Wettprodukt Sporttip heisst. Die andere ist die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – mit Produkt Jouez Sport. Beide decken geografisch unterschiedliche Gebiete ab, überschneiden sich aber nicht.
Die Vertragsgebiete: Wer wo spielen kann
Bei Swisslos umfasst das Vertragsgebiet die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande sind es die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen – das verlangt Art. 47 Abs. 3 VGS in der Praxis.

Für die Eröffnung eines Spielerkontos bei Swisslos gelten klare Regeln: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre im Sperrregister und nur eine einzige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, die Adressdaten werden gegen Datenbanken geprüft.
Was gewettet werden darf: Die Gespa-Liste
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS und Art. 29 VGS; aktuelle Fassung vom 10. September 2026). Was nicht auf dieser Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden – auch wenn es im Ausland zum Standardrepertoire gehört. Die Liste kennt keinen Eckball- oder Kartenmarkt und keine Esports-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur wetbar, wenn sie explizit aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten greifen nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über einen Podestplatz entscheidet. Trainingsläufe sind generell ausgeschlossen, und Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, fallen unter das Verbot von Art. 25 Abs. 2 BGS.
Pferderennen selbst gehören seit Langem zu den klassischen Inhalten solcher Listen, sobald sie als etablierter Galopp- oder Trabrenn-Sport auf einer anerkannten Rennbahn stattfinden. Entscheidend ist die konkrete Wettbewerbsart: Welche Rennenstage aufliegen, wie viele Läufe angeboten werden und welche exotischen Wettmärkte verfügbar sind, hängt von der jeweils genehmigten Spielbewilligung ab. Wer auf ein Rennen wetten will, das nicht im aktuellen Wettprogramm auftaucht, kann es bei einem Schweizer Veranstalter schlicht nicht spielen.
Was von Live-Wetten, Cash-Out und virtuellen Rennen zu halten ist
Live-Wetten sind im Grundsatz erlaubt, vor Spielbeginn und während des Rennens, soweit die Bewilligung sie abdeckt. Das Gesetz kennt keine spezifische Sperre einzelner Live-Märkte. Was Cash-Out angeht, ist die Sache eine Sache der AGB – das BGS schweigt dazu. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt Swisslos nicht.
Virtuelle Pferderennen lassen sich aus den vorliegenden Bewilligungsdaten nicht eindeutig zuordnen – das BGS trifft dazu keine ausdrückliche Regelung, und die publizierten Spielbewilligungen sind je nach Veranstalter unterschiedlich gefasst. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt vor dem Tipp, ob das konkrete virtuelle Rennen im Wettprogramm auftaucht.
Ausländische Anbieter: Warum die Lizenz dort in der Schweiz nichts zählt
Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland, woher auch immer – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS: «Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz»). Wer als Anbieter in der Schweiz Sportwetten organisiert, ohne die nötige Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft – das Bundesgericht hat das so beurteilt. Aber: Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutzregeln noch eine fair-play-Kontrolle wie bei einem Schweizer Veranstalter.
Die Gespa führt eine Sperrliste jener Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetprovider per DNS blocken müssen (Art. 86–93 BGS; erste Liste seit 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Geblockte Anbieter tauchen mit neuen Adressen wieder auf – die Gespa nennt das Domain-Hopping und listet als bekannte Fälle unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer auf eine blockierte Domain ausweicht, begibt sich zusätzlich in eine Grauzone: Die Sperrliste ist publik, der Zugriff darauf ist es nicht.
Konkret heisst das für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung:
- keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, also auch kein Schutz über die Spielsperre;
- kein schweizerischer Rechtsweg bei Streit um Auszahlungen;
- Gewinne unterliegen kantonal unterschiedlicher Praxis – der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe;
- eine DNS-Sperre kann die Website jederzeit treffen, was den Zugriff ohne VPN unterbricht.
Wer diese Seite liest, weil er ein Rennen findet und wetten will, sollte sich an einem der beiden Schweizer Veranstalter orientieren – alles andere ist ein Nebenschauplatz ohne Schutz.
Spielerschutz: Was die Gespa und die Veranstalter vorschreiben
Verlustlimiten, Senkungen und Erhöhungen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme stehen die Verlustlimiten – nicht der Staat, sondern der Veranstalter verlangt sie. Wer heute ein Konto eröffnet, muss Werte für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999. Für unter 21-Jährige gilt eine eigene Höchstgrenze von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das schützt davor, in einem Moment des Ärgers die eigenen Schranken zu schnell hochzuschrauben. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.
Die Statuten setzen den Rahmen: Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, eine Senkung sofort (Art. 88 VGS), eine Erhöhung «grundsätzlich» mit 24 Stunden Frist. Die Schweizer Veranstalter gehen mit 72 Stunden über das gesetzliche Minimum hinaus, und das ist eine bewusste Entscheidung der beiden Organisationen, kein bundesrechtlicher Zwang.
Eine staatliche Maximaleinlage pro Tag, Woche oder Monat gibt es in der Schweiz nicht. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, dass ein ausländisches Limit gilt – es gilt das, was beim jeweiligen Veranstalter hinterlegt ist.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst aussperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über die Lotterie und Sportwetten hinaus auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Eintragung passiert nach Art. 80–82 BGS, geregelt ist das Verfahren im Geldspielkonkordat.
Eine selbst gewählte Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), eine fachliche Stelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS) – kurz: das System ist bewusst träge, was mit Blick auf die Wiederholungsgefahr bei Glücksspielsucht sinnvoll erscheint. Wer sich selbst für eine Pause entscheidet, kann zusätzlich eine Selbstausschluss-Sperre von bis zu sechs Monaten beanspruchen (Art. 89 VGS).
Von einer Spielsperre betroffene oder unter 18-Jährige haben übrigens keinen Anspruch auf die Auszahlung etwaiger Gewinne (Art. 45 BGS). Es reicht also nicht, sich «spontan» selbst zu sperren und dann auf einen Gewinn zu warten – wer gesperrt ist, hat aus regulatorischer Sicht schlicht keine gültige Wette platziert.
Form, Quote und Bankroll: Wie Tippkraft im Rennsport entsteht
Warum es keine sicheren Tipps gibt
Ein Galopprennen endet, sobald ein Pferd die Ziellinie überquert – vorher ist nichts entschieden. Das scheinbar Offensichtliche hat Folgen für jeden, der auf ein Rennen wettet: Wer vor dem Start ein Formbild zeichnet, schätzt; er weiss es nicht. Vergangene Leistungen, das Gewicht im Handicap, der Zustand der Bahn, die Distanz und die Quote ergeben zusammen eine Wahrscheinlichkeit, kein Urteil. Wetten ist nie Information plus Auszahlung; sie ist Information gegen den Preis, den der Veranstalter dafür verlangt.
Das hat zwei unmittelbare Konsequenzen:
- Wer Tippdiensten folgt, kauft eine Meinung, kein Ergebnis. Auch professionelle Rennkommentatoren irren sich; sie irren sich nur über viele Rennen hinweg etwas weniger als blinder Zufall.
- Wer eine Bankroll führt, sollte sich daran erinnern, dass jede Wette am Ende ein Bruchteil des zur Verfügung stehenden Kapitals ist. Eine Reihe von Verlusten ist beim Wetten keine Ausnahme, sondern der Normalfall.
Wer Wetten als Einkommensquelle plant, wird zwangsläufig enttäuscht. Wer sie als Form der Unterhaltung mit eingebautem Risiko begreift, ist näher an der Realität. Was sich aus Form, Bahn, Distanz und Quote schätzen lässt, ist der Wert einer Wette – und über den Wert wird im Folgenden mehr zu sagen sein.
Die vier Bausteine einer Prognose
Eine Einschätzung steht oder fällt mit vier Angaben, die alle vorliegen müssen, wenn man sie nur zusammensetzt:
- Form: Die letzten drei bis fünf Starts eines Pferdes, mit Gewicht, Distanz und Bahnverhältnissen. Ein Pferd, das vor zwei Wochen über 1600 m auf weichem Boden gewonnen hat, ist auf 2000 m auf hartem Boden ein anderes Pferd – die Formkurve ist nicht übertragbar.
- Bahn: Manche Pferde bevorzugen rechte, andere linke Wendungen, manche sind auf Steigungen schlechter als auf Flachbahnen, manche brauchen eine Galoppstrecke mit langem Schlussbogen.
- Distanz: Sprintpferde verlieren über 2000 m, Steher verlieren über 1000 m. Wer einem 2400-m-Spezialisten einen 1200-m-Start zumutet, hat eine Form, die nicht passt.
- Quote: Sie ist das Signal des Marktes und oft der ehrlichste Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit – aber nie der einzige.
Dass die Quote etwas wert ist, sieht man an der Marge. Liegt ein Zweiweg-Markt – Siegwette ohne Platzwette, vereinfacht – bei Quoten von 1.90 gegen 1.90, dann steckt eine Marge dahinter. Wer beide Quoten addiert und durchschnittlich setzt, verliert jedenfalls einen Bruchteil pro Wette. Wie gross dieser Bruchteil ist, sagt die Rechnung.
Eine Marge auf zwei Beinen: Das Rechenbeispiel
Angenommen, ein Zwei-Weg-Markt – etwa eine Siegwette ohne Platzwette, vereinfacht – steht bei 1.90 gegen 1.90. Dann berechnet sich die Auszahlungsquote nach der Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % − 95 % = 5 %, und das ist das, was der Veranstalter im Durchschnitt pro eingesetztem Franken einbehält.
Was heisst das konkret? Auf zehn Runden à 10 Franken Einsatz hat der Veranstalter rechnerisch 5 Franken eingenommen – unabhängig davon, wer gewinnt. Aufsummiert heisst das: Wer langfristig spielt, verliert pro Franken Einsatz fünf Rappen. Das klingt wenig. Bei einer Wette mit einem Einsatz von 100 Franken pro Rennen, 60 Rennen pro Saison und vier Jahren ergibt sich ein erwarteter Verlust in der Grössenordnung von 1’200 Franken – allein an Marge, ohne jede Variation.
Wer das mit drei Wetten pro Rennen macht, vervielfacht die Marge entsprechend. Kombiwetten sind teurer, je mehr Beine sie haben – der Markt verteilt die Marge nicht etwa gleichmässig, sondern häufig progressiv über die Beine.
Bankroll und Disziplin
Eine Bankroll in diesem Zusammenhang bezeichnet das Geld, das fürs Wetten reserviert ist – nicht mehr. Empfehlungen bewegen sich typischerweise zwischen 1 % und 5 % der Bankroll pro Wette. Wer über fünf Prozent setzt, riskiert, eine Verlustserie nicht durchstehen zu können – das ist die eigentliche Gefahr, nicht der einzelne Wettverlust.
Eine einfache Disziplinregel: Wer eine Wette platziert, schreibt in einer Tabelle das Datum, das Rennen, die Quote, den Einsatz und das Ergebnis mit. Wer das nicht durchhalten will, sollte die Finger vom Tippen lassen – die Bankroll ist dann nicht unter Kontrolle, und ungeplante Aktionen folgen rasch. Auch die eigenen Verlustlimiten sind Teil der Disziplin: Sie werden gesetzt, bevor das Programm geöffnet wird, nicht während eines Renngeschehens.
Schliesslich: Wetten ist kein planbares Einkommen. Punkt.
Wettarten und Quoten: Siegwette, Platzwette und die Marge dahinter
Siegwette
Die einfachste Wette auf ein Galopprennen: Wer das siegreiche Pferd nennt, gewinnt. Die Quote, die im Wettprogramm erscheint, ist die Quote, die ausgezahlt wird, sofern das Pferd tatsächlich gewinnt. Der Einsatz fliesst zurück, der Gewinn wird mit der Quote multipliziert.
Beispiel: Einsatz 10 Franken, Quote 4.50. Der Gewinn ist 10 × 4.50 = 45 Franken, davon 35 Franken Reingewinn, 10 Franken Einsatz zurück.
Platzwette
Bei der Platzwette zählt nicht nur der Sieg, sondern ein Podestplatz – je nach Starterzahl unter den ersten drei (bei sieben oder mehr Startern) oder unter den ersten zwei (bei weniger als sieben Startern). Die Quote ist niedriger, weil das Risiko breiter gestreut ist: Drei von acht Pferden können gewinnen, daher liegt die Siegquote für ein einzelnes Pferd in der Platzwette deutlich unter der reinen Siegquote.
Hinzu kommt eine Eigenheit der Pferdewette: Wenn zwei oder mehr Pferde im Ziel gleichzeitig ankommen – ein sogenanntes Dead Heat –, werden diejenigen, die zeitgleich eintreffen, als gemeinsam auf der besseren Platzierung gewertet; die Platzierungen der nachfolgenden Pferde verschieben sich entsprechend. Das klingt nach Randfall, kommt aber bei dichten Zieleinläufen regelmässig vor und ist eine der Bedingungen, die man kennen sollte, bevor man ein Pferd auf Platz spielt.
Einlaufwette: Zweier und Dreier
Die Zweierwette verlangt die ersten beiden Pferde in der korrekten Reihenfolge, die Dreierwette die ersten drei. Hier vervielfachen sich die Quoten – 1. Pferd × 2. Pferd – und gleichzeitig die Marge. Eine Dreierwette bei acht Startern hat 8 × 7 × 6 = 336 mögliche Reihenfolgen, eine Quote im vierstelligen Bereich ist keine Seltenheit, aber ebenso die Auszahlungswahrscheinlichkeit. Hohe Quoten entsprechen niedrigen Trefferwahrscheinlichkeiten – wer hier spielt, spielt Lotterie, nicht Prognose.
Wie Quoten entstehen: Totalisator und Festquote
Im Rennsport gibt es zwei grundsätzliche Quotenmodelle. Beim Totalisator fliesst jeder Einsatz in einen gemeinsamen Topf; die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis aller Einsätze nach Abzug der Marge des Veranstalters – klassisch am Standort der Rennbahn. Bei der Festquote – heute auch bei Schweizer Online-Anbietern üblich – bestimmt der Veranstalter die Quote selbst und trägt das Risiko der Auszahlung.
Die Marge steckt in beiden Fällen drin. Beim Totalisator wird sie vom Veranstalter vor der Auszahlung abgezogen; bei der Festquote ist sie in der Differenz zwischen «fairer» und ausgewiesener Quote eingepreist. Wer eine Quote von 2.00 sieht, hat in den meisten Fällen kein faires Können gesehen, sondern einen Markt mit eingebauter Marge.
Rechenbeispiel: Auszahlung im Detail
Angenommen, Siegwette, Einsatz 20 Franken, Quote 3.50. Die Auszahlung beträgt 20 × 3.50 = 70 Franken, davon Reingewinn 50 Franken, Einsatz 20 Franken.
Multipliziert man die Quoten mehrerer Beine einer Kombiwette, ergibt sich die Gesamtauszahlung: Quote Bein 1 (1.80) × Quote Bein 2 (2.40) × Quote Bein 3 (3.00) = 12.96 als Gesamtquote. Bei einem Einsatz von 5 Franken liegt die Auszahlung bei 64.80 Franken, Reingewinn 59.80 Franken. Achtung: Bei jeder Multiplikation kommt eine Marge dazu – die Gesamtquote von 12.96 enthält nicht nur die einzelnen Wahrscheinlichkeiten, sondern auch die Margen aller drei Beine. Je mehr Beine, desto grösser der Einschnitt.
Wettprogramm: Welche Rennen und Renntage in Frage kommen
Das Spektrum: Flachrennen, Hindernisrennen, Distanzen
Im Galopprennsport werden zwei Hauptarten unterschieden: Flachrennen auf hindernisfreier Bahn und Hindernisrennen (Jagdrennen und Steeplechase). Galopprennen laufen meist über Distanzen zwischen 800 m und 4’200 m; in Deutschland reichen die Flachrennen von 1’000 m für Sprints bis 3’400 m für Steher. Trabrennen – mit Standardpferden, nicht Vollblütern – kommen als eigene Disziplin hinzu, getrennt von Galopp.
Die Distanz ist nicht kosmetisch. Pferde haben ein optimales Distanzfenster, und das hat mit ihrer Anatomie, ihrer Muskelfaser-Zusammensetzung und ihrer bisherigen Laufbahn zu tun. Wer auf einer 1’200-m-Distanz ein Pferd setzt, das seine letzten fünf Starts über 2’400 m hatte, fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Quote herein, die das nicht ausgleicht.
Handicap: Gewichte als Ausgleichsmechanismus
Im Handicap tragen die Pferde unterschiedliche Gewichte, um die Siegchancen auszugleichen – wer nach Form stärker eingeschätzt wird, trägt mehr. In Deutschland gibt es vier Ausgleichsklassen im Flachrennen, drei im Hindernisrennen. Ein Handicap-Rennen ist nicht «leicht» oder «schwer» an sich – es ist die Frage, ob die Handicapper das Gewicht richtig gesetzt haben.
Klassische Rennen – also Gruppe-I-Rennen für Dreijährige – sind keine Handicaps. Sie sind gewichtsgleich (in der Regel 58 kg für Hengste, 57 kg für Stuten), und das Können entscheidet ohne künstlichen Ausgleich.
Die Klassiker: Derby und Preis der Diana
Zu den Klassischen Rennen für Dreijährige zählen Derby, 1’000 Guineas, 2’000 Guineas, Preis der Diana und das St. Leger. Das St. Leger ist mit Beginn 1776 das älteste und wird über etwa 2’800 m gelaufen. Das Deutsche Derby ist ein Gruppe-I-Rennen für dreijährige Vollblüter über 2’400 m auf der Galopprennbahn Hamburg-Horn, das höchstdotierte Gruppenrennen Deutschlands überhaupt (650’000 €); gelaufen wird es seit 1869 – zuerst als Norddeutsches Derby, ab 1889 unter seinem heutigen Namen. Sieger der letzten Austragungen waren Palladium (2024), Hochkönig (2025) und Dardanos (2026); erfolgreichster Trainer bleibt George Arnull mit neun Siegen, bei den Jockeys führen Gerhard Streit und Andrasch Starke mit je acht Erfolgen.
In Deutschland gibt es 41 Galopprennbahnen; die grösste ist der Rennplatz Iffezheim bei Baden-Baden, dahinter Hoppegarten bei Berlin. Der Dachverband heisst Deutscher Galopp. Bei der Royal-Ascot-Rennwoche läuft in England fünf Tage lang Spitzengalopp, mit einem Gesamtpreisgeld von zuletzt 9,52 Mio. Pfund pro Ausgabe.
Welche Rennen im Schweizer Wettprogramm landen
Welche Rennenstage und Rennen das Sporttip-Programm erreichen, hängt von der konkreten Spielbewilligung ab, die Swisslos bei der Gespa führt. Der Veranstalter sucht seine Veranstaltungen selbst aus; was am Ende aufliegt, ist im Wettprogramm ersichtlich. Ein Zuschauer, der ein bestimmtes britisches oder irisches Rennen verfolgt, kann nicht davon ausgehen, dass dieses Rennen im Schweizer Programm verfügbar ist. Die Märkte, die zum jeweiligen Rennen angeboten werden – Siegwette, Platzwette, Zweier-, Dreierwette, gelegentlich ein Exotenmarkt –, schwanken von Bewilligung zu Bewilligung.
Die Folge für den Tipp: Vor jedem Rennen, das gespielt werden soll, prüft der Spieler das aktuelle Wettprogramm – welche Rennen es umfasst, in welcher Form, mit welchen Wetten. Wer ein Rennen spielen will, das nicht im Programm ist, spielt es nicht.
Vergleich: Anbieter mit Schweizer Bewilligung und Anbieter ohne
Wer mit Schweizer Bewilligung spielt
Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Schweizer Veranstalter es gibt, welche Bewilligungsform vorliegt und welche Berichtsangaben zur Lizenz bestehen. Die zwei zugelassenen Veranstalter bilden die einzige in der Schweiz verfügbare Form, legal auf Pferderennen zu wetten.
| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Schweizer Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Schweizer Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eröffnet, bewegt sich ausserhalb des vom BGS vorgesehenen Rahmens – unabhängig davon, wie versiert der Anbieter in anderen Märkten ist. Der Vergleich macht den Unterschied sichtbar: Eine Bewilligung in einem Drittstaat ist kein Ersatz für eine Schweizer.
Sporttip im Detail
Sporttip ist das einzige Produkt, mit dem Swisslos Sportwetten anbietet. Wer in einem der genannten Vertragsgebietskantone oder in Liechtenstein wohnt, kann dort ein Konto eröffnen. Das Produkt deckt Fussball, Eishockey, Tennis und weitere etablierte Sportarten ab – und, soweit in der Spielbewilligung freigegeben, Pferderennen. Welche konkreten Rennen und Wettarten (Sieg, Platz, Einlauf) aufliegen, ist im Wettprogramm ersichtlich.
Bei Sporttip sind Mindesteinsatz und Höchsteinsatz klar definiert: pro Einzel- und Kombinationswette 1 Franken Mindesteinsatz, Höchsteinsatz 1’000 Franken, bei Systemwetten bis 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen – eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen; Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, die am Ereignis beteiligt sind, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten (was bei Pferderennen wegen der Jockeyfrage praktisch irrelevant ist).
Jouez Sport im Detail
Jouez Sport ist das Äquivalent zur Westschweiz. Loterie Romande betreibt das Produkt mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und 221 Mitarbeitenden. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann dort ein Konto führen. Wer in den Deutschschweizer Kantonen wohnt, ist formal bei Swisslos zu Hause – und umgekehrt.
Ausländische Anbieter im Vergleich
BetPanda, BillyBets, PowBet, ZotaBet, Betovo, BDMBet, 1xBet und HornetBet sind alle gleichermassen «ohne Schweizer Bewilligung». Die Gespa-Sperrliste ist öffentlich, und die DNS-Block-Pflicht richtet sich gegen genau solche Domains. Für Schweizer Spieler heisst das:
- keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister;
- keine Verlustlimiten, wie sie das BGS vorsieht;
- keine Auszahlung an ein namensgleiches Bankkonto nach Art. 50 Abs. 2 VGS;
- im Streitfall kein Schweizer Rechtsweg;
- Gewinne nach kantonal unterschiedlicher Praxis steuerbar – in Thurgau vollständig, unabhängig von der Höhe.
Wer trotzdem spielt, spielt auf eigene Verantwortung – eine Aussage, die in keiner Werbung auftaucht und in jedem Werbetext stehen müsste.
Die Schweizer Anbieter im Profil
Swisslos Sporttip
Swisslos ist mit dem Produkt Sporttip einer von zwei Veranstaltern in der Schweiz. Sitz in Basel, Trägerin ist die Interkantonale Vereinbarung von 2019 (IKV 2020), die Aufsicht führt die Gespa. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus – CHF 506 Mio. davon fliessen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).
Wer bei Sporttip wettet, hat den vollen Schutzrahmen des BGS: Verlustlimiten, Spielsperre, Sperrregister, Auszahlung an ein namensgleiches Konto, Werbebeschränkungen, Boni nur mit vorgängiger Gespa-Genehmigung. Die Kehrseite: Eine Gespa-Bewilligung umfasst nur die bewilligten Sportarten und Wettmärkte. Wer ausländische Pferderennen mit besonders breitem Marktangebot sucht, wird bei Sporttip nicht in jedem Fall fündig – das Wettprogramm orientiert sich an den bewilligten Inhalten, nicht am Maximalangebot des internationalen Marktes.
Im Sporttip-Alltag bedeutet das: Wer auf ein deutsches oder englisches Rennen setzen will, prüft vorher das Programm; ist das Rennen nicht enthalten, gibt es zwei Optionen – abwarten, ob es in einer späteren Bewilligungsrunde aufgenommen wird, oder den Tipp ausfallen lassen. Diese zweite Option ist oft die klügere.
Für wen Sporttip passt: für Spielerinnen und Spieler im Vertragsgebiet, die mit einer überschaubaren Anzahl Rennen und Märkten leben können und dafür den vollen Schutz des BGS wollen. Für wen es nicht passt: für Spieler, die das internationale Maximalangebot erwarten und bereit sind, dafür auf den Schweizer Schutz zu verzichten.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die Westschweizer Variante: gleichermassen bewilligt, gleichermassen durch die Gespa beaufsichtigt, aber räumlich auf die Romandie beschränkt. Wer in Genf oder im Jura wohnt, kann nicht bei Sporttip spielen, ohne dort Wohnsitz zu nehmen, und umgekehrt.
Die Westschweizer Kantone erhalten ihren Anteil am Reingewinn – die Logik der Mittelverwendung ist kantonal unterschiedlich, aber strukturell ähnlich wie bei Swisslos: Es geht um öffentliche Mittel, die aus der Wettmarge stammen.
Im Vergleich zum internationalen Marktangebot teilt Jouez Sport die gleichen Einschränkungen wie Sporttip: Was nicht bewilligt ist, wird nicht angeboten. Wer sich für ein bestimmtes Pferd interessiert, prüft das aktuelle Programm.
Für Spieler in der Romandie ist Jouez Sport in vielen Punkten identisch mit dem Deutschschweizer Pendant. Für wen es passt: für Spielerinnen und Spieler in FR, GE, JU, NE, VD und VS, die im Schweizer Schutzrahmen wetten wollen. Für wen es nicht passt: für Spieler, die auf ein bestimmtes Pferderennen ausserhalb des bewilligten Programms setzen wollen.
Ausländische Anbieter im Profil
Was die Gespa-Sperrliste praktisch bedeutet
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blocken müssen. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, erste Veröffentlichung war der 3. September 2019. Bekannte Beispiele auf dieser Liste sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365 – die Gespa nennt das Domain-Hopping als Reaktion auf die Sperren. Wer einen Anbieter nutzt, dessen Domain blockiert wird, kann sie durch einen Wechsel der DNS-Einstellung oder mit VPN erreichen – beides ist technisch einfach, aber eben auch ausserhalb des Schutzrahmens.
Wer aus Neugier den Weg über einen ausländischen Anbieter geht, sollte sich klarmachen, was er verliert: Verlustlimiten, die im Schweizer System Pflicht sind, fallen weg. Die Spielsperre im Schweizer Sperrregister wirkt nicht bei ausländischen Anbietern – wer sich dort sperren lässt, schützt sich nur vor dem einen Anbieter. Bei einer Auszahlung verlangt das BGS eine Überweisung an ein Konto im Namen des Spielteilnehmenden; ausländische Anbieter zahlen auf andere Wege aus, inklusive Kryptowährungen – was in der Schweiz nicht als regulierte Auszahlung gilt.
Was die Marge bei ausländischen Anbietern anrichtet
Die Marge im internationalen Pferderennmarkt ist im Schnitt nicht grosszügiger als bei Schweizer Anbietern – oft sogar höher. Wer 5 % Marge bei Sporttip voraussetzt und bei einem internationalen Anbieter stattdessen 8 % findet, hat auf hundert Franken Einsatz etwa 3 Franken mehr erwarteten Verlust. Kombiniert mit fehlendem Schutzrahmen ist der Nachteil doppelt: Mehr Marge, weniger Sicherheit.
Werbeversprechen wie «beste Quoten» oder «0 % Marge» sind im Markt verbreitet. Solche Aussagen sind im Schweizer Markt durch die Werbevorschriften des BGS nicht zulässig (Art. 74 BGS), im Ausland fallen sie unter die jeweiligen ausländischen Regeln – oft ohne vergleichbare Aufsicht. Wer auf das Wort eines Buchmachers baut, baut auf das Wort eines Buchmachers.
Für wen diese Anbieter passen
Wer wirklich internationale Rennen mit maximaler Marktbreite spielen will, kommt an einem Schweizer Anbieter nicht vorbei – es gibt keinen anderen legalen Weg in der Schweiz. Wer sich dennoch für einen ausländischen Anbieter entscheidet, sollte sich der drei Risiken bewusst sein:
- Die Auszahlung ist Auslandssache – Schweizer Banken zahlen nicht in jedem Fall aus, manche Wire-Transfers werden blockiert.
- Die Sperrliste kann die Domain jederzeit sperren, ohne Vorwarnung.
- Die Steuerfrage variiert je nach Kanton – der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll steuerbar, unabhängig von der Höhe.
Wer das akzeptiert, spielt auf eigene Rechnung – die Frage ist nur, ob die Märkte, die ein ausländischer Anbieter öffnet, diese drei Nachteile aufwiegen. In aller Regel: nicht.
Steuerliche Lage: Was vom Gewinn übrig bleibt
Kein Schweizer Wettsteuerabzug auf den Einsatz
Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer, die der Veranstalter vom Einsatz abzieht. Wer bei Sporttip 100 Franken setzt, riskiert 100 Franken – nicht 95. Diese Aussage gilt nur für die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter; ausländische Anbieter unterliegen ihren eigenen Regeln, oft mit anderen Modellen.
Was die Schweiz kennt, ist die Verrechnungssteuer auf Gewinne über dem Freibetrag. Diese wird nicht direkt vom Buchmacher abgezogen, sondern vom Gewinner in der Steuererklärung deklariert.
Freibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu Sportwetten gehören – sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr davor waren es CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; der Betroffene kann sie sich über die Steuererklärung zurückholen.
Auf kantonaler Ebene variiert der Freibetrag. Die Faustregel: Wer regelmässig spielt, hat eher eine moderate Gewinnhöhe als eine hohe – im Alltag liegt der typische Gewinn deutlich unter dem Freibetrag, und weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer werden fällig.
Für ausländische Anbieter gilt: Verrechnungssteuer kennt das Verfahren hier nicht, weil der Veranstalter sie nicht abführt. Aber die kantonale Steuerpraxis greift. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone gehen milder mit der Frage um; die Antwort ist nicht einheitlich.
Wer sichergehen will, fragt beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach – das ist die einzige Aussage, die sichere Empfehlung trägt.
Werbung, Boni und Auszahlungswege
Werbebeschränkungen im Schweizer Markt
Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht irreführend sein, nicht in jugendgefährdender Weise auftreten und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und steht unter einer Busse von bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Eine Zeitbeschränkung im Tagesverlauf, wie sie viele Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht.
Das Verbot greift auch gegenüber ausländischen Anbietern: Wer für einen nicht bewilligten Anbieter in der Schweiz wirbt – auch über eine scheinbar harmlose Vermittlung – macht sich strafbar. Wer einen Bonuscode von einer Plattform einlöst, die für einen ausländischen Anbieter wirbt, bewegt sich in einer Grauzone, die nicht auf der Seite des Spielers liegt.
Boni: Nur mit Gespa-Genehmigung
Gratis-Spielguthaben und Gratis-credits brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt – das sind die Zahlen, die im Berichtszeitraum öffentlich geworden sind. Bonusaktionen im Schweizer Markt sind keine unlimitierte Marketingmaschine; sie sind ein kontrollierter Sonderfall.
Bei Sporttip unterscheidet das Regelwerk zwischen Quotenboosts und Profitboosts: Quotenboosts gelten ausschliesslich online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mit beiden Mechaniken spielt, sollte das Kleingedruckte lesen – sie sind nicht gratis.
Was auf dieser Seite bewusst nicht auftaucht: ein konkreter Bonuscode oder ein konkreter Aktionslink. Wer einen Bonus aktivieren will, geht direkt auf die Plattform des Veranstalters.
Auszahlungsregeln im Detail
Wo das Geld hingeht
Gewinne und Saldo werden bei Schweizer Veranstaltern ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielteilnehmenden überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Rahmen nicht zulässig. Eine Kreditierung an Spieler – also ein Kredit, mit dem weitergespielt werden soll – ist im Schweizer System untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Was die Kontoverbindung angeht, ist sie im Online-Konto hinterlegt und wird bei jeder Auszahlung gegen das hinterlegte Konto geprüft – ein Wechsel braucht eine erneute Verifizierung.
Welche Zahlungsmethoden konkret angenommen werden
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert – Bankkonto, Karte, E-Wallet – entscheidet der Veranstalter in seinen AGB. Was in den Spielregeln zur Auszahlung steht, ist die Quelle; was dort nicht steht, ist nicht zugesagt. Diesen Punkt sollte jede Spielerin und jeder Spieler vor der ersten Einzahlung prüfen.
Auch zum Verhältnis von Auszahlungszeit und Bearbeitungsdauer schweigen die Bewilligungsgrundlagen. Realistische Erwartung: Bei einer Schweizer Bankbeziehung erfolgt die Gutschrift im Inland in der Regel innert weniger Werktage; bei Auslandsbanken oder E-Wallets verlängert sich der Zeitraum. Wer eine bestimmte Methode nutzen will, prüft im Voraus, ob sie überhaupt angeboten wird.
Live-Wetten und Cash-Out
Wie Live-Wetten im Rennsport funktionieren
Bei Pferderennen können Wetten vor dem Start und während des Rennens platziert werden – die Rennbahn ist der Veranstaltungsort, das Wettprogramm bestimmt, welche Optionen offenstehen. Eine Besonderheit: Die Quoten bei Live-Wetten passen sich dem Rennverlauf an, das ist im Rennsport stärker ausgeprägt als in vielen anderen Sportarten. Wer die Dynamik des Rennens liest, kann reagieren, bevor ein Pferd seine Form ausspielt – vorausgesetzt, die Quote gibt es her.
Sporttip macht Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht; Cash-Out ist nicht reguliert, sondern eine Veranstaltersache.
Worin Cash-Out sich unterscheidet
Der Cash-Out-Betrag ist niedriger als der mögliche Wettgewinn, wenn man die Wette laufen liesse – das ist das Geschäftsmodell dahinter. Der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab; er kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen: Wer «aussteigt», ist ausgestiegen.
Wer Cash-Out nutzt, sollte verstehen, dass das Casino-Prinzip «der Buchmacher weiss, wann er anbietet» gilt: Das Cash-Out-Angebot wird in dem Moment gemacht, in dem es für den Veranstalter vorteilhaft ist. Das heisst nicht, dass es nie vorteilhaft für die Spielerin oder den Spieler ist – aber es heisst, dass man nicht davon ausgehen sollte, dass es stets vorteilhaft ist.
Häufige Fragen
Wer darf in der Schweiz auf Pferderennen wetten?
Sportwetten sind in der Schweiz nur über zwei bewilligte Veranstalter erlaubt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt – bei Sporttip die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, bei Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Rechtskraft, selbst wenn sie in anderen Ländern eine Lizenz haben.
Gehören Pferderennen und Platzwetten zur Gespa-Liste der erlaubten Wettarten?
Pferderennen als Sportart gehören zum Standard der bewilligten Sportangebote, sobald eine Spielbewilligung die jeweiligen Rennen und Märkte ausweist. Welche konkreten Rennen, Distanzen und Wettarten (Sieg, Platz, Zweier, Dreier, Exoten) im Wettprogramm aufliegen, hängt von der genehmigten Spielbewilligung des Veranstalters ab. Was nicht in der Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden – auch wenn es internationaler Standard ist. Das gilt für Pferderennen genauso wie für andere Sportarten.
Wie berechnet sich die Auszahlung einer Siegwette?
Bei einer Siegwette wird der Einsatz mit der ausgewiesenen Quote multipliziert. Bei einem Einsatz von 10 Franken und einer Quote von 4,50 ergibt sich eine Auszahlung von 45 Franken, der Reingewinn liegt bei 35 Franken, der Einsatz fliesst zurück. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einer Gesamtquote – je mehr Beine, desto höher die Quote, aber auch die eingebaute Marge. Was die Quote wirklich wert ist, sieht man an der Auszahlungsquote des Marktes und der Marge des Veranstalters.
Worin unterscheiden sich Siegwette und Platzwette?
Die Siegwette zählt nur den Sieg des gewählten Pferdes; die Platzwette zählt einen Podestplatz – bei sieben oder mehr Startern unter den ersten drei, bei weniger Startern unter den ersten zwei. Die Platzquote ist niedriger, weil das Risiko breiter gestreut ist; die Auszahlungswahrscheinlichkeit ist entsprechend höher. Eine Besonderheit der Pferdewette: Wenn Pferde gleichzeitig ins Ziel kommen (Dead Heat), werden sie als gemeinsam auf der besseren Platzierung gewertet, was sich auf die Auszahlung bei Platzwetten auswirken kann.
Was ist von Wettseiten aus dem Ausland ohne Schweizer Bewilligung zu halten?
Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Rechtskraft, ihre Lizenz aus anderen Ländern gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, ist nicht durch das Schweizer Sperrregister geschützt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Spielerschutz-Limiten und muss im Streitfall vor ausländisches Recht. Die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen und von Schweizer Internetprovidern per DNS blocken lassen. Die Konsequenz bei einem Vergleich ist eindeutig: Wer in der Schweiz spielt, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande – alles andere bewegt sich ausserhalb des Schutzrahmens.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den Schweizer Anbietern?
Bei Sporttip muss jede Person vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Loterie Romande folgt dem entsprechenden Rahmen mit den eigenen Bedingungen.
Sportarten – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
