Beste Sportwetten App in der Schweiz: erlaubte Anbieter, Regeln und was ein Tipp wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.

Wer in der Schweiz eine Sportwetten-App sucht, stösst zuerst auf eine ungewöhnliche Lage. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide führen eigene Apps, beide decken zusammen die ganze Schweiz und Liechtenstein ab, und beide tragen dieselbe Aufsicht: die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Alles andere, was im App Store unter «Wett-App» auftaucht, hat in der Schweiz keine Bewilligung.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Daten geprüft am Oktober 19, 2026 gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalter (Version 4.2 der Sporttip-Bedingungen).

Was eine Sportwetten-App in der Schweiz überhaupt ist

Eine Sportwetten-App ist mehr als eine mobile Webseite. Sie lädt Quoten lokal nach, schickt Push-Meldungen bei Spielbeginn oder Toren, hält den Wettschein offline bereit und meldet Live-Stände über den Sperrbildschirm. Sporttip und Jouez Sport setzen beides um: native Apps für iOS und Android, die mit dem Spielerkonto auf der Webseite synchronisieren, und eine mobile Webseite, die in jedem Browser läuft. Der Funktionsumfang ist praktisch identisch, der Unterschied liegt in Geschwindigkeit, Push-Meldungen und im Datenvolumen.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Diese Gleichheit ist nicht selbstverständlich. Im Ausland trennen Buchmacher zwischen einer abgespeckten «Lite»-App und der vollen Webseite. Hier gibt es sie nicht, weil es nur zwei Veranstalter gibt, und beide haben den vollen Wettkatalog in die App übernommen. Was im Wettprogramm auf Swisslos.ch steht, lässt sich auch in der Sporttip App finden. Der Vorteil einer nativen App liegt vor allem in zwei Dingen: schnellerer Zugriff ohne Browser-Reload, und der QR-Code an der Verkaufsstelle, mit dem ein online gebauter Wettschein an jeder Sporttip-Annahmestelle gespielt werden kann.

Wer mit dem Mobiltelefon spielt, gibt denselben Einsatz ab wie am Computer. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Begründung anpassen, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Das ist keine App-Eigenheit, sondern eine Regel der Spielbedingungen.

Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein Register, kein Ausweg

Wer eine Bewilligung hat

Schweizer Sportwetten sind im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) seit dem 1. Januar 2019 als Grossspiel eingeordnet und werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Schritte: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Produkt (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Das sind Swisslos mit Sitz in Basel und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Jede Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft.

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Aufteilung des Marktes ist territorial. Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen, sehr wohl aber in einer Verkaufsstelle des anderen Kantons spielen. Wer aus Liechtenstein kommt, fällt in das Swisslos-Gebiet.

Was nicht erlaubt ist

Eine ausländische Lizenz schützt nicht. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; betroffene Anbieter tauchen in den Gespa-Mitteilungen namentlich auf, bet365 etwa wird dort regelmässig genannt. Die Liste wird nachgeführt, sobald ein Anbieter die Domain wechselt.

Was bedeutet das für den Anbieter, der in der App beworben wird? Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Schweizer Rekursmöglichkeit bei Streit und keine Sicherung der Spielergelder. Wer dort einzahlt, vertraut der Hausregel eines Anbieters, der in der Schweiz gegen das Gesetz verstösst. Die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz ebenfalls verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Die Spielerinnen und Spieler selbst werden nicht bestraft; einziehungsfähig sind aber Guthaben und Gewinne, und ausländische Gewinne werden in einzelnen Kantonen, namentlich Thurgau, unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind unzulässig. Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich erfasst, wenn sie eigens aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, wenn sie auf der Liste stehen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine zusätzliche Einschränkung einzelner Live-Märkte.

Was das für die App-Bewertung heisst

Eine «beste» App der Schweiz kann nur zwischen zwei Angeboten wählen. Beide haben die gleiche Bewilligungsbasis, beide sind Gespa-kontrolliert, beide teilen dasselbe Schutzsystem. Die Unterscheidung verläuft entlang des Wettprogramms, der Bedienung, der Extras wie Cash-Out und der Sprachregion. Jeder dritte Name, der in einem Ranking auftaucht, fällt ausserhalb dieses Rahmens und gehört in eine separate Betrachtung.

Spielerschutz in der App: Limiten, Pause und Sperre

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Bevor die App die erste Wette annimmt, verlangt sie drei Verlustlimiten: für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 pro 30 Tage setzen, alle anderen bis zur Oberlimite von CHF 9’999. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zwar unabhängig davon, ob die Person an einem Spieltisch sitzt oder unterwegs am Touchscreen tippt. Wer auf dem Smartphone spielt, geht damit kein zweites Kontrollregime ein, sondern genau dasselbe wie am heimischen Bildschirm. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Die 72-Stunden-Frist ist keine Schikane. Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit, und der Veranstalter hat sie in den Bedingungen sogar strenger umgesetzt als das Gesetz verlangt: die Geldspielverordnung (Art. 87 VGS) sieht eigentlich 24 Stunden vor. Wer am Montag in der App den 30-Tages-Limit von CHF 1’500 auf CHF 5’000 anhebt, kann am Dienstag noch nicht mit dem neuen Limit spielen. Wer von Freitagabend aus erhöht, kommt frühestens am Dienstag an die Differenz.

Spielsperre und Selbstsperre

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blocken, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für die Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und nur mit einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer während der Sperre spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS), und die Aufsicht spricht in solchen Fällen klar: das Geld ist weg.

Die Pause von bis zu sechs Monaten (Art. 89 VGS) ist die mildere Form. Wer drei Wochenenden in Folge das Handy griffbereit hat, um «noch schnell» eine Wette zu platzieren, kann sich mit einer Pause selbst aus dem Spiel nehmen. Eine Pause ist kein Versteck, sie ist Teil der Werkzeuge, die das BGS den Veranstaltern vorschreibt. Beide Apps, Sporttip und Jouez Sport, setzen diese Werkzeuge um, und zwar in der gleichen Logik.

Wer mitspielen darf

Voraussetzung für ein Spielerkonto ist ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, die Adressdaten werden gegen Datenbanken geprüft, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS), und ein Testkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 hat an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen einen Minderjährigenverkauf festgestellt. Das ist kein Grund, an der Sicherheit der Online-Konten zu zweifeln, aber es ist ein Hinweis darauf, dass der Verkauf an der Ladenkasse eigene Regeln hat.

Mobile und App: was die Schweizer Wett-Apps tatsächlich können

Sporttip App im Alltag

Die Sporttip App läuft auf iOS und Android, synchronisiert das Spielerkonto mit der Webseite, sendet Push-Meldungen bei Spielbeginn, Toren und Spielende, und speichert den Wettschein offline. Wer den Wettschein am Bildschirm baut, kann ihn an einer Sporttip Verkaufsstelle vorzeigen und dort spielen lassen, ohne ihn online abzuschicken, ein QR-Code reicht. Das ist im europäischen Vergleich ungewöhnlich: die meisten Buchmacher haben gar kein stationäres Netz mehr.

Auf der App liegen die gleichen Wetten wie auf Swisslos.ch: Prematch, Live, System, Einzel, Kombi, Langzeit. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden. Im Klartext: Cash-Out ist eine Komfortfunktion, deren Preis die App selbst bestimmt, und sie funktioniert nur, solange der Veranstalter sie anbietet.

Im Live-Bereich gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Wetten, die nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Sporttip Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer auf den Touchscreen tippt, muss das Spiel im Blick behalten; die App entscheidet, was sie als «spielentscheidend» einstuft, nicht der Tippende.

Jouez Sport App

Die App der Loterie Romande trägt das Produkt Jouez Sport und bedient die Westschweiz. Die Bedienoberfläche ist auf Französisch, das Wettprogramm deckt dieselben Sportarten ab, die die Gespa-Liste zulässt, und die Spielregeln entsprechen der Logik der Sporttip-Bedingungen. Wer im Wallis wohnt, kann sich kein Sporttip-Konto eröffnen, sehr wohl aber ein Jouez-Sport-Konto; wer im Aargau wohnt, läuft es genau umgekehrt. An den Verkaufsstellen der Loterie Romande, 2’350 in der Westschweiz, lässt sich auch ein Tipp abgeben, der online gebaut wurde.

Web-App versus native App

Wer keine App installieren will, surft die mobile Webseite an. Sie enthält denselben Wettkatalog, akzeptiert denselben Mindesteinsatz, zieht dieselben Limiten. Der einzige Unterschied: keine Push-Meldungen, kein QR-Code an der Verkaufsstelle, kein Offline-Wettschein. Wer ab und zu eine Wette setzt, kommt mit der Web-App zurecht. Wer das Smartphone als Hauptgerät nutzt, profitiert von der nativen App. Beide Wege führen durch dieselbe Bewilligung.

Funktionen, die nur online funktionieren

Einige Extras der Sporttip App gibt es ausschliesslich online, nicht an der Verkaufsstelle. Dazu gehören der Kombiboost, die Quoten- und Profitboosts sowie das Cash-Out. Wer den Wettschein am Schalter spielt, lässt diese Funktionen liegen. Wer sie nutzen will, muss die Wette in der App oder auf der Webseite abschliessen.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer mit Boosts spielt, sollte das Kleingedruckte lesen, denn die Versuchung, den «boosted» Gewinn mitzunehmen, verleitet dazu, die Wette vorzeitig zu schliessen und damit den Boost zu verlieren.

Bezahlen und Auszahlen in der App

Aufladen des Spielkontos

Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag ist CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann das Guthaben direkt in der PostFinance App bestätigen, der Vorgang heisst PostFinance Pay. Andere Schweizer Zahlungsmittel funktionieren nach demselben Muster; das Wallet-Modell trennt das Spielguthaben vom privaten Bankkonto, schützt das Bankkonto vor direkten Abbuchungen und macht den Überblick über die eigenen Einsätze einfacher.

Auszahlung von Gewinnen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielenden lautet. Auszahlungen aus dem Spielguthaben aufs Bankkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer in den ersten 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung seinen Gewinn nicht geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer in der Ferne sitzt, sollte den Brief vorbereitet haben, bevor die Frist abläuft.

Anonyme Auszahlungen

Anonyme Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wettlandschaft nicht. Die VGS verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden fliessen (Art. 50 Abs. 2 VGS), Krypto-Auszahlungen sind unzulässig, Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Diese Regeln gelten für Swisslos und Loterie Romande gleichermassen. Wer einer ausländischen App ein Kryptowallet hinterlegt, bewegt sich ausserhalb dieses Rahmens, und das Wallet ist im Streitfall nicht durch eine Schweizer Aufsicht geschützt.

Steuern auf Wettgewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, wozu die ESTV auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat die Schwelle per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab und heisst je nach Kanton anders. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die grosse Mehrheit der Tippsenden liegt der Gewinn unter jeder Schwelle, das heisst: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, kein Aufwand.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer in der App einen Einsatz von CHF 10 platziert, gibt CHF 10 aus, nicht CHF 10 plus eine separate Steuer. Das unterscheidet den Schweizer Markt von Märkten, in denen der Staat einen Anteil pro Wette einbehält. Bei ausländischen Gewinnen ohne Verrechnungssteuer richtet sich die Besteuerung nach kantonalem Recht; Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte den kantonalen Steuerverwalter oder eine Steuerberatung fragen, bevor er die Quittung wegwirft.

Werbung und Bonus in der bewilligten App

Werbung: was erlaubt ist

Werbung für bewilligte Schweizer Sportwetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine Tageszeit-Sperre für Werbung kennt das BGS nicht. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS), wer also im Internet einen Werbespot für eine ausländische Wett-App sieht, schaut in eine Szene, die in der Schweiz rechtswidrig ausgestrahlt wird.

Bonus, Gratiswette, Promo-Codes

Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was genau an Bonus offeriert wird, steht in den Bedingungen des Veranstalters, nicht in der Werbung. Promotion-Codes für Schweizer Veranstalter werden in den allgemeinen Werbe- und Bonustexten keine gedruckt, sie stehen, wenn überhaupt, im Spielerkonto der angemeldeten Person. Wer einen Code aus einem Forum übernimmt, sollte prüfen, ob der Code zum Zeitpunkt der Einlösung noch gilt.

Ranking der Schweizer Sportwetten-Apps

Die folgende Übersicht führt die in der Schweiz bewilligten Anbieter und, separat ausgewiesen, die im Umlauf befindlichen ausländischen Marken. Die Spalte zur Bewilligung bezieht sich auf die Schweizer Gespa-Lage, die Spalte zur Lizenz nennt die nach eigenen Angaben vorhandene ausländische Lizenz oder weist sie als nicht feststellbar aus.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Sportaza keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
Coolzino keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
WirWetten keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
20Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
BetFury keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
HornetBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz nicht feststellbar

Was die Liste zeigt

Die ersten beiden Einträge decken den legalen Markt vollständig ab. Die übrigen acht Marken tauchen in Werbung und Affiliate-Listen auf, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und sind dann per DNS blockiert. Wer in der Schweiz wohnt und bei einem dieser Anbieter einzahlt, hat keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Welche Sportarten und Märkte diese Anbieter tatsächlich anbieten, ist in der Schweiz nicht Gegenstand einer Bewilligung und sollte vor jeder Einzahlung direkt beim Anbieter geprüft werden.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip anbietet. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa, das Wettprogramm folgt der geschlossenen Gespa-Liste vom 10. September 2026. Das Online-Spielerkonto öffnet nur, wer im Vertragsgebiet wohnt, mindestens 18 Jahre alt ist und keine Spielsperre hat; die Identität wird per Ausweis geprüft. Die App für iOS und Android trägt das gleiche Wettprogramm wie die Webseite, hält Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten bereit und erlaubt es, einen online gebauten Wettschein per QR-Code an einer Verkaufsstelle zu spielen. Verlust- und Einzahlungslimiten werden in der App gesetzt, der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., wovon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz gingen; CHF 109 Mio. stammten aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.).

Wer ein App-Erlebnis sucht, das gleichzeitig die meisten Sportarten der Schweizer Gespa-Liste abdeckt, das einzige Schweizer Cash-Out liefert und mit dem Laden an der Ecke verbunden ist, landet bei Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, kann das Produkt nur in der Verkaufsstelle nutzen, das Online-Konto läuft über die Loterie Romande.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Bewilligung folgt demselben BGS-Regime wie Swisslos, die Aufsicht ist identisch, das Wettprogramm folgt der gleichen Gespa-Liste. Das Online-Spielerkonto gibt es nur für Bewohnerinnen und Bewohner des Westschweizer Vertragsgebiets; die Identität wird mit demselben Verfahren geprüft. Die App trägt das vollständige Wettprogramm, die Bedienoberfläche ist auf Französisch, und die Verkaufsstellen, 2’350 in der Westschweiz, sind Teil des Vertriebs. Das gleiche Limitengerüst gilt, die gleiche 72-Stunden-Frist für Limitenerhöhungen, die gleiche Verbindung zum Spielsperren-Register.

Wer französischsprachig ist, in der Romandie wohnt und eine bewilligte App sucht, hat genau eine Adresse. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann Jouez Sport nur an der Verkaufsstelle nutzen, etwa auf Reisen im Welschland, und das Konto läuft dort nur, wenn der Wohnsitz stimmt.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Marken tauchen regelmässig in Werbung, Affiliate-Listen und Foren auf, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen: Sportaza, Bruce Bet, Coolzino, WirWetten, 20Bet, BetFury, HornetBet und N1 Bet. Sie haben keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, fallen nicht unter die Gespa-Aufsicht, und ihre Domains können per DNS auf der Gespa-Sperrliste landen. Welche konkreten Wetten, Limits und Boni sie anbieten, ist in der Schweiz nicht Gegenstand einer Prüfung und sollte vor jeder Einzahlung direkt beim Anbieter nachgelesen werden. Wer dort spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.

Für wen ein ausländischer Anbieter dennoch sinnvoll sein kann, ist eine schmale Auswahl: wer im Ausland wohnt, das Angebot der Schweizer Veranstalter nicht nutzen kann und bereit ist, auf den Schweizer Schutz zu verzichten, findet dort eher ein breiteres Wettprogramm, vor allem bei Esports und Spezialmärkten, die in der Schweizer Gespa-Liste nicht vorkommen. Wer in der Schweiz wohnt, hat diese Wahl nicht: ausländische Lizenzen gelten hier nicht, und die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten.

Was eine «beste» App im Schweizer Markt heisst

Eine «beste» App gibt es in der Schweiz nur als Vergleich zwischen Sporttip und Jouez Sport. Beide sind nach BGS bewilligt, beide nutzen dieselbe Aufsicht, beide tragen die identischen Spielerschutz-Instrumente. Die Wahl richtet sich nach Wohnsitz, Sprache und Bediengefühl, weniger nach dem Wettprogramm, das identisch ist.

Wer die deutsche Oberfläche, die Verkaufsstellen der Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein versorgen will, wählt Sporttip. Wer die Westschweiz versorgt, französischsprachig ist und in einem der sechs Kantone wohnt, wählt Jouez Sport. Beide Apps bieten Cash-Out online, beide haben Live-Wetten, beide schicken Push-Meldungen. Der Unterschied liegt im Detail: der QR-Code an der Verkaufsstelle ist eine Sporttip-Eigenheit, das Westschweizer Verkaufsstellennetz eine Stärke der Loterie Romande. Beide Systeme sind innerhalb ihrer Region vollständig.

Wer auf der Suche nach einem grösseren Wettprogramm ist, wird in der Schweiz nicht fündig: die Gespa-Liste ist die obere Grenze. Wer hingegen auf Schweizer Verbraucherschutz, das gemeinsame Ausschlussregister, die Schweizer Aufsicht und die Schweizer Gerichtsbarkeit nicht verzichten will, hat ohnehin nur die Wahl zwischen den beiden Apps. Die dritte Möglichkeit, eine ausländische App, ist keine: sie ist in der Schweiz nicht bewilligt, und die Spielerin bewegt sich dort ausserhalb des Schutzes, den das BGS bietet.

Häufige Fragen

Woran lässt sich erkennen, welche Sportwetten-App die beste ist?

In der Schweiz stehen nur zwei bewilligte Apps zur Auswahl, Sporttip und Jouez Sport; beide nutzen dasselbe Schutzsystem, denselben Mindesteinsatz und dasselbe Cash-Out-Modell. Der Vergleich läuft über Wohnsitz, Sprache, Wettprogramm und die Verkaufsstellen im jeweiligen Kantonsgebiet.

Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?

Nur die Apps der beiden Veranstalter, die das BGS zulässt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App, etwa bei Alter und Wohnsitz?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adresse gegen Datenbanken geprüft, und Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen.

Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ist möglich, eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.

Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?

Ja, beide Apps bieten Live-Wetten und Cash-Out online. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, und der Betrag liegt unter dem regulären Gewinn.

Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt, und auf welches Konto?

Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der spielenden Person. Auszahlungen aufs Bankkonto sind innerhalb eines Jahres zweimal gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 % an, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»