Eine Seite für alle Wetten? Was die Schweiz im Jahr 2026 tatsächlich zulässt
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Wer nach «Wettseite für alles» sucht, will einen einzigen Anbieter, auf dem Fussball, Tennis, Eishockey, Formel 1 und Randsportarten gleichberechtigt nebeneinanderstehen, mit Kombiwetten, Livewetten und Cash-Out in einem Konto. In der Schweiz kollidiert dieser Wunsch mit einer harten rechtlichen Linie. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide müssen ihr Angebot an einer geschlossenen Liste ausrichten. Ausländische Wettseiten decken nominell mehr ab, sind hier aber ohne Bewilligung, ohne Sperrregister und ohne Schweizer Rekurs. Was auf den ersten Blick wie eine breite Auswahl aussieht, ist bei genauerem Hinsehen eine schmale, regulierte Auswahl mit klaren Kosten — für den Spielenden, für den Veranstalter und am Ende auch für die Staatskasse.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten sowie die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Was «Wettseite für alles» in der Schweiz überhaupt bedeuten kann
Die Idee einer einzigen Wettseite, die alle Sportarten und Wettarten abdeckt, ist im Schweizer Markt strukturell begrenzt. Das Geldspielgesetz (BGS) teilt Geldspiele in zwei Klassen, und Sportwetten fallen als Grossspiel unter die strengere Kategorie. Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel, und der Kreis der möglichen Veranstalter ist interkantonal auf zwei begrenzt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihr Sportwetten-Angebot unter dem Namen Sporttip führt, und die Loterie Romande, die in der Westschweiz unter Jouez Sport spielen lässt. Beide decken jeweils ihr eigenes Vertragsgebiet ab. Eine Swisslos-Kundin in Genf kann sich kein Online-Konto bei Sporttip eröffnen, und ein Waadtländer hat bei Jouez Sport sein Konto, nicht bei Sporttip.

Diese territoriale Aufteilung ist der erste Kostenpunkt, den eine «Wettseite für alles» in der Schweiz trägt: Der Spielende bekommt nicht eine Seite, sondern die Seite, in deren Vertragsgebiet sein Wohnsitz liegt. Wer umzieht, muss das Konto wechseln. Wer in einem Grenzkanton wohnt, hat je nach Kanton einen anderen Veranstalter vor sich.
Der zweite Kostenpunkt liegt im Angebot selbst. Was gewettet werden darf, regelt nicht der Veranstalter, sondern eine Liste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht). Diese Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) ist abschliessend: Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Eckballmärkte, Kartenmärkte, esports-Wetten und Wetten auf Wetter, Politik oder Unterhaltungsshows finden sich dort nicht. Auch nicht alle Wettbewerbe jeder Sportart: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn es um den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder ums Podest geht. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sowieso.
Wer ausländische Wettseiten kennt, sieht sofort, was hier fehlt: keine asiatischen Handicaps in der Breite, keine Spieler-Spezialwetten, keine politischen Märkte, kein Streaming-Stream aus jeder Liga. Dafür bekommt der Spielende etwas, was die ausländischen Seiten in der Regel nicht bieten: gesetzliche Schutzmechanismen, ein Schweizer Sperrregister, eine Aufsicht, die testet, ob Minderjährige tatsächlich abgewehrt werden, und Gewinne, die unter dem Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei sind. Eine «Wettseite für alles» ist in der Schweiz also keine breite Marktseite, sondern ein enges, aber reguliertes Angebot mit zwei Gesichtern.
Die Rechtslage: warum die Auswahl in der Schweiz klein ist
Das Geldspielgesetz von 2019 und das Geldspielkonkordat von 2021 haben die Aufsicht über Grossspiele in der Schweiz neu geordnet. Sportwetten sind Grossspiele, Aufsichtsbehörde ist die Gespa in Bern, nicht die ESBK (die nur Casinos beaufsichtigt). Eine Veranstalterbewilligung braucht, wer ein Grossspiel veranstalten will, und eine zusätzliche Spielbewilligung pro Spiel. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Diese Beschränkung ist keine offene Flanke des Gesetzes, sondern sein bewusst gewählter Kern: Die Mittel fliessen in kantonal festgelegte Zwecke, vor allem in die Sportförderung, und die Aufsicht bleibt überschaubar.

Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Wettseite aus Malta, Curaçao oder Deutschland ist hier so behandelt wie jede andere Seite ohne Schweizer Bewilligung: Sie darf Sportwetten in der Schweiz nicht anbieten, ihre Werbung hier ist gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen. Die Sperrliste ist eine DNS-Sperre: Schweizer Internetanbieter blocken den Zugang zu diesen Domains, eine Sperre, die per Domain-Hopping innert Stunden umgangen wird, aber offiziell dokumentiert bleibt. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains; Interwetten und bet365 sind namentlich genannt, bet-at-Home ebenfalls.
Für den Spielenden hat das drei direkte Folgen. Erstens: Wer auf einer ausländischen Seite wettet, tut das ohne Schweizer Schutz. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rekursweg bei Streit. Zweitens: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton voll als Einkommen besteuert — der Kanton Thurgau etwa wendet das unabhängig von der Höhe an, andere Kantone kennen ebenfalls keine Freigrenze für ausländische Gewinne. Drittens: Die ausländische Seite kann ihre Werbung in der Schweiz nicht schalten, ohne sich strafbar zu machen, was ihre Sichtbarkeit im Schweizer Markt begrenzt.
Wer in der Schweiz wettet, sollte also zuerst entscheiden, ob er auf einer bewilligten Seite oder auf einer ausländischen Seite spielen will. Beides ist persönlich möglich, aber die Konsequenzen unterscheiden sich stark. Die folgende Tabelle ordnet die in diesem Vergleich betrachteten Anbieter danach ein, was ihre Bewilligungslage in der Schweiz tatsächlich bedeutet und wer sie hier betreibt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
Die Liste der bewilligten Schweizer Wettanbieter ist mit diesen zwei Veranstaltern vollständig. Es gibt keine dritte Grossspielbewilligung für Sportwetten, und die Gespa publiziert keine Liste weiterer Inhaber, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains ausländischer Anbieter, deren Zugang in der Schweiz blockiert wird.
Die Schutzmechanismen im Schweizer System
Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen: 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testkäufen an einer Verkaufsstelle einem minderjährigen Testkäufer eine Sportwette verkauft. Das ist kein guter Wert, und die Verkaufsstellen sind genau der Punkt, an dem die persönliche Identitätsprüfung am schwächsten ist. Online ist die Lage enger: Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und eine Ausweiskopie hochladen, deren Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Dazu kommen die anbieterseitigen Limiten, die das Gesetz fordert und die Veranstalter in ihren Bedingungen konkretisieren: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Periode (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — bei Loterie Romande gelten vergleichbare Fristen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten greifen nur bei Schweizer Veranstaltern; auf ausländischen Seiten existieren sie nicht oder nur nach dem Recht des Sitzlandes.
Die Spielsperre ist das stärkste Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre schützt also über den einzelnen Anbieter hinaus.
Was eine ausländische Seite kostet, ohne Schweizer Bewilligung
Die «Kosten» einer ausländischen Wettseite für eine Schweizer Kundin sind nicht in Franken ausgedrückt, sondern in entgangenen Schutzmechanismen und entgangener Steuereffizienz. Wer dort wettet, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rekursweg, und seine Gewinne werden je nach Kanton voll besteuert. Wer dort ein Problem mit dem Anbieter hat, muss sich an dessen Lizenzbehörde im Ausland wenden — und falls der Anbieter dorthin gar nicht voll reicht, an gar niemanden. Dazu kommt die Sperrliste: Die Gespa kann Domains solcher Seiten blockieren, was die Seite zwar nicht unerreichbar macht, aber offiziell als unerwünscht markiert.
Anders gesagt: Ausländische Wettseiten sind in der Schweiz nicht verboten zu benutzen, aber ihre Benutzung findet ohne den Schutzrahmen statt, den die bewilligten Anbieter bieten. Wer diesen Schutz nicht braucht oder bewusst darauf verzichtet, kann auf einer breiteren Auswahl spielen — mit den entsprechenden Konsequenzen.
Spielerschutz und Selbstkontrolle: was die Schweizer Anbieter konkret bieten
Die Schweizer Regulierung verlangt von den Anbietern mehr als nur die Bewilligung. Sie verlangt vor allem Werkzeuge, die der Spielende selbst nutzen kann, um nicht mehr zu verlieren als geplant. Die wichtigsten Werkzeuge sind die selbst gesetzten Verlustlimiten, die freiwilligen Einzahlungslimiten und die Spielsperre.
Bei Sporttip muss die Spielerin oder der Spieler vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Periode. Personen unter 21 Jahren ist eine maximale Verlustlimite von CHF 1’000 pro Periode gesetzt. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Wartefrist ist bewusst gesetzt: Sie verhindert, dass eine emotionale Entscheidung am Spieltisch die kühlere Voreinstellung sofort wieder hochfährt. Die Loterie Romande verfährt vergleichbar.
Die Spielsperre ist die stärkste Stufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren — also nur für Sporttip, nur für Losprodukte oder für beides. Während dieser Frist ist keine Aufhebung möglich; wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage gesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein — sie schützt also über den einzelnen Anbieter und das einzelne Produkt hinaus.
Ausländische Anbieter kennen solche Schutzmechanismen in der Regel nicht im selben Umfang. Die Malta-Lizenz, die Curaçao-Lizenz etc. verlangen Selbstsperren, aber kein schweizweites Register, und eine dort gesetzte Sperre gilt nur für den einzelnen Anbieter, nicht für andere. Wer in der Schweiz auf ausländischen Seiten spielt, muss jeden Anbieter einzeln sperren, wenn überhaupt.
Wer hilft, wenn die Selbstkontrolle nicht reicht
Wer merkt, dass die selbstgesetzten Limiten nicht reichen, hat in der Schweiz mehrere Anlaufstellen. Die Gespa verweist auf die kantonalen Suchtberatungen und auf das Schweizerische Fachverband Glücksspielsucht. Bei den beiden Veranstaltern gibt es zudem eine direkte Anlaufstelle für Spielsucht: Swisslos und Loterie Romande benennen auf ihren Seiten Ansprechpersonen, die bei Bedarf eine Spielsperre vermitteln.
Eine Sperre, die über eine Anlaufstelle läuft, hat eine längere Sperrdauer als eine online gesetzte Selbstsperre und kann je nach Sperrform nur über eine spezialisierte Stelle und nach einer Karenzzeit wieder aufgehoben werden. Wer sich freiwillig für eine Selbstsperre entscheidet, sollte wissen, dass sie bindet.
Boni, Free Bets und Boosts: was die Schweizer Anbieter wirklich bieten
Wer aus dem ausländischen Markt kommt, kennt grosse Willkommenspakete: 100 % auf die erste Einzahlung, gratis Wetten im Wert von mehreren Hundert Franken, Cashback auf Verlust. In der Schweiz funktioniert das aus zwei Gründen nicht. Erstens: Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Anbieter ist verboten, und entsprechend tauchen solche Werbeformen hier nicht auf. Zweitens: Bei den bewilligten Anbietern brauchen Gratisspielguthaben und Freiwetten die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsichtsbehörde kontrolliert also, was an Promotion fliesst — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist eine sehr kleine Zahl, gemessen an der Zahl der Spielenden.
Was es bei Sporttip konkret gibt, sind zwei klar geregelte Instrumente: den Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und nur auf Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen, deren Einzelquote jeweils mindestens 1.50 beträgt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; was genau, ist in den Spielregeln festgelegt.
Die Quoten- und Profitboosts sind andere Mechaniken. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die angebotene Quote. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es handelt sich also nicht um klassische Werbeaktionen, sondern um klar zugeschnittene Spielmechaniken.
Wer aus dem ausländischen Markt eine «Free Bet» erwartet, muss hier umdenken. Die Gratisspielguthaben, die es bei Sporttip gelegentlich gibt, sind an Bedingungen geknüpft und nicht auszahlbar — sie verfallen auf dem Wallet, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden. Wer eine klassische Gratiswette sucht, wie sie ausländische Anbieter ausloben, wird sie bei Swisslos nicht finden.
Was Boosts rechnerisch bringen
Ein Boost auf eine Einzelwette ist eine künstliche Quotenverbesserung. Bei einem Quotenboost auf eine Quote von 2.00 auf 2.50 bekommt der Spielende bei einem Einsatz von CHF 10 einen potenziellen Bruttogewinn von CHF 25 statt CHF 20. Das ist ein Aufschlag von 25 % auf die normale Auszahlung, einmalig und auf eine Wette beschränkt. Was es kostet, ist die Begrenzung: Pro Wettenden nur einmal, nur online, nur Prematch, nur Einzelwetten. Wer darauf setzt, in jeder Woche einen Boost zu nutzen, liegt falsch.
Beim Kombiboost sieht die Rechnung etwas anders aus. Bei einer Kombiwette mit fünfzehn Voraussagen zu je Quote 1.50 wäre die Gesamtquote 1.50 hoch 15, das sind rund 437. Eine Wette von CHF 10 hätte einen potenziellen Bruttogewinn von rund CHF 4’370 und einen Nettogewinn von rund CHF 4’360. Mit dem 100-%-Boost auf den Nettogewinn wird daraus ein Nettogewinn von rund CHF 8’720. Das ist eine deutliche Erhöhung, aber sie kommt nur zum Tragen, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen — eine sehr lange Kette mit hoher Varianzbedingungen und hoher Ausfallwahrscheinlichkeit.
Der Vorteil des Boosts ist echt, aber er ist an die Voraussetzung gebunden, dass die Wette auch wirklich durchläuft. Wer den Boost ohnehin auf einer Wette nutzt, die er sonst spielen würde, nimmt ein Geschenk mit. Wer den Boost nur deshalb spielt, weil es ihn gibt, spielt eine Wette, die er ohne Boost nicht gespielt hätte — und das ist die Form von Marketing, die das BGS eigentlich verhindern will.
Werbeaktionen auf ausländischen Seiten
Ausländische Wettseiten locken mit hohen Boni auf die erste Einzahlung, Gratiswetten und Cashback. Diese Angebote richten sich nicht an Schweizer Spielende, sondern an einen internationalen Markt, und ihre Werbung darf in der Schweiz nicht geschaltet werden. Wer auf einer solchen Seite spielt, tut das in eigener Verantwortung, ohne den Schutz, den die Schweizer Gesetze bieten, und mit einer Besteuerung der Gewinne, die je nach Konto unterschiedlich ausfällt. Die Werbeaktion selbst ist nicht das Problem; sie ist nur ein Anzeichen dafür, dass die Seite ihre Geschäftsbedingungen auf einen anderen Markt zugeschnitten hat.
Die Rangliste der Wettseiten in der Schweiz 2026
Die folgende Rangliste führt die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, und sortiert die ausländischen Anbieter als nachgeordnete Liste, die ihrer Bewilligungslage nach dieselbe Behandlung erfährt. Die Reihenfolge der ausländischen Anbieter folgt ihrer Nennung im internationalen Markt und ist keine Wertung; sie alle sind ohne Schweizer Bewilligung.
1. Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, ihr Sitz ist Basel. Sie führt das Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip und ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Ein Online-Konto können nur Personen eröffnen, die im Vertragsgebiet wohnen — das sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie das Tessin und Liechtenstein. Wer in der Romandie wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen.
Das Angebot deckt die in der Gespa-Liste aufgeführten Sportarten und Wettbewerbe ab, mit Prematch- und Livewetten, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten und einer Bet-Builder-Funktion. Letztere ist nicht zu verwechseln mit klassischen ausländischen Bet Buildern mit Dutzenden von Märkten pro Spiel: Die Schweizer Liste begrenzt, was kombinierbar ist, und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion zusammengeführt; eine Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären.
Die Einsatzgrenzen sind in den Spielregeln festgelegt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.
Die Gewinnauszahlung läuft über ein Swisslos-Wallet, das per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden kann (Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen). Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer in einem Sporttip-Kanton wohnt und das volle Schweizer Schutzregime will, hat hier die richtige Adresse. Wer in der Romandie wohnt, hat hier kein Konto und keine Möglichkeit, eines zu eröffnen. Die Limits sind im Vergleich zu internationalen Wettseiten eng, was nicht heisst, dass sie unzureichend sind, sondern dass sie für das Schweizer Modell gedacht sind, in dem Werbung, Boni und Limits von der Aufsicht kontrolliert werden.
2. Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt das Sportwettenangebot unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie ist der zweite der zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Online-Angebot ist analog zu Sporttip auf die Gespa-Liste ausgerichtet: gleiche zulässige Sportarten und Wettbewerbe, gleiche Wettarten, gleiche Logik bei Livewetten und Cash-Out. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, hat hier sein Konto, nicht bei Sporttip. Die Verlust- und Einzahlungslimitensind vergleichbar geregelt, mit der gleichen Logik bei Senkung (sofort) und Erhöhung (mit Wartefrist).
Die Loterie Romande publiziert ihre Bedingungen auf Französisch, das Angebot selbst ist zweisprachig geführt. Wer in der Romandie zu Hause ist und auf Französisch bedient werden will, ist hier richtig. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat hier kein Konto.
3. Interwetten
Interwetten ist eine internationale Wettseite, die in mehreren europäischen Märkten tätig ist. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung. Die ausländische Lizenz, die sie nach eigenen Angaben hält, hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS nur Schweizer Bewilligungen anerkennt. Interwetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spielende haben keinen Schweizer Rekursweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen — Interwetten ist dort namentlich aufgeführt.
Wer in der Schweiz auf Interwetten spielt, tut das in eigener Verantwortung und ohne Schweizer Schutzregime. Das Angebot deckt nominell breiter ab als die Schweizer Listen, weil Interwetten nicht an die Gespa-Liste gebunden ist — was dort an Wetten verfügbar ist, gilt für Märkte ausserhalb der Schweiz und ist im Schweizer Rechtsrahmen nicht abgesichert. Gewinne werden je nach Kanton voll besteuert.
4. Jackbit
Jackbit ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie nach eigenen Angaben hält, hat in der Schweiz keine Wirkung. Wie bei allen ausländischen Seiten ohne Bewilligung fehlt ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rekursweg und sie unterliegt der Sperrliste der Gespa.
Wer in der Schweiz auf Jackbit spielt, tut das ohne Schweizer Schutz und mit ausländischer Lizenzlogik. Das Angebot kann breiter aussehen als das der Schweizer Veranstalter, weil Jackbit nicht an die Gespa-Liste gebunden ist — aber dieser Vorteil ist im Schweizer Rechtsrahmen kein Vorteil, sondern ein Nachteil: Die Aufsicht ist ausländisch, der Rekursweg ist ausländisch, die Besteuerung der Gewinne richtet sich nach dem Wohnsitzkanton.
5. Rainbet
Rainbet ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie nach eigenen Angaben hält, hat in der Schweiz keine Wirkung. Wie bei allen ausländischen Seiten ohne Bewilligung fehlt ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rekursweg und sie unterliegt der Sperrliste der Gespa.
Wer in der Schweiz auf Rainbet spielt, hat denselben Status wie auf den anderen ausländischen Seiten in dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, ausländische Lizenzlogik, ausländische Aufsicht, kantonale Besteuerung der Gewinne.
6. MyStake
MyStake ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Seiten ohne Bewilligung fehlt ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rekursweg und sie unterliegt der Sperrliste der Gespa.
Wer in der Schweiz auf MyStake spielt, tut das ohne Schweizer Schutz. Das Angebot deckt aus Sicht eines Schweizer Spielenden nominell breiter ab, weil MyStake nicht an die Gespa-Liste gebunden ist; im Schweizer Rechtsrahmen bedeutet das, dass die Aufsicht und der Rekursweg ausländisch sind.
7. 22Bet
22Bet ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung.
22Bet gehört zu den internationalen Wettseiten, die in mehreren Märkten gleichzeitig aktiv sind; in der Schweiz zählt sie zu den ausländischen Anbietern ohne Bewilligung. Für Schweizer Spielende gilt dasselbe wie für die anderen ausländischen Anbieter in dieser Reihe.
8. BetPanda
BetPanda ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung.
BetPanda gehört zu den jüngeren Namen im internationalen Wettsegment. Für Schweizer Spielende gilt dieselbe Logik wie für die anderen ausländischen Anbieter.
9. Betclic
Betclic ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Betclic ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spielende haben keinen Schweizer Rekursweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Betclic ist in mehreren europäischen Märkten aktiv; in der Schweiz zählt sie zu den ausländischen Anbietern ohne Bewilligung. Für Schweizer Spielende ändert sich an der Schutzlage nichts gegenüber den anderen ausländischen Seiten.
10. WirWetten
WirWetten ist eine internationale Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. WirWetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spielende haben keinen Schweizer Rekursweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
WirWetten gehört zum Kreis der internationalen Wettseiten, die in mehreren Märkten aktiv sind; in der Schweiz zählt sie zu den ausländischen Anbietern ohne Bewilligung.
Wie eine Wettseite Geld verdient: die Margin verstehen
Was eine Wettseite pro Markt behält, ist die Margin. Sie ist der Anteil aller Einsätze, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, sondern beim Veranstalter bleibt. Die Rechnung ist einfach: Wer einen Zweierweg-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 anbietet, zahlt im Schnitt 95 % zurück und behält 5 %. Die Quote ist nicht der Gewinn des Spielenden; sie ist die faire Auszahlung, die der Markt geben würde, wenn er ausgeglichen wäre. Die Differenz zwischen dem, was der Markt auszahlt, und dem, was er einnimmt, ist die Margin.
Die Rechnung selbst: Bei einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten eines Zweierweg-Markts beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 1 ÷ 1.0526, was rund 0.95 ergibt. Anders gesagt: 95 % der Einsätze werden im Schnitt als Gewinne ausgezahlt, 5 % bleiben beim Veranstalter. Wer auf einem solchen Markt langfristig wettet, verliert also rund 5 % seines Einsatzes — die erwartete Auszahlung ist 5 % tiefer als der Einsatz. Das ist die Grundrechnung jedes Buchmachers und der Grund, warum «sichere Systeme» auf Dauer nicht funktionieren.
Diese Marge variiert von Markt zu Markt. Eine populäre Fussballwette auf einen Heimspiel gegen ein kleines Team kann mit einer Marge von 2 bis 4 % angeboten werden, während ein Randsportmarkt mit einer Marge von 8 bis 10 % daherkommt. Livewetten haben oft höhere Margen als Prematch-Wetten, weil sich die Quoten schneller bewegen und der Veranstalter mehr Spielraum braucht. Cash-Out-Märkte, weil sie nur kurzzeitig offen sind, haben oft noch höhere Margen. Wer als Spielende Margen vergleicht, vergleicht also nicht nur «Wer hat die besseren Quoten?», sondern «Wer behält weniger von meinem Geld?»
Bei einem Zweierweg-Markt zu 1.90 / 1.90 liegt die Marge damit in einer Bandbreite von rund 5 %. Die Auszahlungsquote von rund 95 % ist die Schwelle, oberhalb jeder Euro die Schweizer Veranstalter mehr auszahlen, als sie einnehmen, und unterhalb der jede ausländische Seite mehr behält. Für den Spielenden bedeutet das: Wer auf einem 1.90/1.90-Markt spielt, verliert im Schnitt rund 5 % seines Einsatzes. Wer auf einem Markt mit höherer Marge spielt, verliert mehr. Wer auf einem Markt mit niedrigerer Marge spielt, verliert weniger.
Steuern, Auszahlung und was beim Gewinn tatsächlich passiert
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Konto unterschiedlich, weshalb eine pauschale Aussage zum kantonalen Freibetrag nicht möglich ist. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für die meisten Spielenden bleibt die Frage praktisch ohne Belang, weil ihre Gewinne unter dem Freibetrag liegen.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton voll als Einkommen besteuert. Der Kanton Thurgau wendet das unabhängig von der Gewinnhöhe an; andere Kantone kennen ebenfalls keine Freigrenze für ausländische Gewinne. Wer also auf einer ausländischen Wettseite spielt und dort gewinnt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und versteuern, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; der Spieleinsatz selbst wird nicht besteuert.
Die Auszahlung selbst läuft bei den Schweizer Veranstaltern über das Swisslos- bzw. Loterie-Romande-Wallet. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das bekannte Bank- oder Postkonto. Bei Loterie Romande gelten vergleichbare Fristen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind hart, aber klar: Wer eine Auszahlung verpasst, kann sie nicht im Nachhinein einfordern.
Wohin das Geld fliesst
Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld, das bei Swisslos bleibt, fliesst also nicht in eine Privatkasse, sondern in die kantonalen Zwecke und in den Breitensport.
Bei Loterie Romande fliesst der Ertrag ebenfalls in öffentliche Zwecke: Gesundheit, Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Bildung in den Westschweizer Kantonen. Wer auf einer Schweizer Anbieter wettet, finanziert mit seinem Einsatz — zumindest dem Teil, der nicht als Gewinn zurückkommt — diese Zwecke mit. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, finanziert mit seinem Einsatz einen internationalen Anbieter und dessen Lizenzgeber.
Wer auf welcher Seite spielen sollte
Wer in einem Sporttip-Kanton wohnt und das volle Schweizer Schutzregime will, hat mit Sporttip die richtige Adresse: Schweizer Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Sperrregisteranschluss, klare Limitenregelung, einkommensteuerfreie Gewinne unter dem Freibetrag. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die gleiche Logik im französischsprachigen Raum. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, verzichtet bewusst auf dieses Schutzregime und nimmt die kantonale Besteuerung der Gewinne in Kauf.
Wer eine breitere Auswahl an Sportarten und Wettarten sucht, findet sie nominell auf ausländischen Seiten — aber diese Auswahl ist im Schweizer Rechtsrahmen nicht abgesichert. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich bewusst sein, dass er dort ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rekursweg spielt, und dass die Seite auf der Sperrliste stehen kann.
Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Wohnsitzfrage. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat Sporttip; wer in der Westschweiz wohnt, hat Jouez Sport. Ein Wechsel des Wohnsitzes erfordert einen Wechsel des Veranstalters.
Wer auf das breitere Angebot ausländischer Seiten nicht verzichten will, sollte verstehen, was er aufgibt: den Schutzrahmen, die Aufsicht, den Rekursweg, die auszahlungstechnische Einfachheit, die einkommensteuerliche Vorzugsbehandlung kleiner Gewinne. Das ist kein Verbot, aber ein echter Preis.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?
Eine Wettseite, die alle international verfügbaren Sportarten und Wettarten abdeckt, gibt es in der Schweiz nicht. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist abschliessend, und die beiden Schweizer Veranstalter sind an diese Liste gebunden. Was international auf ausländischen Seiten verfügbar ist — Eckballmärkte, Kartenmärkte, esports-Wetten, Wetten auf Wetter oder Politik — ist hier nicht bewilligt und darf nicht angeboten werden.
Welche Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung gemäss BGS, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide sind auf ihr jeweiliges Vertragsgebiet beschränkt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Wettseiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten. Schweizer Internetanbieter blocken diese Domains per DNS-Sperre, was die Seite zwar nicht unerreichbar macht, aber offiziell als unerwünscht markiert. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung; die Seite bleibt ohne Schweizer Schutzregime, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rekursweg.
Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt, und wer bestimmt das?
Erlaubt sind die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die auf der Gespa-Liste stehen. Die Liste wird von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, geführt und ist abschliessend: Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Die Liste umfasst eine begrenzte Auswahl an Mannschaftssportarten, Einzelsportarten und Pferderennen mit den jeweils erlaubten Wettbewerben sowie klassische Wettarten wie Dreierweg, Über/Unter, Handicap, Halbzeit- und Langzeitwetten. Eckballmärkte, Kartenmärkte, esports-Wetten und Wetten auf Wetter, Politik oder Unterhaltung sind nicht erlaubt.
Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern?
Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; ein gesetzliches Verbot einzelner Live-Märkte wie in anderen Ländern gibt es im BGS nicht. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt; Sporttip bietet es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live an, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.
Welche Sportarten und Wettarten sind bewilligt?
Die Gespa-Liste führt eine begrenzte Auswahl an Sportarten mit den jeweils erlaubten Wettbewerben und Wettarten. Im Kern sind das die grossen Mannschaftssportarten (Fussball mit den obersten Ligen und internationalen Turnieren, Eishockey, Handball, Basketball), Randsportarten wie Formel 1, MotoGP, Radspitzensport, Tennis-Grand-Slams, Ski alpin und Skispringen sowie Pferderennen. Nicht jede Liga eines gelisteten Sports ist automatisch erlaubt — was fehlt, ist klar geregelt.
Bei den Wettarten kennt die Schweizer Liste den klassischen Dreierweg (Heim/Unentschieden/Auswärts), Über/Unter, Doppelte Chance, Handicap-Varianten, Halbzeitwetten und Langzeitwetten auf Turniersieger. Livewetten sind dort zulässig, wo der Veranstalter eine Bewilligung dafür hält; ein gesetzliches Verbot einzelner Live-Märkte wie in anderen Ländern gibt es im BGS nicht. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt, sondern Sache des Veranstalters — Sporttip bietet es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live an, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Vergleich – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
