Sportwetten in der Schweiz legal: Was die Bewilligung bedeutet und welche Anbieter 2026 erlaubt sind

Updated Oktober 2026
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Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster

Eine Sportwette in der Schweiz abzuschliessen ist im Grundsatz einfach: das Wettprogramm aufrufen, Quote wählen, Einsatz setzen. Was diese Wette zu einer legalen macht, ist ein komplett anderer Vorgang — einer, der mit dem Wettanbieter beginnt, nicht mit dem Tipp. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und das Gesetz erlaubt nur zwei Veranstaltern, in diesem Markt aktiv zu sein. Diese Seite trägt zusammen, was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich deckt, wie die Gespa als Aufsicht arbeitet, welche Gewinne steuerfrei bleiben und welche Folgen ein Wettangebot ohne Schweizer Bewilligung für den Spielenden hat.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: Oktober 19, 2026 — geprüft gegen die Liste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Spielregeln und Geschäftsberichte der beiden Veranstalter.

Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Online-Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Ein Grossspiel unterliegt einem vollständigen Bewilligungsregime: wer ein solches Spiel veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz — eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat hat hier keine Wirkung.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt. Es gibt keine weiteren Buchmacher, denen eine Schweizer Bewilligung erteilt werden könnte, und die Gespa publiziert folglich auch keine Liste «weiterer lizenzierter» Anbieter. Was die Gespa veröffentlicht, ist das Gegenteil: eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019 publiziert, Ende 2025 mit 671 Domains).

Die beiden Veranstalter sind:

Die Aufteilung folgt Sprachregionen. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein (das «Swisslos-Vertragsgebiet» gemäss den Sporttip-Teilnahmebedingungen, Version 4.2). Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Vertragsgebiet der einen Partei wohnt, kann sich nicht bei der anderen online registrieren — die Online-Teilnahme verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet.

Die Konsequenz dieser Konstruktion: Eine «Wahl unter zehn Buchmachern», wie sie in vielen europäischen Märkten existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Es gibt zwei Anbieter, territorial klar getrennt, beide mit einer identischen regulatorischen Grundlage — und eine Reihe ausländischer Marken, die ohne Schweizer Bewilligung in den Markt drängen.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet und was sie nicht deckt

Die Schweizer Bewilligung ist kein Marketing-Etikett. Sie ist ein Verwaltungsakt mit definierten Pflichten für den Veranstalter und definierten Rechten für die Spielenden.

Was die Bewilligung dem Veranstalter erlaubt. Sie deckt die Veranstaltung von Sportwetten als Grossspiel im Sinne von Art. 21–25 BGS, jeweils beschränkt auf die im Wettprogramm aufgeführten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Gespa führt dazu eine geschlossene Liste der erlaubten Sporteinsätze, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS, Liste Version 10.09.2026): nur was dort steht, darf angeboten werden. Was nicht auf der Liste steht, ist verboten — Eckball- und Kartenmärkte etwa fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt, Qualifikationsrunden nur, wenn sie explizit aufgeführt sind, Damen-Wettbewerbe nur, wenn aufgeführt, Rangwetten nur, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie Wettgegenstand.

Was die Bewilligung dem Spielenden garantiert. Die zugelassenen Veranstalter unterliegen der Geldspielaufsicht, sind an die Spieler-Schutzvorschriften des BGS gebunden (Art. 72 ff.), führen das Schweizer Sperrregister, prüfen die Identität bei der Registrierung (Art. 47–52 VGS), zahlen Gewinne ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen aus (Art. 50 Abs. 2 VGS — keine anonymen Auszahlungen, keine Kryptowährungen), vergeben kein Kredit an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS), sind an die Werbevorschriften des Art. 74 BGS gebunden und führen einen Teil des Reingewinns an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen ab (Art. 125 BGS).

Was die Bewilligung nicht ist. Sie ist keine «Glücksspiellizenz nach EU-Standard», kein Hinweis auf besondere Grosszügigkeit bei Quoten oder Boni und keine Garantie für ein konkretes Wettprogramm. Sporttip und Jouez Sport setzen das Wettprogramm selbst — die Bewilligung deckt nur, dass alles, was angeboten wird, innerhalb der geschlossenen Liste der Gespa bleibt.

Was eine ausländische Lizenz im Schweizer Markt bedeutet. Nichts. Nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung «nur in der Schweiz»; im Umkehrschluss gilt eine ausländische Lizenz hier nicht. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten in der Schweiz organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Die Spielenden selbst werden vom Bundesgericht nicht bestraft; aber die Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt im Verfahren gegen den Anbieter keine Schweizer Schutzmechanismen, kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.

Die ehrliche Einordnung: lizenziert heisst vollumfänglich geschützt, aber Angebot beschränkt; offshore heisst kein Schutz, dafür breiteres Angebot, dafür keine Schweizer Aufsicht und je nach Kanton vollständig steuerbare Gewinne. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl».

Steuern auf Sportwetten-Gewinne in der Schweiz

Das Steuerrecht folgt einer ungewöhnlichen Logik: Gewinne aus Grossspielen sind in der Schweiz grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, und erst oberhalb dieses Betrags wird ein Anteil besteuert. Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab, ob die Wette bei einem Schweizer Veranstalter abgeschlossen wurde oder nicht — und beim Kanton, in dem die steuerpflichtige Person wohnt.

Wette bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport

Ein Gewinn aus einer Wette bei einem Schweizer Veranstalter fällt unter die bundesrechtliche Steuerbefreiung für Grossspielgewinne. Der eidgenössische Steuerfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer direkt zurück; die steuerpflichtige Person kann diese Verrechnungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern, soweit sie den Gewinn in der Einkommenssteuer deklariert. Kantonal gilt ein anderer Freibetrag — «je nach Kanton», und genau diese Differenz macht die Faustregel «Gewinne sind steuerfrei» unzuverlässig.

Die praktische Konsequenz für die meisten Wettenden: Ein typischer Sporttip-Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag. Es fällt keine Einkommensteuer an, und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Wer oberhalb des Freibetrags gewinnt — eine seltene Ausnahme —, bekommt vom Veranstalter 35 % abgezogen und muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren.

Wette bei einem ausländischen Anbieter

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehalten kann. Die kantonale Praxis ist hier nicht einheitlich: Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Andere Kantone behandeln sie milder. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, fragt am Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, wie der einzelne Kanton das handhabt.

Einsatzbesteuerung

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Der Einsatz wird weder vom Veranstalter noch vom Staat besteuert; was oben an Quote ausbezahlt wird, ist brutto, was hereinkommt, ist netto. Diese Abwesenheit einer Einsatzsteuer ist einer der wenigen rein steuerlichen Vorteile des Schweizer Marktes — nicht der einzige, denn sie gilt unabhängig davon, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und die Gespa-Testkäufe

Spielerschutz ist im BGS nicht als Marketingversprechen formuliert, sondern als Pflicht des Veranstalters (Art. 72 ff. BGS, Art. 87 ff. VGS). Drei Elemente prägen das Schutzsystem.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Wer bei Swisslos Sporttip erstmals online teilnimmt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro 30-Tage-Frist liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung einer Limite gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden — eine Schutzfrist gegen impulsive Limitenausweitungen, die gesetzlich nur 24 Stunden verlangt, von Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen aber auf 72 Stunden verschärft wird. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Spielsperre und Sperrregister

Die Spielsperre ist zweistufig. Produktbezogene Selbstsperren lassen sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das alle Swisslos-Vertragsgebiete, alle Swiss Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten auf Antrag und mit Begleitung einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS); während der Sperre und bei unter 18-Jährigen besteht kein Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Der Veranstalter muss zusätzlich eine frei wählbare Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS) — Swisslos deckt den unteren Bereich dieser Spanne mit der 1- bis 180-Tage-Sperre ab.

Testkäufe der Gespa

Die Gespa führt jährlich Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein branchenweit hoher Wert und kein Grund, den Schutz an Verkaufsstellen als «streng» zu beschreiben — wer online spielt, hat die volle Altersprüfung, wer am Schalter spielt, hat sie nicht garantiert.

Folgerung für Spielende

Die Schutzarchitektur ist auf Selbstkontrolle gebaut: Der Staat setzt keine pauschale Einsatzobergrenze, der Veranstalter stellt Werkzeuge bereit, und die Aufsicht prüft, ob die Werkzeuge auch genutzt werden. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keines dieser Werkzeuge in der vorgesehenen Form: keine Verlustlimiten-Obligend, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Beschwerdestelle.

Die zwei zugelassenen Veranstalter haben dasselbe regulatorische Fundament, aber unterschiedliche Konditionen, Vertragsgebiete und Spielangebote. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Felder gegenüber — Felder, die aus den Bedingungen beider Veranstalter dokumentiert sind, ohne Behauptungen über Felder, an denen ein Lückenvermerk stehen würde.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Art. 21–25); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Art. 21–25); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport

Die Tabelle trägt nur, was beide Veranstalter gemeinsam haben. Was sie unterscheidet — Vertragsgebiet, Vertriebsnetz, Quotenboost-Programme — gehört in die einzelnen Abschnitte.

Sporttip: Wetten bei Swisslos

Vertragsgebiet und wer ein Konto eröffnen kann

Sporttip steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet offen — den 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Besteht eine Spielsperre oder ist die Person unter 18, ist die Registrierung nicht möglich.

Wettprogramm, Einsatzlimiten und Auszahlungsmechanik

Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn berechnet sich als Einsatz × Quote (bei Kombinationen als Produkt der Einzelquoten), wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind zulässig, aber die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teiloption. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab, kann von Swisslos jederzeit geändert werden und ist nicht für alle Wetten garantiert. Einmal ausgeführt, ist das Cash-Out nicht rückgängig zu machen.

Kombiboost und Quotenkorrekturen

Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Quotenboosts sind nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Aktionen sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Zahlungswege und Auszahlung

Spielguthaben wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen von Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Wirtschaftliche Lage

Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.) und war damit erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7.0 %). Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: CHF 3’863’790).

Jouez Sport: Wetten bei Loterie Romande

Vertragsgebiet und Vertrieb

Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren — die Registrierung verlangt wie bei Swisslos einen Wohnsitznachweis und eine verifizierte Identität. Der Vertrieb läuft zusätzlich über das dichte Netz der Loterie Romande, die in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen betreibt und 221 Mitarbeitende beschäftigt. Für Spielende in der Deutschschweiz und im Tessin ist Jouez Sport kein Angebot; das Westschweizer Produkt ist auf das Westschweizer Vertragsgebiet zugeschnitten.

Was von Jouez Sport dokumentiert ist

Die Jouez Sport Plattform bietet eine identische regulatorische Grundlage wie Sporttip — Bewilligung, Aufsicht, Spielerschutz nach BGS. Da die produktspezifischen Bedingungen (Einsatzlimiten, Quotenboost-Programme) nicht öffentlich dokumentiert sind, prüfen Spielende in der Westschweiz die aktuellen Bedingungen direkt bei der Loterie Romande, bevor sie sich auf eine Quotenangabe oder eine Auszahlungsdauer verlassen.

Steuerliche Konsequenz für Westschweizer Spielende

Die Logik ist identisch zu Sporttip: Gewinne unter dem bundesrechtlichen Freibetrag (CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026) sind einkommensteuerfrei, der kantonale Freibetrag weicht ab und führt zu «je nach Kanton»-Differenzen. Für Westschweizer Spielende gilt der kantonale Freibetrag ihres Wohnsitzkantons — Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura —, nicht der eines Deutschschweizer Kantons.

Aktionen, Boni und Quotenboosts in der Schweiz

Beide Veranstalter bieten Aktionen an, aber die Werbe- und Boni-Architektur ist im Schweizer Markt strenger reguliert als in den meisten ausländischen Märkten. Werbeaktionen dürfen nach Art. 74 BGS nicht intrusiv oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Konsequenz: Schweizer Aktionen sind seltener und kleiner als das, was ausländische Anbieter auf ihrer eigenen Lizenzgrundlage anbieten.

Was Swisslos im Wettprogramm anbietet

Sporttip kombiniert drei Aktionstypen: Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts. Der Kombiboost ist ein netto Gewinnaufschlag, kein Gratisguthaben — er erhöht den Nettogewinn einer Mehrfachwette um einen Prozentsatz, der mit der Anzahl Voraussagen von 5 % (4 Voraussagen) auf 100 % (15 Voraussagen) steigt. Die Mindestquote pro Voraussage beträgt 1.50. Quotenboosts sind einmal pro Wettenden nutzbar und nur online für Prematch-Einzelwetten verfügbar; Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Bei einem Cash-Out verfällt der jeweilige Boost.

Warum diese Aktionen nicht «free bet» im ausländischen Sinn sind

Eine ausländische «Free Bet» wird oft mit dem Werbeversprechen «risikofrei» verkauft — der Einsatz wird bei einer verlorenen Wette zurückerstattet. Schweizer Aktionen sind anders konstruiert: Sie sind Aufschläge auf den Nettogewinn, nicht Rückerstattungen des Einsatzes. Das ist regulatorisch sauberer, weil keine Einsatzrückerstattung als «Gratiswette» deklariert werden muss, die nach BGS der Zustimmung der Gespa bedürfte. Es ist aber kein Vorteil für den Spielenden, der einen höheren Brutto-Quotenboost gewohnt ist: Die Nettogewinn-Erhöhung ist kleiner als der Bruttoeffekt eines ausländischen Quotenboosts, weil sie nicht auf den Einsatz zurückwirkt.

Sportwetten unterwegs: App, Browser und Verkaufsstelle

Die drei Vertriebswege unterscheiden sich im Ablauf erheblich, folgen aber demselben Registrierungsregime: verifiziertes Konto, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre.

Online über die Swisslos-Plattform

Wetten werden im Browser oder in der Swisslos-App platziert; der Ablauf ist touch-optimiert, das Wettprogramm listet Prematch- und Livewetten, Quotenboosts und Profitboosts sind nur online verfügbar, der Kombiboost ist nur online nutzbar. Cash-Out ist nur online und nur als vollständige Auszahlung verfügbar. Wer mit dem Smartphone wettet, wettet mit dem vollständigen Funktionsumfang — und mit der Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen.

Am Terminal der Verkaufsstelle

Swisslos und Loterie Romande betreiben zusammen mehrere tausend Verkaufsstellen in der Schweiz — Swisslos in der Deutschschweiz und im Tessin, Loterie Romande in der Westschweiz (2’350 Stellen). Am Terminal wird der Wettschein ausgefüllt, der Einsatz bezahlt, die Spielbestätigungsquittung ausgedruckt. Die Limite liegt bei CHF 1 Mindesteinsatz und CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette (Stand Sporttip-Bedingungen Version 4.2). Die Identitätsprüfung am Schalter ist eine andere als online: Die Gespa-Testkäufe 2025 zeigen, dass in 47.5 % von 200 Fällen an einer Verkaufsstelle eine Wette an eine minderjährige Person verkauft wurde — der Schutz ist am Schalter nicht garantiert, das ist die ehrliche Lesart der Statistik.

Im Kiosk und am Schalter

Der «Kiosk»-Begriff wird im Schweizer Markt synonym für die Verkaufsstelle verwendet. Die Wette läuft am Terminal, die Auszahlung läuft am Schalter: Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben oder am Schalter ausbezahlt, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer eine Quittung verliert, dem verfällt der Gewinn nach 26 Wochen ohne Geltendmachung zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Wettangebot: Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten verfügbar sind

Die Gespa-Liste der erlaubten Sporteinsätze, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026) ist geschlossen: was nicht draufsteht, ist verboten. Das ist die zentrale rechtliche Tatsache, die das Schweizer Wettangebot von ausländischen Märkten unterscheidet — und die oft übersehen wird, weil die geschlossene Liste hinter der Marketing-Oberfläche von Sporttip und Jouez Sport unsichtbar bleibt.

Fussball, Eishockey, Tennis und die grossen Turniere

Fussball ist der Kernmarkt. Die Liste enthält die grossen Ligen und internationalen Wettbewerbe; Qualifikationsrunden nur, wenn sie explizit aufgeführt sind, was bei grossen Turnieren regelmässig der Fall ist. WM 2026 (Fussball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko) und EM 2028 (Europameisterschaft) sind die nächsten grossen Turniere, die im Wettprogramm auftauchen, sobald die Spielpläne vorliegen; die exakten Wettarten (Gruppenphase, K.o.-Warschau, Torschützenkönig) hängen vom Listing-Datum ab. Eishockey folgt mit der Schweizer National League und den internationalen Top-Ligen (NHL, WM-Turniere). Tennis folgt mit den Grand Slams und den grossen Turnieren der ATP- und WTA-Tour. Was die Liste nicht enthält, sind explizite Eckballmärkte und Kartenmärkte im Fussball; was sie ebenfalls nicht enthält, ist eine Esports-Sektion.

Was die Liste nicht enthält

Die Liste enthält keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows — Sportwetten beziehen sich ausschliesslich auf Sportereignisse. Die Liste enthält keine Wetten auf Trainingsläufe, keine Rangwetten ohne internationale Turnierentscheidung, keine Wetten auf Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Die Liste ist ein Verzeichnis, kein Programm: Die Veranstalter setzen das Wettprogramm auf dieser Basis zusammen.

Livewetten und Cash-Out — Wettangebot

Livewetten sind zulässig, vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung der Gespa für den jeweiligen Markt. Das BGS enthält keine grundsätzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte — die Liste der erlaubten Wetten gilt auch live. Cash-Out ist kein regulatorisch verankerter Anspruch; ob ein Veranstalter Cash-Out anbietet, in welchen Märkten und zu welchen Konditionen, ist eine operator-terms-Frage. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten online, vollständig und ohne Garantie je Markt; die Angaben für Jouez Sport sind weniger dokumentiert und gehören in die aktuellen Bedingungen von Loterie Romande.

Virtuelle Sportarten und Esports

Virtuelle Sportarten: rechtlich nicht etabliert und nicht Teil der Gespa-Liste. Esports: erscheint nicht in der Gespa-Liste der erlaubten Sporteinsätze. Wer auf Esports wetten will, hat im Schweizer Markt keine legale Plattform zur Verfügung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: die Sperrliste und ihre Folgen

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internet-Provider per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 publiziert, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa benennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Domain-Hopping — blockierte Domains, die unter leicht veränderter Adresse wieder auftauchen und innert Stunden ersetzt werden. Bet365 wird explizit als auf der Liste stehend genannt.

Die Sperrliste ist eine Folge, nicht die einzige. Eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung unterliegt zusätzlich:

Die folgenden ausländischen Marken sind ohne Schweizer Bewilligung und können auf der Gespa-Sperrliste stehen oder gestellt werden: Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic, BetAlright. Was sie an Wettmärkten, Boni, Quoten und Zahlungswegen anbieten, ist ihre eigene Angelegenheit und im Schweizer Markt ohne regulatorische Wirkung — der Anbieter kann morgen schliessen, morgen die Auszahlungsmodalitäten ändern, morgen mit den Spielguthaben verschwinden, ohne dass eine Schweizer Behörde eingreifen könnte.

Wann ein ausländischer Anbieter trotzdem genutzt wird

Es gibt Lesarten, in denen ein ausländischer Anbieter eine sinnlose Erweiterung des Angebots darstellt — breitere Märkte, höhere Quoten, andere Sportarten. Es gibt Lesarten, in denen er eine konkrete Gefahr ist: ein gesperrter Spieler, der über einen ausländischen Anbieter weiterspielt und damit die Spielsperre umgeht; ein Spieler mit Selbstkontrolle-Problemen, der mangels Schweizer Verlustlimiten-Obligend unkontrolliert spielt; ein Spieler, der bei einer ausländischen Marke einen Bonus annimmt und an Umsatzbedingungen scheitert, ohne Schweizer Beschwerdestelle.

Weder die zugelassenen Schweizer Veranstalter noch die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind «die sichere Wahl» per Default. Die zugelassenen Veranstalter sind die regulatorisch geschützte Wahl; die ausländischen Anbieter sind die ungeschützte Wahl. Die Bewertung hängt davon ab, was der Spielende sucht — und was er bereit ist, dafür aufzugeben.

Erwarteter Verlust: Was eine Wette langfristig kostet

Das Geldspielgesetz schreibt keine Einsatzobergrenze vor — der Staat setzt keine pauschale Limite, der Veranstalter stellt Werkzeuge bereit, der Spielende setzt seine eigene Limite (Art. 87 VGS). Das macht den Schweizer Markt ungewöhnlich: Wer mit einer Bestimmung durchschnittlichen Monatsbudget von CHF 1’000 rechnet, kann diesen Betrag in einem Monat bei Sporttip oder Jouez Sport einzahlen, sofern die selbst gesetzte Verlustlimite nicht niedriger ist.

Um die Kosten einer Wettstrategie abzuschätzen, hilft die Marge des Marktes. Eine illustrative Zweiweg-Wette zu 1.90 / 1.90 — ein Beispiel, kein notierter Preis — hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (1.0526…) = 0.95 und damit eine Marge von 5 %. Bei einem Umsatz von CHF 1’000 in einem Markt mit 5 % Marge liegt der erwartete Verlust bei rund CHF 50 — eine statistische Schätzung, kein garantiertes Ergebnis.

Das ist die Bandbreite, mit der ein Spielender rechnen muss: Ein Monatsumsatz von CHF 1’000 in einem 1X2-Markt mit 5 % Marge kostet im Mittel CHF 50. In einem engeren Markt (Asian Handicap, exakte Tore, exakter Spielstand) liegt die Marge höher, typischerweise zwischen 6 % und 8 %, der erwartete Verlust entsprechend zwischen CHF 60 und CHF 80 auf denselben Umsatz. In Livewetten kann die Marge noch höher liegen, weil das Wettprogramm während des Spiels volatiler ist und der Veranstalter seine Linien schneller anpasst.

Die Konsequenz dieser Rechnung ist nüchtern: Wer CHF 1’000 im Monat umsetzt und keine langfristige Gewinnstrategie hat — die allermeisten Freizeitspielenden haben keine —, verliert im Mittel einen Betrag in der Bandbreite von CHF 50 bis CHF 80 pro Monat, abhängig vom Markt. Wer diese Bandbreite als Kosten für den Unterhaltungswert des Wettens akzeptiert, kann mit dem Budget arbeiten; wer sie als Rendite versteht, hat das Marktmodell falsch verstanden.

Die 10 grössten Anbieter im Schweizer Markt: Rangliste mit Lizenzstatus

Die folgende Übersicht zeigt die zwei Schweizer Veranstalter an der Spitze, gefolgt von acht ausländischen Marken, die im Schweizer Markt ohne Bewilligung auftreten. Die Reihenfolge folgt dem Lizenzstatus — die zwei lizenzierten Veranstalter stehen vorne, weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten dürfen —, und innerhalb der beiden Gruppen folgt die Reihenfolge der Westschweizer und Deutschschweizer Veranstalter. Ausländische Marken sind nach Präsenz auf der Gespa-Sperrliste, Bekanntheit in der Branche und Grösse gereiht.

1. Sporttip — die Deutschschweizer Referenz für legale Wetten

Sporttip ist der Sportwetten-Arm der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und bedient das gesamte Deutschschweizer Vertragsgebiet plus Ticino und Liechtenstein. Die Plattform kombiniert Prematch- und Livewetten, Cash-Out als vollständige Auszahlung, Kombiboost mit bis zu 100 % Nettogewinnaufschlag, Quotenboosts und Profitboosts — alles online, alles an die Gespa-Liste der erlaubten Wetten gebunden. Wer in der Deutschschweiz wohnt und ein verifiziertes Konto hat, kann Sporttip ohne weitere Hürden nutzen; die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette gesetzt, die Spielsperre greift im schweizweiten Register. Verdikt: Die regulatorisch überwachte Wahl für die Deutschschweiz und Liechtenstein. Für wen es sich eignet: für jeden Spielenden, der die geschlossene Liste der Gespa akzeptiert und im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt.

2. Jouez Sport — die Westschweizer Referenz für legale Wetten

Jouez Sport ist der Sportwetten-Arm der Loterie Romande und bedient diese Westschweizer Kantone. Die Plattform nutzt dasselbe regulatorische Fundament wie Sporttip — Gespa-Bewilligung, Sperrregister-Anschluss, Verlustlimiten-Obligend — und ist über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie online erreichbar. Die Westschweizer Spielenden haben an Jouez Sport keine Alternative, die mit Schweizer Bewilligung ausgestattet wäre. Verdikt: Die regulatorisch überwachte Wahl für die Westschweiz, gleichwertig zu Sporttip in der Schutzarchitektur, mit eigenem Vertragsgebiet und eigenem Vertriebsnetz.

3. Sportaza — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza tritt mit einer breiten Wettmarkt-Palette und aggressiven Bonusaktionen auf, aber die Marke hat keine Schweizer Bewilligung und keinen Swiss rechtmässigen Status. Eine ausländische Lizenz (Curaçao oder eine andere) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, nicht an die Schweizer Spielerschutzregeln gebunden, und ihre Gewinne können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Verdikt: Im Schweizer Markt ohne Lizenz, ohne Aufsicht, ohne Schutz. Wer bei Sportaza spielt, verlässt den regulatorisch geschützten Bereich.

4. Betify — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Betify ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen oder gestellt werden, ihre Domains werden von Schweizer Internet-Providern per DNS blockiert, und ihre Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Verdikt: Wie Sportaza, ohne Schweizer Lizenz und ohne Schweizer Schutz.

5. Bruce Bet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister. Verdikt: Ausländischer Anbieter, im Schweizer Markt nicht zugelassen.

6. 1Bet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung, fällt unter Art. 4 BGS und kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Bewertung: Kein Angebot für den Schweizer Markt, da keine Bewilligung nach BGS vorliegt.

7. myBet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

myBet ist im Schweizer Markt ohne Lizenz und damit ohne Schutz. Eine ausländische Lizenz aus einem anderen Rechtssystem hat in der Schweiz keine Wirkung. Verdikt: Ausländischer Anbieter, nicht zugelassen.

8. DirectionBet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung, fällt unter Art. 4 BGS und ist im Schweizer Markt nicht zugelassen. Verdikt: Ausländischer Anbieter ohne Wirkung in der Schweiz.

9. Betclic — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an die Schweizer Aufsicht angeschlossen und kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Verdikt: Ausländischer Anbieter ohne Wirkung in der Schweiz.

10. BetAlright — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Verdikt: Ausländischer Anbieter ohne Wirkung im Schweizer Markt.

Was bei einer legalen Sportwette in der Schweiz zu beachten ist

Die rechtliche Lage ist eindeutig, aber der Ablauf einer legalen Sportwette ist es nicht. Sechs Punkte, die jede Spielende und jeder Spielende kennen sollte.

Vertragsgebiet prüfen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, nutzt Sporttip; wer in der Westschweiz wohnt, nutzt Jouez Sport. Ein Konto bei der «falschen» Marke ist nicht eröffnungsfähig, weil die Online-Registrierung an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden ist.

Identität verifizieren. Die Online-Registrierung verlangt einen Ausweis und eine Adressprüfung; eine Zweitregistrierung ist ausgeschlossen, eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus, Minderjährige werden nicht zugelassen.

Verlustlimiten setzen. Vor der ersten Wette werden die Limiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Wettart und Markt prüfen. Die Gespa-Liste der erlaubten Wetten ist geschlossen. Wer auf Eckbälle, Karten, Esports, Trainingsläufe oder Wetter wetten will, hat im Schweizer Markt kein Angebot. Wer auf Fussball, Eishockey, Tennis oder die grossen Turniere wetten will, hat ein vollständiges Programm.

Cash-Bedingungen lesen. Sporttip-Cash-Out ist vollständig, online und ohne Garantie je Markt; ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen; bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Boost. Wer das nicht weisst, wundert sich später über fehlende Gewinne.

Steuerfreibetrag kennen. Gewinne unter dem bundesrechtlichen Freibetrag (CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026) sind einkommensteuerfrei, der kantonale Freibetrag weicht ab. Wer oberhalb des Freibetrags gewinnt, bekommt 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

In der Schweiz sind nur Sportwetten legal, die bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport abgeschlossen werden. Beide Veranstalter haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS) und unterliegen der Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; Wetten bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind im Schweizer Markt nicht zugelassen.

Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Online-Sportwetten werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) überwacht, nicht vom ESBK, der nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung nach BGS bedeutet: Der Veranstalter hat eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich «nur in der Schweiz». Im Ausland hat sie keine Wirkung, und umgekehrt hat eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum bundesrechtlichen Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei — CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab 1. Januar 2026 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück. Der kantonale Freibetrag weicht vom bundesrechtlichen ab; deshalb heisst es «je nach Kanton», und ein und derselbe Gewinn kann in einem Kanton steuerfrei, im anderen steuerbar sein. Bei grossen Gewinnen fragt man am Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und es fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehalten kann. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag. Andere Kantone sind milder. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt am Steuerberater nach der Praxis des Wohnsitzkantons.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Die Spielsperre ist zweistufig: Produktbezogene Selbstsperren bei Swisslos gibt es für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen, das auch für Schweizer Casinos und Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Begleitung einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Während der Sperre besteht kein Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.) und war erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7.0 %). Der Geschäftsbericht 2025 führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Die Spielsuchtabgabe auf den Bruttospielertrag aus Lotterien und Sportwetten betrug 2025 CHF 3’863’790 (0.5 % des Bruttospielertrags).

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»