Sportwetten in der Schweiz – wer in der Schweiz wetten darf und was es kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die von Swisslos und Loterie Romande veröffentlichten Spielregeln sowie die Angaben der Gespa.
Wer in der Schweiz auf ein Sportereignis wettet, spielt mit Geld – und das ist in der Schweiz kein Nebenbeiand-Thema. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und das Geldspielgesetz verteilt diese Aufgabe an genau zwei Anstalten. Was auf den ersten Blick wie eine Auswahl aussieht, ist faktisch ein Duopol: zwei Veranstalterinnen, zwei Vertragsgebiete, ein gemeinsames Schutzregime. Wer sich daneben bei einem ausländischen Buchmacher anmeldet, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung – und zahlt dafür einen Preis, der nicht auf dem Werbeposter steht.
Die folgende Übersicht klärt auf, was eine Schweizer Bewilligung im Spielrecht tatsächlich wert ist, was sie den Spielenden an Schutz bietet und wie das Angebot eingeschränkt ist. Im Mittelpunkt stehen die beiden zugelassenen Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, daneben jene ausländischen Marken, denen Schweizer Spielsende im Internet begegnen – mit dem deutlichen Hinweis, dass diese in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Die Rechnung am Schluss zeigt, was ein «faires» Markt mit gleichen Quoten auf beiden Seiten für die Spielenden bedeutet – und warum die Quote allein nie die ganze Geschichte erzählt.
Grundlagen: was eine Sportwette in der Schweiz überhaupt ist
Eine sportwette ist eine Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen eine Veranstalterin, die einen Einsatz entgegennimmt und bei richtigem Tipp einen Gewinn auszahlt. In der Schweiz ist diese Geschäftsbeziehung seit dem 1. Januar 2019 vollständig durch das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51) geregelt. Das Gesetz ordnet Sportwetten als Grossspiel ein, weil die möglichen Einsätze und Gewinne die Schwelle der Kleinspiele klar überschreiten. Die Aufsicht darüber liegt nicht bei der Eidgenössische Spielbankenkommission, sondern bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz in Bern), die im Geldspielkonzernordat seit dem 1. Januar 2021 als gemeinsame Aufsichtsstelle der Kantone arbeitet.
Die wichtigste Folge dieser Einordnung ist die Bewilligungspflicht. Wer in der Schweiz gewerbsmässig Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Beide werden von der Gespa erteilt, beide sind befristet und an Auflagen geknüpft, und beide gelten ausdrücklich nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland verschafft in der Schweiz keinen Marktzugang – das ist keine Formsache, sondern eine explizite Regel des Gesetzes.
Die Konsequenz: Wer in der Schweiz auf Fussball, Tennis, Eishockey oder eine andere Sportart wetten will, hat faktisch zwei mögliche Gegenparteien. Entweder er wettet bei Swisslos über das Produkt Sporttip, oder er wettet bei Loterie Romande über das Produkt Jouez Sport. Welche der beiden Veranstalterinnen für eine Person überhaupt in Frage kommt, hängt vom Wohnsitz ab, nicht von der Vorliebe.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Das Geldspielgesetz hat die Zahl der zugelassenen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt. Die Begründung liegt in der Tradition des Schweizer Geldspiels: Lotterien und Wetten sollen dem Gemeinwohl dienen, nicht dem Profit privater Anbieter. Die Reinerträge fliessen deshalb in die kantonalen Fonds und in gemeinnützige Zwecke, bei Swisslos im Geschäftsjahr 2025 etwa CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (CHF 122 Mio.), der zeigt, dass der Sportwetten-Markt in der Schweiz kleiner ist, als die Werbung der ausländischen Anbieter suggeriert.
Die Swisslos – mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft – hat ihren Sitz in Basel und führt die Marke Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne führt analog die Marke Jouez Sport in der Westschweiz. Beide Marken sind keine eigenständigen Firmen, sondern Produktnamen der jeweiligen Genossenschaft.
Eine Bewilligung aus der Schweiz gilt nur in der Schweiz. Das ist nicht nur ein Hinweis auf den Geltungsbereich, sondern eine Schutzregel: die Schweizer Bewilligung verpflichtet die Anbieterin zur Einhaltung des Schweizer Spielerschutzrechts, zur Anschluss und Spielsperre im Register und zur Auszahlung von Gewinnen auf ein Konto im Namen des Spielenden. Eine ausländische Lizenz begründet keine dieser Pflichten, und die Gespa kann sie nicht durchsetzen.
Was eine Wette konkret ist
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport eine Wette platziert, schliesst mit der Veranstalterin einen Vertrag über einen bestimmten Ausgang. Die Veranstalterin legt für jedes Ereignis und jeden möglichen Ausgang eine Quote fest, die das Verhältnis von Einsatz zu Gewinn beschreibt. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 erhält die spielende Person im Gewinnfall CHF 21 brutto, also CHF 11 Nettogewinn. Die Quote ist die einzige Wette mit der Veranstalterin über den Ausgang – die Veranstalterin setzt selbst kein eigenes Geld.
Die Veranstalterin verdient an der Differenz zwischen dem, was sie an die Spielenden auszahlt, und dem, was diese insgesamt einsetzen. Bei einem ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen und Quoten von 1.90 zu 1.90 zahlt sie von jedem eingesetzten Franken 52.6 Rappen zurück und behält 47.4 Rappen – das ist die Marge, von der Auszahlung an die Spielenden her gedacht sind das die Auszahlungsquote oder der Quotenschlüssel. Diese Marge ist der Preis, den jede Wette kostet, unabhängig davon, wer gewinnt.
Die Quote ist nicht garantiert. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, wird mit Quote 1.00 gewertet, also zurückbezahlt. Auch in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter – kann die Veranstalterin Wetten mit Quote 1.00 werten, um zu verhindern, dass Spielende auf bereits feststehende Ausgänge setzen.
Rechtslage: das Geldspielgesetz und seine Folgen für die Spielenden
Das Geldspielgesetz regelt seit 2019, wer in der Schweiz Geldspiele anbieten darf, unter welchen Bedingungen und mit welchem Schutz für die Spielenden. Für Sportwetten sind vor allem vier Punkte relevant: die Bewilligungspflicht, die Beschränkung auf zwei Anbieter, die Auswahl der erlaubten Sportereignisse und der Spielerschutz.

Die Bewilligung und was sie wert ist
Eine Schweizer Bewilligung ist kein Marketing-Label, sondern eine Aufsichtspflicht. Die Veranstalterin muss ihre Spielregeln veröffentlichen, ihre Quotenberechnung dokumentieren, ihre Spielenden identifizieren und sich an die Spielsperre halten. Das alles wird von der Gespa kontrolliert. Eine ausländische Lizenz begründet keine dieser Pflichten gegenüber Schweizer Bewohnenden. Eine Gewinna dürft aus einem ausländischen Buchmacher hat in der Schweiz keinen gesetzlichen Schutzanspruch – die Beschwerdestelle ist die ausländische Lizenzbehörde, nicht die Schweizer Aufsicht.
Die Beschränkung auf zwei Anbieter hat weitere Folgen. Weil es keinen Wettbewerb um die Lizenz gibt, gibt es auch keinen Marktdruck, der die Quoten nach oben treibt. Sporttip-Beitraichte und Jouez-Sport-Beitraichte orientieren sich am Markt, aber der Markt besteht aus genau zwei Stellen, die sich absprechen können – und das tun sie nach den Spielregeln in der Praxis auch bei der Auswahl der Ereignisse und der Handhabung der Quoten.
Für die Spielenden bedeutet das: Sie haben die Wahl zwischen zwei Anbietern, nicht zwischen zehn oder zwanzig. Wer auf einen Anbieter mit Cash-Out, auf eine bestimmte Wettart oder auf eine Quote Wert legt, die nur ein ausländischer Anbieter führt, muss entweder auf das Angebot bei Swisslos oder Loterie Romande ausweichen – oder die Schutzregel benötigen, die in der Schweiz nicht gilt.
Was beworben werden darf und was nicht
Werbung für Geldspiele ist in der Schweiz streng reguliert. Sie darf weder aufdringlich noch irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und sie darf nicht für Spielende werben, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Werbung für unbewilligtes Glücksspiel – also für ausländische Buchmacher – ist ausdrücklich verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das gilt auch für Affiliate, die im Schweizer Markt für ausländische Marken werben.
Die Konsequenz: Schweizer Spielsende sehen Werbung für ausländische Buchmacher vor allem über Kanäle, die in der Schweiz nicht reguliert sind – über internationale Sportübertragungen, über soziale Medien, über Werbung in Suchmaschinen. Diese Werbung darf in der Schweiz gar nicht geschaltet werden, sie kommt aber trotzdem an. Wer auf einen ausländischen Buchmacher klickt, sollte wissen, dass der Klick in der Schweiz rechtlich anders bewertet wird als in Deutschland, Österreich oder Malta.
Die Sperrliste der Gespa
Die Gespa führt eine Liste von Domainnamen, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Anfang September 2019 erstmals veröffentlicht, umfasste die Liste Ende 2025 671 Domains. Die Sperre wirkt, weil die Schweizer Internetanbieter die DNS-Anfragen zu diesen Domains nicht mehr auflösen. Wer trotzdem auf eine blockierte Seite bekommt, kann mit technischen Mitteln die Sperre umgehen – aber das macht den Zugriff nicht legal, sondern nur möglich. Domain-Replacement läuft unter dem Begriff Domain-Hopping, den die Gespa selbst verwendet, um auf das Katz-und-Maus-Spiel hinzuweisen.
Die Sperrliste betrifft nur den Zugang, nicht die Zahlung. Schweizer Banken blockieren Zahlungen an ausländische Buchmacher in der Regel nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied: die Sperre greift bei der Verbindung zur Seite, nicht beim Geldtransfer.
Wer wettet, ohne eine Schweizer Bewilligung zu nutzen
Ein Klick auf einen ausländischen Buchmacher ist in der Schweiz kein Vergehen. Die Spielenden sind nicht strafbar – das Strafrecht richtet sich gegen die Veranstalterin, nicht gegen die Kundschaft. Die Folgen für die Spielenden sind trotzdem spürbar: kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Schutz bei Streit, kein Schweizer Anspruch auf Auszahlung. Wer bei einem ausländischen Buchmacher gewinnt und nicht ausgezahlt wird, muss sich an die ausländische Lizenzbehörde wenden – die in Malta, Curaçao oder auf den Philippinen sitzen kann.
Die zweite Folge ist die Besteuerung. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei – der Bundessteuerfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Schwellenwert variiert. Oberhalb dieser Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag – andere Kantone haben eine andere Praxis. Wer mit einem ausländischen Buchmacher spielt, sollte den Steuerweg mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater klären, bevor er eine Auszahlung erwartet.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und die Spielsperre
Die Schweiz hat kein generelles Werbeverbot für Sportwetten, kein Verbot von Live-Wetten und keine staatliche Einsatzobergrenze. Der Schutz wird im Geldspielgesetz anders aufgebaut: über die Pflicht zur Identifikation, über eigene Verlustlimiten, über Pausen und über die Spielsperre.

Verlustlimiten, die die Spielende selbst setzt
Bevor die erste Wette platziert wird, muss die spielende Person Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist nicht optional, sondern eine Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode – für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – diese Karenzzeit ist länger als die im Gesetz vorgesehenen 24 Stunden, die Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden ausdehnen. Die Karenzzeit ist ein Schutzmechanismus: wer nachts impulsiv die Limite hochmacht, kann sie am nächsten Tag nicht sofort ausnutzen.
Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden – das ist nicht vorgeschrieben, sondern eine Option für Spielende, die ihre Einzahlungen unabhängig vom Verlust begrenzen wollen.
Die Limite greift beim Verlust, nicht beim Einsatz. Eine Wette, die gewonnen wird, zählt nicht in die Limite. Eine Wette, die verloren wird, zählt vollständig. Das ist wichtig für die Kalkulation: wer an einem Tag CHF 50 verliert und CHF 30 gewinnt, hat CHF 50 Limite verbraucht.
Die Spielsperre
Die Spielsperre ist die schärfste Schutzmassnahme und die einzige, die über die Veranstalterin hinaus wirkt. Es gibt zwei Formen: die befristete Selbstsperre und die unbefristete Spielsperre. Die befristete Selbstsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden – sie endet nach Ablauf der Frist und kann nicht vorzeitig aufgehoben werden. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, für Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein.
Wer sich selbst sperren lässt, kann sich in dieser Zeit bei keinem Schweizer Veranstalter mehr anmelden und keine Wette platzieren. Die Aufhebung einer selbst gesetzten Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und muss mit einer Fachstelle erfolgen – das ist im Geldspielgesetz so vorgesehen und soll verhindern, dass die Sperre in einer Krisensituation aufgehoben wird.
Die Spielsperre ist auch ein Schutz für den Veranstalter. Wer trotz Sperre wettet, hat keinen Anspruch auf den Einsatz oder den Gewinn – das Spielrecht sieht explizit vor, dass die Spielsperre als Schutzmechanismus funktioniert, nicht als Formalie.
Die Praxis: was die Tests zeigen
Die Schutzmassnahmen klingen auf dem Papier vollständig. In der Praxis gibt es Lücken. Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen getestet, ob eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wird – das Resultat war 47.5 %, also fast die Hälfte. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist nicht so dicht wie die Online-Kontrolle, und genau hier liegt ein Risiko: Online ist die Identifikation obligatorisch, an der Verkaufsstelle nicht immer.
Wer auf den Online-Kanal setzt, hat die dichteren Kontrollen. Die Identitätsprüfung läuft beim Hochladen des Ausweises automatisch, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, und die Wohnsitzvoraussetzung (Schweiz oder Liechtenstein, je nach Veranstalterin) wird elektronisch kontrolliert. Wer trotzdem eine Wette platzieren will, braucht einen gefälschten Ausweis oder eine ausländische Adresse – beides ist nicht trivial.
Sportarten und Turniere: was bewilligt ist und was nicht
Die Schweiz führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportereignisse, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste wird von der Gespa geführt und regelmässig aktualisiert. Nur Ereignisse und Wettarten auf dieser Liste dürfen von den Veranstalterinnen angeboten werden.
Was auf der Liste steht
Die Liste enthält die grossen internationalen Sportarten und Wettbewerbe: Fussball mit den nationalen Ligen der europäischen Top-Ligen und den grossen internationalen Turnieren, Tennis mit den Grand Slams und den ATP- und WTA-Turnieren, Eishockey mit der National League und den internationalen Wettbewerben, Handball, Basketball, Volleyball, Wintersportarten wie Ski Alpin und Skispringen, Leichtathletik, Radsport und weitere olympische Disziplinen. Die Liste nennt sowohl die Herren- als auch die Frauenwettbewerbe, dort wo sie ausdrücklich aufgeführt sind – Frauenwettbewerbe sind nicht automatisch zugelassen, sondern nur, wenn sie auf der Liste stehen.
Qualifikationsrunden und Vorgruppen sind nur dann zugelassen, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt. Trainingsläufe und Qualifikationssessions sind vom Wettangebot ausgeschlossen – das gilt etwa für den Ski Alpin, wo die Abfahrt wettbar ist, der erste Trainingslauf aber nicht. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet.
Was nicht auf der Liste steht
Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte – also keine Wette auf die Anzahl Eckbälle in einem Fussballspiel, keine Wette auf die Anzahl Gelber Karten, keine Wette auf die Anzahl Torschüsse. Das schränkt das Wettangebot im Vergleich zu ausländischen Buchmachern deutlich ein, die solche Mikromärkte als Standard führen. Die Liste enthält auch keine Esports-Wetten – die esports-Sektion fehlt. Das schliesst Wetten auf League of Legends, Dota 2 oder Counter-Strike aus, die bei ausländischen Buchmachern ein grosses Segment sind. Auch virtuelle Sportarten sind nicht geregelt – über ihre Bewilligungsfähigkeit schweigt die Liste.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind im Geldspielgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist kein neues Verbot, sondern eine alte Grenze: Wetten auf nicht-sportliche Ereignisse sind in der Schweiz nicht erlaubt.
Wettarten und ihre Mechanik
Bei Sporttip sind die zulässigen Wettarten die Einzelwette, die Kombiwette und die Systemwette. Die Einzelwette ist eine Wette auf einen Ausgang eines Ereignisses. Die Kombiwette ist eine Wette auf mehrere Ausgänge verschiedener Ereignisse, deren Quoten multipliziert werden – eine Kombiwette mit drei Ausgängen zu Quoten 1.80, 2.20 und 1.50 hat eine Gesamtquote von 5.94. Die Systemwette kombiniert mehrere Kombiwetten aus denselben Ausgängen, was die Verlustfläche reduziert, aber den Einsatz erhöht.
Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer (beim Fussball 90 Minuten) plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette selbst darauf gerichtet ist. Eine Wette auf den Sieger eines Spiels, das in die Verlängerung geht, ist damit in der Regel verloren, wenn die Wette nur auf die reguläre Spielzeit gerichtet war.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Das ist ein Mechanismus, der verhindert, dass Spielende künstliche Quoten arbitragen. Wer bei Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Bet-Builder-Funktion annimmt, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten – das ist eine Schutzregel für die Veranstalterin, kein Verlustschutz für die Spielenden.
Der Kombiboost und die Boosts
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Bonus ist eine Erhöhung des Gewinns, nicht eine Reduktion des Einsatzes – der Einsatz wird zurückbezahlt, der Gewinn wird mit dem Prozentsatz multipliziert. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Werte sind in den Spielregeln zu finden.
Quotenboosts und Profitboosts sind ergänzende Mechanismen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die Quote für diese eine Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Der Kombiboost und die Boosts sind Marketing-Instrumente, keine Geschenke. Der Boost wird durch eine niedrigere Basisquote oder durch eine höhere Verlustlimite refinanziert; ein 100-%-Boost auf fünfzehn Voraussagen ist nur dann attraktiv, wenn die Basisquote so gewählt ist, dass der erwartete Gewinn über dem ohne Boost liegt. In der Praxis sind die Quoten für die kombinierten Ereignisse oft knapp kalkuliert – das ist ein Mechanismus, der für die Veranstalterin funktioniert, nicht weil sie grosszügig ist.
Vergleich der beiden Veranstalterinnen
Die Schweiz hat zwei bewilligte Veranstalterinnen für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben unterschiedliche Vertragsgebiete, unterschiedliche Produkte und unterschiedliche Stärken. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Swisslos online spielen – wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande.
Swisslos Sporttip
Swisslos Sporttip ist die Sportwetten-Marke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält, kann ein Online-Konto eröffnen und Sporttip nutzen. Für Personen aus anderen Kantonen ist das Produkt online nicht verfügbar; an den Verkaufsstellen ist die Situation anders.
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste: Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball und weitere grosse Sportarten mit den jeweiligen nationalen und internationalen Wettbewerben. Die Mindestquote für die Einzel- und Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limiten sind in den Spielregeln festgelegt und können von Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung; das ist die Marge, die Swisslos für die vorzeitige Auszahlung verlangt.
Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt zweimal pro Jahr kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettspielbestätigung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen. Für Personen aus anderen Kantonen ist Jouez Sport online nicht zugänglich; an den Verkaufsstellen gilt eine andere Logik.
Das Wettangebot ist nach der Gespa-Liste zugeschnitten und enthält die grossen internationalen Sportarten, die auch Sporttip führt. Die konkrete Auswahl der Märkte, die Limits und die Spielregeln sind in den Bedingungen von Jouez Sport zu finden – sie sind nach den Vorgaben der Gespa strukturiert, aber im Detail eigenständig.
Jouez Sport ist die kleinere der beiden Veranstalterinnen und ist im Markt weniger bekannt als Sporttip – nicht, weil das Angebot schlechter wäre, sondern weil die Westschweiz ein anderes Wettverhalten hat als die Deutschschweiz. Die Auszahlung und die Schutzmechanismen sind mit Sporttip vergleichbar.
Gegenüberstellung
| Anbieter | Swisspermit | Veranstalterin / Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne – Produkt Jouez Sport |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle zeigt das, was die Liste der Schweizer Buchmacher von jeder ausländischen Marke trennt: zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, acht Marken ohne. Die ausländischen Marken sind nicht illegal im Sinne des Strafrechts für die Spielenden – aber sie haben keine Schweizer Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht.
Wer wo spielt – die Wahl zwischen den beiden Veranstalterinnen
Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat nur Swisslos als Spielpartner. Wer in der Romandie wohnt, hat nur Loterie Romande. Die Wahl zwischen den beiden ist in der Praxis also keine Wahl, sondern eine Folge des Wohnsitzes. Wer in einem Kanton lebt, der zum Vertragsgebiet der anderen Veranstalterin gehört, hat keine Möglichkeit, dort ein Online-Konto zu eröffnen.
An den Verkaufsstellen ist die Lage weniger klar geregelt. Wer in einem Kanton wohnt, der zum Vertragsgebiet von Swisslos gehört, kann an einer Verkaufsstelle von Loterie Romande keinen Wettschein abgeben, soweit die Spielregeln dies nicht vorsehen. In der Praxis prüfen die Verkaufsstellen die Identität und den Wohnsitz nicht in der gleichen Tiefe wie die Online-Kanäle – aber das macht den Kauf nicht legal, sondern nur weniger kontrolliert.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die Liste der ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten, ist lang. Sie reicht von klassischen Sportwetten-Anbietern wie bet-at-home über Wettbörsen bis zu Krypto-nativen Plattformen wie Duelbits und Roobet. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung, und keine hat eine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS.
Was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret bedeutet
Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist im Geldspielgesetz klar geregelt: die Anbieterin, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Schweizer Bewilligung, unabhängig von ihrer ausländischen Lizenz. Eine Lizenz aus einem anderen Land begründet keine Schutzwirkung für Schweizer Spielsende, keine Schweizer Anbindung an die Spielsperre und keinen Schweizer Anspruch auf Auszahlung.
Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat folgende Konsequenzen: keine Schweizer Schutzregelung bei Streit, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, keine Schweizer Aufsicht über die Quoten oder die Spielregeln. Die Folgen sind konkret – wer bei einem ausländischen Buchmacher gewinnt und nicht ausgezahlt wird, hat keinen Schweizer Weg, das Geld einzutreiben.
Die Werbung für diese Marken ist in der Schweiz verboten. Werbung für unbewilligtes Glücksspiel kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden, und die Busse richtet sich gegen den Werbenden – auch gegen Affiliate-Partner, die im Schweizer Markt für ausländische Marken werben.
Funktionsweise der Sperre
Die Gespa führt eine Liste von Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre greift beim DNS-Auflösung – wer die Domain eintippt, landet auf einer Fehlerseite. Die Sperre ist umgehbar mit VPN oder mit DNS-Servern, die nicht in der Schweiz stehen – aber die Umgehung macht die Nutzung nicht legal.
Die Sperrliste ist dynamisch. Domains werden ersetzt, neue Domains werden gesperrt. Domain-Hopping heisst das im Gespa-Jargon, und es funktioniert: die Liste wird regelmässig aktualisiert, die alten Domains verschwinden, die neuen kommen dazu. Die Sperre ist eine Hürde, keine Mauer.
Die acht Marken im Detail
Die acht Marken in der Liste haben unterschiedliche Profile, aber eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Duelbits ist eine Krypto-native Plattform mit Fokus auf Casino und Sportwetten. bet-at-home ist ein klassischer europäischer Sportwetten-Anbieter mit Wurzeln in Österreich und Deutschland. Bettilt ist ein internationaler Anbieter mit Curacao-Lizenz. Sportaza ist eine neuere Marke mit Casino-Fokus. Roobet ist eine Krypto-Plattform aus Curaçao. Pribet ist eine europäische Marke mit Sportwetten und Casino. Betscore ist eine Marke mit Fokus auf Fussball-Märkte. 20Bet ist ein internationaler Anbieter mit breitem Wettangebot.
Gemeinsam ist allen: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto im eigenen Namen – die meisten akzeptieren ausländische Bankkonten oder Krypto-Wallets, aber keine Schweizer Kontoverbindung im Namen des Spielenden. Die Marge, die Limits, die Spielregeln sind in den Bedingungen der jeweiligen Marke geregelt, und die Bedingungen sind so gestaltet, dass sie den Anbieter schützen, nicht den Spielenden.
Wann ein ausländischer Anbieter überhaupt in Frage kommt
Die Frage klingt provokativ, ist aber berechtigt. Wer in der Schweiz wohnt und auf ein Sportereignis wetten will, hat zwei bewilligte Veranstalterinnen zur Auswahl. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut das bewusst – trotz fehlender Bewilligung, trotz Sperrliste, trotz fehlender Schweizer Schutzregelung.
Die Gründe können vielfältig sein: ein bestimmter Markt, der in der Schweiz nicht angeboten wird, eine Quote, die höher ist als bei den Schweizer Anbietern, eine Wettart, die es bei Sporttip nicht gibt. Wer mit diesen Gründen spielt, sollte die Konsequenzen kennen: kein Schweizer Schutz, mögliche Besteuerung im Wohnsitzkanton, keine Auszahlungsgarantie.
Für die meisten Spielenden ist der Wechsel zu einem ausländischen Anbieter ein schlechter Tausch. Das grössere Angebot und die höheren Quoten kosten den Schutz, der im Schweizer Recht eingebaut ist. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, verliert wenig. Wer mit grossen spielt, riskiert mehr.
Kosten einer Wette: was die Quote wirklich bedeutet
Jede Wette hat einen Preis, und der Preis ist nicht der Einsatz. Der Preis ist die Marge, die in jeder Quote eingebaut ist. Eine Wette zu Quote 2.00 auf einen Ausgang mit 50 % Wahrscheinlichkeit sieht fair aus, ist aber nicht fair – die Wette zahlt genau das, was eingesetzt wurde, wenn der Ausgang eintritt, und nichts, wenn er nicht eintritt. Bei einem ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 zahlt die Veranstalterin 52.6 Rappen pro eingesetzten Franken zurück und behält 47.4 Rappen – unabhängig vom Ausgang.
Was eine zwei-Wege-Marke kostet
Eine zwei-Wege-Marke mit Quoten 1.90 zu 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263, also 52.63 %. Die Marge ist 50 %. (Berechnung: 1.90 × 1.90 ÷ (1.90 + 1.90) = 3.61 ÷ 3.80 = 0.95, also 95 % – abhängig vom Berechnungsweg. Standard im europäischen Markt ist die konservative Rechnung mit 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), die für eine zwei-Wege-Marke mit gleichen Quoten 52.6 % ergibt, also eine Marge von 47.4 %.) Die Spannweite – das ist die Bandbreite, in der die effektive Marge liegt – reicht je nach Berechnungsmethode und Annahmen über die tatsächliche Verteilung der Einsätze von etwa 5 % bis etwa 50 %, und sie ist ein Indikator dafür, wie stark die Veranstalterin den Markt zu ihren Gunsten gestaltet.
Eine zwei-Wege-Marke mit Quoten 1.90 zu 1.90 ist ein Lehrbuchfall. In der Praxis sind die Quoten selten ausgeglichen, weil die Veranstalterin die Quoten so anpasst, dass sie auf beiden Seiten einen ähnlichen Umsatz erwartet – das nennt sich Buchmacher-Position. Wenn die Veranstalterin auf der einen Seite viel Wettvolumen erwartet, senkt sie die Quote auf dieser Seite und hebt sie auf der anderen, um das Volumen auszugleichen. Das Ergebnis ist eine höhere effektive Marge, die oft über der nominellen Marge liegt.
Die Auszahlung einer Wette
Eine Wette zu Quote 2.10 mit Einsatz CHF 10 zahlt im Gewinnfall CHF 21.10 brutto zurück, also CHF 11.10 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette mit Quoten 1.80, 2.20 und 1.50 ist die Gesamtquote 5.94, der Einsatz CHF 10 zahlt CHF 59.40 brutto, also CHF 49.40 Nettogewinn. Die Auszahlung wird bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Wette zu 21.1034 wird auf 21.10 abgerundet.
Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntmachung der Wettauswertung. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks – die Frist ist lang, aber nicht beliebig.
Was eine abgesagte Wette kostet
Wenn ein Wettereignis abgesagt wird und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Eine Wette zu Quote 5.00, die als ungültig gewertet wird, wird damit zu einer Wette zu Quote 1.00 – das ist eine Rückzahlung des Einsatzes, kein Verlust, aber auch kein Gewinn.
Die 48-Stunden-Regel ist eine Schutzregel für die Veranstalterin. Wenn ein Spiel wegen Regen verschoben und am nächsten Tag nachgeholt wird, gilt die Wette. Wenn ein Spiel abgesagt und nicht nachgeholt wird, ist die Wette ungültig. Diese Logik gilt auch für Turniere, wo die Nachholung im Rahmen des Turniers stattfinden muss.
Werbung versus Wirklichkeit
Die Werbung der ausländischen Buchmacher spricht von «besten Quoten», «risikofreien Wetten», «100 % Bonus». Diese Versprechen sind in der Realität durch drei Mechanismen eingeschränkt: die Marge, die in jeder Quote eingebaut ist, die Bedingungen an Boni und Gratis-Wetten, die oft einen mehrfachen Umsatz erfordern, und die Auszahlungsbedingungen, die bei ausländischen Anbietern komplizierter sind als bei Schweizer Anbietern.
Die Quote selbst ist das deutlichste Beispiel. Eine «beste Quote» von 2.05 auf einen Ausgang, der bei einem anderen Anbieter mit Quote 2.10 angeboten wird, ist nicht 5 Rappen besser, sondern ein anderes Marktverständnis – die Veranstalterin hat eine andere Einschätzung der Wahrscheinlichkeit. Wer die höhere Quote wählt, wettet gegen eine Veranstalterin, die den Ausgang für unwahrscheinlicher hält. Das ist kein Geschenk, sondern eine Meinungsverschiedenheit.
Die Werbung für inländische Veranstalterinnen ist zurückhaltender, aber nicht inexistent. Sporttip wirbt mit dem Kombiboost und mit Quotenboosts – beides sind Anreize, die im Wettprogramm eingebaut sind. Der Kombiboost auf fünfzehn Voraussagen mit 100 % ist nur dann 100 %, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 90 % pro Voraussage ist die effektive Auszahlungsquote für fünfzehn Voraussagen 0.90^15 = 0’206, also 20.6 %. Mit dem 100-%-Boost steigt sie auf 41.2 % – immer noch deutlich unter 50 %, was die Veranstalterin zur Hälfte des erwarteten Umsatzes bringt.
Anbieterprofile
Swisslos Sporttip — Anbieterprofile
Swisslos Sporttip ist die Sportwetten-Marke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft führt die Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Produkt heisst Sporttip und ist die einzige legale Online-Sportwette für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt, kommt an Swisslos nicht vorbei.
Die Bewilligung ist eine Grossspiel-Bewilligung nach BGS, also Veranstalter- und Spielbewilligung mit Aufsicht durch die Gespa. Die Schutzregelung gilt: Identitätsprüfung bei der Registrierung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Anschluss an die Schweizer Spielsperre, Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Die Spielregeln sind im Internet öffentlich zugänglich, die Quoten sind nachvollziehbar, die Cash-Out-Bedingungen sind definiert.
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste. Im Programm sind Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball und die weiteren grossen Sportarten mit den internationalen Top-Ligen und den grossen Turnieren. Die Mindestquote pro Wette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette – Werte, die für die meisten Spielenden ausreichen, aber für High-Roller ein Limit sind. Cash-Out ist verfügbar, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Der Kombiboost und die Boosts sind Marketing-Instrumente, die im Wettprogramm eingebaut sind. Der Boost von 100 % auf fünfzehn Voraussagen ist nur dann 100 %, wenn alle Voraussagen eintreffen – die effektive Auszahlungsquote sinkt mit jeder Voraussage, die verloren geht. Die Boosts sind Anreize für höhere Einsätze, nicht Gratis-Geld.
Das Urteil über Swisslos Sporttip fällt nüchtern aus. Es ist die einzige legale Online-Sportwette für die Mehrheit der Schweiz, mit voller Aufsicht durch die Gespa, mit klaren Schutzregelungen und mit einer Auszahlung, die auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen erfolgt. Das Wettangebot ist kleiner als bei ausländischen Anbietern, die Quoten sind nicht die höchsten, die Cash-Out-Bedingungen sind eingeschränkt. Wer diese Einschränkungen akzeptiert, bekommt den vollen Schweizer Schutz.
Loterie Romande Jouez Sport — Anbieterprofile
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Für Personen aus diesen Kantonen ist Jouez Sport die einzige legale Online-Sportwette.
Die Bewilligung ist eine Grossspiel-Bewilligung nach BGS, identisch zur Bewilligung von Swisslos. Die Schutzregelung gilt im gleichen Umfang: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Die Spielregeln sind in den Bedingungen von Jouez Sport zu finden.
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste und enthält die gleichen Sportarten und Wettbewerbe wie Sporttip. Die konkrete Auswahl der Märkte, die Limits und die Spielregeln sind eigenständig, aber im Rahmen der Gespa-Vorgaben strukturiert. Die Cash-Out-Bedingungen und die Boosts sind eigene Produktmerkmale, die in den Spielregeln dokumentiert sind.
Jouez Sport ist im Markt weniger präsent als Sporttip – nicht, weil das Angebot schlechter wäre, sondern weil die Romandie ein anderes Wettverhalten hat. Die Loterie Romande hat eine starke Tradition als Lotterie-Anbieterin, und die Sportwetten sind ein ergänzendes Produkt.
Das Urteil fällt ähnlich aus wie bei Swisslos: voller Schweizer Schutz, klare Aufsicht, kleineres Wettangebot als bei ausländischen Anbietern. Wer in der Romandie wohnt und auf Sport wetten will, hat keine bessere Alternative.
bet-at-home
bet-at-home ist ein klassischer europäischer Sportwetten-Anbieter mit Wurzeln in Österreich und einer Lizenz in Malta. In der Schweiz hat bet-at-home keine Bewilligung – die Malteser Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Wer in der Schweiz bei bet-at-home spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Die Konsequenzen sind klar: Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen schweizerischen Rechtsschutz bei Konflikten und keine staatliche Auszahlungsgarantie. Die Auszahlung erfolgt gemäss den Bedingungen von bet-at-home, ohne Verpflichtung zur Auszahlung auf ein inländisches Bankkonto. Da die Marke auf der Gespa-Sperrliste steht, wird der Zugriff in der Schweiz durch die Internetanbieter blockiert.
Das Wettangebot bei bet-at-home ist breit, mit Fussball, Tennis, Eishockey, Basketball und vielen weiteren Sportarten, einschliesslich Eckball- und Kartenmärkten. Das Quoten sind im oberen Drittel des europäischen Marktes, die Boosts sind aggressiv. Der Preis dafür ist der fehlende Schweizer Schutz.
Wer bei bet-at-home spielt, sollte die fehlende Schweizer Bewilligung kennen. Das ist kein Tipp für oder gegen bet-at-home, sondern eine Information, die für die Entscheidung relevant ist. Wer den fehlenden Schutz akzeptiert, bekommt ein breiteres Wettangebot.
Duelbits
Duelbits ist eine Krypto-native Plattform mit Fokus auf Casino und Sportwetten. Sie operiert mit einer Lizenz aus Curaçao, besitzt jedoch keine Schweizer Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt in Kryptowährungen; wer hier spielt, benötigt ein Krypto-Wallet.
Die Konsequenzen sind klar: Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen schweizerischen Rechtsschutz bei Streitfällen und keine staatliche Gewährleistung für Auszahlungen. Krypto-Auszahlungen unterliegen spezifischen Risiken wie Wechselkursschwankungen und Transaktionsgebühren.
Das Wettangebot bei Duelbits ist auf den ersten Blick breit, mit Fussball, Tennis, Basketball und weiteren Sportarten. Die Quoten sind im europäischen Durchschnitt, die Cash-Out-Bedingungen sind eigene Produktmerkmale. Die Krypto-Mechanik ist ein Verkaufsargument für Spieler, die mit Kryptowährungen vertraut sind, und ein Risiko für Spieler, die es nicht sind.
Wer bei Duelbits spielt, akzeptiert den fehlenden Schweizer Schutz und die Krypto-Risiken. Das ist eine bewusste Entscheidung, die mit der fehlenden Bewilligung steht und fällt.
Bettilt
Bettilt ist ein internationaler Sportwetten-Anbieter, der eine Lizenz aus Curaçao besitzt, aber keine Schweizer Bewilligung vorweisen kann. Die Auszahlung erfolgt auf das beim Anbieter hinterlegte Konto; ein Anspruch auf Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto besteht nicht.
Es fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der schweizerische Rechtsschutz sowie eine staatliche Garantie für Auszahlungen. Das Wettprogramm umfasst zwar diverse Disziplinen wie Fussball, Tennis und Basketball mit teils aggressiven Quotenboosts, doch der operative Betrieb findet ohne Schweizer Lizenz statt.
Bettilt hat in den letzten Jahren sein Angebot ausgebaut und positioniert sich als Vollsortiment-Anbieter mit Casino, Live-Casino und Sportwetten. Die breite Plattform ist ein Vorteil für Spieler, die alles auf einer Seite haben wollen, und ein Nachteil für Spieler, die einen spezialisierten Anbieter suchen.
Wer bei Bettilt spielt, sollte die fehlende Schweizer Bewilligung kennen. Die Plattform ist seriös im Sinne ihrer Lizenz, aber die Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz.
Sportaza
Sportaza ist eine neuere Marke mit Casino-Fokus und einer Lizenz in Curaçaçao. Keine Schweizer Bewilligung. Das Sportwetten-Angebot ist ein Zusatz zum Casino-Angebot, nicht das Kerngeschäft.
Der Anbieter unterliegt weder dem Schweizer Sperrregister noch dem inländischen Rechtsschutz; eine staatliche Auszahlungsgarantie ist nicht gegeben. Das Programm konzentriert sich primär auf Fussball, Tennis und Basketball, wobei das Angebot gegenüber spezialisierten Buchmachern eingeschränkter ist und die Quoten eher im unteren Mittelfeld liegen.
Sportaza positioniert sich als All-in-One-Plattform mit Casino, Live-Casino, Sportwetten und virtuellen Sportarten. Wer eine breite Plattform sucht, findet sie hier. Wer spezialisierte Sportwetten sucht, findet anderswo mehr.
Wer bei Sportaza spielt, akzeptiert den fehlenden Schweizer Schutz und die im Vergleich zu Spezialanbietern schmalere Auswahl.
Roobet
Roobet ist eine Krypto-native Plattform mit Fokus auf Casino und Sportwetten, lizenziert in Curaçao ohne Schweizer Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt in Kryptowährungen.
Die Konsequenzen sind die üblichen, plus die Krypto-Risiken: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Auszahlung, plus Wechselkursschwankungen und Transaktionsgebühren.
Roobet ist in der Krypto-Community bekannt und hat eine starke Präsenz in den sozialen Medien. Das Sportwetten-Angebot ist im Vergleich zu spezialisierten Anbietern schmaler, die Quoten sind im unteren Mittelfeld.
Wer bei Roobet spielt, akzeptiert den fehlenden Schweizer Schutz und die Krypto-Risiken. Die Plattform ist seriös im Sinne ihrer Lizenz, aber die Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz.
Pribet
Pribet ist eine europäische Marke für Sportwetten und Casino mit einer Lizenz in Curaçao; eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor. Die Auszahlung erfolgt auf das beim Anbieter hinterlegte Konto.
Die Nutzung erfolgt ohne Schweizer Sperrregister, ohne lokalen Rechtsschutz und ohne staatliche Gewährleistung für Auszahlungen. Das Sortiment umfasst verschiedene Sportarten wie Fussball und Tennis; die Quoten bewegen sich dabei im europäischen Marktdurchschnitt.
Pribet positioniert sich als seriöse Plattform mit klaren Bedingungen. Das ist ein Vorteil im Vergleich zu Anbietern mit undurchsichtigen Regeln. Die fehlende Schweizer Bewilligung bleibt.
Betscore
Betscore ist eine Marke mit Fokus auf Fussball-Märkte, mit Lizenz in Curaçao. Keine Schweizer Bewilligung. Das Wettangebot ist auf Fussball fokussiert, mit einer breiten Auswahl an Märkten – auch Eckbälle und Karten.
Aufgrund der fehlenden Schweizer Bewilligung fehlen der Zugang zum Sperrregister, der hiesige Rechtsschutz sowie eine Gewährleistung für Auszahlungen. Während der Fokus auf Fussball liegt, ist die Auswahl in weiteren Sportarten eher begrenzt; die Quoten entsprechen dem europäischen Standard.
Betscore ist ein Spezialist für Fussball-Wetten. Wer nur auf Fussball wetten will und das breitere Angebot sucht, findet hier mehr als bei einem Vollsortiment-Anbieter. Die fehlende Schweizer Bewilligung bleibt.
20Bet
20Bet ist ein internationaler Anbieter mit breitem Wettangebot, lizenziert in Curaçao. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Die Auszahlung erfolgt auf das beim Anbieter hinterlegte Konto.
Da keine Schweizer Lizenz vorliegt, gibt es weder eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister noch einen schweizerischen Rechtsschutz oder eine staatliche Garantie für Auszahlungen. Das Angebot an Sportarten ist umfangreich und umfasst neben Fussball auch Tennis, Basketball und Eishockey mit wettbewerbsfähigen Quoten.
20Bet positioniert sich als Vollsortiment-Anbieter mit Casino, Live-Casino und Sportwetten. Das breite Angebot ist ein Vorteil für Spieler, die alles auf einer Seite haben wollen.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Beide haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jede andere Marke – gleich ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Bewilligung. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht. Das ist kein Verbot für die Spielenden, aber ein fehlender Schutz.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz und verpflichtet die Veranstalterin zur Einhaltung des Schweizer Spielrechts: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen. Eine ausländische Lizenz aus Malta oder Curaçao begründet keine dieser Pflichten. Die Gespa kann die Einhaltung der Schweizer Bewilligung kontrollieren und durchsetzen, eine ausländische Lizenzbehörde nicht. Wer in der Schweiz wettet und Schweizer Schutz will, muss bei einer der beiden Schweizer Veranstalterinnen spielen. Wer ausländische Anbiete spielt, akzeptiert den fehlenden Schutz.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode – für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite greift beim Verlust, nicht beim Einsatz. Eine Wette, die gewonnen wird, zählt nicht in die Limite; eine Wette, die verloren wird, zählt vollständig. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, wird die Limite selten erreichen. Wer mit grossen Einsätzen spielt, wird die Limite als Begrenzung spüren.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei Quote 2.10 und Einsatz CHF 10 ist der Bruttogewinn CHF 21, der Nettogewinn CHF 11. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert: Quote 1.80 × 2.20 × 1.50 ergibt eine Gesamtquote von 5.94. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Wette zu 21.1034 wird auf 21.10 abgerundet. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntmachung der Wettauswertung.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das ist eine Rückzahlung des Einsatzes, kein Verlust, aber auch kein Gewinn. Die 48-Stunden-Regel gilt auch für Turniere, wo die Nachholung im Rahmen des Turniers stattfinden muss. Wenn ein Spiel wegen Regen verschoben und am nächsten Tag nachgeholt wird, gilt die Wette.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden – sie endet nach Ablauf der Frist und kann nicht vorzeitig aufgehoben werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer unbefristeten Spielsperre ist erst nach drei Monaten möglich und muss mit einer Fachstelle erfolgen. Die Spielsperre ist die schärfste Schutzmassnahme und die einzige, die über die Veranstalterin hinaus wirkt – wer sich sperren lässt, kann sich in dieser Zeit bei keinem Schweizer Anbieter mehr anmelden.
Rechtslage – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
