Ganz neue Sportwettenanbieter Schweiz: Was hinter «neu» wirklich steckt
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Wer in der Schweiz nach einem neuen Sportwettenanbieter sucht, stösst schnell auf zwei Sorten von Namen: die zwei Veranstalter mit einer Bewilligung der Gespa und eine lange Liste ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen werden hier eingeordnet, nicht beworben. Wer bei Swisslos (Sporttip) oder der Loterie Romande (Jouez Sport) spielt, ist auf der Seite des Schweizer Rechts; wer eine ausländische Seite nutzt, spielt ausserhalb dieses Schutzes. Was das im Geldbeutel, beim Sperrregister und bei der Auszahlung bedeutet, schildern die folgenden Abschnitte.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die Geschäftsberichte und Veröffentlichungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Einordnung der neuen Anbieter in der Schweiz
Die Tabelle ordnet zehn Namen ein, die $$BEGINNER als neue Sportwettenanbieter in der Schweiz beworben werden. Die Reihenfolge folgt keinem Quoten-Ranking, weil sich die beiden Gruppen nicht messen lassen: Die zwei bewilligten Veranstalter unterstehen dem Geldspielgesetz, ausländische Seiten nicht. Was die Tabelle zeigt, ist daher die Bewilligungslage und wer hinter dem Angebot steht.

| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (BGS, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft |
Die Spalte zur Bewilligung trennt sauber, was das Bundesgesetz trennt: bewilligt heisst Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS und Aufsicht durch die Gespa; ohne Schweizer Bewilligung heisst, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Rechtskraft hat (Art. 4 BGS). Die dritte Spalte nennt den Veranstalter, soweit er sich ausweisen lässt; bei den ausländischen Seiten bleibt die Lizenzausstellung in der Tabelle unausgewiesen, weil die Anbieter sie auf ihrer Seite nicht durchgängig belegen.
Was die Tabelle nicht abdeckt, ist die Bewertung der Quote, der Auszahlungsregeln oder des Spielerkontos. Diese Grössen sind nur für die bewilligten Veranstalter dokumentiert; bei ausländischen Seiten schwanken sie je nach Sport und Markt und lassen sich nicht in eine Zeile pressen.
Was «neu» bei einem Sportwettenanbieter in der Schweiz bedeutet
Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst seit Kurzem auf dem Radar auftaucht. Das ist eine Beschreibung, kein Urteil. Aus der Neuheit folgt weder eine Bewilligung, noch folgt aus ihr eine bessere Marge oder ein anderes Spielerschutz-Profil. Ein ausländischer Anbieter, der diese Woche eine Werbekampagne startet, ist im Markt neu, aber in der Schweiz weiter ohne Bewilligung.
Die andere Form von «neu» betrifft die zwei bewilligten Veranstalter selbst. Bei Swisslos tauchen regelmässig neue Wettmärkte und Funktionen im Sporttip-Programm auf, etwa der Kombiboost, Quotenboosts oder die Bet-Builder-Funktion. Bei der Loterie Romande heisst das Sportwettenangebot Jouez Sport. Beide Veranstalter entwickeln ihr Angebot laufend, und ein «neues Produkt» dort trägt die bestehende Bewilligung mit.
Die Schweizer Marktstruktur macht den Unterschied zwischen «neuem Anbieter» und «neuem Produkt» zur eigentlichen Weiche: Ein neues Produkt bei einem bewilligten Veranstalter erbt die Spielerschutzmechanismen, die Identitätsprüfung, die Limiten und das Schweizer Sperrregister. Ein neuer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erbt nichts davon, und genau dort liegt das Risiko.
Die Beobachtung deckt sich mit dem, was die Gespa seit 2019 publiziert: Die Liste der zugelassenen Sportwettenveranstalter enthält unverändert zwei Namen. Eine dritte interkantonale Bewilligung für ein neues Sportwettenangebot ist derzeit nicht in Sicht.
Markteintritt und Bewilligung: Warum es nicht mehr neue Schweizer Anbieter werden
Ein Markteintritt als Sportwettenanbieter in der Schweiz setzt nach dem Geldspielgesetz zwei Bewilligungen voraus: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide laufen über die Gespa als interkantonale Aufsicht. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine dritte interkantonale Bewilligung für ein Sportwettenangebot ist rechtlich nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber nicht vorgesehen.
Was bedeutet das für Spielerinnen und Spieler? Wer in der Schweiz wettet, wettet de facto bei einem dieser beiden Veranstalter oder bei einer ausländischen Seite ohne Bewilligung. Dazwischen gibt es nichts. Eine ausländische Lizenz, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Widerhandlung gegen das BGS und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren bestraft werden (Art. 130 BGS); die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa publiziert keine «Whitelist» zusätzlicher bewilligter Sportwettenanbieter, weil es keine gibt. Was sie publiziert, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; die Gespa ersetzt blockierte Domains innert Stunden, das sogenannte Domain-Hopping. Unter den genannten Beispielen tauchen Interwetten, Bet-at-Home und bet365 auf.
Für Spielerinnen und Spieler ist die Konsequenz doppelt: Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, kann das im Schutz des Schweizer Rechts tun, mit Identitätsprüfung, Sperrregister und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer eine ausländische Seite nutzt, tut das ausserhalb dieses Schutzes, mit den Risiken, die in den folgenden Abschnitten beschrieben sind.
Spielerschutz: Limiten, Sperre und Verlustkontrolle
Bewilligte Veranstalter verlangen selbst gesetzte Limiten und führen ein Sperrregister; bei neuen Seiten ohne Schweizer Prüfung fehlen diese Schutzmechanismen. Die folgende Übersicht gilt für Sporttip und Jouez Sport, weil dort die Mechanik dokumentiert ist.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Spielerinnen und Spieler unter 21 Jahren gilt die Untergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande funktioniert das Limiten-System nach demselben Muster, weil die Verordnung zum Geldspielgesetz (Art. 87 VGS) eine oder mehrere Tages-, Wochen- oder Monatsmaxima verlangt; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 24 Stunden gesetzlich, in den Bedingungen der Romande oft mit 72 Stunden Frist.
Die Spielsperre ist die zweite Säule des Schweizer Spielerschutzes (Art. 80–82 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, ist über das Sperrsystem auch bei den anderen Schweizer Veranstaltern gesperrt. Die Sperre ist geteilte Infrastruktur, keine Einzelmassnahme. Bei ausländischen Seiten fehlt diese Anbindung; wer sich dort selbst aussperrt, sperrt sich nur auf dieser Seite aus, nicht im Schweizer Register.
Ein nüchterner Blick auf die Wirklichkeit gehört dazu: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt, in 47.5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige verkauft. Der Verkaufsstellenschutz ist also nicht so dicht, wie die Werbung es nahelegt. Wer auf den Online-Kanal setzt, umgeht diese Lücke, weil dort die Identitätsprüfung vor der ersten Einzahlung greift.
Boni und Gratiswetten: Was bei neuen Anbietern wirklich zählt
«Bester Sportwettenanbieter Bonus» ist ein Werbeversprechen, kein Prüfsiegel. Was zählt, sind die Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen. Bei Sporttip gilt: Der Kombiboost ist nur online verfügbar, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und erhöht den Nettogewinn gestaffelt von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Off verfällt der Boost. Gratisguthaben aus Promotionen ist nach deren Regeln nicht auszahlbar.
In der Schweiz sind Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl der bewilligten Promotions pro Veranstalter, nicht die Zahl der Anbieter, die Boni anbieten. Bei ausländischen Anbietern gibt es diese Bewilligungspflicht nicht, dafür aber die fehlende Schweizer Aufsicht: Was dort als «Gratiswette» oder «100 % Bonus» beworben wird, gilt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.
Werbung mit Bonus-Versprechen, die in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Die Konsequenz für Spielerinnen und Spieler: Bonusbedingungen lesen, bevor man spielt, und prüfen, ob die Mindestquote zum eigenen Wettverhalten passt. Ein Bonus, der nur mit 50 Wetten zu je CHF 50 freigespielt werden kann, ist kein Geschenk.
Zahlungswege: Welche Anbieter schnell auszahlen und welche anonym bleiben
Bei bewilligten Anbietern erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Bei Swisslos wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein auf das Wallet geladen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Swisslos bietet PostFinance Pay als Aufladeweg an, die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Bei der Loterie Romande funktioniert die Auszahlung nach demselben Prinzip, mit bankseitig eigenen Fristen. Die Auszahlungsgeschwindigkeit hängt bei bewilligten Veranstaltern nicht vom Anbieter ab, sondern von der Bank und vom Wochenende.
Was bei ausländischen Seiten anders läuft: Dort sind Krypto-Auszahlungen und anonyme Zahlungswege möglich, was den Datenschutz im eigentlichen Sinn, nicht den Schweizer Rechtsschutz, stärkt. Aber es fehlt die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und die Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen. Wer dort spielt, trägt das Ausfallrisiko selbst. Es gibt keine Schweizer Sperrliste, die diese Seite sperrt, solange die Gespa die Domain noch nicht aufgenommen hat; und es gibt keine kostenlose Streitschlichtung.
Wer eine schnelle Auszahlung sucht, findet sie vor. Bei den bewilligten Veranstaltern sind es wenige Arbeitstage, und die Bedingungen sind im Voraus bekannt. Bei ausländischen Seiten ist die Auszahlung oft in Minuten möglich, mit dem Risiko, dass die Auszahlung im Konfliktfall ins Leere läuft.
Sportarten, Märkte und Wettarten: Was die Gespa-Liste erlaubt
Was bei einem bewilligten Veranstalter gewettet werden kann, richtet sich nach der Liste der Gespa (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste ist geschlossen: Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im Schweizer Recht nicht erlaubt. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur enthalten, wenn sie explizit aufgeführt sind. Rangwetten sind nur dann zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettrechtlich. Eckball- oder Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten, ebenso wenig eine eigene esports-Sektion.
Bei Sporttip heisst das praktisch: Das Wettprogramm deckt die grossen Ligen und Turniere ab, mit Prematch- und Livewetten, Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Langzeitwetten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettereignisses spielen, werden mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.
Wer eine breite Marktpalette oder Spezialmärkte sucht, wird bei ausländischen Anbietern eher fündig, weil dort die Marktgestaltung nicht durch die Gespa-Liste limitiert ist. Wer mit der Liste der Gespa auskommt, ist mit den bewilligten Veranstaltern auf der rechtlich ruhigeren Seite.
Grundlagen des Sportwettenangebots: Quoten, Marge und Gewinnberechnung
Die Quote, die ein Anbieter anbietet, ist die eine Hälfte der Information. Die andere Hälfte ist die Marge, die der Anbieter im Markt einkalkuliert hat. Beide Zahlen stehen in der Quote, aber nur die Marge macht sichtbar, wie viel der Anbieter von jedem eingesetzten Franken behält. Bei einer 1X2-Wette mit den Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 0.9537 oder 95.37 %, die Marge also rund 4.63 %. Bei einer Quote von 1.90 / 3.80 / 4.20 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 94.18 %, die Marge steigt auf 5.82 %. Das ist der Mechanismus, der jedes Angebot trägt: Die Quote, die der Anbieter zeigt, enthält bereits seinen Anteil.

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote berechnet, bei Kombinationen mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn gestaffelt, der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Diese Konstruktion zeigt, dass die Quote nie isoliert dasteht: Sie steht neben der Mindestquote für Boosts, neben der Cash-Out-Mathematik und neben der Auszahlungsregel.
Wer Quoten vergleicht, vergleicht besser Marge. Eine Quote von 2.10 bei Anbieter A und 2.05 bei Anbieter B sieht nach fünf Rappen Unterschied aus. Steht die 2.10 in einem Markt mit 4.6 % Marge und die 2.05 in einem Markt mit 7.2 % Marge, sind es pro eingesetzten CHF 100 rund CHF 2.60 mehr, die bei B im Markt bleiben. Bei häufig gespielten Märkten summiert sich das.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wettgewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Neue Wettanbieter 2026: Was sich beim Markteintritt verschoben hat
Die Dynamik am Markt verläuft in zwei Richtungen, die in der Werbung vermischt werden. Bei Swisslos und Loterie Romande erscheinen regelmässig neue Wettmärkte, Live-Funktionen und Quotenboosts; das ist ein neues Produkt bei bestehender Bewilligung. Ausländische Anbieter lancieren neue Marken Webseite, oft mit demselben Betreiber im Hintergrund und einer neuen Lizenzbehauptung; das ist eine neue Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Bei den bewilligten Veranstaltern zeigt sich die Erneuerung in der Mechanik, nicht im Markennamen. Der Sporttip-Kombiboost, die Bet-Builder-Funktion, die Profitboosts und das Cash-Out sind Erweiterungen, die das Schweizer Wettangebot innerhalb der Gespa-Liste ergänzen. Bei der Loterie Romande heisst das Sportangebot Jouez Sport und folgt der gleichen Logik.
Bei ausländischen Anbietern läuft die Erneuerung im Marketing. Neue Marken treten mit aggressiven Willkommenspaketen auf, oft mit Krypto-Auszahlungen und ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste der Gespa wird laufend ergänzt; eine Domain, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Wer dort spielt, spielt auf einer Seite, deren Verfügbarkeit von einer Liste abhängt, die der Anbieter nicht kontrolliert.
Die Frage, ob ein neuer Anbieter «besser» ist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Bei den bewilligten Veranstaltern ist die Erneuerung eine Funktion, die zur bestehenden Bewilligung hinzukommt. Bei ausländischen Anbietern ist die Neuheit der Markenname und das Versprechen, nicht die Mechanik.
Bewertung der Anbieter
Im folgenden Abschnitt werden die zehn in der Einordnung genannten Anbieter einzeln bewertet. Die zwei bewilligten Veranstalter stehen am Anfang, weil sie die einzige rechtlich geschützte Option in der Schweiz sind. Die ausländischen Seiten folgen in der Reihenfolge der Einordnungstabelle, mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie in der Schweiz ohne Bewilligung sind.
Swisslos Sporttip: Bewilligt, aber mit zwei Einschränkungen
Swisslos ist als Veranstalterin bewilligt, das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip und richtet sich an die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Eine Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verlustlimiten (1, 7, 30 Tage) sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit Obergrenze CHF 9’999 und Untergrenze für unter 21-Jährige CHF 1’000.
Das Sportwettenangebot ist breit, aber durch die Gespa-Liste limitiert. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out und ohne Garantie pro Markt. Quotenboosts und Profitboosts sind limitiert, der Kombiboost staffelt sich nach der Anzahl Voraussagen. Die Einsatzlimiten sind klar: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, mit Änderungsmöglichkeit durch Swisslos ohne Angabe von Gründen.
Der Vorteil von Sporttip liegt in der Kombination aus Bewilligung, Schweizer Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und dem breiten Wettangebot im Rahmen der Gespa-Liste. Die Einschränkung liegt in der Verfügbarkeit: Wer in der Westschweiz wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen. Wer auf Spezialmärkte ausserhalb der Gespa-Liste setzt, findet sie hier nicht.
Für Spielerinnen und Spieler im Vertragsgebiet, die mit dem Wettprogramm der Gespa-Liste auskommen und eine Auszahlung auf das eigene Bankkonto schätzen, ist Sporttip die erste Adresse. Für Spezialmärkte, Krypto-Auszahlungen oder Westschweiz-Wohnsitz ist es nicht die passende Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Bewilligung mit demselben Schutzprofil
Die Loterie Romande veranstaltet das Sportangebot Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VS und VD. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligung folgt demselben Muster wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre.
Das Schutzprofil entspricht dem von Sporttip, weil das BGS und die VGS für beide Veranstalter gelten. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im eigenen Namen, die Limiten sind vom Spieler zu setzen, und das Schweizer Sperrregister gilt auch für die Loterie Romande.
Die Loterie Romande ist die einzige bewilligte Adresse für die Westschweiz. Wer in Genf, Waadt oder im Wallis wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen und ist auf Jouez Sport angewiesen. Die Marktbreite ist mit der von Sporttip vergleichbar, weil beide der Gespa-Liste folgen.
Für Spielerinnen und Spieler in der Westschweiz ist Jouez Sport die rechtlich saubere Lösung, mit denselben Schutzmechanismen wie bei Swisslos. Wer das Wettprogramm der Gespa-Liste als zu eng empfindet, hat im bewilligten Markt keine Alternative.
BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet, BC.Game: Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Anbieter sind ausländische Seiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung sind und in der Werbung als «neu» auftauchen. Sie werden hier zusammen bewertet, weil das rechtliche Profil identisch ist: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Streitschlichtung, ausländische Lizenz ohne Rechtskraft in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Was diese Seiten bieten, ist nicht durch Schweizer Reicht dokumentiert. Die Quoten, die Marge, die Auszahlungsgeschwindigkeit, die Bonusbedingungen und die Marktbreite schwanken je nach Anbieter, Markt und Zeitpunkt. Was sie nicht bieten, ist die Schweizer Aufsicht: Es gibt keine Gespa-Prüfung des Wettprogramms, keine Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister.
Das Risiko liegt nicht in der Auszahlungsgeschwindigkeit allein im Ausland; das Risiko liegt im Konfliktfall: Bei einer verweigerten Auszahlung, einer fragwürdigen Bonusregel oder einer blockierten Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, die eingreift. Die Spielerin oder der Spieler trägt das Risiko allein. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was die Erreichbarkeit der Seite von heute auf morgen beenden kann. Strafbar macht sich nicht der Spieler, aber die Spielerin oder der Spieler riskiert den Verlust von Einsatz und Gewinn, falls die Seite in einem Verfahren gegen den Betreiber eingezogen wird.
Für wen diese Seiten dennoch eine Option sind: Für Spielerinnen und Spieler, die das Wettprogramm der Gespa-Liste als zu eng empfinden, die bereit sind, das Ausfall- und Sperrlistenrisiko selbst zu schultern, und die wissen, dass es im Konfliktfall keine Schweizer Schutzschicht gibt. Für alle anderen ist die Liste der bewilligten Veranstalter die rechtlich ruhigere Wahl.
Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Schweizer Bewilligung?
Eine dritte interkantonale Bewilligung für ein neues Sportwettenangebot ist derzeit nicht in Sicht. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt. Was es gibt, sind neue Produkte und neue Wettfunktionen bei diesen beiden Veranstaltern.
Welcher Anbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Frage nach dem «besten» Anbieter hängt vom Wohnsitz ab. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist auf Sporttip angewiesen. Wer in der Westschweiz wohnt, ist auf Jouez Sport angewiesen. Beide folgen derselben Gespa-Liste und bieten dasselbe Schutzprofil.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Sperrliste enthält ausländische Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Eine gesperrte Seite ist in der Schweiz nicht erreichbar. Das blockiert die Werbung und den Zahlungsfluss über Schweizer Banken.
Wie lässt sich die eingerechnete Marge zwischen Anbietern vergleichen?
Die Marge ergibt sich aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), Marge = 1 − Auszahlungsquote. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass der Anbieter von jedem CHF 100 fünf Franken behält. Wer Marge vergleicht, vergleicht, was die Quoten verschweigen.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und warum erfolgt die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Bei bewilligten Anbietern sind nur Zahlungen mit namentlicher Zuordnung möglich: Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein, PostFinance Pay, Einzahlungsschein. Krypto- oder anonyme Auszahlungen sind im Schweizer Recht nicht zugelassen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen dient der Geldwäschereibekämpfung.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und die Streitschlichtung. Krypto-Auszahlungen umgehen die Identitätsprüfung, die bei bewilligten Anbietern gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Gespa kann die Domain jederzeit auf die Sperrliste setzen, was die Seite unerreichbar macht. Im Konfliktfall trägt die Spielerin oder der Spieler das Risiko allein.
Vergleich – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
