Wettgutscheine in der Schweiz 2026: was es wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.

Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, landet schnell bei denselben zwei Namen. Swisslos und Loterie Romande teilen sich den Markt, beide brauchen für Gratisspiele und Gutschriften die Zustimmung der Aufsicht, beide halten die Beträge klein. Diese Seite erklärt, welche Aktionen es überhaupt gibt, was sie an Einsatz, Dauer und Quote voraussetzen und was ein Gutschein dem Spielenden tatsächlich einbringt – jenseits des Werbeversprechens.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa.

Was ein Wettgutschein in der Schweiz überhaupt ist

Ein Wettgutschein ist im Schweizer Wettmarkt kein Bonus im Stil internationaler Buchmacher. Er ist ein Gratisspielguthaben, das ein bewilligter Organisator vergibt und das unter klaren Regeln steht. Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen zwei Welten: einer regulierten, in der nur die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften Sportwetten anbieten dürfen, und einer ausländischen, deren Lizenzen in der Schweiz keine Wirkung entfalten.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer einen Gutschein bei einem ausländischen Anbieter sieht, bekommt etwas anderes als das, was ein Schweizer Organisator anbietet. Dort sind die Werbung aggressiver, die Beträge grösser, die Bedingungen versteckter – und das Ganze ist in der Schweiz nicht erlaubt. Die Sperrliste der Gespa listet entsprechende Domains auf, die Schweizer Provider per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, keine Limiten, keinen Rekursweg.

In der Schweiz läuft die Sache über zwei Kanäle. Swisslos betreibt Sporttip und deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Organisator registrieren – nicht bei beiden.

Die Aktionen sind bescheiden. Der einzige Gutschein mit einem festen Betrag, den die Loterie Romande im Winter 2025/26 veröffentlicht hat, war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: Wer innert sieben Tagen den in National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Total 7’000 Stück, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Bei Swisslos sieht es ähnlich aus: keine öffentlich beworbenen Willkommenspakete, sondern Aktionen, die an konkrete Anlässe gebunden sind.

Die Rechtslage: warum Gutscheine in der Schweiz klein ausfallen

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat den Schweizer Wettmarkt neu geordnet. Sportwetten gelten als Grossspiel und brauchen zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenes Spiel. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist nicht Verhandlungssache: die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) teilt den Markt zwischen Swisslos und Loterie Romande auf. Eine dritte Schweizer Sportwettenlizenz gibt es nicht, und die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher – sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, die Ende 2025 671 Einträge umfasste.

Für Gratisspiele und Gutschriften gilt eine zusätzliche Schicht. Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa, bevor ein Organisator Gratisspiele oder Gutschriften anbietet. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8. Das erklärt die kleinen Zahlen: jede Aktion ist einzeln bewilligt und damit begrenzt.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: ein Schweizer Wettgutschein enthält keine versteckte Klausel, die das Guthaben plötzlich zu echtem Geld macht – es bleibt bis zum Ablauf Spielguthaben. Zweitens: Werbung für ausländische Wettanbieter ist in der Schweiz verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Wer in einem Inserat einen Gutscheincode findet, sieht mit hoher Wahrscheinlichkeit Werbung für einen Anbieter ohne Bewilligung.

Was die Spielerlaubnis abdeckt

Die Bewilligung deckt das Programm ab, nicht den Markt. Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Fassung 10.09.2026), und nur was darauf steht, darf angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein E-Sport-Bereich. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn sie explizit aufgeführt sind. Rangwetten gibt es nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe dürfen nicht als Wette angeboten werden. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer auf das Programm schaut, sieht also nicht das volle Sortiment internationaler Buchmacher – sondern das, was die Bewilligung erlaubt. Wer auf E-Sport wetten will, hat in der Schweiz keine regulierte Möglichkeit. Wer auf Eckbälle setzen will, ebenso.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ein zeitliches Werbeverbot – etwa nachts – existiert nicht. Was verboten ist, ist Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel: Wer für einen ausländischen Anbieter wirbt, macht sich strafbar. Anbieter, die in der Schweiz Werbung schalten, müssen also zwingend einer der beiden bewilligten Organisatoren sein – sonst ist die Werbung die Straftat.

Spielerschutz: was auch beim Gutschein gilt

Ein Gutschein macht aus einer Wette keine Neben-sächlichkeit. Die Schutzregeln gelten voll, unabhängig davon, ob mit echtem Geld oder mit Spielguthaben gespielt wird.

Limiten für Verluste und Einzahlungen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Bei der Loterie Romande darf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage empfangen, und das Wallet selbst darf maximal CHF 10’000 halten.

Die Limiten sind Selbstbindung mit Hebel: was einmal gesetzt ist, gilt. Wer eine Verlustlimite auf CHF 50 pro Tag setzt, kann am Mittwoch nicht «ausnahmsweise» CHF 200 setzen. Wer sie anheben will, muss 72 Stunden warten – drei Tage, in denen die Spiellust typischerweise nachlässt. Das System ist absichtlich träge, weil eine Erhöhung in einem Moment der Spiellust fast nie eine gute Entscheidung ist.

Spielsperre und Register

Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktweise für einen bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – und in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein eigenes Sperrsystem mit vergleichbarer Wirkung.

Die Spielsperre ist kein Vorschlag, sondern ein Filter: Wer einmal gesperrt ist, kommt nicht mehr rein, bis die Frist abläuft oder die zuständige Fachstelle einer Aufhebung zustimmt. Das Gesetz sieht vor, dass eine selbst gewählte Sperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS), und die Aufhebung muss von einer Fachstelle begleitet sein (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wichtig für Gutscheine: gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer mit einem Gutschein spielt, aber gesperrt ist, bekommt nichts – das Guthaben wird eingezogen.

Testkäufe 2025: keine heile Welt

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob die Jugendschutzregeln eingehalten werden. Bei 200 Testkäufen wurde in 47,5 % der Fälle einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist kein Detail am Rand: Es zeigt, dass die Selbstkontrolle an Verkaufsstellen nicht funktioniert. Wer online spielt, umgeht dieses Risiko – die Online-Identifikation ist hoch und das mit Adressdatenbanken abgeglichene Ausweislesen macht einen Minderjährigen-Account praktisch unmöglich.

Was ein Gutschein bei den Schweizer Organisatoren wert ist

Die Bandbreite bei Schweizer Gutscheinen ist schmal. Zwei Aktionsformen kommen regelmässig vor: Gratisspielguthaben mit festem Betrag und befristeter Gültigkeit sowie Boosts auf den Nettogewinn, die an eine Mindestanzahl Voraussagen mit Mindestquote gebunden sind.

Gratisspielguthaben – der Standardfall

Das Gratisspielguthaben ist keine Gratiswette im internationalen Sinn, bei der der Einsatz mit dem Gewinn zurückkommt. Es ist Spielguthaben auf dem Wallet, das eingesetzt und – wenn die Wette gewinnt – als Gewinn ausgezahlt werden kann, aber selbst nicht auszahlbar ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist dafür das jüngste Beispiel: CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer mit den CHF 10 eine Wette zu Quote 1.90 spielt und gewinnt, bekommt den Gewinn von CHF 9 als regulären Wallet-Guthaben – die ursprünglichen CHF 10 sind weg.

Bei Swisslos gilt dasselbe Prinzip. In den Bedingungen für die Online-Teilnahme (gültig ab 13. Januar 2025) ist festgehalten, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Auszahlungen sind nur von echtem Geld möglich, das eingezahlt oder durch Gewinne entstanden ist.

Der Effekt: Ein «Gutschein über CHF 10» hat einen tatsächlichen Wert, der unter CHF 10 liegt, weil das Geld nur als Wetteinsatz verwendet werden kann und beim Verlust nichts zurückkommt. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, verliert es vollständig.

Quoten- und Profitboosts

Die zweite häufige Form ist der Boost. Sporttip bietet zwei Varianten: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.

Der Kombiboost von Sporttip geht einen Schritt weiter und gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Der «100-%-Boost» klingt gross, setzt aber fünfzehn richtige Tipps voraus – bei einer durchschnittlichen Quote von 1.50 liegt die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, im einstelligen Promillebereich.

Wie viel ein Gutschein statistisch wert ist

Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückkommt, hat einen klar berechenbaren Wert. Für ein Guthaben von CHF 10 auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 – ein angenommenes Beispiel, kein aktueller Preis – und einer Auszahlungsquote des Marktes von rund 94,7 % (Marge 5,3 %) ergibt sich ein statistischer Wert von ungefähr CHF 4,60 bis CHF 4,90.

Die Rechnung dahinter: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 94,74 %. Wert des Gutscheins = CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 94,74 % ≈ CHF 4,49.

Dies ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne Wette. Wer das Guthaben auf eine Quote unter 1.90 setzt, bekommt weniger; wer auf eine Quote darüber setzt, bekommt mehr – aber das Guthaben selbst geht immer verloren, sobald die Wette platziert ist. Anders als bei einer Gratiswette im internationalen Markt, wo der Einsatz mit dem Gewinn zurückkommt und der Wert näher am Nominalbetrag liegt, ist der Wert eines Schweizer Gratisspielgutscheins ungefähr halb so hoch wie sein Nennwert.

Auszahlung von Gewinnen aus Gutscheinen

Gewinne aus einem Gutschein werden wie reguläre Gewinne behandelt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Über CHF 1’000 werden innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Wallet-Guthaben zweimal pro Jahr kostenlos auf das Bankkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.

Gewinne verfallen nicht automatisch, aber sie müssen geltend gemacht werden: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung abgeholt werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert zehn Tagen per eingeschriebener Brief erfolgen.

Rangliste: Gutscheinaktionen bei den Schweizer Organisatoren

Die folgende Übersicht zeigt die Gutschein- und Boost-Aktionen, die bei den beiden Schweizer Organisatoren aktuell verfügbar oder in der jüngeren Vergangenheit dokumentiert sind. Bewilligungsstatus und verantwortlicher Organisator stehen in der Tabelle, weil sie entscheiden, ob eine Aktion in der Schweiz überhaupt zulässig ist.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisator / Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Gespa) Loterie Romande, Sitz Lausanne; Jouez Sport
BetAlright Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Roobet Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Cloudbet Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
AmunRa Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Interwetten Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
DirectionBet Keine Bewilligung Lizenz im Sitzland ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erscheinen in der Tabelle, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – über Werbung im Ausland, über Vergleichsseiten oder über Domains, die noch nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen. Sie sind hier nicht als Empfehlung aufgeführt, sondern als Referenz: ihre Werbung mit Gutscheinen ist in der Schweiz verboten, ihre Lizenz hat hier keine Wirkung, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rekursweg.

Swisslos Sporttip – das Deutschschweizer Standardangebot

Swisslos ist mit Sitz in Basel die grössere der beiden Lotteriegesellschaften und betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Eine Online-Registrierung ist ab 18 Jahren möglich und setzt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus. Der Ausweis wird hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Gutscheine und Boosts bei Sporttip fallen bescheiden aus. Es gibt keine Willkommenspakete im Stil internationaler Anbieter – was es gibt, sind anlassbezogene Quoten- und Profitboosts auf konkrete Sportereignisse sowie den Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, der den Nettogewinn je nach Anzahl Voraussagen zwischen 5 % und 100 % erhöht. Die Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer mit Spielguthaben aus einer Promotion spielt, kann es wie reguläres Wallet-Guthaben einsetzen; auszahlbar ist es nicht. Wer mit echtem Geld spielt, kann das Wallet per PostFinance Pay aufladen – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt – oder einen Einzahlungsschein nutzen, wobei der Mindestbetrag CHF 20 beträgt und in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind. Ein Wettprogramm mit 19 Kantonen plus Tessin und Liechtenstein bringt Tiefe in den Schweizer Sport, aber das Angebot an Wettmärkten bleibt enger als bei internationalen Anbietern – kein Eckballmarkt, keine Kartenmärkte, kein E-Sport.

Urteil. Sporttip ist die richtige Adresse für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner, die reguliert spielen wollen. Wer mit hohen Boni, breitem Marktangebot und internationaler Quotenkonkurrenz liebäugelt, wird hier nicht fündig – und ist mit der Wahl von Sporttip bewusst gegen diese Erwartung unterwegs.

Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Pendant

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos für die sechs Französisch sprechenden Kantone. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende und ihre Kontaktadresse in Lausanne. Jouez Sport heisst das Produkt; das Online-Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura.

Die dokumentierte Gutscheinaktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief und CHF 10 Gratisspielguthaben pro teilnehmendem Konto vergab – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer den Code in einem National-League-Stadion fand und innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben automatisch. Es ist ein Beispiel für die typische Schweizer Gutscheinaktion: kleiner Betrag, klar befristet, an ein konkretes Ereignis gebunden, an ein bestimmtes Einzugsgebiet adressiert.

Die Spielregeln entsprechen im Wesentlichen Sporttip: 18 Jahre Mindestalter, Verlust- und Einzahlungslimiten, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000, Einzahlungen maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Urteil. Jouez Sport ist die regulierte Westschweizer Adresse und für Bewohner der sechs Französisch sprechenden Kantone die einzige legale Option für Online-Sportwetten. Wer in der Romandie wohnt, kommt um die Loterie Romande nicht herum – und bekommt dafür ein Produkt, das mit den Regeln des Schweizer Markts vertraut ist, aber im internationalen Vergleich schmal ausfällt.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen Anbieter in der Tabelle – BetAlright, Interwetten, Roobet, Funbet, Cloudbet, AmunRa, 1xBet und DirectionBet – haben in der Schweiz keine Bewilligung. Ihre Lizenzen im Sitzland – typischerweise Curaçao, Malta oder Anjouan – haben hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle.

Urteil. Die Aufnahme dieser Anbieter in die Tabelle ist keine Empfehlung. Sie zeigt, wer mit einem grosszügigen «Gutschein über CHF 200» wirbt und warum die Werbung in der Schweiz verboten ist. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz – und riskiert, dass die Domain blockiert wird, sobald sie auf der Sperrliste erscheint.

Wie ein Gutschein technisch funktioniert

Wer mit einem Gutschein spielt, durchläuft denselben Pfad wie beim regulären Wetten, mit einem Unterschied: das eingesetzte Geld ist nicht eingezahlt, sondern Gutschrift. Die Schritte sind klar und ohne Überraschung.

Registrierung und Identifikation

Vor dem ersten Spiel wird das Konto erstellt. Swisslos verlangt einen Ausweis, der hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Personen unter 18 sind ausgeschlossen. Wer eine Spielsperre hat, kann sich nicht registrieren. Die Loterie Romande verfährt nach demselben Prinzip, mit der Einschränkung, dass das Konto nur für Bewohner der sechs Französisch sprechenden Kantone geöffnet werden kann.

Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten gesetzt – 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Wer das Limit nicht setzt, kann nicht wetten. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Gutschein einlösen und Wette platzieren

Bei der Loterie-Romande-Aktion «Patinoires et Stades» wurde der Code in den Stadien verteilt und musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Das Guthaben erschien anschliessend auf dem Wallet, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Eine separate Aktivierung pro Wette ist nicht nötig; das Guthaben wird bei der Wettplatzierung automatisch verwendet, sofern auf dem Wallet nicht mehr reguläres Geld liegt – das reguläre Geld wird zuerst eingesetzt.

Eine Wette mit Gutschein hat denselben Ablauf wie eine reguläre Wette: Auswahl, Quote, Einsatz. Der Unterschied liegt im Buchungsresultat: bei Gewinn wird der Nettogewinn dem Wallet gutgeschrieben; der ursprüngliche Gutschein-Betrag verfällt. Bei Verlust ist der Gutschein weg, ohne weitere Belastung des Wallet.

Auszahlung und Verfall von Gewinnen

Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Wer einen Boost – Quotenboost oder Profitboost – mit Cash-Out abschliesst, verliert den Boost: er verfällt mit dem Cash-Out. Sporttip garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt; wer den Ausstieg vor Spielende sucht, bekommt ihn nicht in jedem Fall.

Steuern auf Gewinne aus Gutscheinen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber steuerpflichtig. Der Bund hat die Schwelle per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton anders. Oberhalb der Schwelle zieht der Organisator 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Gewinn aus einem CHF-10-Gutschein liegt weit unter jeder Schwelle. Es fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Die Steuerfrage wird erst bei einem Grossgewinn relevant, und selbst dann ist sie technisch, nicht prohibitiv.

Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: sie unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, aber das kantonale Steuerrecht behandelt sie unterschiedlich. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll als Einkommen. Wer im Ausland spielt und Gewinne versteuern muss, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Welche Schweizer Organisatoren bieten Wettgutscheine an, und wer muss sie genehmigen?

Wettgutscheine dürfen in der Schweiz nur Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) anbieten, weil das Geldspielgesetz nur diese beiden Organisatoren für Sportwetten zulässt. Jeder Gutschein und jedes Gratisspiel braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Ein Gutschein ohne Einzahlung ist ein Gratisspielguthaben, das der Organisator ohne vorherige Einzahlung auf das Wallet bucht. Es ist an eine Frist gebunden (typisch 30 Tage), nicht auszahlbar und nur für Wetten verwendbar. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, verliert es. Der Einsatz wird bei einer gewonnenen Wette nicht zurückgezahlt, nur der Nettogewinn.

Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein. Das unterscheidet den Schweizer Gutschein von der internationalen Gratiswette: Der Gutscheinbetrag ist kein «Einsatz mit Rückzahlung», sondern Spielguthaben, das bei der Platzierung verbraucht wird. Wer CHF 10 Gutschein auf Quote 1.90 setzt und gewinnt, bekommt CHF 9 Gewinn – die ursprünglichen CHF 10 sind weg.

Gibt es Wettgutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen?

Ja, in Form von Quotenboosts, Profitboosts und dem Kombiboost bei Sporttip sowie gelegentlichen Aktionscodes wie «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Grenzen sind durch die Bewilligungspflicht gesetzt: jeder Gutschein braucht die Zustimmung der Gespa, jeder Boost ist pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Höhe limitiert. Bei Cash-Out verfällt ein aktiver Boost.

Gelten die Verlustlimiten und die Spielsperre auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja, vollständig. Die Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage) werden vor der ersten Wette gesetzt und gelten unabhängig von der Mittelherkunft. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre sperrt das Konto komplett; gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn aus einem Gutschein.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote?

Bei Einzelwetten: Gewinn = Einsatz × Quote. Bei Kombinationswetten: Gewinn = Einsatz × Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Gutschein-Betrag selbst wird bei Gewinn nicht zusätzlich ausgezahlt; er ist bereits im Gewinn eingerechnet und verfällt mit der Wettplatzierung.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»