Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern: was sie kosten, was sie bringen
Ladevorgang...
In der Schweiz darf nur zwei Anbieter Sportwetten mit einer Bewilligung der Gespa (Eidgenössische Geldspielaufsicht) veranstalten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer hier nach einer «Gratiswette» sucht, wie sie internationale Buchmacher bewerben, stösst zuerst auf eine rechtliche Schranke und dann auf einen engen Markt. Wie dieser Markt aussieht, was eine Gratiswette unter Schweizer Bedingungen bedeutet und welche Kosten sie für die Spielenden tatsächlich hat, ordnet dieser Vergleich ein.
Stand: Oktober 19, 2026, abgeglichen mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und den aktuellen Spielregeln von Sporttip und Loterie Romande.
Was eine Gratiswette ist und warum die Höhe nicht alles sagt
Unter einer Gratiswette versteht der Markt eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter beisteuert; der Wettende setzt also kein eigenes Geld am Wettmarkt ein. In der Schweiz ist die häufigste Form Gratisspielguthaben, das auf das Spielkonto gebucht wird und sich auf bestimmte Wetten verwenden lässt. Was die meisten Wettenden nicht auf den ersten Blick sehen: Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen beider Organisatoren nicht auszahlbar, lässt sich also nur für Wetten einsetzen, nicht auf das Bankkonto auszahlen. Was am Ende übrig bleibt, ist allein der Nettogewinn – und der fällt, weil der Einsatz selbst nie zurückfliesst, kleiner aus, als der Laie bei der Namensgebung «Gratiswette» erwartet.

Genau darin liegt der typische Reibungsverlust solcher Angebote. Eine 10-Franken-Gratiswette zu einer Quote von 1.90 gewinnt 9 Franken, nicht 19 – der Spieleinsatz wird nicht zurückbezahlt. Wer die Mechanik nicht kennt, sieht ein verlockendes Werbeversprechen und nimmt einen tatsächlichen Erlös mit nach Hause, der deutlich unter der vermeintlichen Auszahlung liegt. Diese Diskrepanz wird auf einem Markt, der fast nur aus den beiden Veranstaltern besteht, besonders sichtbar: Angebote sind rar, ihre Bedingungen genau zu prüfen.
Ein zweiter Punkt gehört zur Mechanik dazu: Die Quote, zu der die Gratiswette platziert wird, ist keine beliebige. Viele Aktionen verlangen eine Mindestquote, damit der Bonus überhaupt ausgelöst wird. Wer unter dieser Quote wettet, verliert das Guthaben meist ersatzlos. Mehr dazu, mit welchen Quoten Sporttip und Loterie Romande ihre Aktionen flankieren, in einem späteren Abschnitt.
Die Werbeversprechen für Gratiswetten kommen häufig von ausländischen Anbietern, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Solche Marken lassen sich hierzulande nur eingeschränkt nutzen: Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre umsetzen. Wer dennoch spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre über das Schweizer Register und im Streitfall kein Schweizer Rekursrecht – das schliesst der folgende Abschnitt zur Rechtslage auf.
Die Schweizer Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt und warum jede Gratiswette bewilligt werden muss
Die Schweiz hat das Geldspielwesen 2019 mit dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) neu geordnet. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ordnet Sportwetten als Grossspiele ein (Art. 3 lit. c und e BGS). Die Aufsicht liegt nicht beim ESBK, der die Casinos beaufsichtigt, sondern bei der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung (Art. 21 BGS) und einer bewilligten Spielform (Art. 22 BGS). Sie wirkt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter bewusst klein gehalten.

Nur zwei Veranstalter sind zugelassen
Swisslos mit Sitz in Basel führt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein durch (Stand 14. Oktober 2026). Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann nur dort ein Online-Konto eröffnen; wer im Romandie-Gebiet wohnt, nur bei der Loterie Romande. Für die übrigen Kantone gibt es kein Online-Angebot mit Schweizer Bewilligung.
Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratiswetten und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dieses Veto-Recht der Aufsicht begrenzt das Angebot an Gratiswetten strukturell. Wer eine breite Auswahl an «Gratiswetten ohne Einzahlung», «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung oder Bonus-Angebote mit Rückerstattungsgarantie sucht, wie sie internationale Buchmacher anbieten, sucht in einem Markt, der diese Mechanik unter Schweizer Bewilligung gar nicht abbilden kann. Die bewilligten Schweizer Anbieter bieten keine Einzahlungs- oder Auszahlungsgarantie; die Lizenz sichert stattdessen die Aufsicht durch die Gespa, das Sperrregister und klare Vorgaben für Verlustlimiten und Einzahlungsschutz.
Was beworben werden darf und was nicht
Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); Verstösse können mit Bussen bis zu 500’000 Franken geahndet werden (Art. 131 BGS). Promo-Codes, die eine ausländische Marke einem Schweizer Kunden anbietet, tauchen auf dem legalen Schweizer Markt also nicht auf – wer einen solchen Code erhält, kommt aus einer Grauzone.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internetprovider sperren sie per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, darunter bekannte Namen wie bet365. Die Sperre ist wirksam, aber flüchtig: Anbieter weichen über neue Domains aus, was die Gespa mit Domain-Hopping umschreibt. Der Nutzer, der auf eine gesperrte Seite stösst, erkennt die Sperre daran, dass die zuständige Stelle sie publik macht.
Spielerinnen und Spieler schützen: Limiten, Selbstsperren und das landesweite Register
Gratiswetten verändern die Mechanik für die Spielenden, aber nicht die Schutzregeln. Sie gelten unabhängig davon, ob der Einsatz aus eigener Tasche oder aus einem Gratisspielguthaben stammt.
Vom Spieler selbst gesetzte Verlustlimiten
Vor der ersten Online-Teilnahme bei Sporttip verlangen die Bedingungen, dass Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für Personen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes.
Spielsperren: zeitlich begrenzt oder unbefristet
Swisslos erlaubt eine selbst gesetzte Sperre für produktbezogene Bereiche zwischen 1 und 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Spielersperrregister eingetragen und gilt auch für Spielbanken, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst auferlegte Pause muss gemäss Verordnung bis zu sechs Monate möglich sein (Art. 89 VGS); vor Ablauf lässt sich keine Aufhebung erreichen.
Werbung trotz Schutzregeln
Die Gespa hat im Jahr 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt und ist zum Ergebnis gekommen, dass in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Verkaufspunkt ist also keine Garantie für die Einhaltung des Mindestalters, und die Werbeumgebung rund um Sport ist auch in der Schweiz nicht so streng reguliert, wie manche Darstellungen vermuten lassen.
Mehrfachkonten, Mindestalter und Verifizierung
Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Identität und Wohnsitz werden bei der Online-Registrierung durch Ausweis-Upload geprüft; das Mindestalter für Sporttip beträgt 18 Jahre; Wettkämpfende dürfen auf eigene Wettbewerbe nicht wetten. Diese Vorgaben stehen nicht zur Disposition, auch nicht im Rahmen einer Aktion.
Bonus-Mechanik: was hinter Gratiswetten, Quotenboosts und Kombiboosten steckt
Bei Sporttip und Loterie Romande heisst die einzige typische «Gratiswette» Gratisspielguthaben. Was der Markt rund um dieses Guthaben sonst noch an Aktionen anbietet, sind zwei verwandte Mechanismen: Quotenboosts und Profitboosts. Was diese Begriffe konkret bedeuten, wie sie sich rechnen und wo sie an ihre Grenzen stossen.
Gratisspielguthaben – die häufigste Form
Bei der Loterie Romande lief zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer innerhalb von sieben Tagen den an National-League-Spieltagen verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, bekam 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes verteilt; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Diese Bauart – kleiner Betrag, kurze Frist, fixe Quote – ist typisch für Schweizer Gratiswetten.
Sporttip-Kombiboost – Bonus auf die Kombiwette
Der Kombiboost von Sporttip funktioniert nach einem anderen Muster: Auf den Nettogewinn einer Online-Kombiwette (Prematch, Live, Systemwetten) mit mindestens vier Voraussagen schaltet Swisslos einen Bonus. Bei vier Voraussagen liegt er bei 5 %, bei sieben bei 20 %, bei zehn bei 40 %, bei fünfzehn bei 100 %. Jede einzelne Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer unter dieser Mindestquote wettet, schaltet den Boost nicht frei – die Funktion ist also strenger, als sie in der Werbung klingt.
Quotenboosts und Profitboosts – das Kleingedruckte
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen festgelegten Prozentsatz. Beide Aktionen sind pro Wettenden nur einmal nutzbar; Einsatz und Erhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Was die Werbung «verbesserte Quote» nennt, ist also ein an enge Bedingungen geknüpfter Vorteil, der nicht garantiert zur Auszahlung kommt.
Wieso die Aktionen so klein ausfallen
Die Gespa genehmigt Gratisspielguthaben, Quotenboosts und Kombiboosts einzeln, und sie sind in Anzahl und Höhe begrenzt. Wer den Markt mit Grossbritannien, Deutschland oder Malta vergleicht, sieht einen Hiatus: dort gehören 100-Franken-Willkommensboni und Angebote mit Geld-zurück-Garantie zum Standard, hier sind sie durch die Bewilligungspflicht strukturell eingedämmt. Auch hier gilt: keine Einzahlungs- oder Auszahlungsgarantie, sondern Schutz durch Gespa-Aufsicht, Spielersperrregister und Limitvorgaben.
Was eine Gratiswette wert ist – eine Beispielrechnung
Die Berechnung soll zeigen, was eine Gratiswette von 10 Franken unter realistischen Bedingungen tatsächlich einbringt. Dafür braucht es eine Annahme: die Quote und den Auszahlungsschlüssel eines Marktes, auf dem die Gratiswette platziert wird. Für die Rechnung wählen wir einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 – ein typischer Wert, kein zitierter Preis.
Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes mit zwei Quoten 1.90 / 1.90 liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (1.0526…) ≈ 0.95, also 95 %. Der durchschnittliche Erwartungswert einer 10-Franken-Gratiswette mit Quote 1.90 lässt sich mit der Freebet-Formel schätzen: Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsschlüssel. Mit den eingesetzten Werten ergibt das 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.95 ≈ 4.50 Franken. Die Gratiswette ist also statistisch rund 4.50 Franken wert, nicht 10. Der Rest geht über die Marge des Marktes verloren. Anders gesagt: Ein Leser, der weiss, dass nur der Nettogewinn – nicht der Einsatz – an die Spielenden zurückfliesst, sieht eine 10-Franken-Aktion als viereinhalb Franken Gegenwert.
Das ist die eigentliche Mechanik: die Gratiswette ist im Schnitt weniger wert, als sie auf den ersten Blick aussieht, und niemand kann auf mehr als den Gewinn hoffen. Wer eine Gratiswette unter ihrer statistischen Bewertung platziert, verliert zusätzlich; wer sie über ihrer statistischen Bewertung platziert, gewinnt – beides sind Schwankungen, kein Versprechen. Die Rechnung gilt unter den getroffenen Annahmen (Zwei-Wege-Markt, beide Quoten 1.90); ein anderer Markt mit anderem Auszahlungsschlüssel verschiebt den Wert nach oben oder unten.
Das Ranking: zehn Wettanbieter im direkten Vergleich
Die Tabelle sortiert die beiden Schweizer Veranstalter vor den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung – so wie das Gesetz es verlangt. Innerhalb der bewilligten Anbieter zählt die Spielauswahl und die Mechanik der Aktionen; bei den ausländischen Marken die rechtliche Stellung im Schweizer Markt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Grossspiel-Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Bewilligung und Spielbewilligung BGS / Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Grossspiel-Bewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Bewilligung und Spielbewilligung BGS / Gespa |
| Betwinner | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung; Lizenzstatus nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte «Veranstalter / Bewilligungsbasis» trägt die rechtliche Substanz der Bewilligung, nicht ein Marketing-Etikett. Wer in der Schweiz spielt, hat mit den beiden oberen Marken die volle Aufsicht und das Schweizer Sperrregister im Rücken. Wer eine Marke aus der unteren Hälfte nutzt, hat keine dieser Sicherheiten.
Swisslos Sporttip
Swisslos führt Sporttip und nimmt damit die einzige Online-Sportwette im Deutschschweizer Vertragsgebiet sowie in Liechtenstein entgegen. Der Gratisanreiz dieses Anbieters sitzt nicht in einer «Gratiswette» im ausländischen Sinn, sondern in zwei Mechanismen: kleinere Aktionen, die die Gespa bewilligt hat, und der Kombiboost, der ohne Guthaben funktioniert.
Das Sporttip-Angebot verlangt vor der ersten Wette die Festlegung von Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage; Obergrenze 9’999 Franken, unter 21 Jahren 1’000 Franken). Wer unter 18 ist, wird nicht zugelassen. Pro Spielkonto ist die Identität einmalig zu verifizieren; ein zweites Konto ist unzulässig. Der Sporttip-Kombiboost schaltet sich auf den Nettogewinn einer Online-Kombiwette ab vier Voraussagen und springt auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben. Beim Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos.
Die Auszahlungsmechanik ist zweistufig: Gewinne bis 1’000 Franken pro Wettbestätigung gehen automatisch aufs Wallet, höhere Beträge per Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen, wenn die Zahlungsverbindung hinterlegt ist. Wallet-Guthaben ist zwei Mal jährlich gratis auszahlbar, ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten; Überweisungen dauern 5 bis 10 Arbeitstage. Käufe aufs Wallet sind ab 20 Franken möglich und pro 30 Tage auf 10’000 Franken gedeckelt. Solche Vorgaben, die hohe Auszahlungsquote, der enge Aktionstunnel und der Schutzmechanismus, sind die Eckpfeiler einer Marke, die Verlässlichkeit vor Lautstärke setzt.
Der Gratisanreiz von Sporttip ist im Schnitt also klein, dafür gesetzlich verankert und gut kalkulierbar. Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, kommt an dieser Marke ohnehin nicht vorbei.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Im Dezember 2025 hat sie mit «JouezSport – Patinoires et Stades» das prominenteste Beispiel einer Schweizer Gratiswette-Aktion durchgeführt. Die Mechanik: Aktionscode aus den National-League-Stadien, 10 Franken Spielguthaben ins verifizierte Konto, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück.
Die Loterie Romande nimmt pro 30 Tage höchstens 10’000 Franken Einzahlung aufs Spielkonto und lässt das Wallet-Guthaben maximal 10’000 Franken erreichen. Gewinne bis 1’000 Franken netto gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf das angegebene Bankkonto. Gratisspielguthaben bleibt, wie bei Swisslos, nicht auszahlbar. Wer sich an der Aktion versucht, sollte die Frist von 30 Tagen im Auge behalten; danach verfällt das Guthaben ersatzlos.
Das Angebot der Loterie Romande hat einen ähnlich engen Aktionskorridor wie Sporttip. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat hier den einzigen bewilligten Online-Zugang. Dass die Aktionen französisch kommuniziert sind und an Stadionbesuche gekoppelt waren, ergibt Sinn für die Marke, weniger für Spieler aus dem Deutschschweizer Raum.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Marken tauchen in der Schweizer Spieler-Realität auf: in Werbung, Affiliate-Links, Sport-Streams oder über Mund-zu-Mund-Propaganda. Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung, kein Anrecht auf die Schweizer Spielsperre und keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa kann ihre Domains per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 standen 671 solcher Domains auf der Sperrliste.
Betwinner
Betwinner fällt durch eine breit angelegte Bonusstruktur auf, die in mehreren Ländern beworben wird. In der Schweiz kann die Marke nichts Garantieren: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Wer bei Betwinner spielt, verlässt sich auf eine Lizenz, die in der Schweiz nicht anerkannt ist; das schützt weder vor Domain-Sperrungen, noch vor Gewinnauszahlungen ohne Schweizer Rekurs.
WirWetten
WirWetten ist im deutschsprachigen Raum stärker präsent, gehört aber in dieselbe rechtliche Kategorie. Die Marke fällt durch aggressive Boni auf den ersten Blick auf; im Schweizer Rechtsrahmen wirken diese Anreize leer. Wettende Schweizer sollten die Konzernzentrale und die regulatorische Heimat prüfen, bevor sie einzahlen, und sich bewusst sein, dass die Gespa-Sperrliste dynamisch ist. Domains tauchen auf, werden gesperrt, neue Domains entstehen.
BetFury
BetFury ist breiter aufgestellt als reine Sportwetten-Marke und kombiniert Krypto-Elemente mit Sportwetten und Casino. Im Schweizer Kontext fällt die Krypto-Ausrichtung besonders auf: anonyme Auszahlungen, die das Schweizer Recht nicht kennt. Lizenzbasis in der Schweiz nicht anerkannt; im Streitfall greift das Heimatrecht des Lizenzgebers, nicht das Schweizer Recht. Für Schweizer Spieler heisst das: kein Selbstschutz über das Sperrregister, keine Auszahlungspflicht analog Art. 50 VGS, dafür mögliche Domain-Sperre über Nacht.
Roobet
Roobet zeigt das gleiche Bild: international bekannt, im Schweizer Markt nicht zugelassen. Wer sich für Roobet interessiert, sollte die Sperrliste im Auge behalten; Domains, die dort auftauchen, sind in der Schweiz nicht erreichbar, ohne den Weg über VPN zu gehen, was die Schweizer Aufsicht nicht erfasst, aber rechtlich heikel macht.
1xBet
1xBet gehört zu den grössten internationalen Online-Wettanbietern, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Der Markenname fällt in der Werbung häufig; was die Schweizer Rechtslage betrifft, ist 1xBet wie alle hier gelisteten Marken nicht bewilligt. Die Gespa kann die Domain sperren; das passiert bei renommierten Namen häufiger, weil die Aufsicht Beschwerden nachgeht. Der Spielerschutz, den Schweizer Wettende gewohnt sind, greift hier nicht.
Funbet
Funbet operiert in mehreren europäischen Märkten unter Lizenzbedingungen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten. Wer ein Konto eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Die Marke taucht in Werbe-Netzwerken auf, die im Schweizer Sport-Umfeld nicht reguliert sind; das macht den Blick auf das Kleingedruckte noch wichtiger.
Rainbet
Rainbet fällt durch eine breite Auswahl an Wettmärkten auf. Aus Schweizer Sicht zählt: die Lizenz, die diese Märkte absichert, gilt in der Schweiz nicht. Wer hier spielt, verlässt sich auf den ausländischen Lizenzgeber, nicht auf die Gespa. Domains können gesperrt werden; im Streitfall hilft das Schweizer Recht nicht.
22Bet
22Bet schliesslich ist im osteuropäischen und lateinischen Markt verankert und gehört zu den international grösseren Marken. In der Schweiz dieselbe Ausgangslage: keine bewilligte Sportwette, keine Schweizer Aufsicht. Wer sich für die Marke interessiert, sollte die Schweizer Sperrliste prüfen und sich bewusst sein, dass die Boni, die international beworben werden, hierzulande nicht legal nutzbar sind.
Gemeinsame Linie der ausländischen Marken: Jede dieser Marken wirbt mit Willkommensboni, Gratiswetten oder Bonus-Angeboten mit Geld-zurück-Garantie, wie sie auf bewilligten Schweizer Plattformen strukturell nicht möglich sind. Spielende sollten beachten: Bei diesen Anbietern fehlen jegliche Schweizer Garantien für Einzahlungen oder Auszahlungen – es gibt weder eine Gespa-Aufsicht noch einen Anspruch über das Schweizer Recht. Wer in der Schweiz wettet und diese Angebote nutzt, spielt in einer Grauzone: aus Schweizer Sicht wettet er bei einem unbewilligten Anbieter, mit allen Folgen für Sperrungen, Steuern und fehlenden Schutz.
Was die Tabelle und die Profile zusammen ergeben
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» macht den entscheidenden Schnitt. Innerhalb der bewilligten Marken unterscheidet sich das Angebot durch die Spielauswahl und die Aktionsmechanik. Wer in den Deutschschweizer Kantonen wohnt, kann nur Swisslos nutzen; wer in den Westschweizer Kantonen wohnt, hat nur die Loterie Romande. Beide Marken operieren unter identischem rechtlichen Dach und liefern ähnlich knappe Aktionen, deren Mechanik hier nachgerechnet wurde.
Die acht ausländischen Marken sind in der Tabelle und in den Profilen als Gruppe dargestellt, weil sie eine rechtlich andere Stellung haben: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperre über das Register, keine Schweizer Aufsicht über die Bonusmechanik. Wer sich für eine dieser Marken interessiert, sollte die Gespa-Sperrliste kennen, die sich dynamisch entwickelt, und die fehlende Schweizer Aufsicht im Kleingedruckten jedes einzelnen Anbieters nachlesen.
Die Bonusmechanik einer Gratiswette, die hier exemplarisch durchgerechnet wurde, gilt für alle Buchmacher gleich – egal ob bewilligt oder nicht. Der Mechanismus, dass nur der Nettogewinn fliesst, ist internationaler Standard und entspricht der Schweizer Statutensprache «Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar».
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt?
Eine Gratiswette wird vom Veranstalter gestellt und fliesst nach einem Gewinn nur als Nettogewinn zurück. Der ursprüngliche Einsatz wird nicht ausbezahlt. Bei Swisslos und Loterie Romande heisst das entsprechende Produkt Gratisspielguthaben und ist nach den Bedingungen beider Organisatoren nicht auszahlbar. Wer auf einer Quote von 1.90 eine 10-Franken-Gratiswette platziert und gewinnt, erhält rund 9 Franken – nicht 19. Diese Mechanik gilt unabhängig von der Marke.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen; jede einzelne muss eine Quote von mindestens 1.50 haben. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Wetten unter der Mindestquote oder mit weniger Voraussagen lösen den Boost nicht aus. Das gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und ist auf eine Nutzung pro Wettende begrenzt.
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande eine Gratiswette, und was war die Aktion in den Stadien der National League?
Swisslos und Loterie Romande bewerben keine klassischen «Gratiswetten ohne Einzahlung»; Gratisspielguthaben oder Quoten- und Profitboosts benötigen eine vorgängige Bewilligung der Gespa. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durchgeführt: Code aus den National-League-Stadien, 10 Franken Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Codes insgesamt. Wer eine solche Aktion nutzt, sollte die 30-Tage-Frist im Blick behalten.
Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratiswetten und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bewilligungspflicht begrenzt die Zahl und Höhe solcher Aktionen strukturell, weshalb sich Schweizer Gratiswetten von grosszügigen internationalen Willkommensboni deutlich unterscheiden. Aktionen ohne diese Bewilligung sind in der Schweiz nicht zulässig.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist die Auszahlung Einsatz × Quote; bei einer Freiwette entfällt der Einsatz und es fliesst nur der Nettogewinn, also Einsatz × (Quote − 1). Beispiel: 10 Franken zu Quote 1.90 zahlen 19 Franken brutto und 9 Franken netto aus; eine 10-Franken-Gratiswette zur selben Quote zahlt nur die 9 Franken netto. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote. Der durchschnittliche Wert einer Gratiswette liegt wegen der Marktmarge typischerweise unter dem Nennwert – was die Mechanik vom Werbeversprechen unterscheidet.
Was gilt für Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Ausländische Lizenzen – gleich aus welchem Land – entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind hier nicht zugelassen; die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer trotzdem spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rekursweg. Gewinne aus diesen Quellen fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
