Treueaktionen und Boni für Bestandskunden bei Schweizer Sportwetten
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnet, bekommt in aller Regel ein Neukundenangebot. Danach wird es merklich stiller. Wer dennoch wissen will, was Swisslos Sporttip und Loterie Romande bestehenden Konten noch gönnen, landet bei zwei Veranstaltern mit eigener Bewilligung, einer Handvoll klar benannter Aktionen – und einer langen Liste ausländischer Marken, die hierzulande keine Rolle spielen dürfen. Hier erfahren Sie, was im Markt tatsächlich läuft, was es kostet und was von Gutscheinen aus dem Ausland zu halten ist.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Was Bestandskunden unter Schweizer Bewilligung überhaupt erwarten können
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) kennt für Sportwetten nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspiele und Gutschriften die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS), und genau diese Hürde formt das, was Bestandskunden in der Praxis sehen. Werbung mit «gratis», «free bet» oder «100 % Bonus», wie sie internationale Buchmacher selbstverständlich raushauen, ist hier nicht erlaubt. Was bleibt, sind kleine, zeitlich begrenzte Aktionen und der Kombiboost, also ein struktureller Bonus auf Mehrfachwetten, der unabhängig von jeder Aktion läuft.

Drei Punkte prägen die Lage. Erstens: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es lässt sich nur verspielen, und ein allfälliger Nettogewinn daraus landet auf dem Wallet oder wird überwiesen. Zweitens: Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste «laufender Boni», sondern die Sperrliste blockierter Domains. Wer dort auftaucht, hat in der Schweiz nichts zu suchen. Drittens: Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle und riskiert – je nach Kanton – die Besteuerung des Gewinns.
Die folgenden Abschnitte gehen die fünf Themenblöcke der Reihe nach durch: zuerst die Einordnung, dann die Rechtslage, dann den Spielerschutz, dann die konkreten Aktionen für bestehende Konten, und zum Schluss die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich.
Die Rechtslage: warum Aktionen für Bestandskunden eng gefasst sind
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des BGS und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt – nicht vom ESBK, der nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Sitz Basel) und Loterie Romande (Sitz Lausanne). Ein dritter bewilligter Anbieter lässt sich auf der Gespa-Liste nicht finden, und ein anderer wird dort auch nicht auftauchen.

Service-Gebiete sind gesetzlich geregelt und überlappen sich nicht. Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters gehört, kann dort kein Online-Konto eröffnen.
Wer in der Schweiz wettet, wettet auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden – Eckball- und Kartenmärkte etwa, und ein ganzer Bereich fehlt: Esports taucht in der Liste nicht auf. Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ebenfalls nicht zugelassen.
Live-Wetten sind grundsätzlich erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt; es ist eine reine Veranstalterfunktion und wird im Abschnitt zu Sporttip ausführlicher beschrieben.
Was die Werbung angeht, ist die Linie streng. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Genau dieser Punkt ist der Grund, weshalb ausländische Marken hier nie offiziell als «sicher» oder «lizenziert» beworben werden dürfen – sie sind es im Rechtssinn nicht.
Spielerschutz: Limiten, Wartefristen und die Spielsperre
Der Spielerschutz ist nicht an einzelne Aktionen gebunden. Er gilt unabhängig davon, ob gerade ein Kombiboost lockt oder eine Promotion läuft, und er ist im Gesetz und in den Spielregeln der Veranstalter verankert.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in den eigenen Bedingungen anwendet, obwohl das Gesetz nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Damit unterscheidet sich die Schweizer Praxis von vielen ausländischen Buchmachern, die Einzahlungslimits erst auf Anfrage einrichten.
Die Spielsperre ist das zweite Standbein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperrt, kommt nicht ohne weiteres wieder rein: Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Zusätzlich müssen die Veranstalter eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. An 200 Verkaufsstellen wurde in 47,5 % der Fälle an eine minderjährige Testperson verkauft. Das ist ein klares Signal, dass der Jugendschutz am Schalter löchrig ist – ein Grund mehr, jeden Einkauf im Online-Kanal abzuwickeln, wo die Verifikation gleich bei der Registrierung läuft.
Wer bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist an diese Mechanismen nicht angeschlossen. Es gibt keinen Eintrag ins Sperrregister, der dort etwas bewirken würde, und keine Schweizer Anlaufstelle, die eine Selbstsperre durchsetzt. Wer sich schützen will, muss das mit dem ausländischen Anbieter direkt regeln – und riskiert gleichzeitig, dass die ausländische Lizenz in der Schweiz ohnehin keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).
Boni und Gratiswetten für bestehende Konten
Was bleibt für Bestandskunden, wenn die Werbung mit «free bet» und «100 % Bonus» wegfällt? In der Praxis sind es drei Bausteine: der Sporttip-Kombiboost, gelegentliche Profit- und Quotenboosts auf einzelne Ereignisse, und kurze Aktionstage wie die frühere Patinoires-Aktion der Loterie Romande. Wer von Gutscheinen aus dem Ausland träumt, sollte wissen, was er damit einkauft.
Der Sporttip-Kombiboost: ein Bonus auf den Nettogewinn
Der Kombiboost ist die einzige Bestandskundenaktion, die bei Swisslos dauerhaft läuft. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Pro Voraussage zählt die Wette, der Bonus wird am Ende auf den Nettogewinn der gesamten Kombiwette aufgeschlagen. Die Skala ist festgelegt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, im Kleingedruckten steht, wie hoch.
Der Mechanismus ist subtil. Er belohnt nicht das Platzieren einer Wette, sondern das Gewinnen einer Wette. Wer eine Kombi mit vier Voraussagen verliert, bekommt keinen Cent – auch keinen anteiligen Bonus. Wer gewinnt, erhält auf den Nettogewinn 5 % obendrauf. Bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn, sofern alle durchgehen. Die Kehrseite: Je länger die Kombi, desto höher die implizite Wahrscheinlichkeit, dass eine Voraussage kippt. Eine 15er-Kombi mit lauter Quoten von 1.50 hat eine Gesamtquote von rund 437 und eine Trefferwahrscheinlichkeit, die im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt.
Beispielrechnung: ein Kombiboost mit vier Voraussagen
Wer mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 vier Voraussagen kombiniert und CHF 10 setzt, erhält im Erfolgsfall zunächst den normalen Wettgewinn. Die Gesamtquote ergibt sich als Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, gerundet 9.79. Der Bruttogewinn ist 10 × 9.79 = CHF 97.90, der Nettogewinn vor Boost 87.90. Mit dem 5-%-Kombiboost auf vier Voraussagen erhöht sich der Nettogewinn um 5 %, also um rund CHF 4.40, und liegt bei rund CHF 92.30. Voraussetzung ist, dass jede der vier Quoten mindestens 1.50 beträgt – in diesem Beispiel ist das bei allen vieren erfüllt.
Der Hebel ist klein, aber messbar. Bei einer Vierer-Kombi mit eher tiefen Quoten nimmt der Boost dem Buchmacher einen Teil des Gewinns wieder weg. Bei einer 15er-Kombi mit moderaten Quoten ist der Hebel grösser, aber das Risiko ist es auch. Wer den Boost konsequent nutzt, sollte sich klarmachen, dass die Auszahlungsquote der Kombi-Quoten selbst deutlich unter 100 % liegt, sobald die Buchmacher-Marge eingepreist ist. Der Boost hebt den Gewinn im Erfolgsfall, aber er ändert nichts daran, dass die meisten Kombis verlieren.
Profitboosts und Quotenboosts
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere, einmal nutzbare Boosts: den Quotenboost auf Prematch-Einzelwetten und den Profitboost auf ein definiertes Sportereignis. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was beworben wird, ist in der App und im Wettschein sichtbar – wer sich darauf einlässt, sollte die Einsatz- und Erhöhungslimite prüfen, bevor er den Wettschein abgibt.
Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien Codes verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das war keine Daueraktion, sondern eine befristete Promotion, bewilligt von der Gespa, mit einem Streuverlust in den Stadien.
Solche Aktionen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Wer in der Westschweiz wohnt und ein Konto bei der Loterie Romande hat, bekommt sie per E-Mail oder beim Stadionbesuch mit – wer darauf wartet, dass ein Code ins Postfach flattert, wartet meist vergeblich. Das ist kein Versäumnis des Veranstalters, sondern die Folge der Bewilligungspflicht: Ohne vorgängige Gespa-Zustimmung läuft nichts.
Was von Gutscheinen ausländischer Wettseiten zu halten ist
Im Internet kursieren Gutscheincodes, «free bet»-Versprechen und Bonusprogramme ausländischer Anbieter, die sich auch an Schweizer Spieler richten. Drei Punkte sind dazu zu sagen.
Erstens: Wer in der Schweiz wettet, kann das legal nur bei Swisslos oder Loterie Romande tun. Eine ausländische Lizenz – ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS). Der Spieler wird zwar nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle.
Zweitens: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen. Eine Selbstsperre wirkt nur beim Anbieter selbst, nicht über dessen Grenzen. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, kann bei einem ausländischen Buchmacher weiterspielen.
Drittens: Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter nach Angaben der Gespa auch bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Die Sperre wird innerhalb von Stunden aktualisiert, wenn ein Anbieter über neue Domains versucht, die Sperre zu umgehen. Das ist der Grund, weshalb ausländische Anbieter in der Schweiz oft nur über VPN oder über ständig wechselnde Adressen erreichbar sind – und weshalb die Gutscheine, die dort «verschenkt» werden, an einem Schweizer Anschluss gar nicht eingelöst werden können.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter nebeneinander. Beide haben eine Schweizer Bewilligung; wer in welchem Kanton wohnt, bestimmt, wo das Online-Konto eröffnet werden kann.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsinhaberin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
Dass die Liste nur zwei Einträge hat, ist kein Zufall. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt, und beide sind Genossenschaften ohne Gewinnabsicht. Die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer bei einem anderen Anbieter spielt, spielt nicht nur ohne Bewilligung, sondern auch ausserhalb dieser Logik.
Swisslos Sporttip: was Bestandskunden tatsächlich bekommen
Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt und ein Konto eröffnet, kann am Kombiboost, an Profit- und Quotenboosts und an gelegentlichen Promotionen teilnehmen – soweit die Gespa jeweils zugestimmt hat.
Konto, Verifikation und Auszahlung
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, eine gültige Identifikation und keine bestehende Spielsperre. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, das ist die Pflicht aus dem BGS. Wer hier einen Trick versucht, fällt früher oder später auf, und gesperrte oder minderjährige Personen haben ohnehin keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt die IBAN vor, werden Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Es gibt keine andere Auszahlungsart, keine Kryptowährung, keine Bargeldabholung am Schalter. Die Auszahlung erfolgt immer auf das eigene Konto – anonym auszahlen geht in der bewilligten Welt nicht.
Einsatz, Limiten und Mindestbeträge
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Das ist nicht nur ein technisches Detail, sondern ein Hinweis darauf, dass das Wettangebot klar auf den Freizeitmarkt zugeschnitten ist – wer hohe Einsätze platzieren will, ist hier systematisch ausgeschlossen.
Wettmechanik: Kombiwetten, Systemwetten, Cash-Out
Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei Kombiwetten ist die relevante Quote das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9.79. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt pingelig, schlägt aber bei grossen Kombis spürbar zu Buche. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, nur online, und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, wenn man die Wette laufen liesse. Bei einem Cash-Out verfällt ein allfälliger Profit- oder Quotenboost.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wer bei Sporttip auf eine Langzeitwette setzt, sollte beachten, dass Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Swisslos-Zwecks verfallen. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden – ein eher altmodischer Weg, der aber immer noch funktioniert.
Die Rechnung: was eine Kombiwette mit CHF 10 Einsatz tatsächlich zurückgibt
Mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich die Gesamtquote 9.79, der Bruttogewinn 97.90. Mit dem 5-%-Kombiboost auf vier Voraussagen steigt der Nettogewinn um rund 5 %, also von 87.90 auf etwa 92.30. Das ist die Grössenordnung, mit der ein Wettender bei einer Vierer-Kombi mit moderaten Quoten rechnen kann. Bei sieben Voraussagen ist der Bonus 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 % – jeweils auf den Nettogewinn, der nur dann überhaupt entsteht, wenn alle Voraussagen eintreffen.
Diese Rechnung zeigt, was der Kombiboost wirklich bringt: ein paar zusätzliche Franken auf den Nettogewinn, nicht den Nettogewinn selbst. Wer den Boost mitnimmt, ohne dass die Kombi gewinnt, hat nichts gewonnen – auch nicht anteilig. Wer den Boost regelmässig mitnimmt, sollte ehrlich abrechnen: Die Auszahlungsquote der einzelnen Quoten liegt deutlich unter 100 %, der Buchmacher hat seine Marge eingepreist, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine 15er-Kombi mit Quoten ab 1.50 durchläuft, ist winzig. Der Boost ist ein Trostpreis, kein Geschenk.
Verfügbarkeit und Service-Gebiet
Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen, und wer in St. Gallen wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen. Diese territoriale Beschränkung ist im BGS verankert und wird in der Praxis rigide durchgesetzt. Wer umzieht, muss das Konto in der Regel schliessen und im neuen Kanton ein neues eröffnen – oder gleich ganz aufhören. Das ist kein Bonusdetail, sondern einer der Gründe, weshalb die Schweizer Wettlandschaft so klein ist, wie sie ist.
Verdikt: Bestandskunden bekommen ein schlankes, aber klares Paket
Sporttip liefert keine Wettboni, die mit dem Schlagwort «100 % Bonus» mithalten können. Was es gibt, ist der Kombiboost als strukturelle Belohnung, dazu gelegentliche Profit- und Quotenboosts, und kurze Aktionen, die mit Gespa-Zustimmung bewilligt werden. Das ist ehrlich, überschaubar, und der Veranstalter zieht keine Lockvogel-Angebote durch. Wer in der Deutschschweiz wohnt, mit kleineren Einsätzen spielt und Kombis mag, ist hier richtig aufgehoben. Wer ein internationales Bonusregime erwartet, ist hier systematisch falsch – und sollte erst recht nicht bei einem ausländischen Anbieter spielen, der in der Schweiz keine Bewilligung hat.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Vom Aufbau ist sie das französischsprachige Gegenstück zu Swisslos.
Konto, Verifikation und Aktionen
Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, sich verifizieren lassen und an den gleichen bewilligten Wetten teilnehmen wie bei Sporttip. Promotionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Patinoires-Aktion 2025/26 war eine davon.
Einzahlungen, Wallet und Auszahlung
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das unterscheidet Promotion-Guthaben von regulärem Spielguthaben, das nach den Regeln ausgezahlt werden kann. Anonym auszahlen geht auch hier nicht, Auszahlungen erfolgen immer auf das Konto des Kontoinhabers.
Einsatz, Limiten und Spielregeln
Die Loterie Romande hat vergleichbare Einsatzlimiten wie Swisslos, mit eigenen Spielregeln im Règlement Général des jeux accessibles par la plateforme de jeu Internet. Was die Bewilligungsbehörde angeht, ist sie gleich aufgestellt wie Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa, geschlossene Liste der Wetttypen, und Werbung unter den Restriktionen von Art. 74 BGS.
Verdikt: derselbe Rahmen, etwas andere Handschrift
Jouez Sport ist im Westschweizer Markt dasselbe wie Sporttip im Deutschschweizer Markt, mit den gleichen Stärken und Grenzen. Die Promotion-Kadenz ist etwas lebhafter – die Patinoires-Aktion hat gezeigt, dass die Loterie Romande Aktionstage an Veranstaltungen koppelt und damit kurzzeitig Aufmerksamkeit erzeugt. Wer in der Romandie wohnt und ein Konto hat, bekommt gelegentlich ein bisschen mehr geboten als in der Deutschschweiz, ohne dass die Grundstruktur sich ändert. Wer trotzdem das grosse internationale Bonusfeuer sucht, ist auch hier falsch – und sollte sich klarmachen, dass ein «Bonus» ohne Schweizer Bewilligung in der Schweiz ein rechtliches Nullsummenspiel ist.
Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
In der Vergleichstabelle oben stehen die beiden bewilligten Veranstalter. Wer in der Schweiz wettet, wird trotzdem mit Marken wie WirWetten, Playzilla, FortuneJack, 1xBet, 22Bet, Bahigo, Jackbit und AmunRa konfrontiert – über Werbung, Affiliate-Seiten, Gutscheincodes oder die Liste blockierter Domains. Sie alle haben in der Schweiz keine Bewilligung, und das hat Folgen.
Was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret heisst
Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; das gewerbsmässige Anbieten kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden (Art. 130 BGS). Der Spieler wird zwar nicht bestraft, aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, die sich um die Auszahlung kümmert. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Möglichkeit, sich bei einer Schweizer Fachstelle zu beschweren.
Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains (Art. 86–93 BGS), die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre wird regelmässig aktualisiert, weil die Anbieter über Domain-Hopping versuchen, die Sperre zu umgehen. Wer einen dieser Anbieter in der Schweiz aufrufen will, landet oft auf einer Blockseite. Wer das mit einem VPN umgeht, umgeht die Sperre – und ist immer noch ohne Schweizer Bewilligung unterwegs.
Was die ausländischen Anbieter im Vergleich bieten
Auf dem Papier bieten sie viel: hohe Willkommensboni, Gratiswetten, Cashback, Kombi-Versicherungen, «risk-free bets» und ein Wettprogramm, das in den Schweizer Listen nicht abgebildet ist. Tatsächlich liefern sie mehr Augenmass bei der Werbung, mehr Spielfunktionen und einen aggressiveren Bonus-Rhythmus. In der Schweiz ist das alles ohne rechtlichen Boden, und der Preis dafür ist konkret: keine Schweizer Anbindung beim Spielerschutz, keine Schweizer Auszahlungsregeln, keine Schweizer Steuerbehandlung im Steuerfreibetrag, und das Risiko, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Ein Bonus, der in der Schweiz nicht eingelöst werden kann, ist kein Bonus. Eine «free bet», deren Anbieter auf der Sperrliste steht, ist eine Wette, die der Anbieter vielleicht nie auszahlt. Ein «VIP-Programm», das an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gekoppelt ist, schützt niemanden.
Wie man als Spieler damit umgeht
Drei Regeln. Erstens: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande. Alles andere ist kein legales Wettangebot im Sinne des BGS. Zweitens: Werbung für ausländische Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und ein Gutscheincode ändert daran nichts – der Code ist legal gesehen irrelevant, solange der Anbieter keine Bewilligung hat. Drittens: Wer sich selbst sperren lassen will, macht das am wirksamsten bei Swisslos oder Loterie Romande, mit Übertragung ins schweizweite Register. Ausländische Anbieter haben dort keinen Zugriff.
Wer aus Neugier einen ausländischen Anbieter testet, sollte sich bewusst sein, was er einkauft: keinen Schweizer Schutz, keinen Schweizer Rechtsweg, und keinen Anspruch darauf, dass eine «free bet» am Ende ausbezahlt wird. Das ist nicht Dramatisierung, sondern die Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Ja, aber selten und in kleinem Rahmen. Swisslos bietet den Kombiboost auf den Nettogewinn von Mehrfachwetten mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50, dazu gelegentliche Quoten- und Profitboosts. Die Loterie Romande hat 2025/26 eine Stadion-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben pro Code durchgeführt, bewilligt von der Gespa. Jeder Gutschein ist nicht auszahlbar und gilt nur für Wetten.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer gewonnenen Kombiwette prozentual: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils ab Quote 1.50. Verlorene Wetten bringen nichts, auch nicht anteilig. Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 wurden an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien Codes verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein, in der Regel nicht. Gratisspielguthaben wird in der Schweiz als Wettguthaben behandelt: Der Einsatz wird nicht zurückgezahlt, nur der Nettogewinn. Wer mit CHF 10 Spielguthaben auf eine Wette zu Quote 2.50 setzt, bekommt im Erfolgsfall CHF 25 ausgezahlt, nicht CHF 35. Bei Kombis kann der Kombiboost den Nettogewinn erhöhen, der Einsatz bleibt aber aussen vor.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Gewinne werden ausschliesslich auf das eigene Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein ausgezahlt, dessen Inhaber der Kontoinhaber ist (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Drittkonten sind nicht zulässig. Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle für die direkte Wallet-Gutschrift bei CHF 1’000 netto, darüber geht es auf die IBAN; bei Swisslos gilt CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber ebenfalls auf die IBAN, innert 3 Arbeitstagen.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
In der Schweiz nichts. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten, und der Spieler hat keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die ständig aktualisiert wird. Wer einen ausländischen Anbieter trotzdem nutzt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht und ohne den Schutz des BGS.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
