Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet – und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Die Auswahl ist klein, und genau das ist die Pointe. Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, landet bei zwei Namen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019, beide unterstehen der Gespa, beide tragen denselben Buchstaben auf dem Kontoauszug, aber für unterschiedliche Kantone. Wer aus dem Ausland hört, in der Schweiz gebe es «die besten Wettanbieter» und «Wettanbieter ohne Limit», dem fehlt ein Stück Information: Diese Anbieter haben hier weder Bewilligung noch Schutz, und ihre Domains landen nach einer Weile auf der Sperrliste.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die andere Seite dieser Knappheit: Der Markt schrumpft sogar leicht. Swisslos verbuchte 2025 aus Sportwetten einen Bruttospielertrag von CHF 169 Mio., ein Rückgang um 7.0 % gegenüber CHF 182 Mio. im Vorjahr. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb zurück. Das ist kein Zufall – es ist die Mechanik des Geldspielgesetzes (BGS, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), das Werbung, Boni und Spielerschutz enger zieht, als es die grossen ausländischen Märkte tun.

Wer hier wettet, wettet also in einem geschlossenen System. Wer das versteht, sieht die Verlockungen der Offshore-Werbung mit anderen Augen. Wer es nicht versteht, zahlt dafür.

Stand: Oktober 19, 2026 – Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsdaten und die Spielregeln der beiden Veranstalter (Version 4.2).

Krypto, Anonymität und die Schweizer Bewilligung

Ein Bitcoin-Wettanbieter, ein Ethereum-Anbieter, eine Plattform, die mit «anonym» wirbt: Sie alle haben eines gemeinsam – keine Schweizer Bewilligung.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Das ist kein Detail am Rand, sondern der Kern der Schweizer Wettlogik. Auszahlungen laufen nach Art. 50 Abs. 2 VGS ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Eine Wallet-Adresse ohne Personenkonto, ein Krypto-Gewinn ohne Bankverbindung – das kann es unter Schweizer Recht nicht geben. Dazu kommt die Pflicht aus dem Geldspielgesetz, dass pro Person genau ein Konto eröffnet wird und die Identität aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adressdatenbanken verifiziert wird. Anonymität ist hier nicht «lockerer», sondern gar nicht vorgesehen.

Was auf dem Markt passiert: Wer nach «Krypto Wettanbieter» oder «bester Bitcoin Wettanbieter» sucht, stösst auf Plattformen, die BTC- und ETH-Einzahlungen entgegennehmen. Solche Plattformen fallen aus dem Schweizer Rahmen. Eine Curaçao-Lizenz hat hier keine Kraft – Art. 4 BGS stellt klar, dass eine Schweizer Bewilligung «nur in der Schweiz gilt», und ausländische Erlaubnisse hier nicht. Wer dort einzahlt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, kein Eintrag in der Schweizer Spielsperre-Datenbank und keine Sicherheit, dass die Auszahlung überhaupt ankommt.

Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, bet365 ist namentlich genannt, Interwetten und Bet-at-Home werden als Beispiele für «Domain-Hopping» aufgeführt – eine gesperrte Domain wird dort innerhalb von Stunden ersetzt. An diesem Katz-und-Maus-Spiel ändert sich für Schweizer Spielerinnen und Spieler nichts: Wer die Sperre umgeht, hat weiterhin keinen Schweizer Schutz.

Was das praktisch heisst: Wer mit Bitcoin einzahlt, ist nicht «moderner», sondern ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer mit einer Schweizer Bewilligung spielt, akzeptiert dafür die Identitätsprüfung – und bekommt im Gegenzug ein System, das bei Streit, Spielsucht oder Datenleck greift.

Boni, Gratiswetten und das Werbeverbot

Ein «100 % Bonus» klingt nach Geschenk. In der Schweiz ist es streng reguliert – und entsprechend selten.

Gratiswetten und Boni sind in der Schweiz eng begrenzt, weil Gratisspielguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung, in der sich der legale Markt bewegt. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer bei einer Schweizer Plattform einen «Wettanbieter Bonus» oder «Wettanbieter Neukundenbonus» sucht, wird feststellen, dass die Angebote schmaler ausfallen als bei Curaçao-Anbietern – was kein Versäumnis ist, sondern die gesetzliche Vorgabe.

Was die beiden Veranstalter überhaupt anbieten, ist im Kleingedruckten klar geregelt. Der Sporttip-Kombiboost zum Beispiel gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 % bei vier Voraussagen auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts wiederum sind nur online für Prematch-Einzelwetten verfügbar, einmal pro Person und Wette nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz.

Was fehlt im Vergleich zu Werbung aus dem Ausland: Der «Wettanbieter Bonus ohne Einzahlung», das «Gratis Startguthaben», der wöchentliche «Reload-Bonus». Wer auf einer solchen Seite landet, hat den Schweizer Rahmen verlassen. Wer dort einen Bonus annimmt, hat keine Schweizer Aufsicht, die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert, und auch keine Schweizer Anlaufstelle, wenn die Auszahlung der Gewinne zur Hürde wird.

Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Das vermeintlich grosszügigere Angebot kostet genau das, was eine Schweizer Bewilligung verspricht – Schutz. Wer das nicht braucht, kann sich über die Werbung freuen. Wer darauf angewiesen ist, sollte genau hinsehen, was am Ende der Bonusbedingungen steht.

Einzahlung, Auszahlung und der Weg zum Geld

«Schnelle Auszahlung» ist ein Versprechen, das in der Schweiz anders aussieht als anderswo.

Zahlungen laufen über Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten auf den eigenen Namen. Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Was die Auszahlung angeht, gilt bei Swisslos: Innerhalb von 365 Tagen erfolgen zwei Auszahlungen pro Wallet gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen aufs Konto überwiesen. Loterie Romande folgt im Grundsatz demselben Rahmen, mit kantonalen Anpassungen im Detail und francophonen Service-Angeboten.

Was nicht geht und nirgendwo auf einer Schweizer Plattform möglich ist: eine Auszahlung an eine Krypto-Wallet, eine Sofortauszahlung über ein anonymes Zahlungsmittel, eine Auszahlung an Dritte. Das ist die Kehrseite der Identitätsprüfung – sie schützt genau jene, die anonym bleiben wollen, und entsperrt im Gegenzug das Konto nur in eine Richtung. Der Vorteil: Wo Geld fliesst, ist es eine Schweizer Transaktion mit Schweizer Bankgeheimnis und Schweizer Geldwäscheregeln. Wer mit «Wettanbieter PayPal» oder «Wettanbieter Klarna» wirbt, ohne Schweizer Bewilligung zu haben, fällt aus diesem Rahmen.

Was das in der Praxis heisst: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport einzahlt, weiss, dass die Auszahlung fünf bis zehn Arbeitstage dauert und nur aufs eigene Konto geht. Wer das stört, muss entweder Geduld mitbringen oder den Schweizer Rahmen verlassen – und damit den Schutz.

Mobile Wetten und die Apps der Veranstalter

Die Frage «bester Wettanbieter App» hat hier nur zwei mögliche Antworten: die Swisslos-App für das Sporttip-Angebot und die Loterie Romande-App für Jouez Sport.

Beide Apps spiegeln das Online-Angebot des jeweiligen Veranstalters – Wettprogramm, Wallet, Limits, Spielsperre, Cash-Out. Die Vorteile gegenüber der mobilen Webseite liegen dort, wo sie auch bei anderen Anbietern liegen: Push-Benachrichtigungen, biometrische Anmeldung, schneller Zugriff aufs Wettprogramm. Bei Sporttip kommen nur Funktionen dazu, die das Online-Angebot auch kennt – das Cash-Out etwa, das laut FAQ für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar ist, aber nur als vollständiges Cash-Out und nur für Online-Wetten. Eine Teilauszahlung gibt es nicht.

Was die Apps nicht können: Sie können das schweizerische Wettprogramm nicht erweitern. Esports ist im Gespa-Verzeichnis nicht enthalten, Ecken- und Kartenmärkte sind nicht gelistet, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Eine Drittanbieter-App, die das verspricht, ist keine App der Schweizer Veranstalter und damit keine App mit Schweizer Bewilligung.

Für die Bedienung heisst das: Wer mit einer Schweizer App wettet, kann innerhalb des Wettprogramms alles tun, was die Plattform hergibt – inklusive Limiten direkt im Konto anpassen, Spielsperre auslösen, Wetthistorie einsehen. Wer eine App eines ausländischen Anbieters nutzt, hat mehr Märkte, aber keinen Schweizer Schutz bei Streit, kein Eintrag in die Schweizer Sperrdatei und keine Sicherheit, dass eine Auszahlung am Ende bei der Schweizer Bank ankommt.

Livewetten und Cash-Out unter Schweizer Regeln

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt – sowohl vor dem Spiel als auch währenddessen, sofern der Veranstalter die Bewilligung dafür hält. Das ist im Geldspielgesetz nicht weiter eingeschränkt.

Die Mechanik dahinter: Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist eine Funktion, die der Veranstalter anbietet, nicht eine Pflicht. Bei Sporttip ist sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten und nicht dauerhaft garantieren.

Was das im Vergleich zu ausländischen Plattformen bedeutet: Viele Anbieter mit Werbeoffensive preisen «Cash-Out» und «Live-Streaming» als Kernfunktionen an. Livestreaming ist im Schweizer Wettprogramm der beiden zugelassenen Veranstalter nicht Teil des Angebots – es erscheint schlicht nicht in der Liste. Wer nach «Wettanbieter Livestream» oder «Wettanbieter Streaming» sucht, landet fast immer bei Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Ein häufiges Argument in der Werbung ist, dass das Live-Angebot vollständiger sei als bei den einheimischen Veranstaltern. Das ist es in der Breite – ohne Schweizer Schutz, mit beschränkter Rechtsdurchsetzung und ohne Sperrregister-Eintrag.

Wer auf Cash-Out Wert legt, bekommt es bei Sporttip – mit den genannten Einschränkungen. Wer auf jede Kombination aus Livewetten, Teilauszahlung, Streaming und dynamischen Märkten setzt, findet das im Ausland. Beide Entscheidungen kosten genau das, was sie versprechen.

Wettarten, Quoten und der Vergleich

«Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten» ist hier eine ungewöhnliche Frage – sie hat zwei Bezugspunkte: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Der Vergleich fällt entsprechend kurz aus.

Dafür lässt sich an einem Quotensatz exemplarisch zeigen, wie eine Quote entsteht. Nehmen wir einen Zweiwege-Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90. Die Auszahlungsquote – also der Anteil der Einsätze, der im Mittel wieder ausgeschüttet wird – berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95. Anders gesagt: 95 % der Einsätze gehen zurück an die Spielenden, 5 % bleiben als Marge beim Veranstalter. Dieser Aufschlag ist die «Bringschuld» jedes Buchmachers – unabhängig davon, wie gross er ist und welche Lizenz er trägt. Ein durchschnittlicher Margensatz von 5 % auf 1X2-Märkten ist im internationalen Vergleich tief; bei Nischenmärkten oder Livewetten liegt er deutlich höher. Wer wissen will, was der Markt ihn wirklich kostet, schaut auf die Marge.

Was das für den Schweizer Markt heisst: Die beiden zugelassenen Veranstalter publizieren ihre Quoten im eigenen Wettprogramm. Ein direkter Quotenvergleich für einzelne Ereignisse ist möglich, sagt aber wenig ohne Kontext – entscheidend ist die Marge über das Wettprogramm hinweg. Ausländische Anbieter werben mit «Quotenvergleich» und «besten Quoten», oft mit einem «Yankee-Wettanbieter» oder «Heinz-Wettanbieter» – beides sind Systemwetten mit mehreren Voraussagen, deren Auszahlung sich aus dem Produkt der Einzelquoten ergibt. Solche Wetten gibt es bei Sporttip als Systemwetten bis zu einem Höchsteinsatz von CHF 10’000, mit denselben Regeln wie Einzel- und Kombinationswetten. Wer Yankee oder Heinz versteht, weiss, dass die Quote des Scheins sich aus der Kombination der Einzelquoten ergibt und dass die Marge sich entsprechend vervielfacht – die Verlockung hoher Scheinquoten wird durch die kombinierte Marge relativiert.

Was fehlt im Gespa-Verzeichnis: Eckenwetten, Kartenwetten, Asiatische Handicaps und Ähnliches. Die Liste der erlaubten Wetten ist geschlossen, nicht offen – was nicht draufsteht, ist verboten. Diese Knappheit ist nicht das Versäumnis der Veranstalter, sondern die Mechanik des Schweizer Wettmonopols.

Welche Sportarten, welche Turniere

Das Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalter folgt der Liste der Gespa – einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen.

Was draufsteht: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und ähnliche Sportarten, deren Wettbewerbe auf Gespa-Niveau freigegeben sind. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Damenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie auf Trainingsläufe. Was nicht draufsteht: Wetten auf Esports, auf Ecken und Karten, auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Das ist der Kern des Schweizer Wettmonopols – die Auswahl ist nicht Ergebnis unternehmerischer Entscheidung, sondern gesetzlicher Vorgabe.

Was «neue Sportarten» angeht, heisst das für die Schweiz: Wenn ein Markt entsteht, der hier nicht erfasst ist, wandert er nicht in die Schweiz – er wandert ins Ausland. UFC-Wetten und Esports-Wetten finden sich bei Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, nicht bei Sporttip oder Jouez Sport. Dasselbe gilt für Futsal oder Randmärkte. Wer nach «bester UFC Wettanbieter», «Esport Wettanbieter» oder «Beste Futsal Wettanbieter» sucht, sucht etwas, das im Schweizer Markt nicht vorkommt.

Für die ganz grossen Turniere gilt: Die Weltmeisterschaften im Fussball, die Eishockey-WM, Grand-Slam-Turniere und ähnliche Ereignisse stehen typischerweise auf der Gespa-Liste. Wettinteressenten in der Schweiz können auf diese Turniere setzen, oft über Wochen hinweg, mit demselben Spread an Einzel-, Kombinations- und Systemwetten wie bei anderen Veranstaltern. Wer dort wettet, ist im Schweizer Rahmen. Wer den breiteren Markt sucht, ist es nicht.

Neue Anbieter und die Grenzen des Marktes

«Neue Wettanbieter Schweiz» – der Suchbegriff führt in eine Lücke.

In der Schweiz ist die Zahl der Anbieter durch Bundesrecht und interkantonales Recht auf zwei begrenzt. Es gibt keine «neuen seriösen Wettanbieter», die hier eine Bewilligung erhalten, weil das Gesetz das nicht vorsieht. Marken, die als neu auftauchen, sind typischerweise ausländische Anbieter mit Curaçao- oder anderer Lizenz, die nicht für die Schweiz gelten. 2025 und das laufende Jahr 2026 ändern daran nichts; die Mechanik ist seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes dieselbe.

Was das für die Werbeversprechen heisst: «Neue Wettanbieter 2026», «neue Online Wettanbieter», «Übersicht neuer Wettanbieter 2026» – die meisten solcher Beiträge bewerben Marken, die hier weder bewilligt noch geschützt sind. Das ist keine Grauzone. Wer dort einzahlt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, keine Schweizer Spielsperre-Datenbank, kein Schweizer Geldwäscheregime. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Lizenzgeber – falls überhaupt einer vorhanden ist.

Die ehrliche Antwort auf «neuer Wettanbieter Schweiz» lautet darum kurz: Solange Swisslos und Loterie Romande die zugelassenen Veranstalter sind, gibt es in der Schweiz keine weiteren bewilligten Anbieter. Wer mehr Auswahl sucht, muss den Schweizer Rahmen verlassen. Was das kostet, ist im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben – wer es liest, hat die Information, die Werbung weglässt.

Die zwei zugelassenen Veranstalter im Vergleich

Wer in der Schweiz online wetten will, hat zwei Optionen. Sie sind nicht austauschbar – sie sind für unterschiedliche Wohnsitze gemacht und führen unterschiedliche Wettprogramme. Die folgende Tabelle ordnet sie nach den Fragen, die ein Leser vor der Anmeldung stellt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin und Sitz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Was die Tabelle zeigt und was sie nicht zeigt: Sie zeigt, dass beide Anbieter die Schweizer Bewilligung tragen und unter Gespa-Aufsicht stehen. Sie zeigt nicht, welche Wetten beide anbieten, wie hoch die durchschnittliche Marge ist, welche Zahlungsmittel genau genutzt werden oder welche Spielerinnen und Spieler welchen Kanton angehören. Diese Unterschiede stehen in den folgenden Abschnitten.

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen – alle anderen nicht. Das Sporttip-Angebot reicht von Einzelwetten ab CHF 1 Mindesteinsatz bis zu Kombinations- und Systemwetten mit Höchsteinsätzen von CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000. Cash-Out ist als vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nicht garantiert für jeden Markt. Sporttip verlangt vor der ersten Wette die Festlegung von Tages-, Wochen- und Monatslimits (1, 7 und 30 Tage), die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wer dort spielt, bekommt das Schutzregime des Schweizer Markts – Limits, Sperre, einheitliche Auszahlungswege – und akzeptiert die entsprechende Aufsicht. Wer aus dem Tessin oder Liechtenstein stammt und dort spielt, fällt unter dieselben Regeln wie die Deutschschweizer Spielerinnen und Spieler. Das Vertragsgebiet umfasst 19 deutschsprachige Kantone plus Tessin und Liechtenstein.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Das Online-Angebot folgt demselben Rahmen wie Sporttip, mit francophonen Eigenheiten in Ansprache und Wettprogramm. Wer dort spielt, bekommt das gleiche Schutzniveau, die gleiche Gespa-Aufsicht und die gleichen Identitätsregeln – nur in einer anderen Sprache und mit anderem Wettprogramm im Detail. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich hier nicht anmelden; wer in der Romandie wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden.

Ausländische Anbieter in der Schweiz

Die folgenden Anbieter tauchen in der Schweizer Werbung auf, haben aber keine Schweizer Bewilligung: AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, einige davon sind bereits blockiert.

Wer dort spielt, hat keine Schweizer Schutzmechanismen. Keine Spielsperre im Schweizer Register, kein Zugang zu Schweizer Hilfsstellen, keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten. Auszahlungen laufen über ausländische Konten, oft über Krypto-Wallets, ohne die Bindung an ein Schweizer Bankkonto auf den eigenen Namen. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Gerichtsweg – falls überhaupt greifbar. Wer dort eine Lizenz sieht («Curaçao», «Malta», «Deutschland»), ist im Schweizer Recht nicht geschützt; Art. 4 BGS stellt klar, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt, nicht aber eine ausländische in der Schweiz.

Diese Anbieter erfüllen eine Funktion in der Übersicht – sie stehen da, damit eine Leserin oder ein Leser sieht, was die Schweizer Werbung meint, wenn sie von «Wettanbieter ohne Limit», «Wettanbieter ohne Anmeldung» oder «Wettanbieter mit Bitcoin» spricht. Die Antwort hier lautet: Genau das ist nicht erlaubt. Wer es trotzdem nutzt, ist auf sich gestellt.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt

Die kurze Antwort: Zwei. Beide mit Schweizer Bewilligung, beide unter Gespa-Aufsicht, beide mit klar definiertem Vertragsgebiet. Was an Werbung übrig bleibt, ist Offshore.

Warum die Zahl so klein ist: Das Geldspielgesetz zählt Sportwetten zu den Grossspielen und unterwirft sie einem Bewilligungsregime, das pro Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung verlangt (Art. 21-25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – Swisslos und Loterie Romande. Ausländische Lizenzen gelten hier nicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Sie führt nur die Sperrliste blockierter Domains.

Was das im internationalen Vergleich heisst: Wer aus Deutschland, Österreich oder den Niederlanden kommt und eine Plattform mit hundert Anbietern erwartet, sieht hier eine Liste mit zwei Namen. Diese Knappheit ist nicht das Ergebnis fehlender Nachfrage, sondern das Design des Schweizer Wettmarkts. Wer sie in Frage stellt, muss die Vorlage ändern – was politisch heikel ist und seit Jahren nicht passiert.

Die Schweizer Rechtslage nach dem Geldspielgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit dem 1. Januar 2021 das Geldspielkonkordat. Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Sportwetten sind Grossspiele im Sinne des Gesetzes (Art. 3 lit. c und e BGS) und brauchen Veranstalter- plus Spielbewilligung. Eine Schweizer Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – ausländische Lizenzen werden hier nicht anerkannt.

Wer in der Schweiz wettet, wettet nach den Regeln dieses Gesetzes. Die wichtigsten Punkte: Mindestalter 18 Jahre, Online-Anmeldung nur mit Wohnsitz in der Schweiz und nach Identitätsprüfung, ein Konto pro Person (Art. 47-52 VGS). Die Kantone sind in zwei Vertragsgebiete aufgeteilt – Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Wer aus dem anderen Vertragsgebiet kommt, kann sich nicht online anmelden. Was gewettet werden darf, steht in der Gespa-Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Bonusaktionen unterhalb dieser Schwelle sind im Schweizer Markt selten – und sollten es auch sein, wenn die Aufsicht funktioniert.

Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Schutz, faire Quoten, Spielersperren und die Unterstellung unter die Schweizer Aufsicht – das alles gibt es nur bei den zwei zugelassenen Veranstaltern; für Wettguthaben besteht keine Auszahlungs- oder Einlagengarantie.

Spielerschutz: Limiten, Sperre und das, was es kostet

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, gibt mit der Anmeldung ein Stück Kontrolle ab – zugunsten von Regeln, die greifen, bevor das Problem entsteht.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Verlustlimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielerinnen und Spieler Verlustlimiten für ein, sieben und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer mehr will, als die Limits erlauben, kann nicht spielen – das System nimmt die Wette schlicht nicht an.

Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das Register sorgt dafür, dass eine Sperre nicht durch einen Anbieterwechsel umgangen werden kann.

Identitätsprüfung

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Bonus, sondern die Grundlage dafür, dass Sperren und Limits überhaupt funktionieren.

Realität an Verkaufsstellen

Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der 200 Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekommen. Der stationäre Schutz funktioniert nicht zuverlässig. Was der Online-Kanal erreicht, ist im stationären Vertrieb nicht selbstverständlich. Wer auf eine strenge Kontrolle an der Verkaufsstelle zählt, schätzt die Lage falsch ein.

Wer sich selber schützen will

Die wichtigsten Werkzeuge sind die im Konto zugänglichen Limiten, die produktbezogene Spielsperre und die Möglichkeit, sich beim ausländischen Anbieter gleich gar nicht erst anzumelden. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten aus dem Ruder läuft, kann sich an die Gespa oder an eine der anerkannten Suchthilfestellen wenden. Die Mechanik der Schweizer Spielsuchtabgabe speist diese Strukturen mit – 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten fliessen dorthin, 2025 waren das bei Swisslos CHF 3’863’790.

Erwarteter Verlust und was eine Wette wirklich kostet

Eine Wette ist nie umsonst. Was die Quote verspricht, hält sie nur im Mittel – die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem Franken einbehält. Wer das versteht, sieht Quoten anders.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Ein Zweiwege-Markt, beide Seiten mit Quote 1.90. Wer CHF 1’000 setzt – ein hypothetisches monatliches Budget, ohne festen Betrag, weil die Schweiz keine gesetzliche Einsatzobergrenze kennt –, erwartet, dass die andere Seite mit derselben Wahrscheinlichkeit gewinnt wie die eigene. Die Auszahlungsquote berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge liegt bei 5 %. Auf den CHF 1’000 Einsatz bedeutet das einen erwarteten Verlust von rund CHF 50 über viele solcher Wetten hinweg.

Der Wert ist eine statistische Schätzung, kein Ergebnis, das irgendein Spieler garantieren kann. Mit demselben Einsatz an einem Markt mit höherer Marge – etwa 8 % bei Nischenmärkten – steigt der erwartete Verlust auf etwa CHF 80. An einem Markt mit sehr niedriger Marge – 2 % auf einem gut besuchten Fussballmarkt – sinkt er auf etwa CHF 20. Die Bandbreite liegt in der Praxis etwa zwischen CHF 20 und CHF 80 pro CHF 1’000 Einsatz, je nach Markt. Die Mechanik ist dieselbe wie im Ausland – was in der Schweiz anders ist, ist die Auswahl an Märkten (geschlossen, nicht offen) und die Tatsache, dass jeder Franken durch die Schweizer Aufsicht läuft.

Was das für den Wettalltag heisst: Wer über viele Wetten hinweg Geld zurückbehalten will, achtet auf die Marge des Marktes. Wer ein einmaliges Ergebnis sucht, achtet auf den Auszahlungsschein. Beides zugleich geht nicht – eine hohe Quote bei niedriger Marge ist auf Dauer kaum zu finden. Die beiden Schweizer Veranstalter haben durchschnittliche Margen im international vernünftigen Bereich; Spitzenquoten mit niedrigster Marge sind anderswo zu finden, aber nie mit Schweizer Bewilligung.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Alle weiteren in der Werbung auftretenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung – auch wenn sie ausländische Lizenzen wie Curaçao oder Malta vorweisen. Wer dort einzahlt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens und riskiert, bei Streit keine Anlaufstelle zu haben.

Für welche Kantone gelten Swisslos und Loterie Romande?

Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Loterie Romande Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Anmeldung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Wer im anderen Vertragsgebiet wohnt, ist automatisch vom Anbieterwechsel ausgeschlossen. Beide Anbieter prüfen die Adresse bei der Registrierung und lehnen Anmeldungen aus dem jeweils anderen Gebiet ab.

Woran erkennt man eine Schweizer Bewilligung?

Eine Schweizer Bewilligung steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) als Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel. Sie wird von der Gespa in Bern ausgestellt und beaufsichtigt. Auf der Webseite der beiden zugelassenen Veranstalter ist sie referenziert, auf ausländischen Seiten fehlt sie. Wer keine Bewilligung sieht, hat auch keine. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos (Art. 4 BGS), und Werbung für solche Angebote ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).

Was bedeutet die Gespa-Sperrliste für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, bet365 ist namentlich genannt. Wer eine gesperrte Seite nutzt – etwa über VPN oder durch Eingabe der IP-Adresse –, ist aus rechtlicher Sicht immer noch im Schweizer Rahmen. Die Sperre hindert nicht am Zugang, sie macht aber klar, dass der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat und die Schutzmechanismen fehlen. Domains werden über «Domain-Hopping» innerhalb von Stunden ersetzt.

Welcher Wettanbieter hat in der Schweiz die besten Quoten?

Diese Frage lässt sich nicht seriös mit einem Namen beantworten. Beide zugelassenen Veranstalter veröffentlichen ihre Quoten im eigenen Wettprogramm; ein direkter Vergleich einzelner Ereignisse ist möglich, entscheidend ist aber die durchschnittliche Marge über das Wettprogramm. Ausländische Anbieter werben oft mit «besten Quoten», doch in der Schweiz ist das nicht der Massstab – entscheidend ist die Marge eines konkreten Marktes und was sie für die Spielenden über viele Wetten hinweg bedeutet.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV zählt Sportwetten ausdrücklich dazu – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000, im Vorjahr CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich, daher nie eine kantonale Einzelzahlung nennen. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Gewinne aus ausländischen Anbietern kennen diese Verrechnungssteuer nicht, fallen aber je nach Kanton – Thurgau nennt es explizit – unter das normale Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»