Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung – was in der Schweiz 2026 geht und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Stand: Datum Oktober 19, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Veranstalterangaben von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) sowie gegen die Aufsichtspraxis der Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer hierzulande nach einem Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung sucht, stösst schnell auf eine unbequeme Wahrheit: Die Auswahl ist in der Schweiz kleiner als fast überall sonst in Europa. Zwei Veranstalter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen bei beiden vorgängig die Zustimmung der Aufsicht. Was davon am Ende übrig bleibt, ist meistens ein kleines Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt und an Bedingungen hängt. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sieht dagegen oft grössere Boni – aber ohne jeden Schweizer Schutz, mit steuerlichen Folgen je nach Kanton und mit dem Risiko, dass der Zugang über die Gespa-Sperrliste jederzeit blockiert wird.

Dieser Artikel erläutert, was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz tatsächlich bedeutet, welche Auflagen die Aufsicht macht und welche Anbieter es überhaupt gibt – von den zwei bewilligten Veranstaltern bis hin zu ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung als Referenz.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt bedeutet

Ein Bonus ohne Einzahlung ist ein Werbeversprechen, das vorgibt, Spielguthaben zu schenken, ohne dass Geld eingezahlt werden muss. In der Realität gibt es zwei sehr verschiedene Dinge, die so genannt werden.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Auf dem einen steht ein Gratisspielguthaben im Sinne des Geldspielgesetzes. Es ist Teil einer bewilligten Promotion eines bewilligten Veranstalters, vorher von der Gespa genehmigt, an Bedingungen geknüpft und in aller Regel nicht auszahlbar. Es lässt sich nur einsetzen, nicht auf das eigene Bankkonto überweisen. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine solche Aktion durchgeführt: Wer an einem von sieben Aktionstagen den in National-League-Stadien verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Insgesamt 7’000 solcher Gutschriften wurden verteilt. Das ist die einzige nennenswerte Aktion ohne Einzahlung, die im Winter 2025/26 in der Schweiz von einem bewilligten Veranstalter lief.

Auf dem anderen stehen Angebote ausländischer Anbieter, oft als «No-Deposit-Bonus» oder «Free Bet» beworben. Diese haben in der Schweiz keine Bewilligung. Curaçao, Malta oder eine andere Lizenz bedeutet hier nichts, weil das Geldspielgesetz ausdrücklich festhält: «gilt nur in der Schweiz». Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Dafür sind die beworbenen Summen meist grösser – was bei genauerem Hinsehen wenig heisst, weil der reale Wert eines Bonus fast immer tiefer liegt als die Werbung suggeriert.

Der entscheidende Punkt: Beide Formen sind keine Geschenke. Sie sind Geschäftsbedingungen, und der Wettlauf zwischen Veranstalter und Spielendem läuft immer zugunsten des Veranstalters. Die Frage ist nicht, ob ein Bonus etwas kostet, sondern wie viel er unter den jeweiligen Regeln kostet.

Die Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Anbieter gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie werden nicht von der ESBK beaufsichtigt – die ESBK ist nur für Casinos zuständig –, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt: Swisslos, dessen Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande, deren Angebot Jouez Sport heisst. Jeder Veranstalter bedient ein klar abgegrenztes Gebiet:

Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen – die Veranstalter sind geografisch getrennt.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist aufwendig, aber es bedeutet auch, dass ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz nur an verifizierte Erwachsene mit Wohnsitz im Vertragsgebiet geht.

Was darf überhaupt gewettet werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esportabschnitt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache jedes Veranstalters – bei Sporttip nur online, nur als vollständiger Cash-Out, ohne Teilauszahlung, und ohne Garantie, dass er für jeden Markt verfügbar ist.

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer auf einer solchen Seite spielt, riskiert, dass sein Zugang von heute auf morgen nicht mehr geht – die Domains werden innert Stunden ersetzt, aber jeder Wechsel setzt den Spieler dem nächsten Block aus.

Spieler­schutz: warum auch ein kleines Aktionsguthaben seine Regeln hat

Aktionsguthaben unterliegt denselben Schutzregeln wie eigenes Geld – mit einem wichtigen Unterschied: Wer Aktionsguthaben erhält, muss vor der ersten Wette zwingend Limiten setzen.

Die Gespa schreibt vor, dass der Veranstalter tägliche, wöchentliche oder monatliche Maximalwerte für Einsatz oder Verlust verlangt. Diese Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist – gesetzlich 24 Stunden, bei Swisslos und Loterie Romande in den eigenen Bedingungen 72 Stunden. Eine Obergrenze nennt der Veranstalter: Bei Sporttip liegt sie bei CHF 9’999 für volljährige Spielende und bei CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Spielsperre ist das zweite Schutzelement. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Was die Aufsicht selbst misst, ist ernüchternd: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 % von 200 Versuchen war das möglich. Wer den Schutz allein beim Veranstalter sucht, unterschätzt ihn.

Für ein Aktionsguthaben bedeutet das: Das Geld ist nicht «gratis». Es ist an die gleichen Schutzregeln gebunden wie eigenes Geld – inklusive der Pflicht, vor der ersten Wette Limiten zu setzen, inklusive der Möglichkeit, sich selber auszuschliessen, und inklusive der Tatsache, dass das Guthaben bei einer Spielsperre ebenfalls eingefroren wird.

Bonus und Gratiswette: was Gratisspielguthaben tatsächlich wert ist

In der Schweiz sind zwei Begriffe zu unterscheiden, die in der Werbung oft vermischt werden.

Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff. Es handelt sich um Spielguthaben aus einer bewilligten Promotion, das nicht auszahlbar ist und nur zum Wetten eingesetzt werden kann. Die Loterie Romande hat im Aktionszeitraum 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ein solches Guthaben verteilt – CHF 10 pro Person, sieben Aktionstage, insgesamt 7’000 Stück. Die Swisslos-Bedingungen sind klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gratiswette oder Free Bet ist der Marktbegriff. Es geht um eine Wette, bei der der Veranstalter den Einsatz übernimmt, der mögliche Gewinn aber zurückkommt – und genau hier liegt der Haken: Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Der Einsatz ist weg.

Was eine Gratiswette wert ist, lässt sich ausrechnen. Angenommen, ein Anbieter schenkt eine Gratiswette über CHF 10, die auf einer plausiblen Zweierwette mit Quote 1.90 eingesetzt wird. Ohne den Einsatz zurückzubekommen, beträgt der Gewinn bei einem vollen Erfolg CHF 9.00. Auf einer Wettquote von 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel für eine ausgeglichene Wette bei rund 95.24 % – der Markt behält also etwa 5 % pro eingesetztem Franken. Damit ist die Gratiswette nicht die versprochenen CHF 10 wert, sondern im Schnitt rund CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9524, also etwa CHF 4.51 erwarteter Wert. Das ist die Bandbreite, mit der ein realistischer Leser rechnen muss: Ein Bonus ohne Einzahlung, der nominell CHF 10 heisst, ist auf einer fairen Wette statistisch etwa halb so viel wert.

Diese Zahl ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, nicht eine Garantie für eine einzelne Wette. Sie zeigt, wie weit das Versprechen von der Realität entfernt ist.

Für die Loterie Romande-Aktion konkret: Bei einem Spielguthaben von CHF 10 und einer angenommenen Quote von 1.90 auf einer Einzelwette liegt der erwartete Wert – ohne Rückzahlung des Einsatzes – bei rund CHF 4.51, wenn das Guthaben einmal vollständig bei dieser Quote eingesetzt wird. Das ist der Wert, mit dem ein Spieler rechnen muss, nicht die beworbene Zahl.

Eine wichtige Einschränkung: Viele Gratisspielguthaben werden gar nicht in einer einzigen Wette gesetzt. Bei Sporttip lässt sich Spielguthaben über mehrere Wetten verteilen – mit unterschiedlichen Quoten, was den realen Mittelwert verändert. Der genannte Wert ist eine obere Bandbreite unter der Annahme einer einzelnen Wette zu einer ausgeglichenen Quote; in der Praxis liegt er oft tiefer, weil Aktionsguthaben eher an kurzen Fristen und an eine bestimmte Spielauswahl gebunden sind.

Was eine Gratiswette nicht ist: ein Gewinn. Wer eine Gratiswette erhält und sie verliert, hat nichts gewonnen und nichts verloren – das eigene Geld wurde nicht eingesetzt. Wer sie gewinnt, hat den Einsatz verloren und einen Gewinn erhalten. Die Werbung spricht vom «Bonus», der Mechanismus ist eine Wette mit fehlendem Einsatzrückbezug. Das ist der ganze Unterschied.

Schweizer Anbieter im Ranking: was Swisslos und Loterie Romande wirklich bieten

Die Schweiz hat zwei bewilligte Sportwetten-Anbieter. Beide haben ein kleines, klar definiertes Angebot an Gratisspielguthaben. Beide verdienen die Aufmerksamkeit eines Spielenden, der in seinem Vertragsgebiet wohnt – aber keiner von beiden ist ein Anbieter, der mit ausländischen No-Deposit-Bonussen konkurriert.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter der Deutschschweiz und des Tessins

Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen ergibt das die grösste geografische Abdeckung unter den beiden Veranstaltern. Online-Wetten sind nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich.

Wer hier ein Gratisspielguthaben sucht, findet wenig. Sporttip wirbt nicht mit grossen No-Deposit-Aktionen – was daran liegt, dass solche Aktionen der vorgängigen Gespa-Zustimmung bedürfen. Die Bewilligungspraxis ist eng: 2025 hat die Aufsicht 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das Bild ist konsistent – die Aufsicht verteidigt die Knappheit.

Was Sporttip stattdessen bietet, sind drei Mechanismen, die kein klassischer Bonus ohne Einzahlung sind, aber für einen Leser, der nach «Gratiswetten» sucht, ähnlich funktionieren:

Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Es ist kein Geschenk, sondern eine Prozent-auf-Gewinn-Aktion auf eigene Wetten – wer nichts riskiert, bekommt nichts.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out.

Der Sporttip-Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Auf der Auszahlungsseite zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Kontoinhabers aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto überwiesen – innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. Aufladen lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine direkte Zahlungsart ist PostFinance Pay, mit Bestätigung direkt in der PostFinance-App.

Identitätsprüfung ist Pflicht: Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wertung für jemanden, der ein Aktionsguthaben sucht: Swisslos Sporttip ist kein Anbieter, der mit No-Deposit-Bonussen wirbt. Wer ein Gratisspielguthaben erhalten will, muss auf eine der seltenen, von der Gespa bewilligten Aktionen warten – und sich an die 30-Tage-Frist halten, bevor das Guthaben verfällt. Wer auf eigene Kosten spielt und den Kombiboost oder einen Quotenboost mitnimmt, bekommt mehr Prozentwert, aber er zahlt dafür mit eigenem Einsatz. Das ist die ehrliche Rechnung: kleine, streng bewilligte Aktionen für alle, dazu permanente Erhöhungen für eigene Wetten – und keine ausländische Bonuskultur.

Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter der Westschweiz

Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. 2’350 Verkaufsstellen zählt die Loterie Romande in der Westschweiz, dazu 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist kleiner im geografischen Zuschnitt als Sporttip, aber mit eigener Geschichte: Die Loterie Romande ist die ältere der beiden interkantonalen Lotterien, und sie hat 2025 deutlich mehr Bewilligungen für Gratisspiele erhalten als Swisslos.

Die einzige nennenswerte Aktion ohne Einzahlung in der Schweiz im Winter 2025/26 lief hier. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Es war eine Aktionsform, die an ein Sportereignis gebunden war – Stadionbesuch plus Code-Aktivierung plus verifiziertes Konto – und sie war datiert und limitiert.

Die Wallet-Logik bei der Loterie Romande: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das maximale Wallet-Guthaben liegt ebenfalls bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande hat mit 24 Bewilligungen 2025 die aktivste Aufsichtspraxis für Gratisspiele gezeigt – ein Zeichen, dass der Veranstalter diese Aktionen bewusst als Marketing einsetzt, im engen Rahmen der Aufsicht.

Wertung für jemanden, der ein Aktionsguthaben sucht: Die Loterie Romande ist die realistischere Adresse für Gratisspielguthaben in der Schweiz. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, ein verifiziertes Konto hat und in der Westschweiz Eishockey-Stadien besucht, kann mit einer solchen Aktion rechnen – muss aber die Fristen einhalten und akzeptieren, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat zu Sporttip keinen vergleichbaren Aktionshebel – das ist der sichtbare Unterschied zwischen den beiden Veranstaltern.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Referenz, nicht Empfehlung

Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Sie werden hier aufgeführt, weil sie in der Schweiz sichtbar sind, weil Spielende in Suchmaschinen über sie stolpern und weil ihre Namen in Vergleichen auftauchen. Sie sind keine Alternative zu den bewilligten Veranstaltern, sondern eine Risikoklasse.

Anbieter Schweizer Bewilligung Bewilligung wie angegeben Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip ja Gespa-Bewilligung (Grossspiel), Sporttip SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport ja Gespa-Bewilligung (Grossspiel), Jouez Sport Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
myBet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
BassBet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
Unibet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
22Bet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung
1Bet nein nicht ausgewiesen ohne Schweizer Bewilligung

Für die zwei bewilligten Veranstalter ist die Bewilligungslage klar; die acht ausländischen Anbieter verfügen über keine Schweizer Bewilligung, und ob sie anderswo eine Lizenz halten, ändert daran nichts. Wer eine ausländische Lizenz hat, hat damit in der Schweiz keine Wirkung – das BGS sagt es klar, und die Gespa setzt es um.

Diese acht Anbieter werben in ihren Herkunftsmärkten typischerweise mit No-Deposit-Boni oder Gratiswetten, oft mit «risikofreien» Wetten oder Cashback. Solche Aktionen haben in der Schweiz keinen rechtlichen Boden. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Domains auf der Gespa-Sperrliste werden von Schweizer Providern per DNS blockiert – wer auf eine blockierte Seite klickt, landet auf einer Stopp-Seite, nicht auf dem Wettangebot.

Die Gespa nennt in ihren Publikationen wiederholt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte blockierte Domains und weist darauf hin, dass die Anbieter ihre Domains innert Stunden ersetzen («Domain-Hopping»). Für einen Leser heisst das: Was heute funktioniert, kann morgen blockiert sein, und mit dem Wechsel der Domain setzt der Anbieter den Spieler dem nächsten Block aus. Das ist die Logik, in der diese Anbieter in der Schweiz operieren.

Aus steuerlicher Sicht gilt: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach Thurgauer Praxis – und ähnlich in anderen Kantonen – als Einkommen steuerbar, unabhängig von der Höhe. Das unterscheidet sich von Schweizer Gewinnen, die unter dem bundesrechtlichen Freibetrag von CHF 1’071’000 (seit 1.1.2026) einkommensteuerfrei sind; kantonal kann der Freibetrag abweichen. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.

Wertung: Die acht ausländischen Anbieter sind keine Alternative, sondern eine andere Kategorie von Marktteilnehmern. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, dafür eine andere Steuerlage und das Risiko, dass der Zugang von heute auf morgen nicht mehr geht. Sie bleiben in dieser Übersicht, weil sie sichtbar sind – nicht, weil sie empfohlen werden.

Werbegrenzen, Werbeverbote und die Werbung für ausländische Anbieter

Werbung für Glücksspiel ist in der Schweiz erlaubt, aber sie darf nicht in die Irre führen, nicht aufdringlich sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das gilt für die Werbung der ausländischen Anbieter genauso wie für Werbung, die ein Schweizer Veranstalter für ein nicht bewilligtes Spiel macht.

Für die bewilligten Veranstalter heisst das: Wer einen Bonus ohne Einzahlung bewirbt, muss die Bedingungen klar nennen – insbesondere die Tatsache, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist und an eine Frist gebunden ist. Wer die Bedingungen verschleiert, verstösst gegen die Werberegeln der Gespa. Genau deshalb tauchen die Aktionsbedingungen in den offiziellen Teilnahmebedingungen auf, nicht nur im Werbetext.

Wer einen ausländischen Anbieter bewirbt – gleich ob auf einer Affiliate-Seite, in sozialen Medien oder per Newsletter – bewegt sich im selben verbotenen Raum. Wer dort spielt, sollte das im Hinterkopf behalten: Die Werbung selbst ist schon das Risiko.

Bonusmechanik im Detail: der rechnerische Wert eines Aktionsguthabens

Was eine Gratiswette oder ein Aktionsguthaben statistisch wert ist, lässt sich in zwei Sätzen ausrechnen – und genau hier zeigt sich, wie weit Marketing und Realität auseinander liegen.

Die Formel für eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird: Wert = Bonusbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsschlüssel des Marktes. Bei einer Quote von 1.90, einem ausgeglichenen Markt, liegt der Auszahlungsschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.9524 – der Markt behält 4.76 %, gibt 95.24 % zurück. Bei einem Aktionsguthaben von CHF 10 und einer einmaligen Wette auf eine ausgeglichene Quote von 1.90 ist der erwartete Wert: 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.9524 ≈ CHF 4.51. Das ist die Bandbreite, mit der ein Leser rechnen muss.

Drei Annahmen stehen hinter der Rechnung: Der Markt ist ausgeglichen (Quote 1.90 auf beiden Seiten), das Guthaben wird in einer einzigen Wette eingesetzt, und der Auszahlungsschlüssel bleibt stabil über die Spieldauer. In der Realität ist der Auszahlungsschlüssel oft schlechter, das Guthaben wird auf mehrere Wetten verteilt, und manche Aktionsguthaben sind nur in einem engen Markt einsetzbar – dann liegt der erwartete Wert noch tiefer. Wer den Wert eines Bonus ohne Einzahlung abschätzen will, muss diese Bandbreite als Obergrenze lesen, nicht als Punktwert.

Die Rechnung zeigt eines: Ein Bonus ohne Einzahlung ist nie das, was er verspricht. Ein nominelles Guthaben von CHF 10 ist auf einer fairen Wette etwa CHF 4.50 wert; auf einer typischen Sportwette mit Auszahlungsschlüssel von 90 % sinkt es auf etwa CHF 4.26; auf einer riskanteren Wette zu Quote 3.00 steigt es auf rund CHF 6.35, weil der Gewinn grösser ist, auch wenn die Trefferwahrscheinlichkeit tiefer liegt. Wer einen Bonus annimmt, sollte das im Kopf haben – und sich nicht von der Zahl blenden lassen, die auf der Werbung steht.

Steuern auf Gewinne aus Aktionsguthaben

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; kantonal kann der Freibetrag abweichen, daher der Hinweis «je nach Kanton». Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Für typische Wettende, die weit unter dem Freibetrag gewinnen, bedeutet das: Keine Einkommensteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer, kein Aufwand. Wer einmal einen aussergewöhnlich hohen Gewinn erzielt, sollte den Freibetrag seines Kantons prüfen.

Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die Steuerlage anders: Solche Gewinne sind nach Thurgauer Praxis als Einkommen steuerbar, unabhängig von der Höhe – bei anderen Kantonen kann die Praxis abweichen. Generell gilt: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und gewinnt, fragt die Steuerverwaltung seines Kantons oder einen Steuerberater.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht – wer eine Wette abschliesst, zahlt keine Steuer auf den Einsatz, sondern nur auf den Gewinn oberhalb des Freibetrags.

Risikoklassen und was sie für den Spielenden bedeuten

Die Schweiz hat drei Risikoklassen für Sportwetten, und ein Leser von 35 sollte sie kennen.

Klasse 1: Bewilligte Schweizer Veranstalter. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Volle Aufsicht, voller Spielerschutz, Limiten, Spielsperre, Schweizer Ausschlussregister, einkommtliche Gewinne bis zum Freibetrag steuerfrei. Eingeschränktes Angebot: nur zwei Anbieter, nur das bewilligte Sport- und Wettprogramm, geografische Trennung der Vertragsgebiete, keine No-Deposit-Boni in nennenswerter Höhe. Bonus ohne Einzahlung gibt es in Form seltener, von der Gespa bewilligter Gratisspielguthaben – mit Auflagen, ohne Auszahlbarkeit, an Fristen gebunden.

Klasse 2: Ausländische Anbieter mit Lizenz im Herkunftsland. Acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beworbene No-Deposit-Boni oder Gratiswetten in der Regel grosszügiger als bei den Schweizer Veranstaltern, dafür kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre. Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar. Domains auf der Gespa-Sperrliste werden per DNS blockiert; ein Wechsel der Domain setzt den Spieler dem nächsten Block aus.

Klasse 3: Kein Schutz, kein Schutznetz, kein Zugriff. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann seine Gewinne nur dann zurückholen, wenn der Anbieter auszahlt. Eine Schweizer Behörde kann nicht eingreifen; das Schweizer Ausschlussregister gilt dort nicht, der Spieler kann sich nicht über die Schweizer Spielsperre ausschliessen lassen. Für Spieler mit Spielproblemen ist diese Klasse das schlechteste Umfeld.

Die Bewertung ist eindeutig: Klasse 1 ist die geschützte Adresse, Klasse 2 die riskantere, Klasse 3 faktisch ungeschützt. Wer Klasse 2 oder 3 wählt, sollte das bewusst tun – nicht, weil die Werbung grösser ist.

Wer in der Schweiz einen Bonus ohne Einzahlung bekommt – und wer nicht

Ein Bonus ohne Einzahlung in nennenswerter Höhe ist in der Schweiz eine sehr kleine Kategorie.

Wer kein Wohnsitz in einem der beiden Vertragsgebiete hat, kann kein Konto eröffnen und keine Aktion nutzen. Wer in der Schweiz wohnt und einen Bonus ohne Einzahlung sucht, landet fast immer bei einem ausländischen Anbieter – und damit in Klasse 2 oder 3.

Was es kostet, einen Bonus ohne Einzahlung anzunehmen

Ein Bonus ohne Einzahlung kostet nicht direkt Geld – er kostet Aufmerksamkeit, Zeit und Bedingungen.

Wer eine Gratiswette zu Quote 1.90 gewinnt, erhält den Gewinn ausgezahlt, aber den Einsatz nicht zurück. Der nominelle Bonus von CHF 10 hat einen statistischen Wert von rund CHF 4.51. Wer das Guthaben verliert, hat nichts gewonnen und nichts verloren, ausser Zeit.

Wer eine Spielfrist von 30 Tagen nicht einhält, verliert das Guthaben ersatzlos. Wer die Wettbedingung nicht erfüllt – etwa die Mindestquote 1.50 beim Sporttip-Kombiboost nicht einhält –, bekommt die Bonusauszahlung nicht.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, riskiert den Verlust des Zugangs durch eine DNS-Sperre und die Besteuerung des Gewinns im Wohnsitzkanton.

Wer die Limiten nicht setzt, bevor er die erste Wette mit Aktionsguthaben platziert, verstösst gegen die Spielregeln – das Guthaben ist in dem Fall zwar gesperrt, aber die Wette ist ungültig.

Die Kosten sind also real, auch wenn das Wort «Gratis» im Angebot steht. Wer das nicht akzeptiert, sollte die Finger davon lassen.

Checkliste: was ein Leser vor einer Promotion prüfen sollte

Vor jeder Promotion – gleich ob von einem bewilligten Schweizer Veranstalter oder einem ausländischen Anbieter – lohnt sich ein kurzer Blick auf folgende Punkte.

Wer schreibt die Promotion an, und hat der Anbieter in der Schweiz eine Bewilligung? Steht «Bewilligung Gespa» oder «ohne Schweizer Bewilligung» klar in den Bedingungen? Wer dort spielt, ohne Schweizer Bewilligung, akzeptiert die andere Schutzklasse.

Ist das Guthaben auszahlbar, oder nur zum Wetten einsetzbar? «Nicht auszahlbar» sollte in den Bedingungen stehen. Ist die Frist klar – 30 Tage, 90 Tage, 365 Tage? Verfällt das Guthaben am Stichtag, gibt es keine Kulanz.

Wie hoch ist die Mindestquote, die in den Echtgeld-Wetten eingehalten werden muss? Eine Mindestquote von 1.50 ist üblich; eine Quote von 2.00 oder höher engt die Spielauswahl deutlich ein.

Welche Spiele oder Wettmärkte sind vom Aktionsguthaben ausgeschlossen? Manche Aktionen erlauben nur Einzelwetten auf bestimmte Ligen, keine Kombiwetten, keine Live-Wetten.

Wie wirkt sich die Promotion auf die eigenen Limiten aus? Wer eine Erhöhung des Einsatzes plant, um eine Promotion zu nutzen, sollte bedenken, dass eine Erhöhung der Verlustlimite erst nach 72 Stunden (Swisslos, Loterie Romande) oder 24 Stunden (gesetzlich) wirksam wird.

Wie verhält sich der Anbieter bei Konflikten? Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Gespa die Anlaufstelle; bei einem ausländischen Anbieter ist es die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes – mit allen Sprach- und Vollstreckungsproblemen.

Wer diese Punkte vor einer Promotion liest, weiss, was er bekommt – und was nicht.

Häufige Fragen zum Wettbonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Bei beiden Veranstaltern gibt es Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen, aber keine nennenswerte laufende Aktion. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt – CHF 10 Spielguthaben pro Person, sieben Aktionstage, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Swisslos hat 2025 nur 8 Bewilligungen für Gratisspiele erhalten, deutlich weniger als die Loterie Romande mit 24. Wer kein Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet hat, kann kein Konto eröffnen.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln und hat 2025 insgesamt 32 solcher Bewilligungen erteilt – 8 an Swisslos, 24 an die Loterie Romande. Die Knappheit ist gewollt: Die Aufsicht verteidigt die Werbe- und Anreizbegrenzung, die das Geldspielgesetz vorsieht. Ausländische Anbieter haben diese Aufsicht nicht, weshalb sie mehr und grössere Boni bewerben.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Aktionsguthaben aus bewilligten Aktionen der Schweizer Veranstalter ist nicht auszahlbar. Es lässt sich nur zum Wetten einsetzen, und ein allfälliger Gewinn aus einer solchen Wette wird auf das Spielerkonto oder das Bankkonto ausgezahlt – nicht das Aktionsguthaben selbst. Bei beiden Veranstaltern ist das in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich geregelt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn – nicht CHF 20. Das ist der Mechanismus, der die Gratiswette von einer regulären Wette unterscheidet. Wer den Einsatz zurück möchte, muss eine eigene Wette platzieren.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Sie bieten keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Gewinne sind nach kantonaler Praxis anders zu versteuern als Gewinne von bewilligten Veranstaltern – in Thurgau als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; kantonal gilt ein eigener Freibetrag, der je nach Kanton abweicht. Liegt ein Gewinn darüber, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis anders zu behandeln – meist als steuerbares Einkommen. Generell gilt: Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»