Sportwetten mit Android 2026: Was die Schweizer Bewilligungslage für App, Einsatz und Gewinn bedeutet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.

Wer auf dem Handy eine Wette setzt, spielt nicht einfach unterwegs weiter — die Regeln, Limits und Kosten unterscheiden sich zwischen dem kleinen Display und dem Computer kaum, aber zwischen bewilligten und nicht bewilligten Angeboten sehr deutlich. Diese Seite ordnet ein, was Sportwetten auf Android in der Schweiz tatsächlich heisst: welche Apps überhaupt über eine Schweizer Bewilligung verfügen, was eine Wette rechnerisch kostet und wo der Spielerauftrag endet und das Produktgeschäft beginnt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die aktuelle Bewilligungslage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip.

Was «Sportwetten mit Android» in der Schweiz überhaupt bedeutet

Auf dem Android-Gerät funktioniert eine Sportwette grundsätzlich gleich wie am Computer: Konto, Einzahlung, Wettschein, Quotierung, Gewinn — alles ist im Browser oder in einer App abrufbar, die Daten liegen serverseitig, nicht auf dem Telefon. Der Unterschied liegt nicht in der Mechanik, sondern in drei Punkten: im Display, das Tippen und Scrollen erfordert, im unmittelbaren Zugang unterwegs — was Livewetten interessant macht — und im Installationsweg, der eine APK oder einen Store-Download bedeutet.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

In der Schweiz bedeutet «Sportwetten-App auf Android» fast immer den Namen Sporttip, das Produkt der Swisslos. Daneben steht in der Westschweiz Jouez Sport, das Produkt der Loterie Romande. Beide sind keine Apps beliebiger Wettanbieter, sondern die einzigen beiden bewilligten Veranstalter von Sportwetten im Land. Eine «beste Sportwetten-App» im Sinne eines Wettbewerbs mehrerer zugelassener Marken existiert in der Schweiz nicht — was existiert, sind zwei regionale Angebote, klar abgegrenzt nach Kanton, und dahinter eine Sperrliste ausländischer Domains.

Wer mit einem Android-Telefon aus Deutschland, Curaçao oder Malta eine App installiert, installiert in der Regel ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Solche Apps sind nicht «illegal für den Spieler», aber der Anbieter macht sich mit dem Anbieten strafbar, und für den Spieler entfällt der Schutzrahmen, der im Inland gilt: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Handhabe bei Streit, dafür die Möglichkeit einer Beschlagnahmung von Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter. Auf der Gespa-Sperrliste stehen mehrere hundert solcher Domains, und die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine geschlossene Sportliste

Bewilligung und Aufsicht

Sportwetten sind im Schweizer Recht Grossspiele im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51). Sie werden nicht von der ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) beaufsichtigt, sondern von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie « gilt nur in der Schweiz » (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine « Liste weiterer bewilligter Buchmacher » gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht mit der Sperrliste das Gegenstück, also Domains ausländischer Anbieter ohne Bewilligung, die von Schweizer Internetprovidern via DNS gesperrt werden.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone. Beide Veranstalter berichten jährlich über ihr Ergebnis; im jüngsten Bericht der Swisslos floss 2025 ein Reingewinn von CHF 562 Mio. an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten.

Werbung, Boni und das Verbot ausländischer Werbung

Werbung für Geldspiele darf nicht in aufdringlicher oder irreführender Weise erfolgen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Das heisst: Diese Seite beschreibt Anbieter und bewertet sie — sie wirbt nicht und stellt keine Promo-Codes bereit.

Spielerauftrag: Verlustlimiten, Pausen und Sperre auf dem Mobilgerät

Verlustlimiten — selbst gesetzt, sofort oder erst nach drei Tagen

Vor der ersten Wette verlangt die Swisslos die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren gilt CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Statutarisch wäre eine Erhöhung schon nach 24 Stunden möglich (Art. 87 VGS); die Swisslos wendet die längere Frist in ihren eigenen Bedingungen an. Die Loterie Romande folgt derselben Logik.

Der Spieler behält damit die Hoheit über den Einsatz, aber auch die Pflicht, sich selbst zu begrenzen — eine zentrale Kostenstelle. Wer die Limite 30 Tage nicht ausreizt, kann eine Wette nicht einfach «grösser» platzieren, wenn das Tageslimit voll ist; eine Erhöhung der Limite zwingt zur 72-stündigen Wartezeit. Diese Wartezeit ist kein Bonus, sondern ein Mechanismus gegen impulsive Erhöhungserhöhungen.

Pausen und Spielsperre

Die Swisslos ermöglicht eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos — einschliesslich Online-Casinos — sowie im Fürstentum Liechtenstein. Statutarisch lässt sich eine selbst gewählte Sperre frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine spezialisierte Stelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Auf dem Android-Gerät heisst das: Die Sperre wird online aktiviert und gilt über das Konto; die Einstellung erfolgt in den Kontoeinstellungen, nicht in der App selbst. Eine getrennte «Sperre pro Gerät » gibt es nicht — wer ein neues Telefon kauft, bleibt gesperrt.

Was Testkäufe 2025 zeigten

Die Gespa führt Testkäufe durch, um den Vollzug an Verkaufsstellen zu prüfen. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der stationäre Schutz greift also erkennbar schlechter als der digitale, bei dem die Identität einmal geprüft wird und spätere Logins nicht mehr durchgehen müssen. Wer mit dem Android-Gerät wettet, hat den belastbareren Schutzpfad — ohne dass dieser die Selbstkontrolle ersetzt.

Sportwetten auf dem Android-Gerät: Bedienung, Wettschein, Livewette

Drei Zugangswege, nicht einer

Die Swisslos bietet den Zugang zu Sporttip auf drei Wegen: über die mobile Webseite Swisslos.ch im Browser, über die Sporttip-App für Android (und iOS) und über die rund 300 Verkaufsstellen, an denen auch online zusammengestellte Wetten per QR-Code gespielt werden können. Die Loterie Romande bietet in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen. Wer unterwegs ist, wählt zwischen App und Browser; wer einen Wettschein mit jemand anderem teilen möchte, kann ihn an der Verkaufsstelle weiterspielen.

Die Sporttip-App ist nicht zwingend nötig: Funktional steht im mobilen Browser praktisch das gleiche Wettprogramm zur Verfügung. Die App bietet allerdings Login per Fingerabdruck oder PIN, Push-Benachrichtigungen bei laufenden Livewetten und die Möglichkeit, Quoten zu beobachten. Wer ein älteres Android ohne aktuelle Sicherheitsupdates nutzt, ist mit dem Browser nicht zwingend schlechter bedient, weil die Zahl sicher auch hier serverseitig läuft.

Wettschein auf dem kleinen Display

Auf dem Smartphone ist der Wettschein reduziert: Auswahl, Quote, Einsatz, Bestätigung. Das Tippen erfordert Präzision — eine 1.85 ist schnell als 18.50 eingegeben. Die App und die mobile Seite zeigen die Quote vor der Bestätigung nochmals an, sodass ein Tippfehler korrigiert werden kann, bevor die Wette angenommen wird. Bei Livewetten ändert sich die Quote zwischen Auswahl und Bestätigung mitunter; ein bewusster Klick bestätigt dann den aktuellen Preis, nicht den ursprünglich gesehenen.

Die Sporttip-Einsatzlimiten sind unabhängig vom Endgerät: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für den Spieler heisst das: Wer mit kleinerem Budget spielt, kommt mit dem Mindesteinsatz zurecht; wer mit hohen Einzelwetten spielen will, stösst bei Einzelwetten früh an die obere Grenze.

Livewetten und die 1.00-Regel

Livewetten laufen bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Das Gesetz von Live und das Gesetz der Quote trennen sich damit klar: Eine Livewette ist eine Wette, die während des laufenden Ereignisses platziert wird, nicht eine Wette, die ein Videoübertragung voraussetzt.

Entscheidend ist die 1.00-Regel: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — der Einsatz wird zurückgegeben, ohne Gewinn. Das gilt etwa, wenn ein Tor bereits gefallen ist und der Spieler auf das nächste Tor setzt, aber die Wette erst nach dem ersten Tor abschickt. Swisslos kann auch in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer Livewetten auf dem Telefon platziert, ist hier dem Zeitversatz zwischen Anzeige und Ereignis ausgeliefert; ein paar Sekunden Verzögerung können den Preis auf 1.00 drücken.

Cash-Out auf dem Smartphone

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilaausszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Auf dem Smartphone wird Cash-Out als Button im Wettschein angezeigt, sofern verfügbar — er erscheint nicht immer, sondern nur, wenn die Swisslos für diese Wette einen vorzeitigen Ausstieg anbietet.

Quotenboosts und Kombiboost

Quotenboosts erhöhen bei Sporttip die Quote einer Prematch-Einzelwette; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

«Boost» klingt nach Geschenk, ist aber Mechanik: Der Kombiboost kostet den Spieler keine Extragebühr, aber er muss mehr Voraussagen mit Mindestquote 1.50 treffen, und eine Falsche streicht den gesamten Boost. Der Preis des Boosts ist die zusätzliche Trefferquote, die er vom Spieler verlangt.

Zahlung, Auszahlung und Kosten im Konto

Aufladen und Auszahlen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den eigenen Namen lauten muss.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Bedingung «auf den eigenen Namen lautendes Konto» ist nicht eine Eigenheit der App, sondern des Geldspielgesetzes: Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf Drittkonten sind in der bewilligten Schweizer Wette nicht möglich. Kreditierung an Spieler — also das befristete Überlassen von Geld zur Wette — ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Was eine Wette rechnerisch kostet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10 — Bruttogewinn CHF 21.00, abgerundet auf CHF 21.00; eine Quote von 1’875 ergäbe CHF 18.75, abgerundet auf CHF 18.75.

Die Kosten einer Wette sind nicht die Quote, sondern der Bookmaker-Margin, der in jeder Quote steckt. Für einen Markt mit drei Ausgängen — Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg — und Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) ≈ 1 ÷ 1.0481 ≈ 0.9540 — also 95.4 %. Die Marge des Marktes ist 100 − 95.4 = 4.6 %. Bei jedem CHF 100 Einsatz auf diesen Markt behält der Veranstalter rund CHF 4.60; CHF 95.40 werden im Durchschnitt an die Wettenden zurückbezahlt. Die Marge variiert nach Sportart, Wettbewerb und Markt; populäre Märkte wie 1X2 im Fussball liegen oft bei 4 bis 6 %, Nischenmärkte höher.

Steuern auf den Gewinn

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber steuerpflichtig. Die Bundes-Schwelle liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton zu prüfen. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die überwältigende Mehrheit der Spieler liegt der Einzelgewinn deutlich unter der Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerpflichtiges Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht — anders als in einigen anderen Ländern, in denen ein bestimmter Prozentsatz vom Einsatz abgezogen wird.

Die Top-Anbieter im Vergleich

Die folgende Einordnung vergleicht die beiden bewilligen Veranstalter und anschliessend die bekanntesten ausländischen Anbieter, denen ein Schweizer Android-Nutzer im Netz begegnet. Bewilligt sind nur Swisslos und Loterie Romande; die ausländischen Marken sind nach Bezuglichkeitsstatus «ohne Schweizer Bewilligung» einsortiert. Die Tabelle zeigt den Bewilligungsstatus und die zuständige Veranstalterin.

Anbieter Schweizer Bewilligungsstatus Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betscore keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
Funbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
BetFury keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz
GG.BET keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz

Im Folgenden werden die einzelnen Anbieter kurz eingeordnet. Die beiden Schweizer Veranstalter werden ausführlicher behandelt, weil sie die einzigen rechtlich zulässigen Zugangswege sind; die ausländischen Marken werden knapp eingeordnet, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben und ihre Angebote aus diesem Grund nur als Hintergrund dokumentiert werden.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip — der Schweizer Standard für Android

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Der Sitz in Basel ist nicht der Ort, an dem gewettert wird — gewettert wird auf Swisslos.ch, in der Sporttip-App oder an einer der Verkaufsstellen. Der Produkt ist bewilligt, die Identität wird online einmal geprüft, die Adresse gegen Datenbanken abgeglichen. Die Swisslos verteilte 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten — das ist die Kennzahl, mit der die Grösse des Veranstalters einschätzen lässt, nicht die Werbeaussage eines Drittanbieters.

Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Tessio und Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Wer im Tessio wohnt, aber auf einer Deutschschweizer App wettet, ist im Vertragsgebiet — wer aber in Genf wohnt, ist aussen vor und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Loterie Romande. Eine zweite Registrierung ist nicht möglich; das System erkennt den Ausweis, und eine Anmeldung trotz bestehender Sperre macht den Einsatz und Gewinn gemäss Art. 45 BGS einforderbar.

Die Sporttip-App für Android ist im Google Play Store verfügbar; sie bietet das vollständige Wettprogramm, Login per PIN oder Fingerabdruck, Push-Benachrichtigungen für laufende Wetten und die Möglichkeit, Quoten zu beobachten. Wer die App nicht installieren möchte, erreicht das gleiche Wettprogramm über den mobilen Browser auf Swisslos.ch. Eine separate «Light»-App für ältere Android-Versionen gibt es nicht; ältere Geräte werden mit dem Browser bedient.

Der Wettschein auf dem Smartphone ist identisch mit der Web-Variante: Auswahl, Quote, Einsatz, Bestätigung. Die Livewetten sind während eines Spiels als eigener Reiter sichtbar; die Quote aktualisiert sich, eine Bestätigung erfolgt durch bewussten Tipp. Cash-Out erscheint als Button im aktiven Wettschein, ist aber nicht garantiert und nur als voller Ausstieg verfügbar. Die Sporttip-Einsatzlimiten sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette.

Der Preis des Sporttip ist die Verlustlimite, die der Spieler vor der ersten Wette setzen muss: bis CHF 9’999 über 1, 7 oder 30 Tage, unter 21 Jahren bis CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite gesetzt werden. Diese Limits sind die einzige Schutzlinie, die der Spieler selbst zieht; eine schweizerische Einbehaltung zahlt der Spieler nicht.

Das Urteil: Für Schweizer Android-Nutzer mit Wohnsitz im Vertragsgebiet ist die Sporttip-App der einzige bewilligte Zugang zu Sportwetten auf dem Mobiltelefon. Sie ist nicht die beste Wett-App im Marktvergleich, weil es diesen Markt in der Schweiz nicht gibt; sie ist die rechtlich zulässige App, mit der vollständigen Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, der Schweizer Aufsicht durch die Gespa und der Schweizer Handhabe bei Streit. Wer einen grösseren Markt oder mehr Wettbewerb sucht, muss diesen Markt verlassen — und akzeptiert, dass er dort nicht unter Schweizer Recht wettet.

Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Variante

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist das Produkt, das die Loterie Romande unter dem Schweizer Recht anbietet. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat hier die Möglichkeit, online ein Konto zu eröffnen; wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Swisslos.

Die Loterie Romande ist kleiner als die Swisslos, was sich in der Anzahl Verkaufsstellen, in der Anzahl Wettmärkte und in der Häufigkeit von Sonderaktionen niederschlägt. Wer zwischen Bern und Lausanne pendelt, hat seinen festen Anbieter im Kanton des Wohnsitzes; wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eines eröffnen — eine Doppelnutzung ist nicht möglich.

Die App ist im Google Play Store verfügbar, das Wettprogramm über die mobile Seite jeux.loro.ch. Die Identitätsprüfung verläuft nach demselben Muster wie bei Swisslos: Ausweis, Adressabgleich, eine Registrierung pro Person, 18 Jahre als Untergrenze. Limits, Sperren und Pausen folgen dem schweizerischen Rahmen.

Das Urteil: Die Loterie Romande ist für Westschweizer Android-Nutzer das, was die Swisslos für Deutschschweizer ist — der einzige bewilligte Zugang zu Sportwetten auf dem Mobiltelefon. Sie ist nicht besser oder schlechter als die Swisslos; sie ist ein anderer Veranstalter mit einem anderen Vertragsgebiet und einer anderen Vertriebsstruktur. Wer die Wahl hat, wählt sich zwischen den beiden — wer nicht, fällt in das Vertragsgebiet seines Wohnsitzes.

Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury, GG.BET — ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Marken sind die häufigsten Begegnungen, die ein Schweizer Android-Nutzer im Netz macht, wenn er nach « Sportwetten-App » sucht und auf der ersten Ergebnisseite landet. Keine dieser Marken verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS).

Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft; das ist die BJ-Rechtsprechung. Aber: Einsatz und Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Es gibt keinen Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister; wer sich selbst sperren lässt, ist auf den ausländischen Plattformen weiterhin spielberechtigt. Es gibt keine Schweizer Aufsicht; die Plattformen fallen unter die Aufsicht ihrer Herkunftsländer, und die Frage, was im Streitfall passiert, hängt von der Gerichtsbarkeit des Sitzlandes ab. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Internetprovider sperren sie via DNS. Die Liste wird fortlaufend ergänzt; bet365 und Interwetten wurden explizit als gesperrte Domains genannt.

Das Urteil: Diese Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen und die Sperrliste umfasst immer wieder neue Domains. Wer dennoch auf einer ausländischen Plattform wettet, sollte sich bewusst sein, dass er damit auf den Schutz der Schweizer Bewilligung verzichtet und sich in eine Grauzone begibt, die nicht durch Schweizer Aufsicht abgesichert ist.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

In der Schweiz sind nur die Apps der beiden bewilligten Veranstalter zulässig: die Sporttip-App von Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die App der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Alle anderen Sportwetten-Apps auf Android haben keine Schweizer Bewilligung und fallen unter die Sperrliste der Gespa.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja, die Verlustlimiten sind nicht an das Endgerät, sondern an das Konto gebunden. Wer auf seinem Android-Telefon wettet, hat dasselbe Konto und damit dieselben Limiten wie am Computer. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das gilt unabhängig davon, ob die Limite in der App oder im Browser geändert wird. Eine zusätzliche freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist möglich.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Wer eine App eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung nutzt, verzichtet auf den Schutz des Geldspielgesetzes: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Handhabe bei Streit. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Einsatz und Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Internetprovider sperren sie via DNS, und die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette werden die Einzelquoten multipliziert; das Ergebnis ist die Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10 — Bruttogewinn CHF 21.00; bei einer Quote von 1’875 ergibt sich CHF 18.75.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Die Online-Registrierung bei Swisslos und Loterie Romande ist ab 18 Jahren möglich. Voraussetzung ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet: bei Swisslos die 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; bei Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine zweite Registrierung ist nicht möglich, eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Bei Sporttip wird eine Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet — der Einsatz wird zurückgegeben, ohne Gewinn. Das gilt auch für spielentscheidende Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder eine Entscheidung des Videoschiedsrichters; Swisslos kann in solchen Fällen Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer auf dem Telefon wettet, sollte den Zeitversatz zwischen Anzeige und Ereignis im Blick behalten, der wenige Sekunden betragen kann.

Was darf gewettet werden?

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zulässig. Die Liste legt fest, welche Wettbewerbe Pre-Match und live bespielt werden dürfen, darunter Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1, Leichtathletik; Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nicht wettrechtlich zugänglich. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen auf der Liste. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion jedes Anbieters in dessen Programm.

Wer darf wem ein Konto eröffnen?

Voraussetzungen für eine Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Adresse gegen Datenbanken abgeglichen. Für die Loterie Romande gilt Entsprechendes im Hinblick auf die Westschweizer Kantone. Wer wettet, bestätigt mit der Registrierung, nicht an einem Wettereignis teilzunehmen, auf das er oder sie setzt.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»