Gewinne aus Sportwetten steuerfrei 2026 – Freibetrag, Verrechnungssteuer, ausländische Anbieter
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Aktualisiert werden die Angaben am Oktober 19, 2026 gegen die ESTV-Steuerdatenbank und die Gespa-Verzeichnisse.
Ein einzelner Gewinn aus Sporttip oder Jouez Sport bleibt in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei – CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026, kantonal je nach Kanton tiefer oder höher. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Was als Einsatz gilt, was ausländische Anbieter davon trennt und wo der Einsatz vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden darf, ordnet dieser Text Schritt für Schritt ein.
Die Rangliste der Steuerfolgen für Schweizer Sportwetten-Gewinne
Diese Tabelle ordnet die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen und die gängigsten ausländischen Marken nach ihrer steuerlichen Behandlung. Die Spalten lesen sich wie eine Folge von Entscheidungen, die eine Wettende in der Schweiz tatsächlich trifft: ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung vorliegt, wie die Verrechnungssteuer greift und wer den Gewinn als Einkommen deklariert sehen will.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsform |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa |
| Sportaza | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BC Game | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Aufteilung ist nicht redaktionell, sondern gesetzlich: Nach dem Geldspielgesetz dürfen in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten als Grossspiele veranstalten, jede in ihrem Vertragsgebiet. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, hat aus Schweizer Sicht keinen bewilligten Veranstalter – die Gewinne fallen unter eine andere Steuerlogik, und der Spielerschutz der Gespa greift dort ebenfalls nicht.
Was steuerfrei ist und was nicht
Die Grundregel klingt einfach und hat zwei Schichten. Die erste ist die Einkommensteuer: Gewinne aus Grossspielen – wozu die ESTV ausdrücklich Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro einzelnem Gewinn steuerfrei und werden erst oberhalb davon erfasst. Die zweite ist die Verrechnungssteuer: Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Beide Schichten laufen parallel, reden aber über unterschiedliche Beträge.
Der Freibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst, gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt er bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer bei CHF 1’071’000. Der Wert von CHF 1’070’400 aus dem Jahr 2025 gehört damit der Vergangenheit an, ebenso die früheren Werte von CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’038’300 (2023) und CHF 1’000’000 (2019 bis 2022). Kantonal gilt ein eigener Freibetrag, der vom Bund abweichen kann – das ist der Grund, weshalb jede seriöse Antwort mit «je nach Kanton» endet.
Praxisrelevant ist die Logik, mit der der Freibetrag angewandt wird: Er gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr und nicht pro Wettkonto. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 löst damit bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 Steuerpflicht aus – der Freibetrag wird einmal auf den einzelnen Gewinn angewandt, der Rest fliesst in die Steuererklärung und in die Verrechnungssteuer.
Die kantonale Seite hat ihre eigene Dynamik. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist Freibeträge zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 aus – darunter Werte wie CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600. Für 2023 waren es CHF 1’038’300 neben der Millionengrenze. Wer in einem Kanton mit tieferem Schwellenwert wohnt, wird also früher steuerpflichtig als die Bundeslogik vermuten lässt.
Was passiert, wenn ein Gewinn den Freibetrag übersteigt
Steigt ein Gewinn über den Freibetrag, passieren zwei Dinge gleichzeitig. Die Veranstalterin zieht direkt bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil ab und stellt für genau diesen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die Steuer wird damit nicht erst in der Steuererklärung fällig, sondern bereits an der Quelle erhoben. Wer einen Gewinn von CHF 1’050’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 ausbezahlt bekommt, sieht also CHF 17’500 Verrechnungssteuer abgezogen – 35 % auf den steuerbaren CHF 50’000.
Gleichzeitig muss der Gewinn in der Steuererklärung deklariert werden. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das ist der eigentliche Sinn des Verrechnungssteuerausweises: Die Steuer wurde im Voraus erhoben, sie wird über das normale Veranlagen wieder zurückgeholt, soweit das steuerbare Einkommen nicht durch höhere Sätze stärker belastet wird.
Für die meisten Wettenden bleibt dieser Mechanismus unsichtbar. Solange ein einzelner Gewinn unter dem Freibetrag bleibt – und das ist die überwiegende Mehrheit der Auszahlungen – wird weder Verrechnungssteuer abgezogen noch eine Deklaration fällig. Die Frage, ob Sportwetten-Gewinne steuerfrei sind, beantwortet sich in der Praxis also meistens mit Ja, ohne dass die Wettende irgendetwas unternehmen muss.
Was die Verrechnungssteuer konkret kostet
Der Steuersatz von 35 % wirkt hoch, gilt nur für den Teil über dem Freibetrag und ist als Vorauszahlung konzipiert. Bei einem Gewinn in Höhe von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 fallen 35 % auf CHF 200’000 an, also CHF 70’000. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung abgezogen und fliesst später über die Steuererklärung zurück – mit einem realen Steuerbetrag, der vom persönlichen Einkommen und vom anwendbaren Satz abhängt.
Die Faustregel: Die Verrechnungssteuer ist ein Vorauszahlungs-Mechanismus, kein endgültiger Steuersatz. Wer sie bezahlt, holt sie über die Steuererklärung zurück, soweit das Einkommen nicht durch andere Quellen so stark belastet wird, dass die Verrechnungssteuer teilweise stehen bleibt. Genau hier liegt der Grund, weshalb ein Gewinn über dem Freibetrag steuerlich kein simples «35 % weg» ist.
Was eine ausländische Plattform steuerlich auslöst
Ausländische Anbieter wie Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet oder Fezbet haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung – sie begründet weder eine erlaubte Veranstalterin noch einen Schutz durch die Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre und kein Schweizer Sperrregister, und die Sperrliste der Gespa kann die Domain per DNS blockieren.
Steuerlich folgt daraus eine andere Logik. Gewinne ausländischer Grossspiele und ausländischer Online-Spielbanken werden in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen besteuert. Das ist nicht zwingend auf alle Kantone übertragbar, aber es zeigt die Richtung: Ausländergewinne sind nicht durch den Schweizer Freibetrag geschützt. Eine ausländische Plattform nimmt ihrer Kundin den Freibetrag, der bei Sporttip und Jouez Sport standardmässig gilt.
Die Werbung für im Ausland bewilligte Sportwetten ist in der Schweiz verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 600’000 geahndet – Anbieter werben hier also gar nicht erst legal, und wer eine Plattform überhaupt findet, hat meistens den Weg über Domainsperren oder VPN aktiv gesucht. Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nur die zwei Schweizer Veranstalterinnen sind bewilligt, alles andere ist strafrechtlich relevantes Anbieten.
Was eine Wettende bei ausländischen Anbietern verliert
Neben dem Freibetrag geht mehr verloren. Bei einer ausländischen Plattform gibt es kein Schweizer Sperrregister, das vor Spielsucht schützt, keine Schweizer Limitenaufsicht und keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa kann lediglich die Domain blockieren – das geschieht auch, mit derzeit 671 Domains auf der Sperrliste Ende 2025 –, aber der Block kommt erst, nachdem die Plattform schon einige Zeit erreichbar war.
Konsequent heisst das: Wer in der Schweiz wettet und einen grossen Gewinn macht, möchte den Gewinn unter dem Freibetrag behalten und nicht in der Steuererklärung deklarieren. Das geht nur bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen. Alles andere kostet entweder Steuern oder den Schutz.
Einsatz, Einsatzabzug und Wettsteuer
Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht – kein Buchmacher zieht auf dem Wettschein eine Schweizer Wettsteuer ab, kein Gesetz sieht eine Wettsteuer auf Einsätze vor. Das unterscheidet den Schweizer Markt von Märkten wie Deutschland, wo die Wettsteuer von 5 % direkt auf den Einsatz erhoben wird. Wer aus dem deutschen Markt kommt und eine Wettsteuer sucht, sucht vergebens.
Was es gibt, ist der Einsatzabzug bei der direkten Bundessteuer. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 und höchstens CHF 5’400 für 2025, höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Der Einsatzabzug mindert also den steuerbaren Gewinn, nicht den Gewinn selbst – er ist eine reine Buchhalterei in der Steuererklärung.
Kantonal kann der Einsatzabzug anders aussehen. Im Kanton Thurgau gilt für die Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Wer den effektiven Einsatz abziehen will, geht damit bei der direkten Bundessteuer leer aus, sobald der pauschale Satz günstiger ist – und umgekehrt. Genau hier zeigt sich, weshalb die kantonale Steuerpraxis so wichtig ist.
Wann der Einsatzabzug ins Spiel kommt
Der Einsatzabzug kommt erst dann ins Spiel, wenn ein Gewinn steuerbar wird – also oberhalb des Freibetrags. Wer CHF 50’000 in Sporttip setzt und CHF 30’000 gewinnt, hat steuerlich nichts zu deklarieren: Der Gewinn liegt unter dem Freibetrag, der Einsatzabzug ist irrelevant. Wer hingegen CHF 1’500’000 gewinnt, sieht einen steuerbaren Gewinn von CHF 429’000 (1’500’000 minus Freibetrag 1’071’000), und auf diesen Betrag kann der Einsatzabzug greifen – 5 % von 429’000 wären CHF 21’450, mehr als genug unter der Höchstgrenze von CHF 5’400.
Die Logik ist also: Der Einsatzabzug ist eine Feinsteuerung oberhalb des Freibetrags, kein Instrument, das einen Gewinn unterhalb des Freibetrags verändert. Wer darunter bleibt, hat nichts zu berechnen.
Wie ein Gewinn konkret berechnet wird
Wer das eigene Wettverhalten mit dem Freibetrag abgleichen will, rechnet die Auszahlung einer Einzelwette nach. Für einen Einsatz von CHF 100 und eine Quote von 2.00 ergibt sich eine Rückzahlung von CHF 200 (100 mal 2.00) und ein Nettogewinn von CHF 100 (200 minus Einsatz). Der Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag und ist steuerfrei – ohne Verrechnungssteuer, ohne Deklaration.
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote. Aus drei Tipps mit Quoten 1.80, 2.20 und 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 7.92. Ein Einsatz von CHF 20 zahlt im Erfolgsfall CHF 158.40 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 138.40. Auch das ist unter dem Freibetrag und steuerfrei.
Diese Werte sind Beispiele, keine zitierten Marktpreise. Wer wirklich rechnen will, nimmt die aktuelle Quote des Wettscheins und vergleicht mit dem Freibetrag von CHF 1’071’000 ab 2026 – und mit dem kantonalen Freibetrag, der je nach Kanton darunter oder darüber liegen kann.
Wann eine Kombiwette den Freibetrag reisst
Eine Kombiwette reisst den Freibetrag in der Praxis fast nie, weil die dafür nötigen Quoten extrem hoch sein müssen. Bei einem Einsatz von CHF 20 müsste die Gesamtquote über 53’550 liegen, um einen Gewinn von mehr als CHF 1’071’000 zu erreichen. Solche Quoten kommen bei extremen Aussenseiter-Kombis vor, sind aber nicht der Normalfall.
Wer in den Bereich knapp unter dem Freibetrag kommen will, setzt typischerweise einen höheren Einzelbetrag auf eine Einzelwette mit hoher Quote, etwa eine Quote von 11.00 mit Einsatz CHF 100’000. Das ergibt eine Rückzahlung von CHF 1’100’000 und einen Nettogewinn von CHF 1’000’000 – auch unter dem Freibetrag 2026.
Die Mechanik ist also einfach: Freibetrag und Wettquote stehen in einem festen Verhältnis zum Einsatz. Wer den Freibetrag reisst, setzt entweder sehr viel auf eine kleine Quote oder extrem viel auf eine durchschnittliche Quote. Beides ist selten.
Spielerschutz und die Frage, was ein hoher Gewinn auslöst
Der Spielerschutz gilt unabhängig von der Steuerfrage. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Zugang wird gesperrt, die Auszahlung gesperrt, der Schutz gilt quer durch die Schweizer Spielbanken.
Ein hoher Gewinn ändert daran nichts. Wer unter Spielsperre steht, kann nicht weiterspielen – auch nicht, um einen Gewinn zu «retten». Die Spielsperre wird durch einen Gewinn nicht ausgesetzt, eine Auszahlung an gesperrte Personen ist rechtlich ausgeschlossen. Genau diese Konsequenz macht den Spielerschutz zu dem, was er sein soll: ein Mechanismus, der vor der Wette eingreift, nicht nach dem Gewinn.
Die Schnittstelle zwischen Spielerschutz und Steuer
Die beiden Systeme reden nicht miteinander, sie wirken aber am selben Punkt: Beim grossen Gewinn. Wer einen grossen Gewinn macht, wird steuerlich sichtbar – durch die Verrechnungssteuer und die Deklarationspflicht. Wer gleichzeitig hohe Verluste einfährt, hat den Schutz der selbst gesetzten Limite verloren.
Genau hier liegt der Mechanismus, der für die meisten Wettenden unsichtbar bleibt. Wer die Verlustlimite ernst nimmt und unter dem Freibetrag bleibt, hat steuerlich nichts zu tun. Wer die Limite ignoriert und über dem Freibetrag landet, muss deklarieren. Der Mechanismus aus beiden Systemen zusammen sortiert Wettende in zwei Personen ein – die einen mit und die anderen ohne Deklarationspflicht.
Bewilligte Veranstalterinnen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen mit ihrer Reichweite und der Aufsichtsform.
| Marke | Bewilligung | Vertragsgebiet |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung, Aufsicht Gespa | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung, Aufsicht Gespa | Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Das Vertragsgebiet ist nicht ein Marketing-Begriff, sondern eine Bedingung der Online-Registrierung. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, bekommt kein Online-Konto – auch nicht, wenn die Person in der Schweiz wohnt. Die Loterie Romande ist auf die sechs Westschweizer Kantone beschränkt, Swisslos auf die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein.
Eine Online-Registrierung setzt 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine Spielsperre voraus. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Identität wird aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist die Schweizer Variante von KYC – nicht als Marketing-Versprechen, sondern als Bewilligungsbedingung.
Was die zwei Veranstalterinnen trennt und was nicht
Beide Veranstalterinnen sind nach dem gleichen Bundesgesetz bewilligt, beide unterstehen der Gespa, beide zahlen Reingewinne in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Der Reingewinn von Swisslos betrug 2025 CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).
Was sie trennt, ist das Vertragsgebiet und die Marke. Swisslos heisst in den Deutschschweizer Kantonen «Sporttip», Loterie Romande heisst in der Westschweiz «Jouez Sport». Wer in Genf wohnt, spielt bei Jouez Sport; wer in Zürich wohnt, spielt bei Sporttip. Wer umzieht, wechselt die Plattform.
Steuerlich macht das keinen Unterschied – beide wenden die Verrechnungssteuer gleich an, beide nutzen den Freibetrag des Bundes und des Kantons, beide stellen einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer eine Gewinn-Verrechnungssteuer gesehen hat, weiss, dass sie vom Bund kommt, nicht von der Veranstalterin.
Ausländische Marken im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie im Internet finden – aber sie sind nicht bewilligt, nicht geschützt und steuerlich anders behandelt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Lizenzform laut Eigenangabe |
|---|---|---|
| Sportaza | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| BC Game | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Nein | Nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
Die Liste ist nicht abschliessend – die Gespa führt eine Sperrliste mit 671 Domains Ende 2025, und neue Domains werden laufend blockiert. Die genannten Marken sind Beispiele, die im Schweizer Markt wahrgenommen werden; ob eine Domain gerade blockiert ist, ändert sich schnell, weil die Gespa Domain-Hopping aktiv verfolgt.
Eine ausländische Lizenz begründet keine Schweizer Bewilligung. Das ist die Grundaussage von Art. 4 BGS: Eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz, eine Schweizer Lizenz gilt nur in der Schweiz. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt rechtlich im Ausland – mit allen Konsequenzen, die das für Werbung, Spielerschutz und Besteuerung hat.
Warum ausländische Marken hier stehen
Ausländische Marken stehen in dieser Übersicht, damit die Wettende die Unterschiede sieht – nicht, damit sie ausprobiert werden. Wer bei einer ausländischen Plattform spielt, hat keinen Schweizer Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Aufsicht, und der Gewinn kann in der Steuererklärung als Einkommen landen.
Das ist der Preis, den eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung nimmt: weniger Schutz, mehr Steuer. Wer das bewusst eingeht, geht ein eigenes Risiko ein. Wer die Plattform nicht bewusst wählt, sondern über eine Werbung findet, hat keine Schweizer Schutzmechanismen an seiner Seite.
Verrechnungssteuer, Freibetrag und Praxisbeispiel
Ein typischer Sportwetten-Gewinn bleibt unter dem Freibetrag. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt, gewinnt CHF 100 – weit unter CHF 1’071’000. Es wird keine Verrechnungssteuer abgezogen, es ist nichts zu deklarieren, der Gewinn ist steuerfrei.
Bei einem hohen Gewinn ändert sich das Bild. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 löst bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 (alter Wert) genau CHF 200’000 Steuerpflicht aus – in der Steuererklärung und über die Verrechnungssteuer. 35 % auf CHF 200’000 ergibt CHF 70’000, die direkt abgezogen werden. Über die Steuererklärung wird die Verrechnungssteuer zurückgefordert, soweit das Gesamteinkommen nicht höher besteuert wird.
Die Werte sind ein vereinfachtes Beispiel. Der reale Wert hängt vom Freibetrag des Kantons, vom persönlichen Einkommen und von der Frage ab, ob der Gewinn mit anderen Einkünften verrechnet wird. Genau diese Frage ist der Grund, weshalb die kantonale Steuerverwaltung die richtige Auskunft gibt – nicht die Veranstalterin, nicht die Gespa, nicht die ESTV in allgemeinen Mitteilungen.
Wann der Einsatz abgezogen werden darf
Der Einsatzabzug greift nur oberhalb des Freibetrags und nur im Rahmen seiner Höchstgrenzen. Bei einem steuerbaren Gewinn von CHF 200’000 sind 5 % CHF 10’000 – mehr als die Höchstgrenze von CHF 5’400 für 2025. Der effektive Abzug ist also auf CHF 5’400 gedeckelt.
Kantonal kann der Einsatzabzug anders aussehen. Im Kanton Thurgau werden pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn abgezogen, höchstens CHF 5’000, ohne dass effektive Kosten geltend gemacht werden können. Wer in einem Kanton mit Pauschalabzug wohnt, sieht den gleichen Abzug – aber als Pauschale, nicht als effektive Aufstellung.
Die Folge ist klar: Wer oberhalb des Freibetrags spielt, sollte den Einsatzabzug in der Steuererklärung sauber aufstellen. Wer unterhalb des Freibetrags bleibt, hat damit nichts zu tun.
Wie ein Bonus die Steuerfrage nicht verändert
Ein Bonus verändert die Steuerfrage eines Gewinns nicht. Wer einen Bonus von CHF 50 erhält und damit eine Wette gewinnt, hat einen Gewinn in Höhe des Wettpreins – die CHF 50 sind Teil der Auszahlung, nicht steuerlich separat zu behandeln. Die Verrechnungssteuer greift erst oberhalb des Freibetrags, der Bonus verschiebt diesen Punkt nicht.
Das ist die steuerliche Konsequenz: Der Freibetrag gilt pro Gewinn, nicht pro Bonushöhe. Wer einen Gewinn aus einem Bonus hat, der den Freibetrag reisst, hat die gleiche Verrechnungssteuer-Pflicht wie ohne Bonus. Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat die gleiche Steuerfreiheit wie ohne Bonus.
Die Werbung für einen Bonus verändert also die steuerliche Seite nicht – sie ändert die Spielmechanik. Wer einen Bonus annimmt, spielt unter den Bedingungen des Bonus, nicht unter den normalen Spielregeln. Wer die Spielregeln nicht beachtet, verliert den Bonus – nicht die Steuerfreiheit.
Wie der Spielerschutz auf einen Gewinn wirkt
Wer unter Spielsperre steht, hat kein Recht auf Auszahlung des Gewinns – das ist die Konsequenz aus Art. 45 BGS. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; eine Auszahlung wird verweigert, der Gewinn verfällt. Das ist nicht die Steuer, das ist die Bewilligung – und sie ist härter als jede Verrechnungssteuer.
Wer aus der Spielsperre heraus will, braucht eine Spezialstelle. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Beteiligung einer Fachstelle. Eine Senkung der Verlustlimite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Konsequenz: Wer eine hohe Wette platzieren will, muss sie 72 Stunden im Voraus ankündigen – genau diese Mechanik schützt vor impulsiven Entscheidungen nach einem Gewinn.
Was eine kantonale Auskunft leistet
Die ESTV gibt den Freibetrag des Bundes und die Verrechnungssteuer-Mechanik vor. Die kantonale Steuerverwaltung legt fest, wie der kantonale Freibetrag aussieht, wie der Einsatzabzug im Kanton greift und wie ausländische Gewinne behandelt werden. Die Thurgauer Steuerpraxis behandelt ausländische Grossspiel-Gewinne als voll steuerbares Einkommen – andere Kantone können anders entscheiden.
Eine Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung ist deshalb die einzige Quelle, die für die persönliche Situation gilt. Wer einen hohen Gewinn macht, fragt die kantonale Steuerverwaltung – nicht die Veranstalterin, nicht die ESTV in einer allgemeinen Mitteilung, nicht die Gespa. Die ESTV selbst verweist bei Fragen zur Einkommensteuer auf die kantonalen Steuerbehörden und bei Fragen zur Verrechnungssteuer an [email protected].
Das ist die Logik hinter dem Verweis: Die Steuerfrage ist keine Anwendung, sondern eine kantonale Auslegung. Wer die Frage selbst klären will, geht zur Quelle.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Gewinnen in der Schweiz
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Ja, bis zum Steuerfreibetrag pro einzelnem Gewinn. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Freibetrag 2026 bei CHF 1’071’000, kantonal liegt der Wert teils darunter, teils darüber. Oberhalb des Freibetrags fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Der Freibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst. 2026 sind es CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer, kantonal schwanken die Werte zwischen rund CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600. Der Grund für den Unterschied liegt in der kantonalen Steuerhoheit – jeder Kanton legt seinen Freibetrag selbst fest.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?
Die Veranstalterin zieht bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer auf den Teil über dem Freibetrag ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Über die Steuererklärung wird die Verrechnungssteuer zurückgefordert, soweit das Gesamteinkommen nicht höher besteuert wird. Die Steuer ist also eine Vorauszahlung, kein endgültiger Verlust.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Nein, ausländische Gewinne fallen nicht unter den Schweizer Freibetrag. Die Thurgauer Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone können abweichend entscheiden – die kantonale Steuerverwaltung gibt die für den Wohnsitz geltende Auskunft.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein, eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Die Steuerpflicht entsteht nur auf Gewinnen, nicht auf Einsätzen. Was es gibt, ist der Einsatzabzug in der Steuererklärung oberhalb des Freibetrags – 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer 2025.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, oberhalb des Freibetrags. Der Einsatzabzug beträgt höchstens 5 % des Gewinns und höchstens CHF 5’400 für die Steuerperiode 2025 bei der direkten Bundessteuer. Kantonal kann der Abzug pauschal ohne effektive Kosten erfolgen, etwa im Kanton Thurgau mit 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000.
Rechtslage – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
