Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten: Was Gratisspiele und Kombiboost tatsächlich bringen

Updated Oktober 2026
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Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.

Ein Neukundenbonus klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist die Ausgangslage allerdings eine andere als in Märkten mit Hunderten lizenzierten Anbietern: Hier regelt das Geldspielgesetz (BGS) Gratisspiele und Startguthaben so streng, dass am Ende nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen und beide nur kleine, an Bedingungen gebundene Aktionen führen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wettet, landet bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Auswahl unter vielen, sondern die gesetzlich gedeckelte Auswahl.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)

Die Grundlagen: Was in der Schweiz unter einem Neukundenangebot überhaupt möglich ist

Wer sich zum ersten Mal bei einem Schweizer Wettanbieter registriert, wird keine 200-Prozent-Einzahlung und keinen riesigen Freebet-Stapel vorfinden. Der Grund liegt im Geldspielgesetz: Gratisspiele und Gratis­spiel­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichts­behörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa erteilt diese Zustimmungen einzeln und kontrolliert die Bedingungen, bevor ein Anbieter ein Startguthaben überhaupt bewerben darf. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8, jeweils mit klar definiertem Geltungs­bereich.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das prägt das Bild. Wo ausländische Wettseiten mit «100 % Bonus bis CHF 500» werben, sehen Schweizer Neukunden allenfalls einen kleinen Bonus auf den Nettogewinn, ein paar Franken Spielguthaben aus einer Aktion oder einen Quotenboost auf eine erste Wette. Der Hebel hebt also an einem anderen Punkt: nicht an der beworbenen Summe, sondern an dem, was im Kleingedruckten steht. Wer hier Geld einzahlt, sollte vor allem verstehen, unter welchen Bedingungen das Bonusgeld überhaupt zum auszahlbaren Gewinn wird, und welche Pflichten bei jeder Registrierung ohnehin anfallen.

Ein weiterer Punkt gehört zur Grundausstattung, bevor überhaupt gewettet wird: die Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind nicht Teil des Bonus, sondern Teil der Spielregeln. Sie lassen sich durch ein Startguthaben weder umgehen noch lockern.

Rechtslage: Warum Schweizer Angebote kleiner ausfallen

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalter­bewilligung als auch eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das Gesetz deckt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Weitere Buchmacher mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die beiden Veranstalter teilen die Schweiz in zwei Versorgungs­gebiete. Swisslos betreut die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertrags­gebiet eröffnen, und wer im jeweils anderen Gebiet wohnt, ist schlicht ausgeschlossen.

Die Konsequenz für ein Neukundenangebot: Ohne Gespa-Bewilligung darf weder Swisslos noch die Loterie Romande ein grosses Startguthaben bewerben. Beide Anbieter führen deshalb Aktionen, die nach Grösse und Mechanik bescheiden ausfallen, aber von der Aufsicht geprüft sind. Ausländische Wettseiten werben zwar in Schweizer Medien, sind hier aber ohne Bewilligung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist eine Wider­handlung (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Solche Anbieter lassen sich zudem auf die Sperrliste der Gespa setzen (Art. 86–93 BGS), die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken, sodass die Domain innert Stunden ersetzt wird, wenn der Anbieter die Sperre umgehen will.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was VOR der ersten Wette gesetzt werden muss

Wer sich bei Swisslos online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und der hochgeladene Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das eigentliche Schutz­instrument vor der ersten Wette sind die Verlustlimiten. Sporttip verlangt, dass Spielende Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, höchstens CHF 9’999 (unter 21 Jahren höchstens CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit eine Affekt­entscheidung nicht direkt zu höheren Verlusten führt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen. Diese Limiten werden nicht vom Anbieter vorgeschlagen, sie sind vom Spielenden selbst zu wählen, und sie greifen unabhängig davon, ob gerade ein Bonus aktiv ist.

Daneben gibt es die Möglichkeit, sich selbst zu sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Detail am Rand, sondern ein Grund, warum die Online-Registrierung mit Ausweis­prüfung und Wohnsitznachweis so viel strenger ist als der Kassenbon an der Verkaufsstelle.

Bonustypen: Was Gratisspielguthaben, Boosts und Quotenboni tatsächlich enthalten

Ein «Bonus» ist in der Schweiz nicht gleich Bonus. Die Aufsicht kennt den Begriff Gratisspiel­guthaben, der im Gesetz steht, und die Anbieter füllen ihn mit unterschiedlichen Mechaniken. Wer eines dieser Angebote annimmt, sollte verstehen, was am Ende auf dem Wallet landet, was davon auszahlbar ist und unter welchen Bedingungen es überhaupt verfällt.

Der Sporttip-Kombiboost

Der Kombiboost ist das bekannteste Bonus­angebot von Swisslos und gilt ausschliesslich online. Er funktioniert auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und skaliert mit der Anzahl Voraussagen: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede einzelne Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 aufweisen, und es gelten Limiten für Einsatz und Gewinn­erhöhung. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig abgerechnet, verfällt der Boost. Der Vorteil: Es gibt keine Durchspiel­bedingung wie bei klassischen Einzahlungs­boni. Der Bonus wird am Ende der Auswertung direkt auf den Gewinn aufgeschlagen. Das heisst aber auch, dass der Boost nur dann etwas bringt, wenn die Wette überhaupt gewinnt. Bei einer verlorenen Wette ist der Boost wertlos, unabhängig von der Anzahl Voraussagen.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip

Quotenboosts bei Sporttip gelten online für Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Es handelt sich also nicht um ein dauerhaftes Extra, sondern um eine einmalige Aktion auf eine bestimmte Wette, deren konkrete Bedingungen im Aktions­zeitraum auf der Sporttip-Seite stehen.

Aktionen der Loterie Romande

Die Loterie Romande hat in der Vergangenheit befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind orts- und zeit­gebunden, richten sich an Stadionbesucher, und das Guthaben ist an die Aktions­frist gebunden. Wer das Fenster verpasst, geht leer aus.

Was Gratisspielguthaben von einer «Gratiswette» unterscheidet

In der gesetzlichen Sprache heisst es Gratisspiel­guthaben, in der Markt­sprache fällt oft der Begriff Gratiswette oder Freebet. Beide bezeichnen Spielguthaben aus einer Aktion, das auf dem Wallet landet, aber nicht auszahlbar ist: Es lässt sich nur für Wetten verwenden, ein Gewinn daraus ist auszahlbar, der Bonus­betrag selbst nicht. Bei Swisslos sind Gewinne aus dem Wallet-Guthaben auszahlbar, sofern die allgemeinen Gewinn­regeln eingehalten werden. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Einzahlungs­bonus, der zuerst mehrfach durchgespielt werden muss.

Was eine Gratiswette im Gewinnfall wirklich zahlt

Eine Gratiswette im Markt­sinne ist ein Wettgutschein, dessen Einsatz im Gewinnfall nicht zurück­bezahlt wird. Wer also eine Gratiswette über CHF 10 zur Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 20 ausgezahlt, nicht CHF 30. Der Unterschied klingt klein, ist aber bares Geld: Die fehlenden CHF 10 Einsatz entsprechen einer impliziten Marge von einem Drittel. Wer eine Gratiswette annimmt, sollte also nicht auf die «beworbene» Quote schauen, sondern darauf, was tatsächlich auf dem Konto landet, wenn die Wette gewinnt. Bei Swisslos ist das Gratisspiel­guthaben aus Promotions ausdrücklich nicht auszahlbar, das gilt auch für die Loterie Romande.

Einsatz, Gewinn und Rundung: Wie Sporttip einen Wettgewinn berechnet

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn­betrag aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombi­wetten mit der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzel­quoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkomma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette von CHF 10 zur Quote 2.40 ergibt das einen Brutto­gewinn von CHF 24.00, der unverändert ausgezahlt wird. Bei einer Kombiwette aus drei Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergibt die Gesamtquote 7.3710, multipliziert mit dem Einsatz von CHF 10 einen Brutto­gewinn von CHF 73.71. Die Rundung auf 5 Rappen kann bei höheren Einsätzen oder langen Kombis sichtbar werden.

Mindest- und Höchsteinsätze sind klar geregelt: Der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten beträgt CHF 1, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette CHF 1’000, für eine System­wette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist relevant, weil ein Neukunde mit dem ersten Gewinn nicht beliebig hoch reinvestieren kann, sondern an die Einsatz­limiten gebunden ist.

Was der Kombiboost bei einer konkreten Wette bedeutet

Um den Boost einzuordnen, hilft ein Beispiel mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzel­quoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, das sind 9.7920. Bei einem Einsatz von CHF 10 bedeutet das einen Brutto­gewinn von CHF 97.92. Der Nettogewinn, also der Brutto­gewinn minus Einsatz, beträgt CHF 87.92. Bei vier Voraussagen liegt der Boost bei 5 % des Nettogewinns, das sind CHF 4.40 zusätzlich. Der effektive Brutto­gewinn steigt damit auf rund CHF 102.32. Die Auszahlung an die Wettenden hängt von der genauen Rundung auf 5 Rappen ab.

Diese Rechnung zeigt die Mechanik, nicht den Markt­wert. Sie zeigt vor allem, dass der Boost nur dann einen spürbaren Betrag bringt, wenn die Quote der Wette insgesamt hoch genug ist, damit der Nettogewinn substanziell wird. Bei einer Quote von 9.79 fallen 5 % Boost etwa 4–5 CHF mehr aus; bei einer Quote von 1.50, die nicht für den Boost qualifiziert, gibt es keinen Bonus. Wer den Boost optimal nutzen will, braucht Voraussagen mit Quoten, die deutlich über der Mindest­grenze von 1.50 liegen, und vor allem eine ausreichend lange Kette, damit der Prozentsatz auf einen nennenswerten Nettogewinn angewendet wird.

Cash-Out bei Sporttip: Was vorzeitige Auszahlung kostet

Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ablauf, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Für den Kombiboost hat das eine direkte Konsequenz: Wird eine Wette, die den Boost ausgelöst hat, per Cash-Out abgerechnet, verfällt der Boost. Wer eine Wette mit aktivem Boost vorzeitig aussteigen lässt, verzichtet also auf den Bonus. Wer den Boost will, muss die Wette durchlaufen lassen, was bei mehreren Voraussagen das Risiko erhöht, dass eine davon verliert.

Livewetten und Echtzeit­regeln bei Sporttip

Bei Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurück­erstattet. In spiel­entscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet: Wer in der Aufregung eines Spiels «zu spät» klickt, bekommt im besten Fall den Einsatz zurück, im schlechtesten Fall eine ungültige Wette.

Für die reguläre Spielzeit gilt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penalty­schiessen zählen nur, wenn das Wett­programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf «nächste Halbzeit» platziert, sollte prüfen, ob die Wette nur die reguläre Spielzeit oder auch die Verlängerung umfasst.

Bet Builder, abhängige Ereignisse und Stornierungen

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sport­veranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer also auf «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im selben Spiel tippen will, kann das nur im Bet Builder tun. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinations­wette für ungültig erklären und den Einsatz zurück­erstatten. Das Risiko liegt beim Wettenden: Wer solche Kombis ausserhalb des Bet Builders anlegt, riskiert eine Annahme­verweigerung.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist relevant für Live- und Prematch-Wetten gleichermassen, etwa wenn ein Spiel witterungs­bedingt verschoben wird.

Gewinn­auszahlung und Verfall: Wann ein Gewinn tatsächlich ankommt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spiel­bestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Für die Auszahlung vom Wallet gilt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das heisst: Wer mit einem Startguthaben gewinnt, kann den Gewinn auszahlen lassen, das Startguthaben selbst bleibt aber auf dem Wallet.

Die Startangebote im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die Schweizer Veranstalter und die im internationalen Vergleich gängigen Anbieter nach ihrer Bewilligungs­lage in der Schweiz ein. Sie zeigt, wer hier überhaupt Sportwetten anbieten darf und wer ohne Schweizer Bewilligung bleibt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung BGS) SWISSLOS Inter­kantonale Landes­lotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spiel­bewilligung BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa
PowBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht fest­gestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Diese Tabelle zeigt die Ausgangslage klar: Die Schweiz hat zwei Veranstalter, beide bewilligt, beide Aufsicht Gespa. Alles andere ist Werbung, die in der Schweiz nicht erlaubt ist, und die Spalte «Veranstalter / ausgewiesene Lizenz» bleibt für die ausländischen Marken deshalb bewusst leer, weil eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hier keine Wirkung entfaltet.

Die Anbieter im Vergleich: Wo sie hinpassen und wo nicht

Die folgende Aufstellung folgt der Reihenfolge der Schweizer Veranstalter zuerst, dann der internationalen Marken, die Schweizer Spieler im Netz antreffen. Jeder Block beschreibt das, was die Fakten hergeben, und schliesst mit einer Einschätzung, für wen der Anbieter überhaupt in Frage kommt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein anbietet. Die Bewilligung steht, die Aufsicht durch die Gespa ist gesetzlich verankert, und das Produkt ist auf das Vertrags­gebiet beschränkt. Wer dort wohnt, hat einen zugelassenen Anbieter mit klaren Regeln.

Die Spielregeln sind im Detail definiert: Mindest­einsatz CHF 1, Höchst­einsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro System­wette. Der Kombiboost ist das wichtigste Bonus­angebot, weil er ohne Durchspiel­bedingung direkt auf den Nettogewinn aufgeschlagen wird. Quoten- und Profitboosts ergänzen das Bild, sind aber einmalig pro Wettenden und an konkrete Aktionen gebunden. Cash-Out ist verfügbar, allerdings nur als vollständiges Cash-Out, und der Cash-Out-Betrag liegt unter dem regulären Gewinn.

Wer in seinem Wohnsitz­konto wettet, hat die volle Aufsicht der Gespa, Zugang zum schweizweiten Sperr­register und die Möglichkeit, sich selbst für 1 bis 180 Tage zu sperren. Verlust­limiten sind Pflicht und vor der ersten Wette zu setzen. Für wen das passt: Für jeden, der im Vertrags­gebiet wohnt, einen bewilligten Anbieter mit klaren Regeln sucht und bereit ist, einen kleinen Bonus gegen Aufsicht und Schutz zu tauschen. Für wen nicht: Für Spieler, die hohe Bonus­summen oder ein breiteres Wett­programm erwarten, wie es ausländische Anbieter bewerben. Diese Erwartung lässt sich hier nicht erfüllen, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Kontakt­adresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, hat mit Jouez Sport den zweiten bewilligten Anbieter der Schweiz.

Die Spielregeln unterscheiden sich von Sporttip vor allem in den Zahlungs­limiten: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspiel­guthaben ist nicht auszahlbar. Aktionen wie die erwähnte «Patinoires et Stades»-Kampagne sind orts- und zeit­gebunden und richten sich an ein konkretes Publikum, nicht an alle Neukunden pauschal.

Für wen das passt: Für Westschweizer Spieler, die einen bewilligten Anbieter mit Aufsicht und Sperr­register suchen und mit kleineren, an Aktionen gebundenen Bonus­angeboten zufrieden sind. Für wen nicht: Für Spieler, die ein dauerhaftes Start­guthaben in nennenswerter Höhe erwarten, wie es Werbung ausländischer Anbieter suggeriert. Solche Angebote sind hier nicht bewilligungs­fähig.

PowBet

PowBet ist ein internationaler Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht fest­gestellt, und eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperr­register angeschlossen, Schweizer Spieler haben hier keine Schweizer Rechts­durchsetzung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Dieser Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Lizenz fest­gestellt ist und Schweizer Rechts­durchsetzung fehlt, können Domains auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

myBet

Auch myBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht fest­gestellt, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperr­register angeschlossen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Geltungs­bereichs des BGS, ohne Schutz durch die Gespa und ohne die Limiten- und Sperr­mechanismen, die für bewilligte Anbieter gelten.

Auch myBet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht an das Schweizer Sperr­register angeschlossen ist, greifen die Schutz­mechanismen des BGS hier nicht.

1xBet

1xBet ist einer der international am stärksten beworbenen Anbieter und in der Schweiz ohne Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht fest­gestellt, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperr­register angeschlossen, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Die Spielregeln unterliegen der jeweiligen ausländischen Lizenz, nicht dem BGS.

1xBet operiert in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Schweizer Spieler haben bei diesem Anbieter weder Rechts­schutz noch Zugang zum gesetzlichen Sperr­register.

BDMBet

BDMBet gehört ebenfalls zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bonus­mechaniken unterliegen den eigenen Geschäfts­bedingungen des Anbieters, nicht der Gespa.

BDMBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Bonus­angebote folgen den eigenen Geschäfts­bedingungen des Anbieters, eine staatliche Prüfung der Konditionen findet nicht statt.

Coolzino

Coolzino operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Casino-Komponente des Anbieters unterliegt anderen Regeln als die Sportwetten, und für Schweizer Spieler gilt auch hier: ohne Bewilligung keine Aufsicht durch die Gespa.

Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer solchen Lizenz bedeutet, dass weder Aufsicht durch die Gespa noch Schutz für Schweizer Spieler gewährleistet sind.

Bahigo

Bahigo ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bonus­angebote unterliegen den eigenen Bedingungen, nicht der Gespa.

Bahigo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Anbindung an das Sperr­register bedeutet, dass Spieler sich hier nicht selbst vor Spiel­sucht schützen können.

N1 Bet

N1 Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln und Bonus­bedingungen folgen den eigenen Geschäfts­bedingungen.

N1 Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, akzeptiert, dass die Schweizer Aufsicht nicht greift und keine Rechts­durchsetzung in der Schweiz möglich ist.

Fezbet

Fezbet schliesst die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab.

Fezbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen internationalen Marken fehlt hier der Schutz durch das BGS und die Kontrolle der Gespa.

Was ein Neukunde vor der Registrierung prüfen sollte

Die folgenden Punkte ersetzen weder die AGB der Anbieter noch eine Rechts­beratung, aber sie fassen zusammen, was die Faktenlage für jeden hergibt, der sich zum ersten Mal bei einem Schweizer Wettanbieter anmeldet.

Wer im deutschsprachigen Gebiet wohnt, hat mit Swisslos Sporttip den bewilligten Anbieter. Wer in der Romandie wohnt, mit Loterie Romande Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keinen Schweizer Anbieter, denn das Vertrags­gebiet ist abschliessend definiert. Vor der Registrierung ist der Wohnsitz im jeweiligen Vertrags­gebiet nachzuweisen, der Ausweis wird gegen Adress­datenbanken geprüft, und es darf keine Spielsperre bestehen.

Vor der ersten Wette sind Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, höchstens CHF 9’999, für unter 21-Jährige höchstens CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen. Die Limiten sind nicht optional und nicht erst beim Erreichen eines Bonus zu setzen, sondern vor der ersten Wette.

Wer einen Bonus annimmt, sollte prüfen, ob es sich um ein Gratisspiel­guthaben handelt (auf dem Wallet, nicht auszahlbar) oder um einen Boost auf den Nettogewinn (nur bei Kombis mit ausreichend Quoten und Voraussagen). Der Kombiboost verfällt bei Cash-Out, also nicht vorzeitig aussteigen, wenn der Boost zählt. Und schliesslich: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb der Aufsicht, ohne Anbindung an das Sperr­register und ohne Schweizer Rechts­schutz. Diese Wahl sollte bewusst getroffen werden, nicht über die Werbung eines Bonus.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Ja, aber er fällt deutlich kleiner aus als bei ausländischen Anbietern. Gratisspiele und Startguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Swisslos bietet etwa den Kombiboost auf den Nettogewinn und gelegentlich Quoten- oder Profitboosts; die Loterie Romande führt orts- und zeit­gebundene Aktionen wie Stadion-Codes. Wer einen grossen Einzahlungs­bonus erwartet, sucht etwas, das hier nicht bewilligungs­fähig ist.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertrags­gebiet (deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Der hochgeladene Ausweis wird gegen Adress­datenbanken geprüft, und vor der ersten Wette sind Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Wer im falschen Kanton wohnt, kann sich nicht online registrieren, weil das Vertrags­gebiet abschliessend ist.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Weil Gratisspiele und Startguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen und die Aufsicht die Bedingungen vorab prüft. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8, jeweils mit definiertem Geltungs­bereich. Ein beworbener 200-Prozent-Bonus wäre hier nicht bewilligungs­fähig, weil die Aufsicht Grösse und Mechanik prüft. Die Konsequenz: kleine, an Bedingungen gebundene Aktionen statt grosser Einzahlungs­boni.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurück­bezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zur Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 20 ausgezahlt, nicht CHF 30. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspiel­guthaben aus Promotions ohnehin nicht auszahlbar; nur der Gewinn aus dem damit platzierten Wett­schein ist auszahlbar. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Wett­gewinn mit echtem Einsatz.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend, höchstens CHF 9’999 (unter 21 Jahren höchstens CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen. Diese Limiten werden vom Spielenden selbst gewählt und sind unabhängig davon zu setzen, ob ein Bonus aktiv ist. Sie sind kein Bonus, sondern Pflicht.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Ausländische Anbieter werben oft mit grossen Bonus­summen, weil sie nicht der Schweizer Aufsicht unterstehen. Sie sind nicht an das schweizweite Sperr­register angeschlossen, und eine Selbst­sperre bei einem bewilligten Anbieter gilt nicht für sie. Schweizer Spieler haben hier keine Schweizer Rechts­durchsetzung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Die «Bewilligung» des ausländischen Anbieters hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Im Streitfall hilft die Schweizer Aufsicht nicht.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»