Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten: Was Gratisspiele und Kombiboost tatsächlich bringen
Ladevorgang...
Ein Neukundenbonus klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist die Ausgangslage allerdings eine andere als in Märkten mit Hunderten lizenzierten Anbietern: Hier regelt das Geldspielgesetz (BGS) Gratisspiele und Startguthaben so streng, dass am Ende nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen und beide nur kleine, an Bedingungen gebundene Aktionen führen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wettet, landet bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Auswahl unter vielen, sondern die gesetzlich gedeckelte Auswahl.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungslage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)
Die Grundlagen: Was in der Schweiz unter einem Neukundenangebot überhaupt möglich ist
Wer sich zum ersten Mal bei einem Schweizer Wettanbieter registriert, wird keine 200-Prozent-Einzahlung und keinen riesigen Freebet-Stapel vorfinden. Der Grund liegt im Geldspielgesetz: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa erteilt diese Zustimmungen einzeln und kontrolliert die Bedingungen, bevor ein Anbieter ein Startguthaben überhaupt bewerben darf. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8, jeweils mit klar definiertem Geltungsbereich.

Das prägt das Bild. Wo ausländische Wettseiten mit «100 % Bonus bis CHF 500» werben, sehen Schweizer Neukunden allenfalls einen kleinen Bonus auf den Nettogewinn, ein paar Franken Spielguthaben aus einer Aktion oder einen Quotenboost auf eine erste Wette. Der Hebel hebt also an einem anderen Punkt: nicht an der beworbenen Summe, sondern an dem, was im Kleingedruckten steht. Wer hier Geld einzahlt, sollte vor allem verstehen, unter welchen Bedingungen das Bonusgeld überhaupt zum auszahlbaren Gewinn wird, und welche Pflichten bei jeder Registrierung ohnehin anfallen.
Ein weiterer Punkt gehört zur Grundausstattung, bevor überhaupt gewettet wird: die Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind nicht Teil des Bonus, sondern Teil der Spielregeln. Sie lassen sich durch ein Startguthaben weder umgehen noch lockern.
Rechtslage: Warum Schweizer Angebote kleiner ausfallen
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das Gesetz deckt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Weitere Buchmacher mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.

Die beiden Veranstalter teilen die Schweiz in zwei Versorgungsgebiete. Swisslos betreut die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen, und wer im jeweils anderen Gebiet wohnt, ist schlicht ausgeschlossen.
Die Konsequenz für ein Neukundenangebot: Ohne Gespa-Bewilligung darf weder Swisslos noch die Loterie Romande ein grosses Startguthaben bewerben. Beide Anbieter führen deshalb Aktionen, die nach Grösse und Mechanik bescheiden ausfallen, aber von der Aufsicht geprüft sind. Ausländische Wettseiten werben zwar in Schweizer Medien, sind hier aber ohne Bewilligung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Solche Anbieter lassen sich zudem auf die Sperrliste der Gespa setzen (Art. 86–93 BGS), die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken, sodass die Domain innert Stunden ersetzt wird, wenn der Anbieter die Sperre umgehen will.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und was VOR der ersten Wette gesetzt werden muss
Wer sich bei Swisslos online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und der hochgeladene Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Das eigentliche Schutzinstrument vor der ersten Wette sind die Verlustlimiten. Sporttip verlangt, dass Spielende Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, höchstens CHF 9’999 (unter 21 Jahren höchstens CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit eine Affektentscheidung nicht direkt zu höheren Verlusten führt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Diese Limiten werden nicht vom Anbieter vorgeschlagen, sie sind vom Spielenden selbst zu wählen, und sie greifen unabhängig davon, ob gerade ein Bonus aktiv ist.
Daneben gibt es die Möglichkeit, sich selbst zu sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Detail am Rand, sondern ein Grund, warum die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung und Wohnsitznachweis so viel strenger ist als der Kassenbon an der Verkaufsstelle.
Bonustypen: Was Gratisspielguthaben, Boosts und Quotenboni tatsächlich enthalten
Ein «Bonus» ist in der Schweiz nicht gleich Bonus. Die Aufsicht kennt den Begriff Gratisspielguthaben, der im Gesetz steht, und die Anbieter füllen ihn mit unterschiedlichen Mechaniken. Wer eines dieser Angebote annimmt, sollte verstehen, was am Ende auf dem Wallet landet, was davon auszahlbar ist und unter welchen Bedingungen es überhaupt verfällt.
Der Sporttip-Kombiboost
Der Kombiboost ist das bekannteste Bonusangebot von Swisslos und gilt ausschliesslich online. Er funktioniert auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und skaliert mit der Anzahl Voraussagen: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede einzelne Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 aufweisen, und es gelten Limiten für Einsatz und Gewinnerhöhung. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig abgerechnet, verfällt der Boost. Der Vorteil: Es gibt keine Durchspielbedingung wie bei klassischen Einzahlungsboni. Der Bonus wird am Ende der Auswertung direkt auf den Gewinn aufgeschlagen. Das heisst aber auch, dass der Boost nur dann etwas bringt, wenn die Wette überhaupt gewinnt. Bei einer verlorenen Wette ist der Boost wertlos, unabhängig von der Anzahl Voraussagen.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Quotenboosts bei Sporttip gelten online für Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Es handelt sich also nicht um ein dauerhaftes Extra, sondern um eine einmalige Aktion auf eine bestimmte Wette, deren konkrete Bedingungen im Aktionszeitraum auf der Sporttip-Seite stehen.
Aktionen der Loterie Romande
Die Loterie Romande hat in der Vergangenheit befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind orts- und zeitgebunden, richten sich an Stadionbesucher, und das Guthaben ist an die Aktionsfrist gebunden. Wer das Fenster verpasst, geht leer aus.
Was Gratisspielguthaben von einer «Gratiswette» unterscheidet
In der gesetzlichen Sprache heisst es Gratisspielguthaben, in der Marktsprache fällt oft der Begriff Gratiswette oder Freebet. Beide bezeichnen Spielguthaben aus einer Aktion, das auf dem Wallet landet, aber nicht auszahlbar ist: Es lässt sich nur für Wetten verwenden, ein Gewinn daraus ist auszahlbar, der Bonusbetrag selbst nicht. Bei Swisslos sind Gewinne aus dem Wallet-Guthaben auszahlbar, sofern die allgemeinen Gewinnregeln eingehalten werden. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Einzahlungsbonus, der zuerst mehrfach durchgespielt werden muss.
Was eine Gratiswette im Gewinnfall wirklich zahlt
Eine Gratiswette im Marktsinne ist ein Wettgutschein, dessen Einsatz im Gewinnfall nicht zurückbezahlt wird. Wer also eine Gratiswette über CHF 10 zur Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 20 ausgezahlt, nicht CHF 30. Der Unterschied klingt klein, ist aber bares Geld: Die fehlenden CHF 10 Einsatz entsprechen einer impliziten Marge von einem Drittel. Wer eine Gratiswette annimmt, sollte also nicht auf die «beworbene» Quote schauen, sondern darauf, was tatsächlich auf dem Konto landet, wenn die Wette gewinnt. Bei Swisslos ist das Gratisspielguthaben aus Promotions ausdrücklich nicht auszahlbar, das gilt auch für die Loterie Romande.
Einsatz, Gewinn und Rundung: Wie Sporttip einen Wettgewinn berechnet
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombiwetten mit der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette von CHF 10 zur Quote 2.40 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 24.00, der unverändert ausgezahlt wird. Bei einer Kombiwette aus drei Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergibt die Gesamtquote 7.3710, multipliziert mit dem Einsatz von CHF 10 einen Bruttogewinn von CHF 73.71. Die Rundung auf 5 Rappen kann bei höheren Einsätzen oder langen Kombis sichtbar werden.
Mindest- und Höchsteinsätze sind klar geregelt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist relevant, weil ein Neukunde mit dem ersten Gewinn nicht beliebig hoch reinvestieren kann, sondern an die Einsatzlimiten gebunden ist.
Was der Kombiboost bei einer konkreten Wette bedeutet
Um den Boost einzuordnen, hilft ein Beispiel mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, das sind 9.7920. Bei einem Einsatz von CHF 10 bedeutet das einen Bruttogewinn von CHF 97.92. Der Nettogewinn, also der Bruttogewinn minus Einsatz, beträgt CHF 87.92. Bei vier Voraussagen liegt der Boost bei 5 % des Nettogewinns, das sind CHF 4.40 zusätzlich. Der effektive Bruttogewinn steigt damit auf rund CHF 102.32. Die Auszahlung an die Wettenden hängt von der genauen Rundung auf 5 Rappen ab.
Diese Rechnung zeigt die Mechanik, nicht den Marktwert. Sie zeigt vor allem, dass der Boost nur dann einen spürbaren Betrag bringt, wenn die Quote der Wette insgesamt hoch genug ist, damit der Nettogewinn substanziell wird. Bei einer Quote von 9.79 fallen 5 % Boost etwa 4–5 CHF mehr aus; bei einer Quote von 1.50, die nicht für den Boost qualifiziert, gibt es keinen Bonus. Wer den Boost optimal nutzen will, braucht Voraussagen mit Quoten, die deutlich über der Mindestgrenze von 1.50 liegen, und vor allem eine ausreichend lange Kette, damit der Prozentsatz auf einen nennenswerten Nettogewinn angewendet wird.
Cash-Out bei Sporttip: Was vorzeitige Auszahlung kostet
Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ablauf, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für den Kombiboost hat das eine direkte Konsequenz: Wird eine Wette, die den Boost ausgelöst hat, per Cash-Out abgerechnet, verfällt der Boost. Wer eine Wette mit aktivem Boost vorzeitig aussteigen lässt, verzichtet also auf den Bonus. Wer den Boost will, muss die Wette durchlaufen lassen, was bei mehreren Voraussagen das Risiko erhöht, dass eine davon verliert.
Livewetten und Echtzeitregeln bei Sporttip
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das bedeutet: Wer in der Aufregung eines Spiels «zu spät» klickt, bekommt im besten Fall den Einsatz zurück, im schlechtesten Fall eine ungültige Wette.
Für die reguläre Spielzeit gilt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf «nächste Halbzeit» platziert, sollte prüfen, ob die Wette nur die reguläre Spielzeit oder auch die Verlängerung umfasst.
Bet Builder, abhängige Ereignisse und Stornierungen
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer also auf «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im selben Spiel tippen will, kann das nur im Bet Builder tun. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das Risiko liegt beim Wettenden: Wer solche Kombis ausserhalb des Bet Builders anlegt, riskiert eine Annahmeverweigerung.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist relevant für Live- und Prematch-Wetten gleichermassen, etwa wenn ein Spiel witterungsbedingt verschoben wird.
Gewinnauszahlung und Verfall: Wann ein Gewinn tatsächlich ankommt
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für die Auszahlung vom Wallet gilt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das heisst: Wer mit einem Startguthaben gewinnt, kann den Gewinn auszahlen lassen, das Startguthaben selbst bleibt aber auf dem Wallet.
Die Startangebote im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die Schweizer Veranstalter und die im internationalen Vergleich gängigen Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz ein. Sie zeigt, wer hier überhaupt Sportwetten anbieten darf und wer ohne Schweizer Bewilligung bleibt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Diese Tabelle zeigt die Ausgangslage klar: Die Schweiz hat zwei Veranstalter, beide bewilligt, beide Aufsicht Gespa. Alles andere ist Werbung, die in der Schweiz nicht erlaubt ist, und die Spalte «Veranstalter / ausgewiesene Lizenz» bleibt für die ausländischen Marken deshalb bewusst leer, weil eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hier keine Wirkung entfaltet.
Die Anbieter im Vergleich: Wo sie hinpassen und wo nicht
Die folgende Aufstellung folgt der Reihenfolge der Schweizer Veranstalter zuerst, dann der internationalen Marken, die Schweizer Spieler im Netz antreffen. Jeder Block beschreibt das, was die Fakten hergeben, und schliesst mit einer Einschätzung, für wen der Anbieter überhaupt in Frage kommt.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein anbietet. Die Bewilligung steht, die Aufsicht durch die Gespa ist gesetzlich verankert, und das Produkt ist auf das Vertragsgebiet beschränkt. Wer dort wohnt, hat einen zugelassenen Anbieter mit klaren Regeln.
Die Spielregeln sind im Detail definiert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Der Kombiboost ist das wichtigste Bonusangebot, weil er ohne Durchspielbedingung direkt auf den Nettogewinn aufgeschlagen wird. Quoten- und Profitboosts ergänzen das Bild, sind aber einmalig pro Wettenden und an konkrete Aktionen gebunden. Cash-Out ist verfügbar, allerdings nur als vollständiges Cash-Out, und der Cash-Out-Betrag liegt unter dem regulären Gewinn.
Wer in seinem Wohnsitzkonto wettet, hat die volle Aufsicht der Gespa, Zugang zum schweizweiten Sperrregister und die Möglichkeit, sich selbst für 1 bis 180 Tage zu sperren. Verlustlimiten sind Pflicht und vor der ersten Wette zu setzen. Für wen das passt: Für jeden, der im Vertragsgebiet wohnt, einen bewilligten Anbieter mit klaren Regeln sucht und bereit ist, einen kleinen Bonus gegen Aufsicht und Schutz zu tauschen. Für wen nicht: Für Spieler, die hohe Bonussummen oder ein breiteres Wettprogramm erwarten, wie es ausländische Anbieter bewerben. Diese Erwartung lässt sich hier nicht erfüllen, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, hat mit Jouez Sport den zweiten bewilligten Anbieter der Schweiz.
Die Spielregeln unterscheiden sich von Sporttip vor allem in den Zahlungslimiten: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Aktionen wie die erwähnte «Patinoires et Stades»-Kampagne sind orts- und zeitgebunden und richten sich an ein konkretes Publikum, nicht an alle Neukunden pauschal.
Für wen das passt: Für Westschweizer Spieler, die einen bewilligten Anbieter mit Aufsicht und Sperrregister suchen und mit kleineren, an Aktionen gebundenen Bonusangeboten zufrieden sind. Für wen nicht: Für Spieler, die ein dauerhaftes Startguthaben in nennenswerter Höhe erwarten, wie es Werbung ausländischer Anbieter suggeriert. Solche Angebote sind hier nicht bewilligungsfähig.
PowBet
PowBet ist ein internationaler Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, und eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spieler haben hier keine Schweizer Rechtsdurchsetzung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Dieser Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Lizenz festgestellt ist und Schweizer Rechtsdurchsetzung fehlt, können Domains auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
myBet
Auch myBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Geltungsbereichs des BGS, ohne Schutz durch die Gespa und ohne die Limiten- und Sperrmechanismen, die für bewilligte Anbieter gelten.
Auch myBet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen ist, greifen die Schutzmechanismen des BGS hier nicht.
1xBet
1xBet ist einer der international am stärksten beworbenen Anbieter und in der Schweiz ohne Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht festgestellt, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Die Spielregeln unterliegen der jeweiligen ausländischen Lizenz, nicht dem BGS.
1xBet operiert in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Schweizer Spieler haben bei diesem Anbieter weder Rechtsschutz noch Zugang zum gesetzlichen Sperrregister.
BDMBet
BDMBet gehört ebenfalls zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bonusmechaniken unterliegen den eigenen Geschäftsbedingungen des Anbieters, nicht der Gespa.
BDMBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Bonusangebote folgen den eigenen Geschäftsbedingungen des Anbieters, eine staatliche Prüfung der Konditionen findet nicht statt.
Coolzino
Coolzino operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Casino-Komponente des Anbieters unterliegt anderen Regeln als die Sportwetten, und für Schweizer Spieler gilt auch hier: ohne Bewilligung keine Aufsicht durch die Gespa.
Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer solchen Lizenz bedeutet, dass weder Aufsicht durch die Gespa noch Schutz für Schweizer Spieler gewährleistet sind.
Bahigo
Bahigo ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bonusangebote unterliegen den eigenen Bedingungen, nicht der Gespa.
Bahigo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Anbindung an das Sperrregister bedeutet, dass Spieler sich hier nicht selbst vor Spielsucht schützen können.
N1 Bet
N1 Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln und Bonusbedingungen folgen den eigenen Geschäftsbedingungen.
N1 Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, akzeptiert, dass die Schweizer Aufsicht nicht greift und keine Rechtsdurchsetzung in der Schweiz möglich ist.
Fezbet
Fezbet schliesst die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab.
Fezbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen internationalen Marken fehlt hier der Schutz durch das BGS und die Kontrolle der Gespa.
Was ein Neukunde vor der Registrierung prüfen sollte
Die folgenden Punkte ersetzen weder die AGB der Anbieter noch eine Rechtsberatung, aber sie fassen zusammen, was die Faktenlage für jeden hergibt, der sich zum ersten Mal bei einem Schweizer Wettanbieter anmeldet.
Wer im deutschsprachigen Gebiet wohnt, hat mit Swisslos Sporttip den bewilligten Anbieter. Wer in der Romandie wohnt, mit Loterie Romande Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keinen Schweizer Anbieter, denn das Vertragsgebiet ist abschliessend definiert. Vor der Registrierung ist der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet nachzuweisen, der Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft, und es darf keine Spielsperre bestehen.
Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, höchstens CHF 9’999, für unter 21-Jährige höchstens CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Limiten sind nicht optional und nicht erst beim Erreichen eines Bonus zu setzen, sondern vor der ersten Wette.
Wer einen Bonus annimmt, sollte prüfen, ob es sich um ein Gratisspielguthaben handelt (auf dem Wallet, nicht auszahlbar) oder um einen Boost auf den Nettogewinn (nur bei Kombis mit ausreichend Quoten und Voraussagen). Der Kombiboost verfällt bei Cash-Out, also nicht vorzeitig aussteigen, wenn der Boost zählt. Und schliesslich: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb der Aufsicht, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Diese Wahl sollte bewusst getroffen werden, nicht über die Werbung eines Bonus.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
Ja, aber er fällt deutlich kleiner aus als bei ausländischen Anbietern. Gratisspiele und Startguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Swisslos bietet etwa den Kombiboost auf den Nettogewinn und gelegentlich Quoten- oder Profitboosts; die Loterie Romande führt orts- und zeitgebundene Aktionen wie Stadion-Codes. Wer einen grossen Einzahlungsbonus erwartet, sucht etwas, das hier nicht bewilligungsfähig ist.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Der hochgeladene Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft, und vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Wer im falschen Kanton wohnt, kann sich nicht online registrieren, weil das Vertragsgebiet abschliessend ist.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Weil Gratisspiele und Startguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen und die Aufsicht die Bedingungen vorab prüft. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8, jeweils mit definiertem Geltungsbereich. Ein beworbener 200-Prozent-Bonus wäre hier nicht bewilligungsfähig, weil die Aufsicht Grösse und Mechanik prüft. Die Konsequenz: kleine, an Bedingungen gebundene Aktionen statt grosser Einzahlungsboni.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zur Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 20 ausgezahlt, nicht CHF 30. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotions ohnehin nicht auszahlbar; nur der Gewinn aus dem damit platzierten Wettschein ist auszahlbar. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Wettgewinn mit echtem Einsatz.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend, höchstens CHF 9’999 (unter 21 Jahren höchstens CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Diese Limiten werden vom Spielenden selbst gewählt und sind unabhängig davon zu setzen, ob ein Bonus aktiv ist. Sie sind kein Bonus, sondern Pflicht.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Anbieter werben oft mit grossen Bonussummen, weil sie nicht der Schweizer Aufsicht unterstehen. Sie sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und eine Selbstsperre bei einem bewilligten Anbieter gilt nicht für sie. Schweizer Spieler haben hier keine Schweizer Rechtsdurchsetzung, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Die «Bewilligung» des ausländischen Anbieters hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Im Streitfall hilft die Schweizer Aufsicht nicht.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
