Wettbüro in der Schweiz: was erlaubt ist, wer es führt und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Ladentisch aus Holz mit einem Stapel unbeschriebener Papierzettel und einem Kugelschreiber, durch das Schaufenster fällt Tageslicht.

Oktober 19, 2026 – Gegenüber dem interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa).

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

In der Schweiz gibt es kein «Wettbüro», wie es ein Wiener oder Berliner kennt. Wer in Zürich, Bern oder Lausanne einen Tipp abgeben will, geht in eine Verkaufsstelle von Swisslos oder Loterie Romande, eröffnet ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter oder lässt es bleiben. Private Wettbüros dürfen in der Schweiz nicht einmal an einer Hauswand ein Schild aufhängen. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt nur zwei Veranstalter zu, beide genossenschaftlich organisiert, beide gemeinnützig. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter anmeldet, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum hiesigen Sperrregister und ohne jede Möglichkeit, sich bei einer Schweizer Stelle zu beschweren.

Die Seite erklärt, was ein Wettbüro in der Schweiz bedeutet, wer hinter den zwei erlaubten Produkten Sporttip und Jouez Sport steht, wie Quote, Gewinn und Marge zusammenhängen, welche Sportarten und Wettbewerbe überhaupt angeboten werden dürfen, und was Spielende vor der ersten Wette an Limiten und Sperren setzen müssen. Acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung werden genannt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, mit demselben Raster bewertet und klar als «ohne Schweizer Bewilligung» markiert.

Sportarten und Wettbewerbe im Schweizer Wettangebot

Fussball als Schwerpunkt, Eishockey dicht dahinter

Das Wettangebot der Schweiz ist keine offene Liste, sondern ein geschlossener Katalog. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, bestimmt die Gespa in einer Liste, deren aktuelle Fassung vom 10.09.2026 stammt. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden, auch wenn es auf jedem ausländischen Markt selbstverständlich ist. Eckball- und Kartenmärkte etwa fehlen dort, eine eigene Esports-Sektion gibt es nicht, und auf Wettereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, darf nicht gewettet werden. Die Liste ist die Quelle, an der jedes Angebot gemessen wird.

Fussball steht im Mittelpunkt, von der Super League bis zu den europäischen Klubwettbewerben und zu den Spielen der Schweizer Nationalmannschaft. Die Europameisterschaft 2028 und die Weltmeisterschaft 2030 sind die nächsten grossen Turniere, die Schweizer Spielende auf dem Wettprogramm erwarten dürfen, sobald die Gespa die entsprechenden Wettbewerbe in die Liste aufnimmt. Eishockey liegt an zweiter Stelle, mit der National League, dem Schweizer Cup und den Weltmeisterschaften. Tennis, Handball, Basketball und Unihockey folgen, dazu Pferderennen, Formel 1 und Radsport, soweit die Liste es hergibt.

Was nicht auf das Programm darf

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind in der Schweiz verboten, nicht weil sie schwer zu berechnen wären, sondern weil das BGS den Gegenstand auf Sportereignisse begrenzt. Trainingsläufe und Qualifikationsrunden dürfen nur bewettet werden, wenn die Gespa sie ausdrücklich aufgeführt hat, Damenwettbewerbe nur, wenn sie ebenfalls gelistet sind, und Rangwetten nur, wenn der Rang über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eine Wette auf das nächste «Dschungelcamp»-Siegerpaar ist im Schweizer Wettbüro deshalb keine Wette, sondern ein abgelehnter Wettschein.

Was auf der Liste fehlt, ist nicht «noch nicht genehmigt». Eine Eckball-Wette bei einem Laienliga-Spiel am Sonntagmorgen fällt nicht in eine Grauzone, die ein findiger Anbieter ausleuchten könnte. Sie fällt ausserhalb des zulässigen Angebots. Wer sie anbietet, bietet etwas an, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf, unabhängig davon, ob der Veranstalter eine ausländische Lizenz vorweisen kann.

Wie das Wetten in einem Schweizer Wettbüro funktioniert

Einsatz, Quote, Gewinn

Eine Wette besteht aus zwei Grössen: einem Einsatz in Schweizer Franken und einer Quote, die angibt, wie viel das Wettbüro für jeden investierten Franken zurückzahlt, wenn der Tipp stimmt. Eine Einzelwette auf Sieg YB mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 10 bringt bei einem YB-Sieg CHF 21 zurück. Davon sind CHF 10 der Einsatz, der Nettogewinn ist CHF 11. Die Formel ist Einsatz mal Quote für den Bruttoerlös, der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombinationswette werden die Einzelquoten multipliziert. Drei Tipps zu 1.80, 1.95 und 2.05 ergeben eine Gesamtquote von rund 7.20, ein Einsatz von CHF 10 wird zu CHF 72, wenn alle drei Tipps eintreffen.

Das klingt nach sauberer Mathematik, hat aber eine zweite Ebene: in jeder Quote steckt eine Marge des Veranstalters. Eine faire Wette auf einen Münzwurf ohne Vorteil hätte zwei Quoten von 2.00 auf jedem Seitenpfad. Tatsächlich liegen die Quoten auf beiden Seiten knapp darunter, das heisst etwa 1.90 gegen 1.90. Auf dieser kleinen Differenz sitzt der Gewinn des Veranstalters, versteckt in jeder einzelnen Quote, nie offen ausgewiesen, aber mathematisch unvermeidlich. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen, nicht Grosszügigkeit.

Veranschaulichung der Marge

Eine Veranschaulichung an einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90: die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %, und die Marge 5 %. Bei 100 Franken Einsatz, der gleichmässig auf beide Seiten verteilt wird, zahlt der Veranstalter 95 Franken an die Spielenden zurück und behält 5 Franken. Bei Quoten 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlungsquote auf 92.7 %, die Marge steigt auf 7.3 %. Auf den ersten Blick sind beide Quotenpaare «faire Wetten», mathematisch sind sie es nicht: die echte faire Linie liegt bei 2.00 / 2.00 und einer Marge von 0.

Das ist das Geschäftsmodell jedes Buchmachers: nicht der Ausgang einzelner Spiele, sondern der Durchschnitt über sehr viele Wetten. Wer eine einzelne Wette gewinnt, hat recht; wer über Monate hinweg wettet, zahlt die Marge. Wer den Unterschied zwischen 5 % und 7 % Marge für akademisch hält, übersieht, dass 2 % Marge bei einem wöchentlichen Einsatz von CHF 50 ungefähr CHF 50 pro Jahr sind, ohne einen einzigen Tipp verloren zu haben.

Geltungsbereich von Quoten und Spielzeit

Eine Besonderheit vieler Wettprogramme ist die Frage, was zur «regulären Spielzeit» gehört. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die tatsächliche Spieldauer (im Fussball 90 Minuten) zuzüglich der Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieg in der regulären Spielzeit» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat bei einem Siegtor in der Verlängerung trotzdem verloren. Das ist keine Fussnote, sondern der häufigste Grund für eine überraschende Wettauswertung.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; das Streaming ist Kulisse, nicht Voraussetzung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Entscheidung des Videoschiedsrichters kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, um Ausreisser zu vermeiden. Wer in dieser Sekunde setzt, wettet zum Nulltarif und merkt es erst bei der Auszahlung.

Wie der Gewinn gerundet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus 7.1988 wird 7.20, aus 7.2032 wird 7.20. Auf fünf Rappen genau abgerundet heisst, dass Werte unter 7’205 auf 7.20 fallen, Werte ab 7’205 auf 7.25. Das verschiebt bei kleinen Einsätzen ein paar Rappen, bei grossen Kombinationen mit vielen Pfaden manchmal spürbar mehr. Die Regelung gilt für alle Wetten, nicht nur für Einzelwetten.

Anbieter im Vergleich: Swisslos, Loterie Romande und ausländische Marken

Vergleich der Schweizer Wettbüros

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter und Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Jouez Sport
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Kraft in der Schweiz

Die Tabelle trennt die zwei Schweizer Veranstalter von acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz sehen. Sie ist absichtlich kurz, weil das Gesetz selbst kurz ist: mehr als Swisslos und Loterie Romande lässt das BGS nicht zu. Wer in der rechten Spalte nach bekannten Marken aus dem Weltmarkt sucht, findet mehrere bekannte Namen ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind nicht verboten, wie sie zu nutzen sind, ist im Abschnitt zur Rechtslage erklärt; hier steht nur, dass sie keine Bewilligung haben.

Überblick: Wettbüro, Annahmestelle und Online-Konto in der Schweiz

Was überhaupt als Wettbüro gilt

Wer in der Schweiz von einem «Wettbüro» spricht, meint je nach Gesprächspartner Unterschiedliches. Im einen Wortsinn ist jede Verkaufsstelle von Swisslos oder Loterie Romande ein Wettbüro: ein Schalter mit Wettscheinen und Bildschirmen, an dem Tipps auf Fussball, Eishockey oder Tennis angenommen und Gewinne bar ausbezahlt werden. Im anderen Wortsinn steht «Wettbüro» für einen gewerblichen Anbieter mit Ladenlokal, Wettterminals und Live-Übertragungen von Sportevents, wie es ihn in Wien, Berlin oder Mailand gibt. Diese zweite Form ist in der Schweiz nicht zugelassen.

Was es zwischen diesen beiden Polen gibt, sind Mischformen: ein Sporttip-Shop in einem Einkaufszentrum, eine Loterie-Romande-Annahmestelle im Tabakladen an der Place de la Palud in Lausanne, eine digitale Plattform, die auf dem Handy ein Konto mit denselben Funktionen führt. Die Suche nach einem Wettbüro in der Nähe ist deshalb oft die Suche nach einer Verkaufsstelle, die einem bekannten Veranstalter angeschlossen ist, nicht die Suche nach einem unabhängigen Anbieter mit eigenem Namen über der Tür.

Verkaufsstelle, Online-Konto und die Verbindung

Beide Schweizer Veranstalter betreiben sowohl Verkaufsstellen als auch Online-Konten, und beide Kanäle sprechen miteinander. Wer auf Sporttip eine Wette zusammenstellt, kann sie in der App bündeln und per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen, oder die Wette direkt online abgeben und das Ergebnis am Bildschirm verfolgen. Wer in der Verkaufsstelle gewinnt, kann den Gewinn bar mitnehmen oder auf das Online-Wallet buchen lassen. Wer online spielt, kann an der Verkaufsstelle eine Einzahlung auf das Wallet leisten. Zwei Zugangswege zu einem Konto, nicht zwei verschiedene Produkte.

Diese Verzahnung ist nicht überall selbstverständlich: in Märkten mit vielen privaten Anbietern ist das Online-Konto an einen Anbieter gebunden, die Verkaufsstelle an einen anderen, und die beiden reden nicht miteinander. In der Schweiz ist die Verzahnung die Regel, weil es nur einen Online-Anbieter pro Sprachregion gibt. Sie ist ein Grund, warum Online-Spieler in der Schweiz ihre Verkaufsstelle kennen und Verkaufsstellenkunden die Online-Plattform: sie sind Teil derselben Infrastruktur.

Wettbüro in Zürich, in Lausanne und dazwischen

Wer in Zürich ein Wettbüro sucht, sucht eine Swisslos-Verkaufsstelle: Kioske, Poststellen und Trafiken in allen Kreisen, von Altstetten bis Witikon, dazu Hauptsitze an der Löwenstrasse und am Paradeplatz. Wer in Lausanne sucht, sucht eine Loterie-Romande-Verkaufsstelle, insgesamt 2’350 in der Westschweiz, von Genf bis Sion. Wer im Tessin sucht, sucht wieder Swisslos, weil auch der Kanton Tessin zum Swisslos-Vertragsgebiet gehört. Wer im Thurgau oder in Schaffhausen sucht, sucht Swisslos. Wer nach «Wettbüro in meiner Nähe» googelt, sollte prüfen, zu welchem Veranstalter das angezeigte Resultat gehört.

Eine praktische Konsequenz: Schweizer Spielende haben nie Auswahl unter mehreren Schweizer Online-Plattformen, sondern genau eine, je nach Wohnkanton. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in St. Gallen wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Zwei Schweizer Plattformen, zwei klar zugewiesene Sprachregionen, ein einziger Veranstalter pro Wohnsitzkanton.

Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Das Geldspielgesetz und die Gespa

Die Rechtsgrundlage für Sportwetten in der Schweiz ist das Geldspielgesetz (BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und seit dem 1. Januar 2021 durch das Geldspielkonkordat der Kantone ergänzt wird. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Sie ersetzt für den Bereich der Lotterien und Sportwetten die frühere kantonale Aufsicht und führt eine zentrale Liste erlaubter Spiele, eine Sperrliste blockierter ausländischer Angebote und ein gemeinsames Register ausgeschlossener Personen.

Eine ruhige Gasse in einer Schweizer Altstadt mit Kopfsteinpflaster am frühen Morgen, im Hintergrund ein Kirchturm und Berge im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Sportwette ist im BGS ein Grossspiel. Sie braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, sie macht das Angebot nicht legal und nicht «geprüft». Die ESBK, die in der Schweiz Casinos beaufsichtigt, ist für Sportwetten nicht zuständig.

Warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020, in Kraft am 20. Mai 2019) eine bewusste Entscheidung getroffen: nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Lotterien und Sportwetten durchführen. Swisslos mit Sitz in Basel bedient die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Kantone der Romandie. Beide sind Genossenschaften, keine privatwirtschaftlichen Unternehmen, und beide schütten ihre Reingewinne vollständig an öffentliche Zwecke aus.

Swisslos hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgewiesen, 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Spitzenfussball und -eishockey, Sporthilfe und weitere Projekte finanziert. Aus den Sportwetten (Sporttip) stammten 109 Millionen Franken, im Vorjahr waren es 122 Millionen gewesen. Eine Privatisierung würde diese Ausschüttungen ersetzen durch ausländische Konzernmargen; deshalb steht sie politisch nicht zur Debatte.

Was ausländische Anbieter dürfen und was nicht

Eine ausländische Lizenz erlaubt es einem Anbieter nicht, in der Schweiz Sportwetten zu organisieren. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ausländische Anbieter können ausserdem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, dann blockieren Schweizer Internetprovider den Zugang über DNS. Ende 2025 listete die Gespa 671 Domains. Blockierte Adressen werden ersetzt; die Gespa hat das Vorgehen, das sie als Domain-Hopping bezeichnet, öffentlich benannt.

Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Wer also in der Schweiz eine Anzeige für einen ausländischen Anbieter schaltet, Online-Werbung macht oder Sponsor eines Sportanlasses wird, riskiert eine Busse. In der Praxis ist diese Werbung aber weiter sichtbar: Suchresultate, Affiliate-Links, Posts in sozialen Medien. Die Strafverfolgung setzt an den Werbeschaltungen an, nicht an den Spielenden. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, wird nicht verfolgt, hat aber keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle.

Warum es keine «Wettbüros mit Schweizer Lizenz» gibt

Sucht man nach einer Wettbüro mit Schweizer Lizenz, stösst man auf zwei Bildschirme Seiten, die genau das Gegenteil behaupten. Wer in der Schweiz eine Lizenz hat, wirbt damit nicht auf diese Weise, weil die Bewilligung vom Gesetz erwartet wird und nicht ein Wettbewerbsvorteil ist. Wer in der Schweiz keine Lizenz hat, kann sie in der Werbung nicht führen, ohne gegen Art. 74 Abs. 3 BGS zu verstossen. Wer auf der Suche nach einem Anbieter trotzdem auf eine solche Formulierung stösst, sollte prüfen, ob das «Wettbüro» eine Schweizer Annahmestelle für Sporttip oder Jouez Sport ist oder ob es sich um einen ausländischen Anbieter handelt, der die Lizenz eines anderen Landes führt.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und steuerliche Lage

Wer online ein Konto eröffnen darf

Wer in der Schweiz online ein Wettkonto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters haben und darf nicht im Sperrregister eingetragen sein. Bei Swisslos heisst das: deutschsprachige Schweiz, Tessin oder Liechtenstein; bei Loterie Romande heisst das: Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis. Eine Online-Registrierung verlangt das Hochladen eines Ausweises, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, ein zweites Konto ist unzulässig.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse und einem Glas Wasser auf einem Holztisch im Licht einer Lampe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

An einer Sporttip-Annahmestelle wird das Alter an der Kasse geprüft. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: in 47.5 Prozent von 200 Fällen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Randwert, sondern eine Branchenaussage. Wer unter 18 ist, wird an der Kasse gelegentlich abgewiesen, häufig aber auch nicht. Online ist die Hürde für Minderjährige deutlich höher, weil die Identitätsprüfung beim Hochladen des Ausweises stattfindet.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung des Limits gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer diese Limiten nicht setzt, kann online nicht teilnehmen; wer sie setzt, hat ein Werkzeug, das freiwillig bleibt, aber im System verankert ist. Bei der Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln, weil das BGS die Limitensetzung den Veranstaltern vorschreibt (Art. 87 VGS).

Die Logik ist ungewohnt für Spielende, die in Märkten mit privaten Anbietern unterwegs sind: dort ist das Limit eine vom Anbieter diktierte Obergrenze, hier ist es ein vom Spielenden gesetztes Selbstlimit. Das senkt die Hürde für den Einstieg nicht, im Gegenteil: wer ohne Limit nicht spielen kann, soll sich vor der ersten Wette mit dem eigenen Spielverhalten befassen. Wer das Limit später erhöhen will, muss drei Tage warten. Wer es senkt, kann sofort spielen. Das ist eine kleine Asymmetrie mit grosser Wirkung.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen selbst sperren, für 1 bis 180 Tage, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und an die Mitwirkung einer Fachstelle gebunden (Art. 81 BGS). Wer sich freiwillig sperren lässt, schützt sich gegen die eigene Wiederanmeldung und gegen die Annahme an Verkaufsstellen; wer von einer Fachstelle gesperrt wird, weil Anzeichen einer Spielsucht oder Überschuldung vorliegen, erhält denselben Schutzmechanismus.

Die Gespa führt das Register als interkantonales Sperrregister. Ausländische Anbieter haben keinen Zugang und sperren nicht in dieses Register. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst aussperrt, hat das Problem nur bei diesem Anbieter gelöst; die nächste Registrierung bei einem anderen ausländischen Anbieter ist technisch möglich. Das ist der grösste praktische Unterschied zwischen Schweizer und ausländischer Sperre, nicht die strengere Schweizer Aufsicht, sondern die fehlende Vernetzung über Anbieter hinweg.

Steuern auf Wettgewinnen

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb der Satz «je nach Kanton» immer richtig, eine einzelne kantonale Zahl aber nie für alle Kantone richtig ist. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden bleibt der Gewinn unter dem Freibetrag, Steuer und Verrechnungssteuer fallen nicht an.

Gewinne aus ausländischen Sportwetten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht steuerbar. Im Kanton Thurgau werden sie als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. In anderen Kantonen gilt die bundesrechtliche Logik mit Freibetrag. Wer Gewinne aus ausländischen Anbietern erzielt, sollte die Steuererklärung ansehen und den Freibetrag seines Kantons prüfen; eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich.

Was die Verkaufsstelle besser macht und was das Online-Konto

Was an der Verkaufsstelle anders läuft

An einer Verkaufsstelle setzt die Person, die den Tipp abgibt, einen Wettschein mit Stift und Papier, geht damit zur Kasse, zahlt bar, und erhält die Spielbestätigungsquittung als Beleg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Liegt kein Konto vor, wird der Gewinn per Scheck ausbezahlt oder mit einer anderen Lösung abgewickelt, die das BGS und die VGS vorsehen.

Die Verkaufsstelle ist der einzige Ort, an dem ein Spielender bar einzahlt und ohne Bankkonto spielen kann. Das ist nicht nur ein Service für ältere Spielende, sondern auch der Grund, warum die Schweizer Lotterien in Dorfläden präsent sind: sie binden eine Spielerschaft ein, die von der Online-Welt nicht erreicht wird. Die 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande sind das Rückgrat des Westschweizer Vertriebs, ähnlich wie die Swisslos-Stellen in der Deutschschweiz; sie ersetzen, was in Märkten mit privaten Anbietern der Wettladen wäre.

Vorteile des Online-Kontos

Im Online-Konto sieht der Spielende alle verfügbaren Märkte auf einmal, kann Quoten nebeneinander vergleichen, kann eine Kombination oder Systemwette in Sekunden zusammenstellen und kann eine einzelne Wette live unterwegs platzieren, ohne zur Verkaufsstelle zu fahren. Cash-Out ist online verfügbar, vor Spielbeginn und live, allerdings nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Die Kombiboost-Funktion (eine Erhöhung des Nettogewinns bei wachsender Anzahl Voraussagen, mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage und Schwellen 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen) gibt es nur online.

Das Online-Konto ist auch der einzige Ort, an dem ein Spielender eine Spielsperre für sich selbst setzen und ein Verlustlimit definieren kann, das ohne Verkaufsstelle funktioniert. Wer an der Kasse spielt, setzt keine Verlustlimiten; wer online spielt, muss sie setzen. Wer das System wechselt, wechselt die Spielregeln.

Wo die zwei Kanäle aneinander geraten

Eine Wette, die in der App zusammengestellt und per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt wird, gilt als Online-Wette; sie unterliegt dem Online-Regelwerk, einschliesslich der 72-Stunden-Frist für Limiten-Erhöhungen. Wer eine Wette an der Verkaufsstelle annimmt, die dort entstanden ist, unterliegt dem Verkaufsstellen-Regelwerk. Cash-Out für QR-Code-Wetten ist nur online möglich, also muss der Spielende die Wette über die App oder die Webseite zurückkaufen. Diese Gemengelage ist für erfahrene Online-Spieler selbstverständlich, für Wechselkunden am Anfang verwirrend.

Die Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet von 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Sporttip ist die einzige Schweizer Sportwetten-Plattform für deutschsprachige Spielende und Tessiner; wer in Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen oder Chur wohnt, spielt Sporttip.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt für Einzel- oder Kombinationswetten bei CHF 1’000 und für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten sind auf Personen ab 18 Jahren beschränkt; Personen unter 18 sind ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Sporttip bietet vor Spielbeginn und Livewetten an, mit klassischen 1X2-Märkten, Über/Unter-Wetten, Handicaps, Kombiwetten und Systemwetten sowie mit einer eigenen Bet-Builder-Funktion, die abhängige Märkte derselben Sportveranstaltung kombiniert (z. B. «Sieg und Über 2.5 Tore im gleichen Match»). Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten und garantiert es nicht für jeden Markt; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out als Strategie setzt, sollte sich darauf einstellen, dass er nicht überall verfügbar ist und dass der Preis sich nicht symmetrisch zum möglichen Gewinn verhält.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief an Swisslos zu richten.

Sporttip ist für deutschsprachige Spielende die erste und einzige Adresse. Die Plattform ist solide, die Regeln sind klar, der Spielerschutz ist eingebaut. Wer mit dem Schweizer System arbeitet, hat damit einen vollständigen Rahmen: Verlustlimiten, Spielsperre, Wohnsitzprüfung, Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto und ein gemeinnütziger Reingewinn, der zurück in Sport und Gesellschaft fliesst. Wer mehr Auswahl sucht, ist im Schweizer Markt nicht zu Hause; wer eine zusätzliche Plattform will, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, erreichbar unter Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, spielt Jouez Sport.

Das Produkt Jouez Sport ist im Aufbau vergleichbar mit Sporttip: vor Spielbeginn und Livewetten, mit den klassischen Märkten, einer Verlustlimite vor der ersten Wette und einer Spersperre über das gleiche Register. Die Plattform bedient die Westschweizer Spielerschaft mit einem kleineren Bevölkerungsanteil, dafür mit einem dichteren Netz an Verkaufsstellen im Verhältnis zur Bevölkerung. Wer französischsprachig aufgewachsen ist, wird mit der Plattform, der Dokumentation und dem Kundendienst in der eigenen Sprache bedient.

Die Loterie Romande und Swisslos werden beide von der Gespa beaufsichtigt und haben beide die gleichen Spielerschutzregeln zu erfüllen. Wer in Genf ein Konto eröffnen will, geht auf jeux.loro.ch; wer in Lausanne eine Annahmestelle sucht, findet sie in der Regel im nächsten Tabakladen, in der Poststelle oder im Warenhaus. Wer in beiden Sprachregionen zu Hause ist, hat zwei Plattformen zur Auswahl, je nach Wohnsitz eine.

Jouez Sport ist für Westschweizer Spielende die erste und einzige Schweizer Adresse. Wer in Freiburg wohnt und auf jeux.loro.ch spielt, ist im System. Wer in Genf wohnt und auf einem Anbieter mit «Swiss License» spielt, den es auf dem Papier gibt, sollte prüfen, was hinter dem Begriff steht: ohne Schweizer Bewilligung ist eine Plattform kein Schweizer Wettbüro, auch wenn sie es im Marketing sein möchte.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet und Betwinner sind acht ausländische Marken, die in der Schweiz sichtbar sind. Sie alle tragen keine Schweizer Bewilligung; ihre ausländischen Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderen Jurisdiktionen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, sie führen keine Schweizer Wohnsitzprüfung durch, sie bieten keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, und ihre Gewinne fallen nicht in die Schweizer Verrechnungssteuer, sondern in die kantonale Einkommenssteuer mit Freibetrag (in Thurgau ohne Freibetrag).

Wer dennoch ein Konto bei einem dieser Anbieter eröffnet, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzes. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle, der Anbieter unterliegt den Gesetzen seines Sitzlandes, und eine Sperre über das Schweizer Sperrregister hilft nicht, weil der Anbieter nicht angeschlossen ist. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, dann blockieren Schweizer Provider den Zugang über DNS; der Anbieter kann die Adresse wechseln, das Verfahren wiederholt sich. Das ist die Lage, in der sich Schweizer Spielende bei ausländischen Anbietern befinden.

Die Tabelle zeigt acht Marken, weil sie im Schweizer Markt sichtbar sind. Sie zeigt keine weiteren Spalten, weil es für diese Marken kein einheitliches Bild von Produkten, Limiten, Quoten oder Spielerschutz gibt, das einer Tabelle standhalten würde. Wer eines dieser Produkte prüft, sollte prüfen, was im Einzelfall gilt, nicht aus einer Tabelle ableiten, was die Marke kann. Die Tabelle trennt die zwei Schweizer Veranstalter von acht ausländischen Marken, und sie sagt klar, welche die Schweizer Bewilligung haben und welche nicht.

Für wen ist ein ausländischer Anbieter überhaupt eine Option? Wer in der Schweiz lebt, eine Schweizer Bewilligung will und alle ihre Vorteile haben will, kommt an den Schweizer Veranstaltern nicht vorbei. Wer im Ausland lebt und auf Schweizer Märkte zugreifen will, ist bei einem Schweizer Veranstalter nur dann richtig, wenn er im Vertragsgebiet wohnt. Wer im Ausland lebt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat mit dem Schweizer Recht nichts zu tun. Wer in der Schweiz lebt und einen ausländischen Anbieter nutzt, ist rechtlich in einer Grauzone, die kein Gesetz genau regelt, weil niemand die Strafverfolgung gegen Spielende aufgenommen hat.

Steuern, Werbung und Wer eine Wette verliert

Werbung und Promotions

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Gespa hat 2025 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die konkreten Bonusbeträge und Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter; sie sind keine festen Branchenwerte, sondern Veranstalterentscheidungen unter Aufsicht.

Die Werberegeln schweigen zu Tageszeiten; eine Sperrstunde nach 22 Uhr, wie sie in anderen europäischen Märkten diskutiert wird, gibt es im BGS nicht. Was es gibt, ist der Jugendschutz: Werbung in Medien mit überwiegend minderjährigem Publikum ist nicht erlaubt; Werbung, die Kinder oder Jugendliche direkt anspricht, ist nicht erlaubt. Die Aufsicht über die Werbung führt die Gespa, gestützt auf die Beschwerden, die bei ihr eingehen, und auf eigene Beobachtungen.

Wer eine Wette verliert, ohne sie platziert zu haben

Wer eine Wette verliert, die er platziert hat, hat Pech; das ist erwartbar. Wer eine Wette verliert, die er nicht platziert hat, hat ein anderes Problem: eine Annahmestelle hat den Tipp trotzdem angenommen, die Quoten waren eine Fata Morgana, der Wettschein wurde gedruckt. Gegen solche Fehler gibt es die Einsprache bei verweigerter Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief. Wer einen unerwarteten Verlust auf dem Konto sieht, sollte den Wettschein prüfen, den Zeitpunkt mit der Wettauswertung abgleichen und gegebenenfalls Einsprache erheben. Wer das versäumt, kann die Auszahlung nicht mehr einfordern, weil die 10-Tage-Frist abgelaufen ist.

Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00; das ist im Sporttip-Regelwerk so. Eine Wette, die in einer spielentscheidenden Situation platziert wird, kann ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Wer in dieser Sekunde auf einen Elfmeter setzt und der Elfmeter fällt, gewinnt nicht; der Einsatz wird zurückerstattet. Das ist kein Zufall, sondern die Regel gegen Livewetten auf bereits entschiedene Situationen.

Was passiert, wenn der Veranstalter insolvent wird

Eine Genossenschaft wie Swisslos oder Loterie Romande kann in wirtschaftliche Schieflage geraten, das ist möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Was dann mit den Spielguthaben passiert, hängt vom Insolvenzrecht und von der Spielguthabentrennung ab, die das BGS verlangt. Spielguthaben sind separat vom Vermögen des Veranstalters zu halten (Art. 47 ff. VGS); sie sind im Insolvenzfall privilegiert. Wer auf einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Trennung nach Schweizer Recht nicht; dort gilt das Insolvenzrecht des Sitzlandes.

Wie die Schweizer Spielangebote in der Praxis funktionieren

Eine Wette von A bis Z

Ein Beispiel: eine Person aus Bern eröffnet ein Sporttip-Konto, lädt den Ausweis hoch, lässt die Adresse prüfen und setzt die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, jeweils auf einen für sie tragbaren Wert. Sie lädt das Wallet mit PostFinance Pay auf, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag in 30 Tagen CHF 10’000. Sie sucht ein Super-League-Spiel, tippt YB-Sieg zur Quote 2.10, setzt CHF 5 ein, und die Wette wird angenommen. Das Spiel endet 2:0 für YB; der Gewinn ist CHF 10.50 brutto, also CHF 5.50 netto, gerundet nach der 5-Rappen-Regel.

Das ist die ideale Linie. In der Praxis passieren drei Dinge häufig: die Person setzt ihre Verlustlimite höher als geplant, weil die Plattform eine Erhöhung in 72 Stunden erlaubt, und nutzt die Frist. Die Person spielt mehrere Kombinationen, deren Gesamtquoten scheinbar gross sind, deren implizite Margen aber höher sind als bei Einzelwetten. Die Person spielt weiter, obwohl sie innerhalb des Tageslimits liegt, und bemerkt erst am Monatsende, dass die Monatslimite nicht eingehalten wurde. Der Mechanismus der Limiten funktioniert, aber nur, wenn er aktiv genutzt wird.

Eine Systemwette als Plan B

Wer eine einzelne Partie zu unsicher findet, kann zu einer Systemwette greifen. Bei einer Systemwette werden mehrere Kombinationen aus den gleichen Voraussagen gebildet, sodass nicht alle Tipps eintreffen müssen, damit ein Teil des Gewinns ausbezahlt wird. Eine 3 aus 5 mit fünf Voraussagen bildet zehn 3er-Kombinationen; jede einzeln ausgewertete Kombination bringt ihren Gewinn, wenn ihre drei Tipps eintreffen. Damit sinkt die Verlustwahrscheinlichkeit, aber auch die Quotenmultiplikation pro Euro, weil viele Kombinationen eingesetzt werden müssen, um eine aktiv zu haben. Bei einer 5 aus 5 wäre der einfache Gewinn am höchsten, wenn alle fünf Tipps eintreffen; bei einer 3 aus 5 muss nur ein Drittel der Tipps stimmen, aber jeder Tipp zählt in mehreren Kombinationen.

Die Sporttip-Obergrenze für Systemwetten liegt bei CHF 10’000 pro Schein. Wer mehrere Systeme parallel spielt, kann rasch an Grenzen stossen, die nicht im Geld liegen, sondern in der Spielfrequenz und in der Monatslimite.

Livewetten und Cash-Out

Wer eine Einzelwette platziert hat und das Spiel sieht, kann bei Sporttip online ein Cash-Out verlangen, sofern Swisslos es anbietet. Das Cash-Out gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out als Taktik setzt, sollte wissen, dass Cash-Out nur verfügbar ist, wo Swisslos es anbietet, und dass der Preis sich nicht symmetrisch zum Gewinn verhält.

Sonderthemen: Pferdewetten, E-Sports und Politikwetten

Pferderennen

Pferdewetten sind im Schweizer Wettprogramm zugelassen, soweit die Gespa die Rennen in die Liste aufgenommen hat. Wer auf Galopp- oder Trabrennen in der Schweiz und in den umliegenden Ländern wettet, kann das im Rahmen des Swisslos- oder Loterie-Romande-Programms tun. Pferdewetten sind in der Schweizer Wahrnehmung ein Nischenmarkt; sie haben einen festen Platz im Programm, aber nicht den Stellenwert wie im angelsächsischen oder französischen Markt.

Politik und TV-Shows

Wetten auf Wahlen, auf politische Ereignisse oder auf TV-Shows sind in der Schweiz nicht erlaubt, weil sie nicht unter den Begriff des Sportereignisses fallen. Das unterscheidet die Schweiz deutlich von Märkten, in denen «Wetten auf den nächsten US-Präsidenten» zum Standardprogramm gehören. Wer in der Schweiz eine solche Wette anbietet, fällt ausserhalb der zulässigen Spieltypen, unabhängig von der Lizenz eines anderen Landes.

E-Sports

E-Sports taucht in der Schweizer Liste nicht als eigener Abschnitt auf. Das bedeutet nicht, dass E-Sports verboten ist, sondern dass es keine Bewilligungsgrundlage für E-Sport-Wetten gibt. Wer auf Counter-Strike, League of Legends oder Dota 2 wetten will, hat in der Schweiz keine legale Plattform. Ausländische Plattformen bieten E-Sports-Wetten an, unterliegen aber der im Abschnitt «Rechtslage» erläuterten Schweizer Regelung.

Das Schweizer System im internationalen Vergleich

Warum das Schweizer Modell so klein ist

Das Schweizer Modell schränkt das Angebot stark ein: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Spiele, eine Spielergruppe, die nach Wohnsitz definiert ist. Wer mit Märkten vergleicht, in denen Hunderte Anbieter werben, sieht zuerst einen Mangel. Wer genauer hinsieht, sieht die Logik: ein Reingewinn, der vollständig in die Schweiz zurückfliesst, ein Spielerschutz, der ohne wirtschaftlichen Druck funktioniert, eine Aufsicht, die ein Verzeichnis führt, statt jeden Anbieter einzeln zu prüfen. Das Modell verlangt Verzicht auf Auswahl und verzichtet auf Werbepresse.

Die Gegenrechnung gehört zur Ehrlichkeit: die Marge bei Sportwetten ist im Schweizer Modell nicht offengelegt, der Veranstalter schreibt keinen Auszahlungsschlüssel auf die Website. Wer die Margen mit anderen Märkten vergleicht, müsste die Quoten vergleichen, was methodisch aufwendig ist und für die meisten Spieler nicht möglich. Das Schweizer Modell sagt nicht, dass die Margen niedriger sind als im Ausland; es sagt, dass die Einnahmen nicht an ausländische Aktionäre fliessen. Das ist eine andere Frage und eine andere Antwort.

Warum das Schweizer Modell trotzdem funktioniert

Wer eine Wette platzieren will, kann in der Schweiz an einer Verkaufsstelle oder online wetten. Wer gewinnt, wird auf ein Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Wer verliert, bekommt eine Rechnung, die auf 5 Rappen genau ist. Wer sich sperren will, kann es tun und wird ernst genommen. Werbung, die Minderjährige anspricht, ist verboten. Werbung, die nicht erlaubte Glücksspiele anpreist, ist mit einer hohen Busse belegt. Das System ist nicht perfekt, aber es funktioniert im Rahmen seiner selbstgewählten Grenzen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?

In der Schweiz gibt es keine privaten Wettbüros mit eigener Lizenz. Als Wettbüro gelten Verkaufsstellen von Swisslos und Loterie Romande, dazu die Online-Plattformen Sporttip und Jouez Sport. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Beide Veranstalter handeln nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa.

Wie funktioniert das Wetten an einer Verkaufsstelle im Vergleich zum Online-Konto?

An der Verkaufsstelle wird der Wettschein mit Stift ausgefüllt, der Einsatz bar bezahlt, der Gewinn auf Wunsch bar oder aufs Wallet ausbezahlt. Online geht alles über das Konto, einschliesslich der Verlustlimiten, des Cash-Outs, der Kombiboost-Funktion und der Spielsperre. Wer in der App wettet, kann den Wettschein per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen; dann gilt das Online-Regelwerk.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?

Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Beide führen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide unterstehen der Gespa. Private Wettbüros mit Schweizer Bewilligung existieren nicht; jede andere Marke, die in der Schweiz sichtbar ist, hat keine Schweizer Bewilligung und keine Kraft in der Schweiz.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?

Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei Sporttip wird der Bruttogewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine faire Wette ohne Marge hätte zwei Quoten von 2.00; jeder reale Markt liegt mit beiden Quoten darunter.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?

Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt; Personen unter 18 sind ausgeschlossen. Online verlangt Swisslos Schweizer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; Loterie Romande setzt Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus. Minderjährige werden an der Verkaufsstelle nach Ausweis gefragt; ein Testkauf-Programm der Gespa 2025 hat in 47.5 % der Fälle einen Minderjährigen-Verkauf festgestellt.

Welche Limiten müssen vor der ersten Online-Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Ausländische Anbieter sind nicht an dieses Register angeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»