Ohne Einzahlung wetten: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz wirklich kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Ein Wettanbieter ohne Einzahlung verspricht, dass der erste Tipp ohne eigenes Geld platziert werden kann. In der Realität verlangt fast jedes solche Angebot Bedingungen, die es in ein anderes Licht rücken. Dieses Bild will eine Gegenüberstellung dessen sein, was Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich kostet: wer es aus eigener Tasche bezahlt, wer es auszahlt und wer die Regeln setzt.
Grundlagen: Was ein Wettanbieter ohne Einzahlung in der Schweiz ist
Die Schweiz kennt nur zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten, und beide haben ihren Sitz in einem Lotteriekonsortium. Wer hier «Wettanbieter ohne Einzahlung» sucht, landet fast immer bei Gratisspielguthaben aus Promotionen oder bei ausländischen Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Landschaft ist klein, die rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären aber hart.

Was Gratisspielguthaben bedeutet
Gratisspielguthaben ist ein gesetzlich definierter Begriff im Schweizer Geldspielrecht. Es handelt sich um einen Geldbetrag, den ein bewilligter Veranstalter einem Spielenden ohne eigene Einzahlung zur Verfügung stellt, üblicherweise als Bestandteil einer Promotion. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verlangt für die Gewährung solcher Guthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Allein im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zustimmung wird nicht leichtfertig erteilt, weil Gratisspielguthaben aus Sicht des Spielerschutzes ein Mittel ist, eigenes Spielen anzuregen. Die Bedingungen, unter denen es ausgegeben werden darf, sind daher eng.
Das wichtigste Merkmal: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es lässt sich nur zum Wetten verwenden, und ein Gewinn, der aus einem Tipp mit Gratisspielguthaben stammt, wird dem Spielkonto, nicht dem Bankkonto gutgeschrieben. Diese Regel steht in den Teilnahmebedingungen beider Veranstalter und gilt unabhängig davon, ob das Guthaben aus einer Promotion stammt, die das Haus selbst ankündigt, oder aus einer Kampagne wie der «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, bei der Spielende 2008 einen Code in Stadien einscannen konnten, um CHF 10 Spielguthaben zu erhalten. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wie ausländische Anbieter das Bild verzerren
Im internationalen Markt werben zahlreiche Plattformen mit «no deposit bonuses» oder «free bets». Solche Angebote verlangen eine Registrierung, oftmals eine Verifizierung der Identität und manchmal eine erste Einzahlung, um den Bonus auszahlen zu können. Sie sind keine «Wetten ohne Einzahlung» im strengen Sinn, sondern Marketingbegriffe. Keiner dieser Anbieter verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Das hat Folgen: Die Gespa führt eine Sperrliste, auf der ausländische Domains aufgeführt werden, deren Zugang in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert wird. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre lässt sich technisch umgehen, sie bedeutet aber, dass der Anbieter in der Schweiz unerlaubt handelt und weder an die Schweizer Spielsperre angeschlossen ist noch Schweizer Rechtsschutz bietet.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keinen Rückgriff auf die Gespa, kein angeschlossenes Sperrregister und keine eidgenössische Aufsicht. Stakes und Gewinne stehen zudem unter dem Risiko, in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen zu werden. Das organisierte Anbieten ohne Bewilligung ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Werbung für solche Angebote ist ebenfalls verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).
Rechtslage in der Schweiz: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Schweiz reguliert Sportwetten im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen des Geldspielkonkordats operiert. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt demgegenüber nur Spielbanken, nicht die Lotterien und Sportwetten. Diese Aufteilung ist im Statut verankert und erklärt, weshalb ein Buchmacher mit Casino-Lizenz nicht ohne weiteres auch Sportwetten anbieten darf.

Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Rechtsraum, hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Die Kantone haben in einem interkantonalen Konkordat entschieden, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine weiteren Bewilligungen und keine Liste zusätzlicher Anbieter, weil es schlicht keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, die blockiert werden.
Der Anbieterkreis ist klein. Das ist gewollt: Die beiden Veranstalter sind Genossenschaften beziehungsweise Aktiengesellschaften im Eigentum der Kantone, die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das Geldspielrecht versteht sich als Kanalisation des Spieltriebs in geordnete Bahnen, nicht als Marktöffnung.
Servicegebiete: Wo man spielen darf
Die beiden Veranstalter haben klar abgegrenzte Servicegebiete. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und auf Sporttip wetten. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, spielt bei der Loterie Romande, deren Servicegebiet die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura umfasst.
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert, die Adressdaten werden gegen Datenbanken geprüft. Wer ausserhalb des Servicegebiets wohnt, kann kein Konto eröffnen. Diese geografische Schliessung gehört zum Konzept: Die Schweiz will mit den beiden Veranstaltern ihre eigenen Spielenden versorgen, nicht den europäischen Markt bedienen.
Was beworben werden darf
Das BGS beschränkt auch die Werbung. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbesperre, keine spezifische Tageszeitbeschränkung, aber jeder Werbeauftritt unterliegt der Aufsicht der Gespa.
Was das für Gratisspielguthaben heisst: Die Veranstalter dürfen ihre Aktionen bewerben, aber jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ein ausländischer Anbieter darf in der Schweiz nicht für Gratisspielguthaben oder andere Werbeaktionen werben, weil er keine Bewilligung hat. Wer ein solches Angebot im Inland bewirbt, macht sich strafbar.
Spielerschutz und Selbstkontrolle
Auch bei einem Gratisbetrag gelten die Schutzregeln, und sie greifen tiefer, als ein Wettender auf den ersten Blick annimmt. Das BGS sieht ein System aus Verlustlimiten, Pausen und Sperren vor, das beide bewilligten Veranstalter umsetzen. Dazu kommt ein zentrales Sperrregister, in dem eine Sperre über die Grenzen des eigenen Veranstalters hinaus gilt.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was die Gespa den Schweizer Bedingungen entsprechend festschreibt. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das System verlangt von den Spielenden eine bewusste Auseinandersetzung mit den eigenen Verlustgrenzen, bevor sie überhaupt einen Tipp platzieren.
Diese Limiten sind Eigenwerte des Schweizer Modells. Es gibt keinen festen gesetzlichen Einzahlungsdeckel, wie ihn etwa Deutschland kennt; stattdessen setzt die Spielende die Limite selbst, und der Veranstalter ist verpflichtet, sie technisch durchzusetzen. Wer die Limite erhöhen will, muss 72 Stunden warten, was impulsive Erhöhungen verhindert. Die Schutzlogik arbeitet mit Verhaltensschwellen, nicht mit harten Obergrenzen.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares System, das in das gleiche Register eingebunden ist.
Das Sperrregister ist das wirksamste Instrument des Schweizer Modells. Eine Person, die sich bei einem Veranstalter sperren lässt, kann nicht zum anderen wechseln und dort weiterspielen, weil die Sperre systemweit gilt. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer spielsüchtig oder überschuldet ist, kann von Amtes wegen gesperrt werden, und gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Limits und Steuern
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die konkrete Schwelle je nach Kanton anders liegt. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt mit seinem Gewinn weit unter dem Freibetrag und hat keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn zu entrichten. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonalem Steuerrecht behandelt; der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer von einer solchen Steuer liest, liest meist von ausländischen Modellen wie der deutschen Wettsteuer.
Boni und Gratiswetten: Was Gratisspielguthaben wirklich wert ist
Die Aktionen der beiden Veranstalter sind die einzigen Quellen für Gratisspielguthaben in der Schweiz. Sie sind nicht so grosszügig wie internationale Boni, aber sie sind im Schweizer Rechtsrahmen legal und an die Spielregeln gebunden. Wer die Bedingungen versteht, versteht auch, warum ein «gratiser» Betrag selten ein Geschenk ist.
Die Bedingungen: Was Gratisspielguthaben kostet
Gratisspielguthaben unterliegt denselben Regeln wie jedes andere Guthaben auf dem Spielkonto, mit einer wichtigen Einschränkung: Es ist nicht auszahlbar. Wer mit Gratisspielguthaben wettet und gewinnt, erhält den Gewinn auf das Wallet, nicht auf das Bankkonto. Eine Auszahlung des Gewinns setzt voraus, dass auf dem Konto auszahlbares Guthaben liegt, das aus eigener Einzahlung oder aus gewonnenen Wetten mit eigenem Einsatz stammt.
Diese Regel hat zwei praktische Folgen. Erstens: Wer nur Gratisspielguthaben besitzt, kann sich den Gewinn nicht auszahlen lassen, auch wenn er mit dem Gratisguthaben erfolgreich war. Das Gratisguthaben muss erst durch eigenes Spielen «freigespielt» werden, indem genügend eigenes Guthaben auf dem Konto liegt. Zweitens: Wer eine Promotion nutzt, sollte verstehen, dass das «Free» im Namen sich auf den Einsatz bezieht, nicht auf den Gewinn.
Rechenbeispiel: Was eine Gratiswette wert ist
Ein typischer Gratiswert ohne eigene Einzahlung hat einen nominellen Wert, der nicht ausgezahlt werden kann. Sein realer Wert hängt von der Quote ab, zu der er eingesetzt wird. Nimmt man eine angenommene Zweiwege-Wette zu gleichen Quoten 1.90 / 1.90, so beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263, also etwa 52.6 %. Der durchschnittliche Wert eines Gratiswetts in Höhe von CHF 10 zu dieser Quote ist:
Wert = Gratiswert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote = 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.5263 ≈ CHF 2.49
Der durchschnittliche Wert liegt also bei rund CHF 2.50, nicht bei CHF 10. Das ist die ehrliche Bandbreite dessen, was Gratisspielguthaben wirtschaftlich bedeutet: Der nominelle Einsatz fliesst nicht in die eigene Tasche, der erwartete Erlös ist deutlich tiefer als der Werbeversprechen vermuten lässt. Bei höheren Quoten steigt der erwartete Wert, bei tieferen Quoten sinkt er; bei einer Quote von 1.50 etwa liegt er nur noch bei knapp einem Drittel des nominellen Werts.
Fristen und Ablauf
Bei der erwähnten Aktion der Loterie Romande galt das Guthaben 30 Tage ab Aktivierung. Nach Ablauf der Frist verfällt es ersatzlos. Wer das Guthaben in dieser Zeit nicht einsetzt, verliert es. Die Frist ist hart: Sie beginnt mit der Aktivierung im Konto, nicht mit dem Erhalt des Codes. Bei Swisslos-Aktionen sind die Bedingungen ähnlich: Die Fristen werden in den jeweiligen Aktionsbedingungen festgelegt und liegen typischerweise zwischen 7 und 30 Tagen.
Zusätzlich zu den Aktionsfristen gilt die allgemeine Verjährungsregel von Swisslos-Gewinnen: Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Anspruch zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer diese Fristen versäumt, hat keinen Anspruch mehr, auch nicht auf das ursprüngliche Gratisspielguthaben.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost als verwandte Mechanismen
Sporttip bietet verwandte Mechanismen, die das Gratisspielguthaben ergänzen, ohne dass es sich um klassische Boni handelt. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Es handelt sich um eine Erhöhung des Gewinns, nicht um einen Bonus, der separat ausgezahlt wird.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der entscheidende Punkt: Wer eine Wette mit Boost abschliesst und sie vorzeitig auscashen lässt, verliert den Boost und damit den zusätzlichen Gewinn. Wer den Boost halten will, muss die Wette bis zum Ergebnis laufen lassen.
Cash-Out als Werkzeug
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für alle Wetten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Diese Bedingungen unterscheiden sich deutlich von internationalen Anbietern, die oft Teilauszahlungen und automatische Cash-Outs anbieten. Der vollständige Cash-Out ohne Teilauszahlung ist die strengere Variante. Sie zwingt die Wettenden, sich zu entscheiden: Entweder die Wette bis zum Ende laufen lassen oder den tieferen Cash-Out-Wert akzeptieren.
Top-10-Wettanbieter ohne Einzahlung: Vergleich für die Schweiz
Wer in der Schweiz «online-sportwettenanbieter ohne einzahlung» sucht, stöht auf zwei völlig verschiedene Kategorien. Die ersten beiden Einträge sind die einzigen bewilligten Veranstalter im Inland, die letzten acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, deren Angebote aber von Schweizer Spielenden aufgerufen werden. Die folgende Tabelle ordnet sie nach ihrer formalen Stellung und ihrem Nutzen für Schweizer Spielende ein.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenzstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Duelbits | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Donbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Unibet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| 1xBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| Wettigo | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| N1 Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| MyStake | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
| 22Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste |
Die Tabelle zeigt die formale Trennung. Die ersten zwei Einträge sind die einzigen Anbieter, die unter Schweizer Recht tätig sind, und beide haben nur ein Gratisspielguthaben im Programm, wenn die Gespa eine entsprechende Aktion bewilligt. Die folgenden acht Einträge sind internationale Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Angebote im Inland strafrechtlich relevant sind. Sie tauchen in der Liste auf, weil Schweizer Spielenden sie im Internet finden, nicht weil sie für sie zugänglich oder empfehlenswert wären.
Die folgenden Abschnitte gehen die einzelnen Anbieter durch, wobei die Schweizer Veranstalter ausführlicher dargestellt werden, weil sie die einzige legale Option sind.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist eine der beiden einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen für Sportwetten, das Produkt heisst Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und führt ihre Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durch. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer bei Swisslos Sporttip ohne eigene Einzahlung wetten will, ist auf Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen angewiesen. Solche Aktionen gibt es unregelmässig; sie werden jeweils von der Gespa bewilligt. Die Aktionen sind zeitlich begrenzt, an Bedingungen geknüpft und in der Höhe meist kleiner als internationale No-Deposit-Boni.
Die Spielregeln sind klar definiert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Mindest- und Höchsteinsätze sind relevant für Gratisspielguthaben-Aktionen: Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, kann es in zehn Wetten zu je CHF 1 einsetzen oder in einer Wette zu CHF 10. Die Wahl der Einsatzhöhe beeinflusst das Risiko, nicht den erwarteten Wert.
Das Cash-Out-System erlaubt vollständige Auszahlungen vor Spielbeginn und live, aber nicht als Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Endgewinn und hängt vom Spielverlauf ab. Wer einen Quotenboost oder Profitboost nutzt, verliert diesen bei einem Cash-Out. Wer eine Gratiswette mit Boost platziert und sie auscashen lässt, verliert den Boost, und der erwartete Wert sinkt entsprechend.
Die Auszahlungsmechanik ist zweistufig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Auszahlung aus dem Wallet auf das Bankkonto ist zweimal pro 365 Tage kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Identität wird bei der Registrierung über einen Ausweis verifiziert. Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Für Schweizer Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet ist Sporttip die legale Option. Die Gratisspielguthaben-Aktionen sind kleiner als internationale Boni, aber rechtlich klar abgesichert. Wer den vollen Funktionsumfang von Sporttip nutzt, inklusive Cash-Out, Boosts und Systemwetten, bleibt im Schweizer Rechtsrahmen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin für Sportwetten in der Schweiz, das Produkt heisst Jouez Sport. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Servicegebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Die Loterie Romande ist bekannt für ihre Promotions wie die erwähnte «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion, bei der Spielende in den Stadien der National League einen Code erhielten, der im verifizierten Konto aktiviert werden konnte und CHF 10 Gratisspielguthaben freischaltete. Solche Aktionen sind Teil der Marketingstrategie der Loterie Romande, um die Westschweizer Spielenden an das eigene Produkt zu binden. Sie sind Ausnahmen, keine regelmässigen Angebote.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die gleichen Regeln wie bei Swisslos gelten: Gratisspielguthaben kann nicht ausgezahlt werden, und ein Gewinn aus einer Gratiswette wird dem Wallet gutgeschrieben, nicht dem Bankkonto.
Die Aufsicht über die Loterie Romande liegt ebenfalls bei der Gespa. Die Spielregeln sind im «Règlement Général des jeux de la Loterie Romande accessibles au travers de sa plateforme de jeu Internet» festgelegt, die 24. Auflage datiert von Juni 2023. Die Regeln sind vergleichbar mit denen von Swisslos, in den Details aber eigenständig. Wer in der Westschweiz wohnt und legal online Sportwetten platzieren will, ist auf die Loterie Romande angewiesen.
Die Frage der Fristen ist auch hier relevant. Wer an einer Aktion teilnimmt, muss die Fristen beachten, die in den Bedingungen der jeweiligen Aktion stehen. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist einsetzt, verliert es ersatzlos. Die Fristen sind hart, eine Kulanzrücknahme ist nicht vorgesehen.
Die Loterie Romande ist für Westschweizer Spielende die einzige legale Option. Die Aktionen sind Teil des Portfolios, aber sie sind nicht regelmässig verfügbar und nicht in jeder Höhe verfügbar. Wer auf eine bestimmte Aktion wartet, wartet möglicherweise vergeblich.
Duelbits (ohne Schweizer Bewilligung)
Duelbits ist eine internationale Plattform, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Sie bietet Sportwetten und Casino-Spiele an, operiert aber ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was bedeutet, dass Schweizer Internetprovider den Zugang blockieren. Die Sperre lässt sich technisch umgehen, sie zeigt aber, dass der Anbieter in der Schweiz unerlaubt handelt.
Für Schweizer Spielende bedeutet, dass sie bei diesem Anbieter kein Schweizer Recht geniessen. Im Streitfall gibt es keinen Rückgriff auf die Gespa, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine eidgenössische Aufsicht. Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Steuerbehandlung von Gewinnen richtet sich nach dem kantonalen Recht; der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen.
Die Frage nach No-Deposit-Boni bei solchen Anbietern ist verlockend, aber teuer. Die Anbieter bewerben oft «free bets» oder «no deposit bonuses», die an Bedingungen geknüpft sind, die in den internationalen AGBs festgelegt sind. Wer einen solchen Bonus erhält und die Bedingungen nicht erfüllt, verliert den Bonus und möglicherweise den Gewinn. Die Bedingungen sind oft strenger als bei Schweizer Gratisspielguthaben.
Donbet (ohne Schweizer Bewilligung)
Donbet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Sportwetten und Casino-Angeboten, operiert aber in einem Rechtsvakuum für Schweizer Spielende. Die gleichen Risiken wie bei Duelbits gelten: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtssicherheit.
Die Frage nach einem Bonus ohne Einzahlung ist auch hier zu stellen: Was bekommt der Wettende wirklich, und was muss er dafür tun? Internationale Boni sind oft an Umsatzbedingungen geknüpft, die ein Vielfaches des Bonus betragen. Wer einen Bonus von CHF 100 erhält und ihn 10-fach umsetzen muss, muss CHF 1’000 an Wetten platzieren, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei einem Markt mit 5 % Marge verliert der Wettende im Schnitt CHF 50, also die Hälfte des Bonus, allein durch den Umsatz.
Unibet (ohne Schweizer Bewilligung)
Unibet ist einer der bekanntesten europäischen Buchmacher mit Lizenz in Malta und in mehreren europäischen Märkten. In der Schweiz hat Unibet keine Bewilligung. Die Schweizer Domain kann auf der Sperrliste stehen, was den Zugang aus der Schweiz blockiert. Unibet ist in der Schweiz als Anbieter von Online-Sportwetten nicht zugelassen.
Unibet wirbt international mit Willkommensboni und No-Deposit-Angeboten. Für Schweizer Spielende sind diese Angebote rechtlich problematisch. Wer sie nutzt, spielt bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat, und ist nicht durch das Schweizer Recht geschützt.
1xBet (ohne Schweizer Bewilligung)
1xBet ist ein internationaler Anbieter mit Lizenz in Curaçao, der in vielen Märkten aktiv ist. Die Plattform wirbt aggressiv mit hohen Boni und No-Deposit-Angeboten. In der Schweiz hat 1xBet keine Bewilligung, die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
1xBet ist in der Schweiz ein heikler Fall. Die Plattform hat in mehreren Rechtsräumen Negativschlagzeilen gemacht, und ihre Geschäftspraktiken werden international kritisiert. Für Schweizer Spielende ist die Lage eindeutig: 1xBet ist in der Schweiz nicht zugelassen, ein Spiel dort ist rechtlich nicht abgesichert.
Wettigo (ohne Schweizer Bewilligung)
Wettigo ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform bietet Sportwetten und Casino-Spiele an und wirbt mit No-Deposit-Boni. Die Schweizer Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Für Schweizer Spielende gelten die gleichen Vorbehalte wie bei den anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtssicherheit. Die No-Deposit-Boni sind Marketinginstrumente, deren wirtschaftlicher Wert oft tiefer ist als die nominelle Höhe.
N1 Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
N1 Bet ist eine weitere internationale Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Sportwetten und Casino-Angeboten, operiert aber in einem Rechtsvakuum für Schweizer Spielende. Die Schweizer Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Die No-Deposit-Angebote solcher Anbieter sind oft an hohe Umsatzbedingungen geknüpft. Wer einen Bonus erbt und ihn 30-fach umsetzen muss, muss ein Vielfaches des Bonus an Wetten platzieren, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Marge des Marktes frisst einen Teil des Bonus auf, und der effektive Wert des Bonus liegt oft unter dem nominellen Wert.
MyStake (ohne Schweizer Bewilligung)
MyStake ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform bietet Sportwetten und Casino-Spiele an und wirbt mit No-Deposit-Boni. Die Schweizer Domain kann auf der Sperrliste stehen.
MyStake operiert mit einer Lizenz in Curaçao und ist in mehreren europäischen Märkten aktiv. In der Schweiz hat die Plattform keine Bewilligung. Für Schweizer Spielende bedeutet, dass sie bei MyStake kein Schweizer Recht geniessen und dass Stakes und Gewinnen unter dem Risiko einer Einziehung in einem Strafverfahren stehen.
22Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
22Bet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit hohen Boni und No-Deposit-Angeboten. In der Schweiz hat 22Bet keine Bewilligung, die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Die No-Deposit-Boni von 22Bet sind oft an Umsatzbedingungen geknüpft, die für den Wettenden einen negativen Erwartungswert bedeuten. Wer den Bonus erhält und die Bedingungen erfüllt, hat im Schnitt weniger als den Bonus erhalten. Die Marge des Marktes, die der Buchmacher einnimmt, frisst den erwarteten Gewinn auf.
Was Schweizer Spielende tun können
Wer in der Schweiz ohne eigene Einzahlung wetten will, hat drei realistische Wege: warten bis eine Aktion der bewilligten Veranstalter läuft, sich mit dem eigenen Geld erste Wetten leisten und auf die Spielregeln achten.
Auf Aktionen warten
Die bewilligten Veranstalter führen sporadisch Aktionen durch, die Gratisspielguthaben beinhalten. Die Höhe ist meist klein, die Bedingungen sind klar geregelt. Wer auf eine solche Aktion wartet, sollte die Newsletter der Veranstalter abonnieren oder die Aktionsseiten regelmässig besuchen. Die Aktionen sind nicht regelmässig, und sie sind nicht in jeder Höhe verfügbar. Wer auf eine bestimmte Aktion wartet, wartet möglicherweise vergeblich.
Die Spielregeln genau lesen
Bevor eine Aktion genutzt wird, sind die Bedingungen zu lesen. Die Bedingungen enthalten Angaben zur Frist, zur Umsatzbedingung (falls vorhanden), zur Auszahlbarkeit des Guthabens und zum Verhalten bei Verlust. Wer die Bedingungen nicht liest, riskiert, das Guthaben zu verlieren, ohne es zu nutzen.
Die Schutzinstrumente nutzen
Vor der ersten Teilnahme sind die Verlustlimiten zu setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die Limite erhöhen will, muss diese Frist abwarten. Zusätzlich kann eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind Eigenwerte des Schweizer Modells; sie schützen den Wettenden vor sich selbst.
Die Sperrliste kennen
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetprovider blockieren den Zugang zu diesen Domains per DNS-Sperre. Die Liste umfasst Ende 2025 671 Domains. Wer aus der Schweiz auf eine gesperrte Domain zugreifen will, kann dies technisch umgehen, aber er macht sich möglicherweise strafbar, weil er ein verbotenes Angebot nutzt. Die Sperre lässt sich umgehen, aber die Frage ist, ob der Wettende das tun will.
Gewinne versteuern
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonalem Steuerrecht behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Kann in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung gewettet werden, und woher stammt das Guthaben dann?
Ja, in seltenen Fällen. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es sporadisch Aktionen, die Gratisspielguthaben beinhalten. Solche Aktionen werden von der Gespa bewilligt (Art. 75 Abs. 2 BGS) und sind zeitlich begrenzt. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das Guthaben stammt aus den Promotionsbudgets der beiden Veranstalter.
Wie viel muss bei Swisslos mindestens auf das Wallet eingezahlt werden?
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Limits sind in den Bedingungen für die Online-Teilnahme festgelegt.
Welche Aktion bot die Loterie Romande mit Jouez Sport an, und wie lange lief sie?
Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 durch, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück verteilt, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Warum verlangt das Geldspielgesetz die Zustimmung der Gespa für Gratisguthaben?
Das BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS), weil Gratisspielguthaben aus Sicht des Spielerschutzes ein Mittel ist, eigenes Spielen anzuregen. Die Gespa prüft jede Aktion auf ihre Auswirkungen auf den Spielerschutz und auf die Einhaltung der Werbevorschriften. Ohne diese Zustimmung darf kein Gratisspielguthaben ausgegeben werden.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was bedeutet das für kleine Guthaben?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Für ein Gratisspielguthaben von CHF 10 bedeutet das, dass es in zehn Wetten zu je CHF 1 oder in einer Wette zu CHF 10 eingesetzt werden kann. Die Wahl der Einsatzhöhe beeinflusst das Risiko pro Wette, nicht den erwarteten Gesamtwert.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
