Online Sportwetten Anbieter in der Schweiz: wer bewilligt ist und wer nicht
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, landet bei einer Handvoll Domains. Die meisten davon tragen keinen Schweizer Stempel. Nur zwei Veranstalterinnen haben eine Bewilligung unter dem Geldspielgesetz: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer bei einem anderen Anbieter tippt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekursweg. Das ist der Ausgangspunkt jeder ehrlichen Vergleichsseite zu Sportwetten in diesem Land.
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln Sporttip Version 4.2 und die Gespa-Publikationen.
Die beiden bewilligten Veranstalter unterscheiden sich weniger im Produkt als in der Zuständigkeit: Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Bern wohnt, spielt bei Sporttip; wer in Lausanne wohnt, bei Jouez Sport. Beide Plattformen bauen in jede Quote eine Marge ein, die bestimmt, wie viel von jedem eingesetzten Franken tatsächlich zurückfliesst. Diese Marge ist die unsichtbare Gebühr jeder Wette, und sie ist der Grund, weshalb ein «besserer Anbieter» vor allem einer mit dünnerer Marge ist. Wer das versteht, braucht keinen Bonus, um zu wissen, was eine Wette wirklich kostet.
Boni und Gratiswetten: was Swisslos und Loterie Romande gewähren dürfen
Boni und Gratiswetten sind in der Schweiz das seltenste Werbeversprechen überhaupt. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Obergrenze dessen, was ein bewilligter Veranstalter an Promotion überhaupt ausgeben darf. Wer online nach «Online Sportwetten Bonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» sucht, sucht nach etwas, das in dieser Form in der Schweiz kaum existiert. Und es gibt einen guten Grund dafür: jede Promotion, die ein Veranstalter anlockt, zieht Spielende an, deren Schutz im selben Gesetz steht wie das Werbeversprechen. Die Werbung darf weder irreführend sein noch Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS), und Gratisspiele bedürfen eben jener vorgängigen Bewilligung. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Auf einer Vergleichsseite heisst das: kein Versprechen, das ein Anbieter im Ausland macht, gilt automatisch in der Schweiz.

Sporttip-Kombiboost: was Boost auszahlt und was er verlangt
Der einzige Bonus, den Swisslos dauerhaft und online anbietet, ist der Sporttip-Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch- und Livewetten sowie für Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus wird auf den Nettogewinn der Kombiwette aufgeschlagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer also einen Schein mit acht Tipps zur Quote 1.70 baut, bekommt keinen Boost, denn acht liegt zwischen den Stufen 7 und 10; wer auf zehn kommt, bekommt 40 % Aufschlag.
Der Boost ist damit kein «Gratisgeld», wie es internationale Buchmacher bewerben. Er ist ein Multiplikator auf einen bereits errechneten Gewinn, und seine Stufen sind so geschnitten, dass sie nur bei langen Kombis wirklich ins Gewicht fallen. Bei vier Voraussagen sind 5 % Aufschlag auf einen Nettogewinn von vielleicht CHF 20 ein Franken. Bei fünfzehn Voraussagen sind 100 % Aufschlag ein substanzieller Betrag, vorausgesetzt, jede einzelne Voraussage hält. Wer mit jedem Beinchen rechnet, merkt: die fünfzehn Voraussagen zur Mindestquote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von etwa 1.50^15, also rund 437. Ein CHF-10-Einsatz zahlt dann rund CHF 4’370 brutto zurück, davon CHF 4’360 Nettogewinn, verdoppelt durch den Boost auf CHF 8’730. Wer eine der fünfzehn Voraussagen verliert, verliert den ganzen Schein inklusive Boost. Der Hebel ist asymmetrisch, und zwar zu Lasten des Spielenden.

Daneben gibt es bei Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die saubere Variante: ein Bonus, der den Gewinn erhöht, ohne die Wette selbst zu entwerten.
Loterie Romande und ihre Werbeaktionen
Loterie Romande bietet im Westschweizer Vertragsgebiet Promotionen, die unter dieselbe Bewilligungspflicht fallen. Wie viele Zusagen die Gespa im Einzelfall für ein Produkt wie Jouez Sport erteilt hat, ist nicht öffentlich beziffert. Promotionen, die Gratisspielguthaben hervorbringen, sind nach den Online-Teilnahmebedingungen der Loterie Romande grundsätzlich nicht auszahlbar. Wer ein solches Guthaben gewinnt, kann es verspielen, aber nicht auf sein Bankkonto überweisen. Das ist die saubere Lesart: Gratisguthaben ist Spielgeld, und nur echtes Spielguthaben, das aus eigener Einzahlung stammt, wird auf Antrag ausgezahlt.
Was eine Promo beim ausländischen Anbieter kosten würde
Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz nicht werben, und die Werbung, die ein Spieler im Ausland sieht, fällt nicht unter Schweizer Recht. Was dort «100 % Bonus» oder «Gratiswette» heisst, hat mit dem Schweizer Schutzstandard nichts zu tun. Wer dort spielt, hinterlegt sein Geld bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Geld liegt auf einem Konto, das bei einer ersten Schweizer Kontrolle keinen Anspruch auf Schutz hat. Boni mit zehnfacher Umsatzanforderung und sechzig Tage Frist sind international nicht ungewöhnlich. Aus Schweizer Sicht ist das gleichgültig, weil die ganze Plattform hier nicht bewilligt ist. Eine ehrliche Seite zu Online-Sportwetten in der Schweiz sagt das so deutlich wie das Gesetz es verlangt, und sie verspricht keine Boni, die in dieser Rechtsordnung nicht existieren.
Zahlungen und Auszahlungsdauer: was Swisslos wirklich auszahlt
Das Geld, das nicht im Spiel bleibt, geht auf ein Konto im eigenen Namen. Das ist die einzige Regel, die hier zählt. Gewinne und Spielguthaben werden nur auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind in der bewilligten Schweiz nicht möglich, Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt das so vor. Wer also eine Auszahlung auf das Konto der Partnerin oder in USDT verlangt, bekommt sie nicht.
Einzahlungen bei Swisslos: Wallet, PostFinance und die CHF-20-Untergrenze
Das Spielguthaben bei Swisslos wird auf einem Wallet verbucht. Der Kauf von Spielguthaben ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich. Der Mindestbetrag pro Kauf beträgt CHF 20, und innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die letzte Zahlungsart, die Swisslos bewirbt, ist PostFinance Pay: die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, was den Weg vom Bankkonto ins Wallet auf wenige Klicks verkürzt. Eine Kreditierung des Spielkontos (also das Wetten mit Geld, das man nicht eingezahlt hat) ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht zulässig. Bei Sporttip ist also Vorkasse Pflicht: erst Guthaben kaufen, dann wetten.
Auszahlungen aus dem Swisslos-Wallet: 365-Tage-Fenster und 5 bis 10 Arbeitstage
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen.
Das ist die Regel, die jeder Swisslos-Spieler im Kopf haben sollte. Zwei kostenfreie Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig, eine dritte kostet 3 %, und wer mehrere kleine Gewinne abholt, zahlt am Ende drauf. Wer mit einem Wallet-Guthaben von CHF 9’999 spielt und es in mehreren Etappen abholt, kann diese Schwelle schnell reissen. Die Auszahlungslogik belohnt das konzentrierte Abholen seltener Gewinne und bestraft das häufige Abholen vieler Kleiner.
Gewinnauszahlung bei Sporttip: bis CHF 1’000 automatisch, darüber per Überweisung
Für Wettgewinne gilt eine zweite Stufe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer CHF 1’000 nicht erreicht, sieht den Gewinn im Wallet und kann ihn gleich wieder einsetzen. Wer CHF 1’000 übersteigt, bekommt das Geld auf sein Konto, schneller als beim normalen Auszahlungsfenster, weil das ein anderes Verfahren ist.
PayPal und Lastschrift: was die Plattform offiziell anbietet
Swisslos bewirbt PostFinance Pay prominent; welche weiteren Zahlungsmittel im Wallet-Kauf akzeptiert werden, ergibt sich aus den Online-Teilnahmebedingungen, ohne dass eine vollständige Liste im statischen Dokument auftaucht. PayPal wird in der Schweiz seit einiger Zeit nicht mehr von allen Geldspielanbietern unterstützt, und Lastschrift ist im Geldspielkontext heikel, weil sie eine Kreditierung darstellen könnte, die das BGS verbietet. Wer wissen will, welche Zahlungsart bei Swisslos im konkreten Moment möglich ist, prüft die Bezahlseite im eingeloggten Bereich.
Ranking: die zehn Anbieter im Überblick
Die nachfolgende Tabelle sortiert die zehn Anbieter, die auf einer Vergleichsseite zu Online-Sportwetten in der Schweiz auftauchen. Die ersten beiden sind die einzigen bewilligten Veranstalterinnen; die übrigen acht sind Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz weder werben dürfen noch spielerisch geschützt sind. Diese zweite Gruppe wird aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie in Suchmaschinen, in sozialen Medien und über Empfehlungen antreffen, nicht weil sie hier etwas zu suchen hätten.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS) |
Die Spalten tragen die zwei Informationen, auf die es ankommt: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt, und wer hinter dem Produkt steht. Eine ausländische Lizenz – in Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Wer dort einzahlt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rekurs und keine Schweizer Spielsperre, die ihn schützt.
Was die zweite Gruppe vom Markt abhebt – und warum das hier nichts heisst
Die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind nach unterschiedlichen Kriterien konstruiert. Crypto-Casinos mit Sportwetten-Anbau (Cloudbet, BetPanda, Duelbits), Krypto-Wettplattformen mit Curacao-Stempel (MrXbet, HighFlyBet), klassische Offshore-Buchmacher mit EU-Malta-Bezug (Betscore, Boomerang Bet, IviBet). Sie haben eines gemeinsam: sie akzeptieren Schweizer Spielerinnen und Spieler, sie zahlen in Kryptowährungen und auf ausländische Konten aus, und sie werben aggressiv mit Bonusangeboten, die das Schweizer Recht in dieser Form nicht erlaubt. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Das ist keine Wertung, sondern die Rechtsfolge von Art. 4 BGS.
Wie eine Online-Sportwette entsteht: von der Quote zum Gewinn
Eine Sportwette ist am Ende eine Rechnung über zwei Zahlen: den Einsatz und die Quote. Wer CHF 10 auf eine Wette zur Quote 2.10 setzt, erhält im Erfolgsfall CHF 21.00 brutto zurück, davon CHF 11.00 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette mit drei Voraussagen multiplizieren sich die Quoten, sodass aus 2.10, 1.85 und 1.95 eine Gesamtquote von rund 7.58 wird. Bei Sporttip rundet Swisslos den Gewinn auf 5 Rappen genau ab, indem der Wert zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgeschnitten wird. Das macht bei einem errechneten Gewinn von CHF 11.07 genau CHF 11.05 daraus. Bei grossen Gewinnen sind das einige Rappen, bei einer breiten Stichprobe von Wetten summiert sich der Effekt.
Was eine Quote über die Marge verrät
Eine Quote ist nie «fair». Sie ist so kalibriert, dass der Buchmacher auf jeden Einsatz einen Anteil zurückbehält. Das Mass für diesen Anteil ist die Marge. Bei einem Zweiwege-Markt (Sieg Mannschaft A oder Sieg Mannschaft B) mit beiden Quoten 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also rund 95 %. Die Marge liegt bei rund 5 %. Bei einem Dreiwege-Markt mit Quoten 2.50, 3.40, 2.80 sinkt die Auszahlungsquote, die Marge liegt typischerweise zwischen 5 % und 8 %. Bei Markttypen mit vielen Ausgängen (Toto, Langzeitwetten auf Turniersieger) kann die Marge zweistellig werden.
In der bewilligten Schweiz rechnet Sporttip mit ähnlichen Margen, wie sie internationale Buchmacher in liquiden Märkten anbieten. Wer die Margen zweier Anbieter vergleicht, prüft für denselben Markt und dasselbe Ereignis die Quoten und addiert die Kehrwerte. Eine Marge von 5 % heisst: von CHF 100 Einsatz fliessen CHF 95 zurück, CHF 5 bleiben beim Anbieter. Eine Marge von 8 % heisst: von CHF 100 fliessen CHF 92 zurück. Die Differenz klingt klein, auf ein Jahr hochgerechnet ist sie der grösste Kostenblock jedes Wettkontos.
Beispielrechnung: ein Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90
Wer die Marge eines Marktes prüfen will, bildet die Kehrwerte und teilt 1 durch die Summe. Für ein Zweiwege-Markt mit identischen Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 %, eine Marge von rund 5 %. Bei einem Dreiwege-Markt mit Quoten 2.50 / 3.40 / 2.80 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 93 %, eine Marge von rund 7 %. Bei einem Markt mit vielen Ausgängen – etwa Toto 11er mit elf Variablen – liegen die Margen regelmässig im Bereich von 25 % bis 30 %.
Diese Marge ist eine statistische Erwartung über sehr viele Wetten. Eine einzelne Wette kann deutlich mehr oder weniger zurückzahlen als 95 % des Einsatzes. Über Tausende von Wetten mittelt sich die Marge heraus, und genau das ist das Geschäftsmodell jedes Buchmachers.
Gewinnberechnung bei einer Sporttip-Kombiwette
Swisslos berechnet den Gewinn aus Einsatz mal Gesamtquote. Bei vier Voraussagen mit Quoten 2.00, 1.80, 2.20 und 1.95 ergibt sich eine Gesamtquote von 2.00 × 1.80 × 2.20 × 1.95 ≈ 15.44. Ein CHF-10-Einsatz zahlt im Gewinnfall rund CHF 154.40 brutto, davon CHF 144.40 Nettogewinn, gerundet auf 5 Rappen genau.
Dieser Nettogewinn ist die Basis für den Kombiboost, der bei vier Voraussagen 5 % Aufschlag gibt. Wer die fünfzehn-Voraussagen-Stufe nimmt und alle trifft, hat den Boost verdoppelt. Wer eine Voraussage verliert, verliert den Einsatz ganz, und die anderen Voraussagen helfen nicht. Das ist die Mathematik hinter jeder Kombiwette, und sie gilt unabhängig davon, ob der Anbieter den Bonus aus eigener Tasche zahlt oder nicht.
Rechtlicher Rahmen: was das Geldspielgesetz wirklich sagt
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) kappt die Zahl der Bewilligungen für Lotterien und Sportwetten: zwei, Swisslos und Loterie Romande.
Was bewilligt ist: zwei Veranstalter, ein Markt
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt online über Swisslos; wer in der Romandie wohnt, über jeux.loro.ch. Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine offene Spielsperre.
Die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Wer in der Schweiz eine Sportwette veranstalten will, braucht eine Schweizer Bewilligung; jede andere Plattform ist hier per Definition nicht bewilligt.
Was beworben werden darf und was nicht
Art. 74 BGS verbietet irreführende oder aufdringliche Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Art. 74 Abs. 3 BGS untersagt Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel, mit Bussen bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Eine Plattform, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, darf in der Schweiz nicht für ihre Dienste werben. Wer dort spielt, hat das meist über Kanäle getan, die der Anbieter in der Schweiz nicht offen betreibt.
Ausländische Domains und die Sperrliste
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Rechtsgrundlage sind Art. 86-93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden, weil die Plattformen über Domain-Hopping ständig neue Adressen schalten. Eine bekannte Plattform auf der Liste ist bet365; auch Interwetten und Bet-at-Home werden namentlich genannt. Eine Plattform ist damit nicht zwangsläufig «gefährlich», aber sie ist in der Schweiz nicht zugänglich, ohne die DNS-Sperre zu umgehen.
Wer eine ausländische Plattform nutzt, umgeht eine Sperre. Das ist nicht strafbar für den Spieler (Bundesgericht), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keine Schweizer Spielsperre und kein Schweizer Sperrregister, das schützt.
Steuern auf Wettgewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Kantonal ist die Schwelle unterschiedlich, daher gilt der Grundsatz «je nach Kanton». Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Wettenden ist das irrelevant, weil sie weit unter dem Freibetrag bleiben; ein typischer Sporttip-Schein schüttet wenige Franken bis wenige hundert Franken aus, kein sechsstelliger Betrag.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer; das kantonale Steuerrecht behandelt sie aber sehr unterschiedlich. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone folgen anderen Praktiken. Wer dort spielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung, nicht diese Seite.
Spielerschutz: was die bewilligten Anbieter leisten müssen
Die bewilligten Veranstalter sind verpflichtet, ihre Spielerinnen und Spieler zu schützen. Das ist nicht Wohltätigkeit, sondern Bewilligungsvoraussetzung. Wer mit einer Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, hat ein ganzes Paket an Pflichten zu erfüllen – von der Identitätsprüfung über Verlustlimiten bis zur Spielsperre.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine offene Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird anhand eines hochgeladenen Ausweises geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Das ist die übliche KYC-Logik, aber hier mit Verfassungsrang: ohne Verifizierung keine Wette, online wie am Schalter.
Verlustlimiten: 1, 7 und 30 Tage
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Wettende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (statutarisch würden 24 Stunden reichen, Swisslos wendet 72 an). Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Das Statut (Art. 87 VGS) verlangt nur einen Maximalwert pro Tag, Woche oder Monat; Swisslos bietet drei Werte und damit dem Spielenden mehr Kontrolle als das Minimum.
Spielsperre: Selbstsperre und Register
Wer sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren lässt, kommt vor Fristablauf nicht wieder rein. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Das Register ist die eigentliche Härte des Schweizer Spielerschutzes: eine Sperre, die an einem Ort eingetragen ist, gilt überall. Wer sich also bei Swisslos selbst sperrt, kann am gleichen Tag nicht in einem Schweizer Online-Casino spielen.
Gespa-Testkäufe 2025: was beim Verkauf schiefläuft
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: 200 Versuche, eine Sportwette an eine minderjährige Person zu verkaufen. In 47.5 % der Fälle ist der Verkauf gelungen. Das ist kein Randthema: es ist die Verkaufsstelle, der Counter, der Mitarbeiter, der eine Annahme durchgewunken hat, obwohl das Gesetz das verbietet. An Online-Spielenden führt kein Weg an der Verifizierung vorbei, aber am Schalter bleibt eine Schwachstelle bestehen, die das Testkauf-Ergebnis dokumentiert. Wer dort wettet, riskiert mehr als sein Geld.
Die Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Standard
Swisslos ist Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet als interkantonale Landeslotterie. Die Sportwette läuft unter dem Markennamen Sporttip, im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Online-Registrierung erfordert einen Wohnsitz im Vertragsgebiet; wer in Genf wohnt, kann online kein Konto bei Sporttip eröffnen.
Das Sporttip-Angebot ist breit: Fussball dominiert, Eishockey ist stark, Tennis, Handball, Basketball und Wintersport sind verfügbar. Livewetten sind zulässig; dabei gilt, dass eine Wette unabhängig davon bewertet wird, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Bei spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der Live-Schutz: ein Tor in der 85. Minute, das live fällt, kann nicht mehr getippt werden, der Markt wird eingefroren.
Der Kombiboost funktioniert nur online und verlangt je Voraussage die Mindestquote 1.50. Cash-Out ist verfügbar als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten; ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab.
Sporttip ist nicht der «beste Anbieter» im Marktvergleich internationaler Buchmacher, denn dort fehlt ihm schlicht die Lizenz. Was er ist: der einzige bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, mit den Schutzmechanismen, die das BGS verlangt. Wer dort spielt, spielt nach Schweizer Recht.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Variante
Loterie Romande veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone; wer in Bern wohnt, ist hier ausgeschlossen.
Die Spielregeln entsprechen in den Grundzügen dem Schweizer Recht: 18 Jahre, eine Identität pro Konto, keine Spielsperre, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme. Promotionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an Loterie Romande erteilt. Was genau unter diesen Zusagen veröffentlicht wird, ist nicht in jedem Fall öffentlich.
Wer in der Romandie wohnt, hat an Jouez Sport keinen Konkurrenten im Inland; wer aus der Deutschschweiz in die Romandie zieht, muss sein Konto neu eröffnen. Für die Vergleichstabelle bedeutet das: zwei bewilligte Anbieter mit disjunkten Vertragsgebieten, kein Überlapp, kein gemeinsamer Markt, in dem ein Spieler zwischen beiden wechseln könnte, ohne umzuziehen.
MrXbet – Krypto-Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet ist eine Online-Plattform mit Sportwetten und Casinospielen. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; eine Lizenz aus einem anderen Land, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS ohnehin keine Kraft hätte, ist nicht ausgewiesen. Die Plattform akzeptiert Zahlungen in Kryptowährungen und akzeptiert Spieler aus vielen Jurisdictionen, darunter nominell auch aus der Schweiz. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; ob sie dort aktuell steht, variiert mit den Sperrlisten-Revisionen.
Für einen Schweizer Spieler ist MrXbet eine Plattform, die im Schutz des BGS nicht existiert. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die hier greift, keine Schweizer Aufsicht, die Quote und Auszahlung prüft, keinen Schweizer Rekurs im Streitfall. Das ist die ehrliche Lesart einer Plattform, die mit «Crypto-Bonus» und «Live-Wetten» wirbt.
BetPanda – Krypto und Live-Wetten, ohne Schweizer Bewilligung
BetPanda wirbt mit Sofortauszahlung in Kryptowährungen und einem Live-Casino samt Sportwetten. Auch hier keine Schweizer Bewilligung; auch hier keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz trägt. Eine Plattform dieser Bauart ruht auf einer Offshore-Lizenz und akzeptiert Spieler aus vielen Ländern, oft ohne nennenswerte KYC-Hürden. Für Schweizer Spieler ist das verlockend, weil Ein- und Auszahlung schnell gehen und keine persönlichen Daten verlangt werden. Aus Schweizer Sicht fehlt genau das, was diese Geschwindigkeit schafft: die Verifizierung, die das BGS verlangt, die Spielsperre, die das Register führt, die Aufsicht, die eingreift.
Cloudbet – eine der ältesten Krypto-Wettplattformen
Cloudbet gehört zu den ersten Plattformen, die Sportwetten und Casino ausschliesslich in Bitcoin und anderen Kryptowährungen abgewickelt haben. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; eine ausgewiesene Lizenz, die hier trägt, ist nicht vorhanden. Die Plattform akzeptiert Spieler aus vielen Jurisdictionen und zahlt direkt in Krypto aus. Für Schweizer Spieler gilt das gleiche wie für die anderen Offshore-Anbieter: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Schutz.
Duelbits – Casino plus Sportwetten, ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits kombiniert ein Online-Casino mit Sportwetten und akzeptiert Kryptowährungen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz trägt, ist nicht ausgewiesen. Die Plattform spricht Spieler aus vielen Ländern an und wirbt mit Bonusangeboten, die das Schweizer Werberecht für nicht bewilligtes Glücksspiel ausdrücklich verbietet.
Betscore – ein weiterer Offshore-Buchmacher
Betscore gehört in die Reihe der Offshore-Plattformen mit Sportwetten und Casino, mit Lizenz in einem anderen Land, ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in Malta oder Curaçao trägt in der Schweiz nach Art. 4 BGS nicht. Was als «MGA-lizenziert» oder «Curaçao-lizenziert» beworben wird, ist im Schweizer Rechtsraum unbeachtlich.
HighFlyBet – neuere Marke ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist eine Plattform mit Sportwetten und Casino, mit Lizenz ausserhalb der Schweiz. Die Konstruktion entspricht den anderen Plattformen dieser Liste: ein Buchmacher mit Marketing, das auf Schnelligkeit und Bonus setzt, ohne den Schutzrahmen, den das BGS verlangt.
Boomerang Bet – klassischer Offshore-Buchmacher
Boomerang Bet wirbt mit Sportwetten, Casino und Bonusangeboten, ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: was als Lizenz beworben wird, hat in der Schweiz keine Kraft.
IviBet – ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
IviBet reiht sich in die Offshore-Liste ein, mit Sportwetten und Casino, ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung ist identisch mit der der anderen Offshore-Anbieter.
Wer wo spielt – die richtige Wahl für die eigene Situation
Die zwei bewilligten Veranstalter decken die Schweiz territorial vollständig ab. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, spielt online bei Sporttip; wer in der Romandie wohnt, spielt bei Jouez Sport. Wer an einer ausländischen Plattform spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, mit allen Folgen, die das BGS für solche Plattformen vorsieht.
Wer eine Wette mit dem Risiko platzieren will, das die Marge hergibt, sollte die Marge prüfen. Wer einen Bonus will, sollte wissen, dass es in der Schweiz kaum welche gibt, und dass die, die es gibt, an konkrete Bedingungen geknüpft sind, die das Marketing meist nicht hervorhebt. Wer eine Auszahlung beschleunigen will, sollte das Wallet nicht zu klein halten und die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr nicht durch häufiges Klein-Abholen verbrauchen. Wer sich selbst schützen will, sollte die 72-Stunden-Regel bei Limitenerhöhung nutzen, ein Datum für eine Pause setzen, bevor es nötig wird, und im Ernstfall die Spielsperre wählen.
Für all das ist die Schweizer Plattform gebaut. Wer den Schutz will, den das BGS verspricht, hat zwei konkrete Wege: das Wallet bei Swisslos füllen und Sporttip spielen, oder das Wallet bei Loterie Romande füllen und Jouez Sport spielen. Alles andere ist Werbung für Plattformen, die hier nicht bewilligt sind und hier auch nicht beworben werden dürfen.
Wettmärkte und Limits: was es tatsächlich zu spielen gibt
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportereignisse, Wettbewerbe und Wetttypen, die auf einer bewilligten Plattform angeboten werden dürfen (Stand 10.09.2026 nach Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf dieser Liste steht, ist tabu: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ebenso wenig erlaubt wie Wetten auf Trainingsläufe, Eckbälle, Kartenmärkte oder Esports, die in der Liste nicht auftauchen. Frauenwettbewerbe sind zugelassen, soweit sie gelistet sind; Qualifikationsrunden nur, wenn die Liste sie vorsieht; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.
Das schränkt das Wettprogramm im Vergleich zu einer ausländischen Plattform deutlich ein. Wer auf Eckbälle oder Karten wetten will, findet das bei Sporttip nicht. Wer auf den Sieger eines Formel-1-Qualifyings tippen will, findet eine Liste, die das nicht vorsieht. Wer auf den nächsten Trainerwechsel in der Schweizer Super League tippen will, sucht vergebens.
Limits bei Sporttip: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzelwette
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Wette zu CHF 1’050 abgeben will, bekommt sie nicht angenommen, der Slip wird zurückgewiesen.
Für Spielende mit kleinem Einsatz ist das ein angemessener Rahmen. Für High-Roller ist es eng; die Systemwette-Maximale von CHF 10’000 ist die höchste Position. Wer deutlich mehr setzen will, ist auf eine Plattform ausserhalb der Schweizer Bewilligung angewiesen und akzeptiert die damit verbundenen Risiken.
Reguläre Spielzeit und deren Auslegung
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Fussball sind 90 Minuten plus Nachspielzeit, andere Sportarten analog. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «über 2.5 Tore» nach 90 Minuten wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat verloren, wenn in der Verlängerung ein Tor fällt und die Gesamtzahl über 2.5 steigt; die Wette zählt nur die reguläre Spielzeit.
Abhängige Ereignisse und die Bet-Builder-Regel
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist die saubere Formulierung dessen, was mancher Buchmacher als «one game parlay» bezeichnet: ein Schein über mehrere Beine desselben Spiels funktioniert nur über die dafür vorgesehene Funktion, nicht über die normale Kombiwette.
Wettabbruch und Rückerstattung
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer also einen Viertelfinal-Schein mit acht Beinen verliert, weil eines abgesagt wird, hat immer noch sieben verbleibende Beine zur vollen Quote.
Verjährung und Beschwerdeweg
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sechs Monate nach einem Gewinn nicht reagiert, hat den Gewinn verloren.
Wie Spielerinnen und Spieler die Marge im Alltag lesen
Eine Marge ist die unsichtbare Gebühr hinter jeder Quote. Wer sie ignoriert, vergleicht zwei Buchmacher nach Bauchgefühl. Wer sie berechnet, sieht den wahren Preisunterschied.
Für einen Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 ist die Marge rund 5 %. Für einen Zweiwege-Markt mit Quoten 1.85 und 1.95 ist die Marge rund 5.1 %. Für einen Dreiwege-Markt mit Quoten 2.50, 3.40 und 2.80 ist die Marge rund 7 %. Bei einem Live-Markt mit schwankenden Quoten bewegt sich die Marge, weil das Wettvolumen sich ändert.
Wer über ein Jahr hundert Wetten zu einer Marge von 5 % platziert, zahlt rund 5 % seines Einsatzes an die Marge. Bei einer Marge von 8 % sind es 8 %. Bei einer Marge von 10 % sind es 10 %. Wer den Spread zwischen Anbietern vergleicht, vergleicht Marge zu Marge; wer das nicht tut, vergleicht Werbeversprechen.
Wann Marge sich verdoppelt – und wann nicht
Eine Auszahlungsquote von 95 % heisst: von CHF 100 fliessen CHF 95 zurück. Eine Auszahlungsquote von 90 % heisst: von CHF 100 fliessen CHF 90 zurück. Eine Verringerung der Auszahlungsquote um 5 Prozentpunkte heisst: von CHF 100 bleiben CHF 5 mehr beim Anbieter. Auf ein Jahr hochgerechnet ist eine Marge von 10 % statt 5 % doppelt so teuer, nicht 5 % mehr. Der Unterschied zwischen 5 % und 8 % wirkt nach drei Prozentpunkten, ist aber über ein Jahr deutlich.
Warum Livewetten tendenziell teurer sind
Livewetten tragen in der Praxis eine leicht höhere Marge, weil der Buchmacher den Spread gegen den Spielenden öffnet, um die schnelle Quotierungsarbeit zu kompensieren. Ausnahmen bestätigen die Regel: bei liquiden Events (Fussball-Bundesliga, Champions League) ist die Marge auf den Hauptmärkten nur wenig höher als prematch. Bei Randsportarten und exotischen Märkten kann die Live-Marge deutlich höher liegen, mit entsprechend grösserem Buchmachervorteil pro Wette.
Der Hebel auf das Werbeversprechen
«Beste Quote», «grösster Bonus», «schnellste Auszahlung»: drei Begriffe, die jeder Vergleichsseite einmal durch den Kopf gehen. In der bewilligten Schweiz sind sie eng. Die «beste Quote» ist die mit der dünnsten Marge auf demselben Markt, und das ist bei zwei Veranstaltern mit ähnlichem Programm kein riesiger Spread. Der «grösste Bonus» existiert in dieser Form nicht: Gratisspielguthaben ist bewilligungspflichtig, der bewilligte Sporttip-Kombiboost ist die einzige regelmässige Erhöhung, die es gibt. Die «schnellste Auszahlung» ist bei Swisslos mit 5 bis 10 Arbeitstagen definiert, bei Loterie Romande ähnlich; eine Plattform, die «sofortige Auszahlung» verspricht, ist keine Plattform mit Schweizer Bewilligung.
Wer diese Begriffe ernst nimmt, sortiert Anbieter nicht nach Werbeversprechen, sondern nach harten Kriterien: Marge, Mindestquote, Auszahlungsdauer, Spielerschutz, Verfügbarkeit der Sperre. In der bewilligten Schweiz ist die Sortierung eng. Wer dort spielt, hat die Wahl zwischen Swisslos und Loterie Romande; alles andere ist ein anderes Rechtsregime, in dem diese Kriterien nicht zählen.
Der Umgang mit Verlusten: was die Plattform nicht verspricht
Keine Plattform verspricht einen Ausgleich für Verluste, und keine seriöse Plattform wirbt mit «Geld zurück». Die Quoten sind so kalibriert, dass der Anbieter langfristig gewinnt, und die Spielerin verliert langfristig ebenfalls. Diese Asymmetrie ist der Kern jedes kommerziellen Glücksspiels, und kein Bonus dreht sie um. Wer das glaubt, liest die Werbung falsch.
Was eine Plattform kann: die Marge so legen, dass der Vorteil nicht übertrieben gross ist; die Limits und Sperren so anbieten, dass verantwortliches Spielen einfach ist; die Auszahlung so abwickeln, dass das gewonnene Geld ankommt. Das alles leisten Swisslos und Loterie Romande; das alles leisten Offshore-Plattformen nicht in der gleichen Form, weil das BGS dort nicht gilt.
Wenn ein Gewinn verfällt: die 26-Wochen-Frist
Ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Im Geschäftsbericht 2025 heisst das konkret: zugunsten der kantonalen Fonds und der Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Wer im April 2026 einen Schein abgibt und im Oktober 2026 nicht reagiert, hat bis April 2027 Zeit; danach geht der Betrag in die Sportförderung.
Wer einen grossen Gewinn verpasst, weil er die Frist versäumt, hat ihn nicht «verloren»: er hat ihn verschenkt. Sporttip verschickt in der Regel eine Benachrichtigung, sobald ein Gewinn feststeht, und schreibt kleine Gewinne automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer keine Zahlungsverbindung hinterlegt hat, läuft Gefahr, dass ein Gewinn zwar erkannt, aber nicht ausgezahlt wird.
Wie die Schweizer Aufsicht das alles bezahlt
Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die CHF 109 Mio. werden nicht an Swisslos-Aktionäre ausgeschüttet, weil es bei einer Genossenschaft keine gibt; sie fliessen in die kantonalen Sportfonds, die Sporthilfe und die Stiftung.
Das ist der zweite Unterschied zwischen dem bewilligten und dem nicht bewilligten Markt: jeder Franken, der bei Swisslos bleibt, kommt einem Schweizer Zweck zugute. Bei einer Offshore-Plattform bleibt er beim Betreiber in Curaçao, Malta oder anderswo. Die Plattformen werben mit Bonus, der Schweizer Veranstalter gibt das Geld über eine andere Schleife zurück. Wer dort spielt, finanziert Sportförderung; wer hier spielt, finanziert ein Sportwetten-Haus.
Häufige Fragen
Was ist eine Online-Sportwette genau?
Eine Online-Sportwette ist eine Wette auf den Ausgang eines Sportereignisses, die über eine Online-Plattform abgegeben wird. In der Schweiz ist sie ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und darf nur von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) veranstaltet werden. Die Quote bestimmt, wie viel ein Wetteinsatz im Erfolgsfall zurückzahlt; in jeder Quote steckt eine Marge, die der Anbieter einbehält.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Veranstalten dürfen nur Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, beide unter Aufsicht der Gespa. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Kraft. Wer bei einer anderen Plattform spielt, tut das ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz.
Wie wirkt sich die Marge auf meinen Gewinn aus?
Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter pro Wette einbehält. Eine Marge von 5 % heisst: von CHF 100 Einsatz fliessen im Durchschnitt CHF 95 zurück. Eine Marge von 8 % heisst: von CHF 100 fliessen CHF 92 zurück. Auf ein Jahr sind 5 % gegen 8 % der grösste Kostenblock jedes Wettkontos, weil sich dieser Anteil mit jedem Tipp summiert.
Gibt es in der Schweiz überhaupt Boni oder Gratiswetten?
Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bei Sporttip ist der Kombiboost online verfügbar, mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage und gestaffelten Boni von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn. Boni, wie sie ausländische Plattformen bewerben, gibt es in dieser Form in der Schweiz nicht.
Wie schnell wird mein Gewinn ausgezahlt?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben aus dem Wallet wird zweimal pro Jahr gratis ausgezahlt, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, mit einer Bearbeitungszeit von 5 bis 10 Arbeitstagen.
Was passiert, wenn ich bei einer ausländischen Plattform spiele?
Die Plattform ist in der Schweiz nicht bewilligt. Sie darf hier nicht werben (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Gespa kann ihre Domain auf die Sperrliste setzen, und die Lizenz, mit der sie wirbt, hat nach Art. 4 BGS hier keine Kraft. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rekurs; das Sperrregister greift nicht; Gewinne können im Verfahren gegen die Plattform beschlagnahmt werden. Das ist keine Mahnung, sondern die Rechtsfolge einer ausländischen Lizenz in der Schweiz.
Vergleich – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
