Leichtathletik-Wetten in der Schweiz: Was Sporttip und Co. bieten

Updated Oktober 2026
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Eine rote Laufbahn mit weissen Linien leuchtet in der Morgensonne, im Hintergrund ein leeres Stadion.

Leichtathletik lässt sich in der Schweiz legal nur bei zwei Veranstaltern spielen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten unter einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beide führen ihre Wetten nach einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen, die die Gespa führt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, landet bei Sporttip, wer in der Romandie oder im Jura wohnt, bei Jouez Sport. Alle weiteren Marken, die einem beim Suchen begegnen – BillyBets, Jackbit, Betovo, Gamdom, Cloudbet, HighFlyBet, BetPanda, PowBet – besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS).

Die Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings.

Die Seite nimmt das ernst, was es heisst, in der Schweiz auf Sprint, Weitsprung oder Diamond League zu setzen: eine kleine, geschlossene Wettlandschaft, zwei Veranstalter mit eigenen Limiten, eigene Marge, eigene Spielregeln – und eine sehr präzise Vorstellung davon, was eine Wette überhaupt erst zu einer Wette macht. Entscheidend für Wettende sind daher nicht Werbeversprechen, sondern die tatsächlichen Kosten. Eine Diamond-League-Wette zeigt in ihrer Quote die einzige Zahl, die beim Vergleich wirklich zählt.

*Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs- und Sperrlisten sowie die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und Jouez Sport.*

Was Leichtathletik als Wettsport von anderen unterscheidet

Leichtathletik ist nicht Fussball. Wo ein Fussballspiel 90 Minuten, Ecken, Karten und Tore liefert, liefert ein Sprint Zeitdifferenzen im Hundertstelbereich, ein Hochsprung drei Versuche pro Athlet und kein Team, das den Ausgang verschiebt. Das verändert zwei Dinge für die Wette.

Ein Paar Laufschuhe mit Spikes liegt auf einer Tartanbahn neben einem Startblock, die Linien verlaufen in die Ferne.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre.

Erstens: Welche Ergebnisse eindeutig festlegbar sind. In Lauf, Gehen, Sprung und Stoss/Wurf zählt die Zeit, die Weite oder die Höhe, gemessen mit elektronischen Systemen. Bei einem 100-m-Sprint entscheidet eine Ziellichtschranke, nicht ein Schiedsrichter. Beim Hochspr zählt die Latte. Beim Kugelstossen die Weite. Wettbar ist, was die offizielle Ergebnisliste hergibt, und die ist in Leichtathletik häufig eindeutig. Schwierig wird es, wenn die Messung selbst zum Streitfall wird.

Zweitens: Wie anfällig das Ganze für kleine Fehler ist. Bei einem Sprint trennt den Sieger vom Achten ein bis zwei Zehntel. Bei einem Stabhochsprung entscheidet ein Zentimeter über die Qualifikation. Bei einem Marathon läuft das Feld nach 30 km noch zusammen, und das Rennen kippt auf den letzten fünf Kilometern. Diese Empfindlichkeit macht Prognosen schwer und macht ein anderes Verständnis von Wettmarge nötig.

Die Disziplingruppen sind klar getrennt: Lauf, Gehen, Sprung, Stoss/Wurf. Daraus entstehen die Mehrkämpfe – im Freien der Zehnkampf der Männer und der Siebenkampf der Frauen, in der Halle der Siebenkampf der Männer und der Fünfkampf der Frauen. Gehen kommt im Mehrkampf nicht vor. Bei Sprung und Wurf hat jeder Athlet drei Versuche, es gibt keine Vorrunde.

Rekorde im Freien werden seit 1960 nur auf 400-m-Bahnen anerkannt, Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen. Wer auf einen Rekord wettet, wettet also immer auf eine Bedingung, nicht nur auf eine Leistung.

Fehlstart, Disqualifikation und der Moment, in dem eine Wette kippt

Leichtathletik hat eine eigene Disqualifikationsregel. Seit 2009 riskiert ein Athlet die sofortige Disqualifikation, wenn die Reaktionszeit beim Start unter 0,100 Sekunden liegt. Vor 2003 durfte er nach einem Fehlstart neu beginnen; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Seit 2009 ist die «Null-Toleranz»-Regel in Kraft, und sie hat Folgen für jede Wette auf einen Sprint.

Eine Stoppuhr an einer Schnur liegt auf einem Holztisch neben einem Wasserglas, das Licht ist ruhig.
Bei einem Fehlstart in der Leichtathletik gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt.

Ein disqualifizierter Athlet ist für die Wette verloren – auch wenn er im Bild noch als Favorit steht, auch wenn die Wette vor dem Lauf platziert wurde. Cash-Out ist möglich, wo es der Veranstalter anbietet, und der Betrag ist tiefer als der mögliche volle Gewinn. Bei Sporttip ist Cash-Out nicht garantiert: Swisslos kann ihn jederzeit ändern oder für einzelne Wetten ganz weglassen. Das gilt erst recht für Sprint-Wetten, deren Ausgang in einer einzigen Reaktion entschieden wird.

Praktisch heisst das: Eine Wette auf den Sieger eines 100-m-Laufs endet mit dem Startblock, nicht mit dem Zielstrich. Wer die Reaktionszeiten der Athleten aus den Vorläufen kennt, hat einen Vorteil, der grösser ist als jede noch so saubere Saisonform-Prognose. Wer nur die Bestzeit nimmt, wettet auf eine Vergangenheit.

Weltmeisterschaften, Diamond League und Hallensaison – der Spielplan, der eine Wette trägt

Wer auf Leichtathletik wettet, wettet fast immer auf einen dieser drei Termine: Leichtathletik-Weltmeisterschaften, Diamond League oder Hallenwettkämpfe in der Wintersaison.

Die Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Sie sind der grösste Termin im Kalender, mit allen Disziplinen, oft mit Vorläufen, Halbfinals und Finale an aufeinanderfolgenden Tagen. Wer auf eine Medaille wettet, wettet in der Regel auf drei Rennen, nicht auf eines.

Die Diamond League wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen, bis 2019 unter dem Namen IAAF, mit der IAAF Golden League als Vorläuferin. Sie startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die offizielle Seite jeweils 15 Meetings. Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1; diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals am Ende der Saison.

Die Diamond League ist für Schweizer Wettende der wichtigste Termin: Einzelmeetings, meist freitag- oder samstagabends, oft live übertragen, mit klar messbaren Leistungen. Wer auf Meeting-Sieger wettet, wettet auf einen Abend; wer auf den Disziplin-Final-Sieger wettet, wettet auf eine ganze Saison mit 15 Meetings. Die Risiken sind sehr verschieden.

Hallenwettkämpfe laufen im Winter, europaweit, oft dienstags oder donnerstags. Sie sind kürzer, kompakter, und die Quoten reagieren empfindlicher auf Ausfälle, weil das Starterfeld kleiner ist.

Warum Einzelwettkämpfe eine eigene Wettlogik brauchen

Einzelwettkämpfe sind die Disziplin, in der Leichtathletik am schwierigsten zu prognostizieren ist – nicht, weil die Daten fehlen, sondern weil die Zeitunterschiede so klein sind. Eine Reaktion von 0,001 Sekunden kann einen 100-m-Lauf entscheiden. Ein Zentimeter entscheidet das Stabhochsprung-Finale. Bei einem Stabhochsprung-Wettkampf mit 20 Teilnehmern und identischen Bestleistungen wird die Quote für den Sieger schnell sehr hoch, und eine Wette auf den Aussenseiter verliert nicht, weil der Aussenseiter schlecht war, sondern weil er einen Zentimeter unter seiner Bestleistung blieb.

Die Konsequenz für die Wette: Eine Quote von 1.90 / 1.90 für zwei Sprint-Athleten sieht nach fairem Markt aus, ist es aber nicht. Die Auszahlungsquote dieses Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind rund 95 %. Fünf Prozent Marge sind im Spitzenfussball normal, im Sprint sind sie der gesamte Unterschied zwischen Gewinn und Verlust auf 100 Wetten. Bei einer Disziplin mit drei Athleten, die jeder eine reelle Siegchance haben, ist die Quote für jeden 3.00 – die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/3.00 + 1/3.00 + 1/3.00) ≈ 100 %, die Marge 0 %, der Markt fair. Bei einer Quote von 2.50 für jeden von vier Athleten sieht die Rechnung so aus: 1 ÷ (4 × 1/2.50) ≈ 62.5 % Auszahlungsquote, 37.5 % Marge – ein Drittel jedes Einsatzes geht an den Veranstalter. Die Marge ist der Preis, den der Wettende für das Angebot zahlt, und sie schwankt je nach Disziplin und Veranstalter.

Die zweite Schwierigkeit ist die Verletzungsanfälligkeit. Sprint und Sprung verlangen dem Körper in jedem Training Höchstleistung ab; Ausfallquoten von 20 % im Vorfeld eines Meetings sind nicht ungewöhnig. Wer auf einen Athleten wettet, wettet auf dessen Gesundheit – nicht auf dessen Form.

Rechtliche Lage in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) teilt Glücksspiele in Kleinspiele und Grossspiele ein. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, Teile des Tessins und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Schweizer Sportwettkonzession für einen dritten Anbieter existiert nicht und ist auch nicht in Aussicht. Was die Gespa veröffentlicht, ist keine Liste der Buchmacher, sondern eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Wer dort auftaucht, wird nicht bestraft, verliert aber den Zugang.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Fassung vom 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; was Swisslos und Loterie Romande anbieten, sind ihre eigenen Regeln, nicht die der Gespa.

Wer auf einer Schweizer Seite wettet, muss volljährig sein und im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht.

Spielerschutz und Selbstanlage: Was jeder Wettende vor der ersten Wette setzen muss

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Limite sind Selbstschutz, nicht gesetzliche Pflicht. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt (Art. 87 VGS); die konkrete Höhe wählt der Spieler. Der Staat setzt keine fixe Obergrenze für Einzahlungen. Eine Senkung der Limite wirkt nach den Spielregeln von Swisslos sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine kürzere Frist als die im Gesetz genannten 24 Stunden, aber innerhalb dessen, was die VGS erlaubt.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage bei Swisslos sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine selbst gesetzte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Bei den Verkaufsstellen testet die Gespa regelmässig den Jugendschutz. Im Test 2025 wurde an 200 Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Schweizer Veranstalter, sondern gegen die Verkaufsstellen – und ein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Kasse, nicht im Internet scheitert.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet – die zugelassenen Veranstalter

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Sie besitzen jeweils eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS. Sie sind beide in der Aufsicht der Gespa. Sie führen ihre Wetten nach der geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen.

Beide Veranstalter nehmen nicht alle Wettenden an. Ein Online-Konto bei Swisslos kann nur eröffnen, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt: Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Loterie Romande kann nur eröffnen, wer in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt. Wer im falschen Kanton wohnt, bekommt kein Konto, und das ist die erste praktische Konsequenz der Schweizer Konzession.

Eine Schweizer Sportwettkonzession für einen dritten Anbieter existiert nicht.

Swisslos Sporttip – was die Deutschschweizer Wette bietet

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Swisslos ist eine Genossenschaft, deren Reingewinn zu einem grossen Teil an die kantonalen Fonds fliesst. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus den Sportwetten allein CHF 109 Mio.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Cash-Out ist nicht für jeden Markt garantiert, und Swisslos kann ihn jederzeit ändern.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Sprint ist diese Klausel keine Spitzfindigkeit: Wer auf den Sieger setzt, während die Athleten schon im Startblock stehen, kann am Ende mit einer 1.00-Wette dastehen.

Verdienst: Sporttip ist für Wettende im Vertragsgebiet die einzige legale Online-Sportwette und akzeptiert ausschliesslich Bewohner der Vertragsgebietskantone. Wer dort wohnt, kommt nicht um Swisslos herum – aber genau das macht das Angebot auch dünn: kleine Auswahl an Disziplinen, enge Limiten, keine dauerhaften Promotionsbeschränkungen, und eine einzige Wettmöglichkeit pro Disziplin.

Loterie Romande Jouez Sport – was die Westschweizer Wette bietet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und etwa 221 Mitarbeitende. Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Die Loterie Romande bietet in der Romandie das, was Sporttip in der Deutschschweiz bietet: die einzige legale Online-Sportwette im Vertragsgebiet. Das Wettangebot ist auf die Liste der Gespa beschränkt; Leichtathletik ist dort mit den grossen Meetings vertreten, Diamond League und Weltmeisterschaften je nach Saison. Die Limiten und Spielregeln ähneln denen von Sporttip, da beide Veranstalter nach dem gleichen BGS arbeiten.

Verdienst: Jouez Sport ist die einzige legale Online-Sportwette für die Westschweiz und akzeptiert ausschliesslich Bewohner der Romandie und des Juras. Wer dort wohnt, kommt nicht um die Loterie Romande herum – das Angebot ist knapp, weil die geschlossene Liste wenig Auswahl lässt, und die Quote sind in der Romandie typischerweise nicht besser als in der Deutschschweiz.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: BillyBets, Jackbit, Betovo, Gamdom, Cloudbet, HighFlyBet, BetPanda, PowBet

Eine Reihe ausländischer Marken istbietetOnline-Sportwetten an, ohne je eine Schweizer Bewilligung beantragt zu haben oder erhalten zu können. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen, mit Geldstrafe bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS) und im kommerziellen Betrieb mit Gefängnis bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrleitungs-Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Eine blockierte Domain wird innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt als bekannte Beispiele Interwetten und Bet-at-Home auf; auch bet365 steht auf der Liste. Wer in der Schweiz bei einem dieser Anbieter wettet, spielt auf einer Seite, die jederzeit blockiert werden kann.

Was die Schweizer Spielerinnen und Spieler konkret verlieren, ist nicht nur die Bewilligung. Es ist die Sperrleitung. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter selbst sperren lässt, ist auch bei allen anderen Schweizer Veranstaltern gesperrt. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperren lässt, ist nirgendwo gesperrt – die ausländische Sperre hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Schweizer Sperre gilt nicht für den ausländischen Anbieter. Wer in ein Problem läuft, hat keine Schweizer Fachstelle, an die er sich wenden kann, und im Streitfall kein Schweizer Recht.

Eine ausländische Marke ist nicht «die sichere Wahl» und nicht «die unsichere Wahl». Sie ist eine Wette ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Sperrliste. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass er genau das tut.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
BillyBets Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Marge, Auszahlungsquote und das, was eine Quote wirklich kostet

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Veranstalter an die Wettenden auszahlt. Die Marge ist das, was der Veranstalter behält. Beide ergeben zusammen 100 %.

Für eine Zwei-Wege-Wette mit identischen Quoten, etwa einen Sprint zwischen zwei gleich starken Athleten, beide mit Quote 1.90: Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also 52.6 % pro Einsatz. Die Marge ist 100 % − 52.6 % ≈ 47.4 %. Mehr als vierzig Prozent jedes Einsatzes gehen an Swisslos, bevor jemand etwas gewinnt. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quote 3.00 für jeden Athleten ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/3.00 + 1/3.00 + 1/3.00) ≈ 100 %, die Marge 0 %, der Markt fair. Bei einem Vier-Wege-Markt mit Quote 2.50 für jeden Athleten ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (4 × 1/2.50) ≈ 62.5 %, die Marge 37.5 %.

Ein Markt mit sehr vielen möglichen Ausgängen ist tendenziell margenärmer, weil die Veranstalter sich gegenseitig kontrollieren – die Diamond League hat in einer Sprint-Disziplin oft sechs bis acht Athleten mit Siegeschance, und die Marge in den Sieger-Quoten liegt meist unter 10 %. Ein Markt mit wenigen Ausgängen ist margenreicher: Ein Zwei-Wege-Markt «gewinnt Usain Bolt» vs. «gewinnt nicht» ist die teuerste Wette, die der Veranstalter anbietet, mit Margen, die in den zweistelligen Bereich gehen.

Die Marge ist der Preis, den der Wettende für das Angebot zahlt, und sie schwankt von Disziplin zu Disziplin und von Veranstalter zu Veranstalter. Bei einem Sprint mit nur zwei ernsthaften Sieganwärtern zahlt der Wettende 30 bis 50 % seines Einsatzes an die Marge, bevor der Ausgang entschieden ist. Bei einem Diamond-League-Feld mit acht Medaillenanwärtern sind es eher 5 bis 15 %. Die Quote sieht in beiden Fällen ähnlich aus; die Marge sagt, was sie kostet.

Einsätze, Gewinne und das, was der Fiskus davon behält

Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 100 ist die Auszahlung CHF 210, der Nettogewinn CHF 110. Bei einer Kombinationswette mit drei Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 multiplizieren sich die Quoten zu einer Kombiquote von rund 7.72, der Einsatz von CHF 50 bringt eine Auszahlung von CHF 386, ein Nettogewinn von CHF 336 – vorausgesetzt, alle drei Vorhersagen treffen ein. Eine Systemwette splittet eine Kombiwette in mehrere Teilmengen; eine Systemwette 3 aus 5 mit fünf Vorhersagen und Quote 1.80 bis 2.20 sichert auch bei einer falschen Vorhersage noch einen kleinen Gewinn.

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Gewinn, der je nach Kanton unterschiedlich ist. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Einkommenssteuerveranlagung zurückgefordert werden kann. Eine typische Sportwette liegt deutlich unter dem Freibetrag, und die meisten Wettenden haben nie mit der Verrechnungssteuer zu tun.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie jedoch unterschiedlich. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerpflichtiges Einkommen. In anderen Kantonen ist die Praxis weniger eindeutig; «je nach Kanton» ist die einzige Regel, die allgemein gilt. Eine Rechtsauskunft ersetzt das nicht.

Auf den Einsatz selbst fällt in der Schweiz keine Wettsteuer. Das ist ein Unterschied zu anderen europäischen Märkten, wo ein Teil des Einsatzes direkt besteuert wird.

Werbung, Promotions und das, was die Gespa verbietet

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Geldstrafe bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen. Die konkreten Bonusbeträge und Bedingungen stehen nur in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters. Eine tageszeitliche Werbe-Sperre gibt es nicht.

Eine Werbung für BillyBets, Jackbit oder eine andere Marke auf der Schweizer Sperrliste wäre selbst schon ein Verstoss – unabhängig davon, ob die Wettenden dadurch erreicht werden. Wer in der Schweiz eine Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel sieht, kann das der Gespa melden. Wer auf eine solche Werbung hin wettet, spielt ohne Schweizer Bewilligung.

Häufige Fragen zu Leichtathletenwetten in der Schweiz

Gehört Leichtathletik zu den Sportarten, die Schweizer Veranstalter anbieten dürfen?

Ja, Leichtathletik ist Teil der Gespa-Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Diamond League, Weltmeisterschaften und Hallenwettkämpfe stehen auf der Liste; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste wird von der Gespa geführt und periodisch aktualisiert.

Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit auf eine Wette aus?

Seit 2009 gilt in der Leichtathletik die Null-Toleranz-Regel: Wer eine Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden hat, wird sofort disqualifiziert. Die Wette verfällt in dem Fall mit dem disqualifizierten Athleten. Ein Cash-Out vor dem Start ist möglich, wo es der Veranstalter anbietet; der Betrag ist tiefer als der mögliche volle Gewinn.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge des Anbieters?

Auszahlung = Einsatz × Quote, Nettogewinn = Einsatz × (Quote − 1). Die Marge des Anbieters ist das, was die Quoten über alle Ausgänge hinweg ergeben, geteilt durch die Summe der reziproken Quoten, abgezogen von 100 %. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 47 %, bei einem ausgewogenen Achtfeld-Sprintfinale liegt sie im einstelligen Prozentbereich.

Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe besonders schwer vorherzusagen?

Weil die Zeit- und Weitenunterschiede klein sind und Ausfälle häufig. Eine Reaktion von 0,001 Sekunden entscheidet einen Sprint; ein Zentimeter entscheidet das Stabhochsprung-Finale; ein verletzungsbedingter Ausfall am Vor-Tag ist keine Seltenheit. Eine Wette auf einen Athleten ist immer auch eine Wette auf dessen Gesundheit und Tagesform.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenze CHF 9’999 pro Tag, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die gesetzliche Untergrenze für die Erhöhungsfrist liegt bei 24 Stunden; Swisslos wendet 72 Stunden an.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»