League of Legends Wetten in der Schweiz 2026: Was erlaubt ist und was kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026) sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2).
League of Legends ist eines der populärsten E-Sport-Spiele der Welt. Die League of Legends World Championship füllt Arenen, die reguläre Saison zieht Millionen Zuschauer vor die Bildschirme. In der Schweiz ist das Spiel allgegenwärtig. Eine Wette darauf ist es nicht. E-Sport taucht auf keiner Liste der Gespa auf, und niemand, der mit Schweizer Bewilligung arbeitet, bietet einen Markt dafür an. Wer in der Schweiz auf League of Legends wetten will, landet bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Dies ist die entscheidende Frage: was erlaubt die Schweizer Gesetzgebung, was kostet das Spielen dort, wo es erlaubt ist, und was gibt ein Wettender auf, wenn er auf einer Seite ohne Bewilligung spielt.
Das Geldspielgesetz (BGS) trennt die Schweiz in einen bewilligten und einen unbewilligten Markt. Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden einzigen Veranstalter, denen die Kantone Sportwetten anvertraut haben. Beide führen eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, an die sie sich halten müssen. League of Legends ist nicht auf dieser Liste, und beide Veranstalter bieten den Titel darum nicht an. Die ausländischen Marken, die in dieser Übersicht stehen, sind in der Schweiz weder bewilligt noch an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Sie werden hier genannt, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen, in den Suchresultaten, in Werbung, in Affiliate-Vergleichen. Sie sind die andere Seite der Wahl, die jemand mit einem Einsatz auf League of Legends trifft.
Der Wettmarkt für E-Sport wächst. In der Schweiz bleibt er vorerst eine Nische, die sich ausserhalb der bewilligten Veranstalter abspielt. Wer dort spielt, spielt ohne die Schutzmechanismen, die das Schweizer System vorsieht, und ohne den automatischen Zugang zur Spielsperre, falls das eigene Limitieren nicht mehr greift. Das ist kein moralischer Vorwurf, es ist eine Beschreibung der Lage.
Was League of Legends ist und warum das hier zählt
League of Legends ist ein Multiplayer-Online-Battle-Arena-Spiel von Riot Games, das seit 2009 in kompetitiven Ligen gespielt wird. Die World Championship, intern Worlds, ist das Saisonfinale und gilt als eines der grössten E-Sport-Turniere überhaupt. In den Profiligen treten Mannschaften aus Nordamerika, Europa, Asien und Ozeanien gegeneinander an, regionale Ligen wie die League of Legends EMEA Championship (LEC) und die League of Legends Champions Queue (LCS) spielen über das Jahr, dazu kommen kleinere regionale Wettbewerbe und Qualifikationsturniere. Die Spiele werden in der Regel als Best-of-Five oder Best-of-Three ausgetragen, einzelne Spiele dauern meist zwischen 25 und 50 Minuten.

Für Wettmärkte ist ein Spiel wie League of Legends aus zwei Gründen interessant. Erstens ist der Spielplan öffentlich: Beginnzeiten, Mannschaftsaufstellungen und Patch-Versionen werden über die offiziellen Ligen und das Riot-API kommuniziert. Wer eine Wette platziert, weiss in der Regel, wer spielt und wann. Zweitens ist die Datenmenge gross: jede Minute eines Spiels erzeugt Dutzende Ereignisse, Kills, Drachen, Türme, Goldvorsprung, die sich in Märkte übersetzen lassen. Bookmaker ohne Schweizer Bewilligung nutzen diese Daten für Märkte, die bei Sporttip und Jouez Sport nicht existieren. Die Schweizer Seite hat dafür keinen Markt. Das hat weniger mit einer Bewertung des Spiels zu tun als mit dem, was die Liste der zugelassenen Sportarten vorsieht.
Für jemanden, der auf Worlds wetten will, heisst das: wer auf League of Legends wetten will, weicht auf einen Markt aus, der nicht durch das Schweizer Geldspielgesetz gedeckt ist. Diese Seite beschreibt, was das in der Praxis heisst.
League of Legends Turniere und ihre Sichtbarkeit
Die World Championship ist nur ein Teil des Spielplans. Über das Jahr verteilt finden regionale Ligen, Mid-Season Invitationals, regionale Finals und Qualifikationsturniere statt. Der Spielplan ist im Voraus bekannt, und die Begegnungen sind öffentlich dokumentiert. Wer eine Wette vorbereitet, kann auf die gleiche Informationsquelle zugreifen wie ein Buchmacher.

Der Punkt, an dem die Sichtbarkeit endet, ist das, was die Gespa erlaubt. Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten, die die Gespa am 10.09.2026 veröffentlicht hat, enthält keinen Eintrag zu E-Sport. Was auf dieser Liste nicht steht, kann ein bewilligter Veranstalter nicht anbieten. Das gilt unabhängig davon, wie populär ein Titel ist. League of Legends, Dota 2 oder Counter-Strike sind alle nicht aufgeführt, und kein Schweizer Veranstalter darf einen Markt darauf eröffnen.
Das hat eine Konsequenz für die Sichtbarkeit selbst: ein Buchmacher, der in der Schweiz beworben wird, müsste in seiner Werbung bei einem E-Sport-Markt gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen, der Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verbietet. Wer in der Schweiz mit einer Anzeige für E-Sport-Wetten wirbt, bewegt sich ausserhalb des Erlaubten.
Welche Wettmärkte es bei E-Sport überhaupt gibt
Wo ausländische Buchmacher League of Legends anbieten, sind die typischen Märkte dieselben wie bei anderen kompetitiven Spielen: Sieger einer Begegnung, Sieger einer Karte, Gesamtzahl der Kills, Handicap auf Kills, erste Drache, erster Baron, Gesamtzahl der Türme, Dauer der Karte, oft auch Spezialmärkte wie «erster Blut-Kill» oder «mehr als 2.5 Drachen». Kombiwetten, Live-Wetten während der Karte und Langzeitwetten auf den Turniersieger ergänzen das Angebot.
Diese Märkte sind statistisch dicht, das heisst, ein Anbieter kann mit einer grossen Datenbasis Quoten setzen. Das bedeutet aber nicht, dass sie in der Schweiz legal sind. Die Gespa-Liste ist die einzige Quelle, die entscheidet, was ein bewilligter Veranstalter anbieten darf, und E-Sport ist dort nicht aufgeführt.
Wo League of Legends in der Schweiz erlaubt wäre und wo nicht
In der Schweiz ist die Frage nach dem Erlaubtsein eines Glücksspiels keine Detailfrage der Auslegung. Das Geldspielgesetz (BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, ordnet Sportwetten als Grossspiel ein und unterstellt sie einer Bewilligungspflicht. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die ihr Geldspielkonkordat am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt hat. Wer ohne die erforderliche Veranstalter- und Spielbewilligung ein Grossspiel anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, beaufsichtigt nur Spielbanken, nicht Lotteries oder Sportwetten.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt die Sportwette unter dem Namen Sporttip. Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt sie unter dem Namen Jouez Sport. Es gibt keine dritte Möglichkeit, eine Schweizer Bewilligung zu erhalten. Die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine andere Schweizer Bewilligung behauptet, behauptet etwas, das nicht existiert.
Die einzige Liste, die die Gespa im Internet veröffentlicht, ist die Sperrliste. Sie führt Domains ausländischer Anbieter auf, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 waren es 671 Domains, die erste Version erschien am 3 September 2019. Wer eine ausländische Domain aufruft, die auf der Sperrliste steht, landet auf einer Informationsseite, nicht auf dem Wettangebot. Das ist keine Sperre im juristischen Sinn, es ist eine Zugangssperre auf DNS-Ebene. Anbieter weichen ihr mit neuen Domains aus, die Gespa nimmt diese neuen Domains wieder auf die Liste. Die Sperrliste ist ein laufender Vorgang, kein Zustand.
Was auf der Gespa-Liste steht und was nicht
Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten entscheidet, was ein bewilligter Veranstalter anbieten darf. Sie ist nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS die Grundlage der Spielbewilligung. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligungsfähig. Die Liste enthält klassische Sportarten und ihre Wettbewerbe: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Ski alpin, Skilanglauf, Biathlon, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen und andere mehr.
Sie enthält auch Einschränkungen. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wettbewerbe von Frauen sind nur erlaubt, wo sie namentlich aufgeführt sind. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettrechtlich zulässig. Eckball- oder Kartenmärkte im Fussball stehen nicht auf der Liste. Eine E-Sport-Rubrik fehlt vollständig.
Wer auf League of Legends wetten will, kann das bei Swisslos und Loterie Romande nicht tun, und kein dritter Veranstalter mit Schweizer Bewilligung kann das anbieten.
Warum eine ausländische Bewilligung hier nichts bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Was dort erlaubt ist, ist hier unbewilligt, und das Anbieten ist nach Art. 130 BGS strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Konsequenz ist nicht abstrakt. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne die Schweizer Spielsperre, ohne das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekurs. Im Streitfall bleibt der Weg zur ausländischen Lizenzbehörde, nicht zu einer Schweizer Stelle. Der Schutz, den eine Schweizer Bewilligung bietet, ist nicht über die Grenze exportierbar.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) legt fest, dass die Kantone die Durchführung von Geldspielen gemeinsam regeln. Sie haben die Organisation der Lotterien und Sportwetten zwei Veranstaltern anvertraut. Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ihr Produkt im Sportwettenbereich heisst Sporttip. Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, ihr Produkt heisst Jouez Sport. Eine Aufteilung der Vertragsgebiete sorgt dafür, dass sich die beiden Veranstalter nicht überlappen.
Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet, das die deutschsprachigen Kantone umfasst: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto bei Sporttip kann nur eröffnen, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Ein Online-Konto bei Jouez Sport kann nur eröffnen, wer in einem der Westschweizer Kantone wohnt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto bei Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt.
Wer eines der beiden Konten eröffnet, muss sich identifizieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf nur ein Konto haben. Die Verifikation gehört zum Verfahren und ist nicht optional.
Welche Spielerregeln bei Sporttip gelten
Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip in der Version 4.2 regeln alles, was eine Wette auf der Plattform betrifft. Sie sind die einzige Quelle, die definiert, was eine Wette ist und unter welchen Bedingungen sie gilt.
Einsatz, Höchsteinsatz und Systemwette
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Höchsteinsätze sind keine gesetzlichen Schwellen, sondern Operator-Regeln. Sie liegen deutlich unter dem, was viele ausländische Buchmacher für Hochroll-Wetten anbieten, sind aber im Rahmen des Schweizer Marktes hoch genug, um auch grössere Einsätze abzuwickeln.
Cash-Out: nur als Ganzes, ohne Garantie
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt Cash-Out nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Cash-Out ist im BGS nicht geregelt. Es ist eine Funktion, die der Veranstalter anbietet, und die Regeln, die er dafür aufstellt, gehören zu seinen Bedingungen. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert die Bedingungen des Veranstalters, nicht eines Gesetzes.
Live-Wetten und Reaktionszeit
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter im Fussball, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das heist, der Einsatz wird zurückgegeben, der mögliche Gewinn entfällt.
Diese Regelung ist die Antwort auf das strukturelle Problem von Live-Wetten: ohne klare Reaktionsregel ist die Wette nach dem Ereignis wertlos für den Veranstalter und spekulativ für den Spieler. Quote 1.00 ist die saubere Lösung.
Reguläre Spielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldachauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also etwa 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Einzelwette auf den Sieger eines Spiels, das in die Verlängerung geht, gewinnt der Wettende, wenn das Wettprogramm die Verlängerung einschliesst, ansonsten zählt nur das Ergebnis nach 90 Minuten.
Diese Unterscheidung ist nicht kosmetisch. Sie entscheidet, was eine Wette wert ist, wenn das Spiel anders läuft als geplant.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Kombinationen ohne diese Funktion nimmt Swisslos in der Regel nicht an. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Bet-Builder ist die Antwort auf ein strukturelles Korrelationsproblem. Eine Wette auf «Heimsieg» und eine Wette auf «über 2.5 Tore im gleichen Spiel» sind nicht unabhängig, ein Tor verändert die Wahrscheinlichkeit des Heimsiegs. Wer beide Wetten kombiniert, ohne die Korrelation zu berücksichtigen, bekommt eine falsche Gesamtquote. Der Bet-Builder korrigiert das intern.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Mechanik ist einfach: mehr Auswahl, höherer Bonus auf den Nettogewinn. Was sie kostet, ist die Quote. Ein Boost ist kein Geschenk, sondern eine Marketinghöhe auf einem Markt mit fester Marge.
Gewinnberechnung und Rundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungsregel ist im Ergebnis klein, im Detail aber relevant. Sie erklärt, warum ein Gewinn nicht immer exakt dem Produkt entspricht.
Annullierung und Rückzahlung
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, im Rahmen eines Turniers nach dessen Regeln nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Diese Regelung ist fair, weil sie den Veranstalter nicht zwingt, eine Quote auf ein Ereignis zu halten, das nicht stattgefunden hat. Sie schützt aber auch den Spieler, weil die Wette nicht zu einem späteren Zeitpunkt gegen seinen Einsatz läuft.
Verfall von Gewinnen und Einsprache
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 26-Wochen-Frist ist grosszügig, aber sie endet. Wer über Monate nicht kontrolliert, was auf dem Konto liegt, gibt den Gewinn an die Swisslos ab. Die einzige plausible Erklärung für eine solche Frist ist die Buchführung: nicht eingelöste Gewinne buchen sich nicht von selbst, sie brauchen eine Verfallregel.
Loterie Romande und Jouez Sport
Jouez Sport ist das Sportwetten-Angebot der Loterie Romande für die Westschweiz. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die ihren Sitz in Lausanne hat, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Ihr Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für Online-Konten gelten dieselben Regeln wie bei Swisslos: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person, Identifizierte Ausgabe. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme und die Limits, die der Spieler setzen muss, sind im Grundsatz dieselben.
Der wesentliche Unterschied ist die Sprache und das Wettprogramm. Jouez Sport ist auf Französisch, das Wettprogramm ist auf den Westschwein-Markt zugeschnitten. Die zugrundeliegenden Regeln, Limits und Verlustlimiten sind mit Sporttip vergleichbar.
Verlustlimiten, Spielsperre und Identitätsprüfung
Die Spielerregeln der Schweiz sehen drei Mechanismen vor, die ein Wettender kennen muss, bevor er eine Wette platziert. Es sind keine Bequemlichkeiten, sie sind Pflichten des Veranstalters und Rechte des Spielenden.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limite gilt für alle Swisslos-Spiele, nicht nur für Sporttip.
Das ist die einzige Selbst-Kontrolle, die der Spieler setzen muss, bevor er spielt. Die Limite ist keine Empfehlung, sie ist eine Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Wer die Limite nicht setzt, kann nicht spielen.
Die gesetzliche Vorgabe ist weiter gefasst. Das BGS verlangt, dass der Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden, was Swisslos und Loterie Romande intern auf 72 Stunden verlängern. Die gesetzliche Schwelle ist die Untergrenze.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die Spielsperre nach Art. 80-82 BGS, mit der Konsequenz, dass eine gesperrte Person nicht spielen darf und Anspruch auf weder Einsatz noch Gewinn hat (Art. 45 BGS).
Die Spielsperre ist ein anderes Instrument als die Verlustlimite. Die Limite kontrolliert, wie viel ein Spieler riskiert. Die Sperre kontrolliert, ob ein Spieler überhaupt spielt. Eine Sperre wird im Register eingetragen, der Eintrag gilt schweizweit, ein gesperrter Spieler kann nicht bei Swisslos, Loterie Romande, in einem Schweizer Casino und in einem Online-Casino mit Schweizer Bewilligung spielen.
Eine selbst gesetzte Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer sich sperrt, sperrt sich nicht für ein Wochenende. Die Regel ist eine Folge des Problems, das die Sperre lösen soll: eine unbedachte Sperre nützt niemandem.
Identitätsprüfung bei der Registrierung
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Identitätsprüfung ist die Grundlage des gesamten Schweizer Schutzsystems. Ohne verifizierte Identität gibt es keine Sperre, keine Limite, keine Auszahlung auf das eigene Konto. Die Verifikation ist nicht optional, sie ist Voraussetzung für das Konto.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung verlangt vom Veranstalter vier Dinge, die ein unbewilligter Anbieter nicht leistet. Erstens die Identitätsprüfung bei der Registrierung. Zweitens die verpflichtenden Verlustlimiten, die der Spieler vor der ersten Wette setzt. Drittens die Spielsperre im schweizweiten Register, die eine gesperrte Person nicht spielen lässt. Viertens die Auszahlung von Gewinnen nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Das ist keine Sammlung von Marketingpunkten. Es sind vier Mechanismen, die auf jeweils eine Weise das Problem lösen, das entsteht, wenn Geld und Kontrolle zusammenkommen. Eine ausländische Seite ohne Schweizer Anschluss hat keinen von ihnen.
Spielerschutz, Beratung und was im Streitfall bleibt
Die Spielregeln eines Schweizer Veranstalters sind nicht das einzige, was im Streitfall zählt. Was im Streitfall mit einer ausländischen Seite bleibt, ist die ausländische Lizenzbehörde. Was im Streitfall mit einer Schweizer Seite bleibt, ist die Gespa.
Beratungsstellen
Die Schweizer Spielsuchtberatung arbeitet regional und ist über die Webseiten der Kantone erreichbar. Die zentrale Anlaufstelle ist die Fachstelle Spielsucht, die unter der Trägerschaft der Gesundheitsförderung Schweiz verschiedene Angebote koordiniert. Wer Anzeichen einer Spielsucht bei sich oder jemandem im Umfeld erkennt, findet dort eine erste Anlaufstelle. Die Spielsperre ist eine Massnahme, die Beratung ist eine andere. Sie schliessen sich nicht aus.
Die Beratung steht jedem offen, unabhängig von der Frage, bei welchem Anbieter er spielt. Die Frage, ob jemand auf einer Schweizer oder einer ausländischen Seite spielt, ändert nichts daran, dass eine Beratungsstelle für die Frage selbst zuständig ist.
Was im Streitfall mit einer ausländischen Seite passiert
Eine ausländische Lizenzbehörde ist keine Schweizer Behörde. Sie kann einen Anbieter in seinem Land sanktionieren, aber sie kann Schweizer Spieler nicht zwingen, eine Auszahlung zu erhalten, und sie kann Schweizer Behörden nicht anweisen, einen Sachverhalt zu untersuchen. Im Ergebnis bleibt ein Schweizer Spieler mit einer ausländischen Lizenzbehörde im Aufsichtssystem und einer ausländischen Gerichtsbarkeit im Verfahren.
Eine Schweizer Behörde hat gegenüber einer ausländischen Seite keine Handhabe, soweit die Seite nicht in der Schweiz tätig wird. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat im Streitfall zwei Optionen: die ausländische Lizenzbehörde oder ein Zivilverfahren im Ausland am Sitz des Anbieters. Beide Wege sind aufwendiger und unsicherer als der Weg zu Gespa und einem Schweizer Gericht.
Testkäufe der Gespa
Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch, um zu prüfen, ob das Verbot des Verkaufs an Minderjährige eingehalten wird. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Das ist kein Test für die Online-Spiele, sondern für die Verkaufsstellen.
Die Quote zeigt, dass das Schutzsystem an Verkaufsstellen Lücken hat. Die Online-Spiele verlangen eine verifizierte Identität, eine Verkaufsstelle verlangt nur den Ausweis, der nicht immer kontrolliert wird. Wer auf der Verkaufsstelle spielt, sollte wissen, dass das Schutzsystem dort weniger zuverlässig ist als online.
Was eine Wette auf League of Legends bei einem Schweizer Veranstalter kosten würde
Was kostet eine Wette bei einem Schweizer Veranstalter? Auf League of Legends nicht viel, weil es keine Wette gibt. Was eine Wette auf einem anderen Markt kostet, lässt sich am Beispiel eines fiktiven Marktes zeigen. Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf jeder Seite.
Wie die Marge eines Marktes entsteht
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Für einen Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten 1.90 ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind 1 ÷ (0’526 + 0’526), also 1 ÷ 1’052, das sind ungefähr 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, also ungefähr 5 %.
Das ist die Spanne zwischen dem, was die Spieler insgesamt setzen, und dem, was sie bei einem ausgeglichenen Markt zurückbekommen. Sie ist die Einnahmequelle des Veranstalters und der Preis, den der Spieler für die Wette zahlt. Sie ist im Preis drin und nicht aufgeschlagen.
Was eine Marge von ungefähr 5 % konkret heisst
Bei einem Markt mit 5 % Marge zahlt der Veranstalter 95 % der Einsätze als Gewinne zurück, 5 % behält er. Bei einem Markt von CHF 1 Mio. Einsatz sind das CHF 50’000, die im Markt bleiben. Auf eine Wette von CHF 100 mit Quote 1.90 zahlt der Veranstalter bei einem Sieg 190 CHF aus, der Gewinn für den Spieler ist 90 CHF. Im Markt gerechnet kostet jede Wette 5 % ihres Wertes, das ist der Preis der Wette.
Eine Marge von 5 % ist im internationalen Vergleich ein enger Markt. Ausländische Buchmacher mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung arbeiten oft mit Margen zwischen 4 % und 8 %, je nach Sportart und Markt. League of Legends ist ein Markt, der eine enge Marge trägt, die aber nicht null ist.
Eine Wette auf League of Legends bei einem Schweizer Veranstalter gibt es nicht. Die Frage, was sie kosten würde, lässt sich an einem fiktiven Markt mit gleichen Quoten zeigen.
Warum die Marge nicht sichtbar im Preis steht
Wer eine Wette mit Quote 1.90 auf einer Seite platziert, sieht die Quote, nicht die Marge. Die Marge ergibt sich aus dem Vergleich der Quoten für alle Ausgänge. Wer eine Quote 1.90 sieht und nicht weiss, dass die Gegenseite ebenfalls bei 1.90 steht, sieht nicht, was der Markt kostet. Wer beide Seiten kennt, sieht die Marge.
Das ist der Punkt, an dem das Wettverständnis relevant wird. Wer nur eine Quote liest, vergleicht seinen Tippfehler mit dem Marktpreis. Wer beide Quoten liest, vergleicht seinen Tippfehler mit der Marge. Die zweite Sicht ist die, mit der sich der Preis einer Wette beurteilen lässt.
Wettangebot im Vergleich: was die Schweizer Veranstalter zeigen
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), bewilligt nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne), bewilligt nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Betovo | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betify | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt, was die Vergleichbarkeit ermöglicht: die Schweizer Bewilligung. Die beiden Veranstalter mit Bewilligung sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die anderen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen, sie sind aber alle nach der Gespa-Bewilligungslogik ohne Schweizer Bewilligung. League of Legends ist bei keinem der zehn Anbieter über die Liste der zugelassenen Sportarten verfügbar. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist es nicht im Programm. Bei den acht Anbietern ohne Bewilligung ist es im Programm, aber die Frage, ob der Anbieter tatsächlich League of Legends anbietet, hängt vom Anbieter ab und ist hier nicht zu beantworten, weil die Gespa-Liste der Mittelpunkt der Frage ist.
Was die Tabelle nicht zeigt
Die Tabelle zeigt, wer eine Bewilligung hat und wer nicht. Sie zeigt nicht, wie das Wettprogramm der einzelnen Anbieter aussieht, welche Quotenmarge ein Anbieter auf League of Legends nimmt, welche Limits gelten und wie die Auszahlung funktioniert. Diese Punkte sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich und gehören in die Anbieterbeschreibung, nicht in eine Übersichtstabelle.
Die Tabelle trennt die zwei Gruppen, die in der Schweiz unterschieden werden müssen: bewilligt und nicht bewilligt. Diese Trennung ist die wichtigste Information, die eine Übersicht liefern kann, weil sie entscheidet, wo ein Spieler überhaupt spielen kann.
Was die zehn Anbieter im Vergleich zeigen
Die zehn Anbieter, die in dieser Übersicht stehen, sind zwei Gruppen. Die ersten beiden sind die Schweizer Veranstalter mit Bewilligung. Die anderen acht sind Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der internationalen E-Sport-Wettlandschaft auftauchen.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ihr Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Interkantonale Vereinbarung 2020. Der Geschäftsbericht 2025 weist einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Die Sportwetten trugen 2025 CHF 109 Mio. bei, ein Jahr zuvor CHF 122 Mio.
Das Sportwettangebot umfasst klassische Sportarten, die auf der Gespa-Liste stehen. E-Sport, einschliesslich League of Legends, ist nicht im Programm, weil es auf der Liste nicht steht. Wer Sporttip nutzt, kann auf Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und andere aufgeführte Sportarten wetten, mit den in den Spielregeln festgelegten Limits.
Verdienst: der einzige Schweizer Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, mit verifizierter Identität, gesetzlich verlangter Verlustlimite, schweizweiter Spielsperre und Auszahlung auf das eigene Konto. Wer auf eine der gelisteten Sportarten wetten will und in seinem Vertragsgebiet wohnt, hat hier den einzigen legalen Weg.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Ihr Sportwetten-Angebot heisst Jouez Sport. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.
Die Struktur entspricht Swisslos: interkantonale Bewilligung nach BGS, Aufsicht durch Gespa, geschlossenes Wettprogramm nach der Liste der zugelassenen Sportarten. E-Sport steht nicht auf der Liste und ist darum nicht im Programm.
Verdienst: der einzige Schweizer Veranstalter für die Romandie, mit demselben Schutzsystem wie Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier den einzigen legalen Weg.
Betovo
Betovo ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Lizenz ist für Betovo nicht möglich, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, was das Anbieten eines Grossspiels angeht. Wer bei Betovo spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Verlustlimite und ohne Schweizer Auszahlungsregel. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen, was den Zugang über Schweizer Internetprovider blockiert.
Verdienst: das, was bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung bleibt, ist die ausländische Lizenzbehörde, nicht die Gespa. Wer hier spielt, spielt auf eigenes Risiko, was die Schweizer Seite des Schutzes angeht.
Coolzino
Coolzino ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung entspricht der von Betovo: keine Schweizer Bewilligung möglich, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Domain kann auf der Sperrliste stehen. League of Legends ist im internationalen E-Sport-Programm von Coolzino möglich, aber die Schweizer Gesetzeslage bleibt davon unberührt.
Verdienst: für Schweizer Spieler ohne andere Option bleibt das Risiko dasselbe: keine Spielsperre, keine Verlustlimite, keine Schweizer Auszahlungsregel.
PowBet
PowBet gehört zur gleichen Gruppe wie Betovo und Coolzino: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz. PowBet tritt im internationalen Sportwetten-Markt mit einem breiten Wettprogramm auf, das E-Sport einschliesst, was aber an der Schweizer Rechtslage nichts ändert.
Verdienst: das Wettprogramm kann international vorhanden sein, die Schweizer Anerkennung ist es nicht.
Betwinner
Betwinner gehört zur gleichen Gruppe. Eine Schweizer Lizenz ist nicht möglich, die ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Betwinner ist eine der Marken, die in der internationalen Werbung mit Sportwetten und E-Sport auftritt, was in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen kann, wenn die Werbung in der Schweiz sichtbar ist.
Verdienst: das, was im Ausland erlaubt ist, ist in der Schweiz nicht erlaubt, und die Werbung dafür kann strafrechtlich verfolgt werden.
Betify
Betify gehört zur gleichen Gruppe. Eine Schweizer Lizenz ist nicht möglich, die ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Die Marke ist im internationalen Wettmarkt sichtbar, was für einen Schweizer Spieler die Frage aufwirft, ob er auf der Seite spielen will.
Verdienst: die Schweizer Seite des Spiels ist nicht abgedeckt, der Spieler bleibt aussen vor.
Jackbit
Jackbit gehört zur gleichen Gruppe. Eine Schweizer Lizenz ist nicht möglich, die ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Die Marke Jackbit ist auf Krypto-Wetten spezialisiert, was in der Schweiz an der Auszahlungsregel des BGS scheitert: Gewinne und Saldi werden nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt, eine Krypto-Auszahlung auf eine Wallet im fremden Namen ist im bewilligten Markt nicht möglich.
Verdienst: was im Ausland geht, geht in der Schweiz nicht, und das ist auch hier der Punkt.
Sportaza
Sportaza gehört zur gleichen Gruppe. Die Marke ist im internationalen E-Sport-Markt sichtbar, was an der Schweizer Rechtslage nichts ändert.
Verdienst: die Schweizer Frage ist die Schweizer Frage, das ausländische Wettprogramm ändert sie nicht.
BetAlright
BetAlright gehört zur gleichen Gruppe. BetAlright ist eine weitere Marke im internationalen Sportwetten-Markt, die in der Schweiz über keine der Schutzmechanismen verfügt.
Verdienst: was im Ausland erlaubt ist, ist in der Schweiz nicht erlaubt, das ist die ganze Geschichte.
Zahlung und Auszahlung
Die Zahlungs- und Auszahlungsregeln eines Schweizer Veranstalters sind das, was eine ausländische Seite am deutlichsten unterscheidet.
Wie das Swisslos-Wallet funktioniert
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei den Online-Zahlungsmöglichkeiten ist PostFinance Pay eine der angebotenen Varianten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Das Wallet ist kein anonymes Konto. Es ist ein registriertes Konto mit verifizierter Identität. Der Kauf von Spielguthaben ist eine Einzahlung, die Auszahlung von Gewinnen ist eine Auszahlung, beides läuft über das gemeldete Konto.
Wie die Auszahlung läuft
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei unbekannter Zahlungsverbindung wird der Gewinn mit eingeschriebenem Brief angefordert.
Die Auszahlungsregeln sind im BGS nicht im Detail geregelt, sie sind Operator-Regeln, die aber in den Bedingungen für die Online-Teilnahme festgelegt sind. Sie sind Teil des Vertrags zwischen Spieler und Veranstalter.
Warum Schweizer Auszahlungsregeln der Punkt sind
Im BGS ist die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen verankert (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das ist keine Empfehlung, es ist eine Voraussetzung für die Bewilligung. Wer auf einer bewilligten Schweizer Seite spielt, bekommt sein Geld auf das Konto, das er bei der Registrierung angegeben hat, ohne Umweg über eine Wallet im fremden Namen.
Bei einer ausländischen Seite ist die Auszahlungsregelung Sache des Anbieters, oft mit Krypto-Optionen, oft mit Verifizierung erst bei Auszahlung, oft mit Limits, die erst sichtbar werden, wenn der Spieler auszahlen will. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte die Auszahlungsregeln lesen, bevor er spielt, nicht erst, wenn er auszahlen will.
Besteuerung von Gewinnen
Die Besteuerung von Wettgewinnen ist in der Schweiz klar geregelt, mit einem Vorbehalt, der oft übersehen wird.
Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen
Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund legt den Steuerfreibetrag fest, und er liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die Kantone haben ihre eigenen Steuerfreibeträge, die je nach Kanton unterschiedlich sind, darum schreibt das BGS nur die bundesweite Schwelle und überlässt die kantonale Behandlung dem kantonalen Steuerrecht.
Oberhalb des Steuerfreibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spieler über die Steuererklärung zurückfordern kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag, darum ist die Verrechnungssteuer für ihn praktisch nie relevant.
Wettgewinne von ausländischen Anbietern
Gewinne von ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, weil kein Schweizer Veranstalter die Steuer einbehält. Die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone behandeln sie milder.
Wer auf einer ausländischen Seite spielt, fragt am besten seinen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung, was im konkreten Kanton gilt. Eine pauschale Aussage, dass ausländische Gewinne steuerfrei sind, ist falsch.
Was eine Wette kostet, jenseits der Marge
Was eine Wette konkret kostet, ist die Marge des Marktes. Bei einem Markt mit 5 % Marge zahlt der Spieler auf lange Sicht 5 % seiner Einsätze an den Veranstalter. Bei einer Quote 1.90 gewinnt der Spieler 90 CHF pro 100 CHF Einsatz bei Sieg, der Veranstalter behält 5 CHF pro 100 CHF Einsatz im Markt. Auf 100 Wetten gerechnet verliert der Spieler 5 % seines Einsatzes, das ist der Preis der Wette.
Eine Wette, die 5 % ihres Wertes kostet, klingt nicht nach viel. Auf ein Jahr gerechnet, mit regelmässigen Einsätzen, ist es ein deutlicher Betrag. Ein Spieler, der im Monat CHF 500 setzt, verliert im Jahr CHF 300 an Marge, ohne einen Gewinn oder Verlust aus den Wetten selbst.
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel
Das BGS verbietet Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Art. 74 Abs. 3 BGS legt fest, dass Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist, und Art. 131 BGS sieht eine Busse bis zu CHF 500’000 vor. Die Strafe trifft den Werbenden, nicht den Spieler.
Was die Werbung im Internet angeht
Im Internet ist die Frage, wann eine Werbung in der Schweiz sichtbar ist, eine Frage der Auslieferung. Eine Werbung, die in der Schweiz ausgeliefert wird, ist in der Schweiz sichtbar, unabhängig davon, wo der Werbende sitzt. Die Gespa geht gegen Werbung in der Schweiz vor, die für nicht bewilligte Anbieter wirbt.
Wer als Anbieter in der Schweiz für E-Sport-Wetten wirbt, wirbt für nicht bewilligtes Glücksspiel und macht sich nach Art. 131 BGS strafbar. Wer als Spieler eine solche Werbung sieht, weiss, dass der Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt ist, was die Frage, ob er spielen will, nicht beantwortet, aber die Information liefert, die er braucht.
Warum diese Seite keine Werbung macht
Diese Seite beschreibt die Anbieter und bewertet sie, sie bewirbt sie nicht. Die Bewertung enthält die Information, die ein Spieler braucht, um zu entscheiden, wo er spielt. Die Entscheidung liegt beim Spieler. Diese Seite macht keine Empfehlung, keinen Aufruf zur Anmeldung, keine Werbung für einen Anbieter oder ein Produkt.
Das ist die Position, die das BGS vorsieht: Information ja, Werbung nein. Eine Seite, die Werbung macht, ist keine Informationsseite, sie ist Werbung.
Häufige Fragen
Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?
Nein. Beide Veranstalter halten sich an die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa, und E-Sport steht auf dieser Liste nicht. League of Legends wird darum weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport angeboten, unabhängig von Liga oder Turnier. Wer auf League of Legends wetten will, kann das bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht tun.
Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Liste der Gespa steht?
Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten entscheidet, was ein bewilligter Veranstalter anbieten darf. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht bewilligt werden. Die Liste wird von der Gespa nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS geführt und periodisch aktualisiert. E-Sport ist in der Liste vom 10. September 2026 nicht aufgeführt, weder als Sportart noch als Wettbewerb. Ein Schweizer Veranstalter darf darum keinen Markt auf League of Legends anbieten.
Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?
Eine Schweizer Bewilligung verlangt vom Veranstalter vier Dinge: die Identitätsprüfung bei der Registrierung, die verpflichtenden Verlustlimiten vor der ersten Wette, die schweizweite Spielsperre im Sperrregister und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Ausländische Seiten haben hier nach keinem dieser Punkte einen Schweizer Anschluss. Im Streitfall ist die Schweizer Gespa zuständig, nicht eine ausländische Lizenzbehörde.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne von ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, weil kein Schweizer Veranstalter die Steuer einbehält. Die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, andere Kantone gehen milder damit um. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, was im konkreten Kanton gilt.
Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limite ist Voraussetzung für die Teilnahme und keine Empfehlung.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?
Die Sperrliste ist eine Liste von Domains ausländischer Anbieter, die die Gespa nach Art. 86-93 BGS führt. Schweizer Internetprovider blockieren die Domains per DNS, sodass Aufrufe aus der Schweiz auf der Sperrlistenseite der Gespa landen. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste, die erste Version erschien am 3. September 2019. Die Sperre ist keine Sperre im juristischen Sinn, sondern eine Zugangssperre. Anbieter weichen mit neuen Domains aus, die Gespa nimmt diese Domains wieder auf die Liste. Für den Spieler bedeutet die Liste, dass die Domain des Anbieters möglicherweise nicht erreichbar ist, aber das Spielen auf einer ausländischen Seite bleibt, wo die Liste hergesehen wird, ohne Schweizer Bewilligung.
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Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
