Curling-Wetten in der Schweiz: Was das Angebot kostet und wer es führen darf

Updated Oktober 2026
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Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Curling-Wetten sind in der Schweiz ein schmales Angebot in einem engen Markt. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten, und beide bedienen klar abgegrenzte Kantone. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, landet bei Sporttip, dem Produkt der Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt, landet bei Jouez Sport, dem Produkt der Loterie Romande. Dazu kommt, dass nicht jede Sportart überhaupt auf der Gespa-Liste auftaucht, also der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Curling ist eine Randsportart, und bei einer Randsportart entscheidet die Liste, ob überhaupt ein Wettprogramm zustande kommt.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sitzt auf einem anderen Terrain: keine Schweizer Verbraucherschutzregeln, keine Spielsperre, die im Inland greift, und keine kantonale Verwendung des Reingewinns. Dieser Text geht daher der Frage nach, was das Curling-Angebot kostet, was eine Quote auf eine Randsportart an Marge mitbringt und was ein Bonus oder ein Boost in diesem Markt tatsächlich abwirft. Er ordnet ein, was Sporttip und Jouez Sport an Regeln und Limiten setzen, und er benennt, warum die übrigen zehn Anbieter in der Vergleichstabelle für Schweizer Spielende schlicht keine Bewilligung haben.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Liste (Version 10.09.2026), den Swisslos-Geschäftsbericht 2025 und die Sporttip-Spielregeln in der Version 4.2.

Was eine Quote auf Curling in der Schweiz überhaupt kostet

Curling ist in der Schweiz eine Sportart mit dünnem Wettumsatz. Das hat Folgen für die Quote, und die Folgen heissen Marge. Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den die Wettanbieterin im Durchschnitt einbehält, ausgedrückt als Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote. Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Auf einem Markt mit wenigen Teilnehmenden und wenigen abgegebenen Wetten ist die Marge in der Regel höher als auf einem Hauptsportart-Markt, weil das Risiko für die Wettanbieterin pro Einsatz grösser ist.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wie sich die Marge einer Zwei-Wege-Wette berechnet

Eine Zwei-Wege-Wette ist die einfachste Form: Es gibt zwei mögliche Ausgänge, zum Beispiel Sieg Mannschaft A oder Sieg Mannschaft B. Wenn beide Ausgänge mit derselben Quote angeboten werden, lässt sich die Auszahlungsquote direkt berechnen. Bei zwei Ausgängen mit Quote 1.90 ergibt sich:

Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 95.00 %

Marge = 100 % − 95.00 % = 5.00 %

Der Wert 1.90 ist hier ein Beispiel, keine notierte Quote. In der Realität ist die Quote auf Curling in den allermeisten Fällen nicht symmetrisch, weil die beiden Mannschaften ungleich stark sind. Entscheidend ist die Bandbreite, in der sich die Marge bei diesem Sporttyp bewegt. Auf Nischenmärkten ist eine Marge von etwa 5 % bis 8 % auf eine einfache Zwei-Wege-Wette realistisch, bei Livewetten oder exotischeren Märkten auch deutlich höher. Wer die Marge schätzt, kann an einer beliebigen Stelle der Quote ablesen, wie viel Prozent jedes eingesetzten Frankens im Durchschnitt beim Veranstalter bleiben.

Was die Marge für die Wettenden bedeutet

Die Marge ist keine Gebühr, die einmal anfällt, sondern ein Anteil, der in jeder einzelnen Quote steckt. Wer über das Jahr hinweg viele Wetten platziert, zahlt die Marge bei jeder Wette mit. Bei einer Marge von 6 % auf einer typischen Quote verliert ein Spielender, der zufällige Wetten auf alle verfügbaren Ausgänge verteilt, im Schnitt 6 Rappen pro eingesetzten Franken, bevor er überhaupt die Trefferquote berücksichtigt. Die Trefferquote muss also dauerhaft über der Marge liegen, damit das Wettkonto im Plus bleibt. Auf einer Randsportart wie Curling ist das schwerer als auf einer Hauptsportart, weil das Angebot an Wetten und damit die Streuung kleiner ist.

Wie der Gewinnbetrag überhaupt zustande kommt

Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette ist die Quote die angezeigte Quote des gewählten Ausgangs. Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten aller kombinierten Voraussagen. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus einem rechnerischen Gewinn von CHF 13’777 wird dadurch ein ausgeschütteter Gewinn von CHF 13.75.

Ein Beispiel: Ein Spielender setzt CHF 5 auf eine Einzelwette mit Quote 2.40. Der rechnerische Gewinn beträgt 5 × 2.40 = CHF 12.00. Es gibt keine Nachkommastellen, also bleibt es bei CHF 12.00. Bei einer Kombinationswette aus drei Voraussagen mit den Quoten 1.80, 2.10 und 2.50 ist die Gesamtquote 1.80 × 2.10 × 2.50 = 9.45. Ein Einsatz von CHF 2 ergibt einen rechnerischen Gewinn von 2 × 9.45 = CHF 18.90, was nach der Aufrundungs- und Abrundungsregel zu CHF 18.90 wird.

Die Rechtslage: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten

Die Rechtslage in der Schweiz ist klar, und sie hat wenig mit Werbeversprechen zu tun. Was an Sportwetten angeboten werden darf, ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die mit dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 operiert. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Eine Bewilligung für eine Grossveranstaltung wie eine Sportwette braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel, wie es die Artikel 21 bis 25 BGS vorsehen. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und das ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist.

Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert und führt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip nutzen. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, fällt in das andere Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto bei der Loterie Romande ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone zugänglich.

Was die Gespa-Liste für Curling bedeutet

Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt diese Liste, deren aktuelle Version vom 10.09.2026 stammt. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht bewettet werden. Curling-Turniere wie die Weltmeisterschaft oder die Europameisterschaft sind auf dieser Liste üblicherweise enthalten, ebenso wie Olympia-Qualifikationen, soweit sie ausgetragen werden. Was die Liste nicht enthält, sind Eckball- und Kartenmärkte, ein Esports-Bereich und sämtliche Wetten auf Trainingsläufe. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS ausdrücklich ausgeschlossen, was die Gespa-Liste nur bestätigt.

Wer auf Curling wetten will, sollte zuerst prüfen, ob das Turnier auf der Gespa-Liste steht. Ist es nicht gelistet, wird es auch im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport nicht auftauchen, und eine Wette darauf ist formal nicht möglich. Das gilt auch für Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten, die nur dann angeboten werden, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht. Die Liste ist die einzige Quelle, an der sich orientieren lässt, was im Programm auftauchen kann.

Was eine fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet

Wer in der Schweiz bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich ausserhalb des BGS. Das hat drei praktische Folgen. Erstens: Die Anbieterin nimmt nicht an der Spielsperre teil. Wer sich bei Swisslos selbst sperrt, sperrt sich damit nicht automatisch auch beim ausländischen Anbieter, weil das schweizweite Register nur Inland-Anbieter verbindet. Zweitens: Im Konfliktfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, an den man sich halten kann. Die Aufsicht durch die Gespa greift nicht, und eine Beschwerdestelle nach BGS fehlt. Drittens: Die Gespa kann die Domain der ausländischen Anbieterin auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren, also über das System der Domain-Namen-Server. Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains. Eine gesperrte Domain ist allerdings kein dauerhafter Schutz, weil Anbieter durch Domain-Hopping innerhalb von Stunden auf eine neue Domain ausweichen können, was die Gespa auch öffentlich benennt.

Strafrechtlich wird die Anbieterin belangt, nicht der Spielende. Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Artikel 130 BGS eine Straftat, im kommerziellen Betrieb mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und kann nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Spielerschutz: Was die Schweiz vor dem ersten Einsatz verlangt

Bevor überhaupt ein Einsatz fliesst, verlangt der Spielerschutz ein paar Dinge, die in der Werbung kaum vorkommen. Wer in der Schweiz bei einer bewilligten Veranstalterin spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht selbst wetten.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für 30 Tage liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Statuierung dieser Limiten ist im BGS über Artikel 87 VGS verankert, der die Veranstalterin verpflichtet, eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen. Statutarisch ist nur die Senkung sofort und die Erhöhung frühestens nach 24 Stunden wirksam. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen die strengere 72-Stunden-Frist an.

Spielsperre und Selbstsperre

Die Spielsperre ist im BGS in den Artikeln 80 bis 82 geregelt. Sie umfasst die Fremdsperre bei Überschuldung oder Spielsucht und die Selbstsperre. Beide werden in einem schweizweiten Register eingetragen, das alle bewilligten Anbieterinnen sowie die Casinos einschliesslich der Online-Casinos umfasst und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt ist. Eine Selbstsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das Register eingetragen und gilt entsprechend. Eine freiwillige Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle.

Zusätzlich muss die Veranstalterin eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten. In dieser Pause ist keine Einzahlung und keine Wette möglich. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, was die Sperre faktisch zu einer harten Sperre macht.

Identitätsprüfung und ein Konto pro Person

Die Anmeldung bei Swisslos erfordert einen Ausweis, der hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Wer ein zweites Konto eröffnen will, scheitert an der Prüfung. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes im Vertragsgebiet der Westschweiz. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert eine solche Prüfung im Schweizer Rechtsrahmen nicht, und es gibt keine schweizweite Sperre, die das Konto sperren würde.

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. In 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist ein Hinweis darauf, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht zuverlässig funktioniert. Wer online spielt, ist durch die Identitätsprüfung besser geschützt, aber die physische Verkaufsstelle bleibt ein Schwachpunkt.

Curling-Turniere: Welche Wettbewerbe im Spielplan auftauchen

Curling ist ein Wettmarkt, der um wenige grosse Turniere herum entsteht. Die Saison beginnt im Spätsommer mit der Curling-Europameisterschaft, setzt sich im Winter mit Weltcups und Grand-Slam-Turnieren fort und gipfelt in der Weltmeisterschaft im Frühjahr, ergänzt durch die Qualifikation für die Olympischen Winterspiele. Bei Olympia ist Curling seit 1924 im Programm, die Winterspiele in Italien 2026 waren die letzten vor dem nächsten Zyklus.

Europameisterschaft und Weltmeisterschaft

Die Europameisterschaft ist ein fixer Punkt im Spielplan. Sie findet in der Regel im November statt und wird auf der Gespa-Liste geführt. Die Weltmeisterschaft, in der Regel im März oder April, ist ebenfalls gelistet. Beide Turniere spielen in der Wettsaison eine Rolle, weil die Wettanbieterinnen mit längerer Vorlaufzeit Wettmärkte aufstellen können. In den Wettprogrammen von Sporttip und Jouez Sport tauchen Europameisterschafts- und Weltmeisterschaftsspiele üblicherweise auf, wenn sie auf der Gespa-Liste stehen.

Olympia und Qualifikation

Olympia ist alle vier Jahre ein Sonderfall. Curling bei den Winterspielen ist auf der Gespa-Liste enthalten. Die Qualifikationsturniere für die Winterspiele sind ebenfalls gelistet, soweit sie vom internationalen Verband ausgeschrieben werden. Bei Olympia zählt regulär die Finalrunde, bei Qualifikationsspielen zählt das Einzelspiel. Wetten auf Trainingsläufe oder auf das Abschneiden einzelner Spielerinnen und Spieler, die nicht auf der Liste stehen, sind nicht zulässig.

World Curling Tour und Grand Slams

Die World Curling Tour und die Grand-Slam-Turniere sind private Wettbewerbe, die nicht zwingend auf der Gespa-Liste stehen. Was nicht gelistet ist, kann auch nicht bewettet werden. In der Praxis sind die ganzjährigen Wettbewerbe oft nur über internationale Buchmacher erreichbar, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Ein Spielender, der das volle Curling-Jahr spielen will, stösst bei Sporttip und Jouez Sport schnell an die Grenzen des listenbasierten Angebots.

Welche Wettarten typisch sind

Auf Curling tauchen vor allem drei Wettarten auf: die Siegwette, bei der auf den Ausgang eines Einzelspiels gewettet wird, die Turniersiegerwette, bei der auf den Sieger eines gesamten Turniers gewettet wird, und in manchen Fällen Handicap-Wetten oder Over/Under-Wetten auf die Anzahl der Ends. Welche Märkte tatsächlich angeboten werden, hängt von der Gespa-Liste ab, und die Liste schränkt den Spielraum ein. Eckball- und Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, gibt es im Curling nicht, was die Marge auf das verbleibende Angebot verteuert.

Die zwei bewilligten Anbieterinnen: Sporttip und Jouez Sport im Vergleich

Der Vergleich der in der Schweiz bewilligten Anbieterinnen fällt knapp aus, weil es genau zwei gibt. Beide haben eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel und unterstehen der Aufsicht durch die Gespa. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet und in der Detailausgestaltung der Spielregeln.

Sporttip: Bewilligung, Vertragsgebiet und was die Spielregeln sagen

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos, der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist eine Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Sporttip wird im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein durchgeführt.

Die Spielregeln liegen in der Version 4.2 vor. Sie regeln den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1, den Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette auf CHF 1’000 und für eine Systemwette auf CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind bereits oben dargestellt. Wer Sporttip nutzt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf pro Person nur ein Konto führen.

Was die Regeln weiter sagen: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Jouez Sport: Bewilligung, Vertragsgebiet und Westschweiz-Spezifika

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande. Auch hier lautet die Bewilligung auf eine Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die grundsätzlichen Regeln für Jouez Sport entsprechen den Vorgaben des BGS. Die Verlustlimiten werden ebenfalls von der Veranstalterin verlangt. Welche spezifischen Höchstbeträge, Fristen und Spielregeln Jouez Sport in der eigenen Bedingungsliste setzt, ist Sache der Loterie Romande und sollte vor der ersten Wette geprüft werden. Wer in der Westschweiz wohnt und auf Curling wetten will, kann dies nur über Jouez Sport, wenn das Turnier auf der Gespa-Liste steht.

Was die bewilligten Anbieterinnen konkret voneinander unterscheidet

Marke Schweizer Bewilligung Vertragsgebiet Veranstalterin
Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS FR, GE, JU, NE, VD, VS Loterie Romande, Lausanne

Der naheliegende Unterschied zwischen den beiden ist die Region. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Sporttip spielen. Wer in der Westschweiz wohnt, kann nur bei Jouez Sport spielen. Wer umzieht, muss das Konto wechseln. Wer im Ausland wohnt, hat in keinem der beiden Anbieter einen Zugang.

Ein zweiter Unterschied betrifft das Volumen. Sporttip ist die grössere der beiden Marken, mit einem Reingewinn aus den Sportwetten von CHF 109 Mio. im Jahr 2025 (2024: CHF 122 Mio.). Dieser Reingewinn fliesst zusammen mit dem Lotterie-Reingewinn von insgesamt CHF 562 Mio. in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Wer bei Sporttip wettet, finanziert also den Schweizer Sport mit. Bei der Loterie Romande ist die Struktur analog, mit dem entsprechenden Verteilschlüssel in den Westschweizer Kantonen.

Ein dritter Unterschied betrifft die Spielregeln im Detail. Sporttip hat seine Spielregeln in der Version 4.2 offen publiziert, inklusive Höchsteinsätzen, Cash-Out-Bedingungen und den Regeln zur Behandlung abgesagter Ereignisse. Bei der Loterie Romande ist die analoge Dokumentation in den eigenen Bedingungen zu finden. Wer die Spielregeln vergleicht, sollte vor allem auf die Marge achten, die in den Quoten steckt, und auf die Behandlung von Livewetten, die je nach Anbieterin unterschiedlich restriktiv ausfallen kann.

Die ausländischen Anbieter: Warum sie in der Tabelle auftauchen, ohne Bewilligung

Die übrigen Anbieter in der Vergleichstabelle haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind keine Sportwettenanbieter im Sinne des BGS, weil das BGS in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen zulässt. Die Aufnahme in die Tabelle erfolgt ausdrücklich als Referenz, weil Schweizer Spielende diese Marken aus Werbung, Suchresultaten oder Vergleichsportalen kennen.

Was eine fehlende Bewilligung in der Praxis heisst

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Schweizer Aufsicht. Das heisst: Die Gespa beaufsichtigt die Anbieterin nicht. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle, die nach BGS angerufen werden könnte. Die Spielsperre, die im Inland wirkt, gilt nicht. Das heisst konkret: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann am nächsten Tag beim ausländischen Anbieter weiterspielen, sofern die Sperre dort nicht eigenständig implementiert ist. Die Ein- und Auszahlung erfolgt auf ein vom Anbieter festgelegtes Konto, und die Identitätsprüfung richtet sich nach den Regeln des Anbieters, nicht nach VGS.

Strafrechtlich ist die Anbieterin betroffen, nicht der Spielende. Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Artikel 130 BGS, im kommerziellen Betrieb mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Gespa kann die Domain der Anbieterin auf die Sperrliste setzen, was Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Sperrliste. Domain-Hopping ist möglich, und die Gespa benennt dies öffentlich.

Wie die Anbieter in der Tabelle einzuordnen sind

Die nachfolgende Tabelle führt die in der Schweiz bewilligten Anbieter und ausländische Anbieter auf, die als Referenz dienen. Sie unterscheidet dabei zwischen Anbietern mit inländischer Bewilligung und dem Status der ausländischen Anbieter.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Lausanne
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
1Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BassBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar

Die zweite Spalte zeigt, was die Tabelle aussagen kann: Es gibt in der Schweiz zwei Anbieter mit Bewilligung, und es gibt acht Anbieter ohne Bewilligung. Wer bei einem der acht Anbieter spielt, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage, auch wenn die Anbieter auf ihren Webseiten Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen ausweisen. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf einer dieser Plattformen spielt, sollte das vor dem Hintergrund des fehlenden Schweizer Verbraucherschutzes tun.

Wer bei einem der ausländischen Anbieter spielt, sollte sich fragen, was die auf der Webseite ausgewiesene Lizenz in der Schweiz wert ist. Diese hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), solange keine Schweizer Bewilligung hinzukommt. Die Lizenzangabe auf der Webseite des Anbieters sollte daher stets kritisch geprüft werden.

Welche praktischen Konsequenzen die Tabelle für Spielende hat

Wer in der Schweiz wohnt und auf Curling wetten will, hat genau zwei legale Optionen: Sporttip und Jouez Sport, jeweils beschränkt auf das eigene Vertragsgebiet. Wer aus dem Ausland zuzieht und in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Sporttip ein Konto eröffnen, sobald der Wohnsitzwechsel behördlich registriert ist. Wer im Ausland wohnt, hat in keinem der beiden Anbieter einen Zugang. Die acht Anbieter ohne Bewilligung sind für Schweizer Spielende, die im Inland spielen wollen, keine Alternative, weil ihre Domain von Schweizer Telkomanbietern blockiert sein kann, ihre Spielregeln nicht dem BGS unterstehen und ihre Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonalem Steuerrecht behandelt werden.

Was das Angebot an Boni und Boosts in der Schweiz kostet

Die Werbung um Spielende spricht von «Boost», «Bonus» und «Gewinnverdopplung», und die Spielregeln von Sporttip zeigen, was diese Begriffe in der Praxis bedeuten. Ein Blick auf die Mechanik hilft, den Preis zu schätzen, den ein Boost im Vergleich zu einer normalen Wette kostet.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip erhöhen die ausgewiesene Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar, und in Einsatz und Erhöhung bestehen Limiten. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost kostet den Spielenden also nichts direkt, aber er ist auf einen konkreten Markt gebunden, und wenn dieser Markt nicht spielt, ist der Boost nichts wert.

Kombiboost

Der Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Kombinationswette. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Ein Kombiboost von 100 % bei fünfzehn Voraussagen klingt nach viel, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn Voraussagen eintreffen, ist klein. Wer den Boost mitnimmt, geht eine Wette ein, deren Auszahlung im Schnitt nicht einmal die Marge aller Einzelmärkte wettmacht, wenn die Quoten nicht aussergewöhnlich hoch sind.

Die Mechanik hinter den Boosts

Boosts sind Marketinginstrumente. Sie erhöhen die Auszahlung in einem konkreten Fall, aber sie verlangen in der Regel eine Wette, die der Spielende sonst nicht platziert hätte. Aus Sicht der Veranstalterin ist der Boost eine Marketingkostenposition, die im Schnitt durch die Marge der Wette aufgefangen wird. Aus Sicht des Spielenden ist der Boost ein Mehrgewinn im Erfolgsfall, der gegen die Marge der Wette und gegen die zusätzlichen Risiken der geforderten Wettkombination aufgerechnet werden muss. Wer einen Boost annimmt, sollte prüfen, ob die Wette auch ohne Boost sinnvoll wäre, und wenn nicht, ist der Boost der Grund, warum die Wette platziert wird, nicht ein Vorteil.

Zahlungen, Auszahlung und der steuerliche Rahmen

Was am Ende einer Wette passiert, ist die Auszahlung. Bei Sporttip gibt es zwei Wege: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das Wallet selbst kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Aufladung. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und eine Aufladung ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Auszahlung von Spielguthaben erfolgt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Auszahlung auf ein anonymes Konto oder eine Kryptowallet ist bei einer bewilligten Schweizer Veranstalterin nicht möglich, weil Artikel 50 Absatz 2 VGS die Auszahlung auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers verlangt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert die Zahlungswege des Anbieters, was Kryptowallets und ausländische Konten einschliessen kann, aber nicht muss.

Steuerliche Lage in der Schweiz

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Freibetrag ist die Schwelle, ab der ein Gewinn in der Steuererklärung deklariert werden muss. Auf Bundesebene gilt ab dem 1. Januar 2026 ein Freibetrag von CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet, nicht ein einzelner Betrag. Wer in der Praxis Curling-Wetten platziert, liegt in der Regel weit unter dem Freibetrag und hat keine einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen.

Gewinne aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind keine Schweizer Grossspielgewinne im Sinne des BGS. Sie fallen daher nicht unter die Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, sollte sich vor der Anmeldung beim ausländischen Anbieter beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater erkundigen.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Bieten Sporttip oder Jouez Sport Curling-Wetten an?

Curling taucht im Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport auf, wenn das Turnier auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht. Die Liste in der Version vom 10.09.2026 führt die einschlägigen internationalen Curling-Wettbewerbe, in der Regel die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaft und die olympischen Turniere. Ist ein Wettbewerb nicht auf der Liste, wird er auch nicht angeboten. Wer ein bestimmtes Turnier sucht, prüft am besten direkt im Wettprogramm.

Welche Sportarten und Wettarten sind in der Schweiz bewilligt?

Bewilligt sind die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die auf der Gespa-Liste geführt werden. Die Liste wird von der Interkantonalen Geldspielaufsicht geführt und regelmässig aktualisiert. Wetten auf Wetter, Politik und TV-Shows sind im Geldspielgesetz ausgeschlossen, und die Liste enthält keine Esports-Sektion, keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Wetten auf Trainingsläufe. Welche Märkte für eine bestimmte Sportart verfügbar sind, hängt von der Liste ab.

Was bedeutet die Marge bei einer Randsportart?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den die Veranstalterin im Durchschnitt einbehält. Auf einer Zwei-Wege-Wette mit symmetrischen Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 95.00 % und die Marge 5.00 %. Auf Randsportarten wie Curling ist die Marge in der Regel höher als auf Hauptsportarten, weil weniger Wettumsatz die Veranstalterin pro Einsatz mehr Risiko tragen lässt. Wer die Marge schätzt, sieht, wie viel von jedem Franken Einsatz im Schnitt bei der Veranstalterin bleibt, unabhängig vom Ausgang der Wette.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Kombinationswette?

Der Gewinnbetrag einer Kombinationswette ist Einsatz mal Gesamtquote. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten aller kombinierten Voraussagen. Bei Sporttip wird der rechnerische Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 5 auf eine Dreier-Kombi mit den Quoten 1.80, 2.10 und 2.50 setzt, rechnet 5 × 1.80 × 2.10 × 2.50 = CHF 47.25 als rechnerischen Gewinn, was nach Rundung CHF 47.25 ergibt.

Was passiert bei einer abgesagten Curling-Wette?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette bei Sporttip ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, bei Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00, und die übrigen Voraussagen laufen mit ihren Quoten weiter. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt ebenfalls mit Quote 1.00.

Bis zu welchem Betrag ist ein Curling-Gewinn steuerfrei?

Auf Bundesebene sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei, ab dem 1. Januar 2026. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher die Faustregel «je nach Kanton». Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat keine einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen aus einer Wette.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»