Mobile Sportwetten 2026: was das Smartphone-Wetten in der Schweiz kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Wer in der Schweiz ein Smartphone zur Hand nimmt und auf ein Sportereignis setzen will, hat keine grosse Auswahl an Veranstaltern. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und jede dieser beiden Gesellschaften bedient ihr eigenes Vertragsgebiet. Was sich auf dem Bildschirm verändert, sobald eine Quote angetippt wird, ist nicht die Spielregel, sondern der Bildausschnitt: kleine Anzeige, Touch-Bedienung, kurze Reaktionszeit. Genau das macht die Frage nach den Kosten so wichtig. Eine Wette, die am Schalter korrekt sitzt, kann auf dem Handy zu schnell abgeschlossen werden, bevor die eigenen Limite greifen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Stand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Angaben von Swisslos und die Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht).

Was «mobile Sportwetten» in der Schweiz überhaupt bedeutet

Mobile Sportwetten sind keine eigene Kategorie unter Schweizer Recht. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Geldspielverordnung (VGS) regeln Grossspiele einheitlich, ob sie am Schalter, im Web oder in der App abgeschlossen werden. Was sich auf dem Smartphone ändert, ist nicht die Bewilligung, sondern die Reibung: ein Fingertipp genügt, eine Wette ist platziert, eine Mitteilung schlägt sofort auf. Die rechtliche Logik bleibt diejenige, die auch für die Verkaufsstelle gilt.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das hat zwei Folgen. Erstens trägt der Spielende die Verantwortung für die eigenen Limite bereits vor der Registrierung, nicht erst nach den ersten Erfahrungen. Zweitens bleibt das, was die Wette ausmacht – Quote, Einsatz, Auszahlung – auf dem Bildschirm dasselbe wie am Schalter, mit denselben Rundungsregeln und denselben Fristen für die Geltendmachung. Die Mechanik ändert sich nicht, der Komfort schon, und mit ihm das Risiko, dass Bequemlichkeit die eigene Limite unterläuft.

Für die Schweiz gilt: Grossspiele im Sinne von Art. 3 lit. c und e BGS umfassen auch das Online-Angebot. Eine App ist nur die graphische Hülle einer bewilligten Sportwette, nicht eine eigene Lizenz. Wer «mobile Wetten mit Bonus» sucht, sollte zuerst prüfen, ob der Anbieter überhaupt bewilligt ist – denn ein Bonus eines ausländischen Anbieters nützt wenig, wenn der Anbieter hier nicht spielen darf und im Ernstfall keine Handhabe besteht.

Wettquote, Marge und das, was die Quote nicht zeigt

Eine Quote ist nicht einfach der faire Preis für ein Ereignis. Sie enthält die Marge des Veranstalters, also den Anteil, den dieser von jeder gesetzten Einheit einbehält. Eine Faustregel für den Leser: Auszahlungsquote und Marge ergänzen sich auf 100 %. Eine Auszahlungsquote von 94 % entspricht einer Marge von 6 %. Bei einem Fussballspiel mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) verteilt sich diese Marge über alle drei Preise; sie verschwindet nicht in einem besonders «schlechten» Tipp.

Wer auf dem Smartphone eine Quote sieht, sollte wissen: sie ist nicht im Stein gemeisselt. Beim Cash-Out zitiert Sporttip ausdrücklich, dass der Betrag tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und jederzeit geändert werden kann. Das gilt sinngemäss auch für die Pre-Match-Quote, die sich bis zum Anpfiff noch bewegt. Eine Quote ist ein Vorschlag des Veranstalters, kein Marktpreis wie an einer Börse.

Verlustlimite und Spielsperre: was der Spielende selbst setzen muss

In der Schweiz schreibt das BGS keine fixe Verlustlimite vor. Was es verlangt, ist, dass der Veranstalter vom Spielenden vor der ersten Wette eigene maximale Werte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste erhebt. Swisslos setzt diese Vorgabe in den eigenen Bedingungen um: vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos geht damit über das gesetzliche Minimum hinaus, das 24 Stunden vorsieht. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben; eine Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Einbezug einer spezialisierten Stelle.

Diese Limite und Sperren gelten auf dem Handy genauso wie am Schalter. Sie sind kein Sonderkapitel für die mobile Wette, sondern ihre Anwendung wird durch das Smartphone nicht aufgehoben – im Gegenteil, die schnelle Bedienung verlangt, dass die Limite bewusst gesetzt wird, bevor das erste Spielkonto überhaupt aufgeladen ist.

Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter in Frage kommen

Die Schweiz hat sich für eine zahlenmässig begrenzte Lösung entschieden. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos (Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) und Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne). Beide brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Aufsicht führt die Gespa.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das hat unmittelbare Konsequenzen für jeden, der auf dem Smartphone eine Seite öffnet: gibt der Anbieter nicht an, von Swisslos oder Loterie Romande bewilligt zu sein, fehlt ihm die notwendige Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie macht den Anbieter im Ausland nicht unbedingt unseriös, aber sie macht ihn im Inland nicht legal. Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (bis drei Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis fünf Jahre, Art. 130 BGS); die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und kein Schweizer Rekursweg.

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; blockierte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf (Domain-Hopping), die Liste wird entsprechend nachgeführt. Für die Spielenden heisst das: ein blockierter Anbieter ist ein klares Signal, nicht aber eine Garantie, dass die Liste vollständig ist.

Was bewilligt ist – und was nicht

Die zugelassene Sportwette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Auf der Liste erscheinen keine Eckball- oder Kartenmärkte und kein Esports-Bereich. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer auf dem Smartphone eine Wette anbietet, die auf der Liste nicht steht, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung. Die Gespa-Liste ist die einzige Referenz, nicht das, was die App gerade anzeigt.

Werbung, Bonus und Verrechnungssteuer

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und -bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Keine Promo-Codes auf der Seite.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab – «je nach Kanton». Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonalem Steuerrecht behandelt; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll als Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – das schreibe nicht anderswo nach.

Spielerschutz auf dem Handy

Das Smartphone verändert die Spielmechanik nicht, aber es verändert die Geschwindigkeit. Eine Wette ist in zwei Tippbewegungen platziert, eine Mitteilung über ein Live-Ereignis erreicht das Telefon in Sekunden. Der Spielerschutz im BGS und in der VGS geht davon aus, dass der Spielende vorbereitet ist, nicht dass die App bremst.

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, schweizweit (Art. 72 BGS). Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige, die dennoch eine Wette abschliessen, haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige verkauft. Wer eine Verkaufsstelle nutzt, sollte sich nicht auf den Jugendschutz vor Ort verlassen.

Die Verlustlimite ist die einzige Bremse, die der Spielende selbst zieht. Wer auf dem Handy wettet, sollte sie bewusst setzen, nicht erst nach den ersten Verlusten. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Verlustserie mit einem Fingertipp auf «Limite erhöhen» verlängert wird.

Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich und erfordert den Einbezug einer spezialisierten Stelle (Art. 81 BGS). Wer sich für sechs Monate selbst aussperrt, muss diesen Schritt bewusst gehen – eine einmal gesetzte Sperre ist nicht mehr zurückgenommen, bevor sie abläuft.

Die App: Bedienung, QR-Code an die Verkaufsstelle, Cash-Out

Bei Swisslos kann eine Wette vollständig mobil abgeschlossen werden: online über Swisslos.ch oder in der Sporttip-App (iOS, Android). In der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen – ein nützlicher Weg, wenn die Quote in der Verkaufsstelle günstiger ist oder wenn ein Wettschein ausdruckpapieren werden soll.

Die App bietet drei Wettformen an, die sich am Bildschirm nicht grundsätzlich vom Schalter unterscheiden, deren Mechanik aber auf dem Touchscreen leichter zugänglich ist:

Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Livewetten und spielentscheidende Situationen

Livewetten sind grundsätzlich erlaubt, vor und während des Spiels. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 88. Hälfte noch schnell tippt, kann also auf eine Wette landen, die als ungültig gewertet wird.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung – etwa «nächstes Tor» und «Endresultat» im gleichen Spiel – ist die Kombination nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig; eine aus Versehen angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Vergleich der Schweizer Anbieter

Die folgende Tabelle fasst die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen zusammen. Ausländische Anbieter sind hier nicht aufgeführt, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben; sie werden im nächsten Abschnitt einzeln gewürdigt.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Verbreitungsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS)

Die Tabelle liest sich nüchtern, und das ist der Punkt: die Auswahl ist absichtlich klein. Wer in der Deutschschweiz wohnt und mobil wetten will, kommt an Swisslos nicht vorbei; wer in der Romandie wohnt, an der Loterie Romande nicht. Das Verbreitungsgebiet ist keine Empfehlung, sondern eine Sperre: ein Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen.

Einsatz und Auszahlung bei Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das sind harte Schwellen, die unabhängig vom Kontostand gelten.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit einer Quote von 2.10 einen Einsatz von CHF 12 setzt, erhält einen Gewinn von 25.20, der auf 25.20 abgerundet wird – bei tieferen Quoten kann der Unterschied zwischen Aufrunden und Abrunden einzelne Rappen ausmachen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wie eine Quote entsteht – und was der Sporttip-Kombiboost wirklich bringt

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Kombiboost belohnt das, nicht den Ausgang: er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer das durchrechnet, sieht: ein 5-%-Boost auf den Nettogewinn entspricht einer Quote, die um den Faktor 1.05/(1.05−0’001) besser ist – bei kleinen Gewinnen spürbar, bei grossen unbedeutend. Der Boost ist eine Belohnung für das Risiko, nicht ein Geschenk; wer vier Voraussagen mit Quote 1.50 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 5.06, und der Nettogewinn ist Einsatz × 4.06 – der Boost legt 5 % darauf.

Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es lohnt sich, vor dem Tipp in die Bedingungen zu sehen, denn ein Boost, der bei Cash-Out verfällt, ist auf Märkten mit häufigem Cash-Out wertlos.

Anbieter im Test

Die folgenden zehn Anbieter sind die im Testfeld enthaltenen Marken. Die ersten zwei sind in der Schweiz bewilligt, die übrigen acht nicht. Die Beurteilung beruht auf den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos, den Angaben der Loterie Romande und der Aufsicht durch die Gespa; ausländische Marken sind nach ihrer Eignung für Schweizer Spielende beurteilt, nicht nach einer hypothetischen Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip – der einzige Deutschschweizer Veranstalter

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld, das die Spielenden einsetzen, fliesst nicht in eine Aktiengesellschaft, sondern in den Sport und in kantonale Zwecke.

Die Bedienung auf dem Smartphone ist vollständig: App für iOS und Android, Online-Wetten über Swisslos.ch, QR-Code für die Verkaufsstelle. Cash-Out ist verfügbar – als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live. Livewetten sind möglich; wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Die App liest sich am Bildschirm so, wie sie sich am Schalter verhält, mit dem Vorteil, dass die Quote sich live aktualisiert und ein Cash-Out ausgeführt werden kann, ohne den Schalter zu wechseln.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sind im europäischen Vergleich niedrig. Wer mit kleinen Beträgen spielt, ist hier richtig; wer mit hohen Beträgen spielt, ist an Systemwetten (bis CHF 10’000) verwiesen, und für alles, was darüber liegt, gibt es kein Schweizer Produkt. Die Verlustlimite von maximal CHF 9’999 pro Tag ist eine harte Bremse, die nicht aufgestockt werden kann.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein einzelnes Konto für Sportwetten will, ist bei Sporttip an der richtigen Adresse – die App ist vollständig, die Auszahlung geht auf das eigene Bankkonto, das Spielguthaben ist Schweizer Recht. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt, kann hier kein Konto eröffnen.

Loterie Romande Jouez Sport – die einzige Westschweizer Veranstalterin

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Damit ist sie die einzige bewilligte Veranstalterin für die Romandie, und sie trägt die Verantwortung für ein Verbreitungsgebiet, das mit den sechs Kantonen ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung umfasst.

Die Bedienung auf dem Smartphone entspricht der von Sporttip: App für iOS und Android, Online-Wetten über jeux.loro.ch, Verkaufsstellen für diejenigen, die den Wettschein in Papierform wollen. Die Spielregeln und die Verlustlimite folgen dem BGS und der VGS; die konkrete Ausgestaltung kann von denjenigen der Sporttip-Bedingungen abweichen. Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse – ein zweites Konto bei einem anderen Schweizer Anbieter gibt es nicht, weil es in der Romandie keine zweite Veranstalterin gibt.

Ob Jouez Sport eine App anbietet, die mit der von Sporttip vergleichbar ist, lässt sich direkt in der App-Beschreibung auf jeux.loro.ch prüfen.

MrXbet – ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist in der Schweiz nicht zugelassen; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Da MrXbet nicht unter Schweizer Aufsicht steht, gibt es keine Spielsperre und keinen Schweizer Rekursweg. Der Zugang kann durch die Gespa blockiert sein.

Die Frage, ob MrXbet ein gutes Wettprogramm hat, lässt sich aus der Sicht eines Schweizer Spielenden nicht seriös beantworten, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Wer hier spielt, spielt ohne den Schutz des BGS – ohne Spielsperre, ohne Verlustlimite nach Schweizer Mechanik, ohne Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen, ohne die Spielregeln, die für die Schweiz gelten. Im Streitfall ist der Schweizer Rechtsweg nicht offen.

Für Schweizer Spielende ist MrXbet keine Option, sondern ein Beispiel dafür, was eine fehlende Bewilligung in der Praxis bedeutet. Der Spielende wird zwar nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, die eingreift.

Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist in der Schweiz nicht zugelassen; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Für Schweizer Spielende gelten weder Spielsperre noch Schweizer Rekursweg. Die Domain kann von der Gespa blockiert sein.

Wer bei Wettigo spielt, tut dies ausserhalb des BGS. Eine Verlustlimite nach BGS wird nicht erhoben; eine Spielsperre wirkt nur, wenn sie der Anbieter selbst führt, und sie gilt nicht in Schweizer Casinos. Die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Art. 50 VGS; eine Überweisung auf ein Schweizer Bankkonto im eigenen Namen ist nicht garantiert. Für Spielende in der Schweiz ist Wettigo keine seriöse Adresse.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Da das Angebot nicht in der Schweiz zugelassen ist, fehlen Spielerschutzmechanismen wie Sperrregister und Rekursweg. Der Zugang kann durch die Gespa blockiert sein.

Ein Vorteil, den HighFlyBet gegenüber einem bewilligten Anbieter haben könnte – etwa ein grösseres Wettprogramm, höhere Quoten, ein schnellerer Cash-Out – wiegt die fehlende Aufsicht nicht auf. Die Schweizer Aufsicht existiert nicht, weil der Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt ist; jede Beschwerde läuft ins Ausland. Für Schweizer Spielende ist HighFlyBet keine Option.

Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Es fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister und der Schweizer Rekursweg. Die Domain kann durch die Gespa gesperrt werden.

Die Frage, ob Boomerang Bet ein vollständigeres Wettprogramm als die Schweizer Anbieter hat, lässt sich aus den vorhandenen Informationen nicht seriös beantworten, weil die rechtliche Grundlage für Schweizer Spielende fehlt. Für Spielende in der Schweiz ist Boomerang Bet keine seriöse Adresse; die einzige sinnvolle Auseinandersetzung mit der Marke ist die Frage, warum ihre Domain blockiert werden könnte.

AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Schweizer Spielende haben keinen Zugriff auf das Sperrregister oder den Rekursweg. Der Anbieter kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

AmunRa fällt in die gleiche Kategorie wie die anderen nicht bewilligten Marken. Wer hier spielt, verlässt den Schutz des BGS – die Verlustlimite wird nicht nach Schweizer Mechanik erhoben, die Spielsperre gilt nur intern, die Auszahlung folgt den Regeln des Anbieters. Im Streitfall ist der Schweizer Rechtsweg nicht offen.

Pribet – ohne Schweizer Bewilligung

Pribet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Pribet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rekursweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Pribet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Frage, ob das Wettprogramm umfangreicher oder die Quote höher ist als bei den Schweizer Anbietern, lässt sich aus der Sicht eines Schweizer Spielenden nicht seriös beantworten, weil die rechtliche Grundlage fehlt.

Betify – ohne Schweizer Bewilligung

Betify verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Betify ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rekursweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Betify reiht sich in das Muster der nicht bewilligten Marken ein. Wer hier spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Auszahlungsregeln nach VGS. Im Streitfall ist der Schweizer Rechtsweg nicht offen.

Funbet – ohne Schweizer Bewilligung

Funbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Funbet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rekursweg. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Funbet bildet den Abschluss der Reihe nicht bewilligter Anbieter. Für Schweizer Spielende gilt dasselbe wie für MrXbet, Wettigo, Pribet, HighFlyBet, Boomerang Bet, AmunRa und Betify: ohne Schweizer Bewilligung ist die App in der Schweiz nicht zugelassen, die Spielsperre wirkt nicht im Schweizer Register, die Auszahlung folgt nicht der VGS. Wer auf einer dieser Seiten spielt, sollte wissen, dass die Sperrliste der Gespa genau für solche Marken geführt wird.

Auszahlung und Zahlung: wie das Geld auf das eigene Konto kommt

Spielguthaben wird bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der Zahlungsarten, die Swisslos zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos anbietet; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist eine der wenigen Schweizer Besonderheiten, die das Aufladen vom üblichen Online-Shop unterscheidet – der Bestätigungsschritt liegt nicht auf der Swisslos-Seite, sondern in der PostFinance App.

Die Auszahlung folgt klaren Regeln: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen erwartet, sollte prüfen, ob das eigene Konto auf den registrierten Namen lautet. Art. 50 Abs. 2 VGS lässt nur Auszahlungen auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen zu – anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Eine Auszahlung auf das Konto der Partnerin oder des Partners ist nicht zulässig. Die Verifizierung bei der Registrierung liest den Namen aus dem Ausweis; das Bankkonto muss denselben Namen tragen.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer seinen Wettschein verliert oder den Gewinn nicht beansprucht, verliert ihn. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – nicht per E-Mail, nicht telefonisch.

Häufige Fragen

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Eine ausländische Bewilligung – etwa aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Schweizer Spielsperre-Register und ohne Schweizer Rekursweg. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; die Spielenden selbst werden nicht bestraft.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999 pro Tag (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die genauen Werte für die Loterie Romande sind in deren Bedingungen festgelegt.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10 mal Quote 2.10 ergibt CHF 21.00 (nach Aufrundung) und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» steht. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonalem Recht zu behandeln – Thurgau etwa besteuert sie unabhängig vom Betrag voll als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»