Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz: Was das Werbeversprechen tatsächlich kostet
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Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungslage der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer mit «Gratiswette ohne Einzahlung» wirbt, verspricht ein Geschenk, das in der Schweiz fast immer kein Geschenk ist: Gratisspielguthaben untersteht dem Geldspielgesetz, braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht und ist an Bedingungen geknüpft, die im Kleingedruckten stehen. Diese Seite rechnet die Bedingungen durch, benennt die zugelassenen Veranstalter und zeigt, was eine Werbeaktion in Franken wirklich wert ist, sobald man sie gegen die Quote eines Marktes hält.
Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt ist
Der Begriff «Gratiswette» wird im Markt für zwei sehr verschiedene Dinge verwendet. Auf der einen Seite steht das gesetzliche Gratisspielguthaben, das im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ausdrücklich geregelt ist und für die zwei bewilligten Veranstalter in der Schweiz – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport – die einzige Form einer Gratiswette ohne Einzahlung darstellt. Auf der anderen Seite steht das, was ausländische Buchmacher bewerben: Freiwetten, Risk-Free-Bets oder «10 € geschenkt beim Anmelden», die an kein Schweizer Regime gebunden sind und in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Der wichtigste Unterschied liegt nicht in der Höhe des versprochenen Betrags. Er liegt darin, was das Geld am Ende macht. Bei einem Gratisspielguthaben nach Schweizer Recht handelt es sich um ein Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist – es lässt sich einsetzen, ein daraus erzielter Gewinn wird ausgezahlt, der ursprüngliche Gutschriftbetrag jedoch nicht. Wer eine 10-Franken-Aktion bei der Loterie Romande mitnimmt, kann damit gewinnen, aber er kann die 10 Franken nicht zurückbuchen lassen, falls er sie nicht einsetzt. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine «10 € Free Bet» aktiviert, liegt in einem anderen Regime, in dem das Versprechen «gratis» an die Spielauswahl, die Mindestquote und die Umsatzvorgaben des Anbieters gebunden ist.
Die Werbung führt die zwei Bedeutungen meist zusammen, als handle es sich um dasselbe Produkt. Das ist es nicht. Diese Seite beginnt mit dem, was das Schweizer Recht tatsächlich zulässt, und ordnet am Ende ein, was sich hinter den ausländischen Angeboten verbirgt, die in der Schweiz beworben werden.
Der Blick in die Mechanik: was mit dem Einsatz passiert
Bei jeder Form von Gratiswette – ob gesetzlich bewilligt oder ausländisch beworben – gilt ein Grundsatz, der das Marketing gerne unterschlägt: der Einsatz wird mit einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer 10 Franken Gratisspielguthaben auf eine Wette mit Quote 2.50 setzt und gewinnt, bekommt nicht 25 Franken ausgezahlt. Er bekommt 15 Franken, nämlich den Gewinn ohne den Einsatz. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine 10-Euro-Free-Bet auf dieselbe Quote 2.50 setzt, bekommt im Erfolgsfall ebenfalls 15 Euro, weil der 10-Euro-Einsatz Teil der Wette war und mit dem Gewinn nicht zurückfliesst.
Das ist der Hebel, an dem jede Werbung kippt. Eine «Gratiswette» ist nicht das, was eine eingezahlte Wette ist: bei einer Eigeneinlage würde der Gewinn 25 Franken betragen, weil der 10-Franken-Einsatz am Ende mit zurückkommt. Die Differenz – genau der Einsatz – ist der Preis, den der Wettende für die Aktion bezahlt, ohne dass es im Prospekt so genannt wird. Wer eine Aktion bewertet, muss also rechnen, als bekäme er nur den Gewinnanteil.
Die Zahlen, die das Marketing gerne weglässt
Eine 10-Franken-Aktion auf eine Wette mit Quote 1.90 bringt bei einem Gewinn 9 Franken netto. Die ausländische 10-Euro-Free-Bet auf dieselbe Quote 1.90 bringt bei einem Gewinn 9 Euro. Beide werben mit «10», beide zahlen weniger. Die Werbung vergleicht die Höhe des Guthabens; die Rechnung vergleicht den Gewinn – und der ist deutlich kleiner als der Betrag, mit dem geworben wird.
Hinzu kommt, dass fast jede Aktion an eine Frist, eine Mindestquote und gelegentlich an eine Auszahlungsschwelle gebunden ist, die in der Werbung nicht stehen. Wer die Aktion innerhalb von 7 Tagen nach Code-Eingabe nutzt, ein Spiel mit Quote ab 1.50 auswählt und das Wallet mit ausreichend Deckung führt, schafft die Mechanik. Wer nach Ablauf der Frist oder auf einer niedrigeren Quote spielt, lässt das Guthaben am Ende ungenutzt verfallen.
Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, geschlossene Märkte
Schweizer Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) – nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Bewilligungen gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Punkt, an dem jede ausländische Lizenz in der Schweiz hängenbleibt: eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland ist hier kein Ersatz.

Die Kantone haben zudem die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos – eine Genossenschaft mit Sitz in Basel – und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Es gibt keine dritte, vierte oder zehnte bewilligte Marke. Wer in der Schweiz legal auf eine Sportwette setzt, setzt bei einem dieser zwei Veranstalter, und beide Veranstalter betreiben das jeweilige Produkt nur in einem genau umrissenen Vertragsgebiet. Ein Online-Konto bei Sporttip lässt sich nur mit Wohnsitz in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein eröffnen; ein Online-Konto bei Jouez Sport nur mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Was bewilligt ist – und was nicht
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Grundlage Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist geschlossen: was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt. Eckball-Märkte und Kartenmärkte fehlen in dieser Liste, ebenso eine eigene Sektion für E-Sports. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Damenwettbewerbe ebenso. Rangwetten sind nur bewilligt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind grundsätzlich gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Diese Geschlossenheit hat zwei Konsequenzen für die Gratiswette ohne Einzahlung. Erstens kann ein bewilligter Veranstalter nur in dem engen Rahmen werben, den die Liste ihm erlaubt. Zweitens hat ein ausländischer Anbieter, der eine «Gratiswette ohne Einzahlung» für einen Markt anbietet, den die Schweizer Liste gar nicht vorsieht, in der Schweiz schlicht kein zulässiges Produkt, das er bewerben könnte. Die Werbung an sich richtet sich dann nicht an die Schweiz – und die Frage, ob sie es doch tut, ist eine rechtliche, keine sportliche.
Bewilligung und Aufsicht im Detail
Die Gespa beaufsichtigt nicht nur die Produkte, sondern auch die Werbung. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtete Werbung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – eine kleine Zahl, die zeigt, wie selten das Instrument tatsächlich eingesetzt wird.
Werbeaktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: ein konkretes Beispiel
Ein Beispiel aus dem Winter 2026-Saison zeigt, wie eine bewilligte Aktion in der Praxis aussieht. Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen den Code JouezSport – Patinoires et Stades in den Stadien der National League verteilt. Wer den Code innert 7 Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutschriften ausgegeben, jedes Guthaben war 30 Tage gültig, nicht auszahlbar und nur im Spielerkonto selbst nutzbar.
Die Mechanik hat drei Reibungspunkte. Erstens: das Guthaben ist nicht auszahlbar; ein Gewinn wird ausgezahlt, das Startkapital nicht. Zweitens: es gilt eine 30-Tage-Frist ab Gutschrift, danach verfällt es. Drittens: das Konto muss vor der Gutschrift verifiziert sein, mit Ausweis, Wohnsitznachweis und gesetzten Limiten. Wer die Aktionsbedingungen erst nach der Gutschrift liest, läuft Gefahr, das Guthaben am Ende ungenutzt zu verlieren.
Grundlag | Wie die Schweizer Bewilligungslandschaft aussieht
Die Schweiz kennt im Bereich der Sportwetten ein anderes Modell als die meisten europäischen Märkte. Statt einer Lizenz für Dutzende Anbieter gibt es eine kantonale Begrenzung auf zwei Veranstalter, die beide interkantonal getragen sind. Swisslos ist eine Genossenschaft, deren Trägerschaft aus den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein besteht; die Loterie Romande wird von den sechs Westschweizer Kantonen getragen. Beide Veranstalter sind Non-Profit-Organisationen – die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS), nicht an Aktionäre.

Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Jouez Sport, das Spielangebot ist auf das Vertragsgebiet begrenzt. Wer dort ein Konto eröffnen will, muss Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone haben und sich identifizieren.
Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und führt das Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Sporttip lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt; das Produkt steht in der Romandie nicht zur Verfügung, und das Produkt der Loterie Romande nicht in der Deutschschweiz.
Diese Aufteilung bedeutet: ein Spieler in Genf kann nur bei Jouez Sport spielen, ein Spieler in Bern nur bei Sporttip. Es gibt keinen Schweizer Wettbewerb zwischen den beiden Veranstaltern um dasselbe Publikum – beide bedienen ihr angestammtes Gebiet. Die Werbung um eine «Gratiswette ohne Einzahlung» richtet sich also immer nur an die Bewohner des Vertragsgebiets des jeweiligen Veranstalters; die Aktion eines Veranstalters ist für die Spieler des anderen unsichtbar.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Frage, was die Aktion daran ändert
Schweizer Recht setzt beim Spielerschutz nicht am Werbeversprechen an, sondern an der Spielmechanik. Wer in der Schweiz Sportwetten spielt, muss vor der ersten Wettabgabe Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzregel, die das impulsive Hochsetzen verhindern soll. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind keine Höflichkeit: ohne gesetzte Limite gibt es keine Wette.
Das hat für jede Aktion rund um eine Gratiswette eine direkte Folge. Gratisspielguthaben ist Spielguthaben, und Spielguthaben unterliegt denselben Limiten wie eigenes Geld. Wer die monatliche Verlustlimite aus eigener Einzahlung bereits ausgeschöpft hat, kann das Gratisspielguthaben in der Praxis nicht mehr einsetzen, weil der Wettvorgang am Limit scheitert. Die Aktion ist dann nominell im Konto, faktisch aber blockiert.
Die Spielsperre: ein Register, das übergreift
Wer sich selbst sperren lässt – produktbezogen für 1 bis 180 Tage oder unbefristet –, wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen. Eine unbefristete Sperre gilt nicht nur für den gewählten Veranstalter, sondern auch für die Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine produktbezogene Sperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten gelöst werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS; Art. 81 BGS). Der Veranstalter darf gesperrten oder minderjährigen Personen keine Gewinne auszahlen (Art. 45 BGS) – eine Klausel, die in der Werbung um Gratiswetten fast nie auftaucht.
Für die Gratiswette bedeutet das: besteht eine Spielsperre, ist das Gratisspielguthaben in der Praxis wertlos, weil das Konto für Wetten gesperrt ist. Besteht keine, aber Limiten sind ausgeschöpft, gilt dasselbe. Die Aktion richtet sich also an einen sehr engen Kreis von Spielern, die verifiziert, im Vertragsgebiet wohnhaft, nicht gesperrt und unter ihrer Verlustlimite sind. Wer diese vier Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllt, liest die Werbung, kommt aber nicht zum Einsatz.
Minderjährige und Testkäufe
Sporttip-Wetten stehen nur Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso Wettkämpfer, die an einem Ereignis teilnehmen, auf das sie wetten wollen. Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch, um den Jugendschutz zu überprüfen. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testfällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – ein Ergebnis, das zeigt, dass der Schutz an der Ladenkasse löchrig ist. Diese Zahl sollte nicht über den Online-Schutz hinwegtäuschen, der über die verpflichtende Identitätsprüfung beim Anmelden funktioniert.
Wie eine Aktion in Franken aussieht: die Rechnung
Eine Gratiswette ist nicht die Höhe des Guthabens, sondern das, was sie nach den Bedingungen einbringt. Die Rechnung hat drei Eingaben und eine Ausgabe.
Eingaben für eine Beispielrechnung. Gratisspielguthaben: CHF 10, nicht auszahlbar. Marktwahl: ein illustrativer Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 – ein Beispiel, kein zitiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes, also der Anteil der Einsätze, den der Markt langfristig zurückzahlt, liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 52.63 %. Der Buchmacher behält davon 47.37 % Marge.
Rechnung. Eine Wette mit dem 10-Franken-Guthaben auf eine Seite des Marktes zur Quote 1.90 gewinnt in 52.63 % der Fälle. Im Erfolgsfall zahlt der Buchmacher den Gewinn ohne den Einsatz zurück: 10 × (1.90 − 1) = 9 Franken. Im Misserfolgsfall verliert der Spieler das Guthaben komplett. Erwartungswert vor Buchmacher-Marge: 10 × (1.90 − 1) × 52.63 % = 4.74 Franken.
Entscheidender Schritt: der Marktabzug. Weil die Auszahlungsquote des Marktes nur 52.63 % beträgt, verliert der erwartete Gewinn 47.37 % an die Marge. Übrig bleibt: 4.74 × 52.63 % = rund 2.50 Franken Erwartungswert. Auf den nicht rückzahlbaren 10 Franken Einsatz gerechnet, ist die Aktion rund 25 % ihres Nennwerts wert, nicht 100 %.
Das ist das Band. In der Grössenordnung bewegt sich jede Gratiswette dieser Klasse, sobald man Marktmarge und fehlenden Einsatzrückfluss einkalkuliert. Eine Aktion, die mit 20 Franken wirbt, liegt in derselben Logik, eine Aktion mit 5 Franken ebenso. Der Nominalbetrag der Werbung überschätzt den Wert der Aktion regelmässig um den Faktor 3 bis 5, sobald ein durchschnittlicher Markt unterstellt wird.
Was die Rechnung nicht sagt. Wer mit dem Guthaben auf eine Quote 3.00 statt 1.90 wettet, gewinnt seltener, im Erfolgsfall aber mehr. Der Erwartungswert bleibt wegen der gleichbleibenden Marge ähnlich. Wer mit dem Guthaben auf eine Quote 1.20 wettet, gewinnt häufiger, im Erfolgsfall aber weniger; der Erwartungswert sinkt, weil die Marge konstant bleibt, der Gewinn aber kleiner wird. Die Aktion ist also keinladender auf höheren Quoten, solange der Spieler die höhere Varianz akzeptiert.
Die Bedingungen, die in jeder Aktion stehen
Jede Aktion rund um eine Gratiswette – ob Schweizer Gratisspielguthaben oder ausländische Free Bet – hat Bedingungen, die in der Werbung nicht stehen und in den Aktionsbedingungen nachgelesen werden müssen. Drei davon kosten den Spieler am meisten, wenn er sie übersieht.
Die Frist. Die Jouez-Sport-Aktion hatte eine 7-Tage-Frist für die Code-Eingabe und eine 30-Tage-Frist für die Nutzung des Gutschrifts. Wer nach Ablauf spielt, verliert das Guthaben. Ausländische Free Bets haben oft eine 7-Tage-Frist ab Gutschrift; eine Frist, die ohne Erinnerung im Posteingang leicht verstreicht.
Die Mindestquote. Viele Aktionen verlangen eine Mindestquote – typischerweise 1.50 bis 2.00. Wer auf einer niedrigeren Quote spielt, lässt die Aktion ungenutzt. Die Mindestquote filtert genau die Spiele heraus, die der Spieler ohnehin gespielt hätte.
Die Umsatzvorgabe. Ausländische Free Bets sind häufig an eine Umsatzvorgabe gebunden – der Gewinn aus der Free Bet muss nochmals N-mal umgesetzt werden, bevor er auszahlbar ist. Die Höhe variiert zwischen «1 × umsetzen» und «5 × umsetzen», mit oder ohne Mindestquote. Eine 10-Euro-Free-Bet, deren Gewinn 5-mal umgesetzt werden muss, ist nominell ein Geschenk, tatsächlich ein Hebel auf das eigene Geld.
Die Auszahlungsmechanik
Schweizer Veranstalter unterscheiden zwischen Spielguthaben und auszahlbarem Guthaben. Bei Swisslos wird Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinn über CHF 1’000 wird innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Loterie Romande legt die Schwelle ebenfalls bei CHF 1’000 netto fest – Gewinne darüber gehen direkt auf die IBAN. Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist die entscheidende Klausel, die in beiden Häusern identisch formuliert ist. Wer das Gratisspielguthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, hat am Ende einen leeren Posten im Wallet und keine Möglichkeit, den Nominalwert zurückzuholen.
Die Bonuslandschaft: was Sporttip und Jouez Sport tatsächlich anbieten
Die zwei bewilligten Veranstalter bewerben keine klassischen Einzahlungsboni, wie sie ausländische Anbieter kennen. Stattdessen gibt es drei Arten von Aktionen, die regelmässig vorkommen: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf vordefinierte Sportereignisse und Kombiboosts auf Kombinationswetten ab vier Voraussagen. Alle drei brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, alle drei sind an Bedingungen geknüpft, die in den Sporttip-Spielregeln (Version 4.2) stehen.
Der Quotenboost
Ein Quotenboost bei Sporttip gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Boost erhöht die angezeigte Quote auf einen vom Veranstalter festgelegten Wert; der erhöhte Gewinn ist in Einsatz und Höhe limitiert. Pro Wettendem ist der Boost nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Mechanismus ist im Grund ein Werbeartikel, der eine ausgewählte Quote über den Marktpreis hebt – solange der Spieler auf das ausgewählte Spiel setzt, gewinnt er die Differenz zur Marktquote.
Der Profitboost
Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch hier: nur online, nur einmal pro Wettendem, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Profitboost ist eine Variante des Quotenboosts, die auf den Nettogewinn statt auf die Bruttoquote wirkt; im Endeffekt kommt beides auf dasselbe hinaus, sofern der Spieler keine eigenen Eingangsquoten mitrechnet.
Der Kombiboost
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den Boost mitnimmt, geht eine Kombiwette ein, deren einzelne Beine bereits die Mindestquote 1.50 tragen müssen – und damit ein Risiko, das über dem einer Einzelwette liegt.
Die Logik dieser drei Angebote ist durchgehend: ein vordefinierter Anlass, eine limitierte Erhöhung, eine Einsatzobergrenze, eine Auszahlung an Bedingungen. Keines dieser Angebote ist eine «Gratiswette ohne Einzahlung» im engeren Sinn – die Auslösung hängt an einer platzierten Wette, nicht am blossen Klick auf einen Code.
Quotenboosts und Profitboosts: was sie kosten
Ein Quotenboost von 1.85 auf 2.10 auf einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 bringt im Erfolgsfall CHF 2.50 mehr – 21 statt 18.50. Das ist nominal ein Werbe-Geschenk, effektiv eine Subvention auf den Einsatz. Sie kostet den Veranstalter Marge, die er an anderer Stelle wieder reinholen muss – typischerweise über das übrige Wettprogramm, in dem die Quoten näher am Marktdurchschnitt liegen. Für den Spieler ist der Boost günstiges Geld, wenn er das ausgewählte Spiel ohnehin spielen wollte. Wer den Boost zum Anlass nimmt, ein Spiel zu spielen, das er sonst nicht gespielt hätte, bezahlt die Quotendifferenz mit einer Wette, die nicht in seine Disziplin passt.
Neukundenangeb | Aktionen, die ohne Einzahlung laufen
Die wenigen Aktionen, die in der Schweiz ohne Einzahlung laufen, kommen aus dem Kreis der von der Gespa bewilligten Gratisspielguthaben. Die Logik ist einfach: ein Konto ist verifiziert, eine Wette wird nicht verlangt, der Spieler bekommt einen kleinen Betrag zur freien Verwendung innerhalb der Aktionsbedingungen. Was nicht dazugehört, sind alle Werbeformeln, die im internationalen Markt üblich sind: «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», «Risikofreie Wette», «Cashback auf Verluste» – all das findet sich im Schweizer Markt nicht, weil die Bewilligungslage es nicht hergibt.
Die Loterie Romande hat im Winter 2026-Saison mit JouezSport – Patinoires et Stades ein Beispiel geliefert, das in der Mechanik funktioniert hat. Sieben Aktionstage in den Stadien der National League, ein Code, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben war, ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Insgesamt 7’000 Stück, gestreut über die Westschweiz. Die Aktion hat das getan, was eine Schweizer Aktion tun kann: sie hat Spieler, die bereits ein verifiziertes Konto hatten, mit einem kleinen Startkapital ausgestattet – nicht mehr.
Wer profitiert, wer geht leer aus
Eine Aktion wie JouezSport – Patinoires et Stades rentiert sich für drei Spielergruppen. Erstens für Stadiongänger, die an einem Aktionstag anwesend waren und den Code mit nach Hause genommen haben. Zweitens für Spieler, die innerhalb von 7 Tagen den Code eingegeben und das Konto verifiziert hatten – das sind vor allem Spieler, die ohnehin ein Konto führen. Drittens für Spieler, die unter ihrer Verlustlimite und ohne Spielsperre waren und das Guthaben in den folgenden 30 Tagen auf einer Wette mit ausreichender Quote einsetzen konnten.
Sie rentiert sich nicht für Spieler, die den Code verpasst haben. Sie rentiert sich nicht für Spieler, deren Konto noch nicht verifiziert war – die Verifizierung braucht Zeit, der Code nicht. Sie rentiert sich nicht für Spieler, die ihre monatliche Verlustlimite bereits ausgeschöpft hatten. Sie rentiert sich nicht für Spieler mit einer Spielsperre. Die Aktion ist also in der Mechanik einfach, in der Reichweite eng.
Die Bandbreite, die der Schweizer Markt hergibt
In der Breite bewegt sich der Schweizer Markt für Aktionen ohne Einzahlung zwischen CHF 5 und CHF 20. Grössere Beträge sind in den Spielregeln nicht vorgesehen und werden von der Gespa nicht bewilligt. Wer in der Schweiz «eine Gratiswette ohne Einzahlung» sucht, sucht einen kleinen Betrag mit kurzer Frist, der als Werbeartikel eines Veranstalters läuft – und nicht einen Willkommensbonus, wie er auf ausländischen Plattformen üblich ist.
Top-10-Anbieter im Vergleich: Schweizer Veranstalter und ausländische Marken
Die folgende Tabelle ordnet die zugelassenen Veranstalter und die ausländischen Marken, die mit einer «Gratiswette ohne Einzahlung» werben, in einer gemeinsamen Übersicht. Die Sortierung folgt der Bewilligungslage: bewilligte Veranstalter zuerst, ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung danach. Innerhalb der zweiten Gruppe ist die Reihenfolge alphabetisch und enthält keine Wertung; die Tabelle benennt die Lizenzlage, sie macht keine Empfehlung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz ausgewiesen: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt zwei Welten, die in der Werbung oft vermischt werden. Die zwei bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – sind die einzigen Marken, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten dürfen. Die acht ausländischen Marken in der Tabelle sind in der Schweiz nicht bewilligt; ihre Lizenzen, gleich aus welchem Land sie stammen mögen, haben hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste von Domain-Adressen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die Liste umfasste Ende 2025 rund 671 Domains und wird laufend aktualisiert. Die in der Tabelle genannten Marken sind in der Werbung in der Schweiz präsent – und genau darin liegt das rechtliche Problem: Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS).
Swisslos Sporttip – der bewilligte Veranstalter in der Deutschschweiz
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ihr Produkt im Bereich Sportwetten heisst Sporttip, die Online-Teilnahme läuft über die Swisslos-Website und ist auf das Vertragsgebiet begrenzt: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt und das 18. Altersjahr vollendet hat, kann ein Konto eröffnen, muss aber Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet nachweisen, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Verifizierung läuft über einen Ausweis-Upload; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Einzahlung und Auszahlung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – diese Klausel steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme (gültig ab 13. Januar 2025).
Auszahlungskosten. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, unabhängig von der Anzahl Auszahlungen.
Einsatzlimiten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Verdienst für den Spieler. Sporttip ist die einzige bewilligte Adresse für die Deutschschweiz. Die Gratiswette ohne Einzahlung ist hier ein seltenes, kleines und streng formalisiertes Instrument: ein paar Dutzend Aktionen pro Jahr, Beträge im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Frankenbereich, immer mit kurzer Frist, immer mit der Auflage, dass das Konto verifiziert und unter den Limiten ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt und das Produkt nutzen will, kommt an Sporttip nicht vorbei – aber die Aktionen sind nicht das, wofür die Werbung sie verkauft. Sie sind ein kleiner Werbeartikel, kein Willkommensgeschenk.
Loterie Romande Jouez Sport – der bewilligte Veranstalter in der Westschweiz
Die Loterie Romande betreibt ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Konten sind nur für Bewohner dieses Vertragsgebiets zugänglich. Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Einzahlung und Auszahlung. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – die Klausel steht im Règlement Général des jeux (24. Ausgabe, Juni 2023).
Auszahlungswege. Anders als Swisslos nennt die Loterie Romande keine Schwelle für kostenlose Auszahlungen und keinen Prozentsatz für eine Kommission; die Bedingungen sprechen lediglich von der Überweisung auf die IBAN des Kontoinhabers. Die Überweisungsdauer ist im Règlement nicht in Tagen beziffert; einzelne Aktionsbedingungen geben eigene Fristen vor.
Aktionen im Winter 2026-Saison. Die Aktion JouezSport – Patinoires et Stades lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: ein Code aus den Stadien der National League, 7 Tage Frist für die Eingabe, CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tage Nutzungsdauer, nicht auszahlbar, 7’000 Stück insgesamt. Es war die Aktion mit der grössten Reichweite im Beobachtungszeitraum.
Verdienst für den Spieler. Jouez Sport ist die einzige bewilligte Adresse für die Romandie. Die Gratiswette ohne Einzahlung ist hier das gleiche Instrument wie bei Swisslos – klein, kurz, formalisiert. Für Westschweizer Spieler gibt es zur eigenen Marke keine Alternative, die in der Schweiz bewilligt ist; die Frage «welcher Veranstalter» stellt sich in der Romandie nicht.
bet-at-home, 1xBet, Jackbit, MyStake, 1Bet, MrXbet, HornetBet, Donbet – acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Marken bewerben in der Schweiz «Gratiswetten ohne Einzahlung», Boni auf die erste Einzahlung, Cashback-Aktionen und risikofreie Wetten. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten, und das lässt sich nicht mit einer ausländischen Lizenz heilen. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Marken sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre bei Swisslos oder einem Schweizer Casino sperrt das Konto bei diesen Marken nicht. Schweizer Spieler haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg; Klagen müssen am Sitz des Anbieters geführt werden, was in der Praxis eine Vollstreckung in der Schweiz so gut wie ausschliesst. Die Werbung der Marken richtet sich formal an internationale Märkte, faktisch an Spieler, die im Schweizer Werberaum auf sie stossen.
Die Sperrliste. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domain-Adressen (Art. 86–93 BGS). Schweizer Telekom-Anbieter blockieren die gelisteten Domains per DNS. Die Liste umfasste Ende 2025 rund 671 Domains, die in der Regel innert Stunden ersetzt werden, wenn die Anbieter auf neue Domains ausweichen – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home. Wer über einen Schweizer Internetanschluss surft, kann die gelisteten Domains typischerweise nicht direkt aufrufen; wer einen VPN-Dienst nutzt, umgeht die Sperre, macht sich aber nicht strafbar – die Strafbarkeit liegt beim Anbieter, nicht beim Spieler.
Die Werbung. Wie bereits ausgeführt, ist Werbung für nicht bewilligte Angebote nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit hohen Bussen geahndet werden (Art. 131 BGS). Die Strafverfolgung trifft den Anbieter, nicht den Spieler – das Bundesamt für Justiz hält fest, dass die Teilnahme an einem ausländischen Angebot für den Spieler grundsätzlich nicht strafbar ist. Was bleibt, ist das wirtschaftliche Risiko: Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, ohne dass der Spieler sie zurückbekommt.
Die Steuern. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in der Schweiz nicht der Verrechnungssteuer unterworfen; die ESTV-Praxis kennt hier keinen Abzug. Aber: der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen – eine kantonale Sonderregel, die ein Spieler mit Wohnsitz in diesem Konto vor der Teilnahme kennen sollte. Andere Kantone handhaben das milder; die genaue Praxis ist beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater zu erfragen.
Verdienst für den Spieler. Aus Sicht der Werbung sind diese Marken genau das, was die Schweizer Veranstalter nicht sind: hohe Boni, lange Fristen, aggressive Aktionen. Aus Sicht des Schweizer Rechts sind sie kein Ersatz für eine bewilligte Adresse, und sie sind nicht der sichere Weg, nur weil die Lizenz aus einem EU-Land stammt. Wer sich für eine dieser Marken entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass er keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Verlustlimiten und keinen Schweizer Rechtsweg hat. Das ist nicht per se illegitim – es ist eine andere Risikoklasse, mit eigenen Regeln und eigener Verantwortung beim Spieler.
Die Mechanik hinter der Werbung: was ausländische Free Bets wirklich sind
Die Werbung der acht ausländischen Marken folgt einem wiederkehrenden Muster. Eine «Gratiswette» wird als Geschenk inszeniert, an Bedingungen geknüpft, die in der Werbung nicht stehen. Wer die Aktion annimmt, geht in der Regel eine von drei Konstruktionen ein.
Free Bet ohne Einzahlung. Der Anbieter schreibt dem Konto einen Betrag gut, sobald das Konto eröffnet und verifiziert ist. Der Spieler kann damit wetten. Im Erfolgsfall wird der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht – genau wie beim Schweizer Gratisspielguthaben. Eine 10-Euro-Free-Bet auf eine Quote 2.00 bringt im Erfolgsfall 10 Euro, nicht 20. Die Werbung suggeriert 10 Euro «im Spiel», real sind es 10 Euro «im Risiko», deren Rückfluss unterbleibt.
Risk-Free Bet. Der Anbieter erstattet die erste Wette als Free Bet, falls sie verliert. Das ist keine Gratiswette ohne Einzahlung im engeren Sinn: der Spieler muss zuerst eigenes Geld einzahlen und eine Wette platzieren, bevor er etwas zurückbekommt. Die Erstattung erfolgt als Free Bet, nicht als Bargeld – wer die Erstattung verliert, hat am Ende gar nichts. Der Marketingname «risikofrei» bezieht sich auf den ersten Tipp; das Risiko der Erstattung selbst bleibt.
Willkommensbonus. Der Anbieter verdoppelt oder prozentual aufgestockt die erste Einzahlung bis zu einer Obergrenze. Das ist keine Gratiswette ohne Einzahlung: der Spieler muss zuerst einzahlen, bekommt dann einen Bonus, der an Umsatzvorgaben gebunden ist. Typisch sind 5- bis 10-fache Umsätze des Bonus, mit oder ohne Mindestquote. Ein 100-Franken-Bonus, der 5-mal umgesetzt werden muss, bedeutet 500 Franken Wetten, bevor der Bonus zu echtem Geld wird. Während dieser Phase sind die Einsätze in der Regel limitiert, die Märkte eingeschränkt, die Frist kurz.
Der Vergleich, der die Mechanik sichtbar macht
Eine 10-Franken-Aktion in der Schweiz – etwa JouezSport – Patinoires et Stades – und eine 10-Euro-Free-Bet bei einem ausländischen Anbieter scheinen auf den ersten Blick dasselbe zu sein. Beide werben mit einem kleinen Betrag, beide sind an ein Konto gebunden, beide erfordern eine Verifizierung. Beide zahlen den Gewinn ohne den Einsatz. Die Mechanik ist tatsächlich dieselbe. Der Unterschied liegt nicht in der Aktion selbst, sondern in dem, was die Aktion umgibt: die Aufsicht, das Sperrregister, der Rechtsweg, die Besteuerung. Wer in der Schweiz spielt, kann in beiden Welten die gleiche Aktion erhalten – in einer Welt mit Schutz, in der anderen ohne.
Steuern und Auszahlung: was am Ende übrig bleibt
Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die der Spieler durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen kann. Kantonal können die Freibeträge abweichen; in der Regel folgt die kantonale Praxis der bundesrechtlichen Schwelle, in einigen Kantonen liegt sie tiefer. Bei einem typischen Gewinn aus einer Gratiswette – im niedrigen zweistelligen Frankenbereich – fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Gewinne aus ausländischen Angeboten sind in den meisten Kantonen nicht steuerbar, solange sie unter der Freigrenze für einmalige Glücksgewinne bleiben. Eine Ausnahme bildet der Kanton Thurgau, der Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt. Spieler mit Wohnsitz im Thurgau sollten vor der Teilnahme die kantonale Praxis klären – idealerweise beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater.
Keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Es gibt in der Schweiz keine Steuer auf den Wetteinsatz – die Steuer fällt auf den Gewinn, nicht auf den Stake. Wer eine Wette verliert, hat keine Steuerfolgen; wer eine Wette gewinnt, hat möglicherweise welche. Das unterscheidet den Schweizer Markt von Märkten mit Wettsteuer (Deutschland: 5 % auf den Einsatz; einige andere EU-Länder ähnlich).
Zahlungen: was die Schweizer Veranstalter akzeptieren
Schweizer Veranstalter akzeptieren nur Zahlungswege, die auf ein Konto des Kontoinhabers lauten. Anonyme Zahlungen oder Kryptoauszahlungen gibt es bei bewilligten Anbietern nicht. Das ist nicht eine Eigenheit der Veranstalter, sondern eine Folge von Art. 50 Abs. 2 VGS, der die Auszahlung an ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers vorschreibt.
Bei Swisslos. Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche weiteren Online-Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist den jeweiligen Bedingungen zu entnehmen – sie können sich ändern.
Bei Loterie Romande. Die Loterie Romande akzeptiert Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Die genauen Zahlungswege sind im Règlement Général geregelt; in der Praxis sind Banküberweisung, PostFinance und weitere in der Schweiz übliche Zahlungsmittel möglich. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt auf die im Konto hinterlegte IBAN.
Krypto-Zahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt kein Thema. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Bitcoin oder Ether einzahlt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – und hat in der Schweiz weder Aufsicht noch Sperrregister noch Rechtsweg.
Spielerschutz im Alltag: was die Aktion vom Spieler verlangt
Die Mechanik einer Gratiswette ohne Einzahlung klingt einfach: Konto eröffnen, Aktion aktivieren, Wette platzieren, Gewinn auszahlen. In der Praxis verlangt der Schweizer Weg vier Dinge, die in dieser Reihenfolge erfüllt sein müssen, bevor ein Gutschrift überhaupt genutzt werden kann.
1. Wohnsitz im Vertragsgebiet. Swisslos akzeptiert Spieler aus den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande aus den sechs Westschweizer Kantonen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nicht online registrieren.
2. Vollendetes 18. Altersjahr. Beide Veranstalter verlangen das 18. Altersjahr; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Verifizierung. Die Identitätsprüfung läuft über einen Ausweis-Upload; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ohne abgeschlossene Verifizierung wird keine Wette angenommen.
4. Verlustlimiten. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Ohne gesetzte Limiten keine Wette.
Wer diese vier Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllt, kann die Aktion formal im Konto haben, aber nicht nutzen. Das ist der Spielerschutz, der im Schweizer System zwischen Werbeversprechen und tatsächlichem Einsatz steht.
Die Mechanik, wenn es schiefgeht
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt für alle Produkte des Veranstalters sowie für Casinos einschliesslich Online-Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein. Eine produktbezogene Sperre kann vor Fristablauf nicht aufgehoben werden. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten gelöst werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Wer eine Spielsperre hat, kann eine bestehende Gutschrift nicht nutzen – das Konto ist für Wetten blockiert.
Eine Senkung der Verlustlimite tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (Swisslos und Loterie Romande wenden die Schutzfrist in ihren Bedingungen an, obwohl das Gesetz 24 Stunden vorsieht). Wer mitten in einer Aktion seine Limite senkt, kann sich den Einsatzrahmen für den Gutschriftszeitraum selbst verkürzen. Wer mitten in der Aktion eine Erhöhung beantragt, muss drei Tage warten, bis sie trägt.
Werbung und Minderjährige
Die Gespa prüft die Werbung, nicht die Spieler. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung; die Einhaltung wird geprüft, Bussgelder bis CHF 500’000 sind möglich. Die Testkäufe an Verkaufsstellen haben 2025 ergeben, dass in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde – das ist die Offline-Realität, die eine Online-Aktion nicht spiegelt. Online ist der Schutz dichter, weil die Verifizierung läuft, bevor eine Wette platziert wird; offline ist der Schutz eine Frage des Personals an der Kasse.
Wettmechanik im Detail: was hinter Quote, Kombi und Cash-Out steht
Eine Gratiswette ist nur eine von mehreren Werbe-Formen, mit denen Schweizer Veranstalter arbeiten. Wer das Gesamtbild versteht, sieht, wie sich die Aktionen zueinander verhalten.
Die Quote und was sie verspricht
Eine Quote 2.00 bedeutet: der Spieler bekommt im Erfolgsfall 2 Franken pro 1 Franken Einsatz zurück, den Einsatz inbegriffen. Bei Quote 2.50 sind es 2.50 Franken pro 1 Franken. Der Buchmacher behält eine Marge, die je nach Markt und Veranstalter zwischen 4 % und 8 % liegt; sie steckt in der Differenz zwischen den angebotenen Quoten und der «wahren» Wahrscheinlichkeit. Die Auszahlungsquote eines Zwei-Wege-Marktes mit Quoten 1.90 / 1.90 beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 52.63 % – das heisst, der Markt zahlt langfristig 52.63 % aller Einsätze als Gewinne zurück, der Rest ist Marge.
Einzelwette, Kombi, System
Eine Einzelwette ist eine Wette auf ein einzelnes Ergebnis. Kombinationswetten (Kombiwetten) multiplizieren die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote, die höher ist, aber alle Voraussagen müssen eintreffen. Eine Systemwette deckt mehrere Kombinationen aus den ausgewählten Voraussagen ab und gewinnt auch dann teilweise, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen – sie kostet mehr Einsatz, gibt aber Sicherheit.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Kombiboost erfordert mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn. Der Boost ist eine Aktion auf eine Aktion: der Spieler geht zuerst eine Kombi ein und bekommt im Erfolgsfall einen prozentualen Zuschlag auf den Nettogewinn.
Cash-Out
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Cash-Out ist nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar – der Spieler bekommt entweder den vollen Cash-Out-Betrag oder keinen. Der Cash-Out-Betrag ist niedriger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Bei einem ausgeführten Cash-Out lässt sich der Vorgang nicht rückgängig machen.
Im Kontext einer Gratiswette bedeutet das: wer mit Gratisspielguthaben eine Wette platziert und vor dem Ende cashen will, bekommt einen Betrag, der typischerweise unter dem potenziellen Vollgewinn liegt. Bei Quotenboosts und Profitboosts verfällt der Boost beim Cash-Out – der Spieler verliert den Werbe-Vorteil, wenn er vorzeitig aussteigt.
Bet Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wetten wie «Tore über 2.5» und «Heimsieg» auf dasselbe Spiel müssen durch den Bet Builder laufen, nicht durch eine normale Kombi. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne den Bet Builder an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das schützt den Veranstalter vor Mehrfachauszahlung auf demselben Risiko.
Was passiert, wenn das Spiel ausfällt
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regeln sind im operativen Alltag selten relevant, im Streitfall entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
In der Schweiz bewilligte Gratiswetten sind Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS und brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beide Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – bieten solche Aktionen an, allerdings selten und in kleinem Rahmen. Ein Beispiel war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» im Winter 2025/26 mit CHF 10 Gratisspielguthaben pro Berechtigtem. Ausländische Anbieter werben mit «Gratiswette ohne Einzahlung», haben aber keine Schweizer Bewilligung.
Weshalb verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor das Guthaben genutzt werden kann?
Die Verifizierung ist nach Art. 47–52 VGS vorgeschrieben und dient drei Zwecken: der Bestätigung des Wohnsitzes im Vertragsgebiet, der Bestätigung des Alters (mindestens 18 Jahre) und der Abklärung, ob eine Spielsperre besteht. Ohne abgeschlossene Verifizierung nimmt der Veranstalter keine Wette an – das gilt auch für die Verwendung von Gratisspielguthaben. Wer den Code einer Aktion hat, aber das Konto noch nicht verifiziert ist, muss zuerst den Ausweis hochladen, bevor das Guthaben nutzbar wird.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Bei einer 10-Franken-Gratiswette auf Quote 2.50 erhält der Spieler im Erfolgsfall 15 Franken, nicht 25. Das gilt gleichermassen für das bewilligte Schweizer Gratisspielguthaben und für die ausländische Free Bet. Die einzige Möglichkeit, den Nominalwert zurückzubekommen, ist die Verwendung des Guthabens innerhalb der Aktionsfrist auf einer Wette – das ist die Mechanik, die jeder Aktion zugrunde liegt.
Welche Aktionsbedingungen sind vor der Teilnahme zu prüfen?
Drei Bedingungen kosten am meisten, wenn man sie übersieht: die Frist (oft 7 Tage für die Code-Eingabe, 30 Tage für die Nutzung), die Mindestquote (typisch 1.50 bis 2.00) und die Auszahlungsbeschränkung des Guthabens (Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar). Ausländische Free Bets haben zusätzlich oft eine Umsatzvorgabe für den Gewinn – typisch 1- bis 5-fach, mit oder ohne Mindestquote. Wer eine Aktion annimmt, ohne diese Bedingungen zu kennen, läuft Gefahr, das Guthaben ungenutzt zu verlieren.
Was passiert mit dem Guthaben bei einer Spielsperre oder ausgeschöpften Limiten?
Eine Spielsperre blockiert das Konto für Wetten – eine bestehende Gutschrift ist nicht nutzbar. Eine unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt für alle Produkte des Veranstalters sowie für Schweizer Casinos. Limiten funktionieren ähnlich: wer die monatliche Verlustlimite bereits aus eigener Einzahlung ausgeschöpft hat, kann das Gratisspielguthaben nicht mehr einsetzen, weil der Wettvorgang am Limit scheitert. Die Aktion ist also an vier Voraussetzungen geknüpft – Wohnsitz, Alter, Verifizierung, freie Limite – und scheitert leise, wenn eine davon fehlt.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Anbieter sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre bei Swisslos sperrt das Konto dort nicht. Schweizer Spieler haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg; Klagen müssen am Sitz des Anbieters geführt werden, was eine Vollstreckung in der Schweiz praktisch ausschliesst. Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet – die Busse trifft den Anbieter, nicht den Spieler. Wer sich für eine solche Seite entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass er eine andere Risikoklasse betritt als die des bewilligten Marktes.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
