Freiwetten für Neukunden in der Schweiz: was Gratisspielguthaben wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Eine Freiwette für Neukunden klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist das Bild ernüchternder, und zwar nicht, weil die Anbieter geizig wären, sondern weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa bindet. Wer hier versteht, was Gratisspielguthaben ist, unter welchen Regeln es verfällt und bei wem es überhaupt ins Spielerkonto fliesst, hat schon den grössten Teil der Entscheidung getroffen. Dieser Ratgeber erläutert, welche zwei Veranstalter in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, was die Gespa 2025 an Gratisguthaben bewilligt hat und wo Gratisspielguthaben an Grenzen stösst.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2, Oktober 2026) und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).

Was eine Freiwette in der Schweiz überhaupt bedeutet

Auf dem Schweizer Markt gilt das Wort «Freiwette» als umgangssprachliche Übersetzung des gesetzlichen Begriffs Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Beide Ausdrücke bezeichnen denselben Mechanismus: Der Veranstalter schreibt dem Spielerkonto einen Betrag gut, mit dem der Spielende Wetten platzieren kann, ohne eigenes Geld einzusetzen. Was mit einem Gewinn aus diesem Guthaben passiert, ist im Gesetz ausdrücklich geregelt – und genau dort trennt sich die Marketing-Botschaft von der harten Mechanik.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

«Nicht auszahlbar» heisst wörtlich, was es heisst. Gratisspielguthaben, das aus einer Promotion stammt, kann bei Swisslos nicht auf das eigene Bank- oder Postkonto ausbezahlt werden; nur Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, wandern nach den regulären Auszahlungsregeln auf das Spielerkonto oder das angegebene Zahlungskonto. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für Gewinne aus Aktionsguthaben. Wer das Wort «gratis» falsch versteht, plant seine erste Auszahlung falsch – und genau deshalb lohnt sich ein Blick in die Teilnahmebedingungen, bevor man sich registriert.

Das ist auch der Grund, warum eine Freiwette in der Schweiz praktisch immer klein ausfällt. Eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, schrieb bei sieben Aktionsanlässen CHF 10 Spielguthaben gut – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. CHF 10 ist kein Marketing-Versprechen, sondern eine bewilligte Aktion, die Aufsichtsbehörde weiss, was läuft. Wer eine fünfstellige Willkommensprämie sucht, sucht am Schweizer Markt vergeblich.

Rechtslage: warum Gratisspielguthaben klein und selten bleibt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie dürfen nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, spielt ausserhalb des Gesetzes, ohne Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister und ohne Rekursweg vor Schweizer Behörden. Die Gespa führt zusätzlich eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre umsetzen; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Domains, die blockiert werden, tauchen oft innerhalb von Stunden unter neuem Namen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Konsequenz für die Freiwette liegt im Mechanismus des BGS. Gratisguthaben und andere Promotionen brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der interkantonalen Aufsichtsbehörde Gespa. 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer mehrere Anbieter gleichzeitig vergleicht, sieht schnell: Die Zahl der Aktionen ist auf wenige Dutzeend im Jahr begrenzt, ein klassischer «Willkommensbonus im vierstelligen Bereich», wie ihn ausländische Plattformen bewerben, ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.

Auch die Werbung selbst ist eingeschränkt. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, übertrieben wirkt oder für nicht bewilligte Angebote wirbt, ist verboten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer für Schweizer Spielerinnen und Spieler schreibt, beschreibt die Angebote also, wirbt aber nicht dafür – diese Trennung ist im Text durchgehend sichtbar.

Wer überhaupt ein Spielerkonto eröffnen darf

Bevor eine Freiwette überhaupt ins Spielerkonto wandert, muss ein Konto eröffnet sein. Dafür gelten drei Hürden, die unabhängig vom Gratisspielguthaben bestehen.

Alter und Wohnsitz: Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Zum Vertragsgebiet gehören die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) zusammen mit dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Bei Loterie Romande gilt die Voraussetzung für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Anmeldung von ausserhalb des jeweiligen Vertragsgebiets ist nicht möglich.

Identitätsprüfung: Die Identität wird über ein Ausweisdokument geprüft, das hochgeladen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird. Anonyme Konten oder Konten mit Pseudonym sind nicht zulässig; eine Spielende-Identität darf zudem nur einmal registriert sein. Werbung für Sportwetten ohne diese Prüfung trifft in der Realität entweder auf ein abgelehntes Konto oder auf einen blockierten Anbieter.

Spielsperre: Wer aus eigenem Entschluss oder auf Anordnung gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen. Eine Spielsperre kann für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Online-Casinos und für Liechtenstein. Wer sich unsicher ist, ob eine bestehende Sperre vorliegt, sollte vor der Registrierung die entsprechende Auskunft einholen – eine spätere Auszahlung kann verweigert werden, wenn die Registrierung gegen eine bestehende Sperre verstossen hat.

Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und ihre Wirkung auf das Spielguthaben

Eine Eigenheit, die viele Neukunden unterschätzen, sind die Verlustlimiten. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende drei Verlustlimiten selbst setzen – für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine tiefere Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzregel, die verhindert, dass eine emotionale Reaktion am Quittungsautomaten direkt höhere Verluste ermöglicht. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, die unabhängig von der Verlustlimite gilt.

Was das mit einer Freiwette zu tun hat? Wer mit Gratisspielguthaben spielt, wettet erst, sobald das Guthaben ins Spielerkonto geflossen ist. Setzt die Verlustlimite den maximalen Tagesverlust auf einen Betrag unter dem Aktionswert, ist die Freiwette trotzdem nutzbar, weil das Gratisspielguthaben den Einsatz aus Sicht des Spielenden nicht unmittelbar als Verlust zählt – die Frage, wie genau die Limite Gratisspielguthaben behandelt, ist aber operator-spezifisch und steht in den jeweiligen Bedingungen. Wer den Mechanismus exakt verstehen will, bevor er sich registriert, liest die Limitenseite des Veranstalters vor dem Aktivierungsdatum der Aktion.

Bei Loterie Romande ist die Mechanik verwandt: Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Wer eine Limite senken will, sieht den Effekt sofort; wer sie erhöhen will, muss die im BGS vorgesehene Karenzzeit von 24 Stunden einplanen – Loterie Romande und Swisslos haben in ihren Bedingungen eine eigene Frist von 72 Stunden festgelegt. Diese Schutzregel steht quer zur Begeisterung einer Aktion – genau das ist der Punkt.

Wie Gratisspielguthaben technisch auf dem Spielerkonto landet

Eine Promotion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt den Mechanismus konkret. Aktionstage waren der 17. Dezember 2025 sowie sechs weitere Daten bis 10. März 2026, jeweils in National-League-Stadien. Wer innerhalb von sieben Tagen den auf dem Gelände verbreiteten Code im eigenen verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 nicht auszahlbares Spielguthaben. Sieben Codes, sieben Gelegenheiten – das ist die kleinste Stufe einer Aktion, nicht der grosszügige Willkommensbonus, den das Marketing-Wort «Freiwette» manchmal suggeriert. Dass diese Promotion überhaupt möglich war, ist die Folge einer vorgängigen Gespa-Bewilligung, die Aufsichtsbehörde hat vor dem Start zugestimmt, dass die Bedingungen mit dem Schutzrahmen vereinbar sind.

Im Sporttip-Alltag funktionieren andere Aktionsformen. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines vordefinierten Sportereignisses um einen bestimmten Prozentsatz; Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Damit ist auch klar, weshalb Gratisspielguthaben nie als garantierter Mehrwert verkauft werden darf – jeder Mechanismus hat eine Abbruchkante, und ein vorgängiger Blick in die Spielregeln verhindert, dass eine Aktion auf dem Wettschein leerläuft.

Preis einer Freiwette: wofür Gratisspielguthaben auf einem Markt etwas taugt

Was eine CHF-10-Freiwette auf einem typischen Zweiwege-Markt durchschnittlich wert ist, lässt sich mit einer Bandbreite angeben. Bei einem beispielhaften Markt zu zwei gleichhohen Quoten, hier 1.90 und 1.90, beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.9744, die Marge des Marktes mithin rund 2.6 %. Eine CHF-10-Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, hat einen Erwartungswert von 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9744 ≈ CHF 4.62 – vorausgesetzt, die Vorzeichen des Marktes sind aus Sicht des Buchmachers fair, das heisst keine versteckten Informationsvorteile, und der Spielende setzt das Guthaben genau einmal auf eine Voraussage zu Quote 1.90 ein. Ist die Quote höher oder tiefer, verschiebt sich der Wert proportional: Eine Quote von 2.50 bringt unter gleichen Annahmen rund CHF 6.00, eine Quote von 1.50 nur etwa CHF 3.25. Damit ist die Bandbreite des Wertes einer typischen Schweizer Freiwette umrissen: wenige Franken bei kleinen Quoten, ein niedriger zweistelliger Frankenbetrag bei langen Quoten – und in jedem Fall ein Betrag, der ohne die genannten Annahmen nicht garantiert ist.

Auf die Mechanik übersetzt heisst das: Gratisspielguthaben ist im Erwartungswert ein Bruchteil des Nominalwerts, nicht ein Versprechen auf den Nennwert. Wer eine Aktion bewertet, sollte die Auszahlungsquote des gewählten Marktes im Auge behalten; je näher die Quote an der gegnerischen Quote liegt, desto höher die Auszahlungsquote, desto näher kommt der erwartete Wert an die Hälfte des Nominalwerts. Wer mit Gratisspielguthaben spekuliert, spekuliert gegen einen Markt mit eingebautem Vorteil für den Veranstalter – das gilt in der Schweiz nicht anders als anderswo.

Anbieter in der Schweiz: wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Die folgende Einordnung fasst die Schweizer Bewilligungslage zusammen. Sie ist die Grundlage jeder Bewertung, weil sie darüber entscheidet, welche Rechte ein Spielender überhaupt hat.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht feststellbar; Lizenzangaben ohne Geltung in der Schweiz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Drittquellenangabe: Tobique (Kanada); ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle trägt zwei Gruppen zusammen, die auf dem Papier unterschiedlicher nicht sein könnten. Die zwei oberen Reihen zeigen die einzigen in der Schweiz erlaubten Anbieter; die übrigen Reihen zeigen Plattformen, die zwar im Internet sichtbar sind, in der Schweiz aber keine Erlaubnis haben. Wer dort spielt, kann sich nicht auf das Schweizer Ausschlussregister verlassen, und Gewinne landen auf einem Konto, dessen Status das Schweizer Recht nicht anerkennt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und betreibt mit Sporttip das einzige Sportwettenangebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wettet, spielt unter Schweizer Recht: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Zugang zum gemeinsamen Ausschlussregister, Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Freiwette bei Swisslos kommt typischerweise als Profitboost, Quotenboost oder als Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Promotion. Profitboosts und Quotenboosts sind an klar definierte Sportereignisse gebunden und gelten nur einmal pro Wettenden; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, sehr wohl aber einsetzbar, solange die Aktionsfrist läuft. Wer mit kleinen Beträgen spielt, findet den Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, was Sporttip auch für sehr kleine Budgets offen hält. Im selben Atemzug gilt die Einsatzobergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos darf diese Limiten jederzeit anpassen, und eine Wette über der Limite wird erst gar nicht angenommen. Wer eine Promotion mit Sporttip verbinden will, sollte zuerst prüfen, ob der Wettschein die Limite einhält – ein Profitboost, der an eine Systemwette über CHF 10’000 gebunden ist, kann ins Leere laufen.

Für die meisten Neukunden in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige legal zugängliche Adresse. Wer dort ein Konto eröffnet, nimmt am Schutzrahmen teil: Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und eine Spielsperre kann für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden. Wer eine Freiwette aus einer Aktion einlöst, sollte sich genau merken, dass dieses Guthaben nicht auszahlbar ist – das ist die einzige harte Klausel, die in jedem Schweizer Werbeversprechen mitgedacht werden muss. Wer auf diese Trennung achtet, hat die wichtigste Schweizer Spielerregel verstanden.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande betreibt mit Jouez Sport das Pendant zu Sporttip für die sechs Westschweizer Kantone. Auch hier gilt BGS, Gespa-Aufsicht und Schweizer Schutzrahmen. Eine typische Aktion – etwa die bereits erwähnten CHF-10-Codes in National-League-Stadien – illustriert das Schweizer Format: kleine Beträge, klar eingegrenzte Aktionsfenster, kein auszahlbares Guthaben. Wer in der Westschweiz lebt und nach einer Freiwette sucht, kommt an Jouez Sport nicht vorbei.

Ein wichtiger Unterschied gegenüber Sporttip liegt im Detail der Quotensteuerung. Bei der Loterie Romande liegen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf dem Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer mit Gratisspielguthaben spielt und einen Gewinn erzielt, sieht auf dem Wallet, ob der CHF-1’000-Schwellenwert überschritten ist und der Betrag direkt auf das Bankkonto wandert. Hinzu kommt die Eigenheit der Wallets: maximale Einzahlung pro 30 Tage CHF 10’000, maximales Wallet-Guthaben ebenfalls CHF 10’000. Wer von einer Promotion in eine zweite hinein spielt, läuft mit dem Wallet-Guthaben früher als gedacht in diese Obergrenze – sie ist vor jeder Einzahlung der limitierende Faktor, nicht die Aktion.

Wer beide Anbieter vergleicht, sollte sich genau merken, dass die Bedingungen je nach Veranstalter leicht anders lauten. Wer in die Westschweiz umzieht und das Konto behält, kann nicht automatisch bei Sporttip weiterspielen, und umgekehrt gilt dasselbe – die Vertragsgebiete sind eindeutig.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen Plattformen – FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet, X3Bet – haben keine Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto eröffnet, hat aus Schweizer Sicht keine geschützte Spielerposition: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Zugang zur Spielsperre, keine Schweizer Auszahlungsregeln. Solche Anbieter werben oft mit grosszügigen Willkommenspaketen, weil sie nicht unter den Artikeln 74 und 75 BGS stehen. Das Marketing-Versprechen heisst «Freiwette» oder «100 % Bonus», aber genau hier liegt der Preis, den Schweizer Spielerinnen und Spieler zahlen: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Auszahlung hängt ausschliesslich am Verhalten des jeweiligen Anbieters. Wer dennoch dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Gespa-Sperrliste die Domains betroffener Anbieter jederzeit blockieren kann und Domain-Hopping die Sperre für den Anbieter zum laufenden Geschäft macht.

Der Verzicht auf eine Schweizer Bewilligung verändert zudem die steuerliche Seite. Während Gewinne aus Schweizer Grossspielen über dem bundesrechtlichen Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 mit 35 % Verrechnungssteuer belegt sind, behandelt die kantonale Praxis einzelner Kantone – Thurgau ist hier das prominente Beispiel – Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, sollte mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerberatung klären, welche Meldepflichten bestehen. Das ist kein theoretisches Risiko: Wer den Gewinn nicht meldet, läuft in eine Korrektur mit Verzugszins.

Was eine Freiwette für die Entscheidung bedeutet

Eine Freiwette in der Schweiz ist am Ende kein Geschenk, sondern eine bewilligte Aktion. Wer sie nutzt, sollte die folgenden Punkte vor Augen haben, weil sie die Kosten und die Tragweite einer Aktion konkret machen.

Erstens: Die Aktionsbedingungen entscheiden, nicht die nominale Höhe. CHF 10 Gratisspielguthaben mit einer 30-tägigen Gültigkeitsfrist und ohne Auszahlungsoption ist eine klar umrissene Aktion. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert das Guthaben ersatzlos. Wer mit dem Guthaben wettet, sollte Quoten wählen, die das Risiko klein halten; auf ausgeglichenen Märkten liegt die Auszahlungsquote nahe 100 %, was die Marge drückt und den erwarteten Wert der Aktion maximiert.

Zweitens: Die Spielerkonto-Mechanik gehört zur Aktion dazu. Wer eine Promotion mit Gratisspielguthaben einlöst, hat das Geld auf dem Wallet, nicht auf dem Bankkonto. Eine Auszahlung der Gewinne folgt den normalen Regeln, das heisst bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber aufs Bankkonto. Wer ohnehin plant, das Wallet als Zwischenstation zu nutzen, kann diesen Schritt überspringen. Wer aufs Bankkonto auszahlen will, sollte den CHF-1’000-Schwellenwert im Blick haben – er entscheidet, ob das Geld sofort auf der IBAN landet.

Drittens: Die Schutzregeln sind nicht verhandelbar. Verlustlimiten, freiwillige Einzahlungslimiten und Spielsperren stehen vor jeder Aktion und unabhängig davon, ob Gratisspielguthaben im Spiel ist. Eine Aktion macht das Wetten nicht sicherer; sie macht es nur günstiger im Einstieg. Wer parallel zu einer Aktion eine Spielsperre in Betracht zieht, sollte sie vor dem Aktivierungsdatum setzen – nachträglich hilft sie nicht, den Verlust aus der Aktion zurückzuholen.

Viertens: Werbung und Aufsicht trennen Werbung von Inhalt. Die Schweiz hat 2025 nicht dutzende, sondern genau 32 bewilligte Aktionen zugelassen – 24 für Loterie Romande, 8 für Swisslos. Wer in einem anderen Land nach einer grösseren Aktion sucht, findet sie; in der Schweiz ist sie nicht bewilligungsfähig. Wer das akzeptiert, sieht den Schweizer Markt mit anderen Augen: kleinere Aktionen, klar eingegrenzte Aktionsfenster, dafür aber Schutz und Aufsicht.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es für Neukunden in der Schweiz überhaupt Freiwetten, und wer bietet sie an?

Ja, aber nur über die beiden Schweizer Veranstalter. Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Anbieter mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Ausländische Plattformen werben zwar mit «Freiwetten», haben aber keine Schweizer Bewilligung; deren Angebote sind im Inland nicht legal verfügbar und können über die Gespa-Sperrliste blockiert werden. Eine typische Schweizer Neukunden-Aktion ist eine bewilligte Aktion wie ein Profitboost, ein Quotenboost oder ein kleineres Gratisspielguthaben, das nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters läuft.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer innert sieben Tagen den an einem National-League-Stadion verbreiteten Code im eigenen verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, gültig für 30 Tage, insgesamt 7’000 Stück, nicht auszahlbar. Sieben Codes bedeuteten sieben Aktionsanlässe in Stadien, das war die Mechanik: Anwesenheit plus Code plus Konto plus Frist – nicht eine breite Verteilaktion, sondern eine orts- und zeitgebundene Promotion.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestalter 18 Jahre. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters: Für Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, für Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Die Identität wird per Ausweis verifiziert; eine bestehende Spielsperre schliesst die Kontoeröffnung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland kommt, fällt aus der Online-Teilnahme heraus.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Häufig ja, aber nicht zwingend. Bei Sporttip können Profitboosts und Quotenboosts an eine Einzahlung oder eine Mindestwette gebunden sein, die Teilnahmebedingungen entscheiden. Bei Aktionen mit Gratisspielguthaben wie dem «JouezSport»-Beispiel war keine Einzahlung Voraussetzung, sondern der Code und das verifizierte Konto. Wer eine Einzahlung plant, sollte den maximalen Wallet-Wert (CHF 10’000 bei Loterie Romande) und die maximale 30-Tage-Einzahlung (ebenfalls CHF 10’000) im Blick haben, weil ein zu hoher Einzahlungsbetrag die Aktion nicht fördert, sondern das Wallet unnötig blockiert.

Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?

Das BGS verlangt für Gratisspielguthaben und andere Aktionen die vorherige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2). 2025 hat die Aufsichtsbehörde 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine Aktion sieht, wurde vorher von der Gespa geprüft – das ist der Grund, warum die Aktionen klein, klar umrissen und an Schutzregeln gebunden sind. Aktionen ohne diese Bewilligung sind in der Schweiz nicht zulässig, auch wenn sie im Ausland beworben werden. Wer eine Aktion bewertet, sieht also keine Marketing-Fantasie, sondern das Ergebnis einer Aufsichtsentscheidung – und genau das erklärt die typische Höhe von wenigen Franken bis wenigen Dutzend Franken.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?

Ausländische Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Für den Spielenden bedeutet das: kein Zugang zur Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg und keine Schweizer Auszahlungsregeln. Steuerlich behandelt mindestens der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, sollte wissen, dass die Gespa-Sperrliste Domains blockieren kann und der Anbieter typischerweise unter Domain-Hopping ausweicht. Schweizer Bewilligung heisst: nur zwei Veranstalter, dafür Schutz und Aufsicht. Ausländische Plattform heisst: breitere Aktionen, dafür weniger Schutz. Eine sichere Wahl per se ist keine der beiden Seiten.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»