Wettanbieter mit Skrill in der Schweiz: Was die E-Wallet kostet und wer überhaupt wetten darf

Updated Oktober 2026
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Ein Tablet mit schwarzem Display liegt auf einem Sofakissen, daneben ein Becher mit Tee, vom Fenster her fällt Abendlicht.

Wer hierzulande «Wettanbieter mit Skrill» sucht, stösst rasch auf ausländische Plattformen, die Skrill als Ein- und Auszahlungsweg anbieten. In der Schweiz gilt jedoch: Sportwetten sind gesetzlich ein Grossspiel und zwei Veranstaltern vorbehalten. Was das für Skrill heisst, was die E-Wallet selbst an Gebühren mitbringt und wie sich Quote und Marge auf den Preis einer Wette auswirken, steht auf dieser Seite.

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; abgeglichen mit der Sperrliste und den Bewilligungsregistern der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie mit den Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Bonus und Gratiswette über Skrill: warum die meisten Aktionen an der Schweiz vorbeilaufen

Ein Wettbonus, eine Gratiswette oder eine «risikofreie» Wette sind Versprechen, die in der Werbung gross geschrieben werden. Sieht man genauer hin, bleibt davon oft weniger übrig, als das Wort verspricht.

Ein Eishockeypuck liegt auf der Eisfläche neben dem Blatt eines Schlägers, die Bande dahinter ist im Dunkeln nur schwach zu erkennen.
Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an.

Was ein Bonus wirklich verlangt: Umsatz, Mindestquote, Frist

Ein Bonus ist nicht geschenkt. Er wird an Bedingungen geknüpft, die der Empfänger zuerst erfüllen muss. Drei Zahlen bestimmen, wie teuer er wird:

Wer 100 Franken Bonus mit Faktor 5× und Quote 2.00 erhält, muss also 500 Franken Einsatz auf Wetten mit Quote ab 2.00 leisten – und verliert im Schnitt einen Teil davon an die Marge des Marktes. Was davon übrig bleibt, hängt davon ab, welche Märkte der Anbieter zulässt.

Eine Gratiswette (Free Bet) funktioniert anders: Der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt, nur der Reingewinn. Eine Wette über 20 Franken Gratiswette zu Quote 3.00 bringt beim Gewinn 40 Franken Reingewinn, nicht 60 Franken. Genau das macht den Unterschied zwischen dem Werbewert und dem tatsächlichen Gegenwert aus.

Warum Skrill bei Bonusaktionen oft ausgeschlossen ist

Viele ausländische Anbieter schliessen Einzahlungen über Skrill, Neteller oder andere E-Wallets vom Willkommensbonus aus. Begründung der Anbieter: Missbrauchsschutz. Folge: Wer mit Skrill einzahlt, bekommt den Bonus gar nicht, selbst wenn er ansonsten die Voraussetzungen erfüllt. Vor jeder Aktivierung eines Bonus lohnt sich ein Blick in die Bonusbedingungen, ob die gewählte Zahlungsart überhaupt teilnimmt.

Wie viele Aktionen die Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten dürfen

Die Gespa muss jeder Gratisaktion zustimmen. 2025 hat sie 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Im Verhältnis zur Zahl ausländischer Anbieter, die wöchentlich neue Quotenboosts und Kombi-Versicherungen lancieren, ist das sehr wenig. Schweizer Werbung darf zudem weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten; Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Heimmarkt, Ausland: Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Gratisspielguthaben aus Promotionen statutarisch nicht auszahlbar; ein gewonnener Bonus bleibt also im Wallet. Wer dort spielt, bekommt dadurch zwar Gratiswetten, kann den Gewinn daraus aber nicht direkt aufs Bankkonto ziehen.

Was «risikofreie» Wetten und Quotenboosts wert sind

Werbe­vokabular wie «risikofrei», «boosted odds» oder «best odds» klingt gross, hält aber einer Nachrechnung selten stand. Eine risikofreie Wette, die im Verlustfall als Gratiswette zurückerstattet wird, ist keine Geldrückerstattung – das ist nur eine weitere Wette, die den Bonusumsatz auslöst. Ein Quotenboost von 25 % auf 1.80 bringt 2.25, aber nur, wenn die Wette gewinnt; der Marktpreis bewegt sich unabhängig davon weiter.

Die Seite zur Rechtslage unten legt dar, warum diese Angebote in der Schweiz ohnehin nur eine kleine Auswahl sind und wer sie überhaupt nutzen darf.

Zahlungsabwicklung über Skrill: Gebühren, eigene IBAN und der Weg zur Auszahlung

Skrill ist eine E-Wallet mit britischer Regulierung. Seit 2010 trägt das 2001 in London als Moneybookers gegründete Institut den heutigen Namen; seit August 2015 gehört die Skrill Group vollständig zur Paysafe Group (vormals Optimal Payments Group). Wer in der Schweiz über Skrill einzahlt, geht den Weg über einen britischen Zahlungsdienstleister – und bezahlt dafür Gebühren, die nicht jeder Anbieter klar ausweist.

Was Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung verlangt

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei einer Auszahlung von 100 € bleiben also 96,50 € übrig, bei 50 € sind es 48,60 € statt 46,80 €, weil die Mindestgebühr greift. Das ist eine spürbare Grösse, gerade bei kleineren Gewinnen.

Daneben fällt bei jeder Währungsumrechnung eine Gebühr von 4,49 % an. Wer mit einem CHF-Konto einzahlt und auf ein EUR-Wallet ausweicht – oder umgekehrt –, zahlt diesen Aufschlag. Beim privaten Konto entfällt die monatliche Servicegebühr von 5,00 €, sofern mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt.

Warum die Auszahlung nur auf den eigenen Namen gehen darf

Beide Schweizer Veranstalter schreiben vor, dass Gewinne und Spielguthaben ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden – bei Swisslos ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, bei der Loterie Romande die hinterlegte IBAN. Anonyme Wallets, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen an Dritte sind im bewilligten Markt nicht zulässig.

Das hat zwei Gründe: Die Gespa verlangt eine verifizierte Identität (Art. 47–52 VGS), und die E-Geld-Regulierung der EU und des Vereinigten Königreichs verlangt die wirtschaftliche Berechtigung am Empfängerkonto. Skrill ist daher als Zwischenstation geeignet, aber die Endauszahlung läuft immer auf das eigene Bankkonto, nicht auf das eines anderen Wallet-Nutzers.

Wie schnell Schweizer Gewinne tatsächlich fliessen

Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber auf das hinterlegte Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen. Die Loterie Romande schreibt kleine Gewinne direkt dem Spielerkonto gut und überweist grössere Beträge auf die hinterlegte IBAN. Bargeld aus Verkaufsstellen ist bis CHF 200 pro Wettschein möglich; eine Verkaufsstelle darf bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Die Überweisung von Swisslos aufs Bankkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, zweimal pro 365 Tage kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Skrill liegt dazwischen: Eingang sofort, Auszahlung aufs eigene Bankkonto mit der Gebühr aus dem Abschnitt «Was Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung verlangt».

Welche Schweizer Anbieter Skrill überhaupt anbieten

Die beiden bewilligten Veranstalter listen Skrill derzeit nicht unter den akzeptierten Auflademethoden ihrer Wallets. Swisslos bietet PostFinance Pay, Bank- und Kreditzahlungen, Prepaid und Einzahlungsschein an. Bei der Loterie Romande sind Pre-paid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 sowie weitere bargeldlose Wege möglich. Wer mit Skrill einzahlen will, ist damit auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung angewiesen, mit allen Konsequenzen, die das im Abschnitt zur Rechtslage unten nach sich zieht.

Die zwei Schweizer Wettanbieter im Vergleich: Wer kann was, wer darf wo spielen?

Die folgende Tabelle ordnet die beiden bewilligten Veranstalter nach ihrer Bewilligungssituation und ihrer Trägerschaft ein. Sie ist keine Auswahl unter zehn Anbietern, sondern die nüchterne Gegenüberstellung der zwei, die das Geldspielgesetz in der Schweiz zulässt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Träger / Veranstalterin
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport

Warum die Tabelle nur zwei Zeilen hat

Das Geldspielgesetz kappt die Zahl der Sportwetten-Veranstalter bewusst auf zwei. Eine dritte Schweizer Bewilligung für ein anderes Sportwetten-Produkt ist im aktuellen Ausstellersystem nicht vorgesehen. Was im Internet als «Wettanbieter Schweiz» beworben wird, ist fast immer eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die über die Sperrliste der Gespa geblockt wird.

Die Konsequenz für die Suche nach «Wettanbieter mit Skrill»: Wer die E-Wallet als Zahlungsweg sucht, findet sie bei Schweizer Anbietern nicht im Katalog, und wer ausländische Anbieter nutzt, akzeptiert eine Rechtslage ohne Schweizer Schutz.

Welche Kantone welcher Veranstalter bedient

Swisslos Sporttip wird in 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen.

Überblick über Sportwetten in der Schweiz: Was Skrill kann und was nicht

Skrill ist ein Werkzeug, kein Wettanbieter. Es nimmt Zahlungen entgegen und zahlt sie aus, mehr nicht. Welche Wettmärkte verfügbar sind, welche Quoten angeboten werden und wie das Spielerkonto funktioniert, entscheidet der Anbieter – und in der Schweiz sind das genau zwei.

Skrill als E-Wallet: Stärken und Schwächen im Wettkontext

Stärken: schnelle Ein- und Auszahlung auch bei kleineren Beträgen, keine Weitergabe von Bankdaten an den Wettanbieter, breite Akzeptanz im ausländischen Markt. Schwächen: Gebühr von 2,80 % (mindestens 3,50 €) bei jeder Bankauszahlung, 4,49 % bei Währungsumrechnung, Ausschluss von vielen Bonusaktionen, keine eigene Schweizer Bewilligung der Wallet-Plattform und keine Schweizer Spielbankenaufsicht über Skrill-Konten.

Was das für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet

Wer in der Schweiz wettet, hat drei realistische Wege:

Skrill selbst hat in der Schweiz keine Lizenz für Glücksspiele. Es ist eine britische E-Geld-Institut, das in der EU und im Vereinigten Königreich reguliert wird; die Gespa beaufsichtigt nur die Schweizer Veranstalter, nicht Skrill.

Rechtslage in der Schweiz: Warum ausländische Wettanbieter keine Schweizer Lizenz haben

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und nur zwei Anbietern vorbehalten. Wer darüber nachdenkt, mit Skrill bei einem ausländischen Wettanbieter einzuzahlen, sollte die folgenden Punkte kennen.

Ein Wanderweg schlängelt sich durch einen goldgelben Lärchenwald, in der Ferne sind schneebedeckte Berge zu sehen.
Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde.

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten gelten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS), die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das ist der entscheidende Satz: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keinerlei Geltung.

Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) legt die Spielgebiete der beiden Veranstalter fest. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone.

Wer in der Schweiz online wetten darf

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt Volljährigkeit (ab 18 Jahren), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen; die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und gegebenenfalls ein Wohnsitznachweis (nicht älter als 4 Monate) nötig.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die unter den Begriff «Insiderwetten» fällt.

Welche Wetten überhaupt erlaubt sind

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind verboten. Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich erfasst, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso. Ecken- oder Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich erscheinen auf der Liste nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer dort wettet, spielt auf das, was die Liste hergibt – nicht auf das, was ausländische Anbieter zeigen.

Was Cash-Out darf und was nicht

Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt; es ist eine Funktion, die der Veranstalter anbieten oder lassen kann. Swisslos bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Was passiert, wenn man bei einem ausländischen Anbieter spielt

Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können eingezogen werden, und es gibt kein Schweizer Schutzregime, keine Schweizer Sperrdatei und keine Schweizer Rekursstelle. Blockierung: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home explizit als Beispiele für Domain-Hopping, bei dem blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden.

Die nüchterne Einordnung: Offshore = keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Gewinne aus dem Ausland nach kantonalem Recht steuerbar. Bewilligt = voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Auswahl an Sportarten und Märkten, Wohnsitznachweis und Identitätsprüfung. Keines von beidem ist per se «die sichere Wahl».

Werbung, Boni und Steuern

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie 24-mal zugestimmt (Loterie Romande) und 8-mal (Swisslos). Schweizer Buchmacher dürfen ihren Kunden keinen Kredit geben (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Steuern: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und darüber steuerpflichtig – der bundesrechtliche Freibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb der genaue Betrag je nach Kanton variiert. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis (so etwa im Thurgau) als Einkommen steuerbar. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer unsicher ist, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Spielerschutz in der Schweiz: Verlustlimiten, Pausen und Sperre

Beide Schweizer Veranstalter sind verpflichtet, Spielende vor sich selbst zu schützen – und bieten dazu unterschiedliche Werkzeuge an, die über die blosse Altersvorstellung ab 18 hinausgehen.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage aufgeladen werden, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Beide Veranstalter verlangen, dass die Limits selber gesetzt werden – es gibt keinen staatlich fixen Einsatzdeckel.

Pausen und Sperren

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Statut sieht vor, dass eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS), unter Mitwirkung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene oder unterjährige Sieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Wie es wirklich um den Verkaufsschutz steht

Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch. 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Ergebnis, das zeigt, dass die kontrollierte Verkaufsstelle nicht automatisch der sichere Ort ist. Wer auf den Verkaufsschutz vertraut, sollte sich nicht allein darauf verlassen.

Bewertung der Schweizer Wettanbieter

Die folgende Bewertung hält sich an die Liste in der vorhergehenden Vergleichstabelle. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter in der Schweiz; wer hier spielt, hat die Wahl zwischen ihnen – und nicht zwischen zehn weiteren Anbietern mit Skrill.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Plattform verlangt vor der ersten Teilnahme eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage, prüft die Identität anhand eines Ausweises und schliesst gesperrte Personen aus. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto; bei zwei Auszahlungen pro Jahr fallen keine Gebühren an, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Cash-Out funktioniert als vollständige Auszahlung ohne Teilbeträge, aber nicht garantiert für jeden Markt und nicht rückgängig zu machen.

Wertvoll ist das Angebot dort, wo das Vertragsgebiet passt und die Identitätsprüfung akzeptiert wird. Die Begrenzung auf CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette setzt dem High-Roller enge Grenzen; für die meisten Hobby- und Gelegenheitswetter liegt das Limit jedoch weit oberhalb des eigenen Einsatzes. Skrill ist im Aufladekatalog nicht vorgesehen – wer mit der E-Wallet einzahlen will, findet hier keine Anlaufstelle.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Das Online-Spielerkonto verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz in einem dieser Kantone und eine Ausweiskopie; eine Wohnsitzbestätigung wird in besonderen Fällen verlangt, nicht älter als 4 Monate. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt, Gewinne werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben oder auf die hinterlegte IBAN überwiesen. Pre-paid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 bleiben ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Das Verkaufsstellennetz mit 2’350 Stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden macht die Loterie Romande besonders für Spielerinnen und Spieler attraktiv, die ihre Wette offline abgeben oder einen Wettschein in der Verkaufsstelle einlösen wollen. Verkaufsstellen dürfen bei genügend Bargeld bis CHF 2’000 auszahlen, der Einzelschein ist bis CHF 200 einlösbar. Die Eigenheit gegenüber Swisslos liegt in der Sprachregion und im Netzwerk – sportlich ist das Angebot vergleichbar, weil beide Veranstalter auf der gleichen Gespa-Liste aufsetzen. Skrill ist auch hier nicht im Katalog.

Skrill und Schweizer Wettanbieter: was am Ende bleibt

Skrill ist im bewilligten Schweizer Markt heute kein Zahlungsweg. Wer in der Schweiz wettet, zahlt bei Swisslos mit PostFinance Pay, Banküberweisung, Karte, Prepaid oder Einzahlungsschein und bei der Loterie Romande mit Prepaid-Tickets und anderen bargeldlosen Wegen. Skrill-Einzahlungen bleiben ausländischen Plattformen hinweg – mit allen Konsequenzen, die das Sperrregime und das Fehlen eines Schweizer Schutzrahmens nach sich ziehen.

Wer den schnellen, bargeldlosen Weg über Skrill schätzt, ist mit einer ausländischen Plattform konfrontiert, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer den Schweizer Rechtsschutz will, ist mit den beiden Veranstaltern konfrontiert, die kein Skrill anbieten. Beide Wege sind ehrlich; keiner ist der bequeme.

Häufige Fragen zu Skrill und Schweizer Wettanbietern

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill als Zahlungsweg an?

Nein. Beide Veranstalter listen Skrill nicht unter den akzeptierten Auflademethoden. Swisslos bietet PostFinance Pay, Bankzahlung, Karte, Prepaid und Einzahlungsschein, die Loterie Romande Prepaid-Tickets und weitere bargeldlose Wege. Skrill-Aufladung bleibt ausländischen Plattformen hinweg, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Welche Gebühren entstehen bei Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung?

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei Währungsumrechnung fällt eine Gebühr von 4,49 % an. Für die private Nutzung entfällt die monatliche Servicegebühr von 5,00 €, sofern mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt.

Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung zusammen?

Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Identitätsprüfung Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Gewinne über CHF 1’000 werden bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto überwiesen, Gewinne bis CHF 1’000 aufs Wallet. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder fremde Konten sind nicht zugelassen. Bei ausländischen Plattformen ist die Identitätsprüfung Sache des Anbieters – der Schweizer Rechtsschutz greift dort nicht.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Gewinne, und was gilt je nach Kanton?

Der bundesrechtliche Freibetrag für Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich und sind in der kantonalen Steuerpraxis nachzuschlagen. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nach kantonaler Praxis, etwa im Thurgau, als Einkommen steuerbar.

Welche Wirkung hat die Quote auf die Auszahlung, und wie lässt sich die Marge erkennen?

Die Quote bestimmt, wie viel eine Wette bei Gewinn zurückzahlt; mit ihr als Quotenmultiplikator ergibt sich für eine 10-Franken-Wette zu Quote 2.10 ein Gewinn von 21 Franken, der Reingewinn 11 Franken. Die Marge des Marktes ist das, was der Anbieter vom Einsatz einbehält: 1 minus der Auszahlungsquote (1 / (1/Quote1 + 1/Quote2 + …)). Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Wer die Marge berechnet, sieht, was ein Markt wirklich kostet.

Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Das Gesetz sieht vor, dass eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS), unter Mitwirkung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»