Willkommensbonus Sportwetten 2026: Was in der Schweiz davon übrig bleibt
Ladevorgang...
Wer ein neues Wettkonto eröffnet, hört zuerst vom Bonus. In der Schweiz regelt das Geldspielgesetz, was an Willkommensangeboten überhaupt zulässig ist. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten. Was davon für Neukunden übrig bleibt, ist klein, aber gut dokumentiert. Dieser Artikel gibt eine Übersicht, was die Schweizer Bewilligung hergibt, was sie ausschliesst, und welche Angebote im Ausland locken, ohne hier zu schützen.
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip) und das Règlement Général der Loterie Romande (Jouez Sport).
Stand: 14. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip) und das Règlement Général der Loterie Romande (Jouez Sport).
Was unter dem Begriff «Willkommensbonus» gemeint ist
Der Begriff hat zwei Bedeutungen
Im Markt steht «Willkommensbonus» für sehr unterschiedliche Dinge. Einzahlungsbonus heisst: Der Anbieter stockt die erste Einzahlung um einen Prozentsatz auf, meist zwischen 50 % und 200 %, oft mit einer Obergrenze, und der Bonus wird an einen Umsatz gebunden. Freiwette heisst: Der Anbieter schenkt einen Wettschein über einen festen Betrag, üblich sind 5 bis 20 CHF, der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückerstattet. Bonus ohne Einzahlung heisst: Ein kleines Guthaben oder eine Freiwette wird ohne vorherige Einzahlung auf das neue Konto gebucht. Quotenboost heisst: Auf ein bestimmtes Ereignis wird eine erhöhte Quote angeboten, der Gewinn wird ausgezahlt wie eine reguläre Wette. Cashback heisst: Ein prozentualer Anteil der Nettoverluste einer Periode wird als Bonusguthaben zurückgegeben.

Was davon nach der Auszahlung beim Empfänger bleibt, hängt am Mechanismus, nicht am Namen. Bei einem Bonus mit Umsatzbindung wird das Bonusguthaben erst dann auszahlbar, wenn ein Vielfaches des Bonus als Wetteinsatz gespielt wurde, und Einsätze sind oft an eine Mindestquote gebunden. Bei einer Freiwette zählt nur der Nettogewinn, der Einsatz der Freiwette verfällt. Bei einem Bonus ohne Einzahlung gilt Entsprechendes, oft mit einer Obergrenze für den auszahlbaren Gewinn, und das Guthaben ist häufig von vornherein nicht auszahlbar.
Was in der Schweiz vom Begriff übrig bleibt
Die Schweizer Regelung lässt nur einen schmalen Ausschnitt dessen zu, was im europäischen Ausland unter «Willkommensbonus» läuft. Auflagen sind Teil der Bewilligung. Die beiden Veranstalterinnen dürfen Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Aufsicht vergeben und knüpfen Promotionen an denselben Spielerschutz wie den übrigen Betrieb. Was bei Sporttip als Aktion läuft, trägt einen anderen Namen: Kombiboost auf Mehrfachwetten, Quoten- und Profitboost auf ausgewählte Sportereignisse. Was die Loterie Romande tat, war im Winter 2026 die befristete Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, sieben Aktionstage vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, nicht auszahlbar, an einen Code gebunden, der in den Stadien der National League verteilt wurde. Solche Aktionen sind bewilligte Einzelfälle, keine Dauerangebote.

Warum die Diskrepanz so gross ist
Die Schweiz hat das Sportwettenmonopol bewusst klein gehalten und es an die Lotterien der Kantone gebunden. Ein breiter Bonuswettbewerb würde dem entgegenlaufen. Die Gespa behält sich bei Gratisspielguthaben die Zustimmung vor und genehmigt im Jahr nur eine begrenzte Zahl. Im Jahr 2025 waren es 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Einzahlungsbonuskultur, wie sie internationaler Markt üblich ist, ist unter diesen Bedingungen nicht vorgesehen. Wer einen Bonus sucht, der so heisst, wie ihn die Werbung verspricht, findet ihn hier strukturell nicht.
Wie das Geldspielgesetz Anreize begrenzt
Zwei Veranstalterinnen, keine weiteren
Das Geldspielgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2019, ordnet Sportwetten als Grossspiel ein und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur für Casinos zuständig ist. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel, deren Produkt unter dem Namen Sporttip läuft, und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, deren Produkt Jouez Sport heisst. Beide stützen ihre Bewilligung auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Eine Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Wirkung.
Wer wo spielen darf
Die beiden Veranstalterinnen teilen die Schweiz in zwei Gebiete. Sporttip ist offen für die deutschsprachigen Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, für den Kanton Tessin und für das Fürstentum Liechtenstein. Das ergibt zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande unterhält dort rund 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wer Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin hat, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht in der Sperre eingetragen ist, und es darf nur eines pro Person bestehen. Die Identität wird beim Hochladen des Ausweises geprüft; die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Bewilligung von Curaçao, Malta oder einem anderen EU-Staat steht daneben, verschafft in der Schweiz aber keinen Zugang zum Markt und keine Aufsicht durch die Gespa.
Was beworben werden darf
Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten, also auch Werbung für ausländische Buchmacher, und wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft. Die Gespa veröffentlicht für ausländische Domains eine Sperrliste; Schweizer Internetanbieter sperren die Adressen per DNS. Ende 2026 umfasste die Liste 671 Domains, einzelne Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 werden darin namentlich genannt. Für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Das ist die andere Seite der Medaille, die mit jedem Bonusversprechen mitkommt.
Was die Steuer mit dem Gewinn macht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400), die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die pauschale Formulierung «je nach Kanton» zutrifft. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bei einem typischen Wettgewinn bleibt das folgenlos, weil die Beträge weit darunter liegen.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, sind aber im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen steuerpflichtig; andere Kantone handhaben das abweichend, weshalb auch hier die pauschale Empfehlung «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen» angebracht ist. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Was oft als Schweizer Wettsteuer erzählt wird, ist eine Erfindung des Marktgerüchts.
Spielerschutz schlägt Anreiz
Limiten kommen vor dem ersten Tipp
Beide Schweizer Veranstalterinnen verlangen, dass vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, die Obergrenze pro 30 Tage liegt bei CHF 9’999 (unter 21 Jahren bei CHF 1’000). Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, während das Gesetz an sich 24 Stunden Frist vorsieht; die Verschärfung ist eine Selbstverpflichtung der Veranstalterinnen. Ergänzend gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die separat gesetzt werden kann. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze für Einzahlungen und Wallet-Guthaben bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Diese Schwellen sind keine Formalität: Eine Wette über dem gesetzten Limit wird nicht angenommen.
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nach dem Gesetz erst nach drei Monaten möglich und nur mit Einbezug einer Fachstelle. Wer sich selbst aussperrt, erhält keine Auszahlung von Aktionsguthaben, ein ausdrückliches gesetzliches Verbot verbietet zudem, dass gesperrte oder minderjährige Personen Gewinne geltend machen.
Werbung zielt nicht auf gesperrte Personen
Die Gespa testet jedes Jahr an Verkaufsstellen, ob die Spielerschutzregeln eingehalten werden. Bei einer Stichprobe von 200 Testkäufen wurde 2025 in 47.5 % der Fälle an Minderjährige verkauft. Das ist kein Resultat, das den Verkauf an der Verkaufsstelle als streng ausweisen würde, und es gehört ehrlich auf den Tisch, statt als Werbeprädikat verkauft zu werden. Werbung, die Minderjährige oder gesperrte Personen anspricht, ist verboten, und die Gespa verfolgt Verstösse; die Stichprobe zeigt, dass die Aufsicht nötig bleibt.
Ein Werbebann zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht, was die Frage aufwirft, was eine Plakataktion am Abend darf; massgeblich ist, ob sie sich an Minderjährige richtet, etwa durch die Wahl des Mediums oder der Sprache. Das ist die Linie, an der Werbung gegen das Gesetz verstösst, und keine Uhrzeit-Regel.
Wie Sporttip und Jouez Sport Anreize setzen
Der Kombiboost im Detail
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch- und Livewetten sowie für Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mechanik bedeutet: Wer ohnehin eine Kombination spielen will, bekommt einen Teil des Gewinns obendrauf, gestaffelt nach Schwierigkeitsgrad. Wer sich die Auswahl extra wegen des Bonus zusammenstellt, geht unter Umständen vier Wetten ein, die er alleine nicht gespielt hätte.
Eine Beispielrechnung macht das greifbar. Wer CHF 10 auf vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 setzt, erhält im Gewinnfall einen Bruttogewinn von CHF 10 × (1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00) = CHF 10 × 9’792 = CHF 97.92, davon den Einsatz abgezogen ergibt das einen Nettogewinn von rund CHF 87.92. Bei einer Vierer-Kombi mit fünf Prozent Bonus erhöht sich der Nettogewinn um rund CHF 4.40 auf etwa CHF 92.30. Bei einer Siebener-Kombi mit 20 % Bonus und einem höheren Risiko wäre der Aufschlag entsprechend grösser, immer vorausgesetzt, alle Quoten bleiben bei mindestens 1.50. Solche Wetten sind als Beispiel gedacht, nicht als Empfehlung; die konkrete Auszahlung hängt von den verfügbaren Quoten ab.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Prematch-Wette; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen genannten Prozentsatz. Beide Varianten sind pro Wettkonto nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet wird. Der Effekt ist bei kleineren Einsätzen spürbar, bei grossen Einsätzen relativ klein, weil die Erhöhung selbst gedeckelt ist. Wer eine Promotion nehmen will, sollte prüfen, ob das Ereignis überhaupt im eigenen Wettprogramm liegt, und die Deckelung vor dem Tipp lesen.
JouezSport – Patinoires et Stades
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief über sieben Aktionstage vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Online-Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage lang gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Form eines Willkommensanreizes, wie sie hier zulässig ist: lokal, befristet, an eine Voraussetzung gebunden, nicht auszahlbar. Sie zeigt, wie ein Bonus im Rahmen der Schweizer Bewilligung aussieht, und der Vergleich mit den Versprechen ausländischer Anbieter fällt damit eindeutig aus.
Was eine Promotion hier konkret bedeutet
Bei beiden Veranstalterinnen folgt die Promotion dem Grundsatz: nicht auszahlbar, kurze Frist, einmal pro Person. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, kann damit eine Wette platzieren, der Gewinn wird dem Wallet gutgeschrieben, das Aktionsguthaben selbst bleibt unberührt und verfällt. Wer das Guthaben auszahlen lassen will, wird auf das reguläre Wallet verwiesen, in das eigene Einzahlungen und Gewinne aus eigenen Wetten fliessen. Der Werbecharakter dieser Guthaben ist klar, der Geldwert ist klein. Wer einen grossen Bonus sucht, sucht die falsche Bewilligung.
Die Rangliste der Anbieter
Was hier verglichen wird
Die folgende Rangliste berücksichtigt die zwei Schweizer Veranstalterinnen sowie acht ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Marken sind kein Geheimnis; Schweizer Spielerinnen und Spieler sehen sie in der Werbung, und die Gespa führt einen Teil ihrer Domains auf der Sperrliste. Sie werden der Vollständigkeit halber aufgeführt, mit einer Bewertung gemäss denselben Kriterien und einer deutlichen Kennzeichnung.
| Anbieter | Sitz / Verbreitungsgebiet | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsstatus |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Basel, deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein | Ja | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Lausanne, sechs Westschweizer Kantone | Ja | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa |
| HornetBet | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
| bet365 | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste (Stand 2025) |
| BassBet | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
| Sportaza | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
| HighFlyBet | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
| bet-at-home | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain auf Sperrliste (Stand 2025) |
| BetPanda | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
| BetOnRed | Offshore | Nein | Keine Schweizer Bewilligung, Domain potenziell auf Sperrliste |
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Online-Registrierung erfordert einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, Vollendung des 18. Lebensjahres, eine gültige Identitätsprüfung über den Ausweis und das Fehlen einer Spielsperre. Wer diese Hürde nimmt, bekommt Zugang zur geschlossenen Liste der erlaubten Sportereignisse und zum Prematch- und Livewetten-Angebot, mit Cash-Out als vollständigem vorzeitigem Ausstieg, ohne Teilauszahlung und nicht garantiert auf jedem Markt.
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, was die Auswahl gegenüber internationalen Anbietern deutlich verkleinert. Eckstoss- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Wer mit dem Angebot ausländischer Anbieter gewohnt ist, wird hier weniger Auswahl finden. Dafür bekommt er oder sie die Schweizer Aufsicht, das Ausschlussregister und die Verlustlimiten vor dem ersten Tipp.
Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten ist CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette, mit dem Vorbehalt, dass die Veranstalterin jederzeit und ohne Begründung nach unten anpassen kann. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt bei Beträgen bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der angemeldeten Person. Auszahlungen sind in 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten wird eine Kommission von 3 % erhoben.
Der Anreiz für Neukunden liegt im Kombiboost, der mit steigender Voraussagenzahl von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn eine Kombiwette legt. Der Bonus ist im Gewinnfall auszahlbar, sofern die Bedingungen erfüllt sind, was ihn von Gratisspielguthaben aus Aktionen unterscheidet, die hier nicht auszahlbar wären. Es bleibt eine Promotion, die bestehendes Spielverhalten belohnt, kein Lockangebot, das unentschlossene Neukunden in ungewollte Wetten zieht.
Wer Sporttip wählt, bekommt Aufsicht, Schutz und ein kleines Bonusgerüst. Wer die Auswahl vermisst oder einen grosszügigen Willkommensbonus erwartet, sucht aus anderen Gründen weiter. Die Veranstalterin ist die seriöse Seite des Inlandsmarkts, nicht die spektakuläre.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, mit Sitz in Lausanne und einer physischen Präsenz von rund 2’350 Verkaufsstellen. Sie trägt dieselbe Bewilligungsstruktur wie Swisslos und unterliegt derselben Aufsicht, mit Dienstleistungen auf Französisch und eigenen Aktionen, die an die regionale Eigenheit anknüpfen. Das Wallet funktioniert nach den Regeln des Règlement Général: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt im Wallet, darüber Auszahlung auf das angegebene IBAN-Konto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Der typische Anreiz ist eine ortsbezogene Aktion wie das Winter-Promotion 2025/26, das in den Eishockeystadien der National League einen Code verteilte und 7’000 Mal CHF 10 Gratisspielguthaben ausgab. Solche Aktionen sind örtlich befristet, an eine Voraussetzung gebunden und werden jeweils von der Gespa bewilligt. Sie sind keine Erweiterung des Angebots im Stil internationaler Buchmacher, sondern Akzente im eigenen Vertragsgebiet.
Wer Französisch spricht und in der Romandie wohnt, hat hier die einzige reguläre Adresse für Online-Sportwetten. Wer keinen Zugang zum Konto hat, etwa wegen Wohnsitzes in der Deutschschweiz, hat hier keine Option; die Veranstalterin bedient nur ihr eigenes Gebiet, und der Wechsel in eine andere Kantonsgruppe wird vom Login-System abgewiesen. Wer ein internationales Wettprogramm sucht, ist hier ohnehin an der falschen Adresse.
Die Loterie Romande ist das westliche Gegenstück zu Sporttip, in Aufsicht und Spielerschutz gleich aufgestellt, im Promotionstil etwas szenenbezogener. Sie ist die richtige Wahl für den, der in ihrem Verbreitungsgebiet wohnt, die Romandie bedient sieht und keine Esports- oder Politikmärkte braucht.
HornetBet
HornetBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in Curaçao, Malta oder einem anderen EU-Staat hat in der Schweiz keine Wirkung; die Bewilligung im BGS ist hier nicht erfüllt, der Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister fehlt, eine Schweizer Rekursmöglichkeit gibt es nicht, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Was die Plattform an Boni oder Quoten verspricht, ist nicht durch Schweizer Aufsicht gedeckt und steht ausserhalb des hier zulässigen Rahmens.
Wer über einen ausländischen Anbieter spielt, nimmt das bewusst in Kauf: keine Schweizer Aufsicht, keine Verlustlimiten-Pflicht nach Schweizer Muster, keine Sperre aus dem Schweizer Register, dafür oft ein grösseres Wettprogramm, gelegentlich ein Willkommensbonus in der internationalen Form, der hier nicht zulässig wäre. Die Gegenrechnung ist eine Frage des Vertrauens in den jeweiligen ausländischen Anbieter, der eigenen Bereitschaft, im Streitfall auf ausländischem Rechtsweg zu klagen, und der steuerlichen Behandlung der Gewinne.
HornetBet ist die Offshore-Kategorie schlechthin und nicht «die sichere Wahl», weil der Schutz, den die Schweizer Aufsicht bietet, per Definition fehlt. Wer sein Spielverhalten kontrollieren will, findet diese Kontrolle leichter bei einer Schweizer Veranstalterin als auf einer Plattform, an der das Ausschlussregister der Schweiz nicht mitliest.
bet365
bet365 ist der bekannteste Name im internationalen Sportwettenmarkt und nach Schweizer Massstab eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain ist nach Stand 2025 auf der Sperrliste der Gespa namentlich aufgeführt, was den Zugang aus Schweizer Netzen per DNS-Sperre erschwert; das ist keine rechtliche Aussage über das Angebot, sondern eine Massnahme gegen unerlaubte Werbung und unerlaubten Zugang in der Schweiz.
Das, was bet365 an Sportarten, Märkten und Promotionen anbietet, ist international breit aufgestellt und hier nicht zugänglich, ohne die Schweizer Sperre zu umgehen. Wer den Weg trotzdem geht, verlässt die Schweizer Aufsicht, behält seine Spielverantwortung selbst und nimmt die ausländische Lizenz als einziges Sicherungsnetz. Das ist mit keinem Bonus der Welt aufgewogen, der die Sperre ignoriert.
Wer wissen will, was bet365 verspricht, kann es auf der eigenen Website ansehen, ohne dort zu spielen. Als Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport ist es hier kein alternatives Angebot, sondern ein ausserhalb des Rechts stehendes.
BassBet
BassBet reiht sich in die Offshore-Kategorie ein, mit einer Lizenz in einem anderen Land, ohne Schweizer Wirkung, und ohne Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Promotionen, die hier nicht bewilligt wären, sind Teil des internationalen Marketings; ein Spieler in der Schweiz, der sie nutzt, spielt auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht.
Wer sich auf BassBet einlässt, übernimmt die Kontrolle selbst, weil die Schweizer Werkzeuge nicht mitlaufen. Das ist nicht zwingend ein Problem; es ist eine bewusste Entscheidung gegen den Schweizer Schutzrahmen. Wer diese Entscheidung trifft, sollte wissen, dass keine Schweizer Behörde zwischen ihm und der Plattform vermittelt, wenn etwas schiefgeht.
BassBet ist hier als Offshore-Marke aufgeführt, nicht als Alternative zur Schweizer Bewilligung. Es kommt für Leserinnen und Leser in Frage, die den Schutz der Schweizer Aufsicht bewusst nicht suchen, und für niemanden sonst.
Sportaza
Sportaza folgt demselben Muster und ist eine ausländische Plattform mit Lizenz in einem anderen Land, ohne Schweizer Bewilligung. Was auf der Plattform an Sportarten, Quoten und Boni verfügbar ist, entspricht nicht dem Schweizer Pflichtenkatalog. Das hebt die Plattform weder hervor noch ab; sie ist eine weitere Adresse im Offshore-Raum, und wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Die Aufnahme in diese Liste dient der Vollständigkeit, nicht einer Empfehlung. Sportaza ist weder «besser» noch «schlechter» als die anderen Offshore-Adressen, weil sich hier keine Vergleichsbasis auf Schweizer Boden anbietet.
Sportaza ist kein Ersatz für Sporttip oder Jouez Sport, sondern eine andere Spielumgebung mit anderen Regeln.
HighFlyBet
HighFlyBet ist eine weitere Offshore-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz in einem anderen Land öffnet keine Türen in der Schweiz, die Verbindung zur Schweizer Sperre fehlt, und die Domain kann auf der Sperrliste geführt werden. Promotionen, die hier nicht zugelassen wären, gehören zum internationalen Angebot.
Wer auf HighFlyBet spielt, verlässt die Schweizer Aufsicht und gewinnt dafür keine zusätzliche Sicherheit, die nicht anderswo zu haben wäre. Es ist eine bewusste Entscheidung gegen den Schweizer Pflichtenkatalog, und sie gehört offen ausgesprochen.
HighFlyBet ist eine Offshore-Adresse, die in einer vollständigen Liste nicht fehlen darf, und die im Schweizer Alltag keine besondere Rolle spielt.
bet-at-home
bet-at-home ist eine weitere, namentlich in der Sperrliste der Gespa aufgeführte Offshore-Marke. Das bedeutet nicht, dass die Plattform schlecht geführt wird, sondern dass sie nach Schweizer Recht nicht zugelassen ist und in der Schweiz aktiv gesperrt wird. Der Spieler, der sie nutzt, übernimmt die Verantwortung für Spielerschutz und Streitklärung selbst.
Was bet-at-home an Promotionen anbietet, ist internationaler Standard und hier nicht zulässig. Die Seite sperrt sich in Schweizer Netzen oft selbst, was ihren Zugang erschwert, aber nicht unmöglich macht; es ist technisch möglich, sie über andere Wege zu erreichen. Das ist mit einem Bonus nicht zu rechtfertigen, der im Inland nicht zulässig wäre.
bet-at-home ist als Offshore-Marke bekannt, namentlich gesperrt, und entspricht nicht dem, was die Schweizer Bewilligung verlangt.
BetPanda
BetPanda ist eine Offshore-Plattform, oft mit Krypto-Zahlung im Profil, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Krypto-Auszahlungen gibt es in der Schweizer Bewilligung nicht; Gewinne werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt.
Wer über Krypto bei einer Offshore-Plattform spielt, verlässt die Schweizer Aufsicht und nimmt zusätzlich die Volatilität der Krypto-Wege in Kauf, die unabhängig von der Wette besteht. Es ist kein Bonus wert, ein Zahlungsnetz zu nutzen, das hier nicht reguliert ist.
BetPanda ist als Offshore-Marke aufgeführt, nicht als Schweizer Alternative. Wer ausdrücklich Krypto-Zahlung sucht, hat hier eine Adresse, mit allen Einschränkungen des Offshore-Geschäfts.
BetOnRed
BetOnRed schliesst die Offshore-Reihe. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung, ihre Lizenz in einem anderen Land öffnet in der Schweiz keine Türen, und ihre Domain kann auf der Sperrliste geführt werden. Was an Boni und Quoten angeboten wird, gehört in den internationalen Markt, nicht in den Schweizer.
Wer hier spielt, übernimmt die volle Verantwortung für Limits, Spielerschutz und Streitklärung, weil keine Schweizer Aufsicht mitläuft. Das ist keine Wertung über die Plattform selbst, sondern eine Aussage über den rechtlichen Rahmen, in dem sie in der Schweiz steht.
BetOnRed ist eine der Offshore-Adressen, die in dieser Liste vollständigkeitshalber stehen; eine besondere Stellung gegenüber den übrigen Offshore-Adressen hat sie nicht.
Wie die Schweizer Anbieter einzahlen und auszahlen
Einzahlung ins Swisslos-Wallet
Swisslos lässt das Aufladen des Swisslos-Spielkontos über verschiedene Schweizer Zahlungswege zu; im offiziellen Angebot wird PostFinance Pay namentlich genannt, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Schwellen sind Teil der Bewilligung und schlagen sich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme nieder, die seit dem 13. Januar 2025 gelten.
Wer PostFinance nutzt, geht den direktesten Weg. Karten und andere Schweizer Zahlungsmittel sind im Rahmen der Bedingungen ebenfalls verfügbar; die genau verfügbaren Mittel sind auf der Plattform selbst einzusehen, weil sie sich mit den Anbietern ändern können.
Auszahlung bei Swisslos
Auszahlungen von Swisslos sind kostenlos, in 365 Tagen zweimal frei, ab der dritten Auszahlung wird eine Kommission von 3 % erhoben. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist die im Bewilligungsrahmen vorgesehene Form, nicht eine Schweizer Marotte. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch nicht zwingend, aber die Beweislage wird schwieriger.
Einzahlung und Auszahlung bei Loterie Romande
Die Loterie Romande lässt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen zu, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar, das ist die zentrale Bedingung.
Das Règlement Général in seiner 24. Auflage vom Juni 2023 regelt diese Mechanismen. Wer aus der Romandie spielt, hat hier einen klaren Rahmen, der mit dem von Swisslos vergleichbar ist; die Auszahlungswege unterscheiden sich in den konkreten Bankbeziehungen, nicht im Grundsatz.
Was die Offshore-Marken anders machen
Offshore-Marken erlauben Zahlungsmittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, etwa Kryptowährungen, E-Wallets mit eingeschränkter Regulierung und Karten, deren Issuer in bestimmten Jurisdiktionen Auszahlungen an Online-Wettkunden einschränken. Wer dort spielt, geht einen Zahlweg, der in der Schweiz nicht zulässig wäre, und nimmt die entsprechenden Risiken in Kauf. Das ist eine eigene Entscheidung, die ihren eigenen Preis hat, und nicht mit einem Bonus aufzuwiegen.
Wie die Mechanik einer Wette hier funktioniert
Einsatz, Quote, Gewinn
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Gesamtquote. Bei Einzelwetten ist die Gesamtquote die Quote der Wette selbst; bei Kombinationswetten ist es das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Hausarithmetik, die jeder Wettschein durchläuft.
Wer das im Kopf durchrechnen will, rechnet: Einsatz × (Quote₁ × Quote₂ × … × Quoteₙ). Beispiel: CHF 10 auf Quote 3.50 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 35, nach Abzug des Einsatzes einen Nettogewinn von CHF 25. Zwei Wetten mit Quoten 2.00 und 2.50 ergeben eine Gesamtquote von 5.00, der Bruttogewinn aus CHF 10 Einsatz ist CHF 50, der Nettogewinn CHF 40.
Cash-Out als vorzeitiger Ausstieg
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Transaktion lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wer Cash-Out nutzt, nimmt einen kleineren, sicheren Gewinn mit, statt auf den Ausgang zu warten. Das ist kein Bonus, sondern eine vorzeitige Beendigung; wer den erwarteten Gewinn maximieren will, lässt die Wette laufen, sofern die Sperre nicht eingreift.
Was bei Annullierung passiert
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen in der Kombination laufen mit den ursprünglichen Quoten weiter. Das ist die Standardregel, die in den Spielregeln genannt ist.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wenn die Veranstalterin irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion annimmt, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer das vermeiden will, nutzt den Bet-Builder für abhängige Wetten und überlässt unabhängige Wetten der regulären Kombiwette.
Verlustlimiten und Sperre
Eine Spielsperre ist nicht aufhebbar vor Fristablauf. Eine Erhöhung der Verlustlimite greift erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerungen sind keine Schikanen, sondern Teil des Spielerschutzes; sie sollen verhindern, dass eine emotionale Entscheidung in einem ungünstigen Moment zu einer dauerhaften Grenzverschiebung wird. Wer Limits senkt, schützt sich selbst, und die Senkung greift sofort.
Wer bei Sporttip live wettet, sollte wissen, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung. Das ist die harte Linie, an der Schnelligkeit an Grenzen stösst.
Was eine ausländische Plattform strukturell anders macht
Lizenz und Aufsicht
Eine Lizenz in Curaçao oder Malta bedeutet nicht, dass die Plattform in der Schweiz zugelassen ist. Es bedeutet, dass die Aufsicht des ausstellenden Landes gilt, nicht die Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, verlassen den Schutzrahmen der Gespa und verlieren den Zugang zum Schweizer Ausschlussregister. Im Streitfall ist der Rechtsweg im Sitzstaat der Plattform zu suchen, nicht in der Schweiz.
Die Sperrliste zeigt, welche Plattformen aktiv blockiert werden. Stand 2025 waren 671 Domains auf der Liste, einzelne Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 werden namentlich genannt, andere Domains werden unter dem Domain-Hopping immer wieder ausgewechselt, um der Sperre zu entgehen. Die Gespa benennt das Domain-Hopping ausdrücklich; eine Plattform, die ihre Domain häufig wechselt, gehört nicht zufällig auf die Liste.
Werbung in der Schweiz
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft. Das gilt für jede Werbung, die in der Schweiz wahrnehmbar ist, sei es online, sei es über Stadionbanden oder Sponsoring. Wer ein ausländisches Angebot in Schweizer Medien sieht, ist auf eine Lücke in der Aufsicht gestossen, nicht auf eine zulässige Werbung.
Die Spielerin, die in der Schweiz bei einer Offshore-Plattform spielt, wird nicht bestraft; das Strafrecht richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Kundin. Aber Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und im Kanton Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe steuerpflichtig.
Bonusstruktur offshore
Offshore-Boni folgen einem anderen Muster: Einzahlungsbonus mit Umsatzbindung, oft mit grosszügigen Quotenboosts, manchmal mit Freiwette ohne Einzahlung. Die Aufsicht im Ausland ist unterschiedlich streng; eine Lizenz ist kein Beleg für Fairness, sondern nur ein Ausgangspunkt für eine Prüfung. Wer den Bonus nimmt, sollte die Umsatzbedingung lesen, bevor er die Einzahlung macht, nicht danach.
Die BGS-Regel «Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa» gilt in der Schweiz für bewilligte Anbieter; sie gilt nicht für Offshore-Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Was nach Schweizer Recht verboten ist, kann auf einer Offshore-Plattform verfügbar sein, mit allen Folgen, die das hat.
Wie sich das alles für die wählende Person entscheidet
Wer eine regulierte Adresse will
Wer auf Schweizer Aufsicht, Schweizer Ausschlussregister und Schweizer Verlustlimiten Wert legt, hat nur zwei Adressen: Swisslos Sporttip im Deutschschweizer Vertragsgebiet und Loterie Romande Jouez Sport in der Romandie. Die Auswahl an Sportarten und Märkten ist kleiner als bei internationalen Anbietern, aber gesetzlich abgedeckt und durch die Gespa kontrolliert. Promotionen sind klein, befristet und an Voraussetzungen gebunden.
Wer in einem dieser beiden Gebiete wohnt, kann die Schweizer Adresse wählen und weiss, dass sie oder er im Rahmen der Bewilligung spielt. Wer im anderen Gebiet wohnt, hat diese Wahl nicht; sie oder er kann sich nur auf der Plattform der eigenen Veranstalterin registrieren, nicht auf der anderen.
Wer den Schweizer Schutz ablehnt
Wer eine Plattform mit grösserem Wettprogramm, mit internationalem Bonusangebot oder mit Krypto-Auszahlung sucht, geht zu einer Offshore-Marke. Das ist eine bewusste Entscheidung gegen den Schweizer Schutz; sie sollte gegen die Bedingungen abgewogen werden, nicht gegen ein Werbeversprechen.
Wer den Schritt macht, übernimmt die Verantwortung für Limits und Sperre selbst; die Schweizer Werkzeuge greifen nicht. Wer im Streitfall klagen will, geht ausländische Wege, nicht Schweizer. Wer Gewinne aus Offshore-Plattformen hat, spricht mit der Steuerverwaltung, was die eigenen Gewinne aus dieser Quelle bedeuten.
Was die Schweizer Bewilligung kostet
Die Schweizer Bewilligung kostet Auswahl. Die Liste der erlaubten Sportarten ist geschlossen; was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Eckstoss- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt, Wetten auf Politik oder Wetter fehlen. Wer diese Märkte sucht, verlässt den Schweizer Rahmen.
Was die Schweizer Bewilligung gibt, ist Kontrolle. Verlustlimiten vor dem ersten Tipp, eine Sperre auf Antrag oder von Amtes wegen, eine Aufsicht über die Veranstalterin, ein Rechtsweg in der Schweiz. Wer Kontrolle über das eigene Spiel sucht, findet sie hier leichter als auf einer Offshore-Plattform.
Was die Offshore-Wahl kostet
Die Offshore-Wahl gibt Auswahl. Märkte, Sportarten und Promotionen, die im Schweizer Rahmen nicht zugelassen sind, sind verfügbar, oft mit anderen Margen und höheren Quoten. Wer eine bestimmte Wette sucht, die Sporttip nicht führt, kann sie auf einer Offshore-Plattform finden.
Was die Offshore-Wahl kostet, ist Kontrolle. Keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Verlustlimiten, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung. Die Plattform kann ihre Bedingungen einseitig ändern, der Rechtsweg ist im Ausland, die Gewinne sind in der Schweiz möglicherweise anders zu versteuern. Das ist der Preis der Auswahl.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?
Einen klassischen Einzahlungsbonus oder einen «Bonus ohne Einzahlung» im Stil internationaler Anbieter gibt es bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht. Was an Neukunden gerichtet ist, ist der Kombiboost von Sporttip auf Kombinationswetten mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 und gelegentlich befristete, regionale Aktionen wie das Winter-Promotion 2025/26 von Jouez Sport mit sieben Aktionstagen und 7’000 Stück CHF 10 Spielguthaben, die nicht auszahlbar sind. Beide Promotionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, was internationalen Boni versagt bleibt.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben und Freispiele die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Damit soll verhindert werden, dass eine Plattform mit aggressiven Neukundenangeboten den Spielerschutz unterläuft, der über Verlustlimiten, Einzahlungsdeckel und Spielsperren organisiert ist. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, ein Indiz dafür, wie eng der Rahmen ist. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung; was im Ausland ein Bonus ist, ist hier ohne Bewilligung nicht zulässig.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Schweizer Promotionen ist das Aktionsguthaben in der Regel nicht auszahlbar; was bleibt, ist der Gewinn aus Wetten, die mit dem Aktionsguthaben platziert wurden, soweit diese Gewinne auszahlbar sind. Bei Sporttip gilt für die reguläre Freiwette, dass nur der Nettogewinn ausgezahlt wird, nicht der Einsatz der Freiwette. Wer das nicht liest, wundert sich hinterher über den fehlenden Posten auf der Auszahlung; wer es vorher liest, weiss, was zu erwarten ist.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Das bedeutet: Das Aktionsguthaben selbst, der Gegenwert des Bonus, lässt sich nicht auf das Bankkonto überweisen. Was mit dem Aktionsguthaben gewonnen wird, kann teilweise auszahlbar sein, je nach Bedingungen der Aktion. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei Sporttip ist die Bonusmechanik anders: Der Kombiboost erhöht den auszahlbaren Nettogewinn, ist also Teil der Auszahlung; ein auszahlungsfreier Bonuscharakter ergibt sich aus den konkreten Bedingungen der Aktion, die vor Annahme zu lesen sind. Wer eine Auszahlung des Bonus erwartet, hat die Bedingungen nicht gelesen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist im Schweizer Recht keine zulässige Werbung und kein zulässiges Angebot; die Plattform bewegt sich ausserhalb der Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Schutz, weil keine Gespa-Aufsicht greift, keine Verlustlimiten-Pflicht nach Schweizer Muster besteht und das Schweizer Ausschlussregister nicht mitläuft. Der Bonus selbst kann im Ausland fair oder unfair sein; er ist hier weder beworben noch versprochen und gehört zur Offshore-Kategorie, die jeder für sich beurteilt.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Eine aktive Spielsperre schliesst die Teilnahme an Aktionen und den Bezug von Aktionsguthaben aus; gesperrte Personen erhalten weder Promotionen noch Gewinne aus diesen Guthaben. Wer sich selbst sperrt, hat für die Dauer der Sperre keinen Anspruch auf Aktionsgewinne, das ist im Gesetz so vorgesehen. Verlustlimiten wirken indirekt: Wer eine Limite senkt, kann mit dieser Senkung nicht mehr in ungewollte Wetten gehen, auch nicht im Rahmen einer Aktion. Eine Erhöhung der Limite greift erst nach 72 Stunden, was eine emotionale Anpassung der Limite in einem ungünstigen Moment verhindern soll. Werbung an gesperrte oder minderjährige Personen ist zusätzlich verboten; die Gespa testet dies jährlich an Verkaufsstellen, mit dem Ergebnis, dass 2025 in 47.5 % der 200 Testkäufe an Minderjährige verkauft wurde, was aufzeigt, dass die Aufsicht weiter nötig bleibt.
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Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
