Wettseiten mit Bonus in der Schweiz – was der Bonus wirklich kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Aufsichtsliste der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip sowie das Reglement der Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet schnell bei Versprechen, die in dieser Form in der Schweiz gar nicht erlaubt sind. Werbungen mit «100 % Bonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» richten sich fast immer an ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Innerhalb der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, und das Gesetz verlangt für Gratisspielguthaben und Gratiswetten die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer wissen will, was Schweizer Spielende unter einem «Bonus» tatsächlich bekommen, was das kostet und wo die Lizenz fehlt, findet hier die wichtigsten Informationen.
Was ein Schweizer Wettbonus ist – und was er nicht ist
Bonus heisst hier Gratisspielguthaben, Quoten- und Profitboost
Das Geldspielgesetz spricht nicht von «Bonus», sondern von Gratisspielguthaben und Gratiswetten. Beide brauchen eine vorgängige Bewilligung der Gespa, sonst dürfen sie nicht angeboten werden. Im Sporttip-Alltag heisst das: kleine Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf ein Ereignis und der Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombinationswette stufenweise erhöht. Bei Jouez Sport sind es zeitlich begrenzte Aktionen wie die Stadion-Aktion mit Code-Eingabe im verifizierten Konto.

Was beides nicht ist: ein Willkommenspaket mit Einzahlungsmultiplikator, kein Cash-Bonus mit Umsatzbedingung, kein «Freebet» mit zurückerstattetem Einsatz. Wer in der Schweiz spielt, bekommt keinen Bonus, der einen Punkt in eine Auszahlung verwandelt – das Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar.
Auszahlbar ist nur der Gewinn, nicht der Einsatz einer Gratisaktion
Beim Sporttip-Kombiboost wird der Bonus auf den Nettogewinn oben drauf gelegt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn – vorausgesetzt, jede einzelne Quote liegt bei mindestens 1.50. Über alle Stufen gilt: nur online nutzbar, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Bei der Loterie Romande ist das CHF 10 Spielguthaben aus der Stadion-Aktion an 30 Tage gebunden, nicht auszahlbar und nur einmal pro Person nutzbar.
Wer den Gewinn ausbezahlt haben will, muss eine echte Wette platziert haben. Das Gratisspielguthaben ist der Anreiz, der Einsatz selbst kommt aus der eigenen Hand. Das ist der grundsätzliche Unterschied zu einem ausländischen «Freebet», bei dem der Buchmacher den Einsatz ersetzt – in der Schweiz gibt es diese Form nicht.
Warum die Auswahl an Aktionen klein bleibt
Die Gespa hat 2025 nach eigenen Angaben 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben und Gratiswetten an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Die Aktionen sind deshalb eher seltene, klar befristete Anlässe als dauerhafte Programme. Werbung, die wie ein dauerhaftes «Bonus-Programm» aussieht, ist in der Schweiz nicht zulässig. Die Aufsicht darf Werbung für unverantwortliches oder irreführendes Spielen untersagen und tut das auch.
Die Auszahlungsquote eines Marktes – der Anteil der Einsätze, den der Buchmacher im Schnitt wieder auszahlt – ist beim Schweizer Veranstalter nicht öffentlich ausgewiesen. Sie ergibt sich aus den Quoten der angebotenen Märkte, ähnlich wie bei ausländischen Anbietern auch. Wer einzelne Quoten vergleichen will, muss sie im Wettprogramm selbst nachschauen.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, geschlossene Liste
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Konzession ist auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos, Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sporttip; die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig; die Aufsicht führt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK, Aufsicht über Casinos) beziehungsweise die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) für Lotterien und Sportwetten.

Die Servicegebiete sind kantonal geregelt. Sporttip spielt in AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im entsprechenden Gebiet wohnt. Wer im einen Gebiet wohnt und im anderen spielen will, kann dort kein Konto eröffnen.
Welche Wetten erlaubt sind
Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Nur was dort steht, darf angeboten werden: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn sie über Aufstieg oder Podium entscheiden; keine Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind generell nicht erlaubt. Was nicht auf der Liste steht, fällt aus dem Programm.
Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Mahram, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist ein Feature des Veranstalters – beim Sporttip als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Endgewinn und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Die Gespa publiziert eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren; Ende 2023 umfasste sie 671 Einträge. Schweizer Spielende riskieren zwar keine Strafe, aber ihre Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schweizer Spielerschutz – Spielsperre, Limiten, Streitschlichtung – greift dort nicht. Werbung für unverantwortliche Glücksspiele ist verboten und kann mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden.
Die Gespa nennt namentlich Domains, die auf der Sperrliste stehen oder standen, darunter Interwetten und Bet-at-Home, in jüngerer Zeit auch bet365 – das Blocking ersetzt Domains innert Stunden, wenn der Anbieter ausweicht. Wer dort spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Schutz und Selbstschutz: was jede Aktion überdauert
Limiten setzen ist Pflicht, nicht drosselbe
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Oberlimite liegt bei 9999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer diese Limiten nicht bewusst setzt, hat sie per Voreinstellung – aber kein Aktionstitel hebt sie auf. Auch ein CHF 10 Gratisspielguthaben wird innerhalb der gesetzten Verlustlimite gespielt.
Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste anbietet; die Werte sind Sache des Spielenden, nicht des Staates. Eine Gutschrift aus einer Aktion wird in die gleiche Limite eingerechnet. Wer auf 100 Franken Verlust pro Tag limitiert ist und mit einem CHF 10 Spielguthaben verliert, hat noch 90 Franken übrig.
Spielsperre und Register
Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes. Das Register wird schweizweit geführt; eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und nur mit deren Beteiligung.
Minderjährige, gesperrte oder überschuldete Personen dürfen nicht teilnehmen – Spielsperren und die Sperrdatei sind kein Bonus-Optional. Wer gesperrt ist und spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn; das Gesetz ist hier eindeutig. Auch Testkäufe der Gespa zeigen, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht perfekt ist – 2025 wurde in 47,5 % der Testkäufe an unter Mündige verkauft. Wer online spielt, hat die Hürde Identitätsprüfung, aber die Selbstkontrolle bleibt bei ihm.
Steuern
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – auf Bundesebene 1’071’000 Franken ab 1. Januar 2026, kantonal unterschiedlich. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spielende kann sie über die Steuererklärung zurückholen. Wer normal spielt, bleibt in der Regel unter der Freigrenze und sieht weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.
Anders bei ausländischen Anbietern: keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer dort spielt, sollte die kantonale Praxis prüfen, am besten bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Bonustypen bei Sporttip und Jouez Sport
Kombiboost – der eigentliche «Bonus» bei Sporttip
Der Sporttip-Kombiboost ist eine Erhöhung des Nettogewinns einer Online-Kombiwette, abhängig von der Anzahl der Voraussagen. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen, jede einzelne Quote mindestens 1.50, gültig für Prematch, Live und Systemwetten. Die Skala: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Ein Beispiel: Auswahl mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz 10 Franken. Gesamtquote: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Gewinn bei vier richtigen Tipps: 10 × 9’792 = 97.92 Franken – Nettogewinn 87.92 Franken. Mit dem 5-%-Boost auf den Nettogewinn: 87.92 × 1.05 ≈ 92.32 Franken Gesamtgewinn, also rund 4.40 Franken zusätzlich. Bei sieben Auswahlen mit derselben Quote wäre der Gesamtgewinn nach Auszahlungsquote-Schätzung deutlich grösser, der Bonus aber auf den Nettogewinn bezogen und damit prozentual derselbe Mechanismus – nur auf einer grösseren Basis.
Der Vorteil: der Boost skaliert nicht-linear mit der Anzahl Voraussagen. 100 % bei fünfzehn Auswahlen heisst: verdoppelter Nettogewinn. Wer gerne grosse Kombinationen spielt, bekommt hier am meisten; wer konservativ mit drei Wetten spielt, bekommt keinen Kombiboost, weil das Minimum vier Voraussagen verlangt. Der Haken: jede Auswahl unter Quote 1.50 nimmt die ganze Wette vom Boost aus – wer also eine Quote von 1.40 dazwischen hat, spielt den Boost nicht.
Quotenboost und Profitboost – einmalige Erhöhungen
Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf einzelne Sportereignisse. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der «Bonus» für Gelegenheitsspielende: nicht jede Aktion verlangt eine Kombination. Wer sich die Mühe macht, das Wettprogramm regelmässig zu prüfen, kann sich einzelne Spiele mit einer besseren Quote oder einem höheren Nettogewinn herauspicken.
Der Marketingbegriff «Boosted Odds» beschreibt es nicht ganz – der Boost ersetzt nicht die reguläre Quote, sondern legt eine zweite, höhere Quote daneben, oft nur für einen kleinen Einsatz oder für eine spezifische Wettart. Wer eine reguläre Quote 1.80 durch einen Profitboost auf 2.00 ersetzt sieht, gewinnt im Erfolgsfall 20 % mehr, hat aber nur einen Versuch. Wer die reguläre Force zusichert und die Force auf die Force zwingt, verliert den Boost bei Cash-Out – und Cash-Out ist bei Live-Wetten verlockend.
Aktionen der Loterie Romande – begrenzt, ortsgebunden, einmalig
Die Loterie Romande hat 2025/26 eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer in einer der Verkaufsstellen oder in den Stadien der National League den ausgegebenen Code im verifizierten Online-Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben – insgesamt 7000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind zeitlich eng begrenzt, an einen Kanal gebunden, oft auf eine bestimmte Anzahl Codes limitiert.
Die Aktionen sind Beispiele für das, was unter Schweizer Recht überhaupt geht: kleine, klar befristete Anlässe, die an einen physischen oder kanalbezogenen Anlass gebunden sind. Wer regelmässig spielt, sieht sie als gelegentliche Zugabe, nicht als Programm. Wer sie verpasst, hat kein Nachsehen – die Codes waren in einer Stunde weg, wenn die Stadien voll waren.
Einzahlung, Wallet und Auszahlung – was jede Aktion berührt
- Einzahlungslimit: Wallet-Guthaben bei der Loterie maximal 1000 Franken; Einzahlung maximal 1000 Franken pro 30 Tage. Bei Swisslos Wallet ebenfalls maximal 1000 Franken pro 30 Tage; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9999 Franken nicht übersteigt.
- Zahlungsweg: Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande hat ihre eigenen Zahlungswege; Kredit an Spielende ist verboten.
- Auszahlung: Swisslos zahlt zweimal pro 365 Tage kostenlos auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; Bearbeitung 5–15 Arbeitstage. Gewinne bis 1000 Franken gehen automatisch ins Wallet, darüber auf das Bankkonto. Bei der Loterie Romande ebenso: Gewinne bis 1000 Franken netto direkt ins Wallet, darüber per IBAN. Gratisguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.
Wer eine Aktion mitnimmt, sollte prüfen, ob sein Wallet frei genug ist, um sie aufzunehmen, und ob die Verlustlimite nicht schon ausgereizt ist. Ein 10-Franken-Spielguthaben bei voller Limite bringt nichts.
Schweizer Wettseiten im Überblick – was sich wirklich vergleicht
Die folgende Tabelle vergleicht die beiden Schweizer Veranstalter mit den ausländischen Anbietern, die in dieser Gegenüberstellung regelmässig genannt werden. Der Vergleichsort ist nicht die Höhe eines Bonus – die gibt es in der Schweiz nicht. Verglichen wird, welche Bewilligung vorliegt, wer hinter dem Angebot steht und in welcher Form eine Aktion überhaupt möglich ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| BassBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; auf der Gespa-Sperrliste genannt |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz |
Was die Tabelle nicht zeigt: Wie viele Sportarten jeder Anbieter im Programm hat, wie hoch die Auszahlungsquoten sind, ob Cash-Out verfügbar ist, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Für die ausländischen Anbieter sind diese Punkte nicht abgesichert dokumentiert; ein Leser, der dort spielen will, muss die Angaben direkt beim Anbieter prüfen. Für die Schweizer Veranstalter sind sie in den jeweiligen Spielregeln und AGB dokumentiert – aber nicht in dieser Tabelle.
Swisslos Sporttip – was das Sporttip-Angebot vom ausländischen Standard unterscheidet
Swisslos Sporttip ist der eine der beiden in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbieter. Das Produkt deckt die in der Gespa-Liste erlaubten Sportarten und Wettbewerbe ab, mit Prematch- und Live-Wetten sowie Systemwetten. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette beträgt 1 Franken, der Höchsteinsatz 1000 Franken; Systemwetten sind bis 1000 Franken pro Wette limitiert. Die Limits können vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Wer hier spielt, bekommt ein vorhersehbares Angebot mit klaren Regeln, dafür keinen grosszügigen Neukundenbonus. Der Bonus ist eine kleine Dreingabe, kein Werbeinstrument. Für einen Spielenden, der auf Schweizer Recht, klar definierte Wetten und die Möglichkeit, sich im Notariensperrregister sperren zu lassen, Wert legt, ist das die richtige Adresse. Für jemanden, der mit einem 100-Franken-Einsatz das Doppelte gewinnen will, ist es das nicht.
Loterie Romande Jouez Sport – was die Westschweizer Variante bietet
Die Loterie Romande führt Jouez Sport im Auftrag der Westschweizer Kantone. Das Produkt ist in Aufbau und Spielregeln eng an das Swisslos-Angebot angelehnt, aber regional getrennt. Wer in der Romandie wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen und umgekehrt; ein Wohnsitzwechsel bedeutet Kontoauflösung und Neueröffnung beim anderen Veranstalter. Das ist kein Bonus-Hebel, sondern die Struktur des Schweizer Marktes.
Die Loterie Romande hat 2025 mit 24 bewilligten Gratisspielguthaben- und Gratiswetten-Aktionen deutlich mehr Aktionen durchgeführt als Swisslos mit 8 – ein Indiz für ein aktiveres Promotionsprogramm, aber innerhalb der regulatorischen Grenzen. Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt tendenziell öfter eine Aktion angeboten, ohne dass die Höhe mit ausländischen «100 %-Boni» vergleichbar wäre.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was sie versprechen und was sie nicht halten
Die übrigen Anbieter in der Tabelle – 20Bet, BassBet, Jackbit, Interwetten, 1Bet, Coolzino, MyStake, WirWetten – haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenz aus einem anderen Land hat keine Geltung in der Schweiz; die Gespa führt sie auf ihrer Sperrliste, ihre Domains werden in Schweizer Netzen geblockt oder können geblockt werden. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Spieler-Schutz: keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Limiten-Aufsicht, keine Schweizer Streitschlichtung.
Das Angebot dieser Anbieter ist nicht in dieser Gegenüberstellung dokumentiert; ihre Quoten, Bonusbedingungen, Zahlungswege und Auszahlungszeiten sind nicht abgesichert dokumentiert. Wer aus Neugier dort spielen will, muss die Bedingungen selbst prüfen – und akzeptieren, dass er im Streitfall nicht auf Schweizer Recht zurückgreifen kann. Das Marketing-Versprechen eines grossen Bonus ist unter Schweizer Recht unerheblich.
Rechenbeispiel: was ein Kombiboost auf eine 10-Franken-Wette tatsächlich bringt
Das einzige Rechenbeispiel auf dieser Seite ist die Frage, was der Sporttip-Kombiboost konkret auf den Gewinn auszahlt – nicht das neue Angebot selbst. Die Berechnung folgt den Annahmen, die in den Spielregeln festgehalten sind.
Annahmen: 4 Auswahlen, Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00; Einsatz 10 Franken; jede Quote liegt über der Mindestquote 1.50, die Wette zählt damit für den 5-%-Boost auf den Nettogewinn.
Berechnung: Gesamtquote = 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bruttogewinn = Einsatz × Gesamtquote = 10 × 9’792 = 97.92 Franken. Nettogewinn vor Boost = 97.92 − 10 = 87.92 Franken. Mit 5-%-Boost auf den Nettogewinn: 87.92 × 1.05 ≈ 92.32 Franken. Das ergibt rund 4.40 Franken zusätzlich gegenüber dem regulären Gewinn.
Der Wert ist also nicht der «Bonus», sondern die Erhöhung des Nettogewinns um eine kleine Marge – 5 % bei vier Auswahlen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Bei fünfzehn Auswahlen verdoppelt sich der Nettogewinn; bei vier Auswahlen bleibt er unter 10 Franken zusätzlich auf einen Einsatz von 10 Franken. Der Effekt skaliert mit der Grösse der Kombination – wer ohnehin mit vielen Auswahlen spielt, holt am meisten heraus, vorausgesetzt, alle Quoten bleiben über 1.50.
Was der Boost nicht ist: ein Werbe-Versprechen, das die Auszahlungsquote des Marktes verändert. Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus den Quoten der möglichen Ausgänge, nicht aus einem draufgelegten Bonus. Der Boost ist eine Erhöhung des Gewinns auf eine richtige Wette, nicht eine Korrektur der Quoten.
Die zehn Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip – der eine der zwei
Swisslos Sporttip ist die Sportwetten-Marke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Wer im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnt – inklusive Tessin –, kann ein Online-Konto eröffnen, sofern er mindestens 18 Jahre alt ist und keine Spielsperre besteht. Die Verlustlimiten werden vor der ersten Teilnahme gesetzt; eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden.
Das Bonus-Programm beschränkt sich auf den Kombiboost und gelegentliche Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost ist die einzige regelmässige Aktion; ihre Skala ist 5 / 20 / 40 / 100 % bei 4 / 7 / 10 / 15 Auswahlen, alle mit Mindestquote 1.50. Der Boost ist eine Erhöhung des Nettogewinns, nicht eine Reduktion der Quote. Wer konservativ spielt, bekommt wenig; wer grosse Kombinationen baut, bekommt einen verdoppelten Nettogewinn bei fünfzehn Auswahlen.
Für wen das passt: für Spielende, die innerhalb der Schweiz spielen wollen, sich an klare Regeln halten und keinen Willkommens-Bonus erwarten. Wer einen Bonus als Einstieg sucht, ist hier falsch; wer langfristig im Schweizer System wetten will, ist hier richtig.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Variante
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Online-Konten sind offen für Einwohnerinnen und Einwohner dieser Kantone; das Angebot deckt sich in Struktur und Spielregeln weitgehend mit Sporttip. Einzahlungslimit und Wallet-Guthaben liegen bei 1000 Franken; Gewinne bis 1000 Franken gehen ins Wallet, darüber auf das Bankkonto per IBAN. Gratisguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande hat in den letzten Jahren deutlich mehr Aktionen durchgeführt als Swisslos – 24 gegen 8 bewilligte Gratisspielguthaben im Jahr 2025 – was sich in mehr sichtbaren Aktionen im Programm niederschlägt. Die Bandbreite reicht von zeitlich eng begrenzten Stadion-Aktionen mit Code-Eingabe bis zu Quotenboosts. Ein Beispiel aus 2025/26: die Stadion-Aktion mit 7000 Stück à 10 Franken, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Für wen das passt: für Westschweizer Spielende, die ein aktiveres Aktionsprogramm schätzen und bereit sind, es innerhalb des Schweizer Rechts zu nutzen. Wer keinen Wohnsitz in den sechs Kantonen hat, kann kein Konto eröffnen.
20Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
20Bet.com hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die das Angebot trägt, ist nicht festgestellt, was keine Geltung in der Schweiz bedeutet – die Gespa führt den Anbieter potenziell auf der Sperrliste, Schweizer Provider können die Domain blocken. Das Sportwetten-Angebot, die Auszahlungsquoten, die Bonusbedingungen und die Auszahlungswege sind für diese Gegenüberstellung nicht abgesichert dokumentiert; ein Leser müsste sie direkt beim Anbieter prüfen, mit dem Wissen, dass Schweizer Recht dort nicht greift.
Wer dort spielt, spielt ohne Spieler-Schutz nach Schweizer Standard, ohne Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Streitschlichtung. Das ist die andere Seite des Versprechens grosser Boni – die Bedingungen stehen in den AGB des Anbieters, nicht im Schweizer Recht.
BassBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
BassBet.com operiert ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet: keine Geltung in der Schweiz, keine Anbindung ans Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Das Angebot ist für diese Gegenüberstellung nicht abgesichert dokumentiert. Für eine ernsthafte Bewertung des Anbieters müsste man die AGB lesen, die Spielregeln prüfen und die Auszahlungspraxis beobachten – alles ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Die Gegenüberstellung mit den Schweizer Veranstaltern ist deshalb beschränkt: ein ausländischer Anbieter kann mehr Boni bieten, weil er nicht unter Schweizer Werbebeschränkungen steht; er kann dafür weniger Schutz bieten, weil er nicht unter Schweizer Spieler-Schutz-Gesetz steht.
Jackbit – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit.com zählt ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Schweizer Rechtssicherheit und keinen Schutz durch die Gespa. Die Sperrliste der Gespa ist die einzige direkte Schweizer Verbindung. Bonus-Versprechen, Quoten und Auszahlungszeiten sind für diese Gegenüberstellung nicht abgesichert dokumentiert.
Wer auf Jackbit spielt, sollte sich bewusst sein, dass kein Schweizer Schutz greift – kein Spielsperrregister, keine Limiten-Aufsicht, keine Schweizer Streitschlichtung. Die Gegenüberstellung hier dokumentiert nur den rechtlichen Status, nicht die Qualität des Angebots.
Interwetten – ausländisch, auf der Sperrliste genannt
Interwetten.com ist einer der Anbieter, die die Gespa in der Dokumentation der Sperrliste namentlich genannt hat. Das heisst: die Domain war oder ist auf der DNS-Sperrliste, der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung, die Lizenz hat keine Geltung in der Schweiz. Das Sportwetten- und Bonusprogramm ist nicht abgesichert dokumentiert.
Die Tatsache, dass Interwetten namentlich genannt ist, zeigt beispielhaft, wie die Gespa mit häufig wechselnden Domains umgeht – wer in der Schweiz spielen will, muss mit einem neuen Domain-Hop rechnen. Das ändert nichts an der Lizenzsituation: ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Recht.
1Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Auch 1Bet.com besitzt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Schweizer Rechtsschutz und die Aufsicht durch die Gespa. Das Angebot ist für diese Gegenüberstellung nicht abgesichert dokumentiert.
Für einen Leser, der einen Bonus sucht, ist 1Bet wie alle hier genannten ausländischen Anbieter eine Option ausserhalb des Schweizer Rechts – mit den entsprechenden Folgen für Spieler-Schutz und Streitfall. Die Gegenüberstellung dokumentiert nur, was im Schweizer Recht feststellbar ist.
Coolzino – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino.com gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt, keine Geltung in der Schweiz. Sportwetten- und Bonusprogramm nicht abgesichert dokumentiert. Die Schweizer Spielenden, die dort spielen, spielen ohne Schweizer Schutz und mit dem Wissen, dass die Gespa die Domain potenziell blockt.
Die Frage, ob das Angebot trotzdem «besser» sei, ist eine Frage ausserhalb dieser Seite. Es hier ist eine Gleichsetzung der rechtlichen Stellung.
MyStake – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
MyStake.bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz; potenziell auf der Sperrliste. Das Angebot ist nicht abgesichert dokumentiert.
In der Schweizer Rechtslogik ist MyStake wie alle anderen ausländischen Anbieter: kein Schutz durch Schweizer Spieler-Schutz-Gesetz, kein Zugang zum Spielsperrregister, keine Schweizer Streitschlichtung. Wer dort spielt, akzeptiert diese Bedingungen.
WirWetten – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten.com schliesst die Liste der zehn Anbieter ab. Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; keine Geltung in der Schweiz; potenziell auf der Sperrliste.
Die Tatsache, dass der Name deutsch klingt und auf den ersten Blick naheliegend wirkt, ändert nichts an der Lizenzsituation. WirWetten ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Neukundenbonus?
Einen Bonus im Sinn eines ausländischen «100 %-Willkommensbonus» gibt es nicht. Was es gibt, sind Quoten- und Profitboosts auf einzelne Wetten sowie den Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombinationswette stufenweise erhöht – 5 % bei vier Auswahlen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn, jeweils mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl. Bei der Loterie Romande kommen zeitlich begrenzte Aktionen mit Code-Eingabe dazu. Gratisspielguthaben aus solchen Aktionen ist nicht auszahlbar; der Gewinn aus echten Wetten schon.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verbietet Gratisspielguthaben und Gratiswetten ohne vorgängige Bewilligung der Aufsicht. Wer ohne Bewilligung Gratisspielguthaben anbietet, verstösst gegen das Werbeverbot und riskiert eine Busse bis 5000 Franken. Die Bewilligungspflicht soll sicherstellen, dass solche Anreize klar definiert, befristet und nicht irreführend sind. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer als Schweizer Veranstalter eine Aktion ohne Bewilligung anbietet, ist rechtswidrig.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei Schweizer Aktionen in der Regel nein. Das Gratisspielguthaben wird auf das Wallet gebucht, mit dem Gewinn aus echten Wetten ausgezahlt. Bei einem ausländischen «Freebet» wird der Einsatz oft zurückerstattet, wenn die Wette gewinnt – das ist die ausländische Variante. In der Schweiz funktioniert das anders: das Guthaben bleibt Guthaben, der Gewinn kommt aus der Wette, nicht aus dem zurückerstatteten Einsatz. Wer den Unterschied nicht kennt, wundert sich, warum sein Gewinn kleiner ausfällt als erwartet.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Es bedeutet, dass das CHF 10 Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion oder ein anderes Gratisspielguthaben nicht auf das Bankkonto überwiesen werden kann, auch wenn man es nicht eingesetzt hat. Es kann nur für Wetten bei demselben Veranstalter verwendet werden, oft mit einer Frist (typisch 30 Tage). Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, verfällt es. Das ist die Schweizer Variante der «no-cashout»-Bedingung; sie ist im Geldspielgesetz so vorgesehen und gilt gleichermassen für Swisslos und Loterie Romande.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein Bonus ohne Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz keine Anerkennung. Die Werbung für ein solches Angebot kann gegen das Schweizer Werbeverbot verstossen, der Anbieter kann auf der Sperrliste landen, und der Spielende riskiert, dass seine Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Verrechnungssteuer wird nicht einbehalten; kantonal – etwa in Thurgau – kann der Gewinn als steuerbares Einkommen gelten. Wer dort spielt, sollte die kantonale Steuerpraxis prüfen und sich bewusst sein, dass kein Schweizer Spieler-Schutz greift.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Bei einem Schweizer Wettbonus sind die Bedingungen klar: das ist der Kombiboost mit Mindestquote 1.50 und Anzahl Auswahlen, der Quoten- oder Profitboost mit einmaliger Nutzbarkeit, das CHF 10 Spielguthaben mit 30 Tagen Gültigkeit. Bei einem ausländischen Bonus sind die Bedingungen weniger klar und stehen in den AGB des Anbieters – Mindestquote für qualifizierende Wetten, Umsatzfaktor, Frist, Auszahlungsgrenze für Guts- aus Boni, erlaubte Wetten, ausgeschlossene Zahlungsmethoden. Wer einen Bonus annimmt, ohne die Bedingungen zu lesen, läuft Gefahr, den Bonus zu verlieren, bevor er ihn genutzt hat. Bei Schweizer Veranstaltern sind die Bedingungen im Wettprogramm selbst sichtbar; bei ausländischen Anbietern muss man sie aus den AGB heraussuchen.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
