Wettanbieter mit Gratisstartguthaben: Was in der Schweiz wirklich geht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Aufsichtsliste der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.
Wer hierzulande nach einem Wettanbieter mit Gratisstartguthaben sucht, stösst schnell auf zwei sehr unterschiedliche Welten. Auf der einen Seite werben ausländische Seiten mit Beträgen, die in Franken vierstellig ausfallen, und zwar ganz ohne Einzahlung. Auf der anderen Seite stehen die zwei Schweizer Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande, deren Gratisspielguthaben selten, klein und nicht auszahlbar sind. Dieser Text geht der Frage nach, was ein solches Angebot hierzulande überhaupt sein darf, was es kostet und für wen es sich überhaupt rechnet.
Was ein Gratisstartguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Ein Gratisstartguthaben ist im Schweizer Recht kein Geschenk, das nach Belieben ausgegeben werden darf. Das Geldspielgesetz (BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Aufsicht schaut sich Aktion, Höhe, Zielgruppe und Spielerschutz an, bevor etwas ausgeschüttet werden darf. Wer ohne diese Bewilligung wirbt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 131 BGS).

Inhaltlich bedeutet das: Was auf einem ausländischen Wettportal als «free bet» oder «100 % Bonus» verkauft wird, ist in der Schweiz ein eng begrenztes Gratisspielguthaben, das nur auf den von der Gespa bewilligten Plattformen eingesetzt werden kann. Es ist kein Cash, kein Echtgeld, das sich auszahlen lässt. Es funktioniert wie ein Einkaufsbon fürs eigene Konto, mit klar definierten Fristen, Mindestquoten und oft auch mit der Auflage, dass nur ein bestimmtes Sportprogramm damit bespielt werden darf.
Die zweite Eigenheit ist die beschränkte Auswahl. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in einem deutschsprachigen Kanton wohnt, kann nur ein Sporttip-Konto eröffnen; wer in der Romandie lebt, hat Zugang zu Jouez Sport. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keinerlei Kraft (Art. 4 BGS). Wer mit einer ausländischen Marke wettet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Das hat Folgen für den Spielerschutz. Bei Swisslos und Loterie Romande gilt ein vollständiges Paket: Identitätsprüfung beim Kontoeröffnen, Verlust- und Einsatzlimiten vor der ersten Wette, Zugriff auf das zentrale Spielsperrregister und die Möglichkeit, sich selbst für eine bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit zu sperren. Bei einem ausländischen Anbieter ist all das nicht garantiert, nicht überprüfbar und im Streitfall nicht einklagbar.
Rechtslage: warum die Auswahl so klein ist
Die Schweiz hat den Markt für Grossspiele bewusst verengt. Das BGS und die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) bestimmen, dass nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen. Das ist keine Behinderung des Marktes, sondern ein bewusstes Modell: Die Erträge aus Sportwetten fliessen in öffentliche Zwecke, vor allem in den Bereich Sport, Kultur und Soziales, und sie bleiben damit im Inland. Die Gespa beaufsichtigt die Einhaltung der Regeln, sie führt Testkäufe durch und prüft die Werbung der Veranstalterinnen.

Diese Architektur ist der Grund, warum Schweizer Wettende keine Auswahl an Wettanbietern haben. Eine Marke wie Bet365, die in Europa omnipräsent ist, ist hier nicht zugelassen; ihr Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS-Block für Schweizer Endgeräte unzugänglich gemacht werden. Ende 2025 standen 671 solcher Domains auf der Liste. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz nicht werben, und die Werbung kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden.
Wer trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt, bewegt sich in einer Grauzone. Strafbar macht sich primär die Anbieterseite (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bei gewerbsmässigem Betrieb, Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht strafrechtlich verfolgt, aber: Gewinne können im Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, es gibt keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrregister, und im Streitfall bleibt nur der Klageweg im Sitzstaat der Anbieterin. Wer auf einer Curaçao-lizenzierten Plattform wettet, hat im Fall einer gesperrten Auszahlung keinen Schweizer Rechtsweg.
Das Wichtigste zum Mitnehmen: Ein Gratisstartguthaben ist hierzulande nur einlösbar, wo eine Schweizer Bewilligung vorliegt. Das sind exakt zwei Plattformen, beide mit unterschiedlichem Verbreitungsgebiet. Alles andere ist Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Spielerschutz vor der ersten Wette
Das Geldspielgesetz verlangt, dass Wettende vor dem ersten Tipp eigene Limiten setzen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip sind das drei verschiedene Verlustlimiten: für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob das eingezahlte Geld selbst erarbeitet oder als Gratisspielguthaben aus einer Promotion stammt. Wer mit einem Gratisguthaben wettet und verliert, hat das Guthaben verbraucht; wer mehr setzt, als die eigene Verlustlimite erlaubt, wird technisch blockiert. Das schützt insbesondere Wettende mit kleinem Budget, die mit einer Aktion starten wollen und nicht in eine Spirale geraten sollen.
Die Loterie Romande verlangt dieselben Schritte, allerdings mit anderer Mechanik: dort liegt die Obergrenze für Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das maximale Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht überschreiten. Wer in einem Monat weniger einzahlt, kann auch weniger verspielen – aber die Logik der Selbstlimitierung gilt auch dort.
Die Spielsperre ist das zweite wichtige Schutzelement. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst aussperrt, kann später nur über eine spezialisierte Stelle wieder Zugang erhalten – frühestens nach drei Monaten Selbstsperre, wie es das Gesetz vorsieht (Art. 84 VGS).
Bemerkenswert ist eine Zahl aus der Gespa-Aufsicht: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Die Aufsicht schreibt das den Verkaufsstellen an, nicht den Wettenden. Wer online spielt, hat die Identitätsprüfung bereits beim Kontoeröffnen hinter sich; offline ist die Kontrolle weniger zuverlässig. Das ist kein Argument gegen den Schweizer Markt, sondern ein Hinweis, wo die Schwachstelle liegt.
Boni und Gratiswetten: Was eine Promotion in der Schweiz kostet
Eine Promotion, die in der Schweiz bewilligt ist, folgt klaren Regeln. Sie ist kein Marketing-Lockvogel, sondern ein bewilligtes Gratisspielguthaben, das nur einmal pro Person eingelöst werden kann, an eine Frist gebunden ist und in der Regel nicht auszahlbar ist. Der prominenteste Fall der letzten Jahre ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und vergab insgesamt 7’000 Stück eines CHF 10 Gratisspielguthabens. Wer den in den Stadien verteilten Code innert 7 Tagen auf seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt das Guthaben, das 30 Tage gültig war und nicht ausbezahlt werden konnte.
Die Mechanik eines solchen Angebots hat mehrere Haken, die ein Marketingtext gerne weglässt:
- Keine Auszahlung. Das Gratisspielguthaben wird auf dem Spielkonto als Guthaben gebucht. Es lässt sich nicht auf ein eigenes Konto überweisen, sondern nur für bewilligte Wetten einsetzen.
- Frist. 30 Tage sind nicht lang. Wer das Guthaben in dieser Zeit nicht nutzt, verliert es.
- Mindestquoten. Bei vielen Aktionen gilt eine Mindestquote, oft 1.50 oder höher. Wer mit dem Gratisguthaben auf eine Quote unterhalb dieser Schwelle wettet, lässt das Guthaben teilweise oder ganz verfallen.
- Kein Einsatz zurück bei Gewinn. Bei den meisten Gratisspielguthaben wird nur der Nettogewinn ausgezahlt. Setzt jemand CHF 10 auf eine Wette zu Quote 2.50 und gewinnt, wandern CHF 25 zurück – der CHF 10 Einsatz ist futsch. Das unterscheidet Gratisspielguthaben von einer «Free Bet» im europäischen Markt, wo gelegentlich auch der Einsatz teilweise zurückfliesst.
- Gewinnauszahlung unter Vorbehalt. Gewinne aus Gratisspielguthaben werden in der Regel als reguläres Wallet-Guthaben gebucht und sind erst dann auszahlbar, wenn sie aus einer normalen Einzahlung stammen oder die Auszahlungsregeln das vorsehen. Bei der Loterie Romande etwa werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben; alles darüber geht per IBAN-Überweisung aufs Bankkonto. Bei Swisslos gilt eine ähnliche Schwelle, mit Auszahlungen innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Swisslos kennt zwei eigene Instrumente, die nicht Gratisspielguthaben im engeren Sinn sind, aber in der Werbung oft so klingen: den Kombiboost und die Quotenboosts. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn von Kombinationswetten um 5 % bei 4 Voraussagen bis 100 % bei 15 Voraussagen, mit Mindestquote 1.50 je Voraussage. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Voraussage, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines Sportereignisses um einen Prozentsatz, und beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out vor Anpfiff oder live macht den Boost zunichte. Das sind Marketing-Instrumente, kein «Startguthaben», aber sie sind ein Hinweis, wie Schweizer Anbieter ohne Gratisspielguthaben um Aufmerksamkeit buhlen.
Ausländische Marken werben derweil mit Beträgen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Ein 100 %-Bonus auf die erste Einzahlung oder ein «No-Deposit-Free-Bet» von EUR 20 oder mehr ist hier nicht erlaubt. Die Gespa schaut sich solche Werbung genau an und kann sie per Verfügung untersagen, sie auf die Sperrliste setzen oder den Anbieter mit einer Busse belegen. Schweizer Wettende, die eine solche Seite trotzdem nutzen, riskieren, dass ihre Gewinne eingezogen werden, wenn die Anbieterin verfolgt wird – die Rechtslage ist hier eindeutig: ohne Bewilligung ist die Promotion unzulässig, und die Spielerin hat keinen Anspruch auf das, was im Kleingedruckten «ihrgeschützt» wird.
Was Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist
Die Frage, was ein CHF 10 Gratisspielguthaben eigentlich wert ist, lässt sich mit einer einfachen Rechnung beantworten. Nehmen wir eine Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 / 1.90 – ein Beispielmarkt, keine zitierte Quote. Bei dieser Quotierung liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge des Marktes beträgt 5 %.
Was heisst das für das CHF 10 Guthaben? Setzen wir es auf eine Wette zu Quote 1.90, gewinnen wir mit 50 % Wahrscheinlichkeit, erhalten aber nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück. Der Erwartungswert des Gewinns ist 0.5 × 10 × (1.90 − 1) = 4.50. Ziehen wir davon noch den Wert der Fälle ab, in denen das Guthaben verfällt (0.5 × 10 = 5.00), ergibt sich ein Erwartungswert von minus 0.50, also Verlust. In Markt-Prozent: 4.50 / 10 = 45 %.
Multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes (95 %), ergibt sich ein «fairer Wert» des Gratisspielguthabens von rund CHF 4.75, also etwa 47 % des Nominalwerts. Das ist eine Bandbreite, kein fixer Wert, denn sie hängt von der tatsächlichen Quote ab. Bei einer Quote von 2.50 wäre der faire Wert höher (rund CHF 6.00), bei 1.50 tiefer. Aber die Grössenordnung ist klar: Ein CHF 10 Gratisspielguthaben ist real etwa CHF 4 bis CHF 5 wert, nicht CHF 10.
Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten. Für eine einzelne Wette kann das Ergebnis beliebig ausfallen, aber im Durchschnitt kostet die eingebaute Marge des Marktes jeden Franken Gratisspielguthaben etwa die Hälfte. Wer das versteht, sieht die «Gratis»-Etiketten in der Werbung mit anderen Augen.
Wettanbieter im Vergleich: Bewilligte Veranstalterinnen und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Hier ist die Liste der zehn Anbieter, sortiert nach ihrer Stellung im Schweizer Markt. Die ersten zwei sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen. Die übrigen acht sind ausländische Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind; sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen, aber jeder Test, jede Auszahlung und jede Streitigkeit findet ausserhalb des Schweizer Rechts statt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Grossspiel-Bewilligung Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne), Grossspiel-Bewilligung Gespa |
| Betclic | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| Jackbit | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| IviBet | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| HornetBet | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| Unibet | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| DirectionBet | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
| BillyBets | Nein | Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle trägt zwei Einsichten in sich: Erstens ist die Auswahl an bewilligten Anbietern hierzulande winzig, weil das die interkantonale Vereinbarung so vorsieht. Zweitens sagt «ohne Schweizer Bewilligung» nicht, dass die Anbieterin in ihrem Heimatland nicht reguliert wäre – es sagt nur, dass diese Regulierung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Wer dort spielt, hat im Streitfall mit einer ausländischen Aufsicht zu tun, nicht mit der Gespa.
Swisslos Sporttip – die Schweizer Veranstalterin für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Angebot heisst Sporttip und läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; für die Westschweiz ist allein die Loterie Romande zuständig.
Die Promotion-Lage zum Joghurt: Es gibt keine permanente «Startguthaben»-Aktion, wie sie ausländische Anbieter bewerben. Stattdessen Gratisspielguthaben in ausgewählten Aktionen, deren Höhe, Frist und Quote in den jeweiligen Teilnahmebedingungen stehen. Solche Guthaben sind nicht auszahlbar. Wer Swisslos nutzt, wettet mit Echtgeld, das auf das Wallet geladen wird; Aktionen sind Bonus obendrauf, nicht Grundlage.
Was die Plattform stark macht: Bewilligung, vollständiger Spielerschutz mit Limits und Sperrregister, klare Schweizer Identitätsprüfung, eine breite Auswahl an Sportarten und Wettmärkten (soweit sie auf der Gespa-Liste stehen) sowie Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vollständig, ohne Teilauszahlung. Was sie einschränkt: kein permanentes Gratisangebot für Neukunden, die Aktionen fallen in Franken klein aus, und der Bonus-Anteil an einer Wette bleibt unter dem, was internationale Anbieter offerieren.
Für wen sie die richtige Wahl ist: für deutschsprachige Schweizer Wetten, die auf Legalität, Spielerschutz und Schweizer Steuerrechtssicherheit Wert legen und mit kleinen Aktionen leben können. Wer ein vierstelliges «100 %-Bonus»-Angebot sucht, ist hier falsch und müsste ohnehin verstehen, dass er die Schweizer Bewilligung verliert, sobald er eine ausländische Seite nutzt.
Loterie Romande Jouez Sport – die Veranstalterin für die Romandie
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS, beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Ihr Sportwetten-Angebot heisst Jouez Sport, und das Online-Angebot läuft über jeux.loro.ch.
Die letzte gut sichtbare Promotion war «JouezSport – Patinoires et Stades»: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und verteilte an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Stück eines CHF 10 Gratisspielguthabens pro Person, das innert 7 Tagen über einen Code im verifizierten Konto aktiviert werden musste und 30 Tage gültig war. Das ist nicht auszahlbar, sondern als Spielguthaben mit der Aktion verknüpft. Das Modell entspricht dem, was Swisslos tut: Aktionen sind klein, einmalig, an eine Frist gebunden.
Was die Plattform stark macht: Bewilligung, vollständiger Spielerschutz, französischsprachiger Support, Westschweiz-Klientel, eine sportart-übergreifende Auswahl, eine ähnliche Mechanik wie Swisslos. Der Einzahlungs-Cap liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen, Gewinne bis CHF 1’000 gehen direkt aufs Wallet, höhere Gewinne werden per IBAN überwiesen. Was sie einschränkt: kein permanentes Neukundenangebot, ein sehr enger geografischer Radius, Aktionen sind punktuell, nicht regelmässig.
Für wen sie die richtige Wahl ist: für Westschweizer Wetten, die eine bewilligte Veranstalterin in der eigenen Sprache und mit einem physischen Verkaufsstellennetz suchen. Wer ein CHF 10 Gratisspielguthaben über einen Stadion-Code als «Startguthaben» versteht, bekommt hier eine faire Aktion, aber keine substantielle Bonussumme.
Betclic – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Betclic ist eine in Europa bekannte Sportwetten-Marke, die in mehreren Ländern lizenziert ist. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung. Wer auf der Seite wettet, tut das ausserhalb des Schweizer Rechts: keine Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, kein Zugang zum hiesigen Spielsperrregister, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto nach VGS-Standard, keine Aufsicht durch die Gespa. Das ist kein Verdikt gegen die Marke selbst, sondern eine Beschreibung des Schweizer Standpunkts.
Die Plattform wirbt international mit «Free Bets» und «Willkommensboni», die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Solche Promotionen können im Schweizer Marktauftritt nicht beworben werden. Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und die Werbung kann mit Busse bis CHF 500’000 belegt werden. Für Schweizer Wettende heisst das: Wer bei Betclic spielt, ist auf eigenes Risiko unterwegs, und im Konfliktfall bleibt nur der Klageweg im Sitzstaat der Anbieterin.
Für wen sie eine Option ist: für Wetten, die bereit sind, eine ausländische Lizenz zu akzeptieren, eine etwas grössere Bonussumme mitzunehmen und dafür den Schweizer Rechtsschutz aufzugeben. Das ist eine bewusste Entscheidung, kein Kompromiss.
Jackbit – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit wirbt mit Krypto-freundlicher Zahlungsabwicklung und einem Bonus-Programm, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. In der Schweiz hat die Marke keine Bewilligung. Sie fällt damit unter dieselbe Kategorie wie Betclic: kein Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Auszahlungs-Garantie, keine Schweizer Aufsicht. Kryptowährungen sind im Schweizer Sportwetten-Markt zudem generell nicht zugelassen, da Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein auf den Kontoinhaber lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden dürfen (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Für Wetten, die bewusst eine ausländische Plattform suchen und Krypto-Zahlungen akzeptieren, ist Jackbit eine Variante. Für alle, die auf Schweizer Schutz und Schweizer Verrechnungssteuer-Logik Wert legen, ist sie das nicht.
IviBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist eine weitere ausländische Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Plattform wirbt mit einem breiten Sportwetten-Programm und Bonus-Aktionen, die hierzulande nicht bewilligt sind. Die übliche Mechanik gilt: keine Schweizer Identitätsprüfung, kein Zugang zum hiesigen Spielsperrregister, keine Auszahlung nach Schweizer VGS-Standard, keine Aufsicht durch die Gespa.
Für wen sie eine Option ist: für Wetten, die mit ausländischen Anbietern Erfahrung haben und die fehlende Schweizer Anbindung in Kauf nehmen. Ein Bonus, der in der Schweiz nicht erlaubt ist, ändert für die Spielerin nichts an der Tatsache, dass die Promotion hier nicht bewilligt ist und die Lizenz der Plattform in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
HornetBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet gehört in dieselbe Kategorie wie IviBet und Jackbit. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die Plattform fällt unter die übliche Sperrlisten-Mechanik. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum und kann im Streitfall nicht auf die Gespa oder auf Schweizer Gerichte zählen.
Die Plattform wirbt international mit Bonus-Beträgen, die hier nicht erlaubt sind. Für Wetten, die mit dem Format vertraut sind, ist sie eine Alternative. Für Wetten, die auf den Schweizer Spielerschutz Wert legen, ist sie es nicht.
Unibet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine der grössten europäischen Sportwetten-Marken. In der Schweiz ist sie nicht zugelassen, und auch sie fällt unter die Sperrlisten-Mechanik. Die Plattform wirbt mit Neukundenangeboten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind.
Der Hinweis bleibt: Eine EU-Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wetten, die bei Unibet spielen, bewegen sich ausserhalb des Schweizer Rechts, mit allen Konsequenzen für Spielerschutz, Auszahlungssicherheit und Rechtsweg.
BDMBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet reiht sich in das Muster der vorherigen Anbieter ein: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum Spielsperrregister, keine Schweizer Auszahlungs-Garantie. Die Plattform ist hier erwähnt, weil sie international in scharf: sie bewirbt Bonus-Aktionen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind.
DirectionBet – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die übliche Mechanik: kein Schweizer Spielerschutz, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.
BillyBets – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets schliesst die Liste ab. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrregister. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsraum.
Wie eine Promotion in der Schweiz technisch funktioniert
Wer ein Gratisspielguthaben bei Swisslos oder Loterie Romande erhalten will, geht in der Regel dieselben Schritte:
- Konto eröffnen. Identitätsnachweis per Ausweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet der Veranstalterin, Registrierung im Online-Portal.
- Limiten setzen. Vor der ersten Wette werden eigene Verlust- und Einzahlungslimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
- Code einlösen oder Aktion aktivieren. Bei der Loterie Romande etwa wurde in der Stadion-Aktion ein Code verlangt, der innert 7 Tagen eingelöst werden musste. Bei Swisslos werden Aktionscodes im Online-Konto unter «Aktionen» aktiviert.
- Wette platzieren. Mit dem Gratisspielguthaben wird eine Wette zu den Aktionsbedingungen platziert – Mindestquote, Mindestanzahl Voraussagen, bewilligte Sportarten und Wettmärkte.
- Gewinn verbuchen. Gewinne aus Wetten mit Gratisspielguthaben werden in der Regel als reguläres Wallet-Guthaben gebucht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben; alles darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das verifizierte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
- Auszahlen. Eine Auszahlung des Gratisspielguthabens selbst ist nicht möglich; eine Auszahlung von Gewinnen erst, wenn die Wallet-Bedingungen es erlauben.
Dieser Weg ist aufwendiger, als ein «Free Bet»-Button auf einer ausländischen Seite es suggeriert. Aber er ist transparent: Die Bedingungen stehen vor der Wette fest, die Auszahlungswege sind klar, und im Streitfall ist die Gespa oder ein Schweizer Gericht zuständig.
Eigenheiten des Schweizer Marktes
Der Schweizer Markt hat einige Eigenheiten, die ein ausländisches Auge überraschen dürfen:
- Keine Esports, keine Corner Markets. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 09.09.2026) enthält keine Esports, keine Corner-Märkte und keine Kartenmärkte. Wer auf solche Wetten setzen will, findet sie bei den Schweizer Veranstalterinnen nicht.
- Keine Krypto. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bitcoin, Ethereum und Stablecoins sind kein Zahlungsmittel für Schweizer Sportwetten.
- Ein Konto pro Person. Jede Person darf sich nur einmal registrieren (Swisslos). Mehrfachkonten sind nicht erlaubt.
- Steuerfreibetrag. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Schwellenwert auf CHF 1’071’000 ab 01.01.2026 angehoben; die Kantone setzen eigene Schwellen. Wer regelmässig kleine Gewinne einstreicht, fällt in der Regel unter alle Freibeträge und zahlt keine Steuern.
- Verrechnungssteuer. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Ausländische Gewinne kennen keine Verrechnungssteuer, dafür kennen einige Kantone eine andere Praxis: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.
- Verkaufsstellen. Beide Veranstalterinnen betreiben ein physisches Netz an Verkaufsstellen. Swisslos hat Verkaufsstellen in Kiosken, Poststellen und Lotto-Annahmestellen; die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Offline-Wetten unterliegen denselben Regeln, aber die Kontrolle an Verkaufsstellen ist weniger zuverlässig – die Gespa-Testkäufe 2025 zeigten 47.5 % erfolgreiche Testverkäufe an Minderjährige.
- 26 Wochen Verfall. Gewinne aus Sporttip-Wetten, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Wette platziert und monatelang nicht aufs Konto schaut, riskiert, dass Gewinne verfallen.
Wie ein Wettanbieter mit Gratisstartguthaben ausgewählt wird
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Gratisstartguthaben sucht, sollte sich nicht von der Bonussumme leiten lassen. Drei Fragen stehen am Anfang:
- Ist die Anbieterin in der Schweiz bewilligt? Wenn nein, ist die Promotion hier nicht erlaubt, und der Klagebau-Deck ist im Streitfall ein anderer. Schweizer Bewohnerinnen und Bewohner sind auf die zwei bewilligten Veranstalterinnen angewiesen, wenn sie innerhalb des Schweizer Rechts spielen wollen.
- Was sind die Bedingungen des Gratisspielguthabens? Frist, Mindestquote, welche Wetten zählen, ist der Einsatz zurück bei Gewinn? Ein CHF 10 Guthaben unter harten Bedingungen kann weniger wert sein als ein CHF 5 Guthaben unter milden Bedingungen.
- Wie sieht der Auszahlungsweg aus? Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 sofort dem Wallet gutgeschrieben, darüber per IBAN-Überweisung innert 3 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle. Wer das Wallet-Buchung vorher auflösen will, muss wissen, dass es 5 bis 10 Arbeitstage dauert, bis eine Auszahlung auf dem Bankkonto ankommt.
Wer diese drei Fragen beantwortet hat, weiss, was das Gratisspielguthaben in Franken wert ist – und nicht nur, was die Werbung verspricht.
Häufige Fragen zum Gratisstartguthaben
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Nein, im Sinn eines dauerhaften «Neukundenbonus», wie ihn internationale Anbieter bewerben. Swisslos und die Loterie Romande vergeben Gratisspielguthaben im Rahmen bewilligter Aktionen. Diese sind meistens punktuell, klein und nicht auszahlbar. Permanente Willkommensboni mit vierstelligen Beträgen sind hier nicht bewilligt.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil die Gespa jede Promotion aus Art. 75 Abs. 2 BGS vorgängig bewilligen muss. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer ohne Bewilligung wirbt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belangt werden. Eine breite Streuung grosser Boni ist mit diesem Schutzmodell nicht vereinbar.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Es gilt als Spielguthaben. Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen ist bei Swisslos und Loterie Romande nicht auszahlbar. Es wird auf dem Wallet gebucht und kann nur für bewilligte Wetten genutzt werden. Gewinne aus solchen Wetten werden in der Regel als reguläres Wallet-Guthaben verbucht und unterliegen den normalen Auszahlungsregeln.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
In der Regel nein. Bei den meisten Aktionen wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer CHF 10 zu Quote 2.50 setzt und gewinnt, erhält CHF 25 zurück, nicht CHF 35. Das unterscheidet Gratisspielguthaben von Echtgeld-Wetten, bei denen der Einsatz Teil des Gewinns ist. Die genauen Bedingungen stehen jeweils in den Teilnahmebedingungen der Aktion.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Bei Swisslos liegt die Obergrenze bei CHF 9’999 pro Tag, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht wetten.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenz – wo auch immer sie ausgestellt wurde – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Domains solcher Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS-Block für Schweizer Endgeräte unzugänglich gemacht werden. Wer spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechts.
Bonus – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
