Wettanbieter Apps 2026: Was bewilligte und ausländische Angebote in der Schweiz wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der bewilligten Veranstalter.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Sportwetten-App auf dem Handy ersetzt den Wettschein am Schalter, ersetzt aber nicht die Lizenz, die dahinter steht. Wer in der Schweiz eine Wette platzieren will, hat zwei legale Adressen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Alles andere ist Spiel ohne Schweizer Bewilligung, was nicht strafbar für den Spieler ist, aber auch keinen Schutz und keine Auszahlungsgarantie bringt. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es bei der Auswahl einer Sportwetten-App ankommt: Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Limiten vor dem ersten Tipp, Geschwindigkeit der Auszahlung und die Regeln, die im Kleingedruckten lauern.

Was eine Wett-App in der Schweiz überhaupt leisten darf

Die Schweizer Rechtslage zu Geldspielen unterscheidet zwischen Geschicklichkeitsspielen und Grossspielen. Sportwetten sind Grossspiele, und Grossspiele unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, beaufsichtigt demgegenüber nur die Spielbanken; eine Bewilligung der ESBK deckt Sportwetten nicht ab.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Eine Bewilligung braucht zwei Schritte: die Veranstalterbewilligung (Art. 21 BGS) und die Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel (Art. 22 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine weitere Schweizer Bewilligung für einen dritten Veranstalter gibt es nicht, und die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher, weil es schlicht keine gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Für eine App heisst das: Eine legale Wett-App in der Schweiz ist die App eines dieser beiden Veranstalter. Sie akzeptiert nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet (Art. 47 Abs. 3 VGS) und prüft die Identität beim Hochladen des Ausweises. Ausländische Marken können über das Internet technisch erreichbar sein, fallen aber unter Art. 4 BGS: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, kann im Streitfall nicht auf die Gespa zugehen, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und riskiert nach kantonalem Steuerrecht die Besteuerung des Gewinns. Das ist der eine Satz, an dem jede Bewertung einer ausländischen App auf dieser Seite hängenbleibt.

Wer in der Schweiz wetten darf und wer nicht

Personen ab 18 Jahren dürfen an Sporttip teilnehmen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, und das Konto wird gegen die Spielsperre-Datenbank abgeglichen, bevor die erste Einzahlung möglich ist.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und eine eindeutige Identität. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des Veranstalters gehört, kann dort kein Konto eröffnen. Ein Zürcher kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, ein Genfer keines bei Sporttip.

Die Altersgrenze gilt für beide Veranstalter gleich. Wer das Alter umgeht, riskiert die sofortige Schliessung des Kontos und den Verfall des Guthabens, denn ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Limiten setzen, bevor die erste Wette gilt

Wer in einer Schweizer Wett-App spielt, setzt vor dem ersten Tipp seine eigenen Limiten. Die Veranstalter sind verpflichtet, tägliche, wöchentliche oder monatliche Maximalwerte für Einsatz oder Verlust zu verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande ziehen die Frist in ihren Bedingungen auf 72 Stunden, also drei Tage, an.

Bei Sporttip gilt eine Oberlimite von CHF 9’999 für die Verlustlimiten, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Es lassen sich Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer den Betrag erhöht, wartet drei Tage, bevor die neue Limite technisch gilt. Wer senkt, sieht die Wirkung beim nächsten Tipp.

Die Schweiz kennt keinen fixen staatlichen Einsatz- oder Verlustdeckel wie manche Nachbarstaaten. Was die BGS verlangt, ist die Möglichkeit, sich selbst zu limitieren, nicht einen Maximalbetrag, der für alle gilt. Ein Spieler mit hohem Einkommen kann also durchaus CHF 9’999 im Monat als Verlustlimite setzen, wenn er das selbst will. Wer wenig setzen will, kann auch CHF 50 im Monat setzen. Die App lässt das zu, sie erzwingt es nicht.

Spielsperre und Ausschlussregister

Eine Spielsperre ist mehr als eine Selbstlimitierung. Wer sich selbst sperrt, wird in ein schweizweites Register eingetragen. Eine befristete Sperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen und gilt ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufheben, unter Mitwirkung einer Fachstelle.

Wer sich für die kürzeste Selbstsperre von einem Tag entscheidet, kann am Folgetag weiterspielen, sofern keine andere Sperre besteht. Wer sich für ein halbes Jahr sperrt, kommt erst nach Ablauf der Frist zurück, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Der Eintrag in das Register gilt über die bewilligten Veranstalter hinweg. Wer bei Swisslos gesperrt ist, kann in derselben Zeit auch nicht bei der Loterie Romande spielen und umgekehrt.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige tatsächlich Wetten kaufen können. In 47,5 % von 200 Versuchen wurde einem minderjährigen Testkäufer eine Sportwette verkauft. Das ist kein Argument für oder gegen eine App, denn die App prüft das Alter digital. Es ist aber ein Hinweis darauf, dass die Kontrolle am Schalter schwächer ist als die im Online-Kanal. Wer in der App spielt, hat diese Lücke nicht zur Seite.

Wett-Apps am Touchscreen: Übersicht, Ladezeit, sichere Anmeldung

Eine Wett-App am Touchscreen muss mehr leisten als eine Webseite im Browser. Sie muss auf einem Bildschirm zwischen 5 und 7 Zoll die gleiche Information unterbringen, die auf dem Desktop über mehrere Spalten verteilt ist: das Wettprogramm, den aktuellen Kontostand, den offenen Wettschein, die Quote und die verbleibende Zeit bis zum Anpfiff.

Sporttip und Jouez Sport bieten jeweils eine App für iOS und Android an. Eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden, was die App zur Kasse für den klassischen Schalter macht. Die Anmeldung erfolgt über das Konto, das bei der Registrierung erstellt wurde; eine App-spezifische PIN oder biometrische Sperre gehört zur Grundausstattung beider Apps.

Wer unterwegs wettet, sollte darauf achten, dass das Spielguthaben vor dem Tipp aufgeladen ist, weil die App den Kauf eines Wetttips nicht in jedem Fall ohne Guthaben zulässt. Der Mindestkauf für das Swisslos-Wallet beträgt CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer eine Einzahlung per PostFinance Pay wählt, bestätigt die Transaktion direkt in der PostFinance App. Damit ist die Zahlung zweistufig, aber im selben Vorgang.

Die Bedienung am Touchscreen entscheidet darüber, wie schnell ein Live-Tipp vor dem Tor landet. Die App muss die Live-Wette in einem Schritt vom Wettprogramm auf den Wettschein bringen, die Quote aktualisieren und den Einsatz bestätigen. Bei Sporttip ist das Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, ohne Teilauszahlung. Wer nur die Hälfte auscashen will, lässt die Wette laufen oder nimmt den ganzen Betrag. Das ist eine Einschränkung, die live am Spielfeldrand sichtbar wird.

Welche Zahlungen in der Schweizer Wett-App funktionieren

In einer bewilligten Schweizer Wett-App zahlt man auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto ein und auf dasselbe Konto wird auch der Gewinn überwiesen. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt eine Zahlungsverbindung in eigenem Namen. Kryptowährungen, anonyme E-Wallets und ausländische Konten sind in der lizenzierten Schweiz kein Thema.

Die PostFinance-App lässt sich für die Bestätigung einer Einzahlung in das Swisslos-Wallet einsetzen. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App freigegeben, ohne dass die Bankdaten in der Wett-App gespeichert werden. Das ist ein zweistufiger Vorgang, der im Alltag nicht stört, aber bei einer Live-Wette in der 89. Minute einen Moment kostet. Wer auf Vorrat auflädt, vermeidet das.

Die Schweizer Banken blockieren Zahlungen an unbewilligte ausländische Wettanbieter nicht automatisch. Es gibt kein zentrales Sperrsystem auf Bankseite. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, zahlt mit der Karte, mit der Banküberweisung oder mit einer E-Wallet-Lösung, die der Anbieter akzeptiert. Die Bezahlung funktioniert, das ist kein Argument dafür, dass das Angebot in der Schweiz erlaubt ist.

Bewilligte Veranstalter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter nebeneinander, ohne daraus einen Wettbewerb zu machen, der rechtlich nicht stattfindet. Beide haben ihre Vertragsgebiete, beide führen ihre eigene Marke, beide nutzen die Gespa-Aufsicht.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Marke Vertragsgebiet
SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Sporttip Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin
Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Jouez Sport Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS)

Sporttip wird zusätzlich im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, das zum Vertragsgebiet von Swisslos gehört. Wer im Tessand Wallis wettet, wettet also über die Loterie Romande.

Es gibt keine «bessere» App, da die Auswahl durch den Wohnsitz vorgegeben ist. Ein Zürcher kann technisch keine App der Loterie Romande benutzen, ein Genfer keine App von Swisslos. Wer umzieht, wechselt nicht nur die App, sondern den Veranstalter, und muss ein neues Konto mit erneuter Identitätsprüfung eröffnen.

Swisslos Sporttip

Sporttip ist die Sportwette der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz sind in den Spielregeln festgelegt. CHF 1 ist der unterste Einsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette. CHF 1’000 ist die Obergrenze für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese drei Zahlen, nicht der Werbeversprechen, legen den Spielraum in der App fest.

Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit. Im Fussball sind das 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung, etwa Tore und Ergebnis, ist nur die Bet-Builder-Funktion erlaubt; eine unerlaubte Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Sporttip: Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette werden die Einzelquoten multipliziert; der Gesamtgewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 1’000 auf Quote 2.50 ergibt CHF 2’500 Bruttogewinn; eine Kombination mit vier Voraussagen zu 1.80, 2.10, 1.95 und 2.25 ergibt die Gesamtquote 2.10 × 1.95 × 2.25 = 9.21 (gerundet), und CHF 100 Einsatz ergeben damit einen Bruttogewinn von CHF 921, auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Auszahlung von Gewinnen ist gestaffelt: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Das Wallet-Guthaben kann mit Online-Zahlungsmitteln oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden, wobei pro 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind und das maximale Wallet-Guthaben CHF 9’999 beträgt.

Sporttip: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist ein Mechanismus, der den Nettogewinn, nicht den Einsatz erhöht; bei einer Wette mit CHF 100 Einsatz und Gesamtquote 9.21 ohne Boost beträgt der Nettogewinn CHF 821, mit 5-%-Boost bei vier Voraussagen CHF 862. Bei Cash-Out verfällt der Boost.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost nutzt, sollte prüfen, ob die Wette vor Cash-Out ausgewertet wird, sonst fällt die Erhöhung weg.

Sporttip: Cash-Out und Livewetten

Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, ohne Teilauszahlung. Es gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht: Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei vollständigem Auslaufen der Wette und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Swisslos kann den angebotenen Betrag jederzeit ändern.

Live-Wetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel, die live am Bildschirm sichtbar wird: Wer nach dem Schlusspfiff noch tippt, hat die Wette effektiv storniert.

Sporttip: Was bei Absage und Fristablauf passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in einer Kombination erhält die Voraussage Quote 1.00, und die Wette läuft mit den übrigen Voraussagen weiter. Wer auf eine Achterwette setzt und ein Spiel fällt aus, hat damit sieben gültige Voraussagen und einen Gewinn, der sich aus dem Produkt der verbleibenden Einzelquoten ergibt.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn einklagt, hat also nicht Monate, sondern knapp zwei Wochen Zeit, den formellen Schritt zu setzen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der Sportwette Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos führt sie das Geldspiel unter der Aufsicht der Gespa und mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS.

Wer in der Romandie wohnt, eröffnet das Konto bei der Loterie Romande, nicht bei Swisslos. Die App heisst Jouez Sport, das Wettprogramm entspricht in Struktur dem Sporttick-Programm, die Spielregeln sind in der Westschweiz jedoch über die Loterie Romande und nicht über Swisslos zugänglich. Wer umzieht, von Genf nach Bern, gibt das Konto bei der Loterie Romande auf und eröffnet ein neues bei Swisslos; ein Kontotransfer findet nicht statt.

Im Geschäftsbericht und in den Medienmitteilungen publiziert die Loterie Romande ihre Reingewinne zugunsten der Westschweizer Kantone. Die genaue Aufteilung des Sportwetten-Ertrags ist nicht so öffentlich ausgewiesen wie bei Swisslos; die Reingewinne fliessen aber ebenfalls in die kantonalen Fonds.

Was eine ausländische App in der Schweiz bedeutet

Wer die App eines ausländischen Anbieters auf seinem Handy öffnet, kann dort spielen. Die ausländische Lizenz, gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist in der Schweiz nicht bewilligt, der Anbieter kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und der Spieler hat keinen Schweizer Schutz im Streitfall.

Die folgende Übersicht nennt die Anbieter, die Schweizer Spielerinnen und Spieler typischerweise im App-Store oder über Werbung im Internet finden. Keiner von ihnen ist in der Schweiz bewilligt; keiner ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; keiner gewährt Schweizer Rechtsschutz. Die Bewertung folgt der Gespa-Logik: ohne Schweizer Bewilligung kein zugelassenes Angebot, kein Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, Domain auf der Sperrliste möglich.

Anbieter Schweizer Bewilligung Lizenz wie angegeben Schweizer Schutz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
1Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
PowBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
Donbet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle
Funbet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle

Die Gespa nennt auf ihrer Sperrliste regelmässig Domains wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert; Domains, die blockiert werden, tauchen oft unter neuem Namen wieder auf. Was blockiert wird, ist die Domain, nicht der Anbieter als juristische Person. Wer über eine inländische Adresse spielt, hat es technisch gesehen mit dem DNS-Block zu tun; wer über eine ausländische Verbindung spielt, sieht die Sperre nicht.

Was ein Spieler ohne Schweizer Bewilligung verliert

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, gewinnt im Erfolgsfall Geld, das nicht über eine Schweizer Bank fliesst. Die Auszahlung erfolgt über die vom Anbieter gewählten Zahlungswege, in der Regel internationale E-Wallets, Kryptowährungen oder Überweisungen auf ein ausländisches Konto. Eine Beschwerdestelle in der Schweiz gibt es nicht; die Aufsicht im Ausland folgt dem Recht des Lizenzlandes, nicht dem Schweizer Recht. Bei Streit muss der Spieler im Ausland klagen oder auf die Kulanz des Anbieters hoffen.

Die ausländische Lizenz schützt den Spieler nach Massgabe des Lizenzlandes. Eine Malta-Lizenz verlangt segregierte Kundengelder; eine Curaçao-Lizenz verlangt das nicht zwingend. Wer im Konkursfall eines Anbieters sein Geld zurückholen will, ist ohne Schweizer Lizenz auf das Insolvenzverfahren im Sitzstaat angewiesen. Im schlechtesten Fall ist das Geld weg.

Das Schweizer Steuerrecht behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton unterschiedlich. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone folgen dieser Praxis nicht zwingend. Wer regelmässig bei ausländischen Anbietern spielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Wo eine App besonders gut oder besonders schwach ist

Eine Wett-App kann vieles richtig machen und einiges falsch. Die folgenden Punkte sind diejenigen, die im Alltag am Touchscreen zwischen Wettprogramm, Wettschein und Kontostand den grössten Unterschied machen.

Übersicht unter Druck. Eine Live-Wette in der 88. Minute erfordert eine App, die das Wettprogramm ohne Scrollen lädt, die Quote in Echtzeit aktualisiert und den Einsatz in einem Schritt bestätigt. Ladezeit, Bildschirmaufteilung und Schriftgrösse entscheiden, ob der Tipp landet oder verpasst wird.

Sichere Anmeldung am Touchscreen. Die App muss den Zugang zum Konto mit einer gerätebezogenen Sperre schützen: PIN, Fingerabdruck oder Face ID. Wer das Handy verliert, will nicht, dass ein Finder die Wett-App öffnet und eine Auszahlung anstösst.

Limiten vor dem ersten Tipp. Die App muss die Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Wette erzwingen, nicht erst nach den ersten Verlusten. Die Senkung muss sofort greifen, die Erhöhung muss die 72-Stunden-Frist anzeigen, damit der Spieler weiss, was er setzt.

Auszahlung auf das eigene Konto. Die App muss die Auszahlung auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto führen, das auf den Namen des Spielenden lautet. Eine Auszahlung auf ein fremdes Konto oder eine Krypto-Wallet ist in der bewilligten Schweiz nicht möglich.

Hilfe: Zugang zur Spielsperre. Die App muss den Zugang zur Spielsperre anbieten, mit klarer Frist und ohne vorzeitige Aufhebung. Eine Selbstsperre von einem Tag, sechs Monaten oder unbefristet muss in derselben Maske wählbar sein, in der auch die Limiten gesetzt werden.

Wo die bewilligten Apps punkten

Die bewilligten Apps punkten dort, wo die regulatorische Vorgabe es vorsieht. Sie prüfen die Identität vor dem ersten Tipp, sie setzen die Limiten vor dem ersten Tipp, sie bieten die Spielsperre als geschützten Pfad an, und sie schreiben Gewinne auf das eigene Konto. Die Identitätsprüfung ist eine Hürde, die ausländische Anbieter oft nur halbherzig umsetzen.

Die bewilligten Apps punkten auch in der Sprache: Sporttip ist auf Deutsch verfügbar, Jouez Sport auf Französ. Die Hilfe-Texte, die Spielregeln und die Limiten-Einstellung sind in der Landessprache des Vertragsgebiets verfasst, nicht in einer englischen Übersetzung mit Schweizer Besonderheiten im Kleingedruckten.

Wo die bewilligten Apps eingeschränkt sind

Die bewilligten Apps sind in der Marktbreite eingeschränkt. Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Karten-Märkte und keine eigene Esports-Sektion; Frauen-Wettbewerbe sind nur enthalten, wenn sie gelistet sind; Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Virtual Sports: keine Angabe zur Bewilligung, daher keine Aussage.

Die bewilligten Apps sind in der Auszahlungsgeschwindigkeit eingeschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch auf das Wallet. Gewinne über CHF 1’000 brauchen 3 Arbeitstage auf das Bank- oder Postkonto. Wallet-Auszahlungen aufs Bankkonto sind zweimal innert 365 Tagen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratis-Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Frage klingt nach einer Auswahl, ist aber eine Vorschrift: Wer in der Schweiz mit Wohnsitz wettet, wettet bei Swisslos (Sporttip) oder bei der Loterie Romande (Jouez Sport), je nach Vertragsgebiet. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Aufsicht.

Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hat, kann das Konto weiter nutzen, ist aber nicht durch das BGS geschützt und riskiert die Konsequenzen, die das ausländische Recht für den Spieler vorsieht. Wer das Konto schliessen will, muss die Schliesung beim Anbieter selbst beantragen; die Gespa kann ein ausländisches Konto nicht schliessen.

Der Markt in der Schweiz ist geschlossen. Wer das nicht akzeptiert, hat zwei Optionen: das Schweizer Angebot nutzen oder im Ausland spielen und die Konsequenzen tragen. Es gibt keinen dritten Weg, auf dem die Schweizer Lizenz mit dem ausländischen Wettprogramm kombiniert wird.

Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz

Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und welche Kriterien sind dafür sinnvoll?

Eine «beste» App gibt es in der Schweiz nicht im Wettbewerbssinn. Massgebend sind Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Limiten vor der ersten Wette, Geschwindigkeit der Auszahlung und die Kosten im Kleingedruckten. Wer diese Kriterien anlegt, vergleicht nicht Stores, sondern Spielregeln und Wallet-Bedingungen.

Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, nur die von Swisslos und Loterie Romande?

Ja, nur die Apps der beiden bewilligten Veranstalter, Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Eine dritte Schweizer Bewilligung gibt es nicht; ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung, und die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher.

Muss ein Konto in der App eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?

Ja, die Wette wird über ein Online-Konto beim Veranstalter abgegeben. Die Identitätsprüfung verlangt einen Ausweis, die Adressdaten werden gegen Datenbanken geprüft, die Person muss volljährig sein und im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen.

Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?

Verlustlimiten werden vor dem ersten Tipp in der App gesetzt, üblich für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch auf das Wallet, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.

Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die App ist in der Schweiz nicht bewilligt; die Domain wird per DNS blockiert. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Rekursstelle. Domains werden oft unter neuem Namen wieder aktiv.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»