Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten 2026 in der Schweiz?
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026 · Verifiziert gegen die Gespa-Veröffentlichung zur Aufsicht über die beiden bewilligten Veranstalter (Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport) sowie gegen die Spielregeln Version 4.2 von Sporttip und das Règlement Jouez Sport, 17e édition (septembre 2024)
Die Quote eines Buchmachers sieht aus wie eine Zahl mit zwei Nachkommastellen, ist aber das Ergebnis einer kleinen Rechnung. Wer versteht, wie der Buchmacher aus den Wahrscheinlichkeiten eines Spiels seinen Preis baut, sieht auf einen Blick, was ein Anbieter ihm pro Franken Einsatz zurückgibt – und was er behält. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht um Werbeversprechen, sondern um das, was eine Quote unter der Oberfläche tatsächlich kostet.
In der Schweiz ist die Ausgangslage ungewöhnlich. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede bedient ihr Sprachgebiet; wer im anderen wohnt, kann dort kein Konto eröffnen. Ausländische Buchmacher wie N1 Bet, Playzilla, Funbet, PowBet, BDMBet, BetOnRed, WirWetten oder Bruce Bet sind im Netz erreichbar, aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Eintrag im Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rekursweg. Sie zahlen Gewinne nach ihren eigenen Regeln aus, im Streitfall nach den Regeln ihrer Lizenz – Curaçao, Malta, oder was auch immer sie führen.
Wer in der Schweiz wettet, wählt also zuerst zwischen «bewilligt in der Schweiz, mit engem Angebot und vollem Schutz» und «ohne Schweizer Bewilligung, breiteres Angebot, ohne Schutz». Erst dann kommt die Frage nach den Quoten.
Wie Buchmacher-Quoten entstehen und was die Marge bedeutet
Implizite Wahrscheinlichkeit und Overround
Eine Quote 2.00 bedeutet: Wer einen CHF 2 riskiert, bekommt im Erfolgsfall CHF 4 zurück. Wer umrechnet, was der Buchmacher über die Quote selbst sagt, landet beim Kehrwert. 1 geteilt durch 2.00 sind 50.00 % – die implizite Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher diesem Ausgang beimisst. Bei Quote 4.00 sind es 25.00 %, bei Quote 1.01 noch 99.01 %.

Ein einzelner Ausgang steht nie allein. Bei einem Tennis-Match gibt es genau zwei, bei einem Fussball-Match drei mögliche Ergebnisse. Addiert man die Kehrwerte aller Quoten, kommt mehr als 1, also mehr als 100 %, heraus. Dieser Überschuss heisst Overround, und er ist nichts anderes als der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Keine geheime Gebühr, sondern das, was im Preis von Anfang an mit eingepreist ist.
Ausschüttungsquote und Marge
Der Anteil, den der Buchmacher an die Wettenden zurückgibt, hat einen eigenen Namen: Ausschüttungsquote, auch Quotenschlüssel. Sie ist die Kehrwert-Summe aller Quoten eines Marktes, von 1 abgezogen – algebraisch 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Eine Ausschüttung von 95 % lässt dem Buchmacher 5 %, eine von 90 % lässt ihm 10 %.
Typische Werte halten sich erstaunlich konstant über die Anbieter hinweg: bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, landen Buchmacher oft bei rund 90 % Ausschüttung, bei drei möglichen Ausgängen wie Fussball bei rund 85 %. Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalterinnen liegen in diesem Korridor, sie nehmen ihn aber nicht für jeden Markt und nicht für jede Sportart. Auf stark umkämpften Ligen ist die Marge eher dünn, auf Randmärkten eher dick.
Die Quote 1.95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt eine Ausschüttungsquote von rund 97.5 % und eine Buchmachermarge von rund 2.5 %. Schon eine Quote 1.80 auf beiden Seiten lässt die Marge auf rund 10 % anwachsen. Zwischen 1.95 und 1.80 – das ist der Unterschied zwischen «der Anbieter nimmt sich fast nichts» und «der Anbieter nimmt sich spürbar etwas».
Quoten, Margen und das Beispiel der Zweiwegwette
Wie sich eine faire Quote von einer Buchmacher-Quote unterscheidet
Ein fiktives Beispiel, an dem sich das Prinzip zeigen lässt: Stellen Sie sich einen Tennis-Match vor, der Buchmacher hält die beiden Spieler für gleich stark. Rein rechnerisch wäre die faire Quote 2.00 auf beiden Seiten. Wer 1/2.00 + 1/2.00 rechnet, kommt genau auf 1.00, also 100 %. Kein Overround, kein Buchmachergewinn, kein Buchmacher.
Ein realer Anbieter kann auf diese Quote 1.90 / 1.90 setzen. Dann ergibt 1/1.90 + 1/1.90 rund 1.0526, die Ausschüttung 1 ÷ 1.0526 = 95.0 %, die Marge 5.0 %. Bei 1.85 / 1.85 sind es 92.5 % und 7.5 %, bei 1.80 / 1.80 rund 90.0 % und 10.0 %.
Das ist die Information, die ein Quotenvergleich liefern kann: nicht «Wer hat die höchste Zahl?», sondern «Wer gibt pro Franken Einsatz am meisten zurück?». Genau das rechnet der Buchmacher in jeden Markt ein, und genau das schlägt sich im Dauerergebnis nieder.
Wie sich die Marge zwischen Märkten unterscheidet
Die Faustregel ist einfach: je weniger Ausgänge ein Markt hat, desto näher liegt die Marge oft am unteren Ende. Tennis, Basketball mit Punkten, Eishockey ohne Unentschieden – alles Zweiwegmärkte, oft mit Ausschüttungen um die 90 %. Fussball mit Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg ist ein Dreiwegmarkt und liegt eher bei 85 %. Spezialmärkte wie Eckbälle, Kartenwetten oder exakte Ergebniswetten kommen noch darüber.
Konsequenz für den Wettenden: Auf welchem Markt er spielt, schlägt stärker durch als die Frage, welcher Anbieter ihm fünf Rappen mehr gibt. Ein Markt mit 90 % statt 85 % Ausschüttung kostet ihn über die Zeit spürbar weniger, auch wenn die einzelnen Quoten auf den ersten Blick vergleichbar aussehen. Wer seinen Lieblingsmarkt kennt, hat damit auch eine Vorstellung davon, wieviel Marge er pro Wette trägt.
Wettmärkte und ihre Eignung für Schweizer Wettende
Welche Märkte Swisslos und Loterie Romande anbieten
Was in der Schweiz gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Version vom 10.09.2026. Nur was dort erscheint, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht.
Was auffällt: Eckballmärkte und Kartenmärkte sind nicht auf der Liste, ebenso wenig eine Esport-Sektion. Wer darauf wetten will, ist bei den Schweizer Veranstalterinnen falsch. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führen solche Märkte – aber unter den Bedingungen, die im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben sind.
Livewetten und Cash-Out bei Sporttip
Beim Spielverlauf ändern sich Quoten laufend. Sporttip bietet sie an, prematch und live. Wichtig für die Mechanik: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, also als verloren. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahl. Ausgeführt wird er unwiderruflich, eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Wer live spielt, sollte die Regeln kennen, bevor er klickt.
Boni, Gratiswetten und kombinierte Wetten
Wie Sporttip den Kombiboost aufbaut
Wer bei Sporttip online eine Kombiwette spielt, kann unter bestimmten Bedingungen einen Bonus auf den Nettogewinn erhalten – den Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus, sieben bringen 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 % auf den Nettogewinn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Mechanismus ist damit klar, aber die Wirkung ist an die Quote gekoppelt. Eine Voraussage von 1.50 ist keine Traumquote, und der Bonus entsteht erst auf dem Nettogewinn, also nach Abzug des Einsatzes. Wer fünfzehn 1.50er-Tipps trifft, hat Glück, nicht den Markt ausgetrickst.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts bei Sporttip sind einmal pro Wettendem nutzbar, gelten prematch als Einzelwetten auf eine Voraussage, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Profitboosts funktionieren ähnlich, nur erhöhen sie den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Die Logik ist immer dieselbe: Ein Boost ist eine befristete Werbung, nicht ein struktureller Vorteil. Wer ihn nutzt, sollte den Wettbetrag so wählen, dass ein möglicher Verlust den Gewinn aus dem Boost übersteigt – nicht das Gegenteil.
Gratisspielguthaben und Bewilligungspflicht
Im Geldspielgesetz steht: Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Neukundenangebote sind bei den bewilligten Veranstalterinnen selten und klein, weil jede Aktion einzeln genehmigt wird. Wer einen Bonus sieht, kann davon ausgehen, dass er genehmigt ist – aber er sollte trotzdem die Bedingungen lesen.
Zahlungen, Auszahlungen und Geschwindigkeit
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Eine der wenigen harten Regeln, die das Geldspielgesetz für beide Veranstalterinnen gleich setzt: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Anbietern nicht, Krypto-Auszahlungen auf eine Wallet, die nicht über eine KYC-Prüfung läuft, ebenso wenig. Kredit an Wettende ist verboten.
Das hat Folgen für die Geschwindigkeit. Eine Auszahlung auf ein Bankkonto im SEPA-Raum läuft schnell, eine Auszahlung auf eine Karte hängt am Abrechnungszyklus des Kartenherausgebers, eine Auszahlung über einen Drittanbieter wie PayPal oder Klarna an dessen Bearbeitungszeiten. Welche Wege ein Anbieter konkret anbietet, steht in seinen Zahlungsbedingungen – sie sind die einzige Stelle, an der eine verlässliche Auskunft zu finden ist.
Warum ausländische Anbieter oft schneller auszahlen
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennen diese Regel nicht. Sie zahlen auf Wunsch auch an Krypto-Wallets, an Karteninhaber mit anderem Namen, an Drittdienste. Das fühlt sich im Einzelfall schneller an. Es fühlt sich auch im Streitfall anders an: Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat keinen Schweizer Ansprechpartner, sondern einen Anbieter, der sich auf seine eigene Lizenz beruft. Wer diesen Weg geht, sollte wissen, dass er ihn geht.
Mobile Bedienung und App
Was auf dem Touchscreen zählt
Wer unterwegs wettet, sieht den Anbieter nicht mehr an seinem Quotenbild, sondern an seinem Wettschein. Drei Dinge entscheiden darüber, ob eine App brauchbar ist: Wie schnell der Wettschein lädt, wie übersichtlich die Quotenänderung in den letzten Sekunden vor dem Abschluss dargestellt wird, und wie sicher das Login funktioniert. Sporttip und Jouez Sport laufen im Browser und in eigenen Apps; ihre Bedienung ist auf das eigene Angebot zugeschnitten, nicht auf den internationalen Markt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzen typischerweise auf eine App, die für den globalen Markt gebaut ist. Sie ist oft schneller und bietet mehr Funktionen – Cash-Out, Livestreams, Bet-Builder –, aber sie läuft nicht unter Schweizer Aufsicht. Die App ist nicht der Grund, sich für oder gegen einen Anbieter zu entscheiden. Die Lizenz ist es, die App ist die Verpackung.
Sportarten, Turniere und die Liste der bewilligten Wettbewerbe
Was die Gespa-Liste erlaubt und was nicht
Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 bestimmt, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ein bewilligter Anbieter führen darf. Sie enthält Fussball, Tennis, Eishockey, Basketball, Handball und eine Reihe weiterer Sportarten. Sie enthält keine eigene Sektion für Esport und keine Märkte für Eckbälle oder Karten. Ein Wettbewerb, der nicht gelistet ist, darf nicht angeboten werden – auch wenn er populär ist.
Was heisst das für einen Wettenden, der auf die Champions League oder die WM wetten will? Beide gehören zum Kernrepertoire, sie sind auf der Liste. Wer auf die Schweizer Super League oder die Deutsche Bundesliga setzt, ebenfalls. Wer auf Eckbälle im Spiel einer unterklassigen Liga wetten will, hat bei den bewilligten Veranstalterinnen keine Chance – die Liste fehlt, der Anbieter darf es nicht anbieten.
UFC, E-Sport und Nischensportarten
UFC-Kämpfe sind eine Grauzone, die je nach Wettbewerbsform auf der Liste steht oder nicht. Bei den bewilligten Veranstalterinnen gilt das, was gelistet ist; ein UFC-Event, das nicht gelistet ist, ist nicht im Programm. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ist die Liste keine Schranke – sie führen UFC, MMA, Esport und alles andere, was ihr Markt hergibt. Wer solche Märkte nutzen will, bezahlt dafür mit fehlendem Schutz.
Neue Wettanbieter in der Schweiz
Warum es kaum neue Schweizer Anbieter gibt
Das Geldspielgesetz hat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keinen dritten Anbieter, der eine Schweizer Bewilligung erhalten könnte, solange diese Deckelung gilt. «Neue Wettanbieter in der Schweiz» sind deshalb keine neuen Schweizer Anbieter, sondern ausländische Marken, die in den Werbemarkt drängen und in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen.
Wer in der Schweiz wettet und einen «neuen» Anbieter sieht, sollte prüfen, ob es sich um eine Marke mit Schweizer Bewilligung handelt – was bei einem neuen Anbieter praktisch ausgeschlossen ist – oder um einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der mit Werbung in sozialen Medien oder über Affiliate-Seiten Aufmerksamkeit sucht. Die Werbung selbst kann nach Art. 74 Abs. 3 BGS eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn sie für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt.
Wie man ausländische Anbieter einschätzen kann
Wer aus welchen Gründen auch immer einen ausländischen Anbieter nutzt, sollte drei Dinge prüfen: Wo ist der Anbieter lizenziert und ist diese Lizenz in seinem Heimatland anerkannt? Welche Auszahlungszeiten gibt er selbst an, und wie sind die Erfahrungen anderer Nutzer? Welche Methoden zur Streitbeilegung bietet er an, und sind diese erreichbar? Die Lizenz auf Curaçao hat in der Schweiz keine Kraft, eine Lizenz in Malta oder Deutschland steht für die Schweiz ebenfalls nicht.
Das Ranking der zehn relevantesten Anbieter für die Schweiz
Was die zehn Anbieter im Vergleich trennt
Die Tabelle ordnet die zwei bewilligten Veranstalterinnen und die acht ausländischen Marken, die im Schweizer Werbemarkt auffallen, nach drei Spalten: Marke, Schweizer Bewilligung und Lizenz- oder Veranstalterangabe. Die ersten zwei Reihen führen die Schweizer Realität auf, die nächsten acht das, was im Netz erreichbar ist, aber nicht unter Schweizer Aufsicht steht. Eine Spalte für Quoten gibt es bewusst nicht – Quoten schwanken von Spiel zu Spiel und Anbieter zu Anbieter, und eine einzige Zeile könnte die Realität nicht abbilden.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Lizenz oder Veranstalter |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligt | Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020); Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligt | BGS-Bewilligung; Veranstalterin Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| N1 Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| Playzilla | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| Funbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| PowBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| BDMBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| BetOnRed | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| WirWetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
| Bruce Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Anerkennung |
Die zwei Reihen oben sind die einzigen Reihen, in denen ein Wettender in der Schweiz legal spielen kann – und auch das nur, wenn er im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin wohnt. Die acht Reihen darunter sind das, was im Werbemarkt erscheint: ausländische Marken, in der Schweiz über keine Bewilligung verfügend, nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, ohne Schweizer Rekursweg. Beide Gruppen nebeneinander zu zeigen ist die ehrliche Art, einen Wettanbieter im Quotenvergleich zu besprechen – sie zu einer zu vermischen wäre unlauter.
Was die Lizenz in der Schweiz bedeutet
Die bewilligten Veranstalterinnen müssen ihre Werbung mit einer Schweizer Aufsicht abstimmen, ihre Quoten auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten führen, ihre Spielerinnen und Spieler identifizieren und Sperren respektieren. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung müssen das alles nicht. Sie können werben, wen sie wollen, sie können Quoten auf alles setzen, was ihr System hergibt, und sie können Auszahlungen nach eigenen Regeln vornehmen oder verweigern.
Diese Asymmetrie erklärt einen grossen Teil der Werbeversprechen, die im Netz kursieren. «Beste Quote», «grösster Bonus», «schnellste Auszahl» – das sind Werbebegriffe, die sich an die Aufmerksamkeit richten, nicht an die Bilanz des Wettenden. Bei einem Anbieter, der sich an die Schweizer Aufsicht halten muss, ist ein Werbeversprechen, das gegen das BGS verstösst, eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Instanz, die das prüft.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf keine Spielsperre haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen Ausweis verifiziert, die Daten gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage: Die höchste Tageslimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Cash-Out ist möglich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out nutzt, sollte vorher prüfen, ob der Markt aktuell überhaupt einen Ausstichswert führt – das variiert von Spiel zu Spiel.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spielentscheidenden Situationen kann das ebenfalls so gehandhabt werden.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 1,5 Tore» im selben Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine solche Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos rückwirkend für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombinationen baut, sollte diese Regel kennen.
Für die Deutschschweiz und das Tessin ist Sporttip die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten online. Wer dort wettet, wettet unter Schweizer Aufsicht, mit Schweizer Sperrregister und Schweizer Steuersystem.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Romandie
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone FR, JU, NE, GE, VD und VS. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende. Das Produkt für Sportwetten heisst Jouez Sport, die Online-Plattform jeux.loro.ch.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.
Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Das ist ein anderer Rahmen als bei Sporttip: tiefere Mindestquote, höhere maximale Quote, höhere Gewinnobergrenze, niedrigerer Höchsteinsatz. Wer in der Romandie wettet, sollte diese Werte kennen.
Für die Westschweiz ist Jouez Sport die einzige legale Anlaufstelle für Sportwetten online. Wer in Genf, Waadt oder einem anderen Romandie-Kanton wohnt, hat bei Swisslos kein Konto – die Vertragsgebiete sind getrennt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet
N1 Bet ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügt. Die Lizenz, die sie führt, hat in der Schweiz keine Kraft – Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt. Wer bei N1 Bet spielt, ist nicht im Schweizer Sperrregister eingetragen, hat keinen Schweizer Rekursweg, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Über Quoten, Limits, Bonusbedingungen oder Auszahlungsgeschwindigkeit dieser Marke lässt sich aus der Ferne wenig Zuverlässiges sagen. Was ein Spieler dort sieht, gilt nur, solange der Anbieter es durchsetzt. Für die Schweiz ist diese Anbieterin keine Option.
Playzilla
Playzilla ist im Netz erreichbar, aber in der Schweiz nicht bewilligt. Das gilt unabhängig davon, welche Lizenz die Marke in ihrem Heimatland führt – die Schweiz erkennt sie nicht an. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperre, ohne Schweizer Steuersystem auf Gewinne aus dieser Quelle.
Funbet
Funbet ist eine weitere ausländische Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die Plattform ist erreichbar, solange die Domain nicht auf der Gespa-Sperrliste steht. Was die Plattform an Quoten, Märkten oder Funktionen bietet, ist ihre Sache; was sie in der Schweiz bedeutet, ist eindeutig: kein Schweizer Schutz.
PowBet
PowBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, der Anbieter ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, Gewinne aus dieser Quelle unterliegen der kantonalen Steuerpraxis – im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen besteuert.
BDMBet
BDMBet verfolgt das gleiche Muster: ausländischer Anbieter, in der Schweiz ohne Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen und kann sich nicht auf Schweizer Aufsicht berufen, wenn etwas schief geht.
BetOnRed
BetOnRed ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Mechanik ist dieselbe wie bei den anderen Marken ohne Bewilligung: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Steuersicherheit.
WirWetten
WirWetten klingt mit dem «Wir» im Namen fast nach einem deutschsprachigen Anbieter, ist aber ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: Die Schweiz erkennt die Lizenz nicht an.
Bruce Bet
Bruce Bet ist die letzte Marke in der Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die im Schweizer Werbemarkt auffallen. Das Muster wiederholt sich: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, kantonexpf keine Schweizer Steuersicherheit.
Überblick: Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt
Nur zwei Veranstalterinnen, klar getrennt
In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Beide sind interkantonale Veranstalterinnen, beide haben eine Bewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jede bedient ihr eigenes Sprachgebiet, ein gemeinsames Online-Konto gibt es nicht.
Wer in der Schweiz wettet, hat damit genau zwei Anbieterinnen zur Auswahl – und zwar je nach Wohnort. Wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Swisslos, wer in der Romandie wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer im Tessin wohnt, geht zu Swisslos. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet gehört – und das gibt es nicht –, hätte keine legale Anlaufstelle.
Ausländische Anbieter als Werbemarkt, nicht als legales Angebot
Die vielen Buchmacher, die im Internet für sich werben, sind in der Schweiz keine Wettanbieter im rechtlichen Sinn. Sie sind ausländische Marken, die um Schweizer Kundinnen und Kunden werben, ohne die Schweizer Bewilligung zu haben. Sie zahlen keine Schweizer Steuern auf Gewinne aus ihrer Quelle, sie sind nicht im Schweizer Sperrregister, sie können ihre Domain in der Schweiz sperren lassen.
Wer einen Vergleich der «besten Wettanbieter» im Internet liest, sieht oft zehn oder mehr Marken nebeneinander. Für die Schweiz ist das die falsche Tabelle. Die richtige Tabelle hat zwei Reihen: Swisslos und Loterie Romande. Alles andere ist Werbung.
Rechtslage: Was in der Schweiz bewilligt ist und was nicht
Das Geldspielgesetz und seine Deckelung
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa – nicht durch die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Damit gibt es keine dritte Schweizer Veranstalterin, die eine Bewilligung erhalten könnte – auch wenn der Markt dies verlangen würde. Wer eine Schweizer Lizenz sucht, sucht eine, die es nicht gibt.
Werbung und ihre Grenzen
Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).
Die Werbung, die im Internet für ausländische Buchmacher läuft, bewegt sich oft am Rand dieser Regeln. Sie wird nicht in jedem Fall verfolgt, aber sie ist rechtlich problematisch. Wer sie sieht, sollte wissen, dass er Werbung für ein Produkt sieht, das in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Sperrliste und DNS-Sperre
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht, Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden durch Domain-Hopping ersetzt – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Namen, die diese Praxis nutzen, bet365 steht auf der Liste.
Die Sperre ist ein Hebel der Aufsicht, aber kein Schutzschild für den Einzelfall. Wer eine ausländische Seite findet, die nicht gesperrt ist, kann sie nutzen – unter den Bedingungen, die das BRS und die allgemeine Rechtslage setzen.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und Spielerkonto
Verlustlimiten selbst setzen
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, muss vor der ersten Teilnahme eigene Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos liegt die Oberlimite für volljährige Spielende bei CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Eine gesetzliche fixe Einzahlungsobergrenze für die Schweiz gibt es nicht. Was es gibt, ist die Pflicht des Anbieters, eigene oder vom Spieler gesetzte Limiten zu setzen und durchzusetzen. Wer seine Limite erhöhen will, muss 72 Stunden warten – das ist die Sperre gegen impulsive Erhöhungen.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, eine Fachstelle ist einzubeziehen.
Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen (Art. 45 BGS). Das ist hart, aber es ist die Logik des Systems: Eine Sperre ist kein vorübergehender Zustand, sondern ein dokumentierter Schutz.
Testkäufe und Realitätscheck
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen die Online-Identitätsprüfung – die funktioniert –, aber es ist ein Argument gegen die Vorstellung, der Schutz sei lückenlos. Wer in einer Verkaufsstelle wettet, sollte wissen, dass der Schutz dort weniger eng ist als online.
Steuern auf Wettgewinne
Freibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – ab 1.1.2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Satz «je nach Kanton» gilt, nicht eine einzige kantonale Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende in der Steuererklärung zurückholen kann. Wer unter der Schwelle bleibt – und das ist die Mehrheit der Wettenden – zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Quellen
Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber der kantonalen Steuerpraxis. Im Kanton Thurgau etwa werden solche Gewinne unabhängig vom Betrag als Einkommen besteuert. Wer im Ausland wettet und in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, muss damit rechnen, dass sein Gewinn in der Steuererklärung auftaucht. Wer sich unsicher ist, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht – diese Aussage stimmt für die bewilligten Anbieterinnen und wäre falsch für andere Länder. Wer im Ausland wettet, kann dort sehr wohl einer Wettsteuer unterliegen.
Der Spagat zwischen Lizenz und Quote
Warum die Quote nicht alles ist
Wer «die beste Quote» sucht, sucht oft den Anbieter mit der höchsten Zahl. Das ist der falsche Hebel. Eine Quote 1.95 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes hat eine Ausschüttung von rund 95 % und eine Marge von 5 %. Eine Quote 1.90 auf beiden Seiten hat 95 % Ausschüttung – exakt gleich. Erst der Blick auf die Ausschüttung zeigt, was die Quote tatsächlich kostet.
Bei einer festen Quote ist der Buchmacher der Gegner des Wettenden. Die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist auf den ersten Blick ein Vorteil: Wer eine Quote sieht und sie annimmt, hat sie. Auf den zweiten Blick ist es ein Nachteil: Wer daneben liegt, hat keinen Anspruch auf Korrektur.
Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Bei staatlichen Anbietern liegt die Ausschüttung unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %. Bei Swisslos und Loterie Romande dominieren feste Quoten, der Totalisator spielt eine kleinere Rolle.
Welcher Anbieter für welchen Wettenden
Wer in der Deutschschweiz wohnt und in der Schweizer Aufsicht spielen will, geht zu Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, geht zu Jouez Sport. Beide haben Schweizer Bewilligung, beide unterliegen der Gespa, beide respektieren die Schweizer Sperre. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt diesen Schutz – und bezahlt dafür oft mit einer breiteren Marktpalette, schnelleren Auszahlungen und höheren Bonusversprechen.
Die Frage «Wer hat die besten Quoten?» hat in der Schweiz eine klare Antwort, sobald man die zwei engeren Optionen isoliert: Die Quoten der zwei bewilligten Veranstalterinnen liegen im Branchenkorridor, sie sind nicht systematisch besser oder schlechter als die Quoten grosser internationaler Anbieter, sie sind aber reguliert und nachprüfbar. Die Quoten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können besser sein – das lässt sich aus der Ferne nicht seriös prüfen – aber sie kommen ohne Schutz.
Häufige Fragen
Welcher bewilligte Wettanbieter in der Schweiz hat die besten Quoten?
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – bewegen sich mit ihren Quoten im Branchenkorridor von rund 90 % Ausschüttung bei Zweiwegwetten und rund 85 % bei Dreiwegwetten. Welcher der beiden im Einzelfall besser ist, schwankt von Spiel zu Spiel. Wer die Marge eines Marktes messen will, rechnet die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge zusammen und zieht das Ergebnis von 1 ab. Das, was übrig bleibt, ist die Marge des Buchmachers auf diesem Markt.
Wie viele Wettanbieter dürfen in der Schweiz legal Sportwetten anbieten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Beide sind interkantonale Veranstalterinnen mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Jede bedient ihr eigenes Sprachgebiet. Eine dritte Schweizer Veranstalterin kann es nach der interkantonalen Vereinbarung nicht geben. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind keine Wettanbieter im Sinne des Schweizer Rechts, auch wenn sie im Internet erreichbar sind.
Wie berechnet sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?
Die Marge ist 100 % minus die Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ist 1, geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Bei den Quoten 1.95 / 1.95 ergibt die Rechnung 1 ÷ (1/1.95 + 1/1.95), also 1 ÷ 1.0256, was rund 97.5 % ergibt. Die Marge liegt dann bei rund 2.5 %. Bei Quoten 1.80 / 1.80 ergibt die Rechnung 90 % Ausschüttung und 10 % Marge. Das ist die Information, die eine Quote unter der Oberfläche trägt.
Warum unterscheiden sich die Quoten für dasselbe Spiel zwischen Swisslos, Loterie Romande und ausländischen Seiten?
Die zwei Schweizer Veranstalterinnen setzen ihre Quoten nach den Regeln des Schweizer Marktes, mit den typischen Margen des europäischen Marktes und auf der Grundlage der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten. Ausländische Anbieter setzen ihre Quoten nach den Regeln ihres Heimatmarktes, oft mit engeren Margen auf den grossen Ligen und breiteren Margen auf Randmärkten. Dazu kommen Unterschiede in der Buchführung, im Risikomanagement und in der Liquidität. Wer zwischen den Anbietern vergleicht, vergleicht nicht nur Zahlen, sondern Märkte.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was ändert sich bei einer Kombiwette?
Bei einer Einzelwette ist der Gewinn Einsatz mal Quote. Wer CHF 10 auf Quote 2.50 setzt, bekommt CHF 25 zurück, der Nettogewinn ist CHF 15. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Drei Voraussagen mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7’371. Ein Einsatz von CHF 5 bringt im Erfolgsfall CHF 36.86 zurück. Das ist die Mechanik hinter jeder Kombiwette – und der Grund, warum Kombiwetten so schnell locken, aber so selten ausgehen.
Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre beim Vergleich von Anbietern?
Verlustlimiten und Spielsperren sind die zwei wichtigsten Instrumente des Schweizer Spielerschutzes. Beide Veranstalterinnen verlangen vor der ersten Teilnahme eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und wird im Sperrregister eingetragen. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an diese Regeln gebunden – sie haben eigene Limits und eigene Sperrmechanismen, aber keine Anbindung an das Schweizer Register. Für den Vergleich ist es ein Unterschied, der schwerer wiegt als jede Quote.
Quoten – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
