Wie schnell zahlen Schweizer Buchmacher wirklich aus?

Updated Oktober 2026
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Ein Einmachglas mit Münzen steht auf einem Küchentisch, daneben liegt ein Stapel leerer Briefumschläge.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht).

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Wer in der Schweiz nach einem «Wettanbieter mit schneller Auszahlung» sucht, stösst zuerst auf eine unangenehme Wahrheit: Die Auswahl ist rechtlich auf zwei Namen begrenzt. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport halten eine Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS) und dürfen hier Sportwetten anbieten. Jede andere Seite, die mit «Sofortauszahlung» wirbt, operiert ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und ohne einen Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten.

Die Geschwindigkeit einer Auszahlung hängt bei den lizenzierten Anbietern nicht von einem automatisierten «Instant-Payout»-Knopf ab, sondern vom organisatorischen Ablauf: Identitätsprüfung, Verarbeitungszeit des Veranstalters, Zahlungsweg, Banklaufzeit. Gewinne werden ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen überwiesen. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Wallet-Auszahlungen an Dritte existieren im lizenzierten Schweizer Markt nicht. Was sich beschleunigen lässt, ist die Bearbeitung im Backoffice des Veranstalters und die Wahl des Zahlungswegs, nicht der regulatorische Rahmen.

Die Rechtslage: Warum es nur zwei Anbieter gibt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, teilt Glücksspiele in zwei Kategorien. Geldspiele, die aufgrund ihrer Art, der Spielsumme oder der Zahl der Teilnehmenden als Grossspiele gelten, brauchen eine eidgenössische Bewilligung. Online-Sportwetten sind unter Artikel 3 Buchstlit c und e BGS explizit als Grossspiele eingestuft. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat.

Ein schmales Ruderboot liegt an einem hölzernen Steg an einem Bergsee, dahinter steigen steile Felswände auf.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Artikel 4 BGS macht unmissverständlich klar: Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Rechtswirkung. Das heisst: Ein Anbieter, der eine solche Lizenz vorweist, ist in der Schweiz nicht deshalb berechtigt, Sportwetten anzubieten, weil er irgendwo anders eine Genehmigung hat. Die einzigen beiden Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung sind gesetzlich fixiert: Swisslos und Loterie Romande.

Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro ausgetragenes Spiel sind nötig, (Art. 21–25 BGS). Swisslos trägt die Bewilligung als Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande trägt die Bewilligung als Société de la Loterie de la Suisse Romande. Beide Veranstalter unterstehen der Gespa-Aufsicht, nicht der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Die zwei Vertragsgebiete

Die Schweiz ist in zwei Wettgebiete aufgeteilt. Swisslos bedient das deutschsprachige Gebiet: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, zusätzlich den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Bahnsteig in der Abenddämmerung, ein Regionalzug fährt unscharf ein und Lichter spiegeln sich auf dem nassen Beton.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, spielt bei Jouez Sport, nicht bei Sporttip. Wer in Zürich wohnt, spielt bei Sporttip, nicht bei Jouez Sport. An den physischen Verkaufsstellen sieht es teilweise anders aus, doch für die Online-Auszahlung gilt der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.

Strafen für unverantwortliches Angebot

Das Angebot von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist kein Kavaliersdelikt. Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500 000 geahndet.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren es 671 Domains). Anbieter, die hier werben oder auf eine Schweizer Zahlungsmethode zugreifen, können auf die Liste gesetzt werden; geblockte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf, die Gespa ersetzt sie innert Stunden.

Spielerschutz und Selbstkontrolle

Die Schweiz kennt keinen festen staatlichen Einsatz-Cap. Die Höchstwerte setzt der Spielende selbst. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS verlangen, dass eine oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust gesetzt werden.

Swisslos verlangt vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer absoluten Obergrenze von CHF 9 999. Für Personen unter 21 Jahren liegt diese Obergrenze bei CHF 1 000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung tritt erst nach 72 Stunden in Kraft, was eine bewusste Reflexion sicherstellt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Loterie Romande folgt dem gleichen Prinzip, allerdings ohne die explizite Obergrenze von CHF 9 999. Die konkrete Handhabung ergibt sich aus den Spielregeln, die bei der Registrierung akzeptiert werden.

Die Spielsperre und das Schweizer Register

Wer sich selbst ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Bei einer Spielsperre gilt: Die gesperrte Person hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Spielstopp von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Was die Aufsichtsbehörde misst: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der physische Verkauf an der Verkaufsstelle ist also keine Garantie für den Jugendschutz, was die Bedeutung der eigenen Vorsicht und der Online-Limiten unterstreicht.

Verlustlimiten bei Swisslos und Loterie Romande

Anbieter Verlustlimiten Obergrenze Erhöhung Spielsperre
Swisslos Sporttip 1, 7 und 30 Tage, eigene Wahl CHF 9 999 (CHF 1 000 unter 21) Nach 72 Stunden 1–180 Tage produktbezogen, unbefristet im Register
Loterie Romande Jouez Sport Eigene Wahl bei Registrierung Keine explizite CHF-Obergrenze genannt Eigene Regeln Selbstsperre möglich

Die Seite mit den Verlustlimiten ist gleichzeitig der Punkt, an dem die Auszahlungslogik beim bauen beginnt: Wer das tägliche, wöchentliche oder monatliche Verlustlimit setzt, definiert, wie viel Geld maximal überhaupt in den Umlauf kommt, der einmal ausgezahlt werden müsste.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer: Was die Fakten hergeben

Die Auszahlungsgeschwindigkeit ist beim lizenzierten Anbieter an drei Faktoren gebunden: den Status der Identitätsprüfung, die internen Operativzeiten des Veranstalters und den gewählten Zahlungsweg.

Identitätsprüfung als Voraussetzung

Vor der ersten Online-Teilnahme verlangt Swisslos die Identitätsprüfung: Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, jede Person nur einmal registriert. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Loterie Romande verlangt bei der Online-Registrierung Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, pro Person nur ein Konto. Verlangt wird eine Ausweiskopie, Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Ohne abgeschlossene Identitätsprüfung gibt es bei beiden keine Auszahlung, auch nicht nach einem Gewinn. Wer das Verfahren hinauszögert, verzögert die Auszahlung.

Wallet und Einzahlungslimite

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag pro Aufladung beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10 000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9 999 nicht übersteigt.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10 000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10 000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auszahlungsmechanik bei Swisslos

Gewinne bis CHF 1000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1 000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die zentrale Einschränkung: Die Auszahlung geht nur auf das eigene Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein. Eine Wallet-Auszahlung an einen Dritten, eine Krypto-Auszahlung oder eine Bargeldabholung über das Wallet existiert nicht.

Auszahlungsmechanik bei der Loterie Romande

Gewinne bis CHF 1 000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2 000 auszahlen. Für höhere Beträge bleibt nur die Überweisung aufs Bankkonto.

Warum die Identitätsprüfung beim Auszahlungstempo entscheidend ist

Bei beiden Veranstaltern beginnt die Auszahlungsuhr erst, wenn die Identitätsprüfung abgeschlossen und die Zahlungsverbindung verifiziert ist. Wer direkt nach der Registrierung einen grösseren Gewinn einfährt und die Auszahlung in den ersten Tagen anfordert, riskiert eine Verzögerung, weil die Prüfung noch läuft. Wer die Identitätsprüfung vor dem ersten Tipp abschliesst, gewinnt im Schnitt die Bearbeitungszeit, die ein Veranstalter zwischen Gewinnfeststellung und Banküberweisung veranschlagt: bei Swisslos 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1 000, bei der Loterie Romande einige Tage für höhere Beträge.

Verrechnungssteuer und Freibetrag

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund legt den Schwellenwert fest: ab 1.1.2026 liegt er bei CHF 1 071 000 (2025: CHF 1 070 400). Oberhalb dieses Schwellenwerts zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, daher die Formulierung «je nach Kanton». Für die meisten Spielenden bleibt es bei «kein Einkommen, keine Verrechnungssteuer».

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton unter die Einkommensteuer. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt.

Die Rangliste nach Auszahlungsweg

Die folgende Rangliste bildet die Auszahlungswege und Bearbeitungsdauern ab, wie sie sich aus den Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden lizenzierten Schweizer Veranstalter ergeben. Ausländische Anbieter erscheinen, weil Schweizer Spielende auf sie stossen; sie haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Vergleich nach Bewilligungsstatus

Anbieter Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
GG.BET Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Bewilligung» trennt die Realität sauber: Zwei Anbieter mit voller Schweizer Aufsicht, acht Anbieter ohne. Wer «schnelle Auszahlung» will, kann die acht ohne Schweizer Bewilligung nur unter Inkaufnahme der fehlenden Aufsicht, der fehlenden Spielsperre-Anbindung und der fehlenden Schweizer Gerichtsbarkeit nutzen.

Die Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos trägt die Bewilligung als einer der beiden gesetzlich zulässigen Sportwetten-Veranstalter in der Schweiz. Sitz in Basel, Produktname Sporttip, Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein. Die Auszahlung folgt einem zweistufigen Modell: Gewinne bis CHF 1 000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto. Zweimal pro Jahr ist die Wallet-Auszahlung gebührenfrei, ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen fällt eine Kommission von 3 Prozent an.

Die Identitätsprüfung ist Pflicht und verzögert die Auszahlung, wenn sie noch nicht abgeschlossen ist. Wer die Verifizierung vor dem ersten Tipp macht, gewinnt die Bearbeitungszeit. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind verpflichtend, mit einer Obergrenze von CHF 9 999 (unter 21 Jahren CHF 1 000). Die Erhöhung einer Limite greift erst nach 72 Stunden.

Cash-Out ist verfügbar, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt Cash-Out anbietet. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1 000, für eine Systemwette CHF 10 000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 Prozent bei vier Voraussagen bis 100 Prozent bei fünfzehn.

Für Spielende, denen Schweizer Aufsicht, ein klarer Auszahlungsmechanismus und die Spielsperre im Schweizer Register wichtig sind, ist Swisslos die einzige Option im eigenen Vertragsgebiet. Die Auszahlungsdauer von bis zu 3 Arbeitstagen bei Gewinnen über CHF 1 000 ist im Markt konkurrenzlos, weil es im lizenzierten Segment keinen anderen Schweizer Veranstalter gibt. Die Kommission ab der dritten Auszahlung pro365 Tage ist der Preis, den Vielspielerinnen und Vielspieler dafür zahlen, dass die ersten beiden Auszahlungen kostenlos sind.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2 350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Produktname Jouez Sport. Die Auszahlung folgt dem gleichen zweistufigen Prinzip wie bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1 000 netto gehen aufs Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Die genauen Bearbeitungstage nennen die Spielregeln nicht so explizit wie Swisslos; die Überweisung folgt nach Bekanntgabe des Gewinns.

An Verkaufsstellen können Gewinne oder Einsatz-Rückerstattungen bis CHF 200 in bar eingelöst werden, bei genügend Bargeld sogar bis CHF 2 000. Für höhere Beträge bleibt der Weg aufs Bankkonto. Prepaid-Tickets gibt es in vier Stückelungen, alle ein Jahr gültig.

Die Identitätsprüfung ist verpflichtend; ohne abgeschlossene Prüfung gibt es keine Auszahlung. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Die Eigentumssperre eines existierenden Kontos blockiert eine Neueröffnung im selben Schweizer Register.

Für Spielende im Westschweizer Vertragsgebiet ist die Loterie Romande die einzige lizenzierte Adresse. Das dichte Netz an Verkaufsstellen macht die Bargeld-Einlösung kleiner Gewinne praktisch. Wer höhere Beträge auszahlen lassen will, ist auf die Banküberweisung angewiesen; deren Geschwindigkeit hängt von der internen Bearbeitung und vom Bankweg ab.

GG.BET

GG.BET ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da die nötige Aufsicht fehlt, ist im Streitfall kein Schweizer Rechtsweg gegeben. Die Gespa kann die Domain blockieren.

Wer bei GG.BET spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die «schnelle Auszahlung» ist an die Geschäftsbedingungen eines ausländischen Veranstalters gebunden, nicht an eine Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste kann den Zugang per DNS-Sperre blockieren; bei Domain-Hopping ersetzt die Gespa innerhalb von Stunden.

Rollbit

Rollbit ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer solchen Lizenz bedeutet, dass kein Schweizer Ausschlussregister greift und kein Rechtsweg besteht. Die Gespa kann die Domain blockieren.

Die Auszahlungsbedingungen richten sich nach den eigenen Geschäftsbedingungen eines ausländischen Anbieters, nicht nach Schweizer Vorgaben. Schweizer Spielende sind im Streitfall auf ausländische Gerichte angewiesen.

Betwinner

Betwinner ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Lizenz vorliegt, ist der Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten ausgeschlossen. Die Gespa kann die Domain blockieren.

Die Auszahlungslogik folgt den Hausregeln des Veranstalters, nicht dem BGS. Eine Bank kann eine Zahlung an einen ausländischen Anbieter aus eigenem Antrieb ablehnen, was die Auszahlung zusätzlich verzögern kann.

Rainbet

Rainbet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Die Auszahlungsdauer hängt von den Geschäftsbedingungen des ausländischen Anbieters ab. Schweizer Spielende nehmen das Fehlen der Schweizer Aufsicht und der Spielsperre im Schweizer Register in Kauf.

Gamdom

Gamdom ist ein internationaler Anbieter (Schwerpunkt Kryptowährungen) ohne Schweizer Bewilligung.

Kryptowährungen sind im lizenzierten Schweizer Markt als Auszahlungsweg ausgeschlossen. Gewinne werden nur auf ein Konto auf den eigenen Namen überwiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer bei Gamdom spielt, bewegt sich vollständig ausserhalb dieses Rahmens.

BC.Game

BC.Game ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Die Auszahlungsbedingungen folgen den Hausregeln, nicht dem BGS. Schweizer Spielende haben keinen Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten.

Unibet

Unibet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Unibet wirbt in Märkten, in denen es tätig ist, mit Auszahlungsoptionen, die sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen richten. In der Schweiz hat eine solche Werbung keinen Boden, weil die Bewilligung fehlt.

Wettigo

Wettigo ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlen der Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und der Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain sperren.

Die Auszahlungslogik folgt den Hausregeln des ausländischen Anbieters, nicht dem BGS. Schweizer Spielende haben keinen Schweizer Rechtsweg.

Häufige Fragen zur Auszahlung bei Schweizer Wettanbietern

Wie schnell erfolgt eine Auszahlung bei Swisslos und Loterie Romande, und wovon hängt die Dauer ab?

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1 000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1 000 netto direkt dem Wallet gut und überweist höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Die tatsächliche Dauer hängt vom Status der Identitätsprüfung, der internen Bearbeitung und der Banklaufzeit ab.

Warum werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?

Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 50 Abs. 2 VGS, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen an Dritte sind im lizenzierten Schweizer Markt ausgeschlossen. Die Regel dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und der eindeutigen Zuordnung von Gewinnen.

Welche Zahlungsmethoden stehen für Ein- und Auszahlung bei Swisslos und Loterie Romande zur Verfügung?

Swisslos bietet PostFinance Pay und weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten sowie den Einzahlungsschein für das Wallet an, Mindestbetrag CHF 20. Die Loterie Romande akzeptiert Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 sowie weitere Online-Zahlungsmethoden. Beide Veranstalter zahlen nur auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Welche Prüfungen gehen einer Auszahlung voraus, und weshalb verlangen lizenzierte Anbieter einen Ausweis?

Vor der ersten Teilnahme wird die Identität durch Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken verifiziert. Die Loterie Romande verlangt eine Ausweiskopie und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Die Prüfung ist Voraussetzung für die Auszahlung, weil das Geldspielgesetz die Auszahlung an ein verifiziertes Konto auf den eigenen Namen bindet und Minderjährige sowie gesperrte Personen vom Spiel ausschliesst.

Ab welchem Betrag fällt Verrechnungssteuer an, und was bedeutet der Freibetrag «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund legt den Schwellenwert fest: ab 1.1.2026 CHF 1 071 000 (2025: CHF 1 070 400). Oberhalb dieses Schwellenwerts zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, daher «je nach Kanton». Die meisten Spielenden bleiben unter dem Schwellenwert und haben weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Was ist bei ausländischen Wettseiten mit Sofortauszahlung zu beachten, wenn keine Schweizer Bewilligung vorliegt?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500 000 bestraft (Art. 131 BGS).

Was darf gewettet werden?

Das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf TV-Shows sind tabu. Qualifikationsspiele und Frauenwettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn sie explizit aufgeführt sind. Eckball- oder Kartenmärkte sind nicht in der Liste enthalten, ebenso kein Esports-Bereich.

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Gesetz kennt keine spezifische Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist regulatorisch nicht eigens geregelt; es ist eine Produktfunktion jedes Veranstalters.

Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»