Kostenlose Wettvorhersagen – was sie leisten und was sie nicht
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Stand: Oktober 19, 2026 | Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Wer nach kostenlosen Vorhersagen für Sportwetten sucht, möchte in der Regel eines: einen Grund, die nächste Wette zu platzieren, ohne dafür zu zahlen. Was solche Prognosen tatsächlich leisten, wie eine faire Bewertung eines Tipps aussieht und warum selbst die beste Vorhersage den Ausgang eines Spiels nicht festlegt, erklärt dieser Leitfaden. Er ersetzt keine Wettberatung und gibt keine konkreten Tipps ab. Er zeigt, wie Prognosen entstehen, wie sich Quote und Gewinn zueinander verhalten und welche Regeln in der Schweiz gelten, wenn eine Wette tatsächlich platziert wird.
Dabei bleibt die Ausgangslage in der Schweiz klar geregelt: Nur die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten im Land anbieten. Jede andere Seite, die gratis Prognosen verbreitet, ersetzt weder die Schweizer Bewilligung noch den Schutz, den die beiden Veranstalter gewähren.
Wett-Apps und Prognose-Apps in der Schweiz
Viele Spielende stossen über mobile Anwendungen auf Vorhersagen: Eine Prognose-App zeigt Fussballquoten, eine Wett-App erwartet die Bestätigung der eigenen Identität, eine Tippspiel-App sammelt Punkte für richtige Tendenzen. Diese drei Welten werden oft vermischt, obwohl sie unterschiedliche Dinge sind und unterschiedlichen Regeln folgen.
Was eine Wett-App vom Veranstalter leistet
Die Sporttip App für iOS und Android gehört zur Swisslos und ist die mobile Schnittstelle zum bewilligten Schweizer Sportwettenangebot. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch über einen QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen, was die Brücke zwischen mobilem Wetten und dem Verkaufsstellennetz schlägt. Die App ist die einzige Wettanwendung, die in der Deutschschweiz ohne Bedenken genutzt werden kann, weil hinter ihr ein bewilligter Veranstalter steht.
Wer in der Westschweiz wettet, findet das Gegenstück bei Jouez Sport der Loterie Romande. Beide Apps setzen ein registriertes Spielkonto voraus, eine verifizierte Identität und Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.
Was Prognose-Apps und Tippspiel-Apps sind
Eine Prognose-App oder eine Tippspiel-App ist kein Wettanbieter, sondern ein Drittprodukt. Sie liefert Einschätzungen zu Spielen, sammelt Tipps einer Community oder bildet eigene Modelle aus Statistik. Sie nimmt keine Wetten entgegen, sie verwahrt kein Geld, sie hat keine Schweizer Bewilligung. Was sie liefert, ist eine Vorhersage – das ist alles. Die Verantwortung für die Wette selbst bleibt beim Spielenden und beim gewählten Veranstalter.
Woran sich eine seriöse App erkennen lässt
Drei Merkmale trennen eine seriöse Anwendung von einer, die Risiken verschleiert. Erstens: Die App führt klar auf, zu welchem Schweizer Veranstalter sie gehört oder ob sie überhaupt eine Schnittstelle zu einem bewilligten Anbieter hat. Zweitens: Sie verlangt die Verifikation der Identität und akzeptiert nur Personen mit Wohnsitz in einem zugelassenen Kanton. Drittens: Sie bewirbt keine ausländischen Wettanbieter und keine Boni, die gegen das Werbeverbot des Geldspielgesetzes verstossen würden. Fehlt eines dieser Merkmale, ist Vorsicht angebracht.
Vorsicht bei ausländischen Anwendungen
Eine ausländische Wett-App erkennt man daran, dass sie keine Schweizer Veranstalterbewilligung nennt, oft keine vollständige Identitätsprüfung verlangt und auf Zahlungsmethoden verweist, die in der Schweiz nicht zulässig sind. Solche Apps fallen unter die Sperrliste der Gespa: Schweizer Telekomanbieter blockieren die zugehörigen Domains über DNS. Auch wenn die App auf dem Mobiltelefon installiert ist, bleibt die ausländische Seite unerlaubt.
Wie Vorhersagen entstehen und was sie wert sind
Eine Vorhersage ist das Ergebnis einer Bewertung, nicht ein Blick in die Zukunft. Sie entsteht aus drei Bausteinen, die jede seriöse Prognose transparent machen sollte.
Form und Statistik als Grundlage
Form beschreibt, wie eine Mannschaft oder ein Spieler in den letzten Spielen aufgetreten ist, mit welchem Ergebnis und mit welcher Leistung. Statistik liefert die Zahlen dazu: Tore, Schüsse, Ballbesitz, erwartete Tore, Heimstärke, Auswärtsschwäche. Beide Bausteine zusammen ergeben eine modellvergleichbare Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Die Frage, die eine seriöse Prognose beantwortet, lautet deshalb nicht: «Wer gewinnt?» Sie lautet: «Wie wahrscheinlich ist jedes Ergebnis aus Sicht der verfügbaren Daten?» Erst diese zweite Frage erlaubt es, eine Vorhersage mit einer Quote zu vergleichen.
Die Quote als zweite Hälfte der Vorhersage
Eine Quote ist die Sicht des Buchmachers auf dieselbe Frage, ausgedrückt in einer Zahl. Eine Quote von 2.00 bedeutet, dass der Veranstalter bei einem Einsatz von CHF 1 einen Gewinn von CHF 2 auszahlt, falls die Wette gewinnt. Eine Quote von 1.50 bedeutet, dass der Veranstalter das Ereignis für wahrscheinlicher hält.
Hier liegt der Kern jeder Value-Wette: Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Wahrscheinlichkeitseinschätzung höher ist als die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote. Die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote berechnet sich als 1 geteilt durch die Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 50 %, eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Wer das Ereignis selbst bei 35 % sieht, hat eine Value-Situation erkannt: 35 % über 25 %.
Was eine gute Vorhersage von einer schlechten unterscheidet
Eine gute Vorhersage zeigt ihre Quellen. Sie nennt, welche Statistik berücksichtigt wurde, welchen Zeitraum die Formdaten abdecken, ob Heim- und Auswärtsspiele getrennt behandelt wurden. Sie gibt eine Wahrscheinlichkeit pro Ergebnis an und keine Tendenz. Eine schlechte Vorhersage besteht aus einem Satz wie «Heimsieg sicher», ohne Begründung und ohne Wahrscheinlichkeit.
Die Qualität einer Prognose lässt sich deshalb nicht an einem einzelnen Treffer messen. Auch eine schlechte Vorhersage kann einmal richtig liegen. Sie lässt sich nur an der Trefferquote über viele Wetten messen, im Vergleich zur impliziten Wahrscheinlichkeit der jeweiligen Quote. Wer 60 % seiner Vorhersagen korrekt trifft, aber Quoten von 1.50 wettet, verliert Geld: 60 % × CHF 0.50 ergibt CHF 0.30 pro eingesetzten Franken.
Warum keine Vorhersage den Ausgang festlegt
Ein Spiel wird von Spielern entschieden, nicht von Modellen. Verletzungen während des Spiels, taktische Umstellungen, Wetterbedingungen, ein Elfmeter in der 88. Minute – all das lässt sich in keiner Vorhersage abdecken. Eine Prognose ist eine Hypothese, keine Festlegung. Selbst die beste Vorhersage ist nur eine Annahme darüber, was passieren könnte.
Das hat Folgen für jeden, der mit Vorhersagen wettet: Eine einzelne Wette ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Eine gute Vorhersage erhöht die Chance, aber sie macht den Gewinn nicht sicher. Wer auf Vorhersagen setzt, setzt auf Wahrscheinlichkeiten, nicht auf Gewissheiten.
Value-Wetten in der Praxis
Eine Value-Wette entsteht, wenn die Quote des Veranstalters höher ist, als sie nach der eigenen Einschätzung sein müsste. Ein Beispiel: Wer die Siegchance einer Heimmannschaft auf 40 % schätzt, aber eine Quote von 3.00 angeboten bekommt, sieht eine Value-Situation. 1 geteilt durch 3.00 ergibt eine implizite Wahrscheinlichkeit von 33 % – die eigene Schätzung liegt darüber.
Diese Überlegung ersetzt keine Disziplin. Eine Value-Wette ist nur dann eine Value-Wette, wenn die eigene Einschätzung begründet ist. Wer jede Quote als Value-Wette liest, weil die eigene Mannschaft «schon gewinnen wird», hat keine Value-Wette identifiziert, sondern eine Wunschvorstellung bewertet.
Der Buchmacher hat eine Marge – immer
Hinter jeder Quotenstruktur steckt die Marge des Veranstalters. Bei einem Zweiermarkt mit Quoten 1.90 und 1.90 ergibt die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten 52.6 % plus 52.6 % – das sind 5.3 %, die der Veranstalter auf beiden Seiten einbehält. Auszahlungsquote ist das, was übrig bleibt: 100 % minus die Marge, in diesem Beispiel rund 94.7 %.
Diese Marge ist der Preis, den jede Wette kostet. Sie schmälert den erwarteten Gewinn jeder einzelnen Wette und macht den langfristigen Gewinn ohne echten Vorteil unmöglich. Wer vor jeder Wette weiss, dass der Buchmacher im Durchschnitt 5 % behält, setzt seine Erwartungen richtig.
Alle Anbieter im Vergleich
Die folgende Einordnung zeigt auf einen Blick, welche Marke in der Schweiz verfügbar ist und unter welcher Bewilligung sie steht. Sie ersetzt keine Anmeldung und keine Recherche beim Anbieter selbst, sondern liefert die Eckpunkte, an denen sich die Auswahl zwischen den verschiedenen Anbietern festmacht.
| Marke | Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Swisslos, Sitz Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 |
| Jouez Sport | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| Wettigo | Wettigo | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| 1xBet | 1xBet | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| BetAlright | BetAlright | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| BetFury | BetFury | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| bet365 | bet365 | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| Rainbet | Rainbet | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| Gamdom | Gamdom | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
| N1 Bet | N1 Bet | Keine (ohne Schweizer Bewilligung) | Nicht established |
Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei. Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben und nicht Verhandlungssache der beiden Häuser. Ausländische Anbieter sind nicht bewilligt.
Rechtslage: was in der Schweiz erlaubt ist
Die Schweiz hat das Glücksspiel neu geordnet. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz, seit dem 1. Januar 2021 das Geldspielkonkordat der Kantone. Beide zusammen bilden den Rahmen, in dem Sportwetten stattfinden.

Wer Sportwetten anbieten darf
Das Gesetz erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, einem in der Deutschschweiz und einem in der Westschweiz. Das ist keine Marktregulierung, sondern eine zahlenmässige Beschränkung: Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 festgelegt, dass Lotterien und Sportwetten von höchstens zwei Veranstaltern durchgeführt werden. Swisslos betreibt Sporttip, Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Mehr Veranstalter sind nicht zugelassen.
Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig, jede einzelne wird von der Gespa geprüft. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was die Sperrliste bedeutet
Die Gespa führt eine Liste gesperrter Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Telekomanbieter blockieren diese Domains über DNS. Anfang September 2019 wurde die erste Liste veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Liste wird laufend aktualisiert, weil Anbieter ihre Domains wechseln – das sogenannte Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als gesperrt.
Eine gesperrte Domain bedeutet nicht, dass die Seite nicht existiert, sondern dass der Weg über Schweizer Internetanschlüsse versperrt ist. Wer dennoch eine ausländische Seite nutzt, umgeht die Sperre aktiv und nimmt die damit verbundenen Risiken in Kauf.
Werbung, Boni und kostenlose Angebote
Das Geldspielgesetz schränkt die Werbung für Glücksspiele ein: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Ein konkreter Bonuscode oder Aktionscode wird in diesem Leitfaden nicht genannt, weil die Bewertung der Angebote nicht von einem konkreten Code abhängt. Wer ein Angebot annimmt, sollte die Bedingungen lesen, bevor er einzahlt.
Steuern auf Wettgewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund legt den Freibetrag fest: ab 1. Januar 2026 liegt er bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die meisten Spielenden bleibt die Frage der Steuer praktisch bedeutungslos, weil die Gewinne den Freibetrag nicht erreichen.
Gewinne aus ausländischen Wetten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer in einem anderen Kanton wohnt, fragt seine kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht. Jede Behauptung, dass ein Einsatz besteuert werde, ist falsch.
Verantwortungsvolles Spielen: was kostlose Vorhersagen nicht ändern
Ein kostenloser Tipp macht das Wetten nicht zum Nebenerwerb. Wer mit Vorhersagen wettet, setzt Geld auf Wahrscheinlichkeiten – nicht auf Zusatzeinkommen, nicht auf Nebenjob, nicht auf Ausgleich für andere Lebensbereiche.
Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen
Das Schweizer Recht verlangt, dass der Veranstalter eine oder mehrere maximale Verlustlimiten für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt (Art. 87 VGS). Bei Swisslos gilt das in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich: Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist strenger als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Limiten sind keine Empfehlung, sondern Pflicht. Sie zu setzen, bevor die erste Wette platziert wird, gehört zur Grundeinstellung jedes Spielenden. Wer ohne Limite spielt, spielt ohne Sicherheitsnetz.
Spielsperre als Schutz
Wer merkt, dass die Kontrolle über das eigene Spielverhalten schwindt, kann sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine solche Sperre wird ohne Aufhebung vor Fristablauf umgesetzt. Wer eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, wird in einem schweizweiten Register erfasst, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine selbstgewählte Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS).
Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Sperre ist also nicht nur ein Schutz, sondern auch ein finanzieller Einschnitt, und sie gilt ernst.
Minderjährige und Sportwetten
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport. Die Gespa testet diese Regel: Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer das als Spieler ignoriert, hat ein Anbieterproblem erkannt, das nicht an der Wettqualität liegt.
Ausländische Anbieter und Spielerschutz
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nur bei diesem Anbieter – die Sperre gilt nicht bei anderen Anbietern und nicht bei Swisslos oder Loterie Romande. Wer im Konkursfall des ausländischen Anbieters Geld verliert, hat keinen Schweizer Rückgriff. Wer in einer Streitfrage nicht zu seinem Recht kommt, kann sich nicht an die Schweizer Aufsicht wenden.
Diese Punkte sind Folgen der fehlenden Bewilligung, nicht Details in seinem Kleingedruckten. Eine Schweizer Spielsperre funktioniert nur in der Schweiz.
Anbieter im Überblick
Im Anschluss sind die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter und acht ausländische Anbieter aufgeführt, die Schweizer Spielende kennen. Die ausländischen Anbieter sind als Referenz aufgeführt, nicht als Alternative.
Sporttip (Swisslos)
Sporttip ist das Sportwetten-Angebot von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sporttip wird in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren, ein Spielkonto eröffnen und Wetten platzieren. Wer woanders wohnt, hat dort kein Konto.
Das Angebot umfasst Prematch-Wetten, Livewetten, Systemwetten und Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Der Kombiboost belohnt Kombinationen mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Der Profitboost erhöht extra den möglichen Nettogewinn eines einzelnen Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Cash-Out bei Sporttip funktioniert nur für Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt ein Boost.
Die Spielregeln halten einige Besonderheiten fest, die für die Wette selbst relevant sind. Eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wettereignisse werden regulär als die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit definiert, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für die Auszahlung gelten eigene Regeln: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innert 365 Tagen gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Aufladungen per PostFinance Pay werden direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.
Das Urteil über Sporttip fällt nüchtern aus: Wer in seinem Vertragsgebiet wohnt und bereit ist, das Schweizer Angebot mit seinen im Limit vorhandenen Klippen – etwa die maximale Quote einer Einzelwette oder das Verbot abhängiger Ereignisse ohne Bet-Builder – zu nutzen, findet hier das einzige seriös Angebot seiner Region. Wer mehr Auswahl erwartet, wird von der Schweizer Rechtslage enttäuscht, nicht von Sporttip.
Jouez Sport (Loterie Romande)
Jouez Sport ist das Sportwetten-Angebot der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und ist über Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne erreichbar. Das Spielreglement (17. Ausgabe, September 2024) definiert die Spielregeln, die hier gelten.
Die Eckwerte von Jouez Sport sind klar definiert. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Diese Limite entsprechen dem Wettfall, nicht dem Gesamteinsatz.
Die Logik hinter dem Wettprogramm folgt dem Schweizer Rahmen. Die Westschweizer Kantone werden vollständig abgedeckt, das Tessin nicht – wer aus dem Tessin stammt, wettet bei Sporttip. Wer sich bei Jouez Sport registriert, akzeptiert diese Trennung. Es ist keine Wettbewerbsfrage, sondern eine Frage der Bewilligung.
Das Urteil zu Jouez Sport: Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport der einzige bewilligte Veranstalter, mit den entsprechenden Eigenheiten der Schweizer Bewilligung – geschlossene Sportliste, kein Casino-Angebot im selben Konto, kein Bonuscode aus dem Ausland. Wer die Eigenheiten akzeptiert, findet ein vollständiges Wettangebot für seine Region.
Wettigo
Wettigo gehört zu den ausländischen Anbietern, die Schweizer Spielende aus Werbung oder Vergleichsseiten kennen. Es hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wettigo ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, es hat keinen Schweizer Rückgriff im Streitfall, seine Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.
Wer bei Wettigo spielt, spielt ohne den Schutz, den die Schweizer Bewilligung gewährt. Die Gewinnauszahlung folgt den Regeln des Anbieters, nicht der Gespa. Im Konkursfall haftet das Anbietervermögen, nicht die Schweizer Aufsicht.
Das Urteil zu Wettigo: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Rückgriff. Für Schweizer Spielende bleibt Sporttip oder Jouez Sport die einzige seriöse Wahl. Wer dennoch bei Wettigo spielt, übernimmt die Risiken aktiv.
1xBet
1xBet ist ein international tätiger Anbieter, der in verschiedenen Ländern registriert ist, nicht in der Schweiz. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung liegt nicht vor, eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. 1xBet fällt unter die Sperrliste-Logik der Gespa: Die Domain kann per DNS blockiert werden, eine Schweizer Spielsperre greift nicht, eine Schweizer Aufsicht ist nicht zuständig.
Die Werbung für 1xBet richtet sich international und nicht an Schweizer Spielende. Wer in der Schweiz dennoch bei 1xBet spielt, hat keinen Schweizer Rückgriff. Streitfälle werden nach den Regeln des Anbieterlandes behandelt, nicht nach Schweizer Recht.
Das Urteil zu 1xBet: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz. Wer dennoch spielt, verlässt den Schweizer Rahmen bewusst.
BetAlright
BetAlright gehört zu den jüngeren internationalen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Es hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Wer BetAlright nutzt, nutzt einen Anbieter ausserhalb des Schweizer Rahmens. Die Verlustlimite einzelner Spielerinnen und Spieler wird nicht durch das Schweizer Recht erzwungen, sondern durch die Bedingungen des Anbieters.
Das Urteil zu BetAlright: Wie alle ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kein Ersatz für die beiden Schweizer Veranstalter. Wer in der Schweiz wettet, bleibt bei Sporttip oder Jouez Sport.
BetFury
BetFury positioniert sich als Krypto-fokussierter Anbieter. Es hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Eine ausländische Lizenz – auch eine Krypto-orientierte – hat in der Schweiz keine Kraft. Auszahlungen in Kryptowährungen anonymer Wallets verletzen die Regel des Schweizer Rechts, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das hat im Schweizer bewilligten Markt keine Form, bei BetFury schon – als ausländisches Angebot.
Wer sich bei BetFury registriert, akzeptiert die Regeln des Anbieters, nicht die Schweizer Spielregeln. Im Streitfall gilt das Recht des Anbieterlandes.
Das Urteil zu BetFury: Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Kombination aus fehlender Bewilligung und Krypto-Auszahlungen verstärkt die SSL-Spielerschutz-Lücke, nicht das Vertrauen.
bet365
bet365 gehört zu den grössten internationalen Buchmachern. Es hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung und figuriert nachweislich auf der Sperrliste der Gespa. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Wer in der Schweiz bet365 nutzt, nutzt einen Anbieter, dessen Domain über Schweizer DNS geblockt wird und der nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen ist.
Die Sperrliste bedeutet nicht, dass bet365 für Schweizer Spielende unzugänglich wäre – der Weg über internationale Verbindungen bleibt offen, die Gespa hat kein Werkzeug, um das zu unterbinden. Was sie hat, ist die DNS-Sperre der Domains. Wer sie umgeht, tut das bewusst.
Das Urteil zu bet365: Ein renommierter internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste zeigt die Schweizer Position klar: bet365 gehört nicht zum erlaubten Angebot in der Schweiz.
Rainbet
Rainbet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Es gibt keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rückgriff, keine Schweizer Aufsicht.
Wer bei Rainbet spielt, verlässt den Schweizer Rahmen. Die Auszahlungsregeln folgen dem Anbieter, nicht dem Schweizer Recht. Streitfälle werden nach ausländischem Recht behandelt.
Das Urteil zu Rainbet: Wie alle ausländischen Anbieter auf dieser Liste kein Ersatz für die bewilligten Schweizer Veranstalter.
Gamdom
Gamdom positioniert sich als Anbieter mit Krypto-Fokus und ohne klassische Bewilligung. Es hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Krypto-Auszahlungen sind im Schweizer bewilligten Markt nicht zulässig, was die Position von Gamdom im Schweizer Rahmen weiter schwächt.
Das Urteil zu Gamdom: Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz. Für Schweizer Spielende ist Gamdom keine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport.
N1 Bet
N1 Bet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Veranstalterbewilligung. Es hat keine Schweizer Bewilligung, die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Es gibt keinen Schweizer Rückgriff und keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre.
Das Urteil zu N1 Bet: Wie die übrigen ausländischen Anbieter keine Alternative zu den bewilligten Schweizer Veranstaltern.
Wie eine Vorhersage in einen Gewinn umgerechnet wird
Wer eine Vorhersage versteht, kann den nächsten Schritt gehen: Was zahlt die Quote bei einem Treffer? Was bringt die Wette, wenn sie verliert? Die Rechnung ist einfach und transparent.
Einzelwette: Einsatz mal Quote
Eine Einzelwette ist die einfachste Form: Eine Voraussage, ein Einsatz, eine Quote. Der Gewinn bei einem Treffer ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 beträgt der Gewinn CHF 25. Davon sind CHF 10 der Einsatz zurück, CHF 15 der Nettogewinn. Bei einer verlorenen Wette ist der Einsatz weg.
Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 25.00 bleibt CHF 25.00; CHF 25.04 wird CHF 25.00; CHF 25.05 wird CHF 25.05.
Kombiwette: Quoten multiplizieren
Eine Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen zu einer Wette. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Eine Kombiwette mit drei Voraussagen zu Quoten 1.80, 2.20 und 1.50 hat die Gesamtquote 1.80 × 2.20 × 1.50 = 5.94. Bei einem Einsatz von CHF 5 beträgt der Gewinn bei einem Treffer aller drei Voraussagen CHF 29.70.
Bei Sporttip gilt der Kombiboost: Bei mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei Jouez Sport ist die Kombiwette auf 2 bis 10 Voraussagen begrenzt, die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Voraussage in einer Kombiwette wird mit Quote 1.00 gewertet, wenn das Ereignis nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird.
Marge des Marktes: was der Veranstalter einbehält
Die Quoten eines Marktes sind so kalkuliert, dass die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten grösser als 100 % ist. Bei einem Zweiermarkt mit Quoten 1.90 und 1.90 beträgt die Summe 1/1.90 + 1/1.90 = 0.5263 + 0.5263 = 1.0526 – das sind 5.3 %, die der Veranstalter auf beiden Seiten einbehält. Die Auszahlungsquote ist 1 divided by die Summe = 0.9474, also rund 94.7 %. Die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote = 5.3 %.
Diese Marge ist ein statistischer Mittelwert über lange Zeit. Bei einer einzelnen Wette sieht der Spielende die Marge nicht. Über 100 Wetten verteilt, behält der Veranstalter 5.3 % der Einsätze, die Auszahlungsquote von 94.7 % wird ausbezahlt. Wer ohne Vorteil wettet, verliert auf Dauer 5.3 % seines Einsatzes. Wer einen Vorteil hat – durch eigene Analyse oder durch Value-Identifikation – kann diese Marge übersteigen.
Cash-Out: vorzeitiger Ausstieg mit Abschlag
Cash-Out erlaubt es, eine Wette vor dem eigentlichen Ende zu «verkaufen». Bei Sporttip funktioniert das nur für Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Hängt der Betrag vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Ein Cash-Out ist kein Gewinn, sondern ein vorzeitiger Ausstieg mit Abschlag. Wer mit Verlust führt, bekommt weniger als den Einsatz zurück. Wer mit Gewinn führt, bekommt weniger als den vollen Gewinn. Der Abschlag ist die Gebühr der Swisslos für die vorzeitige Auszahlung. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert diesen Abschlag im Tausch gegen die Sicherheit, den Ausgang nicht abzuwarten.
Systemwette: mehrere Kombinationen aus einer Auswahl
Eine Systemwette kombiniert mehrere Kombiwetten aus einer Auswahl von Voraussagen. Bei Sporttip gilt eine eigene Limite: Der Höchsteinsatz für eine Systemwette beträgt CHF 10’000, also zehnmal so viel wie für eine Einzel- oder Kombiwette. Eine Systemwette ist nur dann sinnvoll, wenn sie mehrere Treffer zulässt – sie ist keine «sichere Wette».
Was eine Wette bei einem ausländischen Anbieter konkret bedeutet
Eine Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat drei konkrete Folgen, die jede für sich genommen bereits schwer wiegen.
Keine Schweizer Spielsperre
Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren lässt, sperrt sich nur dort. Die Schweizer Spielsperre im Register der Gespa gilt für Swisslos und Loterie Romande und ihre Produkte. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat keinen Zugang zu diesem Register. Wer im Ernstfall die Sperre braucht, hat sie nur teilweise.
Keine Schweizer Aufsicht
Die Gespa beaufsichtigt die beiden Schweizer Veranstalter. Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Aufsicht. Quotenmanipulation, Verweigerung der Auszahlung, Schliessung des Anbieters – all das wird nicht von einer Schweizer Stelle geprüft. Der Spielende bleibt mit dem Anbieter allein.
Keine Schweizer Auszahlungsgarantie
Schweizer Veranstalter zahlen auf ein Konto im eigenen Namen des Spielenden aus. Ausländische Anbieter zahlen nach ihren eigenen Regeln, oft über internationale Zahlungswege mit längeren Laufzeiten und höheren Gebühren. Im Konkursfall ist das Anbietervermögen die einzige Sicherheit, die Schweizer Aufsicht greift nicht.
Häufige Fragen
Wie verlässlich sind kostenlose Vorhersagen, und woran lässt sich die Qualität einer Prognose messen?
Die Verlässlichkeit einer einzelnen Vorhersage ist nicht messbar, weil der Ausgang eines Spiels nicht vorhersehbar ist. Die Qualität einer Prognose zeigt sich über viele Vorhersagen hinweg, verglichen mit der impliziten Wahrscheinlichkeit der jeweiligen Quote. Eine seriöse Vorhersage zeigt ihre Quellen, nennt Wahrscheinlichkeiten und nicht nur Tendenzen. Wer 60 % seiner Vorhersagen korrekt trifft, aber nur Quoten von 1.50 wettet, verliert Geld auf Dauer, weil die implizite Wahrscheinlichkeit von 66.7 % nicht übertroffen wird. Selbst die beste Vorhersage ist eine Hypothese, kein Blick in die Zukunft.
Welche Apps zur Vorhersage gibt es, und worauf ist bei der Anmeldung bei zugelassenen Veranstaltern zu achten?
Eine Prognose-App ist kein Wettanbieter, sondern ein Drittprodukt mit Vorhersagen, Community-Tipps oder eigenen Modellen. Sie nimmt keine Wetten entgegen und hat keine Schweizer Bewilligung. Bei der Anmeldung bei einem bewilligten Veranstalter wie Sporttip oder Jouez Sport ist auf das Mindestalter, den Wohnsitz im Vertragsgebiet, die verifizierte Identität und das gesetzlich vorgeschriebene Setzen der Verlustlimiten zu achten. Eine einzige Registrierung pro Person ist Pflicht.
Wie lässt sich eine Vorhersage mit der Quote in einen möglichen Gewinn umrechnen?
Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 beträgt der Gewinn CHF 25, davon CHF 15 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote ist 1 divided by die Quote, bei 2.50 also 40 %. Wer das Ereignis selbst bei 50 % sieht, hat eine Value-Situation: 50 % über 40 %.
Was bedeutet eine Wette bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung für den Spielerschutz?
Eine solche Wette bietet keinen Schweizer Spielerschutz: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren lässt, sperrt sich nur dort. Im Streitfall gilt das Recht des Anbieterlandes, nicht Schweizer Recht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Schweizer Spielregeln greifen nicht.
Müssen Wettgewinne in der Schweiz versteuert werden, und was gilt beim Steuerfreibetrag «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund legt den Freibetrag fest: ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Für die meisten Spielenden bleibt die Frage bedeutungslos, weil die Gewinne den Freibetrag nicht erreichen.
Tipps – rasentenniswetten
Inhalt erstellt vom Team «rasentenniswetten»
